Interreg A - Hannover.de

Europäische Territoriale Zusammenarbeit
ETZ
Interreg B und Interreg Europe
Niedersächsische Staatskanzlei
Referat 404 - Interreg, Metropolregionen
Monika von Haaren
2. EU-Fördermesse: ELER/PFEIL & Interreg (2014 – 2020)
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
Interreg in der Förderperiode 2014-2020
Die 2. Säule der EFRE-Förderung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ)
Grundgedanke:
 Zusammenarbeit „über Grenzen hinweg“ zur gemeinsamen Lösung gemeinsamer
Herausforderungen
Dadurch:
 Überwindung nationalstaatlicher Grenzen
 Ressourceneffizienz
 Zusammenwachsen von Europa
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
Entwicklung von INTERREG
INTERREG I
1990 – 1993
(rd. 1,1 Mrd. €)
INTERREG II
1994 – 1999
(rd. 3,3 Mrd. €)
INTERREG III
2000 – 2006
(rd. 5,8 Mrd. €)
INTERREG IV
2007 – 2013
(rd. 8,7 Mrd. €)
INTERREG V
2014 – 2020
(rd. 8,9 Mrd. €)
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
Interreg in der Förderperiode 2014-2020
Die 2. Säule der EFRE-Förderung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ)
Interreg A
Interreg B
Interreg Europe
Grenzübergreifende
Zusammenarbeit
Transnationale
Zusammenarbeit
Interregionale
Zusammenarbeit
6,6 Mrd. €
50% EFRE Kofi
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
0,35 Mrd. €
1,8 Mrd. €
50% EFRE Kofi
75% EFRE Kofi
Monika von Haaren, 18.01.2016
75-85% EFRE Kofi
INTERREG B – Transnationale Zusammenarbeit
14 unterschiedliche Förderräume
Deutschland in 6 von 14 Programmen beteiligt
Bearbeitung regionsspezifischer gemeinsamer
Problemstellungen
Förderrate: 50% - 85%
Beteiligung NI in den Programmräumen
Nordsee
Ostsee
Förderrate 50 %
Förderrate 75 %
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
Interreg B – Nordseeprogramm
Programmvolumen 328,7 Mio. €
167,3 Mio. € EFRE
Förderrate
50 % der förderfähigen Projektkosten
Programmraum:
Schweden, Dänemark, Vereinigtes Königreich,
Deutschland, Niederlande, Belgien (Flandern)
und Nachbarland Norwegen
Programmverwaltung: Danish Enterprise and
Construction Authority,
Programmsekretariat in Viborg (DK)
Beteiligung Deutsche Bundesländer:
Bremen, Hamburg, Niedersachsen,
Schleswig-Holstein
Nationale Kontaktstelle (NCP):
Freie und Hansestadt Hamburg
Senatskanzlei, Referat Europapolitik
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
Interreg B – Nordseeprogramm
Prioritätsachsen und Investitionsziele 2014-2020
Thinking Growth
Eco-Innovation
Entwicklung und
Vertiefung langfristiger
„Wissenspartnerschaften“
Beschleunigung des
Übergangs zu einer
„grünen Ökonomie“ im
Nordseeraum
Stärkung der
Leistungsfähigkeit
regionaler Förderung
Verringerung des
ökologischen
Fußabdrucks
Schaffung von
Anreizen für den
öffentlichen Sektor,
die Nachfrage
nach Innovationen zur
verbesserten
Daseinsvorsorge zu
fördern
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Sustainable North
Sea Region
Green Transport
and Mobility
Methoden zur
Erhöhung der
Widerstandsfähigkeit
gegen den
Klimawandel
Transport- und
Logistiklösungen, zur
Verlagerung von
Fernverkehrsgütern
weg von der Straße
Langfristiges und
nachhaltiges
Management der
Ökosysteme im
Nordseeraum
Akzeptanz und
Anwendung
umweltverträglicher
Lösungen für
regionalen und
lokalen Güter- und
Personenverkehr
fördern
Monika von Haaren, 18.01.2016
Interreg B – Ostseeprogramm
Programmvolumen 323 Mio. €
263,8 Mio. € EFRE
Förderrate
75 % der förderfähigen Projektkosten (für D)
Programmraum:
Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen,
Polen, Schweden, Deutschland (Nordosten),
Nachbarländer Norwegen, Nord-West-Regionen
von Russland und Weißrussland.
