Europäische Territoriale Zusammenarbeit ETZ Interreg B und Interreg Europe Niedersächsische Staatskanzlei Referat 404 - Interreg, Metropolregionen Monika von Haaren 2. EU-Fördermesse: ELER/PFEIL & Interreg (2014 – 2020) Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 Interreg in der Förderperiode 2014-2020 Die 2. Säule der EFRE-Förderung Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) Grundgedanke: Zusammenarbeit „über Grenzen hinweg“ zur gemeinsamen Lösung gemeinsamer Herausforderungen Dadurch: Überwindung nationalstaatlicher Grenzen Ressourceneffizienz Zusammenwachsen von Europa Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 Entwicklung von INTERREG INTERREG I 1990 – 1993 (rd. 1,1 Mrd. €) INTERREG II 1994 – 1999 (rd. 3,3 Mrd. €) INTERREG III 2000 – 2006 (rd. 5,8 Mrd. €) INTERREG IV 2007 – 2013 (rd. 8,7 Mrd. €) INTERREG V 2014 – 2020 (rd. 8,9 Mrd. €) Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 Interreg in der Förderperiode 2014-2020 Die 2. Säule der EFRE-Förderung Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) Interreg A Interreg B Interreg Europe Grenzübergreifende Zusammenarbeit Transnationale Zusammenarbeit Interregionale Zusammenarbeit 6,6 Mrd. € 50% EFRE Kofi Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 0,35 Mrd. € 1,8 Mrd. € 50% EFRE Kofi 75% EFRE Kofi Monika von Haaren, 18.01.2016 75-85% EFRE Kofi INTERREG B – Transnationale Zusammenarbeit 14 unterschiedliche Förderräume Deutschland in 6 von 14 Programmen beteiligt Bearbeitung regionsspezifischer gemeinsamer Problemstellungen Förderrate: 50% - 85% Beteiligung NI in den Programmräumen Nordsee Ostsee Förderrate 50 % Förderrate 75 % Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 Interreg B – Nordseeprogramm Programmvolumen 328,7 Mio. € 167,3 Mio. € EFRE Förderrate 50 % der förderfähigen Projektkosten Programmraum: Schweden, Dänemark, Vereinigtes Königreich, Deutschland, Niederlande, Belgien (Flandern) und Nachbarland Norwegen Programmverwaltung: Danish Enterprise and Construction Authority, Programmsekretariat in Viborg (DK) Beteiligung Deutsche Bundesländer: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein Nationale Kontaktstelle (NCP): Freie und Hansestadt Hamburg Senatskanzlei, Referat Europapolitik Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 Interreg B – Nordseeprogramm Prioritätsachsen und Investitionsziele 2014-2020 Thinking Growth Eco-Innovation Entwicklung und Vertiefung langfristiger „Wissenspartnerschaften“ Beschleunigung des Übergangs zu einer „grünen Ökonomie“ im Nordseeraum Stärkung der Leistungsfähigkeit regionaler Förderung Verringerung des ökologischen Fußabdrucks Schaffung von Anreizen für den öffentlichen Sektor, die Nachfrage nach Innovationen zur verbesserten Daseinsvorsorge zu fördern Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Sustainable North Sea Region Green Transport and Mobility Methoden zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel Transport- und Logistiklösungen, zur Verlagerung von Fernverkehrsgütern weg von der Straße Langfristiges und nachhaltiges Management der Ökosysteme im Nordseeraum Akzeptanz und Anwendung umweltverträglicher Lösungen für regionalen und lokalen Güter- und Personenverkehr fördern Monika von Haaren, 18.01.2016 Interreg B – Ostseeprogramm Programmvolumen 323 Mio. € 263,8 Mio. € EFRE Förderrate 75 % der förderfähigen Projektkosten (für D) Programmraum: Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Schweden, Deutschland (Nordosten), Nachbarländer Norwegen, Nord-West-Regionen von Russland und Weißrussland. Programmverwaltung: Investitionsbank Schleswig-Holstein, Programmsekretariat