Prüfungsangelegenheiten - Technische Universität Kaiserslautern

Prüfungsangelegenheiten
Infoveranstaltung für Erstsemester
im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang
Heike Becker und Sandra Lehmann, 13.05.2015
Zuständigkeiten
Fächer des lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs
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Bautechnik
Bildungswissenschaften
Biologie
Chemie
Elektrotechnik
Geographie
Holztechnik
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Informatik
Mathematik
Metalltechnik
Physik
Sozialkunde
Sport
Technische Informatik
Zuständige Sachbearbeiter
Heike Becker
Geb. 47, Raum 322
Tel.: 0631/2015-3465
[email protected]
Sandra Lehmann
Geb. 47, Raum 322
Tel.: 0631/2015-5433
[email protected]
Michelle Schmitt
Geb. 47, Raum 304
Tel.: 0631/205-5653
Katja Schug
Geb. 47, Raum 322
Tel.: 0631/205-5434
[email protected]
[email protected]
Bitte geben Sie bei Anfragen immer Ihre Matrikelnummer an!
Öffnungszeiten
Montag, Donnerstag und Freitag
Dienstag und Mittwoch
10:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Termine außerhalb der Sprechstunde nur nach Vereinbarung
Anmeldung zu den Prüfungen
Erstanmelder (Erstsemester)
 vor der ersten Modulprüfung muss ein Zulassungsantrag
gestellt werden
 die Anmeldung erfolgt schriftlich bei der Abteilung für
Prüfungsangelegenheiten innerhalb der Anmeldefrist
 Anmeldung zum Prüfungszeitraum „Herbst 2015“:
16.05. bis 16.06.2015
Anmeldung zu den Prüfungen
Weitermelder
 die Anmeldung für Weitermelder erfolgt über die
Selbstbedienungsfunktion (QIS)
 die Anmeldetermine finden Sie auf der Homepage der
Technischen Universität Kaiserslautern
 bei Problemen mit dem QIS wenden Sie sich an Herr Hauck
(Tel.: 0631/205-5653) oder Herr Keck (Tel.: 0631/205-3560)
 Infos zum QIS finden Sie unter folgendem Link
http://www.uni-kl.de/studium/im-studium/
studienmanagement/pruefungsangelegenheiten/qis/
Zulassungsantrag
123456
Mu s t e r m a n n
Anna
1 2 03 8 9
Kai se r sl aute rn
mustermann rhrk.uni-kl.de
1
15
deutsch
67655
Mu s t e r s t r a ß e 1
Kai s er s l a ut e rn
s. o.
Zulassungsantrag
16.05.2015
A. Mustermann
Zulassungsantrag
16.05.2015
A. Mustermann
16.05.2015
A. Mustermann
Zulassungsantrag
2015
16.05.2015 A. Mustermann
Abmeldung von einer Prüfung
 nur beim Prüfungsamt
 spätestens eine Woche vor der Prüfung
 ohne Angabe von Gründen möglich
 persönlich, schriftlich per Post, eingescannt per Mail oder Fax oder
über die Selbstbedienungsfunktion (QIS)
 bei schriftlichen Mitteilungen ist das Datum
des Poststempels maßgeblich
Ein Rücktritt ist nicht möglich, wenn Fristen nach der
Prüfungsordnung entgegenstehen (z.B. Wiederholungsprüfungen)
Abmeldung von einer Prüfung
Krankheitsbedingter Rücktritt
 nur durch ärztliches Attest
 das Attest muss „Prüfungsunfähigkeit“ bescheinigen
 das Attest ist unverzüglich (= innerhalb von 14 Tagen) bei der
Abteilung für Prüfungsangelegenheiten einzureichen
 bei Zusendung ist das Datum des Poststempels maßgeblich
Ein Musterformular befindet sich auf der Homepage der Technischen
Universität Kaiserslautern
http://www.uni-kl.de/studium/im-studium/studienmanagement/
pruefungsangelegenheiten/krankmeldung/
Prüfungsverfahren
Eine Prüfung wurde nicht bestanden, was nun?
 grundsätzlich haben Sie für eine Prüfung 2 Versuche
 die Wiederholungsprüfung muss spätestens in dem auf den
Fehlversuch folgenden Semester abgelegt werden
 eine fristgerechte und verbindliche Anmeldung Ihrerseits ist
hierfür erforderlich
 eine automatische Anmeldung erfolgt nicht
Prüfungsverfahren
Eine Prüfung wurde wiederholt nicht bestanden
Einen 3. Versuch erhalten Sie nur, wenn Sie innerhalb eines Monats
nach Ergebnisbekanntgabe
 bei praktischen oder mündlichen Prüfungen einen Antrag auf
Drittversuch bei der Abteilung für Prüfungsangelegenheiten
einreichen
 bei schriftlichen Prüfungen ein Beratungsgespräch mit dem
Modulbeauftragten durchführen
Den Vordruck für das Beratungsgespräch erhalten Sie bei der
Abteilung für Prüfungsangelegenheiten
Prüfungsverfahren
Wann verliere ich den Prüfungsanspruch?
Der Studierende hat den Prüfungsanspruchs im jeweiligen
Studienfach verloren, wenn
 eine Prüfungsleistung nicht bestanden ist und
 die Wiederholungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Jedoch
 kann das Lehramtsstudium fortgesetzt werden, wenn das
betroffene Fach durch ein anderes Fach ausgetauscht wird
 dies ist nur einmal möglich
 das Fach „Bildungswissenschaften“ kann nicht ausgetauscht werden
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!