Nun will der Lenz uns grüßen…

Jahrgang 2015
Freitag, den 24. April 2015
Preis: 0,35 EUR (Abo: 0,30 EUR)
Nummer 04
Nun will der Lenz uns grüßen…
Liebe Johanngeorgenstädter,
in Kürze ist es wieder soweit und wir können uns, wie z. B. in den vergangenen Jahren in Oberjugel, an solch
schönen Frühlingswiesen erfreuen.
Sicher liegt Ihnen ebenso wie mir die Sauberkeit in unserer Stadt am Herzen. Ein Anfang ist mit dem Beginn
der Straßenreinigung und der Bepflanzung städtischer Anlagen durch den Bauhof gemacht worden. Ich bitte
nunmehr alle Bürgerinnen und Bürger – soweit sie nicht schon damit begonnen haben – sich in der nächsten
Zeit im Rahmen von Frühjahrsputzaktionen aktiv an der Reinigung des Stadtgebietes zu beteiligen. Vor allem
Grundstückseigentümer und Vermieter sind angehalten, im Interesse aller Einwohner und Gäste unserer Stadt, die
ihnen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Dafür schon jetzt mein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten.
Holger Hascheck
Bürgermeister
Fotos u.a. von Dieter Vollert
Johanngeorgenstadt Seite
Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates
vom 19. März 2015
BV 2015/015
Die Fortschreibung des Haushaltsstrukturkonzeptes für den
Zeitraum von 2015 bis 2018 wird beschlossen. Die Anlagen
sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmung: 11 : 0 : 0
BV 2015/017
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2015 mit Anlagen werden beschlossen.
Abstimmung: 11 ; 0 : 0
Verfügung – Widmung öffentlicher Straßen
Zuständige Behörde: Stadtverwaltung Johanngeorgenstadt
Ort, Tag:
Johanngeorgenstadt, den 27.02.2015
Aktenzeichen:
006/2015
Mit dem Endtermin der Baumaßnahme gemäß Abnahmeprotokoll vom 23.08.2007 gibt es diese Verkehrsflächen offiziell
und wurden auch ab diesem Zeitpunkt tatsächlich öffentlich
genutzt.
Da die Widmung bisher nicht erfolgt ist, wird dieses Verfahren
nun durchgeführt.
5.2. Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Besuchszeiten eingesehen werden
• bei der Stadtverwaltung Johanngeorgenstadt, Eibenstocker
Straße 67, Bauamt, Zimmer 119
• jeweils dienstags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 und 14:00
bis 18:00 Uhr und jeweils donnerstags in der Zeit von 09:00
bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr.
6. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser ist schriftlich
oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Johanngeorgenstadt, Eibenstocker Straße 67 in 08349 Johanngeorgenstadt, einzulegen.
Hascheck
Bürgermeister
Eintragungsverfügung
1. Straßenbeschreibung
Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/Hinweise auf Neubau)
Parkplatz Altstadt (Teil Martin-Luther-Straße)
Beschreibung des Anfangspunktes (VNK, Stat., seither km)
1. Anfangspunkt
VNK: 5188 067 Abzweig M.-Luther-Str., südwestl. Fahrgasse
Parkplatz Altstadt
2. Anfangspunkt
VNK: 5188 068 Abzweig M.-Luther-Str., südwestl. Fahrgasse
Parkplatz Altstadt
Beschreibung des Endpunktes (NNK, Stat. seither km)
1. Endpunkt
NNK: 5188 063 Ende Parkplatz Altstadt (Nähe Eibenstocker Str.)
2. Endpunkt
NNK: 5188 064 Ende Parkplatz Altstadt (Nähe Eibenstocker Str.)
(Endpunkte gleich, da parallele Fahrbahnen)
Gemeinde: Johanngeorgenstadt, Landkreis: Erzgebirgskreis
2. Verfügung
2.1. Die unter 1. bezeichnete bestehende Straße wird gewidmet zur Ortsstraße.
2.2. Widmungsbeschränkungen: keine.
3. Neuer Träger der Straßenbaulast
Stadt Johanngeorgenstadt.
4. Wirksamwerden
Wirksamwerden der Verfügung: am Tag nach der Bekanntgabe
5. Sonstiges
5.1. Grund für die Widmung
Der Parkplatz Altstadt war zum Stichtag (16.02.1993) noch
eine Waldfläche.
für das Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen
(Gemeindeverbindungs-, Ortsstraßen)
Zuständige Behörde: Stadtverwaltung Johanngeorgenstadt
Ort, Tag:
Johanngeorgenstadt, den 27.02.2015
Aktenzeichen:
007/2015
Genaue Bezeichnung der Straße:
Parkplatz Altstadt (Teil Martin-Luther-Straße)
Stadt/Gemeinde: Johanngeorgenstadt Landkreis: Erzgebirgskreis
I. Anlass
Widmung (§ 6SächsStrG)
Verfügung vom 27.02.2015 (Abdruck bei den Verzeichnisakten)
II. Inhalt der Eintragung
1. Parkplatz Altstadt; Gesamtlänge: 128 m
2. Flurstück: T. v. 2/68, 71 und 72 der Gemarkung Johangeorgenstadt
3a. VNK: 5188 067 Abzweig M.-Luther-Str., südwestl. Fahrgasse Parkplatz Altstadt
4a. NNK: 5188 063 Ende Parkplatz Altstadt (Nähe Eibenstocker Str.)
3b. VNK: 5188 068 Abzweig M.-Luther-Str., südwestl. Fahrgasse Parkplatz Altstadt
4b. NNK: 5188 064 Ende Parkplatz Altstadt (Nähe Eibenstocker
Str.)
(Endpunkte gleich, da parallele Fahrbahnen)
III. An Verzeichnisführer zur Vollziehung der Eintragung
IV. Nach Eintrag Abdruck der Verfügung und des Wortlautes
der Eintragung an:
LRA Erzgebirgskreis
Johanngeorgenstadt Seite 2
Hinweis:
Das Bestandsverzeichnis für die oben bezeichnete Straßenklasse kann während der Dienstzeiten bei der Stadt Johanngeorgenstadt, Eibenstocker Straße 67 in 08349 Johanngeorgenstadt eingesehen werden.
V. Wirksamwerden
Diese Verfügung wird mit Bestandskraft der Widmungsverfügung vom 27.02.2015 wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt
Johanngeorgenstadt, Eibenstocker Straße 67 in 08349 Johanngeorgenstadt, einzulegen.
Hascheck
Bürgermeister
Verfügung – Widmung öffentlicher Straßen
Zuständige Behörde: Stadtverwaltung Johanngeorgenstadt
Ort, Tag:
Johanngeorgenstadt, den 27.02.2015
Aktenzeichen:
008/2015
Mit dem Endtermin der Baumaßnahme gemäß Schlussrechnung vom 25.11.2005 gibt es diese Verkehrsflächen offiziell
und wurden auch ab diesem Zeitpunkt tatsächlich öffentlich
genutzt.
Da die Widmung bisher nicht erfolgt ist, wird dieses Verfahren
nun durchgeführt.
5.2. Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Besuchszeiten eingesehen werden
• bei der Stadtverwaltung Johanngeorgenstadt, Eibenstocker
Straße 67, Bauamt, Zimmer 119
• jeweils dienstags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 und 14:00
bis 18:00 Uhr und jeweils donnerstags in der Zeit von 09:00
bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr.
6. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser ist schriftlich
oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Johanngeorgenstadt, Eibenstocker Straße 67 in 08349 Johanngeorgenstadt, einzulegen.
Hascheck
Bürgermeister
Eintragungsverfügung
für das Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen
(Gemeindeverbindungs-, Ortsstraßen)
1. Straßenbeschreibung
Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/Hinweise auf Neubau)
Robert-Jahn-Platz
Beschreibung des Anfangspunktes (VNK, Stat., seither km)
1. Anfangspunkt
VNK: 5188 046 Einmündung Robert-Jahn-Platz/Eibenstocker
Str. (Zufahrt ehem. Wema)
(Anfangspunkt = Endpunkt, da Ringstraße)
Beschreibung des Endpunktes (NNK, Stat. seither km)
1. Endpunkt
NNK: 5188 047 Einmündung Robert-Jahn-Platz / Eibenst. Str.
(Zufahrt ehem. Wema)
(Anfangspunkt = Endpunkt, da Ringstraße)
Gemeinde: Johanngeorgenstadt, Landkreis: Erzgebirgskreis
2. Verfügung
2.1. Die unter 1. bezeichnete bestehende Straße wird gewidmet zur Ortsstraße.
2.2. Widmungsbeschränkungen: keine.
3. Neuer Träger der Straßenbaulast
Stadt Johanngeorgenstadt.
4. Wirksamwerden
Wirksamwerden der Verfügung: am Tag nach der Bekanntgabe
5. Sonstiges
5.1. Grund für die Widmung
Der Robert-Jahn-Platz war zum Stichtag (16.02.1993) noch
eine Grünanlage.
Zuständige Behörde: Stadtverwaltung Johanngeorgenstadt
Ort, Tag:
Johanngeorgenstadt, den 27.02.2015
Aktenzeichen:
009/2015
Genaue Bezeichnung der Straße:
Robert-Jahn-Platz
Stadt/Gemeinde: Johanngeorgenstadt Landkreis: Erzgebirgskreis
I. Anlass
Widmung (§ 6SächsStrG)
Verfügung vom 27.02.2015 (Abdruck bei den Verzeichnisakten)
II. Inhalt der Eintragung
1. Robert-Jahn-Platz; Gesamtlänge: 97 m
2. Flurstück: T. v. 683 der Gemarkung Johanngeorgenstadt
3. VNK: 5188 046 Einmündung Robert-Jahn-Platz/Eibenstocker
Str. (Zufahrt ehem. Wema)
4. NNK: 5188 047 Einmündung Robert-Jahn-Platz / Eibenst.
Str. (Zufahrt ehem. Wema)
(Anfangspunkt = Endpunkt, da Ringstraße)
III. An Verzeichnisführer zur Vollziehung der Eintragung
IV. Nach Eintrag Abdruck der Verfügung und des Wortlautes
der Eintragung an:
LRA Erzgebirgskreis
Hinweis:
Das Bestandsverzeichnis für die oben bezeichnete Straßenklasse kann während der Dienstzeiten bei der Stadt Johanngeorgenstadt, Eibenstocker Straße 67 in 08349 Johanngeorgenstadt eingesehen werden.
