www.ursenbach.ch EIFACH DR URSEBACHER URSEBACH… NR. 72 JANUAR 2016 Einwohnergemeinde Ursenbach Stärne, Stärne, überäll Stärne Höch am Himmel het's Wulke. Nid immer. Mängisch verstecke si sech. Mängisch het's grossi Wulke, mängisch chlyni. U mängisch chunnt d Sunne näbedüre, mängisch rägnet's us de Wulke, u we glychzytig d'Sunne schynt, git's e Rägeboge. Das fröit alli Mönsche uf der Wält, und es fröit o d Sunne u d Wulke. Itz isch aber Winter, und us de Wulke chöme nid Rägetropfe, sondern Schneeflocke. Jedefalls sötti das so sy, we's chalt gnue isch. Jedi Wulke probiert, die gröschte u dickschte Schneeflocke z mache. Us de gröschte Wulke chöme di gröschte Flocke, und us de chlyne halt chlyneri. Der chlynschte Wulke hei alli Fötzeli gseit, wüu si chuum grösser isch gsy als es Papierfötzeli. Ds Fötzeli het sech Müeh ggä, aber es het nume winzig chlyni Schneeflöckli chönne mache. Die grosse Wulke hei ds Fötzeli usglachet derwäge, u je meh di andere glachet hei, deschto chlyner sy d Schneeflöckli worde, wo ds Fötzeli het chönne mache. Schliesslech isch es grad überhoupt nümme ggange. Di andere hei wyter Schneeflocke gmacht u hei gar nid gmerkt, dass ds Fötzeli nümme ghulfe het. Itz isches Aabe worde. Ds Fötzeli het uf d Wält abegluet: "Ui, so viil Liechtli! Und überall het's Stärne! Uf de Gschänkpapier het's mängisch guldig oder silbrig drufgmalti, uf de Wiehnachtsböim het's serigi us Metall oder sogar us Glas, a de Fänschter chläbe da u dert Stärne us Sydepapier, i de Güetzibüchse het's Güetzi, wo usgseh wi Stärne, und i der Stadt hange Stärne us ganz viil Glüebire. D Mönsche hei gärn Stärne, das ghört vilech zu der Wienachtszyt." Nacheme Zytli het ds Fötzeli o ufegluegt. Ueber em Fötzeli het's o glitzeret u glänzt. Am Himmer sy ganz viil richtigi Stärne z gseh gsy: "Oh, isch das schön. Über mir het's Stärne, under mir het's Stärne, alles isch voll Stärne!" Plötzlech het's sträng u lut tönt: "He, Fötzeli, was stuunisch so, hilf üs gschyder, mir sötte no meh schneie!" Ds Fötzeli het wider probiert. Aber es het wider nume Schneeflöckli ggä, wo so gross sy gsy wine Gufechnopf. U wider hei di grosse Wulke glachet u gseit: "Es spilt eigetlech gar ke Rolle, ob du hilfsch oder nid. So chly wi die Schneeflöckli sy, merkt jo glych niemer öppis dervo!" Dasmal isch ds Fötzeli nid truurig worde. Es het nämlech scho gwüsst, was es wott mache. Es het gchnorzet u probiert, het gchnüblet u sech aagsträngt, u da isch es ggange. S Fötzeli het nid es Schneeflöckli gmacht, sondern e wunderschöne, wysse, fyne, winzig chlyne Schneestärn. Di andere Wulke hei nümme glachet. Si hei nume no gstuunet. Und alli hätte's am liebschte nachegmacht. aber de grosse Wulke isch es nid glunge. Ds Fötzeli isch fasch di einzigi Wulke blibe, wo het chönne Schneestärne mache. Numen es paar anderi, wo fasch so chly sy gsy wi ds Fötzeli, hei's no fertigbrocht. Unde , uf der Wält, hei vili Lüt nid emal gmerkt, dass da chlyni Stärndli sy cho z flüge. Aber die, wo's gmerkt hei, hei sech gfröit drüber, u hei's schad gfunde, dass nach eme churze Momänt nume no es chlyses Wassertröpfli isch dagsy, wo vorhär der Schneestärn gläge isch. Aus "Wienachte met der Frou Schnousi - Dezembergschichte und Värse vom Lorenz Pauli" Es gibt viele güte Feen ünd emsige Heinzelmännchen in ünserem Dorf herzlichen Dänk! Der Statistik entnehmen wir: 20% der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz haben mindestens eine unbezahlte, ehrenamtliche oder freiwillige Tätigkeit in einem Verein, einer Institution oder Organisation. Männer engagieren sich hier gesamthaft häufiger als Frauen (22,2% gegenüber 17,9%). Weitaus am meisten Freiwilligenarbeit wird für Sportvereine geleistet. Daneben engagieren sich Frauen und Männer sehr unterschiedlich stark je nach Bereich. Personen, welche solche unbezahlten Tätigkeiten ausführen, setzen durchschnittlich rund 1 1/2 Arbeitstage pro Monat dafür ein (Frauen 12,0 Stunden, Männer 14,5 Stunden pro Monat). Das sind eindrückliche Zahlen – jeder 5. ist engagiert zu unserem Wohl! Auch Sie machen in irgendeiner Art etwas für uns, wir schätzen dies sehr! Für die Leistungen, die auf den ersten Blick nicht so sehr Aufsehen erregen sind wir sehr dankbar, der Blumenschmuck an und bei den Häusern, die gepflegten Gärten, das gewischte Trottoir, dies zeichnet unser Dorf aus und wir erfreuen uns daran. Wir geniessen den Anblick und es macht uns froh. Dann gibt es die Arbeiten, die man gar nicht sieht und bemerkt – entdecken würden wir das Geleistete nur, wenn es eben nicht gemacht würde. Hier wird im Herbst oder nach einem Gewitter rasch ein Abfluss gereinigt, dort wird ein gefährlicher Ast entfernt, hier ein Gegenstand weggenommen, der eine Gefahr darstellen könnte. Die Liste kann unendlich lang ergänzt