Lfd. Nr. 1/2015 Seite 1 Gemeinde Kapfenstein Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 06. März 2015 im Gemeindesaal des Gemeindezentrums, Kapfenstein 123. Die Einladung erfolgte am 25. Februar 2015. Anwesend waren: Gemeinderatsmitglieder: Bürgermeister: GROSS Ferdinand Vizebürgermeister: EDELSBRUNNER Markus Gemeindekassier: GUTMANN Ewald GR.: BUNDERLA Therese GR.: EDELSBRUNNER Kurt GR.: FASSOLD Sonja GR.: GIGL Annemarie GR.: GINGL Josef GR.: GUTMANN Christian GR.: KADISCH Gerhard GR.: LANG Raimund GR.: SCHÖLLAUF Günter Nicht anwesend waren: GR. Monika Hirschmugl (entsch.) GR. Michaela Kummer GR. Helmut Lutterschmied (entsch.) Bedienstete: Manfred Dirnbauer, Franz Fink, Tanja Gradwohl Zuhörer: keine. Beginn der Sitzung: 19.35 Uhr Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist teilweise öffentlich und teilweise nicht öffentlich. Vorsitzender: Bürgermeister Ferdinand Groß N:\0 - Allgemeine Verwaltung\006 - Aufsicht über die Gemeinde\Gemeinderatssitzungen\2015\1-2015\Gemeinderatssitzung(06.03.)1-2015.doc Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 06. März 2015 (1/2015) Seite 2 Tagesordnung: Tagesordnungspunkt 1.) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Tagesordnungspunkt 2.) Fragestunde Tagesordnungspunkt 3.) Sitzungsprotokoll der 6. Gemeinderatssitzung 2014 Tagesordnungspunkt 4.) De-minimis Beihilfe 2014 Tagesordnungspunkt 5.) Beschlussfassung: Verordnung Schöcklbergweg 96/4 Tagesordnungspunkt 6.) Beschlussfassung: Verordnung zur Herstellung der Grundbuchsordnung BV L 204 „Gehweg Mahrensdorf“ Tagesordnungspunkt 7.) „Grundverkauf (Teilstück) des Grundstückes Nr. 112/1, KG 62027 Pichla“ Beschlussfassung: Aufhebung des Beschlusses der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2014 Tagesordnungspunkt 8.) Beschlussfassung: Grundverkauf Grundstück Nr. 112/1, KG 62027 Pichla Tagesordnungspunkt 9.) Rechnungsabschluss 2014 Tagesordnungspunkt 10.) EDV-Anlage Gemeindeamt Beschlussfassung: Umstellung der Gemeindesoftware Tagesordnungspunkt 11.) Grundstücksverkauf: Neustift Tagesordnungspunkt 12.) Bericht des Bürgermeisters Tagesordnungspunkt 13.) Allfälliges Tagesordnungspunkt 14.) Gebarungsüberprüfung Tagesordnungspunkt 15.) Personalwesen Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 06. März 2015 (1/2015) Seite 3 Verlauf der Sitzung und Beschlüsse: Tagesordnungspunkt 1.) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt um 19.35 Uhr die erschienenen Mitglieder des Gemeinderates und die Bediensteten, stellt die Beschlussfähigkeit und Öffentlichkeit fest und eröffnet die Sitzung. Der Vorsitzende legt die Tagesordnung (Punkt 1 bis Punkt 15) der heutigen Sitzung vor. Diese wurde allen Gemeinderäten zugestellt. 1 Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Fragestunde 3 Sitzungsprotokoll der 6. Gemeinderatssitzung 2014 4 5 De-minimis Beihilfe 2014 Beschlussfassung: Verordnung Schöcklbergweg 96/4 6 Beschlussfassung: Verordnung zur Herstellung der Grundbuchsordnung BV L 204 „Gehweg Mahrensdorf“ 7 „Grundverkauf (Teilstück) des Grundstückes Nr. 112/1, KG 62027 Pichla“ Beschlussfassung: Aufhebung des Beschlusses der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2014 8 9 10 11 Beschlussfassung: Grundverkauf – Grundstück Nr. 112/1, KG 62027 Pichla Rechnungsabschluss 2014 EDV – Anlage Gemeindeamt – Beschlussfassung: Umstellung der Gemeindesoftware Grundstücksverkauf, Neustift 12 Bericht des Bürgermeisters 13 Allfälliges Nicht öffentlicher Teil: 14 Gebarungsüberprüfung 15 Personalwesen Es gibt keine Wortmeldungen zur Tagesordnung. Tagesordnungspunkt 2.) Fragestunde Gemäß § 54 (4) Steiermärkische Gemeindeordnung eröffnet der Vorsitzende die Fragestunde und