Johanngeorgenstadt Seite 3
V. Wirksamwerden
Diese Verfügung wird mit Bestandskraft der Widmungsverfügung vom 27.02.2015 wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt
Johanngeorgenstadt, Eibenstocker Straße 67 in 08349 Johanngeorgenstadt, einzulegen.
Hascheck
Bürgermeister
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und
die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl des Bürgermeisters für die Stadt Johanngeorgenstadt und die Wahl des Landrates für den Erzgebirgskreis am 7. Juni 2015 sowie im Falle eines etwaigen zweiten
Wahlganges für die Bürgermeisterwahl und die Landratswahl am 28. Juni 2015
1. Am 7. Juni 2015 finden die Kommunalwahlen, die Bürgermeisterwahl für die Stadt Johanngeorgenstadt und die Landratswahl für den Erzgebirgskreis, statt. Im Falle eines etwaigen zweiten Wahlganges finden die Bürgermeister- und/oder
Landratswahlen am 28. Juni 2015 statt.
2. Das Wählerverzeichnis für beide Kommunalwahlen für die
Stadt Johanngeorgenstadt wird in der Zeit vom 18. Mai 2015
bis 22. Mai 2015 während der erweiterten Öffnungszeiten
Montag Dienstag
Mittwoch Donnerstag
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 14:00 Uhr
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
09:00 – 12:00 Uhr
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
09:00 – 11:30 Uhr
bei der Stadtverwaltung Johanngeorgenstadt, Bürgerbüro, in
den Zimmern 009 und 010, Eibenstocker Straße 67, 08349
Johanngeorgenstadt für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme
bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen
Daten überprüfen (§ 8 KomWO). Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen
will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die
Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses ergibt. Das Recht auf
Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre
gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist.
Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in
das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus
dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts
einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur
für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht
zugänglich gemacht werden.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen
ist oder einen Wahlschein für die Bürgermeisterwahl und/oder
die Landratswahl hat.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, das nur von einer Bediensteten der Stadtverwaltung Johanngeorgenstadt bedient werden darf.
Für einen etwaigen zweiten Wahlgang am 28. Juni 2015 für die
Bürgermeister und/oder Landratswahl wird dasselbe Wählerverzeichnis genutzt; eine nochmalige Auslegung erfolgt nicht.
3. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig
hält, kann innerhalb der unter 2. genannten Öffnungszeiten,
spätestens bis zum 22. Mai 2015, 11:30 Uhr, bei der Stadtverwaltung Johanngeorgenstadt, Bürgerbüro, Eibenstocker Straße
67, 08349 Johanngeorgenstadt einen Antrag auf Berichtigung
stellen. Der Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur
Niederschrift gestellt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.
Für das Berichtigungsverfahren gelten die Bestimmungen des
Kommunalwahlgesetzes sowie die Kommunalwahlordnung
des Freistaates Sachsen.
4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen
sind, erhalten bis spätestens 17. Mai 2015 eine Wahlbenachrichtigung. Sie gilt auch für einen gegebenenfalls zweiten
Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht versandt.
In der Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, für welche Wahl/en
sie gilt.
Die Benachrichtigungen enthalten auf der Rückseite einen
Vordruck für einen gemeinsamen Antrag auf Erteilung eines
Wahlscheins für die Bürgermeisterwahl in Johanngeorgenstadt und für die Landratswahl für den Erzgebirgskreis. In der
Wahlbenachrichtigung sind der Wahlbezirk und der Wahlraum
angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,
wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er
sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur
auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und
die bereits Wahlschein/e und Briefwahlunterlagen beantragt
haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
5. Wer einen Wahlschein
- zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Johanngeorgenstadt
hat, kann durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum
des Wahlgebietes Johanngeorgenstadt oder durch Briefwahl
teilnehmen.
- zur Wahl des Landrates im Erzgebirgskreis hat, kann durch
Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Landkreises
Erzgebirgskreis oder durch Briefwahl teilnehmen.
6. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag
6.1. die in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten.
6.2. die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten,
Johanngeorgenstadt Seite 4
a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt haben,
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf
der Antragsfrist entstanden ist,
c) wenn ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt
worden ist.
Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine
werden nicht ersetzt.
7. Dem Wahlschein sind beizufügen
- die amtlichen Stimmzettel
- der amtliche Stimmzettelumschlag
- der amtliche Wahlbriefumschlag, mit der vollständigen Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist
- das Merkblatt zur Briefwahl.
8. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 5. Juni 2015, im Falle eines
zweiten Wahlganges bis 26. Juni 2015, 16:00 Uhr bei der
Stadtverwaltung Johanngeorgenstadt, Bürgerbüro, Zimmern
009 und 010, 08349 Johanngeorgenstadt, Eibenstocker Straße
67 mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, Telegramm oder E-Mail als gewahrt.
Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu
berechtigt ist.
Im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren
Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis
zum Wahltag (7. Juni 2015), im Falle eines zweiten Wahlganges bis 28. Juni 2015, 15:00 Uhr gestellt werden.
Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, können bis zum Tag
vor der Wahl, 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein beantragen.
Im Antrag sind Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben.
Des Weiteren soll die laufende Nummer, unter der der Antragsteller im Wählerverzeichnis geführt wird, angegeben werden.
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 6.2 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag,
15:00 Uhr stellen.
Bei der Wahl des Bürgermeisters und/oder Landrats sind für
den zweiten Wahlgang denjenigen Wahlberechtigten, die für
die erste Wahl einen Wahlschein nach § 5 Abs. 1 Satz 2 KomWG in Verbindung mit § 11 erhalten haben, von Amts wegen
wiederum Wahlscheine auszustellen, sofern die Wahlberechtigten hierauf nicht verzichtet haben.
9. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und
die Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung, Bürgerbüro,
ab, so kann er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die
Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen
anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht nachgewiesen wird und wenn die bevollmächtigte
Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat
sie der Stadtverwaltung vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte
Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit den
Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass er dort spätestens am Wahltage
bis 18:00 Uhr eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden
bei den Wahlen nicht berücksichtigt.
Nähere Hinweise zur Briefwahl sind dem Merkblatt für die
Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird,
zu entnehmen.
Der orange Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne
besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen
Post AG unentgeltlich befördert.
Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Johanngeorgenstadt, 7. April 2015
Hascheck
Bürgermeister
Sitzungsbekanntmachung
Die Sitzung des Stadtwahlausschusses der Stadt Johanngeorgenstadt in Vorbereitung der Wahl des Bürgermeisters am
Sonntag, den 7. Juni 2015, findet statt am
Dienstag, den 12. Mai 2015, um 16:00 Uhr,
im Rathaus, Eibenstocker Straße 67, 08349 Johanngeorgenstadt, Sitzungszimmer.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Vereidigung der Mitglieder des
Stadtwahlausschusses
2. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge
3. Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge
Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher
Sitzung. Der Zutritt ist jedermann gestattet. Der Stadtwahlausschuss ist beschlussfähig, wenn die Vorsitzende oder ihr
Stellvertreter und die Hälfte der Beisitzer oder Stellvertreter,
mindestens jedoch zwei Beisitzer oder Stellvertreter anwesend
sind. Die Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit, bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden.
Johanngeorgenstadt, 10.04.2015
Christiane Neubert
Vorsitzende des Stadtwahlausschusses
Johanngeorgenstadt Seite 5
sich jederzeit auf der hompage unserer Stadt unter www.johanngeorgenstadt.de unter „Bürgerservice“ über die jeweiligen Satzungen näher informieren.
Bürgermeister- und Landratswahl
am 7. Juni 2015
Für die Besetzung der Wahlvorstände am Wahlsonntag, den
7. Juni 2015 und im Falle eines etwaigen zweiten Wahlganges am 28. Juni 2015 werden wieder freiwillige Wahlhelfer
gesucht. Unser Aufruf richtet sich sowohl an bewährte als
auch neue Helfer, die während dieser verantwortungsvollen
Tätigkeit zudem sozusagen hautnah den konkreten Ablauf einer Wahl miterleben können.
Interessenten melden sich bitte bis spätestens 30. April 2015
persönlich im Rathaus, Zi. 101 oder telefonisch unter 03773
888210.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.
Christiane Neubert
Vorsitzende des Stadtwahlausschusses
Vollsperrung der Karlsbader Straße
Auf Grund einer Baumaßnahme im Auftrag des ZWW Schwarzenberg im oberen Abschnitt der Karlsbader Straße erfolgte
am 14.April 2015 eine Vollsperrung für den öffentlichen Straßenverkehr. Diese Maßnahme wird sich voraussichtlich bis
zum 9. Mai 2015 erstrecken.
Für den Zufahrtsbereich Grenzübergang, Jugel, Oberjugel
und Henneberg ist ab Markt über die Schwarzenberger Straße, Wittigsthalstraße und Jugelstraße und entgegengesetzt eine
entsprechende Umleitung ausgeschildert.
Die Bushaltestellen des Regionalverkehrsbetriebs RVE am
Grenzübergang Johanngeorgenstadt für die Linie 334, montags
bis freitags, sowie für die Linie 348, samstags und sonntags,
werden weiterhin bedient. Entsprechende Aushänge finden Sie
an der Haltestelle Markt/Kirche.
Udo Schneider
Sachgebietsleiter Ordnungsamt
Udo Schneider
Sachgebietsleiter Ordnungsamt
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Johanngeorgenstadt lädt
alle Eigentümer von bejagdbaren Flächen, welche zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, zu der am
22. Mai 2015, um 19.00 Uhr,
in der Pension Erbgericht in Oberjugel
stattfindenden Jagdgenossenschaftsversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft
2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
3. Bericht des Jagdpächters über das Jagdjahr 2014/2015
4. Bericht des Kassenverwalters
5. Diskussion zu den Berichten
6. Bestätigung der Berichte und Entlastung des Vorstandes
7. Vorschläge für die Funktionen im neuen Vorstand
8. Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder
9. Informationen und Anfragen
Bei mehreren Grundstückseigentümern eines Flurstückes ist
es ausreichend, wenn eine Person der Eigentümergemeinschaft teilnimmt. Kann der Termin der Versammlung durch
den Grundstückseigentümer nicht wahrgenommen werden,
besteht die Möglichkeit der Teilnahme eines Vertreters mit
schriftlicher Vollmacht.