werden. Herzlichen Dank auch an die Behörde- und Kommissionsmitglieder für den grossen Einsatz. Ein riesiges Dankeschön auch den Vereinen und allen die zum Wohl unserer Gemeinde beitragen! Der Gemeinderat dankt Ihnen allen ganz herzlich für das Mitmachen, das Mithelfen und das Mitdenken! Gemeinderat Ursenbach Aüs dem Gemeinderät RGSK – Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens war die gesamte Region Oberaargau eingeladen Stellungsnahmen zu den wichtigsten Änderungen des RGSK der 2. Generation einzugeben. Diese Eingaben werden nun durch die Projektorganisation RGSK resp. den Vorstand der Region Oberaargau geprüft. Nach der kantonalen Vorprüfung wird der Delegiertenversammlung und Gemeindepräsidienkonferenz 2016 ein Instrument zum Beschluss vorgelegt. Im RGSK wurde Ursenbach nicht erwähnt, global zusammengefasst als Gemeinden in Bergund Hügelzonen wird uns Wachstum abgesprochen. Gewerbe soll nur in Autobahn und im Bereich der Zentrumsgemeinden der vier Subregionen Niederbipp, Herzogenbuchsee, Langenthal und Huttwil entstehen. Im Bereich Verkehr, sei es Strassen-, Langsam- oder öffentlicher Verkehr wird unser Tal nicht berücksichtigt. Der Gemeinderat hat in einem mehrseitigen Bericht Stellung genommen So wurde zum Beispiel aufgezeigt, dass das Wachstum für Ursenbach nicht eingeschränkt werden darf. Baulandreserven müssen geschaffen werden können. In den bestehenden Wohnzonen soll der Umbau von Wohnraum nicht übermässig durch Ämter eingeschränkt werden, es wurde darauf hingewiesen, dass die kantonalen Stellen den Gemeindeorganen durchaus etwas zutrauen dürfen. Zonenänderungen sollen wieder möglich sein, z.B. soll es möglich sein, dass in der Dorfschutzzone alle Parzellen in Wohn- und Gewerbezone umgezont werden um dem eigentlichen Bestreben der Dorfschutzzone gerecht zu werden. Arbeitsplätze im Dorf, durch nicht an die Autobahn gebundene Gewerbe, sollen gefördert werden. Bezüglich Verkehr haben wir uns vehement gewehrt. So steht im Bericht, dass wir mit öffentlichem Verkehr dem Umsteigebahnhof Kleindietwil angeschlossen sind. Wir haben darauf hingewiesen, dass lediglich 6 Busverbindungen pro Tag bestehen und dass die Bezeichnung im Bericht für uns eher ein Affront darstellt. Wir haben auch auf die prekäre Situation bei der Ausfahrt in die Kantonsstrasse Langenthal-Huttwil hingewiesen, begrüsst dass die Bahn im Halbstundentakt fährt, aber die überrissen teuren Parkplätze an den umliegenden Bahnhöfen bemängelt. Wir sehen dem definitiven RGSK gespannt entgegen. Jungbürgerfeier Bei einer schlichten, gemütlichen Feier konnte folgenden Jungbürgern der der Jungbürgerbrief übergeben werden: Bärtschi Mirjam Costa Jonathan Flückiger Fabienne Gerber Arian Güdel Salome Lippuner Tanja Oswald Celine Steffen Marc Steiner Michelle Steiner Sina Weber Michael Wir freuen uns auf Euer Engagement für unsere Gemeinde! Wir hatten einen schönen Abend bei einem feinen Essen. Drei Jungbürger mussten sich entschuldigen wegen Krankheit und beruflichen Verpflichtungen. 2 Jungbürger haben sich nicht abgemeldet. Dies hat uns gleichzeitig erstaunt und befremdet. Arbeiten mit Zivilschutzangehörigen Mit Angehörigen des Zivilschutzes konnte der Wanderweg Weinstegen-Schleifstein wieder instand gestellt werden, die Treppe ist nun wieder in einem guten Zustand. Der Weiher Lünsberg wurde gepflegt. Beides macht Freude – ein Augenschein lohnt sich! Nationalrats- und Ständeratswahlen Es war eine grosse Herausforderung, der ständige Wahlausschuss ergänzt durch einen nichtständigen Wahlausschuss hat gute Arbeit geleistet. Herzlichen Dank an alle Wahlhelfer! Wir haben euch die Pflicht aufgebrummt bei den Wahlen zu helfen – ihr alle habt eure Freizeit geopfert und gar Arbeitsdienste verschoben, gar eine Feier wurde abgesagt – wir danken euch herzlich für euer Engagement! Verabschiedung Militärdienstpflichtige und Zivilschutzdienende Am 26. November wurden Brand Klaus, Gfeller Tobias und Heiniger Bernhard verabschiedet. Gemeindeverband Kulturförderung Region Oberaargau In der Region Oberaargau ist der Gemeindeverband Kulturförderung Region Oberaargau operativ tätig. Ab 01.01.2017 wird der Gemeindeverband mindestens 10%, die Standortgemeinde höchstens 50 % und der Kanton 40 % der gesamten Kosten übernehmen. Bei den Bibliotheken werden die Verbandsgemeinden 10-15 %, die Standortgemeinden 65 70% und der Kanton 20 % der Kosten übernehmen. Dies ergibt ein Pro Kopf-Beitrag von CHF 3.55. Zusätzlich wurde vorgeschlagen ein Pro Kopf-Beitrag von 3.85 zur Entlastung von Herzogenbuchsee und Huttwil vorgeschlagen, dies weil diese Zentrumsgemeinden grössere Bibliotheken haben. Der Gemeinderat hat in seiner Stellungnahme erklärt, dass keine Möglichkeiten bestehen das Kulturbudget zu erhöhen, dass wir keinesfalls