Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 15. Wahlperiode 21. 08. 2015 7331 Antrag der Abg. Nicole Razavi u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Noch ein Vergabekalender – Noch mehr Verzögerungen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. aus welchen Gründen sich die Inbetriebnahme des Netzes 7 a/b, Stadtbahn Karlsruhe, erneut um ein Jahr verzögert (statt Dezember 2014 erst ab Dezember 2015); 2. aus welchen Gründen sich die Inbetriebnahme der Netze 1 a, 1 b, 1 c, Stuttgarter Netze, erneut um ein halbes Jahr verzögert (statt Dezember 2018 erst ab Juni 2019); 3. aus welchen Gründen für das Netz 9 a, Breisgau Ost-West, jetzt neu eine Nachbestelloption für Fahrzeuge vorgesehen ist; 4. aus welchen Gründen der Vergabebeginn des Netzes 11, Hohenlohe-FrankenUntermain, vom 1. Halbjahr 2015 auf das 2. Halbjahr 2015 verschoben wurde bzw. warum die Inbetriebnahme dieses Netzes wieder um ein Jahr verschoben wurde (statt Dezember 2018 erst Dezember 2019); 5. aus welchen Gründen der Vergabebeginn des Netzes 6 b, S-Bahn Rhein-Neckar Los 2, vom 1. Halbjahr 2015 auf das 2. Halbjahr 2015 verschoben wurde bzw. warum die Inbetriebnahme dieses Netzes wieder um mindestens ein halbes Jahr verschoben wurde (statt Juni 2018 erst ab Dezember 2019); 6. aus welchen Gründen der Hinweis „Inbetriebnahme MZ-MA gegebenenfalls Juni 2018“ beim Netz 6 b entfallen ist; 1 Eingegangen: 21. 08. 2015 / Ausgegeben: 29. 09. 2015 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7331 7. aus welchen Gründen der Vergabebeginn beim Netz 16 a, 16 b, 16 c, Aulendorfer Kreuz/Bodenseegürtelbahn, vom 1. Halbjahr 2015 auf das 2. Halbjahr 2015 verschoben wurde; 8. aus welchen Gründen der Vergabebeginn des Netzes 12, Ulmer Stern, vom 1. Halbjahr 2015 auf das 2. Halbjahr 2015 verschoben wurde. 20. 08. 2015 Razavi, Köberle, Kunzmann, Mack, Meier-Augenstein, Dr. Rapp, Schreiner, Schwehr CDU Begründung Im August 2015 wurde vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ein neuer Vergabekalender vorgestellt, der wieder neue Verzögerungen birgt. Der Antrag dient dazu, die Gründe für die immer neuen Verzögerungen bei den Ausschreibungen und den Inbetriebnahmen offen zu legen. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 17. September 2015 Nr. 3-3822.0-00/1688 nimmt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zu dem Antrag wie folgt Stellung: Vorbemerkung: Der 2003 geschlossene sogenannte „große Verkehrsvertrag“ mit der DB Regio AG beinhaltet rund zwei Drittel der landesbestellten Zugkilometer (Zugkm) im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Baden-Württemberg; das sind knapp 40 Millionen Zugkm pro Jahr. Das gesamte Vertragspaket endet „auf einen Schlag“ im September 2016. Hinzu kommen Neuvergaben aus weiteren auslaufenden Verträgen. Ein solches Vergabevolumen ist für das Land als Aufgabenträger, aber auch für alle Marktteilnehmer eine große Herausforderung. Um bei den Vergaben der SPNV-Leistungen die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen, d. h. z. B. bessere Preise, Angebotsausweitungen oder Erhöhung des Fahrkomforts, hat sich das Land Baden-Württemberg für eine Strategie des fairen und intensiven Wettbewerbs entschieden. Hierfür ist neben weiteren wettbewerbsfördernden Maßnahmen eine zeitliche Staffelung der Vergaben unverzichtbar. Der Vergabezeitplan ermöglicht den Interessenten an den