In der Stadtverwaltung können die Flächen, welche zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, in Flurkarten an den
Sprechtagen (dienstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00
bis 16.00 Uhr) bei Frau Grimm – Liegenschaften – Zi. 126
eingesehen werden.
Dazu bitte Grundstücksnachweise vorlegen.
Der Vorstand
Schiedsstelle geöffnet
Hinweis zu den bevorstehenden
„Hexenfeuern“ am 30. April
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass im Rahmen
der gültigen Polizeiverordnung der Stadt Johanngeorgenstadt
auch die sogenannten „Hexenfeuer“ am 30.04.2015 meldeund gebührenpflichtig sind.
Das betrifft Kleinfeuer in der Größe von max. 1 m² bzw. 1
m Schichthöhe á. 5,00 €, darüber 10,00 €. Ausnahmen sind
Kleinfeuer in Feuerkörben und ähnlichen Geräten; diese sind
meldepflichtig, aber gebührenfrei.
Die Anmeldungen sind im Bürgerbüro vorzunehmen.
Die Polizeiverordnung von 12.10.2012 wie auch die Verhaltensrichtlinie für das Abbrennen von Klein- und Höhenfeuern
vom April 2014 können nach Voranmeldung im Ordnungsamt
der Stadtverwaltung eingesehen werden. Zudem kann man
Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Johanngeorgenstädter
Schiedsstelle im Beratungszimmer/Erdgeschoss des Rathauses in der Zeit von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Roswitha LangerThomas Röber
Friedensrichterin stellv. Friedensrichter
Freibadsaison beginnt bald
Die Saison im Naturfreibad wird (bei entsprechenden Witterungsbedingungen) voraussichtlich zu Pfingsten eröffnet.
Ab dem 01.05.2014 bis zum 07.09.2015 bleibt das Hallenbad
geschlossen.
Christiane Neubert
Hauptamtsleiterin
Johanngeorgenstadt Seite 6
Veränderte Öffnungszeiten
Am 15. Mai, dem Tag nach Christi Himmelfahrt, bleiben der
städtische Bauhof und das Rathaus geschlossen.
Bitte nutzen Sie die Sprechzeiten in unserem Bürgerbüro
dienstags, 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr sowie
donnerstags, 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr oder
an anderen Tagen nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.:
03773/888254 oder 03773/888256).
Christiane Neubert
Hauptamtsleiterin
Angebot zur Grünschnittentsorgung
Ab morgen, 25. April 2015, und dann wieder jeden Samstag
(außer am 16.05.2015) gibt es im Städtischen Bauhof für
alle Einwohner der Stadt Johanngeorgenstadt das Angebot der
Grünschnitt-Entsorgung aus privaten Grundstücken des
Stadtgebietes.
Die Annahme erfolgt in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00
Uhr im Gelände des Bauhofes (am Silberweg). Pro Sack
Grünschnittabfall wird eine Gebühr von 0,80 € entsprechend
der Gebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft
Südwestsachsen erhoben.
Es steht weiterhin jedem Bürger die Möglichkeit offen, seinen
Grünschnittabfall z. B. in den Wertstoffhöfen Schwarzenberg
(Gelände der Landkreisentsorgung, Str. der Einheit 90) oder
Eibenstock (Schneeberger Str. 23) zu den dortigen Öffnungszeiten gegen Gebühren zu entsorgen.
Bernd Gündel
Leiter des Städtischen Bauhofes
Wasserwerke Westerzgebirge schließen bis
2020 weitere 10.600 Einwohner abwasserseitig zentral an
Gesetzliche Regelungen
Die Europäische Union (EU) legte für den Schutz der Umwelt
und für die Bewirtschaftung des Wassers in seiner Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vom 22.12.2000 fest, dass bis 2015 alle
Gewässer der EU einen guten ökologischen und chemischen
Zustand zu erreichen haben. Zur Umsetzung der nachhaltigen
Verbesserung der Gewässerzustände wurden deri Bewirtschaftungszyklen (1. Zyklus 2009 – 2015, 2. Zyklus 2015 – 2021,
3. Zyklus 2021 – 2027) eingeräumt. Die Mitgliedsländer der
EU haben entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um bis spätestens 2027 alle Umweltziele zu erreichen.
Umgesetzt wurden die Vorgaben der WRRL in deutsches
Recht durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes
vom 31.07.2009. Danach sind bis zum 22.12.2015 ein guter
ökologischer und chemischer Zustand der oberirdischen Gewässer, der künstlichen und erheblich veränderten Gewässer
zu erreichen. Sollte sich der Gewässerzustand nicht weiter
verschlechtern und die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen nur schrittweise in einem längeren Zeitraum technisch
durchführbar sein, kann die Umsetzungsfrist zweimal für einen Zeitraum von jeweils 6 Jahren verlängert werden, somit
spätestens bis 2027.
Als einziges Bundesland verschärfte Sachsen die Vorgaben der
WRRL und des WHG derart stark, dass bereits zum 31.12.2015
die Abwasserentsorgung (zentrale und dezentrale Anlagen) an
den Stand der Technik anzupassen ist. Basis hierfür ist die Novellierung des Sächsischen Wassergesetztes (SächsWG) vom
12.07.2013 sowie die Kleinkläranlagenverordnung des Freistaates Sachsen vom 19.06.2007.
In anderen Bundesländern gibt es solche verschärften Regelungen wie in Sachsen nicht, so wird z. B. in Thüringen ein
erheblicher Teil der Bewirtschaftungsmaßnahmen gemäß
WRRL/WHG auf die Zeiträume 2021 und 2027 verlegt.
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) des ZWW
Nach der schrittweisen Aufnahme der Abwasserzweckverbände und der Bildung des Bereiches Abwasser investierte der
ZWW in den Jahren 2001 bis 2014 allein im Bereich Abwasser 187,23 Mio. Euro. So wurden im gesamten Verbandsgebiet
viele Kanäle und Abwasserverbindungsleitungen neu gebaut
und Zentral- oder Gruppenkläranlagen oder Kläranlagenstufen von bereits bestehenden Zentralkläranlagen neu errichtet.
Damit erhöhte sich der Anschlussgrad der Einwohner im Verbandsgebiet des ZWW mit Abwasservollanschlüssen von 42,4
% im Jahr 2001 auf 87,3 % im Jahr 2014.
Mit Erlass der Kleinkläranlagenverordnung des Freistaates
Sachsen und der Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes
haben zum 31.12.2015 alle Abwassereinleiter in Sachsen dem
Stand der Technik zu entsprechen. Dieses hatte zur Folge, dass
viele Bürger und Bürgerinitiativen einen zentralen Abwasseranschluss forderten. Der ZWW beschloss Lösungen im Sinne
der Bürger zu finden und passte das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) des ZWW bereits 2009/2010 dahingehend an,
dass viele damals abwasserseitig dezentrale Gebiete neu als
abwasserseitig zentral zu erschließend vorgesehen sind.
Da der Wille und die Bereitschaft zur Schaffung weiterer zentraler Abwasseranschlüsse durch den ZWW auch ab 2011,
selbst mit einem erheblichen finanziellen Anteil der Bürger
(in manchen Gebieten des ZWW bis zu 8.000,00 Euro pro
Hausanschluss), weiter stieg, wurde das ABK des ZWW bis
2013/2014 ständig fortgeschrieben.
2014 formulierte der ZWW ein Investitionskonzept mit einem
Gesamtumfang von 42.953.900 Euro für die Jahre 2015 bis 2020,
nach dem in diesem Zeitraum weitere 3.250 Abwasserhausanschlüsse mit 10.634 Einwohnern an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen werden können. Bis zu einer Investitionsobergrenze von 3.000 Euro pro anzuschließendem Einwohner
finanziert der ZWW. Liegen die Investitionskosten höher, leisten
die Bürger in der Regel den Mehrbetrag. Das Investitionskonzept
wurde in den langfristigen Wirtschaftsplan des ZWW integriert
und mittlerweile kommunalaufsichtlich genehmigt.
Die äußerst konstruktiven Verhandlungen mit fast 50 Bürgerinitiativen für einen zentralen Abwasseranschluss mit zum Teil
finanzieller oder materieller Bürgerbeteiligung im Verbandsgebiet des ZWW gibt uns recht, so der Geschäftsführer Dr.
Frank Kippig, sowohl wirtschaftlich als auch technisch die
richtige abwassertechnische Lösung zu schaffen.
Bestandsschutz bis zum zentralen Anschluss des ZWW
Zur Schaffung rechtmäßiger Zustände ab dem 01.01.2016
haben der ZWW und das Landratsamt Erzgebirgskreis auf
Basis der „Ermessensleitenden Hinweise des SMUL vom
11.12.2013“ einen öffentlich-rechtlichen Vertrag (ÖRV) zur
abwasserseitigen Erschließung für den Zeitraum 2015 bis
2020 geschlossen.
Johanngeorgenstadt Seite 7
Sowohl der Landrat des Erzgebirgskreises Frank Vogel als
auch der Verbandsvorsitzende des ZWW, Bürgermeister
Joachim Rudler, bekräftigten mit der Unterzeichnung des Vertrages für die Bürger unserer Region die richtige Entscheidung
getroffen zu haben.
In diesem Vertrag verpflichtet sich der ZWW sein Investitionskonzept in den vereinbarten Jahresscheiben abzuarbeiten und
die entsprechenden Abwasservollanschlüsse nebst öffentlichem Kanalnetz und Kläranlagen herzustellen. Der Landkreis
wiederum kontrolliert die Fertigstellung der Baumaßnahmen
und verpflichtet sich diese kurzfristig abzunehmen.