bei unserer eigenen Gemeindebibliothek Kürzungen vornehmen wollen und dass eine einzige „grosse“ unterstützte Bibliothek ausreichend ist. Aufnahmen der Werkleitungen bei Um- An- und Neubauten zur Weiterbearbeitung GIS Mathys Ingenieurbüro ist bereits seit Jahren Ansprechpartner der Einwohnergemeinde Ursenbach in Sachen ARA. Unser Planwerk muss nachgetragen werden. Bisher wurde dies durch ein Büro, das nun in neue Hände überging, gemacht. Künftig wird das Ingenieurbüro Mathys die Planwerke nachtragen. Aufsicht der Kanalisations- und Meteorleitungen Der Auftrag zu Kontrolle und Aufsicht der Kanalisations- und Meteorleitungen werden ebenfalls dem Büro Mathys übertragen. Ansprechpartner gemeindeseitig ist Martin Steiner. Baubewilligungen Steiner Fritz und Marianne, Carport Unterdorfstrasse Käser Paul und Liselotte, Einbau Ölheizung, Oberdorf Gfeller Rafael und Claudia, Steinacher, Neubau EFH Bericht Fitnesstreppe Im letzten Ursenbacher wurde ein Bericht zur Fitnesstreppe verfasst, es hat sich ein ungewollter Fehler eingeschlichen in der Formulierung. Der Weg führt richtig von der Hohle her über den Ischlagweg zur Fitnesstreppe. Wir möchten uns bei Wanderer und Anwohnern für Unannehmlichkeiten entschuldigen. Aüs der Gemeindeverwältüng Autobahnvignetten Sie können die Autobahnvignette 2016 auch bei uns auf der Gemeindeverwaltung beziehen. Vorsicht Dämmerungseinbrecher am Werk! In den Herbst- und Wintermonaten sind Einbrecher besonders aktiv. Diese machen sich die kurzen Tage zu Nutze und begehen ihre Einbrüche im Schutz der Dunkelheit. Der Polizei gelingt es immer wieder, Tatverdächtige anzuhalten, nicht zuletzt dank aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern. Einbrecher interessieren sich vor allem für leicht zugängliche und rasch erreichbare Objekte. Unverschlossene Türen und offene Fenster erleichtern ihnen das Fortkommen. Einbrecher knacken oftmals ungenügend gesicherte Fenster und Türen. Ein Einbruch muss schnell und lautlos „über die Bühne gehen“. Kommen Einbrecher nicht innert Kürze ans Ziel, gehen sie in der Regel erfahrungsgemäss weiter und suchen sich das „nächste Ziel“ aus. Folgende Massnahmen tragen zur Prävention bei: - Signalisieren Sie Anwesenheit. Aktivieren Sie z.B. mit Zeitschaltuhren verschiedene Lichtquellen auf mehreren Etagen. Vermeiden Sie direkten Einblick in den Wohnbereich, indem Vorhänge gezogen, Storen heruntergelassen und Fensterläden geschlossen werden. - Schliessen und sichern Sie sämtliche Türen, Fenster und Fensterläden. - Lassen Sie die Aussenbeleuchtung beim Wohnhaus brennen (z.B. mittels Bewegungsmeldern). - Pflegen Sie die Nachbarschaftshilfe: Betreuen Sie verlassene Häuser und Wohnungen Ihrer Nachbarn. - Achten Sie auf verdächtige Personen und Fahrzeuge in Ihrem Quartier. Melden Sie ungewöhnliche Vorkommnisse sofort der Polizei (Tel. 112/117). Sollte es trotzdem zu einem Einbruch kommen, verhalten Sie sich wie folgt: 1. Ruhe bewahren: Keine unüberlegten Handlungen vornehmen. 2. Eigensicherung: Versuchen Sie nie selber einen Einbrecher aufzuhalten 3. Spurenschutz: Berühren Sie nichts und betreten Sie den Tatort nicht 4. Meldung: Informieren Sie unverzüglich die Polizei vier Notruf 112 oder 117 Öffnungszeiten über die Festtage Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben über die Festtage wie folgt geschlossen: Donnerstag, 24. Dezember 2015, ab 11.00 Uhr, bis Sonntag, 27. Dezember 2015 Donnerstag, 31. Dezember 2015, ab 11.00 Uhr, bis Sonntag, 3. Januar 2016 Fundbüro Auf der Gemeindeverwaltung wird nach wie vor das Fundbüro geführt. Finden Sie einen Schlüssel oder Wertgegenstand, bringen Sie diesen bei uns vorbei – oder Sie vermissen etwas – melden Sie sich bei uns evtl. wurde der Gegenstand bei uns abgegeben. AHV-Zweigstelle Flexibles Rentenalter ermöglicht vorzeitige Pensionierung Ordentliches Rentenalter Männer treten mit 65 Jahren ins AHV-Rentenalter ein. Das ordentliche Rentenalter beginnt für Frauen mit 64 Jahren. Vorbezug und Aufschub der Altersrente Dank der Flexibilisierung des Rentenalters können Männer und Frauen den Bezug der Altersrente - um ein oder zwei Jahre vorziehen (Vorbezug für einzelne Monate nicht möglich) oder - um mindestens ein bis höchstens fünf Jahren aufschieben (ab ein Jahr Aufschub, für einzelne Monate nicht möglich Wer seine Altersrente vorbezieht, erhält für die gesamte Dauer des Rentenbezugs eine gekürzte Rente. Wer den Beginn des Rentenbezugs aufschiebt, erhält demgegenüber die gesamte Dauer eine erhöhte Rente. Kürzung bzw. Zuschlag werden zusammen mit der Rente periodisch der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Jeder Ehepartner hat, unabhängig vom anderen, die Möglichkeit, seine Rente vorüberziehen oder aufzuschieben (z.B. die Ehefrau bezieht ihre Rente