UNTERNEHMENSKRISEN Erkennen und Meistern von (drohenden) Bestandsgefährdungen für das Unternehmen und aktive Haftungsvermeidung der Organträger Als Geschäftsführer/Vorstand kommt man im Laufe der Zeit mit nahezu jedem Unternehmen irgendwann in Berührung mit den Begriffen Krise, Restrukturierung oder Sanierung. Alle Begriffe kennzeichnen unterschiedliche Stadien von Unternehmenskrisen. Nur wann kommt welcher Begriff zur Anwendung und befindet sich mein Unternehmen vielleicht bereits in einem dieser Stadien? Die in der Literatur vertretenen Arten von Unternehmenskrisen kann man beispielhaft am unten abgebildeten Schaubild darstellen. Die Begriffe Restrukturierung und Sanierung kann man je nach gebotenem Handlungsspielraum nochmals aufteilen. Spricht man von Restrukturierung, befindet sich das Unternehmen meist in der Strategie-, Produkt und Absatz- oder Erfolgskrise und das Gegensteuern ist meist noch möglich. Spricht man hingegen von Sanierung, ist der Handlungsdruck weitaus größer und das Unternehmen befindet sich in der Erfolgs- oder Liquiditätskrise bzw. ist bereits insolvenzreif. Ein Turnaround in der Sanierung ist aufgrund des Handlungsdrucks, des geringen Handlungsspielraums sowie der Berücksichtigung von Interessen Dritter (Gläubiger, Banken) weitaus schwieriger durchführbar. Schon Max Frisch erkannte: „Die Krise ist ein produktiver Zustand, man muss ihr nur den Beigeschmack einer Katastrophe nehmen“. Dies bedeutet, dass man bei Annahme einer Gaußschen Normalverteilung von Chancen und Risiken auch feststellen kann, dass eine Unternehmenskrise nicht per se bestandsgefährdend sein muss, sondern – wird sie rechtzeitig erkannt – als Chance zur Veränderung angesehen werden kann. In den jeweiligen Krisenstadien kommen folgende pauschale Gegenmaßnahmen in Betracht: Sind Ihnen die wichtigen Gesetzesgrundlagen wie §15a InsO, §17 InsO, §18 InsO, §19 InsO, §263 StGB, § 265b StGB, §266 StGB, §266a StGB, §283 StGB, §283c StGB geläufig? Kennen Sie die Definitionen, Berechnungsweisen und Abgrenzungen von Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsstockung, drohender Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder der DreiWochen-Frist? Kennen Sie nicht? Sollten Sie aber! Neben den fachlichen Voraussetzungen zur erfolgreichen Führung eines Unternehmens spielen auch rechtliche Grundkenntnisse eine entscheidende Rolle zur Haftungsvermeidung für Unternehmensorgane (Geschäftsführer wie auch Gesellschafter). In angespannten Unternehmenssituationen, d.h. wenn aktuell und/oder zukünftig nicht alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können, sollten die Unternehmensorgane jederzeit über die aktuelle Situation ihres Unternehmens im Bilde sein. Insbesondere dem Motto „Cash ist King“ kommt hier eine zentrale Bedeutung zu. Ihr Liquiditätsmanagement sollte in der Lage sein, Ihnen jederzeit und ohne größeren zeitlichen Aufwand einen getreuen Überblick über die aktuelle Lage und die Entwicklung Ihrer Liquidität innerhalb der nächsten Wochen geben zu können. Unter einem getreuen Überblick versteht man hierbei eine Planung basierend auf Kalenderwochen, besser taggenau. Neben der gezielten Überwachung und Steuerung der Liquidität ergeben sich im Rahmen eines Turnaround jedoch weitere Stolpersteine für die Un- BFP Bruno Fraas & Partner PartG mbB | Schweinfurter Straße 6 - Ringparkcenter ² | 97080 Würzburg Tel. +49 (0)931.304997-0 | [email protected] | www.bf-p.de UNTERNEHMENSKRISEN ternehmensorgane. Die auftauchenden krisenspezifischen Probleme sind komplex und vielschichtig, wobei das Management unter einem erheblichen Zeitdruck steht und hierbei noch möglichst akkurat arbeiten und dokumentieren sollte. Oftmals ist das Management jedoch mit der Koexistenz aus dem – oftmals in Komplexität steigenden – Tagesgeschäft des Unternehmens sowie den zusätzlichen formalen und fachlichen Anforderungen im Rahmen einer Restrukturierung oder Sanierung überfordert. Ist das Bewusstsein für eine etwaige Unternehmenskrise und den notwendigen Turnaround bereits im Unternehmen angekommen und der Handlungsdruck noch moderat, kann eine interne Restrukturierung durch die handelnden Personen sinnvoll sein. Hierfür müssen die nötigen Kapazitäten und das Know How jedoch im Unternehmen vorhanden sein, um eine solche Aufgabe stemmen zu können. Auch der angestrebte Weg in ruhigeres Fahrwasser muss klar gekennzeichnet, kommuniziert und vor allem praktisch in einem zeitlich akzeptablen Rahmen durchführbar sein. Besteht das spezifische Know How und die Kapazitäten nicht im Unternehmen, können Wirtschaftsprüfer oftmals zielgerichtet und umfassend einen Weg mit Ihnen erarbeiten, welchen Sie gemeinsam oder alleine beschreiten können. Ist die Unternehmenskrise zu spät erkannt worden oder der Handlungsdruck bereits zu groß, besteht oftmals nicht mehr die Möglichkeit alleinverantwortlich über die Gestaltung einer Restrukturierung oder Sanierung zu bestimmen. Oftmals erfüllt ein Wirtschaftsprüfer dann für die Finanzierungsgeber als externer Dritter die Voraussetzungen zur Schaffung der nötigen Transparenz. Aufgrund der sprunghaft ansteigenden rechtlichen und fachlichen Anforderungen in diesen Situationen sind Wirtschaftsprüfer – auch zur Dokumentation der Pflichten durch die Geschäftsführung – oftmals nötig und hilfreich, um eine für alle Seiten tragfähige Lösung umsetzen zu können. Möchten Sie die derzeitige Unternehmenssituation für eine tiefgreifende Restrukturierung des Unternehmens nutzen? Sind Sie sich nicht sicher ob und in welcher Krisenphase Sie stecken? Brauchen Sie Hilfe bei der Steuerung und Restrukturierung oder Sanierung Ihres Unternehmens? Zögern Sie nicht uns unverbindlich zu kontaktieren. BFP Bruno Fraas & Partner PartG mbB | Schweinfurter Straße 6 - Ringparkcenter ² | 97080 Würzburg Tel. +49 (0)931.304997-0 | [email protected] | www.bf-p.de
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