Januar 2016

www.ursenbach.ch
EIFACH
DR URSEBACHER
URSEBACH…
NR. 72 JANUAR 2016
Einwohnergemeinde Ursenbach
Stärne, Stärne, überäll Stärne
Höch am Himmel het's Wulke. Nid immer. Mängisch verstecke si sech.
Mängisch het's grossi Wulke, mängisch chlyni. U mängisch chunnt d
Sunne näbedüre, mängisch rägnet's us de Wulke, u we glychzytig
d'Sunne schynt, git's e Rägeboge. Das fröit alli Mönsche uf der Wält, und
es fröit o d Sunne u d Wulke.
Itz isch aber Winter, und us de Wulke chöme nid Rägetropfe, sondern
Schneeflocke. Jedefalls sötti das so sy, we's chalt gnue isch. Jedi Wulke
probiert, die gröschte u dickschte Schneeflocke z mache. Us de gröschte
Wulke chöme di gröschte Flocke, und us de chlyne halt chlyneri. Der
chlynschte Wulke hei alli Fötzeli gseit, wüu si chuum grösser isch gsy als
es Papierfötzeli.
Ds Fötzeli het sech Müeh ggä, aber es het nume winzig chlyni
Schneeflöckli chönne mache. Die grosse Wulke hei ds Fötzeli usglachet
derwäge, u je meh di andere glachet hei, deschto chlyner sy d
Schneeflöckli worde, wo ds Fötzeli het chönne mache. Schliesslech isch
es grad überhoupt nümme ggange.
Di andere hei wyter Schneeflocke gmacht u hei gar nid gmerkt, dass ds
Fötzeli nümme ghulfe het. Itz isches Aabe worde.
Ds Fötzeli het uf d Wält abegluet: "Ui, so viil Liechtli! Und überall het's
Stärne! Uf de Gschänkpapier het's mängisch guldig oder silbrig
drufgmalti, uf de Wiehnachtsböim het's serigi us Metall oder sogar us
Glas, a de Fänschter chläbe da u dert Stärne us Sydepapier, i de
Güetzibüchse het's Güetzi, wo usgseh wi Stärne, und i der Stadt hange
Stärne us ganz viil Glüebire. D Mönsche hei gärn Stärne, das ghört vilech
zu der Wienachtszyt."
Nacheme Zytli het ds Fötzeli o ufegluegt. Ueber em Fötzeli het's o
glitzeret u glänzt. Am Himmer sy ganz viil richtigi Stärne z gseh gsy: "Oh,
isch das schön. Über mir het's Stärne, under mir het's Stärne, alles isch
voll Stärne!"
Plötzlech het's sträng u lut tönt: "He, Fötzeli, was stuunisch so, hilf üs
gschyder, mir sötte no meh schneie!" Ds Fötzeli het wider probiert. Aber
es het wider nume Schneeflöckli ggä, wo so gross sy gsy wine
Gufechnopf.
U wider hei di grosse Wulke glachet u gseit: "Es spilt eigetlech gar ke
Rolle, ob du hilfsch oder nid. So chly wi die Schneeflöckli sy, merkt jo
glych niemer öppis dervo!"
Dasmal isch ds Fötzeli nid truurig worde. Es het nämlech scho gwüsst,
was es wott mache. Es het gchnorzet u probiert, het gchnüblet u sech
aagsträngt, u da isch es ggange. S Fötzeli het nid es Schneeflöckli
gmacht, sondern e wunderschöne, wysse, fyne, winzig chlyne
Schneestärn.
Di andere Wulke hei nümme glachet. Si hei nume no gstuunet. Und alli
hätte's am liebschte nachegmacht. aber de grosse Wulke isch es nid
glunge. Ds Fötzeli isch fasch di einzigi Wulke blibe, wo het chönne
Schneestärne mache. Numen es paar anderi, wo fasch so chly sy gsy wi
ds Fötzeli, hei's no fertigbrocht.
Unde , uf der Wält, hei vili Lüt nid emal gmerkt, dass da chlyni Stärndli
sy cho z flüge. Aber die, wo's gmerkt hei, hei sech gfröit drüber, u hei's
schad gfunde, dass nach eme churze Momänt nume no es chlyses
Wassertröpfli isch dagsy, wo vorhär der Schneestärn gläge isch.
Aus "Wienachte met der Frou Schnousi - Dezembergschichte und Värse
vom Lorenz Pauli"
Es gibt viele güte Feen ünd emsige
Heinzelmännchen in ünserem Dorf herzlichen Dänk!
Der Statistik entnehmen wir:
20% der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz haben mindestens eine
unbezahlte, ehrenamtliche oder freiwillige Tätigkeit in einem Verein, einer Institution
oder Organisation. Männer engagieren sich hier gesamthaft häufiger als Frauen
(22,2% gegenüber 17,9%). Weitaus am meisten Freiwilligenarbeit wird für
Sportvereine geleistet. Daneben engagieren sich Frauen und Männer sehr
unterschiedlich stark je nach Bereich. Personen, welche solche unbezahlten
Tätigkeiten ausführen, setzen durchschnittlich rund 1 1/2 Arbeitstage pro Monat dafür
ein (Frauen 12,0 Stunden, Männer 14,5 Stunden pro Monat).
Das sind eindrückliche Zahlen – jeder 5. ist engagiert zu unserem Wohl! Auch Sie
machen in irgendeiner Art etwas für uns, wir schätzen dies sehr!
Für die Leistungen, die auf den ersten Blick nicht so sehr Aufsehen erregen sind wir
sehr dankbar, der Blumenschmuck an und bei den Häusern, die gepflegten Gärten,
das gewischte Trottoir, dies zeichnet unser Dorf aus und wir erfreuen uns daran. Wir
geniessen den Anblick und es macht uns froh.