vor, der Ehemann schiebt sie auf). Rentenvorbezug Der Rentenvorbezug muss mit amtlichem Anmeldeformular zum Voraus geltend gemacht werden. Diese zweckmässigerweise spätestens drei Monate vor dem Geburtstag, ab dem die vorbezogene Rente ausgerichtet werden soll. Andernfalls ist der Rentenvorbezug bzw. Rentenbezug erst ab dem nächstfolgenden Geburtstag möglich. Rückwirkend kann kein Vorbezug erfolgen. Wer die Rente vorbezieht, untersteht weiterhin der AHV/(IV/EO-Beitragspflicht. Während des Vorbezugs bezahlte Beiträge werden für die Rentenfestsetzung nicht mehr berücksichtigt. Der für erwerbstätige AHV-Rentnerinnen anwendbare Freibetrag, auf dem keine Beiträge zu entrichten sind, gilt nicht während des Rentenvorbezugs. Weil der Rentenvorbezug auch für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen möglich sein soll, können unter bestimmten Voraussetzungen während des Vorbezugs auch Ergänzungsleistungen gewährt werden. Wichtig Während der Dauer des Renten Vorbezugs werden keine Kinderrenten ausgerichtet. Wird eine vorbezogene Altersrente durch Hinterlassenenrenten abgelöst, werden diese wie die vorbezogene Altersrente gekürzt. Rentenaufschub Wer kurz vor dem Rentenalter steht, kann mit amtlichem Formular den Rentenbezug um mindestens ein, höchstens fünf Jahre aufschieben. Damit erhöht sich der Rentenanspruch um den Aufschubzuschlag. Die Renke kann während des Aufschubs – wiederum mit amtlichem Formular – jederzeit bzw. frühestens nach einem Jahr abgerufen werden. Man muss sich so nicht im Voraus auf eine bestimmte Aufschubsdauer festlegen. Der Aufschubszuschlag, ein fixer Krankenbetrag in Prozenten des Durchschnitts der aufgeschobenen Rente, entspricht dem versicherungstechnischen Gegenwert der während des Aufschubs nicht bezogenen Rente. Je länger der Aufschub, desto höher der Zuschlag. Bei Fragen steht Ihnen unsere Edith Kaufmann 062 965 10 10 gerne zur Verfügung. Daniela Glutz Der Gemeinderat und das Team der Gemeindeverwaltung wünschen Ihnen ein schönes, besinnliches Weihnachtsfest und viel Freude, gute Gesundheit und alles Gute fürs neue Jahr Steuererklärung Schon bald ist es wieder soweit. Die Steuererklärung für das Jahr 2015 ist auszufüllen. Es gelten folgende Fristen zur Einreichung: 15. März 2016 für unselbständig Erwerbende 15. Mai 2016 für selbständig Erwerbende Gesuche um Fristverlängerung können wie folgt eingereicht werden: Auf dem Postweg an Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region EmmentalOberaargau, Dunantstrasse 5, 3400 Burgdorf Online unter www.taxme.ch Die Bearbeitungsgebühr für Fristverlängerungen beträgt Fr. 20.00. Wird das Gesuch online eingereicht, ist bei Fristverlängerungsgesuchen bis zum 15. September 2016 keine Gebühr geschuldet. Bei Fristverlängerungsgesuchen bis zum 15. November 2016 ist eine Gebühr von Fr. 10.00 geschuldet. Für Steuererklärungen, welche nicht fristgerecht eingereicht werden, wird eine Mahngebühr von Fr. 60.00 erhoben. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern bietet unter www.taxme.ch elektronische Dienstleistungen im Steuerbereich an. Ihre Steuererklärung können Sie online im Internet ausfüllen. Schnell, praktisch und sicher werden die Daten direkt übertragen. Ein Besuch der Website lohnt sich. Wir danken den Steuerpflichtigen für die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung. Vereinfachte Veranlagung Soweit die Verhältnisse, die zu einem Erlass der ganzen geschuldeten Steuern berechtigen, schon bei der Veranlagung bekannt sind, kann das steuerbare Einkommen auf Null festgesetzt werden. In den folgenden Fällen wird das steuerbare Einkommen auf Null gesetzt: Bei rentenberechtigten Personen, die voraussichtlich dauerhaft in einem Pflege- oder Kranken-heim oder in der Pflegeabteilung eines Altersheims leben, sofern die gesamten Einkünfte (inklusive steuerfreie Einkünfte) nach Abzug der Heimkosten weniger als die vom Regierungsrat festge-setzte freie Quote (Fr. 4‘728.00) zur Bestreitung der persönlichen Auslagen betragen; Bei den übrigen Personen, wenn die gesamten Einkünfte (inklusives steuerfreie Einkünfte) das betreibungsrechtliche Existenzminimum voraussichtlich dauerhaft nicht übersteigen und keine Sozialhilfeleistungen bezogen werden. Bei einem steuerbaren Vermögen über Fr. 37'500.00 bei Alleinstehenden und Fr. 60'000.00 bei Verheirateten sowie bei Liegenschaftsbesitz ist eine Veranlagung im vereinfachten Verfahren nicht möglich. Der Antrag auf vereinfachte Veranlagung ist zusammen mit den Formularen 1 – 5 der Steuererklärung beim Steuerbüro der Gemeinde einzureichen. Achtung: Die Formulare 1 und 3 sind zu unterzeichnen. Nachträglich eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die ordentliche Steuererklärung ist trotz der speziellen Veranlagung jährlich