SPNV-Leistungen, sich auf den Zeitraum der Vergabeverfahren einzustellen. Zu den Interessenten gehören beispielsweise Eisenbahnverkehrsunternehmen und Fahrzeughersteller. Allen Beteiligten ist bekannt, dass es eine Vielzahl an Abhängigkeiten (wie z. B. die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen, Sicherstellung kommunaler Mitfinanzierungen oder die Abstimmungen mit benachbarten Aufgabenträgern) gibt, die eine laufende Anpassung des Zeitplans erfordern. Bei Bedarf werden Anpassungen gegenüber den Interessenten kommuniziert. Die Vergabeergebnisse in den bislang abgeschlossenen wettbewerblichen Verfahren bestätigen das bisherige Vorgehen, das auf sorgfältige Vorbereitung und Einstellen auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Bieter an die Vergabebedingungen setzt. Dass diese Strategie richtig ist, zeigen die Ergebnisse bei Netz 3 b und die Vergabeergebnisse bei den Übergangsverträgen und Netz 1 werden ein weiterer Maßstab für dieses Vorgehen sein. Da seitens der Vorgängerregierung keine hinreichenden Vorarbeiten für ein wettbewerbliches Verfahren unternommen wurden, war es notwendig, am Anfang der Legislaturperiode alle Voraussetzungen für die losweise Ausschreibungen zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Ausschreibungen werden zeigen, dass diese Strategie richtig war. *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7331 Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. aus welchen Gründen sich die Inbetriebnahme des Netzes 7 a/b, Stadtbahn Karlsruhe, erneut um ein Jahr verzögert (statt Dezember 2014 erst ab Dezember 2015); Der laufende Vertrag aus dem Dezember 2013 hat eine Laufzeit von maximal zwei Jahren. Er läuft somit im Dezember 2015 aus, bis zu diesem Zeitpunkt muss der Zuschlag erteilt sein. Die Vertragsbeziehungen sind in diesem Netz sehr komplex, da sich aus der Vergangenheit gewachsene Bestellungen des Landes und der Region auf vielen Strecken ohne klare Abgrenzungen überlagern. Die Abstimmung mit den Kommunen zur Aufnahme von bestehenden, aber nicht landesbestellten Verkehren in die Ausschreibung konnte erst vor kurzem abgeschlossen werden. Daher wird die Inbetriebnahme ab Dezember 2015 erfolgen. In den Abstimmungen wurde erreicht, die Finanzierungssituation bestehender Verkehre aufzuarbeiten und die künftige finanzielle Verantwortlichkeit zu klären. 2. aus welchen Gründen sich die Inbetriebnahme der Netze 1 a, 1 b, 1 c, Stuttgarter Netze, erneut um ein halbes Jahr verzögert (statt Dezember 2018 erst ab Juni 2019); Von mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen aus dem Kreis der Bieter kamen eindeutige Hinweise, dass die Beschaffung und Zulassung von Neufahrzeugen bis Dezember 2018 aufgrund der Situation am Fahrzeugmarkt mit einem hohen zeitlichen Risiko behaftet ist. Dies hätte entweder eine Einengung des Kreises der Fahrzeughersteller oder höhere Preise durch Risikoaufschläge nach sich gezogen. An beidem kann das Land aus ökonomischen Gesichtspunkten kein Interesse haben. Daher wurde entschieden, alle Inbetriebnahmestufen um jeweils ein halbes Jahr zu verschieben. Damit wurde sichergestellt, dass der Wettbewerb erhalten bleibt und so faire und marktangemessene Preise zu erwarten sind. 3. aus welchen Gründen für das Netz 9 a, Breisgau Ost-West, jetzt neu eine Nachbestelloption für Fahrzeuge vorgesehen ist; Die Option soll mehr Flexibilität gewährleisten, um