Dann gibt es die Arbeiten, die man gar nicht sieht und bemerkt – entdecken würden
wir das Geleistete nur, wenn es eben nicht gemacht würde. Hier wird im Herbst oder
nach einem Gewitter rasch ein Abfluss gereinigt, dort wird ein gefährlicher Ast
entfernt, hier ein Gegenstand weggenommen, der eine Gefahr darstellen könnte. Die
Liste kann unendlich lang ergänzt werden.
Herzlichen Dank auch an die Behörde- und Kommissionsmitglieder für den grossen
Einsatz. Ein riesiges Dankeschön auch den Vereinen und allen die zum Wohl
unserer Gemeinde beitragen!
Der Gemeinderat dankt Ihnen allen ganz herzlich für das
Mitmachen, das Mithelfen und das Mitdenken!
Gemeinderat Ursenbach
Aüs dem Gemeinderät
RGSK – Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept
Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens war die gesamte Region Oberaargau eingeladen
Stellungsnahmen zu den wichtigsten Änderungen des RGSK der 2. Generation einzugeben.
Diese Eingaben werden nun durch die Projektorganisation RGSK resp. den Vorstand der
Region Oberaargau geprüft. Nach der kantonalen Vorprüfung wird der
Delegiertenversammlung und Gemeindepräsidienkonferenz 2016 ein Instrument zum
Beschluss vorgelegt.
Im RGSK wurde Ursenbach nicht erwähnt, global zusammengefasst als Gemeinden in Bergund Hügelzonen wird uns Wachstum abgesprochen. Gewerbe soll nur in Autobahn und im
Bereich der Zentrumsgemeinden der vier Subregionen Niederbipp, Herzogenbuchsee,
Langenthal und Huttwil entstehen. Im Bereich Verkehr, sei es Strassen-, Langsam- oder
öffentlicher Verkehr wird unser Tal nicht berücksichtigt.
Der Gemeinderat hat in einem mehrseitigen Bericht Stellung genommen So wurde zum
Beispiel aufgezeigt, dass das Wachstum für Ursenbach nicht eingeschränkt werden darf.
Baulandreserven müssen geschaffen werden können. In den bestehenden Wohnzonen soll
der Umbau von Wohnraum nicht übermässig durch Ämter eingeschränkt werden, es wurde
darauf hingewiesen, dass die kantonalen Stellen den Gemeindeorganen durchaus etwas
zutrauen dürfen. Zonenänderungen sollen wieder möglich sein, z.B. soll es möglich sein,
dass in der Dorfschutzzone alle Parzellen in Wohn- und Gewerbezone umgezont werden um
dem eigentlichen Bestreben der Dorfschutzzone gerecht zu werden. Arbeitsplätze im Dorf,
durch nicht an die Autobahn gebundene Gewerbe, sollen gefördert werden. Bezüglich
Verkehr haben wir uns vehement gewehrt. So steht im Bericht, dass wir mit öffentlichem
Verkehr dem Umsteigebahnhof Kleindietwil angeschlossen sind. Wir haben darauf
hingewiesen, dass lediglich 6 Busverbindungen pro Tag bestehen und dass die Bezeichnung
im Bericht für uns eher ein Affront darstellt. Wir haben auch auf die prekäre Situation bei der
Ausfahrt in die Kantonsstrasse Langenthal-Huttwil hingewiesen, begrüsst dass die Bahn im
Halbstundentakt fährt, aber die überrissen teuren Parkplätze an den umliegenden Bahnhöfen
bemängelt.
Wir sehen dem definitiven RGSK gespannt entgegen.
Jungbürgerfeier
Bei einer schlichten, gemütlichen Feier konnte folgenden Jungbürgern der der
Jungbürgerbrief übergeben werden:
Bärtschi Mirjam
Costa Jonathan
Flückiger Fabienne
Gerber Arian
Güdel Salome
Lippuner Tanja
Oswald Celine
Steffen Marc
Steiner Michelle
Steiner Sina
Weber Michael
Wir freuen uns auf Euer Engagement für unsere Gemeinde!
Wir hatten einen schönen Abend bei einem feinen Essen. Drei Jungbürger mussten sich
entschuldigen wegen Krankheit und beruflichen Verpflichtungen. 2 Jungbürger haben sich
nicht abgemeldet. Dies hat uns gleichzeitig erstaunt und befremdet.
Arbeiten mit Zivilschutzangehörigen
Mit Angehörigen des Zivilschutzes konnte der Wanderweg Weinstegen-Schleifstein wieder
instand gestellt werden, die Treppe ist nun wieder in einem guten Zustand. Der Weiher
Lünsberg wurde gepflegt. Beides macht Freude – ein Augenschein lohnt sich!
Nationalrats- und Ständeratswahlen
Es war eine grosse Herausforderung, der ständige Wahlausschuss ergänzt durch einen
nichtständigen Wahlausschuss hat gute Arbeit geleistet. Herzlichen Dank an alle Wahlhelfer!
Wir haben euch die Pflicht aufgebrummt bei den Wahlen zu helfen – ihr alle habt eure
Freizeit geopfert und gar Arbeitsdienste verschoben, gar eine Feier wurde abgesagt – wir
danken euch herzlich für euer Engagement!
Verabschiedung Militärdienstpflichtige und Zivilschutzdienende
Am 26. November wurden Brand Klaus, Gfeller Tobias und Heiniger Bernhard
verabschiedet.
Gemeindeverband Kulturförderung Region Oberaargau
In der Region Oberaargau ist der Gemeindeverband Kulturförderung Region Oberaargau
operativ tätig. Ab 01.01.2017 wird der Gemeindeverband mindestens 10%, die
Standortgemeinde höchstens 50 % und der Kanton 40 % der gesamten Kosten übernehmen.
Bei den Bibliotheken werden die Verbandsgemeinden 10-15 %, die Standortgemeinden 65 70% und der Kanton 20 % der Kosten übernehmen. Dies ergibt ein Pro Kopf-Beitrag von
CHF 3.55.
Zusätzlich wurde vorgeschlagen ein Pro Kopf-Beitrag von 3.85 zur Entlastung von
Herzogenbuchsee und Huttwil vorgeschlagen, dies weil diese Zentrumsgemeinden grössere
Bibliotheken haben.
