(im folgenden HTT11) vertreten durch den Vorstand und Herrn/Frau

Zwischen dem Herner Triathlon Team 11 e.V. (im folgenden HTT11) vertreten durch den Vorstand
und Herrn/Frau
wohnhaft in
wird ab dem
folgende Vereinbarung getroffen.
§1
Herr
ist als Übungsleiter für das Herner Triathlon Team 11
e.V. nach den Richtlinien des Landessportbundes für Übungsleiter tätig.
Er übernimmt die Aufgabe der Absicherung und Betreuung des Übungs- und Trainingsbetriebes im
Bereich des Lauftrainings wahr.
§2
Die Übungsstunden werden durch den sportlichen Leiter geregelt und schriftlich festgelegt. Falls
eine Übungsstunde ausfällt, so hat der Übungsleiter dies vorher dem sportlichen Leiter mitzuteilen.
Bei persönlichem Ausfall ist der Übungsleiter bemüht Ersatz zu stellen, um die Übungsstunde
stattfinden zu lassen
§3
Der Übungsleiter erhält für seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe der
Aufwandsentschädigung legt der Vorstand des HTT11 fest. Eine Vergütung erfolgt nur
entsprechend vereinbarter und nachgewiesener Übungsstunden. Nach §3v Abs.26 des Estg können
nebenberufliche Übungsleiter eine steuerfreie Entschädigung erhalten. Bei Bezügen über die
steuerfreie Grenze verpflichtet sich der Übungsleiter die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte
selbst zu versteuern.
§4
Der Übungsleiter erhält für die Tätigkeit 8 € pro Stunde.
Eine Übungsstunde beträgt 60 Minuten. Der Betrag wir vierteljährlich nach Vorlage „Nachweis der
Übungsstunden“ vom sportlichen Leiter geprüft und vom 1. Kassenwart auf das bei der ersten
Abrechnung angegebene Konto überwiesen.
§5
Der Übungsleiter/Trainer verpflichtet sich:
1. Die Sportanlagen und Geräte jeweils vor Benutzung auf ordnungsgemäße Beschaffenheit für den
gewollten Zweck zu überprüfen. Er muss sicherstellen, dass schadhafte Geräte bzw. Anlagen
nicht benutzt werden. Festgestellte oder verursachte Schäden sind umgehend der Vereinsleitung
und dem Rechtsträger (Eigentümer) mitzuteilen.
2.Die Übungsstunden pünktlich zu beginnen, die vereinbarten Zeiten einzuhalten und für Ordnung
in den benutzten Räumen zu sorgen.
3. Nur Berechtigte (Vereinsmitglieder) am Übungs- und Trainingsbetrieb teilnehmen zu lassen
(Versicherungsschutz)
4. Die Satzung und Ordnungen des Vereins einzuhalten
5. Einen Stundennachweis zuführen „Nachweis der Übungsstunden“
§6
Folgen, die sich aus der Nichteinhaltung der Richtlinien für Übungsleiter und der Nichtabmeldung
der ausfallenden Übungsstunde ergeben, tragen der Übungsleiter.
§7
Ohne Änderung verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein Jahr.
§8
Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Er kann von beiden Teilen
mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
§9
Der Übungsleiter erkennt die Vereinbarungen dieses Vertrages an und erklärt mit seiner
Unterschrift, dass seine Angaben in diesem Vertrag der Wahrheit entsprechen. Er verpflichtet sich,
dem Verein Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Falsche Angaben und Verstöße gegen
die Mitteilungspflicht können Schadensersatzansprüche auslösen.
Herne, den ………………………..
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Sportlicher Leiter
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Übungsleiter
Herner Triathlon Team 11 e.V.
Vorstandsvorsitzender Thorsten Ratberg, [email protected] , Tel. +492323208014
Schillerstraße 3, 44623 Herne, Bankverbindung Sparda-Bank West e.G. BLZ. 36060591 Kto. 109859