Für die Bürger und Grundstückseigentümer, die im Zeitraum
vom 01.01.2016 bis 31.12.2020 vom ZWW an das zentrale Abwassernetz angeschlossen werden, bietet der Vertrag
Rechtssicherheit. Sowohl das Landratsamt als zuständige Untere Wasserbehörde als auch der ZWW als verantwortlicher
Aufgabenträger gewähren diesen Grundstückseigentümern bis
zum zentralen Abwasseranschluss für seine bestehende Kleinkläranlage/abflusslose Grube Bestandsschutz. Voraussetzung
dafür ist, dass der Grundstückseigentümer seine Kleinkläranlage/abflusslose Grube ordnungsgemäß wie bisher betreibt
und keine Gefährdung für die Umwelt besteht.
Information an die Grundstückseigentümer
Der ZWW wird bis 30.06.2015 jeden der 3.250 Grundstückseigentümer, die im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2020
einen zentralen Abwasservollanschluss erhalten, schriftlich informieren. In diesem Schreiben benennt der ZWW die Art des
Abwasservollanschlusses und den geplanten Zeitraum des Anschlusses. Gleichzeitig hat der Grundstückseigentümer über
die Internetseite des ZWW die Möglichkeit, Einblick in das
jeweilige Abwasserbeseitigungskonzept des Ortes zu nehmen
(www.wasserwerke.net – Achtung: Diese Seiten werden bis
30.06.2015 vervollständigt). Zusätzlich bietet der ZWW die
Möglichkeit zu telefonischen Auskünften zum ABK unter der
Tel.-Nr. 03774/144-184 oder die Vereinbarung eines Termins
im ZWW selbst.
die von Zeit zu Zeit an unterschiedlichen Orten durchgeführt
werden. Sie sind notwendig, um bestens auf Einsätze vorbereitet zu sein und dort umsichtig innerhalb kürzester Zeit handeln
zu können; jeder Handgriff muss sitzen.
Für Samstag, den 11. April 2015, hatte die Wehrleitung für ihre
Mitglieder aus diesem Grund wieder planmäßig eine Ganztagesausbildung angesetzt, deren Hauptbestandteil die Übung
mit kompletter Atemschutztechnik war. Dazu begaben sich
8 Kameraden mit dem entsprechenden Equipment in das Gebäude der Pestalozzi-Schule, in der zu diesem Zweck einige
Räume mittels Nebelmaschinen mit „Rauch“ präpariert wurden. Die Übung sollte schließlich so realitätsnah wie möglich
absolviert werden. Ziel war, eine „leblose“ Person unter diesen
Bedingungen aufzufinden und zu bergen.
Kamerad Jens Gummelt, Atemschutzgerätewart der Johanngeorgenstädter Feuerwehr, der die Ausbildung für diesen Tag
umfassend vorbereitet und entsprechend geleitet hatte, war am
Schluss zufrieden, zeigte sich doch, dass er und seine Mitstreiter für den Ernstfall gut vorbereitet sind.
Leider zeigte sich, dass derzeit nicht genügend Geräteträger
aus den verschiedensten Gründen einsatzfähig sind, so dass
weiterhin stetig an der Verbesserung der Einsatzbereitschaft
gearbeitet werden muss.
Manfred Schleichert
Wehrleiter
Freiwillige Feuerwehr Johanngeorgenstadt
In eigener Sache
Die fünfte Ausgabe des „Nachrichtenblattes für Johanngeorgenstadt und Umgebung – Amtsblatt der Stadt Johanngeorgenstadt“ 2015 erscheint am 22. Mai. Bitte beachten Sie, dass
Redaktionsschluss hierfür am 08.05.2015 ist.
Stadtverwaltung
Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge
Kameraden der Feuerwehr üben mit
Atemschutztechnik
Hexenfeuer mit Tanz in den Mai
Kernstücke der laufenden Ausbildung bei der Freiwilligen
Feuerwehr Johanngeorgenstadt sind die praktischen Übungen,
Johanngeorgenstadt Seite 8
Nach dem langen Winter ist es höchste Zeit, die Winterhexen
mit einem zünftigen Hexenfeuer zu vertreiben. Auch in diesem
Jahr laden daher die Floriansjünger Groß und Klein wieder
herzlich zum traditionellen Hexenfeuer am Feuerwehrdepot
Neustadt ein, und zwar am Donnerstag, 30. April 2015, von
19.00 Uhr bis 01.00 Uhr.
19.00 Uhr startet der Lampionumzug unserer Jüngsten und
für Musik für Jung & Alt ist gesorgt, ebenso wie für reichlich
Speis’ und Trank.
Verbringen Sie doch mit uns und Ihrer Familie, Freunden und
Bekannten einen gemütlichen Abend. Sie sind uns herzlich
willkommen!
Feuerwehrverein
Johanngeorgenstadt e. V.
Maibaum
wird aufgestellt
Der Wirtschafts- und Gewerbeverein Johanngeorgenstadt lädt
herzlich ein zum Maibaumaufstellen am 1. Mai 2015, ab 10.00 Uhr auf dem Platz des Bergmanns Johanngeorgenstadt.
Es wirken mit: Posaunenchor, Chor und Schnitzgruppe des
EZV, Freiwillige Feuerwehr, Bergknappschaft, Auersberg-Piraten.
Für eine festliche sowie musikalische Umrahmung inkl. Frühschoppen ist gesorgt.
werden jedoch alle Mitarbeiter einbezogen und intern dazu
geschult. Ziel ist die Zertifizierung als Kneipp-Senioreneinrichtung.
In unserem Garten entstanden bisher vier Hochbeete und ein
Duftbeet. Unsere Bewohner werden von der Aussaat bis zur
Ernte und Verarbeitung unserer selbst gezogenen und angebauten Kräuter und verschiedenster Pflanzen einbezogen. Für
jeden Wohnbereich wurde eine Teebar mit den unterschiedlichsten Kräutertees eingerichtet. Zur zielgerichteten Anwendung wurden nach Symptomen geordnete Teekarten erarbeitet.
Auch für die Anwendung unserer Aromaöle in Duftlampen,
zur Massage, bei Waschungen oder beim Wellnessbaden wurden für alle Mitarbeiter nach Indikationen geordnete leicht
nachvollziehbare Arbeitsanweisungen erarbeitet.
Wasseranwendungen führen wir bisher in Form von Ganzkörperwaschungen, Teil- und Wechselbädern aus. Beim Einsatz
von Kneipp-Waschungen können wir bei unseren Bewohnern
immer wieder den beruhigenden und entspannenden Effekt
beobachten. Eine kalte Anwendung dauert nur wenige Sekunden und unsere Bewohner können anschließend warm
eingepackt zur Ruhe kommen. Wechselbäder aber auch Barfußgehen und selbst Schneetreten im Winter führen wir, auf
die eingeschränkte Mobilität unserer Bewohner angepasst, mit
einfachen Mitteln durch.
Konrad Fenzl
WGV Johanngeorgenstadt
Aktuelles aus dem Pflegeheim
„Zum Waldblick“
Kaltes Wasser statt Schlaftabletten
Seit April 2014 und damit seit einem Jahr ist unser Pflegeheim
Mitglied im Kneipp-Verein. Was wurde in den vergangenen
12 Monaten an Kneipp-Angeboten für unsere Bewohner geschaffen? Das ganzheitliche Gesundheitskonzept nach Sebastian Kneipp basiert auf den fünf Säulen Wasser, Bewegung,
Pflanzen, Lebensordnung und Ernährung. Unsere Bewohner
kommen u. a. in den Genuss der Anwendung von Kräutern,
Aromaölen, Wickeln, Auflagen, Klangmassagen, Wasseranwendungen sowie vielfältigen Aktivierungsangeboten. Eigens
dafür wurden in der Sebastian-Kneipp-Akademie in Bad Wörishofen ein Kneipp-Gesundheitstrainer und zwei KneippMentoren ausgebildet. In der Betreuung sind u. a. eine Physiotherapeutin, Ergotherapeutin und eine Heilpraktikerin in unserem Haus angestellt. Zur Umsetzung des Kneipp-Konzeptes
Ein Wassertretbecken wäre für einen Großteil unserer Bewohner nicht nutzbar. Wir behelfen uns mit großen Wannen und
Planschbecken. Diese können auch unsere Rollstuhlfahrer bei
gleichem Effekt nutzen.
Durch die Integration einer ganzheitlichen Gesundheitsförderung nach Kneipp in unseren Pflegealltag wollen wir die Linderung von körperlichen und seelischen Befindlichkeitsstörungen, die Anregung der Selbstheilungskräfte und die Reduktion
von Medikamenten erreichen.
Kerstin Schneider
Einrichtungsleiterin
Unterricht wird zum Live-Abenteuer
Am letzten Schultag vor den Osterferien unternahmen die
Zweitklässler der Grundschule Johanngeorgenstadt eine Exkursion durch ihren Heimatort.
Viel Wissen hatten sie sich dazu schon im Sachunterricht angeeignet. Sie holten Informationen über ihre Heimatstadt ein,
indem sie Bücher lasen, Eltern und Großeltern befragten, klei-
Johanngeorgenstadt Seite 9
ne Ortshefte oder Plakate anfertigten und Dinge zur Geschichte von Johanngeorgenstadt mitbrachten.
das Erz mit Hilfe eines Göpels nach oben befördert wurde.
Live ist eben live!
Foto: A. Winkler
Foto: H. Teller
Dabei wurde deutlich, dass unsere Stadt sehr vom Bergbau geprägt worden ist. Deshalb freuten sich die Kinder der Klasse
2 und ihre Klassenlehrerin riesig, als die Einladung zu einem
Vortrag mit Besichtigung und Vorführung des Pferdegöpels
durch die Brüder Frank und Harald Teller erfolgte. Sie ermöglichten sogar unseren Wunschtermin, den 01.04.2015. Für diesen Tag war nämlich bereits ein Besuch bei Bürgermeister
Holger Hascheck vorgesehen, so dass wir beides gut miteinander verknüpfen konnten.
Für diese hautnahe, lehrreiche und interessante Darbietung
möchte sich die Klasse 2 mit ihrer Lehrerin Frau Winkler
nochmals recht herzlich bedanken.
Wir hoffen, dass das neu gedeckte Dach auch wirklich die versprochenen 40 Jahre hält und somit noch recht viele Schulklassen solch ein Abenteuer erleben dürfen!