einzureichen, das Gesuch um vereinfachte Veranlagung jedoch nur ein Mal. Es gilt bis zum Widerruf. Das Antragsformular kann beim Steuerbüro bezogen werden. Wird das Gesuch auf vereinfachte Veranlagung abgelehnt, besteht die Möglichkeit ein Erlassgesuch einzureichen. Für Ihre Mitarbeit danken wir. GEMEINDEVERWALTUNG URSENBACH Gedänken eines äbtretenden Gemeindepräsidenten Geschätzte Ursenbacherinnen und Ursenbacher In diesen Tagen neigt sich meine achtjährige Amtszeit als Gemeindepräsident dem Ende zu. Es war für mich eine lehrreiche, interessante und anspruchsvolle Aufgabe. Die Behörden und die Verwaltung wurden vor grosse und verschiedenartige Aufgaben gestellt. Vieles wurde erreicht, einiges nicht. Es ist mir ein Anliegen an dieser Stelle meinen Dank auszusprechen. An Manfred Lehmann und Daniela Glutz für ihre Unterstützung und die umsichtige Führung der Gemeindeverwaltung. Allen Angestellten der Gemeinde für die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit. Den Behördenmitgliedern aller Stufen für Ihren Einsatz und das kollegiale Verhältnis. Besonders auch meiner Familie, meiner Gattin Maja, unserer Tochter Lena. Sie haben mir stets den Rücken freigehalten und Verständnis aufgebracht, damit ich die zahlreichen Termine wahrnehmen konnte. Besonders Ihnen, werte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, gilt mein Dank! Für das entgegengebrachte Vertrauen und das Verständnis - auch dann, wenn schwierige und unpopuläre Entscheide getroffen werden mussten. Wir alle, das ganze Verwaltungsteam und die Behörden, fühlten sich immer unterstützt und respektiert durch die Bevölkerung. Es war mir stets eine Ehre - und ich war auch etwas Stolz darauf Gemeindepräsident von Ursenbach zu sein. Meinen Ratskolleginnen und Ratskollegen wünsche ich weiterhin ein konsensorientiertes Wirken zum Wohle der Gemeinde und einen Souverän, der in dieser politischen Arbeit engagiert mitwirkt und die erarbeiteten Lösungen mitträgt. Mit Interesse werde ich das Geschehen von aussen verfolgen. Nochmals einen herzlichen Dank für die grosse Unterstützung, die ich erfahren durfte, und Ihnen alles Liebe und Gute für die Zukunft Ulrich Fuhrimann Gemeindepräsident Ursenbach, 2008-2015 WIR GRATULIEREN Geburtstage 75-jährig am 3. Januar 2016 Feldmann-Schneider Marie, Stutz am 24. März 2016 Wagner-Feldmann Ruth, Dorf 80-jährig am 15. Januar 2016 Flückiger Ulrich, Lünisberg am 21. Februar 1016 Lanz Heinrich, Mühlerain 90-jährig am 26. Januar 2016 Bärtschi-Fiechter Johanna, Huttwil am 21. März 2016 Bärtschi-Lanz Meta, Unterdorf Den Jubilarinnen und Jubilaren gratulieren wir zum bevorstehenden Geburtstag ganz herzlich. Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit und nur das Beste für die kommenden Jahre. Geburten Degen Miles, Gerberain Fuhrimann Alina, Eichmatt MUSIG - SITE Präsidentin: Anita Aebersold Dirigent: Alain Nilly Kassiererin: Ursula Jost Redaktion: Manuela Heimberg Schon bald gehört das Jahr 2015 wieder der Vergangenheit an. Auf diesem Weg möchten wir Ihnen wieder einmal DANKE sagen. Danke, für die Unterstützung welche wir das ganze Jahr über von Ihnen erhalten haben, sei es mit Ihrer Anwesenheit an unserem Konzert, Musig Zmorge, am Lotto oder bei kleineren Auftritten im Dorf und in der Umgebung. Auch vielen Dank für alle Spenden, die wir z.B. für ein Ständli- Auftritt erhalten haben. Mit all Ihren grosszügigen Unterstützungen helfen Sie uns, die Kosten für die Jungbläserausbildung, für Noten, Instrumente, Uniformen oder sonstigen Auslagen zu finanzieren. Vorschau 2016 Am Freitag, 18. und Samstag, 19. März 2016 findet das traditionelle Jahreskonzert statt. Unter der Leitung von Alain Nilly üben wir bereits jetzt auf diesen Höhepunkt hin. Lassen Sie sich überraschen, mit Stücken von einigen Legenden aus der Musikbranche, wie zum Beispiel Wolfgang Petry, the Blue Brothers, Mani Matter oder Udo Jürgens stellen wir ein abwechslungsreiches und hoffentlich unterhaltsames Programm zusammen. Am Samstag dürfen wir mit Freude Beat Zaugg für sein langjähriges Musizieren ehren. Bereits heute freuen wir uns, Sie im Oeschenbach zum Konzert begrüssen zu dürfen. Die ganze Musikgesellschaft Ursenbach wünscht Ihnen frohe Festtage und für das neue Jahr alles Gute und ganz viel Glück. Tätigkeitsprogramm der Landfrauen Ursenbach/ Oeschenbach 2016 Liebe Landfrauen, wiederum geht ein ereignisreiches Jahr zu Ende in dem wir doch so einiges erleben durften. Neben einigen sehr vergnüglichen Anlässen wie der Mode Apero bei Lüthi Look, waren die Gewerbeausstellung, der SLOW UP und der BEKB Tag in Bern für unsere Vereinskasse sehr gut. Herzlichen Dank allen Frauen für ihre Mithilfe denn ohne ein Miteinander geht gar nichts. Am Sa. 30. Januar hat der Kulturverein eine Vernissage, wir backen