Programmverwaltung: Investitionsbank
Schleswig-Holstein,
Programmsekretariat in Rostock (D)
Beteiligung Deutsche Bundesländer:
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen
(Lüneburg), Schleswig-Holstein
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
Interreg B – Ostseeprogramm
Prioritätsachsen und Investitionsziele 2014-2020
Kompetenz für
Innovation
Effizienter Umgang
mit natürlichen
Ressourcen
Zusammenarbeit von
Forschungs- und
Innovationsträgern
Gewässerreinhaltung
Intelligente
Spezialisierung
Nicht-technologische
Innovation
Nachhaltiger
Verkehr
Interoperabilität von
Verkehrsmitteln
Erneuerbare Energien
Energieeffizienz
Ressourceneffizientes
„blaues Wachstum“
(maritime
Wirtschaftszweige)
Erreichbarkeit von
abgelegenen und
vom
demographischen
Wandel betroffenen
Regionen
Maritime Sicherheit
Umweltfreundlicher
Seeverkehr
Umweltfreundlicher
Stadtverkehr
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
Verbesserung
institutioneller Kompetenz
für makroregionale
Kooperationen
Seed Money
(Geld zur
Projektentwicklung)
Koordinierung
makroregionaler
Zusammenarbeit
INTERREG B Projekte
Durchschnittlich
• 3 - 9 Monate Vorbereitung
• 8 - 20 internationale Projektpartner
• Ausgewogene Partnerschaft
• Einreichung im Rahmen von sog. „Calls“, 1-2 x jährlich
• Laufzeit: 3 - 5 Jahre
• Gesamtvolumen:
ca. 1- 5 M €
• Anteil je Partner:
ca. 100 – 600 T €
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
INTERREG Projekte und Prinzipien
Transnationalität
Europäischen Mehrwert;
ausschließlich lokale Aktivitäten sind nicht förderfähig
Interdisziplinarität
Beteiligung der relevanten Interessengruppen
(interdisziplinär, verschiedene Kompetenzebenen, geographisch)
Strategischer Ansatz
Einbettung bzw. Ausrichtung auf
nationale und internationale Politikziele und Regelungen
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
INTERREG Projekte und Prinzipien
Leadpartnerprinzip
Workpackages
(Arbeitspakete)
Vorfinanzierung
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
Was ist förderfähig?
Beispiel Kalkulation Partner „Health“ im INTERREG Projekt „Demographic Change“
Kostenlinie
Budget
75 % Förderquote
50.000 €
37.500 €
7.500 €
5.625 €
Reise- und Unterkunftskosten
10.000 €
7.500 €
Externe Expertise u. Dienstleistung
30.000 €
22.500 €
2.500 €
1.875 €
100.000 €
75.000 €
Personal
Büro- und Verwaltungsausgaben
Ausrüstungskosten
Summe Projekt
15% Pauschale
25.000 €
Eigenanteil
In dem kalkulierten Beispiel liegt der zu erbringende Eigenanteil bei 25.000,-€ und steht einem
Personaleinsatz (z.B. auch Stammpersonal) i.H.v. 50.000,-€ gegenüber.