Schüler der 2. Klasse der Grundschule
und Frau Winkler
Aktuelles aus der Goethe-Schule
Breitenbrunn
Herzlich wurde unsere Klasse vom Bürgermeister im Rathaus
empfangen.
Die Lehrer und Schüler der Goethe- Schule
Breitenbrunn blicken auf eine intensive
Arbeitsphase seit Jahresbeginn zurück.
Die 5. Klassen besuchten unsere Partnerschule in Touzim zum
traditionellen Osterprojekt, in dem die Schüler ihre Osterbräuche vorstellten und beim Osterbasteln und Sportspielen
Freundschaften knüpfen konnten.
Ein Projekt der besonderen Art führten die Sechstklässler unserer Schule durch. Unter dem Motto „Der Traum vom Fliegen“
forschten sie in Kleingruppenarbeit je nach Neigung auf vielen
Gebieten. Ihre Ergebnisse präsentierten sie am 27.03.2015 im
Familien- und Freizeittreff in Breitenbrunn:
Am 1. April also, und das ist kein Scherz, ging es zu Fuß bei
starkem Wind, Schneefall und klirrender Kälte ins Rathaus
und anschließend zum Pferdegöpel.
Im Huthaus wurden die Kinder von Frank und Harald Teller
sowie von Detlef Friedrich herzlich empfangen. Frank Teller
hielt dort einen Vortrag über den Bergbau der Stadt.
„Waschechte“ Anschauungsmaterialien wie Erze, „Arschleder“,
Grubenlampen, Bohrer, Hammer und Schlegel wurden den Kindern gezeigt und damit ihr Interesse am Vortrag geweckt.
Den Höhepunkt bildete jedoch die Vorführung der Arbeitsweise des Göpels mit Pferden. Herr Friedrich erklärte diese den
Schülern in kindgerechter Art und Weise. Als die Pferde sich
dann auf seinen Glockenschlag hin im Gespann vor- oder rückwärts bewegten und damit die senkrecht stehende Göpelspindel zum Drehen brachten, war die Begeisterung groß. Durch
diese Darbietung hatten nun alle Schüler begriffen, wie früher
Acht Schüler bauten hochwertige Modellflugzeuge, welche die
jungen Bastler sogar mit nach Hause nehmen konnten.
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Sie zeigten ein turbulentes Programm von Ikarus und Daidalos,
Otto Lilienthal und Juri Gagarin über die Geschichte vom Zeppelin in Bermsgrün bis hin zum zahmen Huhn Hilde und dem
gefährlichsten Flughafen der Welt und 99 Luftballons.
Sportlich begann das Jahr für die 7. Klassen. In der traditionellen
Wintersportwoche lernten die Schüler in drei Leistungsgruppen
die Grundlagen des Skilanglaufes. Dazu herrschten auch in diesem Winter ideale Bedingungen.
Im Zeichen des Sports unter dem Motto „Groß und Klein im Sport
vereint“ werden die Schüler auf dem „Sportpark Rabenberg“ vom
04. bis 07. Mai unvergessliche Tage verbringen.
Den Schülern der 8. Klassen stand am 16.04.2015 ein spannender
Tag bevor. Auch in diesem Jahr besuchten uns drei Krimiautoren
zur Lesung ihrer Romane – Jan Flieger, Katrin Ulbrich und Ralf
Alex Fichtner. Dies ermutigte viele Jungen und Mädchen sich
selbst im Krimi- Schreiben zu versuchen, um wie auch in den
letzten Jahren einen Preis für den besten Krimi zu erhalten, der im
Schreibwettbewerb der Ostdeutschen Krimitage vergeben wird.
Dieses Jahr lautet das Thema des Wettbewerbs „Auf Spurensuche
– 70 Jahre unbesetzt“.
Richtungsweisende Erfahrungen haben die Neuntklässler im Betriebspraktikum vor Ostern im Rahmen unserer Berufsorientierung sammeln können. In Unternehmen ihrer Wahl konnten sie 8
Tage lang testen, ob das Bild vom Traumberuf auch in Wirklichkeit besteht.
Nachdem unsere Hauptschüler in der letzten Woche vor Ostern
gemeinsam mit den Zehnern die Vorprüfungen gemeistert hatten,
schloss sich nun eine kulturell anspruchsvolle Zeit an. Am Gründonnerstag fuhren interessierte Schüler der 9. Klassen, Eltern und
Lehrer ins Schauspielhaus nach Chemnitz zur Theatervorstellung
„Romeo und Julia auf der Abbey Road“. Eine Veranstaltung, die
den würdigen Abschluss des behandelten Themas im Deutschunterricht bedeutet aber auch wieder einmal Eltern, Lehrern und
Schülern die Möglichkeit bot, sich in einem anderen Umfeld kennen zu lernen und Gespräche zu führen, die verbinden.
Letztendlich sollen noch zwei klassenübergreifende Projekte genannt werden, die Schüler aus der fünften Klasse ebenso begeisterten wie Zehntklässler. Zum einen war da im März der Besuch
des Schülerkonzerts „kids meet classic“ der Vogtland- Philharmonie. Die Mitglieder unseres Schulchores und der Musikkurs der
10. Klassen erlebten einen Ohrenschmaus der besonderen Art.
Für alle sportlich Interessierten wurde wieder ein dreitägiges
Winterlager bei unserem Kooperationspartner „Sportpark Rabenberg“ angeboten. 32 Schüler konnten sich hier den ganzen Tag in
der Schwimmhalle, beim Joggen, zu einem Orientierungslauf, bei
Inline- Skating oder Ballsportarten auspowern. Dies war so erlebnisreich und verbindend, dass sich die Schüler wünschten, nicht
erst im nächsten Schuljahr, sondern spätestens in den Oktoberferien das Ganze zu wiederholen. Zunächst können sich alle Schüler
der Schule am 02.06.2015 zu unserem Schulfest zum Kindertag
beweisen, wenn ein Staffellauf durch ganz Breitenbrunn ansteht,
zu dem wieder die ganze Familie herzlich eingeladen ist, mitzumachen. Für diesen Lauf werden noch Sponsoren und Helfer gesucht.
Wir wünschen besonders unseren Schülern der zehnten Klassen
und unseren Hauptschülern einen erfolgreichen Abschluss ihrer
Prüfungen. Eine intensive Prüfungsvorbereitung in den Fächern
Deutsch, Mathematik, Englisch und in den Naturwissenschaften,
die die Schüler am Nachmittag nutzen können, hilft ihnen sicher
dabei, bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
J. Zwingenberger
Goethe-Schule Breitenbrunn
Ein romantisches Osterfeuer auf Oberjugel
Das war es wieder – das Gugler Osterfeuer in landschaftlich
äußerst reizvoller Lage. In diesem Jahr meinte es Petrus besonders gut mit den Randjohanngeorgenstädtern. Er schickte nochmals ordentlich Schnee, zudem viel Sonne und einen
strahlend blauen Himmel. Das lichterloh brennende Feuer
vertrieb den Winter und brachte den vielen Besuchern anheimelnde Wärme.
Foto: H. Teller
Die Kinder waren begeistert vom Toben im Schnee, von den
verschiedenen Spielen und dem Suchen der Osternester (zwei
wurden erst am nächsten Tag beim Aufräumen entdeckt). Mutige konnten sogar auf großen Pferden reiten. Einige Vereinsmitglieder brachten auf kuriosen Skiern die Besucher zum
Lachen.
In den beiden Verkaufsbuden wurden heiße und kalte Getränke sowie Leckeres vom Grill angeboten. Schieböcker- und
Speckfettbemme rundeten das Speisenangebot ab.
Unterhaltsame Musik gab es vom Band. Es war rundum eine
gelungene Veranstaltung, nur etwas mehr Gäste hätten es sein
könnten.
Rosi brachte mit ihrem Shuttlebus sogar die „Fußlahmen“ hin
und zurück.
Der Gugler Fast Verein dankt den Spendern des Holzes, für
die kostenlose Zurverfügungstellung des Grundstücks hinterm
Feuerwehrdepot und den Besuchern für ihr Kommen.
i. A. Christiane Neubert
Gugler Fast Verein
Tag des Hundes 2015 wird mit einem
Spaßturnier gefeiert
Unter dem Motto „Fit und Gesund durch Sport mit dem Hund“
zieht der Hundesportverein „Grenzlandhöhe Johanngeorgenstadt“ e. V. eine erfolgreiche Leistungsbilanz 2014. Im vergangenen Jahr konnte der Verein insgesamt zwei Prüfungen mit 14
Mensch-Hunde-Teams absolvieren. Dabei konnten wir auch
Starter aus anderen Hundesportvereinen des Erzgebirgskreises
begrüßen. Gestartet wurde in den Prüfungsstufen Grundgehorsam (die sogenannte Begleithundeprüfung), Fährtenarbeit und
Gebrauchshundesport. Dabei konnten alle Teilnehmenden das
Prüfungsziel erreichen. Gratulation und weiter so!
Johanngeorgenstadt Seite 11
In der Ausbildung standen uns dafür erfahrene und langjährige
Hundesportler wie Peter Ruth, Bianca Riedel und auch Linda
Grzanna als Nachwuchsausbildungsleiterin tatkräftig zur Seite. Zusätzlich haben einige Mitglieder den Verein auf anderen
Hundeplätzen und bei Ausstellungen vertreten. So hat Grit
Meichßner auf einer Parson-Jack-Russel-Terrierausstellung
in Wulkow bei Berlin erfolgreich eine Synchronunterodnung
mit ihren zwei Terrierdamen absolviert. Linda Grzanna konnte im Landesgruppenausscheid des Allgemeinen Deutschen
Rottweiler-Klubs in Nürnberg eine erfolgreiche Fährtenhundprüfung (89 von 100 Punkten) ablegen. Eine Qualifikation zur
Meisterschaft der Fährtenhunde haben Linda und Achat vom
Auersberg nur knapp verpasst.
Von unserer Schnitzgruppe des EZV Johanngeorgenstadt waren unter der Leitung des Vorsitzenden Lukas Bergauer insgesamt sieben Schnitzer dabei, darunter zwei Nachwuchsschnitzer von der Breuer-Gruppe. Für die Jungs war es etwas Besonderes, inmitten der vielen Holzgestalter ihr Können zu zeigen.
