Nachhaltiger Netzausbau in NRW – Realisierung, Förderung und Finanzierung Regionalworkshop „Breitband-Förderprogramme richtig nutzen“ Bezirksregierung Arnsberg, 20.01.2016 2 3 Förderangebote Potenzielle Fördernehmer = Investoren ins Glasfasernetz Förder- & Finanzierungsprogramme – Überblick Fördernehmer und Angebot 4 Kommune I Gewerbliches Unternehmen NRW.BANK.Breitband NRW.BANK.Mittelstandskredit NRW.BANK.Gründungskredit NRW.BANK.Universalkredit Kommunalnahes Unternehmen (z.B. Stadtwerke) NRW.BANK.Breitband NRW.BANK.Infrastruktur KfW-IKU (148) Kommune II Kommunaler Eigenbetrieb Kommunaler Zweckverband NRW.BANK.Kommunaldarlehen KfW-IKK (208) Förder- und Finanzierungsberatung NRW.BANK.Breitband • Zielgruppe • in- und ausländische gewerbliche Unternehmen • private Investoren • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschaftshintergrund • Was wird gefördert • Investitionen zum Aufbau einer flächendeckenden Breitbandversorgung der Wirtschaft und Bevölkerung • Förderfähige Maßnahmen im Bereich der Glasfaser-Infrastruktur (z. B. Glasfaserinfrastruktur, Anschaffung von Leerrohren, Verteilerkästen) • Förderfähige Maßnahmen im Bereich der Richtfunktechnik (z. B. Richtfunkanbindung, Gerätetechnik) • Wie wird gefördert • Zinsgünstiges flexibles Ratendarlehen (¼- jährliche Zins- und Tilgungsleistungen); risikogerechtes Zinssystem • Auszahlung 100%, Laufzeiten von 3–30 Jahren; Zinsbindung i.d.R. 10 Jahre; bis zu 10 Tilgungsfreijahre • Bereitstellungszinsen von 0,15% p. M.; außerplanmäßige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung • Darlehen ist banküblich zu besichern, Höhe und Art der Sicherheiten werden zwischen Hausbank und Antragsteller vereinbart • Bei höhervolumigen Vorhaben: Risikounterbeteiligung der NRW.BANK ggü. der Hausbank möglich 5 NRW.BANK.Infrastruktur • Zielgruppe • kommunale Unternehmen sowie in- und ausländische gewerbliche Unternehmen • private Investoren, freiberuflich Tätige • Einbindung von Forfaitierungsmodellen (PPP) • Was wird gefördert • Investitionen in die öffentliche oder soziale Infrastruktur in NRW (Voraussetzung: Anschließende Nutzung durch öffentliche o. gemeinnützige Träger; Infrastruktureinrichtungen, die ausschl. durch gewerbl. Unternehmen o. Freiberufler genutzt werden u. reine wohnwirt. Vorhaben sind nicht förderfähig) • Umweltschutzinfrastruktur (Kanalnetze, Entsorgungseinrichtungen, Straßenbeleuchtung, usw.) • Städtebaumaßnahmen (Kindergärten, Kinderhorte, Pflegeheime, Krankenhäuser, usw.) • Soziale Infrastruktur (Stadtteilentwicklung, Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen, usw.) • Bildungs- und Qualifizierungseinrichtungen (Schulen, Qualifizierungseinrichtungen, usw.) • Infrastrukturen der allgemeinen Verwaltung (Verwaltungsgebäude, usw.) • Infrastrukturen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Fremdenverkehrsinfrastruktur, Dorferneuerung, …) • Wie wird gefördert • • • • 6 Zinsgünstiges ¼-jährliches Raten- oder Annuitätendarlehen; Risikogerechtes Zinssystem Auszahlung 100%, Laufzeiten von 3 – 30 Jahren; Zinsbindung variabel; Tilgungsfreijahre von 0 – 10 Höchstbetrag von 150 Mio. €; Bereitstellungszinsen von 0,15 % p. M. ab 2. Monat außerplanmäßige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung KfW – IKU – Investitionskredit Kommunale und soziale Unternehmen (148) • Zielgruppe • kommunale Unternehmen (> 50% kommunal) • Unternehmen unabhängig von der Rechtsform i. R. von ÖPP (<Gruppenumsatz € 500 Mio.) • Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, ihres Gruppenumsatzes und der Gesellschafterstruktur im Rahmen von Forfaitierungsmodellen • Natürliche Personen und gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen • Was wird gefördert • Investitionen in die kommunale Infrastruktur sowie Erwerb von Beteiligungen ohne Investitionsbindung • Förderbare Ausgaben: Grundstücke, Gebäude, Anschaffung von Einrichtungen, Maschinen, Betriebsund Geschäftsausstattung • Wie wird gefördert • zinsgünstiges ¼-jährliches Ratendarlehen; risikogerechtes Zinssystem der KfW • Finanzierungsvarianten: 10 bzw. 20 J. Zinsbindung; 10/1-2, 20/1-3 und 30/1-5 (Laufzeit/ Tilgungsfreijahre) • Kredithöchstbetrag von € 50 Mio. bei 100% Auszahlung • außerplanmäßige Tilgung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung 7 NRW.BANK.Mittelstandskredit • Zielgruppe • In- und ausländische gewerbliche Unternehmen sowie freiberuflich Tätige (Gruppenumsatz < 500 Mio. €) • Was wird gefördert • Zinsverbilligtes Darlehen zur Finanzierung von Vorhaben in NRW, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen • Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel • Wie wird gefördert • ¼ jährliche Zins- und Tilgungsleistungen bei 100% Auszahlung • Bis zu 0,20% unter KfW-Unternehmerkredit A (Minimalzinssatz 1,00% p.a.) • KMU-Fenster: Sonderkonditionen für kleine u. mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter,< 50 Mio. Umsatz) • optional 80%ige Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW • optional 50%ige Haftungsfreistellung der NRW.BANK • Finanzierungsvarianten (Laufzeit/ Tilgungsfreijahre/ Zinsbindung) • Betriebsmittel: 5/ 1/ 5 bzw. Investitionen: 5/ 1/ 5 oder 10/ 1-2/ 10 oder 20/ 1-3/ 10 • Finanzierungsvolumen • bis zu 100% bei einem Mindestvolumen von 25 T€ und Maximalvolumen von 10 Mio. € pro Vorhaben 8 NRW.BANK.Gründungskredit • Zielgruppe • Existenzgründerinnen und –gründer und freiberuflich Tätige (< 5 J. nach Geschäftsaufnahme) • neu gegründete gewerbliche Unternehmen sowie freiberuflich Tätige (Gruppenumsatz < 500 Mio. €) (< 5 J. nach Geschäftsaufnahme) • Was wird gefördert • Gründungsvorhaben in NRW, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen • Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel • Wie wird gefördert • Gemeinschaftsaktion mit der BÜRGSCHAFTSBANK NRW und der KfW Bankengruppe, bei der die NRW.BANK die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW zusätzlich verbilligt • monatliche Zins- und Tilgungsleistungen bei 100% Auszahlung • Bis zu 0,20% unter ERP-Gründerkredit-universell (Minimalzinssatz 1,00% p.a.) • optional 80%ige Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW • Finanzierungsvarianten (Laufzeit/ Tilgungsfreijahre/ Zinsbindung) • Betriebsmittel: 5/ 1/ 5 bzw. Investitionen: 5/ 1/ 5 oder 10/ 1-2/ 10 oder 20/ 1-3/ 10 • Finanzierungsvolumen • bis zu 100% bei einem Mindestvolumen von 25 T€ und Maximalvolumen von 10 Mio. € pro Vorhaben 9 Kontakt Ralph Ishorst Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Bereich Förderberatung & Kundenbetreuung 0251/ 91741 – 2424 Friedrichstraße 1 48145 Münster Fax: 0251/ 91741-2666 Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Fax: 0211/ 91741-6218 NRW.BANK Anstalt des öffentlichen Rechts Vertreten durch den Vorstand Klaus Neuhaus Michael Stölting Sitz Düsseldorf Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf 10 Sitz Münster Friedrichstraße 1 48145 Münster Dietrich Suhlrie Handelsregister: HR A 15277 Amtsgericht Düsseldorf HR A 5300 Amtsgericht Münster Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 223501401 Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Disclaimer 11 • Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtigkeit und zwischenzeitliche Änderungen wird keine Gewähr übernommen. • Die Präsentation erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich der Fördermöglichkeiten und stellt die Merkmale/ Bedingungen der dargestellten Programme nur auszugsweise dar. • Ausführliche Informationen zu einzelnen Programmen finden Sie unter www.nrwbank.de bzw. auf den Internetseiten der jeweiligen Fördergeben.
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