Der Gemeinderat hat in seiner Stellungnahme erklärt, dass keine Möglichkeiten bestehen
das Kulturbudget zu erhöhen, dass wir keinesfalls bei unserer eigenen Gemeindebibliothek
Kürzungen vornehmen wollen und dass eine einzige „grosse“ unterstützte Bibliothek
ausreichend ist.
Aufnahmen der Werkleitungen bei Um- An- und Neubauten zur
Weiterbearbeitung GIS
Mathys Ingenieurbüro ist bereits seit Jahren Ansprechpartner der Einwohnergemeinde
Ursenbach in Sachen ARA. Unser Planwerk muss nachgetragen werden. Bisher wurde dies
durch ein Büro, das nun in neue Hände überging, gemacht. Künftig wird das Ingenieurbüro
Mathys die Planwerke nachtragen.
Aufsicht der Kanalisations- und Meteorleitungen
Der Auftrag zu Kontrolle und Aufsicht der Kanalisations- und Meteorleitungen werden
ebenfalls dem Büro Mathys übertragen. Ansprechpartner gemeindeseitig ist Martin Steiner.
Baubewilligungen
Steiner Fritz und Marianne, Carport Unterdorfstrasse
Käser Paul und Liselotte, Einbau Ölheizung, Oberdorf
Gfeller Rafael und Claudia, Steinacher, Neubau EFH
Bericht Fitnesstreppe
Im letzten Ursenbacher wurde ein Bericht zur Fitnesstreppe verfasst, es hat sich ein
ungewollter Fehler eingeschlichen in der Formulierung. Der Weg führt richtig von der Hohle
her über den Ischlagweg zur Fitnesstreppe. Wir möchten uns bei Wanderer und Anwohnern
für Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Aüs der Gemeindeverwältüng
Autobahnvignetten
Sie können die Autobahnvignette 2016 auch bei uns auf der Gemeindeverwaltung beziehen.
Vorsicht Dämmerungseinbrecher am Werk!
In den Herbst- und Wintermonaten sind Einbrecher besonders aktiv. Diese machen sich die
kurzen Tage zu Nutze und begehen ihre Einbrüche im Schutz der Dunkelheit. Der Polizei
gelingt es immer wieder, Tatverdächtige anzuhalten, nicht zuletzt dank aufmerksamen
Bürgerinnen und Bürgern.
Einbrecher interessieren sich vor allem für leicht zugängliche und rasch erreichbare Objekte.
Unverschlossene Türen und offene Fenster erleichtern ihnen das Fortkommen. Einbrecher
knacken oftmals ungenügend gesicherte Fenster und Türen. Ein Einbruch muss schnell und
lautlos „über die Bühne gehen“. Kommen Einbrecher nicht innert Kürze ans Ziel, gehen sie in
der Regel erfahrungsgemäss weiter und suchen sich das „nächste Ziel“ aus.
Folgende Massnahmen tragen zur Prävention bei:
- Signalisieren Sie Anwesenheit. Aktivieren Sie z.B. mit Zeitschaltuhren verschiedene
Lichtquellen auf mehreren Etagen. Vermeiden Sie direkten Einblick in den
Wohnbereich, indem Vorhänge gezogen, Storen heruntergelassen und Fensterläden
geschlossen werden.
- Schliessen und sichern Sie sämtliche Türen, Fenster und Fensterläden.
- Lassen Sie die Aussenbeleuchtung beim Wohnhaus brennen (z.B. mittels
Bewegungsmeldern).
- Pflegen Sie die Nachbarschaftshilfe: Betreuen Sie verlassene Häuser und
Wohnungen Ihrer Nachbarn.
- Achten Sie auf verdächtige Personen und Fahrzeuge in Ihrem Quartier. Melden Sie
ungewöhnliche Vorkommnisse sofort der Polizei (Tel. 112/117).
Sollte es trotzdem zu einem Einbruch kommen, verhalten Sie sich wie folgt:
1. Ruhe bewahren: Keine unüberlegten Handlungen vornehmen.
2. Eigensicherung: Versuchen Sie nie selber einen Einbrecher aufzuhalten
3. Spurenschutz: Berühren Sie nichts und betreten Sie den Tatort nicht
4. Meldung: Informieren Sie unverzüglich die Polizei vier Notruf 112 oder 117
Öffnungszeiten über die Festtage
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben über die Festtage wie folgt geschlossen:
Donnerstag, 24. Dezember 2015, ab 11.00 Uhr, bis Sonntag, 27. Dezember 2015
Donnerstag, 31. Dezember 2015, ab 11.00 Uhr, bis Sonntag, 3. Januar 2016
Fundbüro
Auf der Gemeindeverwaltung wird nach wie vor das Fundbüro geführt. Finden Sie einen
Schlüssel oder Wertgegenstand, bringen Sie diesen bei uns vorbei – oder Sie vermissen
etwas – melden Sie sich bei uns evtl. wurde der Gegenstand bei uns abgegeben.
AHV-Zweigstelle
Flexibles Rentenalter ermöglicht vorzeitige Pensionierung
Ordentliches Rentenalter
Männer treten mit 65 Jahren ins AHV-Rentenalter ein. Das ordentliche Rentenalter beginnt
für Frauen mit 64 Jahren.
Vorbezug und Aufschub der Altersrente
Dank der Flexibilisierung des Rentenalters können Männer und Frauen den Bezug der
Altersrente
- um ein oder zwei Jahre vorziehen (Vorbezug für einzelne Monate nicht möglich) oder
- um mindestens ein bis höchstens fünf Jahren aufschieben (ab ein Jahr Aufschub, für
einzelne Monate nicht möglich
Wer seine Altersrente vorbezieht, erhält für die gesamte Dauer des Rentenbezugs eine
gekürzte Rente. Wer den Beginn des Rentenbezugs aufschiebt, erhält demgegenüber die
gesamte Dauer eine erhöhte Rente. Kürzung bzw. Zuschlag werden zusammen mit der
Rente periodisch der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Jeder Ehepartner hat,
unabhängig vom anderen, die Möglichkeit, seine Rente vorüberziehen oder aufzuschieben
(z.B. die Ehefrau bezieht ihre Rente vor, der Ehemann schiebt sie auf).
