Prüfungsangelegenheiten Infoveranstaltung für Erstsemester im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang Heike Becker und Sandra Lehmann, 13.05.2015 Zuständigkeiten Fächer des lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs Bautechnik Bildungswissenschaften Biologie Chemie Elektrotechnik Geographie Holztechnik Informatik Mathematik Metalltechnik Physik Sozialkunde Sport Technische Informatik Zuständige Sachbearbeiter Heike Becker Geb. 47, Raum 322 Tel.: 0631/2015-3465 [email protected] Sandra Lehmann Geb. 47, Raum 322 Tel.: 0631/2015-5433 [email protected] Michelle Schmitt Geb. 47, Raum 304 Tel.: 0631/205-5653 Katja Schug Geb. 47, Raum 322 Tel.: 0631/205-5434 [email protected] [email protected] Bitte geben Sie bei Anfragen immer Ihre Matrikelnummer an! Öffnungszeiten Montag, Donnerstag und Freitag Dienstag und Mittwoch 10:00 Uhr – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 16:00 Uhr Termine außerhalb der Sprechstunde nur nach Vereinbarung Anmeldung zu den Prüfungen Erstanmelder (Erstsemester) vor der ersten Modulprüfung muss ein Zulassungsantrag gestellt werden die Anmeldung erfolgt schriftlich bei der Abteilung für Prüfungsangelegenheiten innerhalb der Anmeldefrist Anmeldung zum Prüfungszeitraum „Herbst 2015“: 16.05. bis 16.06.2015 Anmeldung zu den Prüfungen Weitermelder die Anmeldung für Weitermelder erfolgt über die Selbstbedienungsfunktion (QIS) die Anmeldetermine finden Sie auf der Homepage der Technischen Universität Kaiserslautern bei Problemen mit dem QIS wenden Sie sich an Herr Hauck (Tel.: 0631/205-5653) oder Herr Keck (Tel.: 0631/205-3560) Infos zum QIS finden Sie unter folgendem Link http://www.uni-kl.de/studium/im-studium/ studienmanagement/pruefungsangelegenheiten/qis/ Zulassungsantrag 123456 Mu s t e r m a n n Anna 1 2 03 8 9 Kai se r sl aute rn mustermann rhrk.uni-kl.de 1 15 deutsch 67655 Mu s t e r s t r a ß e 1 Kai s er s l a ut e rn s. o. Zulassungsantrag 16.05.2015 A. Mustermann Zulassungsantrag 16.05.2015 A. Mustermann 16.05.2015 A. Mustermann Zulassungsantrag 2015 16.05.2015 A. Mustermann Abmeldung von einer Prüfung nur beim Prüfungsamt spätestens eine Woche vor der Prüfung ohne Angabe von Gründen möglich persönlich, schriftlich per Post, eingescannt per Mail oder Fax oder über die Selbstbedienungsfunktion (QIS) bei schriftlichen Mitteilungen ist das Datum des Poststempels maßgeblich Ein Rücktritt ist nicht möglich, wenn Fristen nach der Prüfungsordnung entgegenstehen (z.B. Wiederholungsprüfungen) Abmeldung von einer Prüfung Krankheitsbedingter Rücktritt nur durch ärztliches Attest das Attest muss „Prüfungsunfähigkeit“ bescheinigen das Attest ist unverzüglich (= innerhalb von 14 Tagen) bei der Abteilung für Prüfungsangelegenheiten einzureichen bei Zusendung ist das Datum des Poststempels maßgeblich Ein Musterformular befindet sich auf der Homepage der Technischen Universität Kaiserslautern http://www.uni-kl.de/studium/im-studium/studienmanagement/ pruefungsangelegenheiten/krankmeldung/ Prüfungsverfahren Eine Prüfung wurde nicht bestanden, was nun? grundsätzlich haben Sie für eine Prüfung 2 Versuche die Wiederholungsprüfung muss spätestens in dem auf den Fehlversuch folgenden Semester abgelegt werden eine fristgerechte und verbindliche Anmeldung Ihrerseits ist hierfür erforderlich eine automatische Anmeldung erfolgt nicht Prüfungsverfahren Eine Prüfung wurde wiederholt nicht bestanden Einen 3. Versuch erhalten Sie nur, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ergebnisbekanntgabe bei praktischen oder mündlichen Prüfungen einen Antrag auf Drittversuch bei der Abteilung für Prüfungsangelegenheiten einreichen bei schriftlichen Prüfungen ein Beratungsgespräch mit dem Modulbeauftragten durchführen Den Vordruck für das Beratungsgespräch erhalten Sie bei der Abteilung für Prüfungsangelegenheiten Prüfungsverfahren Wann verliere ich den Prüfungsanspruch? Der Studierende hat den Prüfungsanspruchs im jeweiligen Studienfach verloren, wenn eine Prüfungsleistung nicht bestanden ist und die Wiederholungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Jedoch kann das Lehramtsstudium fortgesetzt werden, wenn das betroffene Fach durch ein anderes Fach ausgetauscht wird dies ist nur einmal möglich das Fach „Bildungswissenschaften“ kann nicht ausgetauscht werden Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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