bittet um Wortmeldungen: Keine Wortmeldungen. Tagesordnungspunkt 3.) Sitzungsprotokoll der 6. Gemeinderatssitzung 2014 Eine Ausfertigung der Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 12. Dezember 2014 wurde dem Gemeinderat zugestellt. Auf die Verlesung der Verhandlungsschrift wird verzichtet. Einwendungen wurden dazu keine erhoben und dadurch gilt die Verhandlungsschrift gemäß § 60 (6) Stmk. Gemeindeordnung 1967 als genehmigt. Die Verhandlungsschrift wird von dem Vorsitzenden und den Schriftführern unterfertigt. Tagesordnungspunkt 4.) De-minimis Beihilfe 2014 GR. Günter Schöllauf verlässt aufgrund von Befangenheit bei diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal. Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 06. März 2015 (1/2015) Seite 4 Vorsitzender: Wie bisher sollen auch für das Jahr 2014 die vollen Kosten der Rinderbesamung als Besamungszuschuss gewährt werden. Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung der Besamungszuschüsse ein und zur Abstimmung. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung bei Anwesenheit von elf (GR. Günter Schöllauf ist befangen) Gemeinderatsmitgliedern einstimmig: Die vollen Kosten der folgenden beantragten Rinderbesamungen (insgesamt 15 Landwirte) des Jahres 2014 werden als Besamungszuschuss gewährt und zur Auszahlung angewiesen: Janitsch Günter, Kölldorf 2 Theißl Anneliese, Haselbach 33 Wolf Aloisia, Kapfenstein 86 Schöllauf Franz, Kölldorf 13 Gigl Barbara, Gutendorf 12 Hirschmugl Daniela, Kölldorf 48 Krenn Rosa, Kapfenstein 89 Krois Franz, Mahrensdorf 15 Melbinger Dorothea, Kapfenstein 77 Schöllauf Günter, Pichla 28 Preininger Franz, Neustift 46 Eibl Johann, Neustift 15 Legenstein Karl, Pichla 6 Hütter Anton, Gutendorf 1 Serschen Adelheid, Kölldorf 40 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1.521,00 1.191,00 548,00 475,00 411,00 372,00 365,00 289,00 140,00 134,00 128,00 105,00 101,00 40,00 31,00 Gesamtsumme EUR 5.851,00 GR. Günter Schöllauf betritt wieder den Sitzungssaal. Tagesordnungspunkt 5.) Beschlussfassung: Verordnung Schöcklbergweg 96/4 Vorsitzender: Für die Weiterführung der Bauarbeiten muss von der Gemeinde eine Verordnung erlassen werden. Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung der Verordnung ein und zur Abstimmung. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung bei Anwesenheit von zwölf Gemeinderatsmitgliedern einstimmig: Verordnung gemäß § 8 Abs 3 Landes-StraßenverwaltungsG 1964 Der Gemeinderat der Gemeinde Kapfenstein hat in seiner Sitzung am 06. März 2015 beschlossen: Im Bereich der Gemeinde Kapfenstein werden für die Dauer der Baumaßnahmen durch die Fachabteilung 18D, namens der Bauherrschaft, auf nachstehenden Straßen Bauarbeiten auf bzw. neben der Fahrbahn durchgeführt: Schöcklbergweg 96/4 Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 06. März 2015 (1/2015) Seite 5 §1 Gemäß § 43 Abs. 1a StVO 1960 in Verbindung mit § 94 d Z 16 StVO 1960 sind diese Bauarbeiten nach den Richtlinien des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, die einen Teil dieser Verordnung bilden, durch die dort genannten Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote abzusichern. §2 Die nach den Richtlinien des Kuratoriums für Verkehrssicherheit notwendigen Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote treten mit der Anbringung oder Sichtbarmachung der Verkehrszeichen in Kraft. §3 Die Verkehrszeichen sind durch die Bauherrschaft anzubringen bzw. sichtbar zu machen und in Übereinstimmung mit den genannten Richtlinien dem jeweiligen Baufortschritt entsprechend anzupassen. Die Aufstellung oder Sichtbarmachung der Straßenverkehrszeichen ist der Gemeinde Kapfenstein unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Tagesordnungspunkt 6.) Beschlussfassung: Verordnung zur Herstellung der Grundbuchsordnung BV L 204 „Gehweg Mahrensdorf“ Vorsitzender: Damit das Bauvorhaben L 2014 Gehweg Mahrensdorf abgeschlossen und grundbücherlich durchgeführt werden kann, muss von der Gemeinde Kapfenstein eine diesbezügliche Verordnung erlassen werden. Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung der Verordnung ein und zur Abstimmung. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung bei Anwesenheit von zwölf Gemeinderatsmitgliedern einstimmig: VERORDNUNG Grundbücherliche Durchführung der katastralen Schlussvermessung der Anlage: L204 „Gehweg Mahrensdorf“ - KG 62020 Mahrensdorf Für sämtliche vom Öffentlichen Gut (Straßen und Wege) abgeschriebenen und einer privaten Grundbuchseinlage zugeschriebenen Grundstücke bzw. Grundstücksteile wird die Widmung für den Gemeingebrauch aufgehoben. Weiters werden sämtliche Grundstücke bzw. Grundstücksteile, die aus einer privaten Grundbuchseinlage abgeschrieben und dem Öffentlichen Gut (Straßen und Wege) zugeschrieben werden, dem Gemeingebrauch als Öffentliche Verkehrsfläche gewidmet bzw. zur Öffentlichen Straße erklärt. Es wird bestätigt, dass die Anlage von der Landesstraßenverwaltung im Jahr 2012 errichtet wurde und entsprechende Baumaßnahmen dahingehend stattgefunden haben. Die Verordnung wird mit dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtskräftig. Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 06. März 2015 (1/2015) Tagesordnungspunkt 7.) Seite 6 „Grundverkauf (Teilstück) des Grundstückes Nr. 112/1, KG 62027 Pichla“ Beschlussfassung: Aufhebung des Beschlusses der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2014 Vorsitzender: Das Grundstück Nr. 112/1, KG Pichla soll nicht wie in der letzten Sitzung beschlossen an Gregor Reicher und Christine Pölz sondern von Gregor Reicher und Joachim Reicher verkauft werden. Aus diesem Grund muss der Gemeinderatsbeschluss aufgehoben werden und ein neuer gefasst werden. Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung der Aufhebung des Beschlusses ein und zur Abstimmung. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung bei Anwesenheit von zwölf Gemeinderatsmitgliedern einstimmig: Der Gemeinderatsbeschluss vom 12.12.2014 bezüglich „Grundverkauf (Teilstück) des Grundstückes Nr. 112/1, KG 62027“ wird aufgehoben. Tagesordnungspunkt 8.) Beschlussfassung: Grundverkauf Grundstück Nr. 112/1, KG 62027 Pichla Vorsitzender: Das Grundstück Nr. 112/1, KG 62027 Pichla soll an Reicher Gregor und Reicher Joachim zu den gleichen Konditionen wie im Angebot von Reicher Gregor und Pölz Christine vom 09. Dezember 2014. Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung des Grundverkaufes ein und zur Abstimmung. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung bei Anwesenheit von zwölf Gemeinderatsmitgliedern einstimmig: Die Gemeinde Kapfenstein genehmigt den Verkauf des Grundstückes Nr. 112/1, KG 62027 Pichla in der Größe von 7466 m² zum Preis von EUR 4,00 pro m² an DI Reicher Gregor und DI Reicher Joachim. Bedingung für den Verkauf ist der Kauf von zumindest einem Bauplatz der Siedlung Pichla durch DI Reicher Gregor. Tagesordnungspunkt 9.) Rechnungsabschluss 2014 Vorsitzender: Aufgrund der Buchhaltung wurde von Amtsleiter Manfred Dirnbauer der vorliegende Rechnungsabschluss 2014 erstellt. Der Rechnungsabschluss 2014 wurde von der BH Südoststeiermark überprüft. Dieser Rechnungsabschluss wurde zwei Wochen öffentlich aufgelegt und kundgemacht. Einwendungen sind nicht eingegangen. Der Prüfungsausschuss hat die Gemeindegebarung laufend geprüft. Die Prüfberichte wurden