auf Nachfragezuwächse entsprechend reagieren zu können. Erfahrungsgemäß sind Nachbestellungen mit höheren Preisen verbunden. Mit der Nachbestelloption wurde erreicht, dass im Falle von über den Erwartungen liegenden Nachfragezuwächsen günstigere Preise zu erwarten sind. 4. aus welchen Gründen der Vergabebeginn des Netzes 11, Hohenlohe-FrankenUntermain, vom 1. Halbjahr 2015 auf das 2. Halbjahr 2015 verschoben wurde bzw. warum die Inbetriebnahme dieses Netzes wieder um ein Jahr verschoben wurde (statt Dezember 2018 erst Dezember 2019); Aufgrund der notwendigen Abstimmungen mit dem beteiligten Aufgabenträger Bayern, der Bayerischen Eisbahngesellschaft (BEG), wurde der Vergabebeginn auf das 2. Halbjahr 2015 verschoben. Da in dem Verfahren neben Neufahrzeugen auch Gebrauchtfahrzeuge mit entsprechendem Wertungsabschlag zugelassen werden, wurde der Inbetriebnahmezeitpunkt in Abstimmung mit der BEG auf Dezember 2019 verschoben. Durch die Ermöglichung einer fairen Konkurrenz von Neuund Gebrauchtfahrzeugen wurde erreicht, dass sich der Wettbewerb intensiviert. 5. aus welchen Gründen der Vergabebeginn des Netzes 6 b, S-Bahn Rhein-Neckar Los 2, vom 1. Halbjahr 2015 auf das 2. Halbjahr 2015 verschoben wurde bzw. warum die Inbetriebnahme dieses Netzes wieder um mindestens ein halbes Jahr verschoben wurde (statt Juni 2018 erst ab Dezember 2019); Aufgrund der notwendigen Abstimmungen mit den beteiligten Aufgabenträgern Rheinland-Pfalz (ZSPNV Süd) sowie Kreis Bergstraße (VRN) wurde der Vergabebeginn im Einvernehmen mit den anderen Aufgabenträgern auf das 2. Halbjahr 2015 verschoben. Die Ausschreibungspartner haben sich dabei bereit erklärt, das 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7331 bei der Fahrzeugfinanzierung das BW-Modell einzusetzen. Die baden-württembergische Landesregierung verspricht sich davon ein günstigeres Vergabeergebnis auch in diesen länderübergreifenden Vergabeverfahren. Durch die Akzeptanz des BW-Modells, das in der bereits erfolgten Vergabe des Netzes 3 b (Gäu-Murr) zu einer regen Bieterbeteiligung geführt hat, wurde erreicht, dass sich der Wettbewerb intensiviert und dadurch ein wirtschaftlicheres Ergebnis zu erwarten ist. 6. aus welchen Gründen der Hinweis „Inbetriebnahme MZ-MA gegebenenfalls Juni 2018“ beim Netz 6 b entfallen ist; Dieser Streckenabschnitt liegt nicht im Verantwortungsbereich des Landes Baden-Württemberg, sondern des ZSPNV Rheinland-Pfalz Süd. Der Hinweis ist entfallen, da sich der ZSPNV Süd entschlossen hat, eine spätere Betriebsaufnahme dieser Leistung mit Neufahrzeugen vorzunehmen und für die Zwischenzeit einen Übergangsvertrag zu vergeben. 7. aus welchen Gründen der Vergabebeginn beim Netz 16 a, 16 b, 16 c, Aulendorfer Kreuz/Bodenseegürtelbahn, vom 1. Halbjahr 2015 auf das 2. Halbjahr 2015 verschoben wurde; 8. aus welchen Gründen der Vergabebeginn des Netzes 12, Ulmer Stern, vom 1. Halbjahr 2015 auf das 2. Halbjahr 2015 verschoben wurde. Zu 7. und 8.: Aufgrund der notwendigen Abstimmungen mit dem beteiligten Aufgabenträger Bayern (BEG) wurde der Vergabebeginn auf das 2. Halbjahr 2015 verschoben. Es wurde über eine Reihe von Punkten mit der BEG eine Verständigung erzielt, die erwarten lassen, dass sich durch das Vergabeverfahren das Angebot für die Fahrgäste erhöhen wird. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur 4
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