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
INTERREG EUROPE - Interregionale Zusammenarbeit
30 Staaten:
• EU 28
• Norwegen
• Schweiz
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
4 Themenfelder:
Forschung, technologische Entwicklung + Innovation
1.1 Stärkung der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und
Kapazitäten
1.2 Stärkung regionaler Innovationsprozesse
Wettbewerbsfähigkeit von KMU
2.1 Wachstum und Innovationsfähigkeit ansässiger KMU über den
gesamten Unternehmenszyklus hinweg
CO2-arme Wirtschaft
3.1 Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft über alle Sektoren hinweg,
z. B. Erhöhung der Energieeffizienz, Ausbau EE, multi-modale
Transportsysteme
Umwelt und Ressourceneffizienz
4.1 Schutz und Entwicklung des natürlichen und kulturellen Erbes
4.2 Übergang zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft durch die
Förderung grünen Wachstums und von Öko-Innovationen
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
Programmüberblick 2014-2020:
359 Millionen EUR EFRE- Budget + Kofinanzierung Projektpartner
ca. 450 Millionen Programmvolumen
Zielgruppen:
Verwaltungsbehörden und zwischengeschaltete Stellen der
EFRE-Programme für Wachstum und Beschäftigung
ETZ Programme
Schwerpunkt:
- Austausch von Instrumenten und Beispielen guter Praxis
- Lernen von Anderen
- Identifizieren und Entwickeln von Lösungen zur Verbesserung der
Regionalentwicklungsstrategien
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
Förderschwerpunkt:
Interregionale Kooperationsprojekte

Projektbudget ca. 1 – 2 Mio. EUR

5-10 Partner aus mind. 3 Staaten, davon mind. 2 EU-Staaten

Einbindung der regionalen / nationalen Verwaltungsbehörden (VB) der EFREProgramme für „Wachstum und Beschäftigung“ ( auch zwischengeschaltete
Stellen)

Wenn keine direkte Beteiligung der VB möglich/gewünscht, ist ein
Unterstützungsschreiben Letter of Support (LoS) erforderlich
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
INTERREG Projekte
Wie komme ich zum Projekt?
Variante 1:
Surfen
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Drucken &
abschicken
Daumen drücken
Monika von Haaren, 18.01.2016
18
Freie und Hansestadt Hamburg
Senatskanzlei
INTERREG Projekte
Wie komme ich zum Projekt?
Variante 2:
Vorab informieren, ...
•
•
•
•
•
•
•
Problem definieren
Projektidee entwickeln
Projektidee diskutieren
Kontakt zu INTERREG-Ansprechpartner(n)
Projektidee überdenken
Verhandlungen mit Projektpartnern
Kontakt zu INTERREG-Sekretariat (JS)
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
19
Ansprechpartner /Partnersuche
 Programmwebseiten + Sekretariate der Programme
– http://www.northsearegion.eu/
– http://www.interreg-baltic.eu/
– http://www.interregeurope.eu/
 Interreg B Website des Bundes:
– http://www.interreg.de
 Norddeutsches Beratungsnetzwerk mit den nationalen
Kontaktstellen:
– http://www.interreg-nordsee.de/
– Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
• Monika von Haaren, Ingrid Kürsten, Ingrid Möller
– Ämter für regionale Landesentwicklung
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
INTERREG - Was ist förderfähig?
1.
2.
3.
4.
5.
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Personalkosten
Büro- und Verwaltungsausgaben
Brüssel, den 4.3.2014
Reise- und Unterbringungskosten
C(2014) 1229 final
Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
Ausrüstungskosten
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. .../.. DER KOMMISSION
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
vom 4.3.2014
zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und
des Rates im Hinblick auf besondere Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben für
Kooperationsprogramme
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
DELEGIERTE VERORDNUNG (
1. Personalkosten
 Pauschale von 20% der direkten Kosten ohne Personal
 Erstattung auf Grundlage der tatsächlichen Kosten (Nachweis durch
Beschäftigungsdokument und Lohn-/Gehaltsabrechnungen) oder
Die Ausgaben für Personalkosten umfassen die Bruttoarbeitskosten des
vom Begünstigten auf folgender Basis beschäftigten Personals:
(a)
Vollzeit;
(b)
Teilzeit mit fester Stundenzahl pro Monat;
(c)
Teilzeit mit flexibler Stundenzahl pro Monat oder
(d)
auf Stundenbasis.
für Variante (a) und (b) mit festem Prozentsatz
keine Timesheets erforderlich.
