Fachbereich Wirtschaft, Informatik, Recht Bachelor-Studiengang Wirtschaft und Recht Informationen und Hinweise zur Praxisphase im Bachelor-Studiengang Wirtschaft und Recht Stand: März 2015 Inhalt 1 2 3 4 5 Praxisphase im vierten Semester: Umfang und Beginn ........................................................... 2 1.1 Betriebspraktikum ................................................................................................................... 2 1.2 Umfang und Beginn ................................................................................................................ 2 1.3 Besonderheit für die Nachprüfungen aus dem zweiten Fachsemester................................... 2 Praktikumsplatz und Betreuung während des Praktikums ...................................................... 3 2.1 Finden des Praktikumsplatzes ................................................................................................ 3 2.2 Betreuung durch die Hochschule............................................................................................ 3 2.3 Betreuung durch den Praktikumsbetrieb................................................................................. 3 Praktikumsvertrag........................................................................................................................ 3 3.1 Mustervertrag der TH Wildau.................................................................................................. 3 3.2 Frist und Form ........................................................................................................................ 3 3.3 Firmenverträge mit Entsprechungsklausel.............................................................................. 4 3.4 Firmenverträge ohne Entsprechungsklausel .......................................................................... 4 Praktikumsbericht ........................................................................................................................ 4 4.1 Abgabezeitpunkt ..................................................................................................................... 4 4.2 Umfang und Inhalt .................................................................................................................. 5 4.3 Bewertung .............................................................................................................................. 5 Sonstiges ...................................................................................................................................... 5 Fbl_3.4.5._33_00 Revisionsdatum: 22.02.2016 Pos ta ns c hri ft: Te c h ni sche H ochs c hul e Wi l dau · Hochschul ring 1 · 15745 Wi l dau Te l efon : 033 75 / 508 - 0 · Te l efax: 033 75 / 500 324 Fbl_3.4.5._33_00 Revisionsdatum: 22.02.2016 -2- 1 Praxisphase im vierten Semester: Umfang und Beginn 1.1 Betriebspraktikum Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) des Studiengangs sieht im vierten Fachsemester (Sommersemester) eine Praxisphase vor (§ 26 der SPO). Sie ist Bestandteil der Bachelor-Prüfung und wird auf dem Zeugnis ausgewiesen. Die Praxisphase soll als Betriebspraktikum durchgeführt werden. Zur Unterstützung der Verbindung zwischen Hochschulstudium und Berufspraxis sollen hier entsprechend des Leitbilds des Studienganges nach Maßgabe der betrieblichen Anforderungen anwendungsorientierte Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf den Gebieten des Rechts, der Wirtschaft oder der Verwaltung erlangt werden, § 26 (2) SPO. 1.2 Umfang und Beginn Das Praktikum hat einen zeitlichen Umfang