Musterbrief Prüfungsbescheid nicht bestanden nach mündl. Prüfung

Kantonsschule Romanshorn
Schulleitung
Rektorat
P.P.
A
CH-8590 Romanshorn,
Kantonsschule, PF 179
Adressiert an die Familie
Musterbrief
Kandidatinnen und Kandidaten,
welche nach AP mündlich
nicht bestanden haben
058 345 58 58, [email protected]
Romanshorn, 24. März 2016
Aufnahmeprüfung 2016
Liebe(r) [Vorname]
Sie erbrachten an der Aufnahmeprüfung folgende Leistungen:
Deutsch
Französisch Mathematik Durchschnitt
Schriftlich
–
Mündlich
–
Erreicht an der Prüfung
*
Notwendig für das Bestehen
–
–
–
3.83 (3.67) (4.00)
Mit diesem Resultat erfüllen Sie die Anforderungen nicht und werden daher nicht in die
Kantonsschule Romanshorn aufgenommen. Ich bedaure, Ihnen keinen besseren Bescheid mitteilen zu können.
bitte wenden 
*
Die Aufnahmeprüfung hat bestanden:
1. Wer in der schriftlichen Prüfung einen Notendurchschnitt von mindestens 4,00 erreicht hat;
2. wer aus der schriftlichen und mündlichen Prüfung mindestens einen Notendurchschnitt von 4,00 erreicht hat.
Die Aufnahmeprüfung gilt auch als bestanden, wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat mit Empfehlung A einen Notendurchschnitt aus schriftlicher und mündlicher Prüfung von mindestens 3,67 beziehungsweise mit Empfehlung B einen
Notendurchschnitt aus schriftlicher und mündlicher Prüfung von mindestens 3,83 erreicht hat (Bonus).
FMS: Für die Berechnung des Notendurchschnitts in der FMS-Aufnahmeprüfung werden die Resultate der Fächer Deutsch,
Französisch und Mathematik zu je 1/3 gewichtet.
GMS: Für die Berechnung des Notendurchschnitts werden die Resultate der Fächer Deutsch und Französisch zu je drei
Zehnteln und Mathematik zu vier Zehnteln gewichtet.
Weitenzelgstr. 12, Postfach 179, 8590 Romanshorn
T +41 58 345 58 58, F +41 58 345 58 59
www.ksr.ch, [email protected]
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Einblick in die Prüfungsarbeiten
Falls Sie sich für Ihre Prüfungsarbeiten interessieren, können Sie diese am Freitag,
15. April, zwischen 18.00 und 20.00 Uhr, oder am Samstag, 16. April 2016, zwischen
10.00 und 12.00 Uhr, im Zimmer H1.04 (Haupteingang rechts) einsehen. Mündliche Informationen zu den Prüfungen können ausserhalb dieser Zeiten keine gegeben werden.
Rechtsmittel
Gegen diesen Entscheid können Sie bis am Montag, 18. April 2016 (eintreffend), mit einem Wiedererwägungsgesuch an den Konvent der Kantonsschule Romanshorn Einspruch erheben. Der Konvent wird am 28. April 2016 auf dieses Gesuch eintreten. Im
Fall einer Ablehnung steht Ihnen die Möglichkeit eines Rekurses beim Departement für
Erziehung und Kultur des Kantons Thurgau offen.
Freundliche Grüsse
Kantonsschule Romanshorn
Der Rektor
Stefan Schneider
z.K. an Vorbildungslehrperson