Frau Dr. Gabriele Lorenz, Vorsitzende des Erzgebirgsvereins,
würdigte in ihrer Begrüßung auch die jungen Schnitzer, von
denen eine Zunahme in den Gruppen zu verzeichnen ist.
Sie dankte allen Teilnehmern für ihr Schaffen und auch den
zahlreichen Besuchern, bei denen auch gegenüber dem Vorjahr eine bedeutende Zunahme zu verzeichnen war.
Von Interesse waren auch die neuen Kalender unserer Bergstadt
für 2016, wo die Großpyramide und deren Gestalter gezeigt
werden. Diese können natürlich auch im Schnitzerheim erworben werden.
i. A. Gotthard Lang
Chronist der Schnitzgruppe des EZV Johanngeorgenstadt
Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde
Unsere Gottesdienste:
Der Hundesportverein Johanngeorgenstadt zeichnet sich vor
allem darin aus, dass bei uns alle Hunde – egal ob Rassehund,
Mischling, Groß oder Klein – willkommen sind. 2014 feierte
unser Verein den Tag des Hundes und die mittlerweile besondere Rolle des Hundes in der heutigen Gesellschaft mit einem
Wandertag und einer Vorstellung unserer Vereinsaktivitäten.
Im Juni 2014 organisierte der Hundesportverein außerdem das
traditionelle Spaßturnier auf dem Vereinsgelände. Diese Veranstaltung lockt mittlerweile eine Vielzahl an Besuchern aus
Nah und Fern auf den Hundeplatz, denn dort wird neben den
verschiedenen Parcours und Rahmenprogrammen auch für
das leibliche Wohl gesorgt. Dafür danken wir Herrn Gunter
Dammrow, der uns musikalisch durch das Rahmenprogramm
führte, Thomas Schlott für die wunderschönen gesponserten
Pokale und auch unseren Küchenfeen Gerlinde Ruth und Conny Ritter.
Auch für 2015 hat der Hundesportverein ein Spaßturnier geplant. Dazu laden wir Sie recht herzlich, am 07.06.2015, um
10:00 Uhr auf das Vereinsgelände des Hundesportvereins
ein.
Der Verein möchte außerdem die Gelegenheit nutzen sich bei
der Firma „Kälte und Klima Lottermoser“ aus Eibenstock zu
bedanken, die mit einer Geldspende unsere Vereinskasse unterstützt hat.
i. A. Linda Grzanna
HSV „Grenzlandhöhe“ e. V.
26. April
Neustadtkirche 08.45 Uhr Gottesdienst
Stadtkirche
10.00 Uhr Gottesdienst
3. Mai
Neustadtkirche 08.45 Uhr
Stadtkirche
10.00 Uhr
10. Mai
Neustadtkirche 08.45 Uhr
Stadtkirche
10.00 Uhr
Festgottesdienst
Sakramentsgottesdienst, zugleich Kindergottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
14. Mai – Christi Himmelfahrt
Kirchgemeindehaus 10.00 Uhr
Gottesdienst
17. Mai
Neustadtkirche 08.45 Uhr Sakramentsgottesdienst
Stadtkirche
10.00 Uhr Gottesdienst
Weitere Termine und Veranstaltungen finden Sie in unseren
Kirchlichen Nachrichten.
Abendmusik in der Stadtkirche…
… mit der Kurrende und dem Posaunenchor Bad Düben
am 1. Mai, 19.30 Uhr.
Das Programm umfasst Chor- und Bläsermusik zur Osterzeit aus vier Jahrhunderten. Die Leitung hat Kantor Lothar
Jakob.
Jedermann ist herzlich zu diesem Konzert eingeladen. Der
Eintritt ist frei.
Wenn die Späne fliegen
Jedes Jahr im Frühjahr findet in Annaberg-Buchholz eine besondere Veranstaltung der Schnitzer und Holzgestalter statt.
So auch in diesem Jahr am 7. und 8. März, wo bei 190 teilnehmenden Holzbearbeitern im Kulturhaus „Erzhammer“ die
Späne flogen.
Landeskirchliche Gemeinschaft
Johanngeorgenstadt
Zu folgenden Veranstaltungen laden wir herzlich ein in unser
Gemeinschaftshaus, Schwefelwerkstraße 1:
Johanngeorgenstadt Seite 12
Freitag, 24.04.2015
19.30 Uhr
Jugendstunde des „Sächsischen Jugendver-
bandes – Entschieden für Christus“ mit an-
schließendem „offenen Treff für junge Leute“
Sonntag, 26.04.2015 (Zeitumstellung zur Sommerzeit)
10.00 Uhr Sonntagsschule (Biblische Geschichten und fröhliches Miteinander für Kinder ab 3 Jahre)
19.30 Uhr
Gemeinschaftsstunde
Mittwoch, 29.04.2015
14.30 Uhr und 19.30 Uhr Frauenstunde
Freitag, 01.05.2015
19.30 Uhr
Jugendstunde des „Sächsischen Jugendver-
bandes – Entschieden für Christus“ mit an-
schließendem „offenen Treff für junge Leute“
Sonntag, 03.05.2015
10.00 Uhr Sonntagsschule (Biblische Geschichten und fröhliches Miteinander für Kinder ab 3 Jahre)
19.30 Uhr
Gemeinschaftsstunde
Mittwoch, 06.05.2015
19.30 Uhr Bibelstunde, Gesprächsgrunde zu Texten aus der Bibel
Freitag, 08.05.2015
19.30 Uhr
Jugendstunde des „Sächsischen Jugendver-
bandes – Entschieden für Christus“ mit an-
schließendem „offenen Treff für junge Leute“
Sonntag, 10.05.2015
10.00 Uhr Sonntagsschule (Biblische Geschichten und fröhliches Miteinander für Kinder ab 3 Jahre)
19.30 Uhr
Gemeinschaftsstunde
Mittwoch, 13.05.2015
14.30 Uhr und 19.30 Uhr Frauenstunde
Freitag, 15.05.2015
19.30 Uhr
Jugendstunde des „Sächsischen Jugendver-
bandes – Entschieden für Christus“ mit an-
schließendem „offenen Treff für junge Leute“
Sonntag, 17.05.2015
10.00 Uhr Sonntagsschule (Biblische Geschichten und fröhliches Miteinander für Kinder ab 3 Jahre)
19.30 Uhr
Gemeinschaftsstunde mit Abendmahl
Zum anschließenden Osterfrühstück standen wieder viele
kulinarische Meisterstücke auf den Tischen – vielseitig und
reichhaltig. Erst nach Stunden gingen dann auch die letzten
Besucher nach Hause um den langen Ostersonntag weiter zu
genießen.
Vorankündigung: Posaunenfeierstunde am Pfingstsonntag
Am Pfingstsonntag, den 24. Mai 2015, gestaltet der Posaunenchor die Gemeinschaftsstunde aus. Beginn ist um 17:00 Uhr.
Römisch-Katholische Pfarrei Schwarzenberg, Außenstelle Johanngeorgenstadt
25.04.2015
Tagesausflug der Erstkommunionfamilien
26.04.2015
11.00 Uhr Hl. Messe
27.04.2015
14.00 Uhr Hl. Messe/Seniorenmesse mit Seniorennachmittag
01.05.2015
15.00 Uhr Platten/Horni Blatna (ČR):
1. Maiandacht
03.05.2015
11.00 Uhr Hl. Messe
05.05.2015
16.30 Uhr Maiandacht
12.05.2015
16.30 Uhr Maiandacht
14.05.2015
11.00 Uhr Hl. Messe (Hochfest Christi Himmelfahrt)
17.05.2015
11.00 Uhr Hl. Messe
19.05.2015
16.30 Uhr Maiandacht
Wenn nicht anders angegeben, sind die Gottesdienste/Veranstaltungen alle in der St.-Petrus-Canisius-Kapelle, August-Bebel-Straße 48, Johanngeorgenstadt.
Glockenturm für die Marienkapelle
Mittwoch, 20.05.2015
19.30 Uhr Bibelstunde, Gesprächsrunde zu Texten aus der Bibel
Weitere Informationen im Internet unter www.lkg-johanngeorgenstadt.de und www.HausDerHoffnung.info.
Rückblick: „Ostersonntag“ – Der Herr ist auferstandenen
Trotz Kälte, Schnee und der morgendliche Stunde machten
sich viele Besucher auf den Weg, um gemeinsam die Auferstehung Jesu im Ostergottesdienst zu feiern. Der gemischte und
der Posaunenchor brachten den Saal zum Kingen und viele der
Besucher stimmten zu den frohen Liedern mit ein.
Foto: H. Teller
Rechtzeitig für das Osterfest wurde zu Beginn der Karwoche
der Glockenturm auf die Marienkapelle gesetzt. Freunde und
Interessierte waren dabei, als die Glocke erstmalig erklang.
Johanngeorgenstadt Seite 13
Zu diesem Termin war auch ein MDR-Team vor Ort, welches
den ganzen Tag bei der Kapelle und in bzw. um der Tischlerei
filmte. Dieser Beitrag wird in der Sendung „Glaubwürdig“ am
02.05.2015, um 18:45 Uhr im MDR-Fernsehen ausgestrahlt
(Wiederholung am 03.05.2015, 09:10 Uhr).
Die Glocke soll nun täglich 08:00 Uhr, 12:00 Uhr sowie 18:00
Uhr läuten, die Tageszeiten bekanntgeben und zur Andacht sowie zum Innehalten einladen.
Konrad Fenzl
Evangelisch-methodistische Kirche
25.04.2015
26.04.2015
03.05.2015
10.05.2015
17.05.2015
19.30 Uhr
08.45 Uhr
08.45 Uhr
10.00 Uhr
08.45 Uhr
Gemeindeabend in Eibenstock
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst in Carlsfeld
Gottesdienst
Unsere Gottesdienste finden in den Räumen des Betreuten Wohnens, Johanngeorgenstadt, Eibenstocker Straße 106
(ehem. Poliklinik) – wenn nicht anders angegeben – statt. Wir
laden herzlich ein!