und helfen beim Servieren mir. Wer etwas backen oder mithelfen möchte kann sich bei Ramona Hirschi 062 965 16 49 oder [email protected] melden. NEUES DATUM! Die HV findet am Do. 25. Februar 13:30 Uhr im Löwen statt. Bitte kleines Geschenk mitbringen. Kurs mit Kindern Am Mi. 9. März gestalten wir ein Vogelhäuschen, eintreffen ab 14:00 Uhr bei Rahel Egli, alles inklusive, Farbe etc. 30. Fr. Die Vögel werden sich freuen. Anmeldeschluss 22. Februar an Maja Fuhrimann oder [email protected] Do. 17. März ist unser LOTTO Abend, bitte 2 Preise und eine Kaffeetasse mitbringen. Kochkurs Frau Berger hat sich für uns etwas Spezielles aus der asiatischen Welt ausgedacht. Der Kurs findet am Mi. 6. April um 19:00 Uhr im Oberstufenzentrum in Kleindietwil statt. Kosten ca. 50.Fr. Anmeldeschluss 20. März, an Maja Fuhrimann 062 965 13 58 oder [email protected] Unser Frauenabend ist am Do. 28. April um 20:00 Uhr im Schulhaus, Thema: Gewaltprävention und verhüten von Vermögensdelikten. Dieser interessante Vortrag wird durch die Polizei ausgeführt . Anmeldung unter 062 965 13 58 oder maja-fuhrimann @bluewin.ch Anmeldeschluss ist der 9. April 2016 Do. 12. Mai ist der Maibummel mit den Samaritern, Start ab Schulhaus um 19:30 Uhr. Di. 17.und Do. 19. Mai, VBL-Landfrauentag im Wasen, Riedbad um 13:30Uhr, Thema Handwerkerweg. Do. 16. Juni OLV – Wanderung ab Attiswil, Fr. Schneeberger gibt Auskunft 062 963 14 57 Unsere Vereinsreise wird heuer durch den LFV Leimiswil durchgeführt. Donnerstag 23.Juni. Reiseprogramm folgt später. Wir Wünschen allen frohe Festtage und ein glückliches neues Jahr . Neumitglieder sind auch 2016 herzlich willkommen. Neüe Hündedätenbänk Amicüs In diesen Tagen erreicht und von Kantonsseite die Nachricht, dass die Hundedatenbank ersetzt wird. Zusammenfassend können wir Sie folgendermassen informieren: Warum braucht es eine neue Hundedatenbank? Die Datenqualität in der bisherigen Datenbank erfüllte die Anforderungen für einen effizienten Vollzug nicht mehr. In einigen Kantonen betrug der Prozentsatz der fehlerhaften Personendaten bis zu 20%. Weiter erfolgten verschiedene Anpassungen in der Bundesgesetzgebung, was den Ersatz der bestehenden Datenbank ebenfalls notwendig machte. Die neue Hundedatenbank wird eine deutliche Verbesserung der Datenqualität mit sich bringen. Sie wird neben den kommunalen Verwaltungsaufgaben den Vollzug von Hundegesetzgebung, Tierschutzgesetzgebung und Tierseuchengesetzgebung vereinfachen und verbessern. Sie sind bereits Hundehalter Personen, die bereits einen Hund halten oder hielten, sind mit ihren Personendaten in der Datenbank eingetragen und können ihren neuen Hund ohne vorherige Meldung bei der Gemeinde direkt vom Tierarzt auf sich registrieren lassen. Bei Adressänderungen nimmt die Gemeinde die entsprechende Mutation in der Datenbank vor. Alternativ dazu können Hundehalterinnen oder Hundehalter Adressänderungen via Amicus- Helpdesk mutieren Gemäss Tierseuchengesetzgebung haben die Kantone eine zentrale nationale Hundedatenbank zu betreiben. Handelnd durch die Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT) haben die Kantone die Identitas AG mit dem Neubau und dem Betrieb dieser Datenbank beauftragt. Ab dem 4. Januar 2016 wird nun die neue Hundedatenbank mit dem Namen Amicus (www.amicus.ch) die bisherige ANIS- Datenbank ersetzen. Sie sind neu Hundehalter oder Hundehalterin? Hundehalterinnen und Hundehalter können ihre Personendaten nicht mehr selber in der Datenbank erfassen. Alternativ zur Erstregistrierung durch die Gemeinde können sie auch über eine Tierärztin oder einen Tierarzt via Amicus - Helpdesk registriert werden. Bei einer Registrierung via Helpdesk besteht allerdings die Gefahr, dass die erhobenen Personendaten den Anforderungen nicht vollständig genügen. Für die Gemeinden besteht die Möglichkeit, die Daten falls gewünscht entweder via Schnittstelle in ihre eigene Software zu übernehmen oder die Datenbank dank entsprechender Datenqualität direkt als Grundlage für den Bezug der Hundetaxe heranzuziehen. Registrierung via Helpdesk: Hundehalterinnen und Hundehalter können ihre Personendaten nicht mehr selber in der Datenbank erfassen. Alternativ zur Erstregistrierung durch die Gemeinde können sie auch über eine Tierärztin oder einen Tierarzt via Amicus Helpdesk registriert werden. Bei einer Registrierung via Helpdesk besteht allerdings die Gefahr, dass die erhobenen Personendaten den Anforderungen nicht vollständig genügen. Internet: www.be.ch/veterinaerdienst Geschichte ünd Entwicklüng von Ursenbäch Teil 1 Wie das Gemeindewappen anzeigt, liegt Ursenbach zwischen drei Hügeln eingebettet: dem Stutz, dem Berg und der Scheine. Der Ursenbach, in den der Walterswilbach und der Oeschenbach fliessen fällt als wichtiges Sujet im