Schülermitverantwortung Schülersprecher: 1. Yussuf Karadeniz, D10 2. Kübra Günes, D10 3. Anna Michel, D8 Schülervertreter haben besondere Rechte, so werden sie selbstverständlich vom Unterricht befreit, wenn sie für die SMV tätig sind. Die Schülervertretung tritt in erster Linie für die Belange der Schüler/innen ein. Aufgaben der Schülervertretung: - vertreten der Interessen der Schüler - mitgestaltung und verbessern des schulischen Umfeldes - Mitwirken bei Schulveranstaltungen - unterstützen von Schülerinnen und Schülern bei Konflikten innerhalb der Schule 1/2 Schülermitverantwortung In Bayern ist die Schülervertretung mit Ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten im § 62 des Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) verankert. Link: http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.ps ml?doc.id=jlr-EUGBY2000rahmen&showdoccase=1¶mfro mHL=true#focuspoint Verbindungslehrer: Herr Rieger 2/2
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