Rahmenausbildungsrichtlinien

Rahmenausbildungsrichtlinien
des Deutschen Fachverbandes für Sozialtherapie e.V. (DFS)
Absolventen, deren Ausbildungsgänge die folgenden Bedingungen erfüllen, können Mitglied des
Deutschen Fachverbandes für Sozialtherapie e.V. werden.
1. Sozialtherapie ist eine eigenständige therapeutische Disziplin neben und in Wechselwirkung
mit Psychotherapie, Seelsorge und Medizin. Die Fortbildungen und deren Curricula müssen
diesem Kriterium sowie dem Umfang und Inhalt dieser Richtlinie entsprechen.
2. Die anerkannte Fortbildung zur Zertifizierung als „Sozialtherapeut DFS“ umfasst ein
Mindestvolumen von 600 (Basis) Unterrichtseinheiten(siehe 11.1). Die Richtlinien für die
Zertifizierung unterscheidet zwei verschiedenen Fortbildungsmöglichkeiten:
2.1 Einer berufsbegleitenden Weiterbildung(nach 11.1) über mindestens 2 Jahre.
2.2 Einer Kompakt-Vollzeitweiterbildung(nach 11.1 und 11.2) über mindestens 6 Monate plus
Zusatzmodule.
Diese Kompakt-Vollzeitweiterbildung wird anerkannt als Basis-Modul, es müssen jedoch noch
Zusatz-Module (siehe 11.2) geleistet werden, um die Zertifizierung zum
Sozialtherapeuten(DFS) zu erhalten. Die Zusatzmodule müssen in einem Institut geleistet
werden, das auch Mitglied im DFS ist.
Die Supervisionsstunden sind bei einem Mitgliedsinstitut des DFS in Einzel- oder
Gruppensupervison zu absolvieren, wenn diese nicht in der Basisausbildung durchgeführt
wurden..
Weiterhin werden bei der Errechung Zertifizierung der unter 2.2 genannten mindestens 6
monatigen Ausbildungsdauer unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen ein Teilnehmer/in
wie folgt berücksichtig:
a) Teilnehmer/innen mit einem Hochschulabschluss mit sozial/humanwissenschaftlicher Ausrichtung und einer 1-jährigen Praxiserfahrung oder
ein qualifizierter Berufsabschluss im pädagogischen, psychozosialen Bereich und
einer 1-jährigen Praxiserfahrung müssen nach der Basisausbildung 6 Monaten noch 2
Fachseminare absolvieren sowie die Supervisionsstunden die während der BasisWeiterbildung nicht abgedeckt wurden nachweisen.
b) Teilnehmer/innen die diese unter a) genannten Eingangsvoraussetzungen nicht
erfüllen, jedoch über einen andere abgeschlossene Berufsausbildung oder
Hochschulabschluss verfügen und in das pädagogisch, sozial-therapeutische
Berufsfeld einsteigen möchten müssen eine 1-jährige Praxiserfahrung im Arbeitsfeld
von Sozialtherapie nachweise und müssen nach der Basisausbildung 6 Monate noch 2
Blockveranstaltungen von je 2 Tagen absolvieren plus zwei Fachseminare. Zusätzlich
müssen die Supervisionsstunden die während der Basis-Weiterbildung nicht abgedeckt
werden nach der Basis-Weiterbildung geleistet werden.
Die genaue Stundenzahl und Inhalte für die Zertifizierung wird unter 11 beschrieben.
3. Hauptbestandteil der sozialtherapeutischen Fortbildung ist ein umfangreicher Bereich Theorie,
Methoden und Anwendungspraxis vermittelnde Lerneinheiten für sozialtherapeutische
Arbeitsfelder, die verschiedenen Therapieansätzen Rechnung tragen und gleichzeitig auch
speziellen therapeutischen Ansätzen besondere Aufmerksamkeit widmen können. (Umfang
siehe 11.)
4. Bestandteil der sozialtherapeutischen Fortbildung sind fachlich sozialtherapeutische
Anwendungen in der Praxis, die eine selbständige Anleitung von sozialtherapeutischen
Gruppen bzw. sozialtherapeutische Einzelarbeit beinhalten und nachgewiesen sind. (Umfang
siehe 11.)
5. Bestandteil der sozialtherapeutischen Fortbildung ist psychotherapeutisch orientierte
Selbsterfahrung der Teilnehmer. Dies kann realisiert werden in Form von Einzel- und
Gruppenarbeitsmethoden. (Umfang siehe 11.)
