Lernfahren Private Übungsfahrten mit dem L Nur wenig einschränkende Vorschriften (SVG, Art. 1537) Für Lernfahrten mit einem PW bestehen nur wenige zusätzliche Vorschriften: Die/der Lernende muss den Lernfahrausweis besitzen (also die Theorieprüfung erfolgreich abgelegt haben) und die Begleitperson muss älter als 23 und seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Führeraus-weises sein. Schliesslich muss die Begleitperson die Handbremse des Fahrzeugs gut erreichen können und bei jeder Lernfahrt muss ein L am Fahrzeug befestigt sein. Solche Lernfahrten sind nur innerhalb der Schweiz erlaubt. Übung macht den Meister, auch beim Autofahren Neulenkende haben während der ersten 3 Jahre ein sehr stark erhöhtes Unfallrisiko. Im Vergleich zu erfahrenen PWLenkenden verunfallen sie 3- bis 4-mal häufiger. Dabei sind Schleuder- und Selbstunfälle am häufigsten (50 % der Unfälle bei jungen Männern, 30 % bei jungen Frauen). Schleuder- und Selbstunfälle stehen in engem Zusammenhang mit der Unerfahrenheit der Verunfallten: Die physikalischen Grenzen sind ihnen noch kaum vertraut, auch überschätzen sie häufig die Kontrollierbarkeit des Fahrzeugs in Grenzsituationen. Für eine realistische Einschätzung ihrer Fähigkeiten resp. des Risikos einer Situation fehlt ihnen die Erfahrung. Jeder in Begleitung gefahrene Kilometer hilft beim Aufbau dieser Erfahrung: Die Lernenden bewältigen dabei eine grosse Bandbreite von Fahr- und Verkehrssituationen im realen Strassenverkehr und üben daraus resultierende Fahraufgaben unter verschiedensten Bedingungen. Übung macht messbar sicherer Das gemeinsame Üben macht das spätere Alleinfahren messbar sicherer: In Deutschland sind Teilnehmende am Modell BF17 (mindestens 1 Jahr begleitetes Fahren ab 17) im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens um 23 % seltener an erheblichen Unfällen und um 22 % weniger häufig an erheblichen Verkehrsverstössen beteiligt. Üben ist ungefährlich und ist von Fahrschulen wie Behörden erwünscht Während Übungsfahrten passieren praktisch keine Unfälle. Sie haben aber einen sehr positiven Einfluss auf das Unfallrisiko der Neulenkenden nach bestandener Prüfung. Deshalb wird privates Üben von allen an der Ausbildung beteiligten Institutionen sehr empfohlen und begrüsst. Das Anbringen eines zusätzlichen Rückspiegels auf Beifahrerseite unterstützt die Begleitperson in ihrer Aufgabe sehr. Zusammenarbeit Fahrschule / private Begleitpersonen Übungsfahrten mit privater Begleitung sollten möglichst in Zusammenarbeit mit der Fahrschule erfolgen. Ideal ist es, wenn die Begleitperson einmal oder mehrmals an einer Fahrstunde teilnimmt und sich von der Fahrlehrerin oder dem Fahrlehrer über die zu übenden Inhalte in-formieren lässt. Primär sollen diejenigen Inhalte geübt werden, die in der Fahrschule bereits erlernt wurden. Die Rollenteilung bleibt so richtig: Die/der Lernende ist «Hüter des Wissens», die Begleitperson ermöglicht lediglich das Üben. Idealerweise stellt die Fahrschule Aufträge je nach Ausbildungsstand zusammen: Welche Inhalte sollen bis zur nächsten Fahrstunde geübt werden? Welche Fahrumgebung ist während der aktuellen Phase zu wählen? Welche Situationen sollten momentan noch vermieden wer-den?
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