in Rostock (D) Beteiligung Deutsche Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (Lüneburg), Schleswig-Holstein Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 Interreg B – Ostseeprogramm Prioritätsachsen und Investitionsziele 2014-2020 Kompetenz für Innovation Effizienter Umgang mit natürlichen Ressourcen Zusammenarbeit von Forschungs- und Innovationsträgern Gewässerreinhaltung Intelligente Spezialisierung Nicht-technologische Innovation Nachhaltiger Verkehr Interoperabilität von Verkehrsmitteln Erneuerbare Energien Energieeffizienz Ressourceneffizientes „blaues Wachstum“ (maritime Wirtschaftszweige) Erreichbarkeit von abgelegenen und vom demographischen Wandel betroffenen Regionen Maritime Sicherheit Umweltfreundlicher Seeverkehr Umweltfreundlicher Stadtverkehr Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 Verbesserung institutioneller Kompetenz für makroregionale Kooperationen Seed Money (Geld zur Projektentwicklung) Koordinierung makroregionaler Zusammenarbeit INTERREG B Projekte Durchschnittlich • 3 - 9 Monate Vorbereitung • 8 - 20 internationale Projektpartner • Ausgewogene Partnerschaft • Einreichung im Rahmen von sog. „Calls“, 1-2 x jährlich • Laufzeit: 3 - 5 Jahre • Gesamtvolumen: ca. 1- 5 M € • Anteil je Partner: ca. 100 – 600 T € Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 INTERREG Projekte und Prinzipien Transnationalität Europäischen Mehrwert; ausschließlich lokale Aktivitäten sind nicht förderfähig Interdisziplinarität Beteiligung der relevanten Interessengruppen (interdisziplinär, verschiedene Kompetenzebenen, geographisch) Strategischer Ansatz Einbettung bzw. Ausrichtung auf nationale und internationale Politikziele und Regelungen Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 INTERREG Projekte und Prinzipien Leadpartnerprinzip Workpackages (Arbeitspakete) Vorfinanzierung Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 Was ist förderfähig? Beispiel Kalkulation Partner „Health“ im INTERREG Projekt „Demographic Change“ Kostenlinie Budget 75 % Förderquote 50.000 € 37.500 € 7.500 € 5.625 € Reise- und Unterkunftskosten 10.000 € 7.500 € Externe Expertise u. Dienstleistung 30.000 € 22.500 € 2.500 € 1.875 € 100.000 € 75.000 € Personal Büro- und Verwaltungsausgaben Ausrüstungskosten Summe Projekt 15% Pauschale 25.000 € Eigenanteil In dem kalkulierten Beispiel liegt der zu erbringende Eigenanteil bei 25.000,-€ und steht einem Personaleinsatz (z.B. auch Stammpersonal) i.H.v. 50.000,-€ gegenüber. Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 INTERREG EUROPE - Interregionale Zusammenarbeit 30 Staaten: • EU 28 • Norwegen • Schweiz Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 4 Themenfelder: Forschung, technologische Entwicklung + Innovation 1.1 Stärkung der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und Kapazitäten 1.2 Stärkung regionaler Innovationsprozesse Wettbewerbsfähigkeit von KMU 2.1 Wachstum und Innovationsfähigkeit ansässiger KMU über den gesamten Unternehmenszyklus hinweg CO2-arme Wirtschaft 3.1 Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft über alle Sektoren hinweg, z. B. Erhöhung der Energieeffizienz, Ausbau EE, multi-modale Transportsysteme Umwelt und Ressourceneffizienz 4.1 Schutz und Entwicklung des natürlichen und kulturellen Erbes 4.2 Übergang zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft durch die Förderung grünen Wachstums und von Öko-Innovationen Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 Programmüberblick 2014-2020: 359 Millionen EUR EFRE- Budget + Kofinanzierung Projektpartner ca. 450 Millionen Programmvolumen Zielgruppen: Verwaltungsbehörden und zwischengeschaltete Stellen der EFRE-Programme für Wachstum und Beschäftigung ETZ Programme Schwerpunkt: - Austausch von Instrumenten und Beispielen guter Praxis - Lernen von Anderen - Identifizieren und Entwickeln von Lösungen zur Verbesserung der Regionalentwicklungsstrategien Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 Förderschwerpunkt: Interregionale Kooperationsprojekte Projektbudget ca. 1 – 2 Mio. EUR 5-10 Partner aus mind. 3 Staaten, davon mind. 2 EU-Staaten Einbindung der regionalen / nationalen Verwaltungsbehörden (VB) der EFREProgramme für „Wachstum und Beschäftigung“ ( auch zwischengeschaltete Stellen) Wenn keine direkte Beteiligung der VB möglich/gewünscht, ist ein Unterstützungsschreiben Letter of Support (LoS) erforderlich Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 INTERREG Projekte Wie komme ich zum Projekt? Variante 1: Surfen Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Drucken & abschicken Daumen drücken Monika von Haaren, 18.01.2016 18 Freie und Hansestadt Hamburg Senatskanzlei INTERREG Projekte Wie komme ich zum Projekt? Variante 2: Vorab informieren, ... • • • • • • • Problem definieren Projektidee entwickeln Projektidee diskutieren Kontakt zu INTERREG-Ansprechpartner(n) Projektidee überdenken Verhandlungen mit Projektpartnern Kontakt zu INTERREG-Sekretariat (JS) Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 19 Ansprechpartner /Partnersuche Programmwebseiten + Sekretariate der Programme – http://www.northsearegion.eu/ – http://www.interreg-baltic.eu/ – http://www.interregeurope.eu/ Interreg B Website des Bundes: – http://www.interreg.de Norddeutsches Beratungsnetzwerk mit den nationalen Kontaktstellen: – http://www.interreg-nordsee.de/ – Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 • Monika von Haaren, Ingrid Kürsten, Ingrid Möller – Ämter für regionale Landesentwicklung Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 INTERREG - Was ist förderfähig? 1. 2. 3. 4. 5. EUROPÄISCHE KOMMISSION Personalkosten Büro- und Verwaltungsausgaben Brüssel, den 4.3.2014 Reise- und Unterbringungskosten C(2014) 1229 final Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen Ausrüstungskosten DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. .../.. DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION vom 4.3.2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf besondere Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben für Kooperationsprogramme Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 DELEGIERTE VERORDNUNG ( 1. Personalkosten Pauschale von 20% der direkten Kosten ohne Personal Erstattung auf Grundlage der tatsächlichen Kosten (Nachweis durch Beschäftigungsdokument und Lohn-/Gehaltsabrechnungen) oder Die Ausgaben für Personalkosten umfassen die Bruttoarbeitskosten des vom Begünstigten auf folgender Basis beschäftigten Personals: (a) Vollzeit; (b) Teilzeit mit fester Stundenzahl pro Monat; (c) Teilzeit mit flexibler Stundenzahl pro Monat oder (d) auf Stundenbasis. für Variante (a) und (b) mit festem Prozentsatz keine Timesheets erforderlich. Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 1. Personalkosten Bei teilzeitiger Abordnung ohne festem Stundensatz: Dokumentation der auf Grundlage eines Zeiterfassungssystems, das 100 % der Arbeitszeit des Mitarbeiters abdeckt Division der monatlichen Bruttoarbeitskosten durch die monatliche Arbeitszeit in Stunden laut Beschäftigungsdokument oder Division der zuletzt dokumentierten jährlichen Bruttoarbeitskosten durch 1720 Stunden Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 2. Büro- und Verwaltungsausgaben (a) Büromiete; (b) Versicherung und Steuern für Gebäude, in denen das Personal untergebracht ist, und für die Büroausstattung (z. B. Feuer-, Diebstahlversicherung); (c) Nebenkosten (z. B. Strom, Heizung, Wasser); (d) Büromaterial; (e) allgemeine Buchführung innerhalb der Empfängereinrichtung; (f) Archive; (g) Instandhaltung, Reinigung und Reparatur; (h) Sicherheit; (i) IT-Systeme; (j) Kommunikation (z. B. Telefon, Fax, Internet, Postdienste, Visitenkarten); (k) Bankgebühren für Kontoeröffnung und Kontoführung, falls die Durchführung eines Vorhabens die Eröffnung eines separaten Kontos erfordert; (l) Gebühren für transnationale Finanztransaktionen. Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 3. Reise- und Unterbringungskosten Die Ausgaben für Reise- und Unterbringungskosten sind auf folgende Posten beschränkt: (a) Reisekosten (z. B. Fahrkarten, Reise- und Autoversicherung, Kraftstoff, Kilometergeld, Maut und Parkgebühren); (b) Kosten von Mahlzeiten; (c) Unterbringungskosten; (d) Visagebühren; (e) Tagegelder. Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 4. Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen I (a) Studien oder Erhebungen (z. B. Bewertungen, Strategien, Konzeptpapiere, Planungskonzepte, Handbücher); (b) berufliche Weiterbildung; (c) Übersetzungen; (d) Entwicklung, Änderungen und Aktualisierungen von IT-Systemen und Websites; (e) Werbung, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit oder Information im Zusammenhang mit einem Vorhaben oder einem Kooperationsprogramm; (f) Finanzbuchhaltung; (g) Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen oder Sitzungen (einschließlich Miete, Catering und Dolmetschdienste); (h) Teilnahme an Veranstaltungen (z. B. Teilnahmegebühren); Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 4. Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen II (i) Rechtsberatung und Notariatsleistungen, technische und finanzielle Expertise, sonstige Beratungs- und Prüfungsdienstleistungen; (j) Rechte am geistigen Eigentum; (k) Überprüfungen gemäß Artikel 125 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 23 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013; (l) Bescheinigungs- und Prüfkosten auf Programmebene gemäß den Artikeln 126 und 127 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013; (m) Übernahme einer Bürgschaft durch eine Bank oder ein anderes Finanzinstitut, sofern dies aufgrund von Unions- oder nationalen Vorschriften oder in einem vom Begleitausschuss angenommenen Programmplanungsdokument vorgeschrieben ist; (n) Reise- und Unterbringungskosten von externen Sachverständigen, Referenten, Vorsitzenden von Sitzungen und Dienstleistern; (o) sonstige im Rahmen der Vorhaben erforderliche Expertise u. Dienstleistungen. Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 5. Ausrüstungskosten Ausgaben für die Finanzierung des Kaufs, der Anmietung oder des Leasings von Ausrüstung, die nicht unter Büro-/Verwaltungsausgaben fallen: (a) Büroausrüstung; (b) IT-Hard- und Software; (c) Mobiliar und Ausstattung; (d) Laborausrüstung; (e) Maschinen und Instrumente; (f) Werkzeuge; (g) Fahrzeuge; (h) sonstige für die Vorhaben erforderliche besondere Ausrüstungen. Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 5. Ausrüstungskosten Die Kosten für die Anschaffung gebrauchter Ausrüstung können unter folgenden Bedingungen förderfähig sein: (a) Sie wurde nicht anderweitig aus den ESI-Fonds gefördert; (b) ihr Preis übersteigt nicht den auf dem betreffenden Markt allgemein üblichen Preis; (c) sie weist die für das Vorhaben erforderlichen technischen Eigenschaften auf und entspricht den geltenden Normen und Standards. Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 nicht förderfähige Kosten Bußgelder, Geldstrafen und Prozesskosten Kosten für Geschenke, ausgenommen solche im Wert von weniger als 50 EUR, im Zusammenhang mit Werbung, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit oder Information Kosten im Zusammenhang mit Wechselkursschwankungen Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 1. Stufe: Expression of Interest Joint Secretariat 3. Empfehlung 1. Projektberatung Steering Committee 2. Vorbewertung von Anträgen 7 Programm-Staaten 3. Ausstellung von Bewilligungsoder Ablehnungsschreiben 4. 4. Ansprechpartner für Lead Beneficiary Entscheidung Entscheidungen über Projektanträge 1. Beratung bis Call öffnet 5. 2. Bewilligung Expression of Interest Lead Beneficiary Coordinating Partner • Federführung • stellt Antrag PROJEKT Co-Beneficiary Co-Beneficiary NCP + Beratungsnetzwerk 1. Beratung Partner Partner Partner Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Vorsitz DA, Bund- und zus. Land vertritt die Interessen des DA Monika von Haaren, 18.01.2016 Deutscher Ausschuss Vertreter von Bund, Ländern, Wirtschafts- und Sozialpartnern gibt Empfehlungen für die deutsche Delegation in den Begleitausschüssen 2. Stufe: Vollantrag » nach Bewilligung der Expression of Interest Joint Secretariat 3. Empfehlung 1. Projektberatung Steering Committee 2. Vorbewertung von Anträgen 7 Programm-Staaten 3. Ausstellung von Bewilligungsoder Ablehnungsschreiben 4. 4. Ansprechpartner für Lead Beneficiary Entscheidung Entscheidungen über Projektanträge 1. Beratung bis Call öffnet 5. 2. Bewilligung Vollantrag Lead Beneficiary Coordinating Partner • Federführung • stellt Antrag PROJEKT Co-Beneficiary Co-Beneficiary NCP + Beratungsnetzwerk 1. Beratung Partner Partner Partner Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Vorsitz DA, Bund- und zus. Land vertritt die Interessen des DA Monika von Haaren, 18.01.2016 Deutscher Ausschuss Vertreter von Bund, Ländern, Wirtschafts- und Sozialpartnern gibt Empfehlungen für die deutsche Delegation in den Begleitausschüssen Antragsbewertung in Interreg B Nordseeprogramm Jeder zu bewertende Unterpunkt des Projektantrags erhält das Ergebnis: sehr gut, gut, ausreichend oder mangelhaft. Dabei definiert sich das Beurteilungsergebnis wie folgt: sehr gut Der Antrag erfüllt überzeugend alle relevanten Aspekte des Kriteriums. Die Antwort liefert alle erforderlichen Informationen und es gibt keine Bedenken oder Schwachstellen. gut Der Antrag befasst sich gut mit dem Kriterium, obwohl einige kleine Verbesserungen gemacht werden könnten. Die Antwort gibt klare Informationen zu allen oder fast allen Bereichen. ausreichend Der Antrag erfüllt das Kriterium weitgehend, aber es gibt Bereiche, die stärker sein könnten. Es gibt mehrere Bereiche, in denen Details verbessert werden könnten oder die Information ist unklar. mangelhaft Der Antrag trägt dem Kriterium nicht angemessen Rechnung und / oder die Informationen stehen nicht im Einklang mit den Anforderungen des Programms. Die Antwort trifft nicht die gestellte Frage. Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 Expression of Interest / Qualitätsbewertung ! Die Interessenbekundung muss in allen Kategorien mit mindestens ausreichend bewertet worden sein, um die Empfehlung zu erhalten, einen Vollantrag einzureichen. Bewertungsfragen Bewertet *) wird die Interessensbekundung (Expression of Interest - EoI) in erster Linie nach den Antworten zu folgenden Fragen und Anforderungen: *) sehr gut, gut, ausreichend, ungenügend Project - Kontext Gibt es gemeinsame territoriale Herausforderungen des Programms oder einen gemeinsame Stärke innerhalb des Programmraums? Besteht Bedarf / Notwendigkeit - Ist ein echter Bedarf für das Projekt vorhanden? für das Projekt? Wird vorhandenes Wissen genutzt und auf vorhandene Ergebnisse sowie Arbeitsweisen aufgebaut? Kooperationscharakter Wird die Bedeutung der transnationalen Annäherung an das Thema aufgezeigt? Welchen potenziellen Mehrwert erbringt die Zusammenarbeit? Werden neue Lösungen entwickelt, die über die bestehende Praxis hinausgehen, aufgezeigt bzw. bestehende Lösungen modifiziert oder implementiert? Hat die Idee das Potenzial, mindestens drei Kooperationen zu erfüllen: - gemeinsame Entwicklung (obligatorisch), - gemeinsame Durchführung (obligatorisch) und die - gemeinsame Finanzierung oder gemeinsamer Personaleinsatz? Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 Projektbeitrag zu Programmzielen, erwartete Ergebnisse und Leistungen Sind die Ergebnisse und Leistungen Wird das Projekt dazu beitragen, die Programmziele umzusetzen? - spezifisch, realistisch, langlebig, übertragbar? Partnerschaft, Relevanz Ist nachgewiesen, dass allen Partnern eine definierte Rolle innerhalb der Partnerschaft zukommt und dass alle Partner tatsächlich Nutzen aus der Partnerschaft ziehen? Ist die Zusammensetzung der Partnerschaft für das vorgeschlagene Projekt relevant? Investitionen - in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ausgewählten Zielgruppen? Wird der Mehrwert der Investitionen und Anschaffungen sowie deren grenzüberschreitende Bedeutung deutlich! Inwieweit sind die geplanten Investitionen realistisch? Budget Steht das Projektbudget in einem angemessenen Verhältnis zu den wichtigsten angestrebten Ergebnissen? Inwieweit steht das Projektbudget im PreisLeistungs-Verhältnis? ! Bei positiver Bewertung kann der volle Antrag zu einem der nächsten beiden Calls eingereicht werden (ca. 3 oder 9 Monate nach Entscheidung). Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 Full Application / Qualitätsbewertung ! Alle Anträge müssen in jeder strategischen und operativen Kategorie mindestens mit ausreichend bewertet worden sein, um eine Empfehlung zur Genehmigung zu erhalten. Qualitätsbewertung unterteilt in zwei Kategorien: strategische und operationelle Bewertung 1. Strategische Bewertungskriterien Bewertungsfragen im Bewertet *) wird der Vollantrag (Full Application - FA) in erster Linie nach den Antworten zu folgenden Fragen und Anforderungen: Antrag *) sehr gut, gut, ausreichend, ungenügend Ziff. Project Kontext (Relevanz und Strategie) Gibt es für das Projekt gemeinsame territoriale Herausforderungen des Programms oder einen gemeinsamen Vorteil innerhalb des Programmraums? - Ist ein echter Bedarf für das Projekt vorhanden? C.1.1 Trägt das Projekt deutlich zu einer breiter angelegten Strategie innerhalb einer oder mehrerer Politikebenen bei (EU / national / regional)? C.3.1 Werden verfügbares Wissen, bestehende Ergebnisse und Arbeitsweisen genutzt? C.3.2 C.3.3 Wie gut ist der Bedarf dargestellt, um das Projekt zu rechtfertigen? C.4 Leistet das Projekt einen positiven Beitrag zu den horizontalen Prinzipien Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung von Männern und Frauen und nachhaltige Entwicklung? Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 Kooperationscharakter/ Zusammenarbeit Wird klar, welche transnationale Bedeutung das Projekt innerhalb des angesprochenen Themas hat? Welchen Mehrwert erbringt die Kooperation? - Die Ergebnisse können nicht ohne die Zusammenarbeit erreicht werden und / oder die Zusammenarbeit hat einen erheblichen Mehrwert für die Partner. B.1 C.1.3 - Es gibt einen klaren Nutzen aus der Zusammenarbeit für die Projektpartner / Zielgruppen / das Projektgebiet / den Programmbereich. Entwickelt das Projekt neue Lösungen, die über die bestehende Praxis in der Branche / dem C.1.2 Programmbereich der teilnehmenden Länder bereits entwickelt oder umgesetzt wurden? Beitrag des Projekts zu Programmzielen, erwartete Ergebnisse und Leistungen Inwieweit wird das Projekt zur Umsetzung der Programmziele beitragen? Erfüllt das Projekt die drei Kooperationskriterien: gemeinsame Entwicklung (obligatorisch), gemeinsame Durchführung (obligatorisch) und gemeinsamer Personal eindatz oder Finanzierung? C.1.4 und/oder C.5, D Stehen die Ergebnisse und wesentlichen Leistungen deutlich mit der Programm Priorität und dessen Indikatoren in Verbindung? C.2.1 - Das Gesamtziel des Projekts bezieht sich eindeutig auf eines der spezifischen Programmziele. - Die Ergebnisse des Projekts stehen in eindeutigem Bezug zu einem Ergebnis-Indikator . - Die einzelnen Ziele des Projekts stehen deutlich in Verbindung mit den übergeordneten Zielen des Projekts. - Die wesentlichen Ergebnisse /Outputs des Projekts sind deutlich verknüpft mit seinen detaillierten Zielen. Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 … Beitrag des Projekts zu Programmzielen, erwartete Ergebnisse und Leistungen Stehen die Ergebnisse und primären Leistungen im Einklang mit den Bedürfnissen der ausgewählten Zielgruppe? C.2.1,C.5 Inwieweit wird das Projekt zur Verwirklichung der Programmziele beitragen? - Sind spezifische Ergebnisse angegeben? C.2.1 - Sind die angegebenen Ergebnisse und Ziele realistisch? Ist es möglich, sie mit bestimmten Ressourcen wie Zeit, Partner, Budget umzusetzen? C.2.1,C.5, D Das Projekt soll langfristige primäre Outputs identifizieren. (Der Antrag muss einen signifikanten und langfristigen Beitrag zur Lösung der benannten Herausforderungen leisten.) - Wenn nicht, wird dies begründet? C.5 Das Projekt soll Ergebnisse aufzeigen, die anwendbar und übertragbar sind für bzw. auf andere Organisationen / Regionen / Länder außerhalb der aktuellen Partnerschaft! - Wenn nicht, wird dies begründet? C.5 Bezieht das Projekt die relevanten Akteure ein in Bezug auf: territoriale Herausforderung, gemeinsame Adressaten, angestrebte Ziele? B Partnerschaft / Relevanz Inwieweit ist die Partnerschaft für das vorgeschlagene Projekt Zeigt sich die Projektpartnerschaft als: relevant? - ausgewogen in Bezug auf die Ebenen, Sektoren, Territorien - aus Partnern bestehend, die einander ergänzen? Haben die Partnerorganisationen Erfahrung und Kompetenz in dem betreffenden Themenfeld sowie die notwendigen Kapazitäten zur Umsetzung des Projekts (Finanzen, Personal, etc.)? Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 B, C.5 B, C.5 2. Operationelle Bewertungskriterien Management Inwieweit stehen Verwaltungsstrukturen und verfahren im Einklang mit der Projektgröße, -dauer und den Bedürfnissen? Stehen die Managementstrukturen (z. B. Projektlenkungsgruppe) in einem angemessenen Verhältnis zur Projektgröße sowie den Bedürfnissen und wird es ermöglicht, dass die Partner in Entscheidungsprozesse einbezogen werden? C.5 WP 1 Sind die Managementverfahren klar, transparent und wirksam? Hat das Projektmanagement regelmäßigen Kontakt mit den Partnern und sorgt es für Transfer von Know-how in die Partnerschaft (interne Kommunikation innerhalb der Partnerschaft)? Ist Vorsorge für Risiko- und Qualitätsmanagement gegeben? Kommunikation Inwieweit sind Kommunikationsmaßnahmen angemessen und wirksam, um die relevanten Zielgruppen und Akteure zu erreichen? Gibt es einen