6. Bestandteil der sozialtherapeutischen Fortbildung ist eine kontinuierliche
ausbildungsbegleitende Supervision der TeilnehmerInnen. Diese muss unter der Anleitung
einer erfahrenen und in einem Supervision geeigneten Verfahren und dementsprechend
ausgebildeten Person geschehen. (Umfang siehe 11.)
7. Bestandteil der sozialtherapeutischen Fortbildung sollten Intervisionsgruppen sein, die als
selbstorganisierte Lerneinheit gestaltbar ist. (Umfang siehe 11.)
8. Die Ausbildung schließt ab mit einem Abschlusscolloquium, die folgende Mindestbestandteile
umfassen muss:
- Demonstration einer sozialtherapeutischen Einzel- oder Gruppenarbeit,
- ein Fachkolloquium (Präsentation, Austausch oder andere reflektierende Methoden),
- eine schriftliche Dokumentation (Abschlussarbeit) zu einem sozialtherapeutischen Thema.
(Umfang siehe 11.)
9. LeiterInnen von Fortbildungsmaßnahmen verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung in
sozialen, pädagogischen oder vergleichbaren Bereich auf Hochschul- oder Fachhochschulniveau (ersatzweise entsprechende langjährige berufliche Erfahrung und intensive Weiterbildung) und über eine eigene sozialtherapeutische oder vergleichbare andere therapeutische
Ausbildung. Dozenten werden eigenverantwortlich bezüglich ihrer Fachlichen Eignung für das
Fortbildungscurriculum vom Leiter der Fortbildungen berufen und kontinuierlich evaluiert.
Erfahrungen sozialtherapeutischer Lehre und Praxis sind Voraussetzung.
10. In der Ausbildung werden sozialtherapeutische Verfahren und Interventionsmethoden
zumindest teilweise selbst erfahren und ausprobiert. Die Fortbildung muss deshalb erlebniszentrierte Anteile haben, in denen es nicht nur um Erlernen und Erproben von Techniken oder
theoretischen Kenntnissen geht, sondern um das Erleben von Sozialtherapie mit all ihren
körperlichen, geistigen und fühlenden Aspekten. Der Anteil erlebniszentrierter Bestandteile in
den Fortbildungen muss 50% des Gesamtfortbildungsumfangs betragen.
11. Die Zertifizierung als „Sozialtherapeut DFS“ erfolgt individuell durch den nach Prüfung aller
eingegangen Unterlagen entsprechend der Zertifizierungsrichtlinien und einer Bestätigung der
Absolvierung des Fortbildungscurriculums durch die Fortbildungsinstitution.
11.1 Der Stundenumfang (Basis) gilt für den sozialtherapeutische Weiterbildungsabschluss bei berufsbegleitender Fortbildung über mindestens 2 Jahre und bei
Vollzeitmaßnahmen über mindestens 6 Monate gleich
Übersicht über den Stundenumfang
Fortbildungsbestandteile
sozialtherapeutischer Fortbildungen
Stunden Ansätze (UE)
Theorie und Methodik
360
Ausbildungsbegleitende Supervision
50
Persönliche Selbsterfahrung
50
Praxisarbeit (nachgewiesen und realisiert)
80
Intervisionsgruppenarbeit
50
Kolloquium
10
Gesamtstundenzahl
600
Bemerkung: Die Verteilung der Stunden kann den jeweiligen Fortbildungscurriculum
angepasst werden. Dabei darf eine Veränderungsanpassung nur bis max. 20% des
vorgegebenen Stundenumfangs im jeweiligen Bereich umfassen bei Beibehaltung des
Mindeststundenumfangs. Zur Zertifizieren muss diese Anpassung mit beigefügt werden.
11.2 Der Stundenumfang im Sinne eines Zusatzmoduls für die mindestens 6 monatiger
Vollzeit-Weiterbildung erhöht sich wie folgt:
a) Teilnehmer/innen die den Zugang zu diesem Abschluss nach den Bedingungen unter
2.2 a suchen müssen:
Gesamtstundenzahl Basis-Modul Vollzeit
+ 2 Fachseminare a 8UE = 16 UE
b)
Gesamtstundenzahl
600
616
Teilnehmer/innen die den Zugang zu diesem Abschluss nach den Bedingungen
unter 2.2.b suchen, müssen
Gesamtstundenzahl Basis-Modul Vollzeit
+ 2 Fachseminare a 8 UE. = 16 UE
+ 2 x2 Kompakttage a 16UE = 32 UE
600
Gesamtstundenzahl
absolvieren.
Diese Richtlinie tritt nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.10.2015 mit
sofortiger Wirkung in Kraft.
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