Rentenvorbezug
Der Rentenvorbezug muss mit amtlichem Anmeldeformular zum Voraus geltend gemacht
werden. Diese zweckmässigerweise spätestens drei Monate vor dem Geburtstag, ab dem
die vorbezogene Rente ausgerichtet werden soll. Andernfalls ist der Rentenvorbezug bzw.
Rentenbezug erst ab dem nächstfolgenden Geburtstag möglich. Rückwirkend kann kein
Vorbezug erfolgen.
Wer die Rente vorbezieht, untersteht weiterhin der AHV/(IV/EO-Beitragspflicht. Während des
Vorbezugs bezahlte Beiträge werden für die Rentenfestsetzung nicht mehr berücksichtigt.
Der für erwerbstätige AHV-Rentnerinnen anwendbare Freibetrag, auf dem keine Beiträge zu
entrichten sind, gilt nicht während des Rentenvorbezugs.
Weil der Rentenvorbezug auch für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen
möglich sein soll, können unter bestimmten Voraussetzungen während des Vorbezugs auch
Ergänzungsleistungen gewährt werden.
Wichtig
Während der Dauer des Renten Vorbezugs werden keine Kinderrenten ausgerichtet. Wird
eine vorbezogene Altersrente durch Hinterlassenenrenten abgelöst, werden diese wie die
vorbezogene Altersrente gekürzt.
Rentenaufschub
Wer kurz vor dem Rentenalter steht, kann mit amtlichem Formular den Rentenbezug um
mindestens ein, höchstens fünf Jahre aufschieben. Damit erhöht sich der Rentenanspruch
um den Aufschubzuschlag. Die Renke kann während des Aufschubs – wiederum mit
amtlichem Formular – jederzeit bzw. frühestens nach einem Jahr abgerufen werden. Man
muss sich so nicht im Voraus auf eine bestimmte Aufschubsdauer festlegen.
Der Aufschubszuschlag, ein fixer Krankenbetrag in Prozenten des Durchschnitts der
aufgeschobenen Rente, entspricht dem versicherungstechnischen Gegenwert der während
des Aufschubs nicht bezogenen Rente. Je länger der Aufschub, desto höher der Zuschlag.
Bei Fragen steht Ihnen unsere Edith Kaufmann 062 965 10 10 gerne zur Verfügung.
Daniela Glutz
Der Gemeinderat und das Team der
Gemeindeverwaltung wünschen Ihnen ein schönes,
besinnliches Weihnachtsfest und viel Freude, gute
Gesundheit und alles Gute fürs neue Jahr
Steuererklärung
Schon bald ist es wieder soweit. Die Steuererklärung für das Jahr 2015 ist auszufüllen. Es
gelten folgende Fristen zur Einreichung:
 15. März 2016 für unselbständig Erwerbende
 15. Mai 2016 für selbständig Erwerbende
Gesuche um Fristverlängerung können wie folgt eingereicht werden:
 Auf dem Postweg an Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region EmmentalOberaargau, Dunantstrasse 5, 3400 Burgdorf
 Online unter www.taxme.ch
Die Bearbeitungsgebühr für Fristverlängerungen beträgt Fr. 20.00. Wird das Gesuch online
eingereicht, ist bei Fristverlängerungsgesuchen bis zum 15. September 2016 keine Gebühr
geschuldet. Bei Fristverlängerungsgesuchen bis zum 15. November 2016 ist eine Gebühr
von Fr. 10.00 geschuldet. Für Steuererklärungen, welche nicht fristgerecht eingereicht
werden, wird eine Mahngebühr von Fr. 60.00 erhoben.
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern bietet unter www.taxme.ch elektronische Dienstleistungen im Steuerbereich an. Ihre Steuererklärung können Sie online im Internet
ausfüllen. Schnell, praktisch und sicher werden die Daten direkt übertragen. Ein Besuch der
Website lohnt sich.
Wir danken den Steuerpflichtigen für die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung.
Vereinfachte Veranlagung
Soweit die Verhältnisse, die zu einem Erlass der ganzen geschuldeten Steuern berechtigen,
schon bei der Veranlagung bekannt sind, kann das steuerbare Einkommen auf Null
festgesetzt werden.
In den folgenden Fällen wird das steuerbare Einkommen auf Null gesetzt:
 Bei rentenberechtigten Personen, die voraussichtlich dauerhaft in einem Pflege- oder
Kranken-heim oder in der Pflegeabteilung eines Altersheims leben, sofern die gesamten
Einkünfte (inklusive steuerfreie Einkünfte) nach Abzug der Heimkosten weniger als die
vom Regierungsrat festge-setzte freie Quote (Fr. 4‘728.00) zur Bestreitung der
persönlichen Auslagen betragen;
 Bei den übrigen Personen, wenn die gesamten Einkünfte (inklusives steuerfreie
Einkünfte) das betreibungsrechtliche Existenzminimum voraussichtlich dauerhaft nicht
übersteigen und keine Sozialhilfeleistungen bezogen werden.
Bei einem steuerbaren Vermögen über Fr. 37'500.00 bei Alleinstehenden und Fr. 60'000.00
bei Verheirateten sowie bei Liegenschaftsbesitz ist eine Veranlagung im vereinfachten
Verfahren nicht möglich.
Der Antrag auf vereinfachte Veranlagung ist zusammen mit den Formularen 1 – 5 der
Steuererklärung beim Steuerbüro der Gemeinde einzureichen. Achtung: Die Formulare 1
und 3 sind zu unterzeichnen. Nachträglich eingereichte Anträge können nicht mehr
berücksichtigt werden. Die ordentliche Steuererklärung ist trotz der speziellen Veranlagung
jährlich einzureichen, das Gesuch um vereinfachte Veranlagung jedoch nur ein Mal. Es gilt
bis zum Widerruf. Das Antragsformular kann beim Steuerbüro bezogen werden.
