Ralph Ishorst, NRW.BANK - Bezirksregierung Arnsberg

Nachhaltiger Netzausbau in NRW –
Realisierung, Förderung und Finanzierung
Regionalworkshop
„Breitband-Förderprogramme richtig nutzen“
Bezirksregierung Arnsberg, 20.01.2016
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Förderangebote
Potenzielle Fördernehmer =
Investoren ins Glasfasernetz
Förder- & Finanzierungsprogramme – Überblick Fördernehmer und Angebot
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Kommune I
Gewerbliches
Unternehmen
NRW.BANK.Breitband
NRW.BANK.Mittelstandskredit
NRW.BANK.Gründungskredit
NRW.BANK.Universalkredit
Kommunalnahes
Unternehmen
(z.B. Stadtwerke)
NRW.BANK.Breitband
NRW.BANK.Infrastruktur
KfW-IKU (148)
Kommune II
Kommunaler
Eigenbetrieb
Kommunaler
Zweckverband
NRW.BANK.Kommunaldarlehen
KfW-IKK (208)
Förder- und Finanzierungsberatung
NRW.BANK.Breitband
• Zielgruppe
• in- und ausländische gewerbliche Unternehmen
• private Investoren
• Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschaftshintergrund
• Was wird gefördert
• Investitionen zum Aufbau einer flächendeckenden Breitbandversorgung der Wirtschaft und Bevölkerung
• Förderfähige Maßnahmen im Bereich der Glasfaser-Infrastruktur (z. B. Glasfaserinfrastruktur,
Anschaffung von Leerrohren, Verteilerkästen)
• Förderfähige Maßnahmen im Bereich der Richtfunktechnik (z. B. Richtfunkanbindung, Gerätetechnik)
• Wie wird gefördert
• Zinsgünstiges flexibles Ratendarlehen (¼- jährliche Zins- und Tilgungsleistungen); risikogerechtes
Zinssystem
• Auszahlung 100%, Laufzeiten von 3–30 Jahren; Zinsbindung i.d.R. 10 Jahre; bis zu 10 Tilgungsfreijahre
• Bereitstellungszinsen von 0,15% p. M.; außerplanmäßige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung
• Darlehen ist banküblich zu besichern, Höhe und Art der Sicherheiten werden zwischen Hausbank und
Antragsteller vereinbart
• Bei höhervolumigen Vorhaben: Risikounterbeteiligung der NRW.BANK ggü. der Hausbank möglich
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NRW.BANK.Infrastruktur
• Zielgruppe
• kommunale Unternehmen sowie in- und ausländische gewerbliche Unternehmen
• private Investoren, freiberuflich Tätige
• Einbindung von Forfaitierungsmodellen (PPP)
• Was wird gefördert
• Investitionen in die öffentliche oder soziale Infrastruktur in NRW
(Voraussetzung: Anschließende Nutzung durch öffentliche o. gemeinnützige Träger; Infrastruktureinrichtungen, die
ausschl. durch gewerbl. Unternehmen o. Freiberufler genutzt werden u. reine wohnwirt. Vorhaben sind nicht förderfähig)
• Umweltschutzinfrastruktur (Kanalnetze, Entsorgungseinrichtungen, Straßenbeleuchtung, usw.)
• Städtebaumaßnahmen (Kindergärten, Kinderhorte, Pflegeheime, Krankenhäuser, usw.)
• Soziale Infrastruktur (Stadtteilentwicklung, Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen, usw.)
• Bildungs- und Qualifizierungseinrichtungen (Schulen, Qualifizierungseinrichtungen, usw.)
• Infrastrukturen der allgemeinen Verwaltung (Verwaltungsgebäude, usw.)
• Infrastrukturen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Fremdenverkehrsinfrastruktur, Dorferneuerung, …)
• Wie wird gefördert
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•
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Zinsgünstiges ¼-jährliches Raten- oder Annuitätendarlehen; Risikogerechtes Zinssystem
Auszahlung 100%, Laufzeiten von 3 – 30 Jahren; Zinsbindung variabel; Tilgungsfreijahre von 0 – 10
Höchstbetrag von 150 Mio. €; Bereitstellungszinsen von 0,15 % p. M. ab 2. Monat
außerplanmäßige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung
KfW – IKU – Investitionskredit Kommunale und soziale Unternehmen (148)
• Zielgruppe
• kommunale Unternehmen (> 50% kommunal)
• Unternehmen unabhängig von der Rechtsform i. R. von ÖPP (<Gruppenumsatz € 500 Mio.)
• Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, ihres Gruppenumsatzes und der Gesellschafterstruktur im
Rahmen von Forfaitierungsmodellen
• Natürliche Personen und gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
• Was wird gefördert
• Investitionen in die kommunale Infrastruktur sowie Erwerb von Beteiligungen ohne Investitionsbindung
• Förderbare Ausgaben: Grundstücke, Gebäude, Anschaffung von Einrichtungen, Maschinen, Betriebsund Geschäftsausstattung
• Wie wird gefördert
• zinsgünstiges ¼-jährliches Ratendarlehen; risikogerechtes Zinssystem der KfW
• Finanzierungsvarianten: 10 bzw. 20 J. Zinsbindung; 10/1-2, 20/1-3 und 30/1-5 (Laufzeit/ Tilgungsfreijahre)
• Kredithöchstbetrag von € 50 Mio. bei 100% Auszahlung
• außerplanmäßige Tilgung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung
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NRW.BANK.Mittelstandskredit
• Zielgruppe
• In- und ausländische gewerbliche Unternehmen sowie freiberuflich Tätige (Gruppenumsatz < 500 Mio. €)
• Was wird gefördert
• Zinsverbilligtes Darlehen zur Finanzierung von Vorhaben in NRW, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen
Erfolg erwarten lassen
• Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel
• Wie wird gefördert
• ¼ jährliche Zins- und Tilgungsleistungen bei 100% Auszahlung
• Bis zu 0,20% unter KfW-Unternehmerkredit A (Minimalzinssatz 1,00% p.a.)
• KMU-Fenster: Sonderkonditionen für kleine u. mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter,< 50 Mio. Umsatz)
• optional 80%ige Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW
• optional 50%ige Haftungsfreistellung der NRW.BANK
• Finanzierungsvarianten (Laufzeit/ Tilgungsfreijahre/ Zinsbindung)
• Betriebsmittel: 5/ 1/ 5 bzw. Investitionen: 5/ 1/ 5 oder 10/ 1-2/ 10 oder 20/ 1-3/ 10
• Finanzierungsvolumen
• bis zu 100% bei einem Mindestvolumen von 25 T€ und Maximalvolumen von 10 Mio. € pro Vorhaben
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NRW.BANK.Gründungskredit
• Zielgruppe
• Existenzgründerinnen und –gründer und freiberuflich Tätige (< 5 J. nach Geschäftsaufnahme)
• neu gegründete gewerbliche Unternehmen sowie freiberuflich Tätige (Gruppenumsatz < 500 Mio. €)
(< 5 J. nach Geschäftsaufnahme)
• Was wird gefördert
• Gründungsvorhaben in NRW, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
• Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel
• Wie wird gefördert
• Gemeinschaftsaktion mit der BÜRGSCHAFTSBANK NRW und der KfW Bankengruppe, bei der die
NRW.BANK die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW zusätzlich verbilligt
• monatliche Zins- und Tilgungsleistungen bei 100% Auszahlung
• Bis zu 0,20% unter ERP-Gründerkredit-universell (Minimalzinssatz 1,00% p.a.)
• optional 80%ige Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW
• Finanzierungsvarianten (Laufzeit/ Tilgungsfreijahre/ Zinsbindung)
• Betriebsmittel: 5/ 1/ 5 bzw. Investitionen: 5/ 1/ 5 oder 10/ 1-2/ 10 oder 20/ 1-3/ 10
• Finanzierungsvolumen
• bis zu 100% bei einem Mindestvolumen von 25 T€ und Maximalvolumen von 10 Mio. € pro Vorhaben
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Kontakt
Ralph Ishorst
Kundenbetreuung Öffentliche Kunden
Bereich Förderberatung & Kundenbetreuung
 0251/ 91741 – 2424
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Fax: 0251/ 91741-2666
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Fax: 0211/ 91741-6218
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Vertreten durch den Vorstand
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Michael Stölting
Sitz Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
10
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Friedrichstraße 1
48145 Münster
Dietrich Suhlrie
Handelsregister:
HR A 15277 Amtsgericht Düsseldorf
HR A 5300 Amtsgericht Münster
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 223501401
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin)
Disclaimer
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Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für
die Richtigkeit und zwischenzeitliche Änderungen wird keine Gewähr
übernommen.
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Die Präsentation erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich
der Fördermöglichkeiten und stellt die Merkmale/ Bedingungen der
dargestellten Programme nur auszugsweise dar.
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Ausführliche Informationen zu einzelnen Programmen finden Sie unter
www.nrwbank.de bzw. auf den Internetseiten der jeweiligen Fördergeben.