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
1. Personalkosten
Bei teilzeitiger Abordnung ohne festem Stundensatz:
 Dokumentation der auf Grundlage eines Zeiterfassungssystems, das
100 % der Arbeitszeit des Mitarbeiters abdeckt
 Division der monatlichen Bruttoarbeitskosten durch die monatliche
Arbeitszeit in Stunden laut Beschäftigungsdokument oder
 Division der zuletzt dokumentierten jährlichen Bruttoarbeitskosten
durch 1720 Stunden
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
2. Büro- und Verwaltungsausgaben
(a) Büromiete;
(b) Versicherung und Steuern für Gebäude, in denen das Personal untergebracht ist,
und für die Büroausstattung (z. B. Feuer-, Diebstahlversicherung);
(c) Nebenkosten (z. B. Strom, Heizung, Wasser);
(d) Büromaterial;
(e) allgemeine Buchführung innerhalb der Empfängereinrichtung;
(f) Archive;
(g) Instandhaltung, Reinigung und Reparatur;
(h) Sicherheit;
(i) IT-Systeme;
(j) Kommunikation (z. B. Telefon, Fax, Internet, Postdienste, Visitenkarten);
(k) Bankgebühren für Kontoeröffnung und Kontoführung, falls die Durchführung eines
Vorhabens die Eröffnung eines separaten Kontos erfordert;
(l) Gebühren für transnationale Finanztransaktionen.
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
3. Reise- und Unterbringungskosten
Die Ausgaben für Reise- und Unterbringungskosten sind auf folgende
Posten beschränkt:
(a) Reisekosten (z. B. Fahrkarten, Reise- und Autoversicherung,
Kraftstoff, Kilometergeld, Maut und Parkgebühren);
(b) Kosten von Mahlzeiten;
(c) Unterbringungskosten;
(d) Visagebühren;
(e) Tagegelder.
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
4. Kosten für externe Expertise und
Dienstleistungen I
(a) Studien oder Erhebungen (z. B. Bewertungen, Strategien, Konzeptpapiere,
Planungskonzepte, Handbücher);
(b) berufliche Weiterbildung;
(c) Übersetzungen;
(d) Entwicklung, Änderungen und Aktualisierungen von IT-Systemen und
Websites;
(e) Werbung, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit oder Information im
Zusammenhang mit einem Vorhaben oder einem Kooperationsprogramm;
(f) Finanzbuchhaltung;
(g) Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung
von Veranstaltungen oder Sitzungen (einschließlich Miete, Catering und
Dolmetschdienste);
(h) Teilnahme an Veranstaltungen (z. B. Teilnahmegebühren);
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
4. Kosten für externe Expertise und
Dienstleistungen II
(i) Rechtsberatung und Notariatsleistungen, technische und finanzielle Expertise,
sonstige Beratungs- und Prüfungsdienstleistungen;
(j) Rechte am geistigen Eigentum;
(k) Überprüfungen gemäß Artikel 125 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU)
Nr. 1303/2013 und Artikel 23 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013;
(l) Bescheinigungs- und Prüfkosten auf Programmebene gemäß den Artikeln 126
und 127 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013;
(m) Übernahme einer Bürgschaft durch eine Bank oder ein anderes Finanzinstitut,
sofern dies aufgrund von Unions- oder nationalen Vorschriften oder in einem
vom Begleitausschuss angenommenen Programmplanungsdokument
vorgeschrieben ist;
(n) Reise- und Unterbringungskosten von externen Sachverständigen, Referenten,
Vorsitzenden von Sitzungen und Dienstleistern;
(o) sonstige im Rahmen der Vorhaben erforderliche Expertise u. Dienstleistungen.
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
5. Ausrüstungskosten
Ausgaben für die Finanzierung des Kaufs, der Anmietung oder des
Leasings von Ausrüstung, die nicht unter Büro-/Verwaltungsausgaben
fallen:
(a) Büroausrüstung;
(b) IT-Hard- und Software;
(c) Mobiliar und Ausstattung;
(d) Laborausrüstung;
(e) Maschinen und Instrumente;
(f) Werkzeuge;
(g) Fahrzeuge;
(h) sonstige für die Vorhaben erforderliche besondere Ausrüstungen.
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
5. Ausrüstungskosten
Die Kosten für die Anschaffung gebrauchter Ausrüstung können unter
folgenden Bedingungen förderfähig sein:
(a) Sie wurde nicht anderweitig aus den ESI-Fonds gefördert;
(b) ihr Preis übersteigt nicht den auf dem betreffenden Markt allgemein
üblichen Preis;
(c) sie weist die für das Vorhaben erforderlichen technischen
Eigenschaften auf und entspricht den geltenden Normen und
Standards.