federführenden Begünstigten mit nachgewiesener Kompetenz in der Verwaltung von EU-kofinanzierten Projekten und anderen internationalen Projekten, oder jemanden, der für angemessene Maßnahmen zur Management-Unterstützung sorgen kann? B.1 Hat das Projekt Kommunikationsziele, die eindeutig mit den spezifischen Projektzielen verlinkt sind? C.5 WP 2 Hat das Projekt einen Ansatz / eine Strategie, die passt, um die Kommunikationsziele zu erreichen? Werden Kommunikationsaktivitäten und Leistungen dargelegt, die für das Erreichen der relevanten Zielgruppen und Stakeholder angemessen sind? Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 Arbeitsplan Inwieweit ist der Arbeitsplan realistisch, konsequent und in sich schlüssig? Werden Aktivitäten und Leistungen vorgeschlagen, die für die geplanten Ergebnisse und C.5 Leistungen relevant sind und selbige befördern? C.7 Sind die Aufgaben unter den geeigneten Partnern verteilt? (z. B. klare, logische Aufgabenteilung, im Einklang mit der Partnerrolle im Projekt, etc.) Ist der Zeitplan realistisch? Ist der Arbeitsplan für die Tätigkeiten, Leistungen und Ergebnisse in einer logischen Zeitfolge? Budget Inwieweit entspricht das Projektbudget dem PreisLeistungs-Verhältnis? Inwieweit ist das Budget stimmig und angemessen? Ist der Mehrwert von Investitionen und der Anschaffung von Ausrüstungen sowie ggf. deren transationale Relevanz nachgewiesen? C.8 C.9 Wird nachgewiesen, dass ausreichende und angemessene Ressourcen geplant sind, um die Projektdurchführung zu gewährleisten? B.1, C.5, C.8, C.9, Part D, Part E Wird nachgewiesen, dass die Budgets der einzelnen Partner ihrer jeweiligen tatsächlichen Beteiligung am Projekt entsprechen (ausgewogen und realistisch)? Ist die Notwendigkeit für die Hinzuziehung eines externen Sachverständigen in Bezug auf die vorgeschlagenen Maßnahmen begründet? Sind die vorgeschlagenen Dienstleistungen und Aufträge förderfähig? Gibt es einen begründete Notwendigkeit für den Erwerb von Ausrüstung? Gibt es eine begründete Notwendigkeit für größere Investitionen? Sind die gemeinsamen Kosten in einem nachvollziehbaren und realistischen Umfang ausgewiesen? Steigert das Projekt den Umsatz? Wenn ja, für was und für wie viel? Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 B.1, C.5, C.8, C.9, Part D, Part E Staatliche Beihilfen Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass das Projekt staatliche Beihilfe erhält? 1) Wird das Projekt Waren oder Dienstleistungen für einen Markt entwickeln? 2) Gibt es bereits ähnliche Waren / Dienstleistungen auf dem Markt? 3) Wird das Projekt einem oder mehreren Begünstigten (wirtschaftliche oder anderweitige) Wettbewerbsvorteil bringen? Fazit: Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass das Projekt staatliche Beihilfen erhält? ja / nein Bei großer Wahrscheinlichkeit: 4) Hat einer bzw. haben mehrere Begünstigte des Projektes schon einmal von der De Minimis-Option Gebrauch gemacht? a. Ist die / sind alle Selbsterklärung(en) zusammen mit dem Antrag eingereicht? b. Werden alle Schwellenwerte bezüglich der Förderung eingehalten? c. Sind alle Kriterien erfüllt? 5) Hat einer bzw. haben mehrere Begünstigte des Projekts schon einmal von der Möglichkeit der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) Gebrauch gemacht? a. Erfüllt der / erfüllen die Begünstigte(n) alle Kriterien für die Teilnahme im Rahmen der GVO? b. Handelt es sich bei allen beteiligten Begünstigte n um KMU? c. Werden alle förderungsrelevanten Schwellenwerte eingehalten (insbesondere solche im Bereich Verkehr)? Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016
© Copyright 2024 ExpyDoc