Wird das Gesuch auf vereinfachte Veranlagung abgelehnt, besteht die Möglichkeit ein
Erlassgesuch einzureichen.
Für Ihre Mitarbeit danken wir.
GEMEINDEVERWALTUNG URSENBACH
Gedänken eines äbtretenden
Gemeindepräsidenten
Geschätzte Ursenbacherinnen und Ursenbacher
In diesen Tagen neigt sich meine achtjährige Amtszeit als Gemeindepräsident dem
Ende zu. Es war für mich eine lehrreiche, interessante und anspruchsvolle Aufgabe.
Die Behörden und die Verwaltung wurden vor grosse und verschiedenartige
Aufgaben gestellt. Vieles wurde erreicht, einiges nicht.
Es ist mir ein Anliegen an dieser Stelle meinen Dank auszusprechen. An Manfred
Lehmann und Daniela Glutz für ihre Unterstützung und die umsichtige Führung der
Gemeindeverwaltung. Allen Angestellten der Gemeinde für die angenehme und
konstruktive Zusammenarbeit. Den Behördenmitgliedern aller Stufen für Ihren
Einsatz und das kollegiale Verhältnis. Besonders auch meiner Familie, meiner Gattin
Maja, unserer Tochter Lena. Sie haben mir stets den Rücken freigehalten und
Verständnis aufgebracht, damit ich die zahlreichen Termine wahrnehmen konnte.
Besonders Ihnen, werte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, gilt mein Dank!
Für das entgegengebrachte Vertrauen und das Verständnis - auch dann, wenn
schwierige und unpopuläre Entscheide getroffen werden mussten. Wir alle, das
ganze Verwaltungsteam und die Behörden, fühlten sich immer unterstützt und
respektiert durch die Bevölkerung.
Es war mir stets eine Ehre - und ich war auch etwas Stolz darauf Gemeindepräsident von Ursenbach zu sein.
Meinen Ratskolleginnen und Ratskollegen wünsche ich weiterhin ein
konsensorientiertes Wirken zum Wohle der Gemeinde und einen Souverän, der in
dieser politischen Arbeit engagiert mitwirkt und die erarbeiteten Lösungen mitträgt.
Mit Interesse werde ich das Geschehen von aussen verfolgen.
Nochmals einen herzlichen Dank für die grosse Unterstützung, die ich erfahren
durfte, und Ihnen alles Liebe und Gute für die Zukunft
Ulrich Fuhrimann
Gemeindepräsident Ursenbach, 2008-2015
WIR GRATULIEREN
Geburtstage
75-jährig
am 3. Januar 2016
Feldmann-Schneider Marie, Stutz
am 24. März 2016
Wagner-Feldmann Ruth, Dorf
80-jährig
am 15. Januar 2016
Flückiger Ulrich, Lünisberg
am 21. Februar 1016
Lanz Heinrich, Mühlerain
90-jährig
am 26. Januar 2016
Bärtschi-Fiechter Johanna, Huttwil
am 21. März 2016
Bärtschi-Lanz Meta, Unterdorf
Den Jubilarinnen und Jubilaren gratulieren wir zum bevorstehenden
Geburtstag ganz herzlich. Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit und nur
das Beste für die kommenden Jahre.
Geburten
Degen Miles, Gerberain
Fuhrimann Alina, Eichmatt
MUSIG
- SITE
Präsidentin: Anita Aebersold
Dirigent: Alain Nilly
Kassiererin: Ursula Jost
Redaktion: Manuela Heimberg
Schon bald gehört das Jahr 2015 wieder der Vergangenheit an. Auf diesem Weg möchten
wir Ihnen wieder einmal DANKE sagen.
Danke, für die Unterstützung welche wir das ganze Jahr über von Ihnen erhalten haben,
sei es mit Ihrer Anwesenheit an unserem Konzert, Musig Zmorge, am Lotto oder bei
kleineren Auftritten im Dorf und in der Umgebung.
Auch vielen Dank für alle Spenden, die wir z.B. für ein Ständli- Auftritt erhalten haben. Mit all
Ihren grosszügigen Unterstützungen helfen Sie uns, die Kosten für die
Jungbläserausbildung, für Noten, Instrumente, Uniformen oder sonstigen Auslagen zu
finanzieren.
Vorschau 2016
Am Freitag, 18. und Samstag, 19. März 2016 findet das traditionelle Jahreskonzert statt.
Unter der Leitung von Alain Nilly üben wir bereits jetzt auf diesen Höhepunkt hin. Lassen Sie
sich überraschen, mit Stücken von einigen Legenden aus der Musikbranche, wie zum
Beispiel Wolfgang Petry, the Blue Brothers, Mani Matter oder Udo Jürgens stellen wir ein
abwechslungsreiches und hoffentlich unterhaltsames Programm zusammen. Am Samstag
dürfen wir mit Freude Beat Zaugg für sein langjähriges Musizieren ehren.
Bereits heute freuen wir uns, Sie im Oeschenbach zum Konzert begrüssen zu dürfen.
Die ganze Musikgesellschaft Ursenbach wünscht Ihnen frohe Festtage und für das neue
Jahr alles Gute und ganz viel Glück.
Tätigkeitsprogramm der Landfrauen
Ursenbach/ Oeschenbach 2016
Liebe Landfrauen, wiederum geht ein ereignisreiches Jahr zu Ende
in dem wir doch so einiges erleben durften. Neben einigen sehr
vergnüglichen Anlässen wie der Mode Apero bei Lüthi Look, waren
die Gewerbeausstellung, der SLOW UP und der BEKB Tag in Bern
für unsere Vereinskasse sehr gut. Herzlichen Dank allen Frauen für
ihre Mithilfe denn ohne ein Miteinander geht gar nichts.