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
nicht förderfähige Kosten
 Bußgelder, Geldstrafen und Prozesskosten
 Kosten für Geschenke, ausgenommen solche im Wert von weniger
als 50 EUR, im Zusammenhang mit Werbung, Kommunikation,
Öffentlichkeitsarbeit oder Information
 Kosten im Zusammenhang mit Wechselkursschwankungen
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
1. Stufe: Expression of Interest
Joint Secretariat
3.
Empfehlung
1. Projektberatung
Steering Committee
2. Vorbewertung von Anträgen
7 Programm-Staaten
3. Ausstellung von Bewilligungsoder Ablehnungsschreiben
4.
4. Ansprechpartner für
Lead Beneficiary
Entscheidung
Entscheidungen über
Projektanträge
1.
Beratung
bis Call öffnet
5.
2.
Bewilligung
Expression of
Interest
Lead Beneficiary
Coordinating
Partner
•
Federführung
•
stellt Antrag
PROJEKT
Co-Beneficiary
Co-Beneficiary
NCP +
Beratungsnetzwerk
1.
Beratung
Partner
Partner
Partner
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Vorsitz DA, Bund- und
zus. Land vertritt die
Interessen des DA
Monika von Haaren, 18.01.2016
Deutscher Ausschuss
Vertreter von Bund, Ländern,
Wirtschafts- und Sozialpartnern
gibt Empfehlungen für die
deutsche Delegation in den
Begleitausschüssen
2. Stufe: Vollantrag
» nach Bewilligung der Expression of Interest
Joint Secretariat
3.
Empfehlung
1. Projektberatung
Steering Committee
2. Vorbewertung von Anträgen
7 Programm-Staaten
3. Ausstellung von Bewilligungsoder Ablehnungsschreiben
4.
4. Ansprechpartner für
Lead Beneficiary
Entscheidung
Entscheidungen über
Projektanträge
1.
Beratung
bis Call öffnet
5.
2.
Bewilligung
Vollantrag
Lead Beneficiary
Coordinating
Partner
•
Federführung
•
stellt Antrag
PROJEKT
Co-Beneficiary
Co-Beneficiary
NCP +
Beratungsnetzwerk
1.
Beratung
Partner
Partner
Partner
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Vorsitz DA, Bund- und
zus. Land vertritt die
Interessen des DA
Monika von Haaren, 18.01.2016
Deutscher Ausschuss
Vertreter von Bund, Ländern,
Wirtschafts- und Sozialpartnern
gibt Empfehlungen für die
deutsche Delegation in den
Begleitausschüssen
Antragsbewertung in Interreg B
Nordseeprogramm
Jeder zu bewertende Unterpunkt des Projektantrags erhält das Ergebnis: sehr gut, gut, ausreichend oder mangelhaft.
Dabei definiert sich das Beurteilungsergebnis wie folgt:
sehr gut
Der Antrag erfüllt überzeugend alle relevanten Aspekte des Kriteriums.
Die Antwort liefert alle erforderlichen Informationen und es gibt keine Bedenken oder Schwachstellen.
gut
Der Antrag befasst sich gut mit dem Kriterium, obwohl einige kleine Verbesserungen gemacht werden
könnten.
Die Antwort gibt klare Informationen zu allen oder fast allen Bereichen.
ausreichend
Der Antrag erfüllt das Kriterium weitgehend, aber es gibt Bereiche, die stärker sein könnten.
Es gibt mehrere Bereiche, in denen Details verbessert werden könnten oder die Information ist unklar.
mangelhaft
Der Antrag trägt dem Kriterium nicht angemessen Rechnung und /
oder die Informationen stehen nicht im Einklang mit den Anforderungen des Programms.
Die Antwort trifft nicht die gestellte Frage.
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
Expression of Interest / Qualitätsbewertung
! Die Interessenbekundung muss in allen Kategorien mit mindestens ausreichend bewertet worden sein,
um die Empfehlung zu erhalten, einen Vollantrag einzureichen.
Bewertungsfragen
Bewertet *) wird die Interessensbekundung (Expression of Interest - EoI)
in erster Linie nach den Antworten zu folgenden Fragen und Anforderungen:
*) sehr gut, gut, ausreichend, ungenügend
Project - Kontext
Gibt es gemeinsame territoriale Herausforderungen des Programms oder einen
gemeinsame Stärke innerhalb des Programmraums?