Kontakt: Pastor Klaus Leibe, Karlsbader Straße 4,
08309 Eibenstock, Telefon: 037752/4055
„Als der schwarze Tod in
Johanngeorgenstadt wütete“
(Teil I)
Aus Anlass des 70. Jahrestages der Befreiung Deutschlands
vom Hitlerfaschismus veröffentlichen wir in dieser und in der
nächsten Ausgabe des Nachrichtenblatts Auszüge eines Beitrags, der im Jahr 1966 in der regionalen „Freien Presse“
unter obigem Titel erschien. Autor war Alfred Bansch aus
Frankfurt am Main und damals wie heute war und ist es Anliegen, die Erinnerung an die dunkle Zeit in Johanngeorgenstadt
wach zu halten und den einstigen Schwur zu erneuern, dass nie
wieder von deutschem Boden ein Krieg ausgehen darf.
„Nähert man sich Johanngeorgenstadt vom Schwarzwassertal
her, dann ragt am Osthang des Fastenberges ein großer Gebäudekomplex auffällig hervor: die Spezialmöbelfabrik… Kaum
einer, der dieses friedliche Bild gewahrt, wird glauben wollen,
dass hier vor mehr als zwanzig Jahren SS-Verbrecher Häftlinge
zu Sklavenarbeit trieben und zu Dutzenden zu Tode quälten. Als
im Jahre 1942 die faschistische Kriegsmaschinerie auf Hochtouren lief, wurde auch in der ehemaligen Box-Büromöbelfabrik Gotthold Heinz in Johanngeorgenstadt ein Außenkommando des KZ Flossenbürg für rund 1000 Häftlinge eingerichtet.
Unweit der tschechischen Grenze, in der malerischen Oberpfalz
gelegen, befand sich die nazistische Folterhölle Flossenbürg,
in der 73.696 Häftlinge aus 19 Nationen zu Tode geschunden
wurden. In über 80 Außenkommandos des Stammlagers Flossenbürg schufteten Häftlinge für die Profite… deutscher Konzerne. Im Zuge der totalen Kriegsführung der Hitlerfaschisten
war auch die ehemalige Box-Büromöbelfabrik Gotthold Heinz
in Johanngeorgenstadt auf die Produktion von Flugzeugteilen… umgestellt worden.
Am 7. Mai 1965 wurde am Gebäude der Spezialmöbelfabrik
eine Gedenktafel zum Johanngeorgenstädter Außenlager des
Konzentrationslagers Flossenbürg enthüllt.
Ein Fabriksaal unter dem Dach diente 800 bis 1000 Häftlingen
als Unterkunft. Auf zwei- und dreistöckigen Pritschen mussten sich jeweils zwei Häftlinge in eine Liegestatt teilen. Der
Hitze oder Kälte ausgesetzt, auf schlechten Strohsäcken mit
fauligem Stroh, verwanzt und verlaust, mit kaum einer Decke
versehen, mussten die Häftlinge in stickiger, verbrauchter Luft
bis zum nächsten Schichtbeginn vegetieren.
In der Unterkunft waren Galgen aufgestellt, an denen Häftlinge für die geringsten Vergehen, wie Zigarettenrauchen,
unerlaubtem Sprechen während der Arbeit oder schlechter
Grußerweisung stundenlang mit auf dem Rücken gebundenen
Händen aufgehängt wurden. Ihr qualvolles Stöhnen sollte die
physisch erschöpften Menschen psychisch ermartern. Als Appellplatz diente dem Kommando der Fabrikhof. Hier fanden
die Zählappelle statt, wurden arbeitsuntaugliche Häftlinge für
die Flossenbürger Krematorien ausgesondert und fanden Bestrafungen und Hinrichtungen statt.
Das gesamte Fabrikgelände war mit elektrisch geladenem Stacheldraht umgeben. Die Wachmannschaft des Lagers bestand
aus 30 bis 40 bayrischen SS-Leuten, vertierten Verbrechern,
die durch ihre blutigen Taten dem Fronteinsatz entgehen wollten. An ihrer Spitze stand als Kommandant der gefürchtete und
berüchtigte SS-Hauptsturmführer Schwanner, ein langes hageres Gespenst, der „Kaiser von Johanngeorgenstadt“ genannt,
weil er über Leben und Tod mit lässiger Handbewegung gebot.
Ihn ereilte bereits die gerechte Strafe: Ehemalige tschechische
Häftlinge spürten ihn auf der Flucht auf und richteten ihn.
Johanngeorgenstadt Seite 14
Die Häftlinge setzten sich aus Sowjetbürgern, Polen, Tschechen, Franzosen, Belgiern, Luxemburgern, Österreichern,
Deutschen, Italienern, Spaniern und Zigeunern zusammen.
Unter ihnen befanden sich sogar zwölf-, dreizehn- und vierzehnjährige Kinder. Die Mehrzahl von ihnen trug den roten
Winkel der Politischen oder waren Kriegsgefangene. Dennoch
gab es auch eine Anzahl „Grüner“, also Krimineller, im Lager.
Ihnen hatte die SS vorsorglich die Kapo-Funktionen übertragen. Um sich bei der SS dafür lieb Kind zu machen, benahmen
sich die Kriminellen gegenüber ihren Mitgefangenen mitunter
noch brutaler als die schwarzen Henker.
In dünner Zebrakleidung, barfuß, höchstens Lappen an den Füßen, in ausgelatschten Holzpantinen wurden die Häftlinge bei
Wind und Wetter zur Arbeit getrieben. Für tausend Menschen
gab es nur hundert Hemden und zwanzig Handtücher; graue
zerrissene Fetzen. Die Lappen, die man den Toten abstreifte,
waren voller Ungeziefer, blutig und vereitert. Sie mussten von
den nächsten wieder getragen werden.
Die barbarischen Arbeits- und Lebensbedingungen untergruben die Gesundheit der Häftlinge aufs Allerschwerste. Typhus,
Cholera und Tuberkulose wüteten im Lager. Ohne ärztliche
Betreuung, ohne die elementarsten Medikamente wurden die
Kranken bald Opfer des im Lager grassierenden schwarzen
Todes. Fast täglich wurden Leichen in Kisten gezwängt und
auf einem Karren aus dem Lager geschafft, nachdem man sie
vorher noch ihrer Goldzähne beraubt und auf ihren Rücken
den Stempel „zahnärztlich begutachtet“ aufgedrückt hatte.
Wöchentlich waren es zuletzt zwanzig bis dreißig Tote, die auf
dem Johanngeorgenstädter Friedhof verscharrt wurden.
Doch es waren in Wirklichkeit wesentlich mehr, die dem Außenkommando in Johanngeorgenstadt zum Opfer fielen. Alle
berits zum Tode gezeichneten, arbeitsunfähigen Häftlinge
wurden durch die SS selektiert, ausgesondert, zu Transporten
zusammengestellt, die zuletzt alle vierzehn Tage mit LKW
nach Flossenbürg zum „Austausch“ überstellt wurden, um
„durch den Kamin zu gehen“, wie es die SS-Banditen zynisch
nannten. Auf der Rückfahrt brachten die LKW stets eine neue
Menschenladung mit, um das Kommando wieder auf 1000
Mann aufzufüllen.“
01.05.2015
Frau Gertraud Hubbe Herrn Gustav Jabs zum 84. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
03.05.2015
Frau Ilse Steudte
zum 80. Geburtstag
04.05.2015
Herrn Rainer Themel Frau Gisela Rind zum 72. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
05.05.2015
Frau Dora Lutzke
Frau Sybille Heitmann zum 81. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
08.05.2015
Frau Traute Wellner Frau Gisela Lorenz zum 94. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
09.05.2015
Herrn Siegfried Spindler
Frau Hannelore Morgenstern
zum 79. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
11.05.2015
Herrn Klaus Wellner
zum 73. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
14.05.2015
Frau Hannelore Weigel zum 78. Geburtstag
15.05.2015
Frau Marga Barthel
Frau Heidrun Themel
zum 89. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
17.05.2015
Frau Waltraut Frietag
zum 84. Geburtstag
19.05.2015
Herrn Helmut Unger
zum 73. Geburtstag
20.05.2015
Frau Petra Pfeiffer
zum 72. Geburtstag
21.05.2015
Frau Thea Netzow
zum 89. Geburtstag
13.05.2015
Frau Monika Kühn
(Fortsetzung folgt)
Wir gratulieren herzlich
zum Geburtstag
25.04.2015
Frau Annitta Pöhler Frau Monika Zahor
zum 85. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
28.04.2015
Frau Anni Hensel
zum 89. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
30.04.2015
Frau Margit Köthe Frau Sibylle von Müller
zum 73. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
29.04.2015
Frau Erna Wehe
Am 11. April konnte Bürgermeister Holger Hascheck der ältesten Einwohnerin Johanngeorgenstadts, Frau Ludmilla Teumer, zum 103. Geburtstag gratulieren. Die Seniorin erfreut
sich relativ guter Gesundheit und fühlt sich im Kreis der Mitbewohner des Pflegeheims „Am Waldblick“ recht wohl.