Am Sa. 30. Januar hat der Kulturverein eine Vernissage, wir backen
und helfen beim Servieren mir. Wer etwas backen oder mithelfen
möchte kann sich bei Ramona Hirschi 062 965 16 49 oder
[email protected] melden.
NEUES DATUM! Die HV findet am Do. 25. Februar 13:30 Uhr im
Löwen statt. Bitte kleines Geschenk mitbringen.
Kurs mit Kindern
Am Mi. 9. März gestalten wir ein Vogelhäuschen, eintreffen ab 14:00
Uhr bei Rahel Egli, alles inklusive, Farbe etc. 30. Fr. Die Vögel
werden sich freuen. Anmeldeschluss 22. Februar an Maja
Fuhrimann oder [email protected]
Do. 17. März ist unser LOTTO Abend, bitte 2 Preise und eine
Kaffeetasse mitbringen.
Kochkurs
Frau Berger hat sich für uns etwas Spezielles aus der asiatischen
Welt ausgedacht. Der Kurs findet am Mi. 6. April um 19:00 Uhr im
Oberstufenzentrum in Kleindietwil statt. Kosten ca. 50.Fr.
Anmeldeschluss 20. März, an Maja Fuhrimann 062 965 13 58 oder
[email protected]
Unser Frauenabend ist am Do. 28. April um 20:00 Uhr im Schulhaus,
Thema: Gewaltprävention und verhüten von Vermögensdelikten.
Dieser interessante Vortrag wird durch die Polizei ausgeführt .
Anmeldung unter 062 965 13 58 oder maja-fuhrimann @bluewin.ch
Anmeldeschluss ist der 9. April 2016
Do. 12. Mai ist der Maibummel mit den Samaritern, Start ab
Schulhaus um 19:30 Uhr.
Di. 17.und Do. 19. Mai, VBL-Landfrauentag im Wasen, Riedbad um
13:30Uhr, Thema Handwerkerweg.
Do. 16. Juni OLV – Wanderung ab Attiswil, Fr. Schneeberger gibt
Auskunft 062 963 14 57
Unsere Vereinsreise wird heuer durch den LFV Leimiswil
durchgeführt. Donnerstag 23.Juni. Reiseprogramm folgt später.
Wir Wünschen allen frohe Festtage und ein glückliches neues Jahr .
Neumitglieder sind auch 2016 herzlich willkommen.
Neüe Hündedätenbänk Amicüs
In diesen Tagen erreicht und von Kantonsseite die Nachricht, dass die Hundedatenbank
ersetzt wird. Zusammenfassend können wir Sie folgendermassen informieren:
Warum braucht es eine neue Hundedatenbank?
Die Datenqualität in der bisherigen Datenbank erfüllte die Anforderungen für einen
effizienten Vollzug nicht mehr. In einigen Kantonen betrug der Prozentsatz der fehlerhaften
Personendaten bis zu 20%. Weiter erfolgten verschiedene Anpassungen in der
Bundesgesetzgebung, was den Ersatz der bestehenden Datenbank ebenfalls notwendig
machte.
Die neue Hundedatenbank wird eine deutliche Verbesserung der Datenqualität mit sich
bringen. Sie wird neben den kommunalen Verwaltungsaufgaben den Vollzug von
Hundegesetzgebung, Tierschutzgesetzgebung und Tierseuchengesetzgebung vereinfachen
und verbessern.
Sie sind bereits Hundehalter
Personen, die bereits einen Hund halten oder hielten, sind mit ihren Personendaten in der
Datenbank eingetragen und können ihren neuen Hund ohne vorherige Meldung bei der
Gemeinde direkt vom Tierarzt auf sich registrieren lassen. Bei Adressänderungen nimmt die
Gemeinde die entsprechende Mutation in der Datenbank vor. Alternativ dazu können
Hundehalterinnen oder Hundehalter Adressänderungen via Amicus- Helpdesk mutieren
Gemäss Tierseuchengesetzgebung haben die Kantone eine zentrale nationale
Hundedatenbank zu betreiben. Handelnd durch die Vereinigung der Schweizer
Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT) haben die Kantone die Identitas AG mit
dem Neubau und dem Betrieb dieser Datenbank beauftragt. Ab dem 4. Januar 2016 wird
nun die neue Hundedatenbank mit dem Namen Amicus (www.amicus.ch) die bisherige
ANIS- Datenbank ersetzen.
Sie sind neu Hundehalter oder Hundehalterin?
Hundehalterinnen und Hundehalter können ihre Personendaten nicht mehr selber in der
Datenbank erfassen. Alternativ zur Erstregistrierung durch die Gemeinde können sie auch
über eine Tierärztin oder einen Tierarzt via Amicus - Helpdesk registriert werden. Bei einer
Registrierung via Helpdesk besteht allerdings die Gefahr, dass die erhobenen
Personendaten den Anforderungen nicht vollständig genügen.
Für die Gemeinden besteht die Möglichkeit, die Daten falls gewünscht entweder via
Schnittstelle in ihre eigene Software zu übernehmen oder die Datenbank dank
entsprechender Datenqualität direkt als Grundlage für den Bezug der Hundetaxe
heranzuziehen.
Registrierung via Helpdesk: Hundehalterinnen und Hundehalter können ihre
Personendaten nicht mehr selber in der Datenbank erfassen. Alternativ zur Erstregistrierung
durch die Gemeinde können sie auch über eine Tierärztin oder einen Tierarzt via Amicus Helpdesk registriert werden. Bei einer Registrierung via Helpdesk besteht allerdings die
Gefahr, dass die erhobenen Personendaten den Anforderungen nicht vollständig genügen.
Internet: www.be.ch/veterinaerdienst
Geschichte ünd Entwicklüng von
Ursenbäch
Teil 1
Wie das Gemeindewappen anzeigt, liegt Ursenbach zwischen drei
Hügeln eingebettet: dem Stutz, dem Berg und der Scheine. Der
Ursenbach, in den der Walterswilbach und der Oeschenbach
fliessen fällt als wichtiges Sujet im Wappen auf. Den Menschen,
welche unser Gebiet als erstes besiedelt haben, lag grosse
Wichtigkeit am Wasservorkommen. So war der Bach gerade in
der Landwirtschaft von Bedeutung um die Matten zu bewässern.