Besteht Bedarf / Notwendigkeit - Ist ein echter Bedarf für das Projekt vorhanden?
für das Projekt?
Wird vorhandenes Wissen genutzt und auf vorhandene Ergebnisse sowie
Arbeitsweisen aufgebaut?
Kooperationscharakter
Wird die Bedeutung der transnationalen Annäherung an das Thema aufgezeigt?
Welchen potenziellen
Mehrwert erbringt die
Zusammenarbeit?
Werden neue Lösungen entwickelt, die über die bestehende Praxis hinausgehen,
aufgezeigt bzw. bestehende Lösungen modifiziert oder implementiert?
Hat die Idee das Potenzial, mindestens drei Kooperationen zu erfüllen:
- gemeinsame Entwicklung (obligatorisch),
- gemeinsame Durchführung (obligatorisch) und die
- gemeinsame Finanzierung oder gemeinsamer Personaleinsatz?
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
Projektbeitrag zu
Programmzielen, erwartete
Ergebnisse und Leistungen
Sind die Ergebnisse und Leistungen
Wird das Projekt dazu
beitragen, die Programmziele
umzusetzen?
- spezifisch, realistisch, langlebig, übertragbar?
Partnerschaft, Relevanz
Ist nachgewiesen, dass allen Partnern eine definierte Rolle innerhalb der
Partnerschaft zukommt und dass alle Partner tatsächlich Nutzen aus der
Partnerschaft ziehen?
Ist die Zusammensetzung der
Partnerschaft für das
vorgeschlagene Projekt
relevant?
Investitionen
- in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ausgewählten Zielgruppen?
Wird der Mehrwert der Investitionen und Anschaffungen sowie
deren grenzüberschreitende Bedeutung deutlich!
Inwieweit sind die geplanten
Investitionen realistisch?
Budget
Steht das Projektbudget in einem angemessenen Verhältnis
zu den wichtigsten angestrebten Ergebnissen?
Inwieweit steht das
Projektbudget im PreisLeistungs-Verhältnis?
! Bei positiver Bewertung kann der volle Antrag zu einem der nächsten beiden Calls eingereicht werden
(ca. 3 oder 9 Monate nach Entscheidung).
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
Full Application / Qualitätsbewertung
! Alle Anträge müssen in jeder strategischen und operativen Kategorie mindestens mit ausreichend bewertet
worden sein, um eine Empfehlung zur Genehmigung zu erhalten.
Qualitätsbewertung unterteilt in zwei Kategorien: strategische und operationelle Bewertung
1. Strategische Bewertungskriterien
Bewertungsfragen
im
Bewertet *) wird der Vollantrag (Full Application - FA) in erster Linie nach den
Antworten zu folgenden Fragen und Anforderungen:
Antrag
*) sehr gut, gut, ausreichend, ungenügend Ziff.
Project Kontext
(Relevanz und Strategie)
Gibt es für das Projekt gemeinsame territoriale Herausforderungen des Programms
oder einen gemeinsamen Vorteil innerhalb des Programmraums?
- Ist ein echter Bedarf für das Projekt vorhanden?
C.1.1
Trägt das Projekt deutlich zu einer breiter angelegten Strategie innerhalb einer oder
mehrerer Politikebenen bei (EU / national / regional)?
C.3.1
Werden verfügbares Wissen, bestehende Ergebnisse und Arbeitsweisen genutzt?
C.3.2
C.3.3
Wie gut ist der Bedarf dargestellt, um
das Projekt zu rechtfertigen?
C.4
Leistet das Projekt einen positiven Beitrag zu den horizontalen Prinzipien Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung von Männern und Frauen
und nachhaltige Entwicklung?
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
Kooperationscharakter/
Zusammenarbeit
Wird klar, welche transnationale Bedeutung das Projekt innerhalb des angesprochenen
Themas hat?
Welchen Mehrwert erbringt die
Kooperation?
- Die Ergebnisse können nicht ohne die Zusammenarbeit erreicht werden und / oder
die Zusammenarbeit hat einen erheblichen Mehrwert für die Partner.
B.1
C.1.3
- Es gibt einen klaren Nutzen aus der Zusammenarbeit für
die Projektpartner / Zielgruppen / das Projektgebiet / den Programmbereich.
Entwickelt das Projekt neue Lösungen, die über die bestehende Praxis in der Branche / dem C.1.2
Programmbereich der teilnehmenden Länder bereits entwickelt oder umgesetzt wurden?
Beitrag des Projekts zu
Programmzielen, erwartete
Ergebnisse und Leistungen
Inwieweit wird das Projekt zur
Umsetzung der Programmziele
beitragen?
Erfüllt das Projekt die drei Kooperationskriterien: gemeinsame Entwicklung (obligatorisch),
gemeinsame Durchführung (obligatorisch) und gemeinsamer Personal eindatz oder
Finanzierung?
C.1.4
und/oder
C.5, D
Stehen die Ergebnisse und wesentlichen Leistungen deutlich mit der Programm Priorität
und dessen Indikatoren in Verbindung?
C.2.1
- Das Gesamtziel des Projekts bezieht sich eindeutig auf eines der spezifischen
Programmziele.
- Die Ergebnisse des Projekts stehen in eindeutigem Bezug zu einem Ergebnis-Indikator .
- Die einzelnen Ziele des Projekts stehen deutlich in Verbindung mit den übergeordneten
Zielen des Projekts.
- Die wesentlichen Ergebnisse /Outputs des Projekts sind deutlich verknüpft mit seinen
detaillierten Zielen.
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
… Beitrag des Projekts zu
Programmzielen, erwartete
Ergebnisse und Leistungen
Stehen die Ergebnisse und primären Leistungen im Einklang mit den Bedürfnissen der
ausgewählten Zielgruppe?
C.2.1,C.5
Inwieweit wird das Projekt zur
Verwirklichung der
Programmziele beitragen?
- Sind spezifische Ergebnisse angegeben?
C.2.1
- Sind die angegebenen Ergebnisse und Ziele realistisch? Ist es möglich, sie mit
bestimmten Ressourcen wie Zeit, Partner, Budget umzusetzen?
C.2.1,C.5,
D
Das Projekt soll langfristige primäre Outputs identifizieren. (Der Antrag muss einen
signifikanten und langfristigen Beitrag zur Lösung der benannten Herausforderungen
leisten.)
- Wenn nicht, wird dies begründet?
C.5
Das Projekt soll Ergebnisse aufzeigen, die anwendbar und übertragbar sind für bzw. auf
andere Organisationen / Regionen / Länder außerhalb der aktuellen Partnerschaft!
- Wenn nicht, wird dies begründet?
C.5
Bezieht das Projekt die relevanten Akteure ein in Bezug auf:
territoriale Herausforderung, gemeinsame Adressaten, angestrebte Ziele?
B
Partnerschaft / Relevanz
Inwieweit ist die Partnerschaft für
das vorgeschlagene Projekt
Zeigt sich die Projektpartnerschaft als:
relevant?
- ausgewogen in Bezug auf die Ebenen, Sektoren, Territorien
- aus Partnern bestehend, die einander ergänzen?
Haben die Partnerorganisationen Erfahrung und Kompetenz in dem betreffenden
Themenfeld sowie die notwendigen Kapazitäten zur Umsetzung des Projekts (Finanzen,
Personal, etc.)?
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
B, C.5
B, C.5
2. Operationelle Bewertungskriterien
Management
Inwieweit stehen
Verwaltungsstrukturen und verfahren im Einklang mit der
Projektgröße, -dauer und den
Bedürfnissen?
Stehen die Managementstrukturen (z. B. Projektlenkungsgruppe) in einem
angemessenen Verhältnis zur Projektgröße sowie den Bedürfnissen und wird es
ermöglicht, dass die Partner in Entscheidungsprozesse einbezogen werden?
C.5 WP 1
Sind die Managementverfahren klar, transparent und wirksam?
Hat das Projektmanagement regelmäßigen Kontakt mit den Partnern und sorgt es für
Transfer von Know-how in die Partnerschaft (interne Kommunikation innerhalb der
Partnerschaft)?
Ist Vorsorge für Risiko- und Qualitätsmanagement gegeben?
Kommunikation
Inwieweit sind
Kommunikationsmaßnahmen
angemessen und wirksam, um
die relevanten Zielgruppen und
Akteure zu erreichen?