von mindestens zwölf Wochen Vollzeit-Tätigkeit. Vollzeit in diesem Sinne ist regelmäßig 40 Stunden / Woche, es sei denn, es besteht eine betriebsübliche Abweichung. Das Praktikum beginnt frühestens in der elften Vorlesungswoche des vierten Fachsemesters (regelmäßig Ende Mai eines Jahres). Die zehn ersten Vorlesungswochen des vierten Fachsemesters umfassen Lehrveranstaltungen und semesterbegleitende Fachprüfungen (in der 9. und 10. Woche parallel zu den Lehrveranstaltungen). Das Praktikum endet spätestens Ende September eines Jahres. Zu beachten ist hierbei, dass die Vorlesungen bereits um den 20. September (Montag) eines Jahres beginnen. 1.3 Besonderheit für die Nachprüfungen aus dem zweiten Fachsemester Sollten Studierende noch Prüfungsleistungen aus dem zweiten Fachsemester zu erbringen haben, reihen sie sich wegen des Praktikums bzgl. dieser Prüfungen erst in den Nach-Nachfolgejahrgang ein. Beispiel: Ein Studierender der WR 13 befindet sich im Sommersemester 2015 im vierten Fachsemester, in welchem das Praktikum stattfindet. Er hat eine Prüfung aus dem zweiten Fachsemester noch nicht erbracht (z.B. aus dem Modul „Handels- und Wertpapierrecht“). Hierfür reiht er sich in die WR 15 ein und wird automatisch für die Prüfungen in den Prüfungszeiträumen des Sommersemesters 2016 angemeldet. Der Studierende hat aber die Möglichkeit, einen Antrag an den Prüfungsausschuss auf Zulassung zur Nachprüfung im Sommersemester 2015 (gemeinsam mit der WR 14) zu stellen. Der Prüfungszeitraum ist anzugeben (also z. B. „Prüfungszeitraum Juli 2015“ oder „Prüfungszeitraum September 2015“). Er soll darauf verweisen, dass die Teilnahme an der Prüfung mit dem Praktikumsbetrieb abgestimmt ist bzw. dass er sich zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht oder nicht mehr im Praktikum befinden wird. Der Antrag an den Prüfungsausschuss kann beispielsweise wie folgt lauten: „Ich beantrage die Zulassung zur Prüfung im Modul „Handels- und Wertpapierrecht“ bei Prof. Baetge im Prüfungszeitraum September 2015. Zu diesem Zeitpunkt werde ich mein Praktikum bereits beendet haben.“ Oder: „Ich beantrage die Zulassung zur Prüfung im Modul „Handels- und Wertpapierrecht“ bei Prof. Baetge im Prüfungszeitraum Juli 2015. Die Teilnahme an der Prüfung habe ich mit meinem Praktikumsbetrieb abgestimmt.“ Fbl_3.4.5._33_00 Revisionsdatum: 22.02.2016 -3- 2 Praktikumsplatz und Betreuung während des Praktikums 2.1 Finden des Praktikumsplatzes Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, einen geeigneten Praktikumsplatz zu finden. Hier kann der Career Service der Hochschule unterstützend wirken. 2.2 Betreuung durch die Hochschule Während des Praktikums erfolgt eine Betreuung durch eine Lehrkraft der TH Wildau. Es obliegt dem/der Studierenden, die Betreuung zu organisieren. Hinweise zum Verfahren erfolgen bis November des dritten Fachsemesters durch das Dekanat des Fachbereichs bzw. die Studiengangleitung. Im Lauf des Praktikums sollen Studierende per E-Mail mindestens zweimal an den Hochschulbetreuer einen kurzen Zwischenbericht melden. Es soll sich erstens um eine Meldung handeln, dass der Studierende gut angekommen ist und alles gut läuft. Der Studierende teilt dem Hochschulbetreuer darüber hinaus den Beginn des Praktikums mit. Eine zweite, inhaltliche Rückmeldung soll einige Wochen später erfolgen. Außerdem besteht eine Mitteilungspflicht des Studierenden, sollten Probleme auftauchen. Der Hochschulbetreuer soll signalisieren, dass er bereit ist, den Studierenden bei Schwierigkeiten behilflich zu sein. Im Wesentlichen aber soll der Studierende das Praktikum alleine bewältigen und Betreuer nur bei Problemen aktiv werden. Der Hochschulbetreuer bewertet den Praktikumsbericht (s.u.). 