Rahmenausbildungsrichtlinien des Deutschen Fachverbandes für Sozialtherapie e.V. (DFS) Absolventen, deren Ausbildungsgänge die folgenden Bedingungen erfüllen, können Mitglied des Deutschen Fachverbandes für Sozialtherapie e.V. werden. 1. Sozialtherapie ist eine eigenständige therapeutische Disziplin neben und in Wechselwirkung mit Psychotherapie, Seelsorge und Medizin. Die Fortbildungen und deren Curricula müssen diesem Kriterium sowie dem Umfang und Inhalt dieser Richtlinie entsprechen. 2. Die anerkannte Fortbildung zur Zertifizierung als „Sozialtherapeut DFS“ umfasst ein Mindestvolumen von 600 (Basis) Unterrichtseinheiten(siehe 11.1). Die Richtlinien für die Zertifizierung unterscheidet zwei verschiedenen Fortbildungsmöglichkeiten: 2.1 Einer berufsbegleitenden Weiterbildung(nach 11.1) über mindestens 2 Jahre. 2.2 Einer Kompakt-Vollzeitweiterbildung(nach 11.1 und 11.2) über mindestens 6 Monate plus Zusatzmodule. Diese Kompakt-Vollzeitweiterbildung wird anerkannt als Basis-Modul, es müssen jedoch noch Zusatz-Module (siehe 11.2) geleistet werden, um die Zertifizierung zum Sozialtherapeuten(DFS) zu erhalten. Die Zusatzmodule müssen in einem Institut geleistet werden, das auch Mitglied im DFS ist. Die Supervisionsstunden sind bei einem Mitgliedsinstitut des DFS in Einzel- oder Gruppensupervison zu absolvieren, wenn diese nicht in der Basisausbildung durchgeführt wurden.. Weiterhin werden bei der Errechung Zertifizierung der unter 2.2 genannten mindestens 6 monatigen Ausbildungsdauer unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen ein Teilnehmer/in wie folgt berücksichtig: a) Teilnehmer/innen mit einem Hochschulabschluss mit sozial/humanwissenschaftlicher Ausrichtung und einer 1-jährigen Praxiserfahrung oder ein qualifizierter Berufsabschluss im pädagogischen, psychozosialen Bereich und einer 1-jährigen Praxiserfahrung müssen nach der Basisausbildung 6 Monaten noch 2 Fachseminare absolvieren sowie die Supervisionsstunden die während der BasisWeiterbildung nicht abgedeckt wurden nachweisen. b) Teilnehmer/innen die diese unter a) genannten Eingangsvoraussetzungen nicht erfüllen, jedoch über einen andere abgeschlossene Berufsausbildung oder Hochschulabschluss verfügen und in das pädagogisch, sozial-therapeutische Berufsfeld einsteigen möchten müssen eine 1-jährige Praxiserfahrung im Arbeitsfeld von Sozialtherapie nachweise und müssen nach der Basisausbildung 6 Monate noch 2 Blockveranstaltungen von je 2 Tagen absolvieren plus zwei Fachseminare. Zusätzlich müssen die Supervisionsstunden die während der Basis-Weiterbildung nicht abgedeckt werden nach der Basis-Weiterbildung geleistet werden. Die genaue Stundenzahl und Inhalte für die Zertifizierung wird unter 11 beschrieben. 3. Hauptbestandteil der sozialtherapeutischen Fortbildung ist ein umfangreicher Bereich Theorie, Methoden und Anwendungspraxis vermittelnde Lerneinheiten für sozialtherapeutische Arbeitsfelder, die verschiedenen Therapieansätzen Rechnung tragen und gleichzeitig auch speziellen therapeutischen Ansätzen besondere Aufmerksamkeit widmen können. (Umfang siehe 11.) 4. Bestandteil der sozialtherapeutischen Fortbildung sind fachlich sozialtherapeutische Anwendungen in der Praxis, die eine selbständige Anleitung von sozialtherapeutischen Gruppen bzw. sozialtherapeutische Einzelarbeit beinhalten und nachgewiesen sind. (Umfang siehe 11.) 5. Bestandteil der sozialtherapeutischen Fortbildung ist psychotherapeutisch orientierte Selbsterfahrung der Teilnehmer. Dies kann realisiert werden in Form von Einzel- und Gruppenarbeitsmethoden. (Umfang siehe 11.) 