Johanngeorgenstadt Seite 15
Wir gratulieren auch im Seniorenpflegeheim sehr herzlich:
Dienstbereitschaft der Apotheken
04.05.2015
Frau Johanne Schreiter
Die Notdienstbereitschaft der Apotheken ist jeweils für die
Zeit von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr festgelegt; andere Zeiten
sind gesondert ausgewiesen. Sie gilt für folgende Termine und
Apotheken:
24.04.2015
Auersberg-Apotheke Eibenstock
037752/2061
25.04.2015
Land-Apotheke Breitenbrunn
037756/179088
26.04.2015
Land-Apotheke Breitenbrunn
037756/179088
27.04.2015
Glück-Auf-Apotheke Johanngeorgenstadt
03773/50005
28.04.2015
Apotheke Schönheide
037755/2236
29.04.2015
Adler-Apotheke Schwarzenberg
03774/23232
30.04.2015
Neustädter Apotheke Schwarzenberg
03774/15180
01.05.2015
Auersberg-Apotheke Eibenstock
037752/2061
02.05.2015
Apotheke zum Berggeist Schwarzenberg
03774/61191
03.05.2015
Apotheke zum Berggeist Schwarzenberg
03774/61191
04.05.2015
Schalom-Apotheke Schönheide
037755/55700
05.05.2015
Apotheke im Kaufland Schwarzenberg
03774/1744488
06.05.2015
Land-Apotheke Breitenbrunn
037756/179088
07.05.2015
Apotheke zum Berggeist Schwarzenberg
03774/61191
08.05.2015
Apotheke im Kaufland Schwarzenberg
03774/1744488
09.05.2015
Apotheke im Kaufland Schwarzenberg
03774/1744488
10.05.2015
Apotheke im Kaufland Schwarzenberg
03774/1744488
11.05.2015
Galenos-Apotheke Eibenstock
037752/4122
12.05.2015
Rosen-Apotheke Raschau
0800/8100600
13.05.2015
Auersberg-Apotheke Eibenstock
037752/2061
14.05.2015
Glück-Auf-Apotheke Johanngeorgenstadt
03773/50005
15.05.2015
Glück-Auf-Apotheke Johanngeorgenstadt
03773/50005
16.05.2015
Galenos-Apotheke Eibenstock
037752/4122
17.05.2015
Galenos-Apotheke Eibenstock
037752/4122
18.05.2015
Apotheke Schönheide
037755/2236
19.05.2015
Adler-Apotheke Schwarzenberg
03774/23232
20.05.2015
Neustädter Apotheke Schwarzenberg
03774/15180
21.05.2015
Schalom-Apotheke Schönheide
037755/55700
16.05.2015
Frau Ilse Quasebarth
zum 88. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
Allen unsere herzlichsten Wünsche für weitere
glückliche Jahre bei bester Gesundheit!
Hascheck
Bürgermeister
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
Für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst gilt auch in Sachsen die bundeseinheitliche Rufnummer 116117. Bitte wählen
Sie ausschließlich diese Telefonnummer für die Inanspruchnahme eines Hausbesuches des jeweils Dienst habenden Arztes. Die bundeseinheitliche Notrufnummer 112 bleibt davon
unberührt.
Dienstbereitschaft der Zahnärzte
Tag
Arzt
Telefonnummer
Praxis 25.04.2015/ 26.04.2015
DS Ingo Fritzsch
03774/36542
03774/178562
0160/99476816
01.05.2015 DM Renate Richter
03773/883134 0151/20425901
(08.30 – 10.00 Uhr)
02.05.2015/03.05.2015
DS Silke Gebhart
03773/883736
09.05.2015
DS Ingo Fritzsch
DM Renate Zabel
10.05.2015
DS Ingo Fritzsch
14.05.2015/15.05.2015
DS Sabine Frohburg
16.05.2015/17.05.2015
Dr. Frank Goldhahn privat
03772/3952603
03774/36542
03774/178562
0160/99476816
03773/883136 03773/882648
(Samstagsdienst nach Vereinbarung)
03774/36542
03774/178562
0160/99476816
03774/61197
03774/61120
03774/61142
0157/58301541
Johanngeorgenstadt Seite 16
Informationen zur jeweils Dienst habenden Apotheke befinden
sich am Eingang der Glück-Auf-Apotheke, Eibenstocker Straße 70, Tel. 50005.
Suchtprobleme? Hier gibt es Hilfe!
Die Begegnungsgruppe Johanngeorgenstadt des Blauen Kreuzes i. D. für Alkoholgefährdete, Alkoholkranke und deren Angehörige treffen sich am Freitag, 15.05.2015, um 19.00 Uhr,
im „Haus der Hoffnung“ der Landeskirchlichen Gemeinschaft,
Schwefelwerkstraße 1.
Öffnungszeit der Diakonie-Suchtberatung im Rathaus:
dienstags, 08.30 – 12.30 Uhr, Tel. 03773/888244;
Gruppengespräche in der Zeit von 10.00 bis 11.00 Uhr.
Gespräche sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich, Tel. 03771/154140.
Ehrliche Finder dies- und jenseits
der Grenze
Am 12. März 2015 habe ich leider in Potůčky meine Geldbörse verloren.
Ich erhielt – zu meiner großen Freude – die telefonische Nachricht, dass es von ehrlichen Findern, dem Personal der Gaststätte „Lucie“ gefunden und aufbewahrt wurde.
Hiermit möchte ich mich nochmals recht herzlich bei ihnen
bedanken. Ebenso danke ich Herrn Rolf Dittmann aus Johanngeorgenstadt, welcher mich über den Fund informierte.
Ilse Thierfelder aus Zwenkau
Der Blutspendedienst informiert
Am 8. Mai ist Weltrotkreuztag – die Blutspende beim DRK
führt den Grundgedanken des Rotkreuzgründers Henry
Dunant fort
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist die größte
humanitäre Organisation der
Welt. Der Weltrotkreuztag am
8. Mai erinnert an den Geburtstag von Henry Dunant,
den Gründer der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
Seit 1984 wird der „Weltrotkreuz- und Weltrothalbmondtag“
international an diesem Tag begangen.
Auf Dunants Vorstellung von Humanität und der Idee, dass
Menschen ihren Mitmenschen helfen, die in Not geraten sind
– ungeachtet von Herkunft, Religion und Hautfarbe – beruht
die Gründung des Roten Kreuzes. Getreu der Idee Dunants
lebt die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung vom ehrenamtlichen Engagement der freiwilligen Helfer.
Innerhalb der Rotkreuzfamilie obliegt dem DRK-Blutspendewesen in der Bundesrepublik eine wichtige Funktion. Die uneigennützige Blutspende beim DRK ist humanitäres Handeln
und ein Akt der sozialen Verantwortung.
Im Mai gibt es wieder viele Feiertage. Die Leute verreisen
oder denken vielleicht nicht immer an das Blutspenden. Umso
wichtiger ist es, daran zu erinnern, dass täglich Blutkonserven
zur Behandlung schwerkranker oder verletzter Menschen benötig werden.
Eine Gelegenheit zur nächsten Blutspende besteht am
Samstag, den 2. Mai 2015,
in der Zeit zwischen 08:30 Uhr und 12:30 Uhr
in der Grundschule, Schulstr. 15
in Johanngeorgenstadt.
DRK-Blutspendedienst Nord-Ost
Institut Plauen
Helfer zum SachsenTrail auf dem
Rabenberg gesucht
Für den 2. SAXOPRINT SachsenTrail im Erzgebirge am 4.
Juli werden noch viele Helfer gesucht. Das Event findet in
Breitenbrunn auf dem Sportpark Rabenberg statt. Dort werden
verschiedene Strecken angeboten (www.sachsentrail.de).
Gebraucht werden vor allem Streckenposten in der Zeit zwischen 06:00 und 19:00 Uhr und Betreuer von Verpflegungsstellen zwischen 05:30 und 18:00 Uhr (was auch gern ganze
Familien gemeinsam machen können). Natürlich erleichtert es
die Organisation ungemein, wenn Leute bereit sind, uns die
gesamte Zeit zu unterstützen. Wer aber z. B. „nur“ 6 bis 8
Stunden bleiben kann, ist auch herzlich willkommen. In dem
Falle müsste dann ein entsprechendes Schichtsystem organisiert werden.
Den Arbeitseinsatz entschädigen wir nach der Dauer des Einsatzes:
- Kurzzeiteinsatz (< 4 h):
Helfershirt + 10 € Einkaufsgutschein
- Halbtagseinsatz (4 – 8 h):
Helfershirt + 20 € Einkaufsgutschein
- Tageseinsatz (8 – 12 h):
Helfershirt + 30 € Einkaufsgutschein
- Tageseinsatz (> 12 h):
Helfershirt + 40 € Einkaufsgutschein
Jeder Helfer wird mit ausreichend Essen und Getränken versorgt.
Wer Interesse hat, kann sich auf unserer Helferseite beim
SachsenTrail (http://www.sachsentrail.de/service/helfer.html)
registrieren und im Kommentarfeld „SachsenTrail“ eingeben.
Bei weiteren Fragen stehen wir gern zur Verfügung (Tel:
0351/4174592).
Sabine Schreber
Laufszene Events GmbH
Johanngeorgenstadt Seite 17
Nächste Energieberatung
der Verbraucherzentrale Sachsen in Johanngeorgenstadt
im Rathaus, Eibenstocker Str. 67, Beratungszimmer Erdgeschoss, Zimmer 007:
Donnerstag, 07.05.2015, 15.00 – 17.00 Uhr
zu den Themenbereichen: Energie sparen im Haushalt
Heizungs- und Regelungstechnik
Strom- und Heizkostenabrechnung
Baulicher Wärmeschutz
Einsatz regenerativer Energien
Fördermöglichkeiten
Ausleihe/Anleitung Strommessgeräte
Telefonische Voranmeldungen werden erbeten im Bürgerbüro Rathaus unter 03773/888254 oder -256 bzw.
0341/6962929 (Dipl.-Ing. Lutz Hörnig). Gebühr pro
halbe Stunde Beratung: 5 € (für einkommensschwache
Haushalte kostenfrei). Bei Bedarf Beratung vor Ort möglich (Energie-Checks).
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Vertrauensmann
Marcel Baumert
Tel. 03774 762635
[email protected]
Schulstr. 21
08340 Schwarzenberg
Di 17.00 – 20.00 Uhr
Fr 18.00 – 20.00 Uhr
Informationen auch über zentrales Servicetelefon der
VZ: 0800-809 802 400 (bundesweites Energieberatungsund Termintelefon, Mo. – Do. 08.00 – 18.00 Uhr,
Fr. 08.00 – 16.00 Uhr (kostenfrei). oder unter
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
Johanngeorgenstadt Seite 18
Vertrauensmann
Günter Kühnel
Tel. 03773 882688
[email protected]
Glockenklanger Str. 16
08349 Johanngeorgenstadt
Termin nach Vereinbarung
Kundendienstbüro
Frank Reinhold
Tel. 03774 1764707
[email protected]
Erlaer Str. 19
08340 Schwarzenberg
Mo – Mi 9:00 13:00 Uhr
Mo 14:00 – 18:00 Uhr
Di 14:00 – 19:00 Uhr
Do 9:00 – 15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung