Landtag von Baden-Württemberg Antrag Stellungnahme

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 /
15. Wahlperiode
21. 08. 2015
7331
Antrag
der Abg. Nicole Razavi u. a. CDU
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur
Noch ein Vergabekalender – Noch mehr Verzögerungen
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. aus welchen Gründen sich die Inbetriebnahme des Netzes 7 a/b, Stadtbahn
Karlsruhe, erneut um ein Jahr verzögert (statt Dezember 2014 erst ab Dezember
2015);
2. aus welchen Gründen sich die Inbetriebnahme der Netze 1 a, 1 b, 1 c, Stuttgarter
Netze, erneut um ein halbes Jahr verzögert (statt Dezember 2018 erst ab Juni
2019);
3. aus welchen Gründen für das Netz 9 a, Breisgau Ost-West, jetzt neu eine Nachbestelloption für Fahrzeuge vorgesehen ist;
4. aus welchen Gründen der Vergabebeginn des Netzes 11, Hohenlohe-FrankenUntermain, vom 1. Halbjahr 2015 auf das 2. Halbjahr 2015 verschoben wurde
bzw. warum die Inbetriebnahme dieses Netzes wieder um ein Jahr verschoben
wurde (statt Dezember 2018 erst Dezember 2019);
5. aus welchen Gründen der Vergabebeginn des Netzes 6 b, S-Bahn Rhein-Neckar
Los 2, vom 1. Halbjahr 2015 auf das 2. Halbjahr 2015 verschoben wurde bzw.
warum die Inbetriebnahme dieses Netzes wieder um mindestens ein halbes Jahr
verschoben wurde (statt Juni 2018 erst ab Dezember 2019);
6. aus welchen Gründen der Hinweis „Inbetriebnahme MZ-MA gegebenenfalls
Juni 2018“ beim Netz 6 b entfallen ist;
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Eingegangen: 21. 08. 2015 / Ausgegeben: 29. 09. 2015
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 7331
7. aus welchen Gründen der Vergabebeginn beim Netz 16 a, 16 b, 16 c, Aulendorfer Kreuz/Bodenseegürtelbahn, vom 1. Halbjahr 2015 auf das 2. Halbjahr 2015
verschoben wurde;
8. aus welchen Gründen der Vergabebeginn des Netzes 12, Ulmer Stern, vom
1. Halbjahr 2015 auf das 2. Halbjahr 2015 verschoben wurde.
20. 08. 2015
Razavi, Köberle, Kunzmann, Mack, Meier-Augenstein,
Dr. Rapp, Schreiner, Schwehr CDU
Begründung
Im August 2015 wurde vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ein neuer Vergabekalender vorgestellt, der wieder neue Verzögerungen birgt. Der Antrag
dient dazu, die Gründe für die immer neuen Verzögerungen bei den Ausschreibungen und den Inbetriebnahmen offen zu legen.
Stellungnahme*)
Mit Schreiben vom 17. September 2015 Nr. 3-3822.0-00/1688 nimmt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Der 2003 geschlossene sogenannte „große Verkehrsvertrag“ mit der DB Regio
AG beinhaltet rund zwei Drittel der landesbestellten Zugkilometer (Zugkm) im
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Baden-Württemberg; das sind knapp 40
Millionen Zugkm pro Jahr. Das gesamte Vertragspaket endet „auf einen Schlag“
im September 2016. Hinzu kommen Neuvergaben aus weiteren auslaufenden Verträgen. Ein solches Vergabevolumen ist für das Land als Aufgabenträger, aber auch
für alle Marktteilnehmer eine große Herausforderung. Um bei den Vergaben der
SPNV-Leistungen die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen, d. h. z. B. bessere
Preise, Angebotsausweitungen oder Erhöhung des Fahrkomforts, hat sich das Land
Baden-Württemberg für eine Strategie des fairen und intensiven Wettbewerbs entschieden. Hierfür ist neben weiteren wettbewerbsfördernden Maßnahmen eine
zeitliche Staffelung der Vergaben unverzichtbar.
Der Vergabezeitplan ermöglicht den Interessenten an den SPNV-Leistungen, sich
auf den Zeitraum der Vergabeverfahren einzustellen. Zu den Interessenten gehören beispielsweise Eisenbahnverkehrsunternehmen und Fahrzeughersteller. Allen
Beteiligten ist bekannt, dass es eine Vielzahl an Abhängigkeiten (wie z. B. die
Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen, Sicherstellung kommunaler Mitfinanzierungen oder die Abstimmungen mit benachbarten Aufgabenträgern) gibt, die
eine laufende Anpassung des Zeitplans erfordern. Bei Bedarf werden Anpassungen
gegenüber den Interessenten kommuniziert.
Die Vergabeergebnisse in den bislang abgeschlossenen wettbewerblichen Verfahren bestätigen das bisherige Vorgehen, das auf sorgfältige Vorbereitung und Einstellen auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Bieter an die Vergabebedingungen setzt. Dass diese Strategie richtig ist, zeigen die Ergebnisse bei Netz 3 b und
die Vergabeergebnisse bei den Übergangsverträgen und Netz 1 werden ein weiterer
Maßstab für dieses Vorgehen sein. Da seitens der Vorgängerregierung keine hinreichenden Vorarbeiten für ein wettbewerbliches Verfahren unternommen wurden,
war es notwendig, am Anfang der Legislaturperiode alle Voraussetzungen für die
losweise Ausschreibungen zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Ausschreibungen
werden zeigen, dass diese Strategie richtig war.
*) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen.
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Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. aus welchen Gründen sich die Inbetriebnahme des Netzes 7 a/b, Stadtbahn
Karlsruhe, erneut um ein Jahr verzögert (statt Dezember 2014 erst ab Dezember 2015);
Der laufende Vertrag aus dem Dezember 2013 hat eine Laufzeit von maximal zwei
Jahren. Er läuft somit im Dezember 2015 aus, bis zu diesem Zeitpunkt muss der
Zuschlag erteilt sein. Die Vertragsbeziehungen sind in diesem Netz sehr komplex,
da sich aus der Vergangenheit gewachsene Bestellungen des Landes und der Region auf vielen Strecken ohne klare Abgrenzungen überlagern. Die Abstimmung
mit den Kommunen zur Aufnahme von bestehenden, aber nicht landesbestellten
Verkehren in die Ausschreibung konnte erst vor kurzem abgeschlossen werden.
Daher wird die Inbetriebnahme ab Dezember 2015 erfolgen. In den Abstimmungen wurde erreicht, die Finanzierungssituation bestehender Verkehre aufzuarbeiten
und die künftige finanzielle Verantwortlichkeit zu klären.
2. aus welchen Gründen sich die Inbetriebnahme der Netze 1 a, 1 b, 1 c, Stuttgarter Netze, erneut um ein halbes Jahr verzögert (statt Dezember 2018 erst ab
Juni 2019);
Von mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen aus dem Kreis der Bieter kamen
eindeutige Hinweise, dass die Beschaffung und Zulassung von Neufahrzeugen bis
Dezember 2018 aufgrund der Situation am Fahrzeugmarkt mit einem hohen zeitlichen Risiko behaftet ist. Dies hätte entweder eine Einengung des Kreises der Fahrzeughersteller oder höhere Preise durch Risikoaufschläge nach sich gezogen. An
beidem kann das Land aus ökonomischen Gesichtspunkten kein Interesse haben.
Daher wurde entschieden, alle Inbetriebnahmestufen um jeweils ein halbes Jahr zu
verschieben. Damit wurde sichergestellt, dass der Wettbewerb erhalten bleibt und
so faire und marktangemessene Preise zu erwarten sind.
3. aus welchen Gründen für das Netz 9 a, Breisgau Ost-West, jetzt neu eine Nachbestelloption für Fahrzeuge vorgesehen ist;
Die Option soll mehr Flexibilität gewährleisten, um auf Nachfragezuwächse entsprechend reagieren zu können. Erfahrungsgemäß sind Nachbestellungen mit höheren Preisen verbunden. Mit der Nachbestelloption wurde erreicht, dass im Falle
von über den Erwartungen liegenden Nachfragezuwächsen günstigere Preise zu
erwarten sind.
4. aus welchen Gründen der Vergabebeginn des Netzes 11, Hohenlohe-FrankenUntermain, vom 1. Halbjahr 2015 auf das 2. Halbjahr 2015 verschoben wurde
bzw. warum die Inbetriebnahme dieses Netzes wieder um ein Jahr verschoben
wurde (statt Dezember 2018 erst Dezember 2019);
Aufgrund der notwendigen Abstimmungen mit dem beteiligten Aufgabenträger
Bayern, der Bayerischen Eisbahngesellschaft (BEG), wurde der Vergabebeginn
auf das 2. Halbjahr 2015 verschoben. Da in dem Verfahren neben Neufahrzeugen
auch Gebrauchtfahrzeuge mit entsprechendem Wertungsabschlag zugelassen werden, wurde der Inbetriebnahmezeitpunkt in Abstimmung mit der BEG auf Dezember 2019 verschoben. Durch die Ermöglichung einer fairen Konkurrenz von Neuund Gebrauchtfahrzeugen wurde erreicht, dass sich der Wettbewerb intensiviert.
5. aus welchen Gründen der Vergabebeginn des Netzes 6 b, S-Bahn Rhein-Neckar
Los 2, vom 1. Halbjahr 2015 auf das 2. Halbjahr 2015 verschoben wurde bzw.
warum die Inbetriebnahme dieses Netzes wieder um mindestens ein halbes Jahr
verschoben wurde (statt Juni 2018 erst ab Dezember 2019);
Aufgrund der notwendigen Abstimmungen mit den beteiligten Aufgabenträgern
Rheinland-Pfalz (ZSPNV Süd) sowie Kreis Bergstraße (VRN) wurde der Vergabebeginn im Einvernehmen mit den anderen Aufgabenträgern auf das 2. Halbjahr
2015 verschoben. Die Ausschreibungspartner haben sich dabei bereit erklärt, das
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bei der Fahrzeugfinanzierung das BW-Modell einzusetzen. Die baden-württembergische Landesregierung verspricht sich davon ein günstigeres Vergabeergebnis
auch in diesen länderübergreifenden Vergabeverfahren. Durch die Akzeptanz des
BW-Modells, das in der bereits erfolgten Vergabe des Netzes 3 b (Gäu-Murr) zu
einer regen Bieterbeteiligung geführt hat, wurde erreicht, dass sich der Wettbewerb
intensiviert und dadurch ein wirtschaftlicheres Ergebnis zu erwarten ist.
6. aus welchen Gründen der Hinweis „Inbetriebnahme MZ-MA gegebenenfalls
Juni 2018“ beim Netz 6 b entfallen ist;
Dieser Streckenabschnitt liegt nicht im Verantwortungsbereich des Landes Baden-Württemberg, sondern des ZSPNV Rheinland-Pfalz Süd. Der Hinweis ist entfallen, da sich der ZSPNV Süd entschlossen hat, eine spätere Betriebsaufnahme
dieser Leistung mit Neufahrzeugen vorzunehmen und für die Zwischenzeit einen
Übergangsvertrag zu vergeben.
7. aus welchen Gründen der Vergabebeginn beim Netz 16 a, 16 b, 16 c, Aulendorfer Kreuz/Bodenseegürtelbahn, vom 1. Halbjahr 2015 auf das 2. Halbjahr 2015
verschoben wurde;
8. aus welchen Gründen der Vergabebeginn des Netzes 12, Ulmer Stern, vom
1. Halbjahr 2015 auf das 2. Halbjahr 2015 verschoben wurde.
Zu 7. und 8.:
Aufgrund der notwendigen Abstimmungen mit dem beteiligten Aufgabenträger
Bayern (BEG) wurde der Vergabebeginn auf das 2. Halbjahr 2015 verschoben. Es
wurde über eine Reihe von Punkten mit der BEG eine Verständigung erzielt, die
erwarten lassen, dass sich durch das Vergabeverfahren das Angebot für die Fahrgäste erhöhen wird.
Hermann
Minister für Verkehr
und Infrastruktur
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