2.3 Betreuung durch den Praktikumsbetrieb Der Praktikumsbetrieb übernimmt folgende Aufgaben: • Er überträgt dem/der Studierenden Aufgaben entsprechend dem Ziel der Praxisphase. • Er ordnet dem/der Studierenden einen fachlichen Betreuer zu. • Er überprüft den von dem/der Studierenden erstellten Praxisbericht und zeichnet ihn gegen. • Er stellt dem/der Studierenden ein Praktikumszeugnis aus. 3 Praktikumsvertrag 3.1 Mustervertrag der TH Wildau Für die Durchführung der Praxisphase sind Verträge zwischen den Praxispartnern, dem Studierenden und der Technischen Hochschule Wildau [FH], vertreten durch den Studiengangsprecher oder den Dekan des Fachbereichs, abzuschließen. Entsprechende Musterverträge finden sich auf der Webseite der TH Wildau. 3.2 Frist und Form Die Praktikumsverträge sind dem Studiengangsprecher bis Mitte Mai des Praktikumssemesters wie folgt einzureichen (Haus 13, Postfach Studiengangsprecher): • • • • vollständig (!) ausgefüllt; unterzeichnet von Seiten des Praktikumsunternehmens und des Studierenden; in dreifacher Ausfertigung; unter Beifügung eines adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlags. Wurde ein Rückumschlag nicht beigefügt, werden die von der Hochschule unterzeichneten Verträge in zweifacher Ausfertigung im Dekanat zur Abholung durch den Studierenden hinterlegt. Fbl_3.4.5._33_00 Revisionsdatum: 22.02.2016 -4Wurde bis zum Abgabezeitpunkt durch den Studierenden kein Praktikumsplatz gefunden bzgl. liegt der von Seiten des Praktikumsbetriebs unterzeichnete Vertrag noch nicht vor, soll eine kurze Rückmeldung an die Studiengangleitung per Mail erfolgen. 3.3 Firmenverträge mit Entsprechungsklausel Bisweilen verwenden die Praktikumsbetriebe Firmenverträge. In diesem Fall wird der Hochschule ein von Seiten des Praktikumspartners und des Studierenden unterzeichnetes Vertragsexemplar nebst unterzeichneter Entsprechungsklausel der Hochschule eingereicht. Letztere findet sich auf der Webseite der Hochschule. Firmenverträge werden von Seiten der Hochschule nicht unterzeichnet! Das eingereichte Exemplar verbleibt in der Hochschule. 3.4 Firmenverträge ohne Entsprechungsklausel Weiter kann es vorkommen, dass Praktikumsbetriebe nicht bereit sind, die Entsprechungsklausel der Hochschule zu unterzeichnen. In diesem Fall stellt der/die Studierende einen Antrag an den Prüfungsausschuss zur Anerkennung des Firmenvertrags stellen (per Mail möglich). Adressat: Vorsitzender des Prüfungsausschusses ([email protected]) (Kopie: Studiengangleitung) Inhalt: „Ich beantrage die Anerkennung meines Firmenvertrages (siehe Anlage). Begründung: Mein Praktikumsbetrieb verwendet einen Firmenvertrag und ist nicht bereit, die Entsprechungsklausel zu unterzeichnen. Ich werde persönlich für die Einhaltung der Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung Sorge tragen. Auf einen etwaigen Urlaubsanspruch verzichte ich. Es ist mir bewusst, dass am Ende des Praktikums ein Zeugnis bzw. eine Beurteilung der Praktikumsstelle vorzulegen ist und dass der von mir anzufertigende Praxisbericht vom Firmenbetreuer gegenzuzeichnen ist. Mein/e Betreuer/in im Praktikumsbetrieb ist: E-Mail) (Name, Telefonnummer, Mein/e Betreuer/in in der Hochschule ist: Ich werde die Kontaktdaten meines Hochschulbetreuers / meiner Hochschulbetreuerin auch an das Praktikumsunternehmen zur Kenntnisnahme weiterleiten. Aus dem Fehlen eines Vertragsverhältnisses zwischen Praxisstelle, Hochschule und mir eventuell entstehende sozialversicherungsrechtliche