6. Bestandteil der sozialtherapeutischen Fortbildung ist eine kontinuierliche ausbildungsbegleitende Supervision der TeilnehmerInnen. Diese muss unter der Anleitung einer erfahrenen und in einem Supervision geeigneten Verfahren und dementsprechend ausgebildeten Person geschehen. (Umfang siehe 11.) 7. Bestandteil der sozialtherapeutischen Fortbildung sollten Intervisionsgruppen sein, die als selbstorganisierte Lerneinheit gestaltbar ist. (Umfang siehe 11.) 8. Die Ausbildung schließt ab mit einem Abschlusscolloquium, die folgende Mindestbestandteile umfassen muss: - Demonstration einer sozialtherapeutischen Einzel- oder Gruppenarbeit, - ein Fachkolloquium (Präsentation, Austausch oder andere reflektierende Methoden), - eine schriftliche Dokumentation (Abschlussarbeit) zu einem sozialtherapeutischen Thema. (Umfang siehe 11.) 9. LeiterInnen von Fortbildungsmaßnahmen verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung in sozialen, pädagogischen oder vergleichbaren Bereich auf Hochschul- oder Fachhochschulniveau (ersatzweise entsprechende langjährige berufliche Erfahrung und intensive Weiterbildung) und über eine eigene sozialtherapeutische oder vergleichbare andere therapeutische Ausbildung. Dozenten werden eigenverantwortlich bezüglich ihrer Fachlichen Eignung für das Fortbildungscurriculum vom Leiter der Fortbildungen berufen und kontinuierlich evaluiert. Erfahrungen sozialtherapeutischer Lehre und Praxis sind Voraussetzung. 10. In der Ausbildung werden sozialtherapeutische Verfahren und Interventionsmethoden zumindest teilweise selbst erfahren und ausprobiert. Die Fortbildung muss deshalb erlebniszentrierte Anteile haben, in denen es nicht nur um Erlernen und Erproben von Techniken oder theoretischen Kenntnissen geht, sondern um das Erleben von Sozialtherapie mit all ihren körperlichen, geistigen und fühlenden Aspekten. Der Anteil erlebniszentrierter Bestandteile in den Fortbildungen muss 50% des Gesamtfortbildungsumfangs betragen. 11. Die Zertifizierung als „Sozialtherapeut DFS“ erfolgt individuell durch den nach Prüfung aller eingegangen Unterlagen entsprechend der Zertifizierungsrichtlinien und einer Bestätigung der Absolvierung des Fortbildungscurriculums durch die Fortbildungsinstitution. 11.1 Der Stundenumfang (Basis) gilt für den sozialtherapeutische Weiterbildungsabschluss bei berufsbegleitender Fortbildung über mindestens 2 Jahre und bei Vollzeitmaßnahmen über mindestens 6 Monate gleich Übersicht über den Stundenumfang Fortbildungsbestandteile sozialtherapeutischer Fortbildungen Stunden Ansätze (UE) Theorie und Methodik 360 Ausbildungsbegleitende Supervision 50 Persönliche Selbsterfahrung 50 Praxisarbeit (nachgewiesen und realisiert) 80 Intervisionsgruppenarbeit 50 Kolloquium 10 Gesamtstundenzahl 600 Bemerkung: Die Verteilung der Stunden kann den jeweiligen Fortbildungscurriculum angepasst werden. Dabei darf eine Veränderungsanpassung nur bis max. 20% des vorgegebenen Stundenumfangs im jeweiligen Bereich umfassen bei Beibehaltung des Mindeststundenumfangs. Zur Zertifizieren muss diese Anpassung mit beigefügt werden. 11.2 Der Stundenumfang im Sinne eines Zusatzmoduls für die mindestens 6 monatiger Vollzeit-Weiterbildung erhöht sich wie folgt: a) Teilnehmer/innen die den Zugang zu diesem Abschluss nach den Bedingungen unter 2.2 a suchen müssen: Gesamtstundenzahl Basis-Modul Vollzeit + 2 Fachseminare a 8UE = 16 UE b) Gesamtstundenzahl 600 616 Teilnehmer/innen die den Zugang zu diesem Abschluss nach den Bedingungen unter 2.2.b suchen, müssen Gesamtstundenzahl Basis-Modul Vollzeit + 2 Fachseminare a 8 UE. = 16 UE + 2 x2 Kompakttage a 16UE = 32 UE 600 Gesamtstundenzahl absolvieren. Diese Richtlinie tritt nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.10.2015 mit sofortiger Wirkung in Kraft. 648
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