laufend dem Gemeinderat vorgelegt. Der Rechnungsabschluss 2014 wurde am 04. März 2015 geprüft. Ich lege den Rechnungsabschluss 2014 der Gemeinde Kapfenstein dem Gemeinderat vor und eröffne die Beratungen: Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, legt den Rechnungsabschluss 2014 der Gemeinde Kapfenstein dem Gemeinderat vor und bittet Amtsleiter Manfred Dirnbauer diesen zu erläutern und etwaige Fragen der Gemeinderäte zu beantworten. Danach bittet Bgm. Ferdinand Groß um den Bericht des Prüfungsausschussobmanns GR. Kurt Edelsbrunner: Die Gebarung der Gemeinde Kapfenstein wurde laufend überprüft (letztmalig am 04. März 2015). Die Überprüfungen ergaben die sachliche und rechnerische Richtigkeit. Ich bedanke mich bei allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses für ihre Mithilfe und Teilnahme an den Gebarungsüberprüfungen. Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 06. März 2015 (1/2015) Seite 7 Die Genehmigung des Rechnungsabschlusses und die Entlastung der Rechnungsprüfer werden beantragt. Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag des Obmannes des Prüfungsausschusses GR. Kurt Edelsbrunner auf Genehmigung des Rechnungsabschlusses und Entlastung der Rechnungsprüfer ein und zur Abstimmung. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung bei Anwesenheit von zwölf Gemeinderatsmitgliedern einstimmig: Der Rechnungsabschluss der Gemeinde Kapfenstein für das Haushaltsjahr 2014 mit einem Kassenabschluss von: A. Einnahmen: Anfänglicher Kassenbestand Summe der ordentlichen Einnahmen Summe der außerordentlichen Einnahmen Summe der voranschlagunwirksamen Einnahmen Gesamtsumme EUR EUR EUR EUR EUR 238.285,13 2.543.710,53 340.098,16 1.170.636,03 4.292.729,85 B. Ausgaben Summe der ordentlichen Ausgaben Summe der außerordentlichen Ausgaben Summer der voranschlagunwirksamen Ausgaben Schließlicher Kassenbestand Gesamtsumme EUR EUR EUR EUR EUR 2.530.191,46 479.595,86 1.133.849,03 149.093,50 4.292.729,85 wird genehmigt und den Rechnungsprüfern die Entlastung erteilt. Der Rechnungsabschluss 2014 in gebundener Form mit 176 Seiten bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses und der Verhandlungsschrift. Tagesordnungspunkt 10.) EDV-Anlage Gemeindeamt Beschlussfassung: Umstellung der Gemeindesoftware Vorsitzender: Die EDV Anlage im Gemeindeamt ist nunmehr bereits 10 Jahre im Einsatz. Mittlerweile gibt es von Microsoft keinen Support und keine Updates mehr für das momentan verwendete Betriebssystem Windows XP. Die neue Hardware sollte an die Gemeindesoftware angepasst werden, damit alles wieder einwandfrei funktioniert. Da seitens der Comm-Unity die neue Software (SAP-Lösung) noch immer nicht funktioniert ist ein Umstieg auf PSC – k5 – geplant. Referenz für die Umstellung auf PSC von Torschitz Bernhard – Vergleichsgemeinde ist zB. Stadtgemeinde Fehring. Die momentanen laufenden Kosten bei der Comm-Unity betragen jährlich ca. EUR 7.000,00 – das neue System von PSC kostet ca. EUR 9.000,00 jährlich. Preisverhandlungen wurden allerdings noch keine geführt. Der Vorsitzende Bgm. Ferdinand Groß bittet Amtsleiter Manfred Dirnbauer von der Notwendigkeit der Softwareumstellung und warum ein Anbieterwechsel erfolgen soll zu berichten. Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung der Gemeindesoftwareumstellung ein und zur Abstimmung. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung bei Anwesenheit von zwölf Gemeinderatsmitgliedern einstimmig: Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 06. März 2015 (1/2015) Seite 8 Die Gemeinde Kapfenstein genehmigt den Umstieg der Gemeindesoftware von CommUnity auf PSC. Die neue, anforderungsgemäße Hardware soll ausgearbeitet werden und Angebote eingeholt werden. Tagesordnungspunkt 11.) Grundstücksverkauf: Neustift Vorsitzender: Wolf Manfred besitzt in Neustift ein Baugrundstück. Zu diesem Baugrundstück fehlt jedoch eine Zufahrt. Bei einem Ortsaugenschein am 28. Februar 2015 waren Wolf Manfred, Heschl Johann u. Elfriede sowie Meitz Karl anwesend: Bevor ein Entschluss gefasst werden kann, sollen die vorhandenen Grenzpunkte von Vermesser Tackner Franz herausgemessen und neu markiert werden. Tagesordnungspunkt 12.) Bericht des Bürgermeisters Nahversorger funktioniert gut. Besprechung: Preise für Busunternehmen (bei größeren Abnahmen) wurden vereinbart. In den letzten Tagen und Wochen sind vermehrt Rohrbrüche aufgetreten. Eine große Herausforderung für unsere Mitarbeiter, welche sie sehr gut meistern. Hofleiten-Straßeninstandsetzung: Schreiben an Land Steiermark Ansuchen um Gehwegerweiterung bis Zufahrt zum Buschenschank Puff Gemeinderatswahl: o vorgezogene Stimmabgabe am 13.03.2015 von 17.00 bis 19.00 Uhr im Gemeindeamt Kapfenstein o Wahltag am 22. März 2015: Die Wahllokale in den Ortschaften haben von 08.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. o Briefwahl ist auch möglich Die Wegweiser (aus Holz) sollen wieder Instand gesetzt werden, zum Teil stark beschädigt => Tourismusverband? Anregung von Gemeindebürger: Sondermüllannahme zB. alle 2 Monate auch samstags für ca. 2 Stunden. Es soll wieder eine Erhebung über den Bedarf einer Nachmittagsbetreuung im Kindergarten, sowie in der Volksschule Kapfenstein gemacht werden. Die Gemeinde soll 5 A-Ständer für die Vereine ankaufen. Tagesordnungspunkt 13.) Allfälliges GR. Gerhard Kadisch: Beim Geo-Trial sind unzählige Tafeln verbogen und Handläufe kaputt. Es sieht aus, als hätte jemand mutwillig die Sachen verbogen bzw. zerstört. GR. Annemarie Gigl: Die Sanierung des Daches über den RAKU-Öfen ist sehr dringend. Die Öfen leiden sehr darunter. Weiters soll in den nächsten Gemeindenachrichten darauf hingewiesen werden, welche Säcke zu verwenden sind. Sehr oft sehe ich falsche Säcke die für die Müllabfuhr gerichtet werden. VBgm. Markus Edelsbrunner: Einschaltung in der GemeindePost mit dem Hinweis, dass wenn es nicht funktioniert die Müllgebühren erhöht werden müssen. Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 06. März 2015 (1/2015) Seite 9 GR. Annemarie Gigl: Ich möchte alle Gemeinderäte recht herzlich zum nächsten Vortrag, Thema „Lachyoga“, am Donnerstag, den 12. März 2015 einladen. GR. Josef Gingl: Ich wurde darauf hingewiesen, dass die Sitzungsprotokolle auf unserer Homepage nicht aktuell sind, bzw. diese nicht regelmäßig in das Internet gestellt werden. Ich bitte das nachzuholen und von nun an regelmäßig zu aktualisieren. Tagesordnungspunkt 14.) Gebarungsüberprüfung Aufgrund der Vertraulichkeit und Nichtöffentlichkeit werden diese Tagesordnungspunkte in einem eigenen Protokoll behandelt. Tagesordnungspunkt 15.) Personalwesen Aufgrund der Vertraulichkeit und Nichtöffentlichkeit werden diese Tagesordnungspunkte in einem eigenen Protokoll behandelt. Der Vorsitzende schließt nach Behandlung der Tagesordnung die Sitzung um 21:25 Uhr und lädt alle Gemeinderäte und die Bediensteten zum Gasthaus Koller, Neustift, ein. Diese Verhandlungsschrift besteht aus neun Seiten. Kapfenstein, am 09. März 2015 Der Vorsitzende: Die Schriftführer: ........................................................…………………… Sonja Fassold ........................................................…………………… Annemarie Gigl ........................................................…………………… Monika Hirschmugl ........................................................…………………… Raimund Lang
© Copyright 2025 ExpyDoc