Gibt es einen federführenden Begünstigten mit nachgewiesener Kompetenz in der
Verwaltung von EU-kofinanzierten Projekten und anderen internationalen Projekten,
oder jemanden, der für angemessene Maßnahmen zur Management-Unterstützung
sorgen kann?
B.1
Hat das Projekt Kommunikationsziele, die eindeutig mit den spezifischen Projektzielen
verlinkt sind?
C.5 WP 2
Hat das Projekt einen Ansatz / eine Strategie, die passt, um die Kommunikationsziele zu
erreichen?
Werden Kommunikationsaktivitäten und Leistungen dargelegt, die für das Erreichen der
relevanten Zielgruppen und Stakeholder angemessen sind?
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
Arbeitsplan
Inwieweit ist der Arbeitsplan
realistisch, konsequent und in
sich schlüssig?
Werden Aktivitäten und Leistungen vorgeschlagen, die für die geplanten Ergebnisse und C.5
Leistungen relevant sind und selbige befördern?
C.7
Sind die Aufgaben unter den geeigneten Partnern verteilt? (z. B. klare, logische
Aufgabenteilung, im Einklang mit der Partnerrolle im Projekt, etc.)
Ist der Zeitplan realistisch?
Ist der Arbeitsplan für die Tätigkeiten, Leistungen und Ergebnisse in einer logischen
Zeitfolge?
Budget
Inwieweit entspricht das
Projektbudget dem PreisLeistungs-Verhältnis?
Inwieweit ist das Budget stimmig
und angemessen?
Ist der Mehrwert von Investitionen und der Anschaffung von Ausrüstungen sowie ggf.
deren transationale Relevanz nachgewiesen?
C.8
C.9
Wird nachgewiesen, dass ausreichende und angemessene Ressourcen geplant sind,
um die Projektdurchführung zu gewährleisten?
B.1, C.5,
C.8, C.9,
Part D, Part
E
Wird nachgewiesen, dass die Budgets der einzelnen Partner ihrer jeweiligen
tatsächlichen Beteiligung am Projekt entsprechen (ausgewogen und realistisch)?
Ist die Notwendigkeit für die Hinzuziehung eines externen Sachverständigen in Bezug
auf die vorgeschlagenen Maßnahmen begründet? Sind die vorgeschlagenen
Dienstleistungen und Aufträge förderfähig?
Gibt es einen begründete Notwendigkeit für den Erwerb von Ausrüstung?
Gibt es eine begründete Notwendigkeit für größere Investitionen?
Sind die gemeinsamen Kosten in einem nachvollziehbaren und realistischen Umfang
ausgewiesen?
Steigert das Projekt den Umsatz? Wenn ja, für was und für wie viel?
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016
B.1, C.5,
C.8, C.9,
Part D, Part
E
Staatliche Beihilfen
Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass das Projekt staatliche Beihilfe erhält?
1) Wird das Projekt Waren oder Dienstleistungen für einen Markt entwickeln?
2) Gibt es bereits ähnliche Waren / Dienstleistungen auf dem Markt?
3) Wird das Projekt einem oder mehreren Begünstigten (wirtschaftliche oder anderweitige)
Wettbewerbsvorteil bringen?
Fazit: Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass das Projekt staatliche Beihilfen erhält? ja / nein
Bei großer Wahrscheinlichkeit:
4) Hat einer bzw. haben mehrere Begünstigte des Projektes schon einmal von der
De Minimis-Option Gebrauch gemacht?
a. Ist die / sind alle Selbsterklärung(en) zusammen mit dem Antrag eingereicht?
b. Werden alle Schwellenwerte bezüglich der Förderung eingehalten?
c. Sind alle Kriterien erfüllt?
5) Hat einer bzw. haben mehrere Begünstigte des Projekts schon einmal von der Möglichkeit der
Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) Gebrauch gemacht?
a. Erfüllt der / erfüllen die Begünstigte(n) alle Kriterien für die Teilnahme im Rahmen der GVO?
b. Handelt es sich bei allen beteiligten Begünstigte n um KMU?
c. Werden alle förderungsrelevanten Schwellenwerte eingehalten (insbesondere solche im
Bereich Verkehr)?
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404
Monika von Haaren, 18.01.2016