Wappen auf. Den Menschen, welche unser Gebiet als erstes besiedelt haben, lag grosse Wichtigkeit am Wasservorkommen. So war der Bach gerade in der Landwirtschaft von Bedeutung um die Matten zu bewässern. Aus diesem Grund spielt er vielleicht eine so zentrale Rolle im Wappen, welches ein Vorschlag des Staatsarchivs aus dem Jahre 1915 ist. Es entstand nach Motiven früherer Wappen – enthalten in einem Kirchenfenster und auf einem Abendmahlskelch. Gemeindegebiet vor 1890 Zu Ursenbach gehörten damals die Höfe Waldhüsli, Unterwaltrigen, Gassen und Hubberg, der sogenannte „Kleinemmental-Viertel“ sowie die Dörfchen Hirsern und Hofen: der „Hirsern-Hofern-Viertel“. Der untere Teil der Gemeinde wurde in zwei Bezirke aufgeteilt: „Ob dem Bach“ enthaltend die Höfe Mühlerain bis Aeschi und Berg und „Unter dem Bach“ mit Weinstegen, Mösli und Stutz bis Gerbe. Im Jahr 1889 wurden die Gemeindegrenzen neu geregelt. Der Emmental-Viertel wurde von Ursenbach abgetrennt und den Gemeinden Walterswil und Dürrenroth einverleibt. Dagegen kamen die Höfe Richisberg und das Dörfchen Lünisberg zu unserer Gemeinde. Heute grenzt Ursenbach mit 18‘851 m an die Nachbargemeinden Madiswil (Ortsteile Leimiswil und Kleindietwil), Ochlenberg, Oeschenbach, Rohrbachgraben und Walterswil. Die Grundfläche der Gemeinde beträgt 917 ha, 35 A, 44 m2 und gleicht der Form eines Frosches. Der tiefste Punkt liegt mit 553 m ü M. in Weinstegen, der höchste auf der Lünsisbergweid mit 786 m ü.M. Der Dorfkern mit der Kirche liegt auf 590 m ü.M. Entstehung und erste Erwähnung In einer Urkunde von 1201 bestätigt der Bischof von Konstanz einen Güterabtausch zwischen dem Kloster St. Urban und der Pfarrei Wynau (Fontes I, Nr. 108, S. 498). Unter den Zeugen für dieses Rechtsgeschäft wird ein Gerungus Plebanus (=Leutpriester) de Ursibach erwähnt. Die Urkunde befindet sich im Staatsarchiv des Kantons Luzern. Allerdings existiert eine Urkunde vom 2. April 1139, in der Papst Innozenz II die Abtei Trub und deren Besitz in Schutz nimmt. Darin wird Ursibach erwähnt, aber diese Urkunde ist nicht mehr im Original erhalten, sondern lediglich in einer deutschen Uebersetzung. Man hat diese Urkunde früher als Fälschung betrachtet, die neuere Forschung geht jedoch davon aus, dass diese Uebersetzung auf einer echten Urkunde beruht, so kann man heute sagen, dass 1139 als Jahr der ersten Erwähnung von Ursenbach anzusehen ist. Ursenbach um 1750 Hier werden die sozialen Verhältnisse der Bevölkerung um das Jahr 1750 aufgezeigt. Die Informationen finden sich in einem Pfarrbericht geschrieben von Heinrich Fröhlich zu Ursenbach. Ueber die Gemeindeangehörigen Von den Gemeindeangehörigen kann man rühmen. Sie sind in gegenwärtiger Zeit nicht dem Laster der Trunkenheit ergeben. Die Ursachen dessen sind, dass im hiesigen Kirchspiel nur ein Wirtshaus steht und die Vorgesetzten einem guten Exempel vorgehen. Manns- und Weibspersonen sind ungemein häuslich und von Jugend auf zur Arbeit gewandt. Sie haben das Geld lieb und streben mächtig nach demselben. In der Kleidung sieht man wenig Unterschied zwischen Reichen und Armen. Es sind in der Gemeinde beide vertreten. Die Eltern sind nicht mit vielen Kindern beladen. Bei den Bauern kommt dem jüngsten Sohn der Hof unter einer geringen Schatzung zu. Zusätzlich erbt er vorweg den vierten Teil des Vermögens, wobei den Rest alle Geschwister zu gleichen Teilen erhalten. Die anderen Söhne werden zu einer Profession erzogen. Man macht aus ihnen Landärzte, Gerber, Schlosser, Schmiede, Zimmerleute etc., welche sich alle von ihrer Profession jedoch mit Unterschied erhalten können. Sind die Eltern bei mittlerem oder noch geringerem Vermögen, so lehrt der Vater oft zwei Söhnen sein Handwerk als Seiler, Maurer, Schuhmacher, Wagner, Küffer, Tischmacher etc. Hier können aber meistens zwei des gleichen Handwerks nicht bestehen so müssen manche fortziehen und oft geraten diese in Armut und belasten hiermit die Gemeinde. Aus diesen Gründen habe ich vielen Eltern geraten, bei der Aufziehung ihrer Kinder nicht mehr so sehr auf die Erlernung einer Profession zu drängen, sondern aus ihnen gute Knechte und Mägde zu machen. Die Landwirtschaft hat viele Arbeitskräfte nötig und dadurch könnte Geld für Taglöhner und Bedienstete eingespart werden. Das Heimwerk In unserer Gemeinde wird kaum ein Haus ohne Webstuhl gefunden. Die Arbeit mit dem grössten Ertrag für die Armen hier ist das Weben und Zubereiten leiniger und wollener Tücher. Wir haben Eheleute, obwohl sie anfänglich mittellos waren, welche sich durch das Weben einige Mittel erworben haben und ihre Kinder ohne Beschwerden ehrlich erziehen können. Freilich sind viele Webkeller feucht und es ist anzumerken, dass fast alle Weber, Männer und Frauen, schlecht aussehen, oft krank sind und selten zu einem hohen Alter kommen. Hier darf angebracht werden, dass von den 217 Bürgern die am 17. August 1798 in der Kirche zu Ursenbach den Eid auf die helvetische Verfassung leisteten 35 den Weberberuf ausübten. Im Mai 1826 stellte die Gemeinde ein Gesuch an die Regierung, dass in Ursenbach eine Stelle eines obrigkeitlichen Tuchmessers errichtet werde. Denn in der Gemeinde wird viel Tuch gewoben und die Weber sind gut zwei Stunden von dem nächsten Messer in Hermiswil entfernt. Diesem Gesuch wurde entsprochen und Jakob Andreas Güdel wurde zum Tuchmesser gewählt und vereidigt. Ueber die Armen und die Armenfürsorge Man muss einen dreifachen Unterschied der hiesigen Armen machen 1. Solche die noch keine Almosen oder Handreichungen erhalten haben. Diese Anzahl ist ziemlich gross. 2. Solche, die Handreichungen geniessen. Diese Anzahl ist gering 3. Solche, die nur von Almosen leben. Es sind nicht über acht Personen. Den Armen heimatberechtigten ausserhalb der Gemeinde schicken wir keine Unterstützung mehr, Krankheiten und Notfälle sind ausgeschlossen. Wir verlangen, dass diese in ihre Heimat zurückkehren, so können wir ein wachsames Auge auf sie haben. Von der Gemeinde wird den Armen der Hauszins bezahlt oder erlassen und ihnen werden Kleider angeschafft. Auf der Allmend wird ihnen ein Stücklein Land überlassen, worauf sie Getreide und eigene Nahrung anpflanzen können. Verdienstmöglichkeiten Da der Landbau ständig verbessert wird, sollte man in Ursenbach bei der Landwirtschaft bleiben. Diejenigen, die sich mit Leinwand-, Tuch- und Garnhandel befassen, bewähren sich nicht alle. Das Marktfahren ist eine gefährliche Sache, weil man gar leicht zu einer wollüstigen Lebensart verführt werden kann. Im nächsten Ursenbacher erzählen wir wie Ursenbach zum Amt Aarwangen kommt. Quelle: Geschichte und Entwicklung des Oberaargau und Ursenbach – Philipp Leuenberger Philipp Leuenberger war Berufsmaturand im 2. Semester als er im Fach Geschichte den Auftrag erhielt eine Dokumentation zu erarbeiten. Er interessierte sich für unsere Region, unseren Wohnort und unsere Geschichte. Ihn interessierten die alten Gegebenheiten, Entwicklungen, geschichtliche Ereignisse und ganz konkret wie es einmal war, dort wo wir jetzt leben und damit wieder Geschichte prägen für unsere Nachkommen. Mit seiner Arbeit hat Philipp für uns ein wertvolles Dokument erschaffen, gebannt habe ich seine Aufzeichnungen in unserem Geschichtsarchiv gelesen und wusste – diese Aufzeichnungen interessieren auch Sie – wir wollen Sie an seinen Recherchen teilhaben lassen. Daniela Glutz Sie haben in den letzten 5 Jahren einen Steamer an einen neuen Wasseranschluss installiert? geniessen die Vorteile einer Abwaschmaschine? im Garten ein zusätzlicher Wasseranschluss? ein Gäste-WC eingebaut? ein Umbau, der nicht bewilligungspflichtig ist, umgesetzt? oder … → Denken Sie daran, zusätzliche Wasseranschlüsse sind meldepflichtig. Es ist uns bewusst, dass dies vergessen geht, dass man sich nicht bewusst ist, dass ein zusätzlicher Wasserhahn der Gemeinde zu melden ist. Darum möchten wir Sie wieder einmal daran erinnern und Ihnen die Möglichkeit geben, allenfalls Versäumtes nachzuholen. Füllen Sie untenstehenden Talon aus und retournieren Sie diesen der Gemeindeverwaltung (Einwohnergemeinde Ursenbach, Dorf 44, 4937 Ursenbach, 062 965 10 10, [email protected]). Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe! Name, Vorname: Adresse: Tel. Nr.: Neuer Wasseranschluss auf Grund von: Gemüse ünd bünte Blümensträüsse äüs dem eigenen Gärten - Sie wohnen in einer Mietwohnung ohne Gartenanteil, würden aber das Werken im Garten schätzen? - Sie stellen Ihren eigenen Umschwung ausschliesslich Ihren Kindern zur Verfügung und verzichten auf die Pflanzung, weil Sie nicht möchten, dass Gemüse und Blumen dem Fussball zum Opfer fallen – trotzdem möchten Sie eigenes Gemüse ziehen? - Ihr eigener Garten ist zu klein? - Sie schätzen das gemeinsame Gärtnern und freuen sich einen Teil des Grossgartens zu nutzen? Wir können Ihnen ein ca. 40 m2 grosser Gartenbereich anbieten, der ehemalige Schulhausgarten (beim Gemeindehaus, nach den Garagen), kann durch Sie gratis genutzt werden. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Melden Sie sich auf der Gemeindeverwaltung 062 965 10 10 oder [email protected]. Zum Schmunzeln / Witze Die Frau des Zauberers:“ Jetzt habe ich aber genug von deinen ewigen Tauben und Kaninchen. Kannst du nicht mal ein Rindsfilet herzaubern!“ Friseur zum unbekannten Kunden: “zu Besuch hier ?“ Nein zum Haareschneiden!“ Meint ein Snob:“ Ich habe mir eine neue Segeljacht gekauft ,die alte ist nass geworden!“ Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: 4. März 2016
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