Aus diesem Grund spielt er vielleicht eine so zentrale Rolle im
Wappen, welches ein Vorschlag des Staatsarchivs aus dem Jahre
1915 ist. Es entstand nach Motiven früherer Wappen – enthalten in einem
Kirchenfenster und auf einem Abendmahlskelch.
Gemeindegebiet vor 1890
Zu Ursenbach gehörten damals die Höfe Waldhüsli, Unterwaltrigen, Gassen und
Hubberg, der sogenannte „Kleinemmental-Viertel“ sowie die Dörfchen Hirsern und
Hofen: der „Hirsern-Hofern-Viertel“. Der untere Teil der Gemeinde wurde in zwei
Bezirke aufgeteilt: „Ob dem Bach“ enthaltend die Höfe Mühlerain bis Aeschi und Berg
und „Unter dem Bach“ mit Weinstegen, Mösli und Stutz bis Gerbe.
Im Jahr 1889 wurden die Gemeindegrenzen neu geregelt. Der Emmental-Viertel
wurde von Ursenbach abgetrennt und den Gemeinden Walterswil und Dürrenroth
einverleibt. Dagegen kamen die Höfe Richisberg und das Dörfchen Lünisberg zu
unserer Gemeinde. Heute grenzt Ursenbach mit 18‘851 m an die Nachbargemeinden
Madiswil (Ortsteile Leimiswil und Kleindietwil), Ochlenberg, Oeschenbach,
Rohrbachgraben und Walterswil. Die Grundfläche der Gemeinde beträgt 917 ha, 35
A, 44 m2 und gleicht der Form eines Frosches. Der tiefste Punkt liegt mit 553 m ü M.
in Weinstegen, der höchste auf der Lünsisbergweid mit 786 m ü.M. Der Dorfkern mit
der Kirche liegt auf 590 m ü.M.
Entstehung und erste Erwähnung
In einer Urkunde von 1201 bestätigt der Bischof von Konstanz einen Güterabtausch
zwischen dem Kloster St. Urban und der Pfarrei Wynau (Fontes I, Nr. 108, S. 498).
Unter den Zeugen für dieses Rechtsgeschäft wird ein Gerungus Plebanus
(=Leutpriester) de Ursibach erwähnt. Die Urkunde befindet sich im Staatsarchiv des
Kantons Luzern. Allerdings existiert eine Urkunde vom 2. April 1139, in der Papst
Innozenz II die Abtei Trub und deren Besitz in Schutz nimmt. Darin wird Ursibach
erwähnt, aber diese Urkunde ist nicht mehr im Original erhalten, sondern lediglich in
einer deutschen Uebersetzung. Man hat diese Urkunde früher als Fälschung
betrachtet, die neuere Forschung geht jedoch davon aus, dass diese Uebersetzung
auf einer echten Urkunde beruht, so kann man heute sagen, dass 1139 als Jahr der
ersten Erwähnung von Ursenbach anzusehen ist.
Ursenbach um 1750
Hier werden die sozialen Verhältnisse der Bevölkerung um das Jahr 1750 aufgezeigt.
Die Informationen finden sich in einem Pfarrbericht geschrieben von Heinrich
Fröhlich zu Ursenbach.
Ueber die Gemeindeangehörigen
Von den Gemeindeangehörigen kann man rühmen. Sie sind in gegenwärtiger Zeit
nicht dem Laster der Trunkenheit ergeben. Die Ursachen dessen sind, dass im
hiesigen Kirchspiel nur ein Wirtshaus steht und die Vorgesetzten einem guten
Exempel vorgehen. Manns- und Weibspersonen sind ungemein häuslich und von
Jugend auf zur Arbeit gewandt. Sie haben das Geld lieb und streben mächtig nach
demselben. In der Kleidung sieht man wenig Unterschied zwischen Reichen und
Armen. Es sind in der Gemeinde beide vertreten. Die Eltern sind nicht mit vielen
Kindern beladen. Bei den Bauern kommt dem jüngsten Sohn der Hof unter einer
geringen Schatzung zu. Zusätzlich erbt er vorweg den vierten Teil des Vermögens,
wobei den Rest alle Geschwister zu gleichen Teilen erhalten. Die anderen Söhne
werden zu einer Profession erzogen. Man macht aus ihnen Landärzte, Gerber,
Schlosser, Schmiede, Zimmerleute etc., welche sich alle von ihrer Profession jedoch
mit Unterschied erhalten können. Sind die Eltern bei mittlerem oder noch geringerem
Vermögen, so lehrt der Vater oft zwei Söhnen sein Handwerk als Seiler, Maurer,
Schuhmacher, Wagner, Küffer, Tischmacher etc. Hier können aber meistens zwei
des gleichen Handwerks nicht bestehen so müssen manche fortziehen und oft
geraten diese in Armut und belasten hiermit die Gemeinde. Aus diesen Gründen
habe ich vielen Eltern geraten, bei der Aufziehung ihrer Kinder nicht mehr so sehr
auf die Erlernung einer Profession zu drängen, sondern aus ihnen gute Knechte und
Mägde zu machen. Die Landwirtschaft hat viele Arbeitskräfte nötig und dadurch
könnte Geld für Taglöhner und Bedienstete eingespart werden.
Das Heimwerk
In unserer Gemeinde wird kaum ein Haus ohne Webstuhl gefunden. Die Arbeit mit
dem grössten Ertrag für die Armen hier ist das Weben und Zubereiten leiniger und
wollener Tücher. Wir haben Eheleute, obwohl sie anfänglich mittellos waren, welche
sich durch das Weben einige Mittel erworben haben und ihre Kinder ohne
Beschwerden ehrlich erziehen können. Freilich sind viele Webkeller feucht und es ist
anzumerken, dass fast alle Weber, Männer und Frauen, schlecht aussehen, oft krank
sind und selten zu einem hohen Alter kommen.