Probleme (insbesondere Unfallversicherung) gehen zu meinen Lasten. Anhang: Firmenvertrag 4 4.1 Praktikumsbericht Abgabezeitpunkt Der Praktikumsbericht ist vier Wochen nach Beendigung des Praktikums beim Hochschulbetreuer einzureichen. Endet das Praktikum z. B. am 30.9.2015, muss er somit spätestens am 28.10.2015 vollständig (also inkl. Bestätigungsvermerk und Zeugnis des Praktikumsbetriebs) vorgelegt werden. Fbl_3.4.5._33_00 Revisionsdatum: 22.02.2016 -5Darüber hinaus ist die elektronische Variante des Praktikumsberichts auch bei der Studiengangleitung einzureichen (PDF-Datei oder Word-Datei). Sie erfolgt als Upload auf der AdminSeite des Studienjahrgangs der E-Learning-Plattform. 4.2 Umfang und Inhalt Umfang und Inhalt des Praktikumsberichts können im Einzelnen mit dem Hochschulbetreuer im Vorfeld abgestimmt werden. Grundsätzlich soll er ca. 15 Seiten umfassen (anderthalbzeilig, ca. 3 cm Rand, Schriftgröße 12 Pt., Schrifttyp Arial). Der Hauptgegenstand des Berichts soll die praktische Tätigkeit des Studierenden inkl. Fallbeispiele von Projekten und Arbeitsergebnissen sein. Die Darstellung soll problem- und anwendungsbezogen sein und empirische Daten sinnvoll einbeziehen. Darüber hinaus soll der Bericht das Unternehmen und sein operatives Umfeld kurz vorstellen sowie die Tätigkeit bzw. das Unternehmen kurz in größere wirtschaftspolitische, technische oder rechtliche Zusammenhänge einordnen. Der Bericht soll einen Bezug zum Studium bzw. zum Leitbild des Studiengangs herstellen und außerdem eine Selbsteinschätzung des Praktikums durch den Studierenden beinhalten. Darüber hinaus haben Studierende die Möglichkeit, weitere Themen zu behandeln. Der Bericht soll eine klare Gliederung aufweisen, die analytischen und kritischen Fähigkeiten der Studierenden unter Beweis stellen und in stilistisch gutem Deutsch verfasst werden. Anhänge und Apparate müssen gängigen wissenschaftlichen Methoden entsprechen. Ein kurzer Abstract von weniger als einer halben Seite in englischer Sprache ist ein zwingender Teil des Praktikumsberichts. Praktikumsberichte können nach Absprache mit dem Betreuer ganz in Englisch verfasst werden. In letzterem Fall ist allerdings ebenfalls ein Abstract zu erstellen (ebenfalls in Englisch). Der Bericht ist durch den Studierenden sowie durch den bzw. die Praktikumsbetreuer im Unternehmen gegenzuzeichnen. Das vom Unternehmen erstellte und unterzeichnete Praktikumszeugnis ist dem Bericht beizufügen. 4.3 Bewertung Der Praktikumsbericht wird durch den Hochschulbetreuer mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gewertet. Bei einer Bewertung mit „nicht bestanden“, kann der Bericht nur einmal wiederholt werden. Der Studierende hat dabei ein Recht auf eine Konsultation mit dem Betreuer, mit dem ein Abgabetermin vereinbart wird. Bei zweimaligem Nicht-Bestehen der Praxisphase erlischt der Prüfungsanspruch und das Praktikum gilt als „nicht bestanden“. Das zieht die Exmatrikulation des Studierenden nach sich. Die Bewertung soll spätestens zum 30. November beim Sachgebiet für Studentische Angelegenheiten vorliegen. Dem Studierenden soll ein Feedback zu seinem Praktikumsbericht (z. B. per E-Mail) gegeben werden. 5 Sonstiges • Im Fall von Krankheit: Es hat eine zeitnahe Mitteilung an das Dekanat des Fachbereichs zu erfolgen (Frau Anlauf; [email protected]; 03375-508 570 oder Frau Wiedemann: [email protected]; 03375-508 910). • Im Fall eines Unfalls: Unfallmeldungen an TH: Herr Dreier (03375-508 189); Herr Knop (03375-508 229) Fbl_3.4.5._33_00 Revisionsdatum: 22.02.2016
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