Strom DER STROM VON ROTH IHR PERSÖNLICHES UND FAIRES ANGEBOT 12 Strom 24 Strom Jahrespreis Verbrauch kWh /Jahr Preisgarantie* 12 Monate 24 Monate Vertragslaufzeit 12 Monate 24 Monate Grundpreis 0,00 € 0,00 € Arbeitspreis / kWh monatl. Abschlag 36 Strom 36 Monate 0,00 € * ußer auf Steuern, Abgaben A und Umlagen Das Angebot ist gültig bis ROTH ist seit über 65 Jahren Ihr zuverlässiger Energieversorger in der Region. Profitieren Sie von unseren Vorteilen: ► Keine Grundgebühr – nur zahlen, was Sie verbrauchen ► Kein irreführender Einmal-Bonus, der Sie später teuer zu stehen kommt ►K eine kWh-Pakete, bei denen ein Minderverbrauch nicht erstattet wird, aber ein Mehrverbrauch zu einem höheren Preis bezahlt werden muss ► Keine Vorauszahlungen, keine Kaution, keine versteckten Gebühren ► Garantierte Versorgung während des Wechsels ohne Unterbrechung In 5 Minuten wechseln und bares Geld sparen. So einfach gehts: 1. Auftrag zur Stromlieferung des gewählten Tarifs ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben 2. Bitte legen Sie dem unterschriebenen Auftrag eine Kopie Ihrer letzten Stromabrechnung bei 3. Senden Sie alles zusammen per Post, Fax oder E-Mail an uns zurück Adolf ROTH GmbH Per Fax Per E-Mail Noch Fragen? Gottlieb-Daimler-Str. 7 0641 602-267 [email protected] Wir sind für Sie da! 35398 Gießen Um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Stromversorger und sonstige Formalitäten für einen reibungslosen Wechsel kümmern wir uns für Sie! 0641 602-57 Strom Strom ist ROTH Auftrag zur Stromlieferung Strom ist ROTH 1. Auftrag, Tarifwahl und Vertragsgegenstand 12 Ich entscheide mich für das angekreuzte Produkt. Verbrauch in kWh /Jahr PLZ Grundpreisentfällt Arbeitspreis/Ct Jahrespreis Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer Strom 24 Strom 36 Strom inkl. Mehrwertsteuer 2. Lieferadresse* Herr Frau Firma Straße / Nr. Vorname PLZ / Ort Name Telefon Geburtsdatum Email Ich bin einverstanden, dass die Adolf ROTH GmbH & Co. KG mich auch telefonisch zu Produkten und Tarifen informieren und beraten kann. Bitte ankreuzen, wenn Sie einverstanden sind. 3. Abweichende Rechnungsadresse Herr Straße / Nr. Frau Firma PLZ / Ort Vorname Telefon Name Email 4. Beginn der Lieferung, Angaben zum bisherigen Stromversorger* Lieferantenwechsel oder Neueinzug / Umzug Die Lieferung soll zum nächstmöglichen Termin beginnen, jedoch frühestens am Ich füge diesem Antrag eine Kopie der letzten Stromrechnung bei. Datum Bisheriger Stromversorger Bisherige Kunden-/Vertragsnummer Stromzählernummer Vorjahresverbrauch in kWh Sollte mein Wunschtermin aufgrund von Kündigungsfristen nicht möglich sein, teilt die Adolf ROTH GmbH & Co. KG mir dies rechtzeitig mit. Ich habe meinen Stromliefervertrag bereits gekündigt, mit Wirkung zum Bitte füllen Sie alle Felder die mit einem (*) gekennzeichnet sind aus. 5. Lieferbeginn, Vollmacht, AGB, Widerruf Hiermit beauftrage ich die Adolf ROTH GmbH & Co. KG mit der Lieferung meines gesamten Bedarfs an Strom zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ergänzend finden die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, sobald dieser Antrag durch die Firma Adolf ROTH im Sinne von Punkt 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen ist. Ich bevollmächtigte Adolf ROTH GmbH & Co. KG zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit einem Wechsel des Stromversorgers erforderlich werden. Diese Vollmacht gilt insbesondere für eine ggf. erforderliche Kündigung meines bisherigen Strombezugsvertrages. Ich kann diesen Auftrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Vertragsbestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Adolf ROTH GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Str. 7, 35398 Gießen, Tel. 0641 - 6 02 57. Ein Widerrufsformular finden Sie unter www.rothstrom.de. 6. Bankverbindung / Zahlungsart (Wiederkehrende Zahlung:) Mandatsreferenz-Nr. Diese wird Ihnen separat mitgeteilt! Kontoinhaber Kontonummer bzw. IBAN (max. 35 Stellen) Bankleitzahl bzw. BIC (8 oder 11 Stellen) SEPA-Basislastschrift-Mandat für wiederkehrende Zahlungen: Ich ermächtige / wir ermächtigen die Adolf ROTH GmbH & Co. KG, Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich / weisen wir mein / unser Kreditinstitut an, die von der Adolf ROTH GmbH & Co. KG auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich bin / wir sind damit einverstanden, dass die Frist mit der mir / uns der SEPA-Basislastschrift-Einzug spätestens vorab angekündigt wird, von 14 auf 1 Kalendertag verkürzt werden kann. Zum Zweck dieser Vorabankündigung teile ich / teilen wir Änderungen meiner / unserer Adresse der Adolf ROTH GmbH & Co. KG unverzüglich mit. Hinweis: Ich kann / wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-/Identifikationsnummer: DE64ZZZ00000037326 | Gläubiger/Zahlungsempfänger: Adolf ROTH GmbH & Co. KG 7. Auftragserteilung Ort, Datum Adolf ROTH GmbH & Co. KG · Vertriebspartner der ESSO und Mobil Eingetragen beim AG Gießen · HRA 828 · PhG: MGV GmbH · Sitz Gießen · HRB 359 Geschäftsführer: Christiane Roth Mit meiner Unterschrift erteile ich oben stehenden Auftrag. Unterschrift Sparkasse Gießen IBAN: DE36 5135 0025 0205 0203 30 · BIC: SKGIDE5FXXX USt-IdNr.: DE 112 651 052 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Adolf ROTH GmbH & Co. KG (nachfolgend kurz „ROTH“) für die Belieferung mit Strom 1. Vertragsbeginn (1) Der Vertrag zur Stromversorgung zwischen ROTH und dem Kunden kommt durch Vertragsangebot des Kunden (Übersendung des unterschriebenen Formulars „Auftrag zur Strombelieferung“ per Post, Fax oder E-Mail) und Vertragsannahme durch ROTH (schriftliche Bestätigung eines verbindlichen Liefertermins) zustande. (2) ROTH wird den Vertrag nur annehmen, wenn a) ein Wechsel zu ROTH innerhalb von sechs Monaten vom Altversorger und vom Netzbetreiber bestätigt wird, b) die Belieferung auf einer nicht leistungsgemessenen Abnahme (Standardlastprofil) basiert, c) sowohl Netzanschluss als auch Anschlussnutzung sichergestellt sind. (3) Eine Verpflichtung von ROTH zum Vertragsabschluss besteht nicht. 2. Preise – Kündigung (1) Der zu berechnende Jahrespreis ist das Produkt des tatsächlichen Jahresverbrauches in kWh und dem vereinbarten Arbeitspreis pro kWh. Zu den darin enthaltenen Kosten gehören: Kosten für den Stromeinkauf, Netznutzungsentgelte, Transportkosten, Regelenergieumlage, Konzessionsabgabe, Kundenverwaltung und -betreuung sowie die jeweils gültigen Steuern und Abgaben enthalten. (2) Verändern sich während der Laufzeit Steuern, Abgaben oder Umlagen, so kann der Arbeitspreis entsprechend angepasst werden. Alle anderen Bestandteile des Arbeitspreises sind für den Zeitraum der tarifbezogenen Preisbindung fest, d.h. von keiner Vertragspartei veränderbar. Nach Ablauf dieses Datums ist eine einseitige Änderung des Preises durch uns nur unter Berücksichtigung billigen Ermessens und nur insoweit zulässig, soweit die Änderung zur Abdeckung uns treffender Kostensteigerungen seit der Festsetzung der zuletzt geltenden Preise erforderlich ist. Reduzieren sich unsere Kosten im Verhältnis zu unseren Kosten bei der letzten Preisfestsetzung, sind wir verpflichtet, die Preise für den Kunden entsprechend zu senken. (3) Der Vertrag kann beidseitig erstmals mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Wird diese Option nicht wahrgenommen, so verlängert sich die Laufzeit um weitere zwölf Monate und kann dann wiederum mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. (4) Ändern sich nach Ablauf der Laufzeit die Konditionen gemäß vorstehenden Absatz (2), so wird dies ROTH dem Kunden ca. sechs Wochen vor dem Laufzeitende schriftlich mitteilen. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, so kann er den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 3. Belieferung (1) ROTH ist verpflichtet, den Strombedarf des Kunden entsprechend den Regelungen dieses Vertrages zu decken. Dies gilt nicht, a) solange der Netzbetreiber den Anschluss und die Anschlussnutzung unterbrochen hat, b) bei einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses, c) der Netzanschluss gesperrt ist, d) der Netzbetreiber nicht die Belieferung nach Standardlastprofilen zulässt, f) in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse (höhere Gewalt), die ROTH nicht zu verantworten oder zu vertreten hat und g) wenn ROTH unverschuldet selbst nicht rechtzeitig mit dem richtigen Strom zur Erfüllung dieses Vertrages beliefert wird. In diesen Fällen ist ROTH von der Leistungspflicht befreit. (2) Der gelieferte Strom darf nur für die Eigenversorgung verwendet werden, eine Weiterleitung an Dritte ist nicht zulässig. (3) Der Kunde verpflichtet sich, mit dem Wirksamwerden des Vertrages seinen gesamten Strombedarf aus den Stromlieferungen von ROTH zu decken. 4. Abrechnung – Abschlagszahlungen (1) So weit nichts anderes vereinbart, wird der Stromverbrauch jährlich zum 31.12. abgerechnet. Der jährliche Abrechnungszeitraum beginnt mit dem 1. des Monats der ersten Belieferung. (2) ROTH ist berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen zu verlangen, die anteilig entsprechend dem Jahresverbrauch im abgelaufenen Abrechnungszeitraum zu berechnen sind. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. (3) Ergibt die jährliche Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen gezahlt wurden, ist der übersteigende Betrag unverzüglich zu erstatten. Hierfür genügt es, dass ROTH den übersteigenden Betrag mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Ist der zu erstattende Betrag höher als die nächste Abschlagszahlung, ist der die nächste Abschlagszahlung übersteigende Teil des Erstattungs betrages unverzüglich an den Kunden auszuzahlen. Ist der Vertrag gem. Punkt 2.2 gekündigt, wird der gesamte übersteigende Betrag unverzüglich von ROTH an den Kunden ausgezahlt. (4) Reichen die Abschlagszahlungen nicht, ist der verbleibende Rechnungsbetrag unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen an ROTH zu zahlen. 5. Umzug (1) Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist auf den Umzugstermin unter Angabe der neuen Anschrift schriftlich zu kündigen. Erfolgt die Mitteilung des Kunden verspätet oder gar nicht, haftet er gegenüber ROTH für von Dritten an der ursprünglich vereinbarten Abnahmestelle des Stroms. 6. Fristlose Kündigung – Unterbrechung der Lieferung (1) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seine vertraglichen Pflichten wiederholt schuldhaft verletzt, insbesondere bei schuldhafter Entnahme von Strom unter Umgehung der Messeinrichtungen und bei Zahlungsverzug mindestens in Höhe von 100,00 €, wenn der Kunde auch nach mindestens zweifacher Mahnung die Zahlung nicht vollständig erbringt (2) Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen Teils dieses Vermögens eingeleitet wurde. Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die andere Partei vorliegt oder die andere Partei einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt. Eine Kündigung ist erst zulässig, wenn der Insolvenzverwalter sein Wahlrecht gemäß § 103 InsO ausgeübt hat bzw. auf eine Ausübung verzichtet hat. Im Übrigen verbleibt es bei § 314 BGB. (3) Ein wichtiger Grund liegt zudem vor, bei Vorliegen einer negativen Auskunft der SCHUFA oder einer ähnlichen Auskunftei zu einem der folgenden Punkte: Zwangsvollstreckung, erfolglose Pfändung, eidesstattliche Versicherung zum Vermögen, Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung, es sei denn, die Auskunft der SCHUFA oder der anderen Auskunftei ist unrichtig oder erfolgt aufgrund einer Eintragung, die mehr als ein Jahr zurückliegt. 7. Zählerablesung (1) Die Menge des gelieferten Stromes wird durch Messeinrichtungen des zuständigen Messstellenbetreibers ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtungen wird vom Netzbetreiber oder auf Verlangen von ROTH oder des Netzbetreibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Er kann diese Selbstablesung verweigern, wenn sie ihm objektiv unzumutbar ist. (2) Zur Ablesung der Messeinrichtungen nach Punkt 7.1 dieser Bedingungen hat der Kunde einem Beauftragten des Netzbetreibers oder einem Beauftragten von ROTH den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten. Der Kunde ist darüber vorher zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung erfolgt durch Mitteilung an den jeweiligen Kunden oder durch Aushang in dem jeweiligen Haus. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind. (3) Kann ROTH zu Zwecke der Ablesung das Grundstück oder die Räume des Kunden nicht betreten oder nimmt dieser die Ablesung nicht oder verspätet vor, ermittelt ROTH auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände den Verbrauch durch Schätzung. 8. Haftung (1) Für Schäden, die dem Kunden durch Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Strombelieferung entstehen, haftet ROTH nicht, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt. Ansprüche aus diesem Grund sind unmittelbar gem. §18 NDAV gegen den Netzbetreiber geltend zu machen. Auf Nachfrage wird ROTH dem Kunden unverzüglich über die Tatsachen Auskunft geben, die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängen, wenn sie ROTH bekannt sind oder von ROTH in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. (2) Im Übrigen haftet ROTH nach den gesetzlichen Bestimmungen. 9. Widerrufsrecht (1) Der Kunde kann sein Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Vertragsbestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Adolf ROTH GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Straße 7, 35398 Gießen, Telefon: 0641/ 602-57; Fax: 0641/602-267. Ein Widerrufsformular findet der Kunde unter www.rothstrom.de (2) Durch den Widerruf wird ein nach Punkt 1 zustande gekommener Stromlieferungsvertrag aufgehoben. Der Anspruch auf Stromlieferung durch ROTH entfällt mit dem Eingang der Widerrufserklärung bei ROTH. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind beiderseitig empfangene Leistungen zurückzugeben. Für bereits von ihm verbrauchten Strom muss der Kunde Wertersatz leisten, wenn er von ROTH verlangt hat, Strom vor Ablauf der Widerrufsfrist zu liefern. 10. Schlussbestimmungen (1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 11. Wenn Sie einmal Beanstandungen haben: (1) Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität der Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, gemäß dem Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unter nehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen der Adolf ROTH GmbH & Co. KG betreffen, sind zu richten an: Adolf ROTH GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Str. 7, 35398 Gießen, E-Mail: [email protected], Fax: 0641/602-267.
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