Hier darf angebracht werden, dass von den 217 Bürgern die am 17. August 1798 in
der Kirche zu Ursenbach den Eid auf die helvetische Verfassung leisteten 35 den
Weberberuf ausübten. Im Mai 1826 stellte die Gemeinde ein Gesuch an die
Regierung, dass in Ursenbach eine Stelle eines obrigkeitlichen Tuchmessers
errichtet werde. Denn in der Gemeinde wird viel Tuch gewoben und die Weber sind
gut zwei Stunden von dem nächsten Messer in Hermiswil entfernt. Diesem Gesuch
wurde entsprochen und Jakob Andreas Güdel wurde zum Tuchmesser gewählt und
vereidigt.
Ueber die Armen und die Armenfürsorge
Man muss einen dreifachen Unterschied der hiesigen Armen machen
1. Solche die noch keine Almosen oder Handreichungen erhalten haben. Diese
Anzahl ist ziemlich gross.
2. Solche, die Handreichungen geniessen. Diese Anzahl ist gering
3. Solche, die nur von Almosen leben. Es sind nicht über acht Personen.
Den Armen heimatberechtigten ausserhalb der Gemeinde schicken wir keine
Unterstützung mehr, Krankheiten und Notfälle sind ausgeschlossen. Wir verlangen,
dass diese in ihre Heimat zurückkehren, so können wir ein wachsames Auge auf sie
haben. Von der Gemeinde wird den Armen der Hauszins bezahlt oder erlassen und
ihnen werden Kleider angeschafft. Auf der Allmend wird ihnen ein Stücklein Land
überlassen, worauf sie Getreide und eigene Nahrung anpflanzen können.
Verdienstmöglichkeiten
Da der Landbau ständig verbessert wird, sollte man in Ursenbach bei der
Landwirtschaft bleiben. Diejenigen, die sich mit Leinwand-, Tuch- und Garnhandel
befassen, bewähren sich nicht alle. Das Marktfahren ist eine gefährliche Sache, weil
man gar leicht zu einer wollüstigen Lebensart verführt werden kann.
Im nächsten Ursenbacher erzählen wir wie Ursenbach zum Amt Aarwangen
kommt.
Quelle:
Geschichte und Entwicklung des Oberaargau und Ursenbach – Philipp
Leuenberger
Philipp Leuenberger war Berufsmaturand im 2. Semester als er im Fach Geschichte
den Auftrag erhielt eine Dokumentation zu erarbeiten. Er interessierte sich für unsere
Region, unseren Wohnort und unsere Geschichte. Ihn interessierten die alten
Gegebenheiten, Entwicklungen, geschichtliche Ereignisse und ganz konkret wie es
einmal war, dort wo wir jetzt leben und damit wieder Geschichte prägen für unsere
Nachkommen.
Mit seiner Arbeit hat Philipp für uns ein wertvolles Dokument erschaffen, gebannt
habe ich seine Aufzeichnungen in unserem Geschichtsarchiv gelesen und wusste –
diese Aufzeichnungen interessieren auch Sie – wir wollen Sie an seinen Recherchen
teilhaben lassen.
Daniela Glutz
Sie haben in den letzten 5 Jahren
 einen Steamer an einen neuen Wasseranschluss
installiert?
 geniessen die Vorteile einer Abwaschmaschine?
 im Garten ein zusätzlicher Wasseranschluss?
 ein Gäste-WC eingebaut?
 ein Umbau, der nicht bewilligungspflichtig ist,
umgesetzt?
 oder …
→ Denken Sie daran, zusätzliche Wasseranschlüsse
sind meldepflichtig.
Es ist uns bewusst, dass dies vergessen geht, dass man sich nicht bewusst ist, dass
ein zusätzlicher Wasserhahn der Gemeinde zu melden ist. Darum möchten wir Sie
wieder einmal daran erinnern und Ihnen die Möglichkeit geben, allenfalls Versäumtes
nachzuholen.
Füllen Sie untenstehenden Talon aus und retournieren Sie diesen der
Gemeindeverwaltung (Einwohnergemeinde Ursenbach, Dorf 44, 4937 Ursenbach,
062 965 10 10, [email protected]).
Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
Name, Vorname:
Adresse:
Tel. Nr.:
Neuer Wasseranschluss auf Grund von:
Gemüse ünd bünte Blümensträüsse äüs
dem eigenen Gärten
- Sie wohnen in einer Mietwohnung ohne Gartenanteil, würden aber
das Werken im Garten schätzen?
- Sie stellen Ihren eigenen Umschwung ausschliesslich Ihren
Kindern zur Verfügung und verzichten auf die Pflanzung, weil Sie
nicht möchten, dass Gemüse und Blumen dem Fussball zum Opfer
fallen – trotzdem möchten Sie eigenes Gemüse ziehen?
- Ihr eigener Garten ist zu klein?
- Sie schätzen das gemeinsame Gärtnern und freuen sich einen Teil
des Grossgartens zu nutzen?
Wir können Ihnen ein ca. 40 m2 grosser Gartenbereich anbieten,
der ehemalige Schulhausgarten (beim Gemeindehaus, nach den
Garagen), kann durch Sie gratis genutzt werden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Melden Sie sich auf der
Gemeindeverwaltung 062 965 10 10 oder
[email protected].
Zum Schmunzeln / Witze
Die Frau des Zauberers:“ Jetzt habe ich aber genug von
deinen ewigen Tauben und Kaninchen. Kannst du nicht
mal ein Rindsfilet herzaubern!“
Friseur zum unbekannten
Kunden: “zu Besuch hier ?“
Nein zum Haareschneiden!“
Meint ein Snob:“ Ich
habe mir eine neue
Segeljacht gekauft
,die alte ist nass
geworden!“
Redaktionsschluss
der nächsten Ausgabe:
4. März 2016