UNTERNEHMENS- KRISEN - Bruno Fraas und Partner

UNTERNEHMENSKRISEN
Erkennen und Meistern von (drohenden)
Bestandsgefährdungen für das Unternehmen und aktive Haftungsvermeidung der
Organträger
Als Geschäftsführer/Vorstand kommt man im Laufe
der Zeit mit nahezu jedem Unternehmen irgendwann
in Berührung mit den Begriffen Krise, Restrukturierung oder Sanierung. Alle Begriffe kennzeichnen unterschiedliche Stadien von Unternehmenskrisen. Nur
wann kommt welcher Begriff zur Anwendung und
befindet sich mein Unternehmen vielleicht bereits in
einem dieser Stadien?
Die in der Literatur vertretenen Arten von Unternehmenskrisen kann man beispielhaft am unten abgebildeten Schaubild darstellen.
Die Begriffe Restrukturierung und Sanierung kann
man je nach gebotenem Handlungsspielraum nochmals aufteilen. Spricht man von Restrukturierung,
befindet sich das Unternehmen meist in der Strategie-, Produkt und Absatz- oder Erfolgskrise und das
Gegensteuern ist meist noch möglich. Spricht man
hingegen von Sanierung, ist der Handlungsdruck
weitaus größer und das Unternehmen befindet sich
in der Erfolgs- oder Liquiditätskrise bzw. ist bereits
insolvenzreif. Ein Turnaround in der Sanierung ist
aufgrund des Handlungsdrucks, des geringen Handlungsspielraums sowie der Berücksichtigung von Interessen Dritter (Gläubiger, Banken) weitaus schwieriger durchführbar.
Schon Max Frisch erkannte: „Die Krise ist ein produktiver Zustand, man muss ihr nur den Beigeschmack
einer Katastrophe nehmen“. Dies bedeutet, dass man
bei Annahme einer Gaußschen Normalverteilung von
Chancen und Risiken auch feststellen kann, dass eine
Unternehmenskrise nicht per se bestandsgefährdend sein muss, sondern – wird sie rechtzeitig erkannt – als Chance zur Veränderung angesehen werden kann.
In den jeweiligen Krisenstadien kommen folgende
pauschale Gegenmaßnahmen in Betracht:
Sind Ihnen die wichtigen Gesetzesgrundlagen wie
§15a InsO, §17 InsO, §18 InsO, §19 InsO, §263 StGB,
§ 265b StGB, §266 StGB, §266a StGB, §283 StGB,
§283c StGB geläufig? Kennen Sie die Definitionen,
Berechnungsweisen und Abgrenzungen von Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsstockung, drohender Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder der DreiWochen-Frist?
Kennen Sie nicht? Sollten Sie aber! Neben den fachlichen Voraussetzungen zur erfolgreichen Führung
eines Unternehmens spielen auch rechtliche Grundkenntnisse eine entscheidende Rolle zur Haftungsvermeidung
für
Unternehmensorgane
(Geschäftsführer wie auch Gesellschafter).
In angespannten Unternehmenssituationen, d.h.
wenn aktuell und/oder zukünftig nicht alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können, sollten die
Unternehmensorgane jederzeit über die aktuelle Situation ihres Unternehmens im Bilde sein. Insbesondere dem Motto „Cash ist King“ kommt hier eine
zentrale Bedeutung zu. Ihr Liquiditätsmanagement
sollte in der Lage sein, Ihnen jederzeit und ohne größeren zeitlichen Aufwand einen getreuen Überblick
über die aktuelle Lage und die Entwicklung Ihrer Liquidität innerhalb der nächsten Wochen geben zu
können. Unter einem getreuen Überblick versteht
man hierbei eine Planung basierend auf Kalenderwochen, besser taggenau.
Neben der gezielten Überwachung und Steuerung
der Liquidität ergeben sich im Rahmen eines
Turnaround jedoch weitere Stolpersteine für die Un-
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Tel. +49 (0)931.304997-0 | [email protected] | www.bf-p.de
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ternehmensorgane. Die auftauchenden krisenspezifischen Probleme sind komplex und vielschichtig, wobei das Management unter einem erheblichen Zeitdruck steht und hierbei noch möglichst akkurat arbeiten und dokumentieren sollte. Oftmals ist das Management jedoch mit der Koexistenz aus dem – oftmals in Komplexität steigenden – Tagesgeschäft des
Unternehmens sowie den zusätzlichen formalen und
fachlichen Anforderungen im Rahmen einer Restrukturierung oder Sanierung überfordert.
Ist das Bewusstsein für eine etwaige Unternehmenskrise und den notwendigen Turnaround bereits
im Unternehmen angekommen und der Handlungsdruck noch moderat, kann eine interne Restrukturierung durch die handelnden Personen sinnvoll sein.
Hierfür müssen die nötigen Kapazitäten und das
Know How jedoch im Unternehmen vorhanden sein,
um eine solche Aufgabe stemmen zu können. Auch
der angestrebte Weg in ruhigeres Fahrwasser muss
klar gekennzeichnet, kommuniziert und vor allem
praktisch in einem zeitlich akzeptablen Rahmen
durchführbar sein. Besteht das spezifische Know
How und die Kapazitäten nicht im Unternehmen,
können Wirtschaftsprüfer oftmals zielgerichtet und
umfassend einen Weg mit Ihnen erarbeiten, welchen
Sie gemeinsam oder alleine beschreiten können.
Ist die Unternehmenskrise zu spät erkannt worden
oder der Handlungsdruck bereits zu groß, besteht
oftmals nicht mehr die Möglichkeit alleinverantwortlich über die Gestaltung einer Restrukturierung oder
Sanierung zu bestimmen. Oftmals erfüllt ein Wirtschaftsprüfer dann für die Finanzierungsgeber als
externer Dritter die Voraussetzungen zur Schaffung
der nötigen Transparenz. Aufgrund der sprunghaft
ansteigenden rechtlichen und fachlichen Anforderungen in diesen Situationen sind Wirtschaftsprüfer –
auch zur Dokumentation der Pflichten durch die Geschäftsführung – oftmals nötig und hilfreich, um eine
für alle Seiten tragfähige Lösung umsetzen zu können.
Möchten Sie die derzeitige Unternehmenssituation für eine tiefgreifende Restrukturierung des
Unternehmens nutzen? Sind Sie sich nicht sicher
ob und in welcher Krisenphase Sie stecken?
Brauchen Sie Hilfe bei der Steuerung und Restrukturierung oder Sanierung Ihres Unternehmens? Zögern Sie nicht uns unverbindlich zu
kontaktieren.
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