teilnahmebedingungen: feuerwehr challenge 2016

TEILNAHMEBEDINGUNGEN: FEUERWEHR CHALLENGE 2016
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Aktion „Feuerwehr
Challenge 2016“ – präsentiert von der Regionalradio Tirol GmbH („LIFE RADIO“), Ing. Etzel
Straße 30, 6020 Innsbruck. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit diesen
Bedingungen einverstanden.
1. Aktionsdauer:
Die Aktion beginnt am 29.03.2016 und endet mit Bekanntgabe durch LIFE RADIO.
2. Aktions-Inhalt:
LIFE RADIO stellt einer Freiwilligen Feuerwehr in Tirol den Gewinn: „Feuerwehrfest im Wert
von 2:500.- Euro“ zur Verfügung. Freiwillige Feuerwehren in Tirol sind aufgerufen, einen
Teilnehmer zu entsenden, der am Samstag, 30. April 2016, einen Bungy-Sprung
(Europabrücke) absolviert. Bei jedem Teilnehmer wird zum Zeitpunkt des Absprungs der
Puls gemessen. Jene 10 Teilnehmer mit dem niedrigsten Puls, stellen sich einer
mehrtägigen Online-Abstimmung auf der Facebookseite von LIFE RADIO TIROL. Inhalt der
Abstimmung ist es den Puls „nach unten“ zu korrigieren. Pro 500 Likes wird der gemessene
Herzschlag um den Wert 1 nach unten korrigiert. Jener Teilnehmer, der nach der
mehrtägigen Online-Abstimmung zu einem genau definierten Zeitpunkt die auf diesem Weg
erreichte geringste Pulszahl hat, erhält in Vertretung seiner Freiwilligen Feuerwehr den
Gewinn „Feuerwehrfest im Wert von 2:500.- Euro“.
3. Modus:
Die Teilnahme ist ausschließlich möglich über ein unter www.liferadio.tirol bereitgestelltes
Online-Formular. Berücksichtigt werden nur Anmeldungen, die sämtliche Daten wie Name,
Vorname und Adresse vollständig und korrekt wiedergeben.
Ein zu bestimmendes Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr in Tirol hat die Aufgabe in
Vertretung seines Team am Samstag 30. April 2016 (9:00-17:00) einen Bungy-Sprung (von
der Europabrücke, www.europabruecke.at) zu absolvieren. Die Kosten für den BungySprung trägt LIFE RADIO. Die Auswahl der Teilnehmer obliegt zu jeder Zeit bei LIFE RADIO.
Jeder Teilnehmer wird im Vorfeld informiert und eingeladen. Aus organisatorischen Gründen
können maximal 100 Freiwillige Feuerwehren einen Teilnehmer entsenden. Sollten mehr als
100 Freiwillige Feuerwehren bei der Aktion „Feuerwehr Challenge 2016“ einen Teilnehmer
entsenden wollen, entscheidet nach der Erfüllung aller erforderlichen Voraussetzungen das
Los über die Teilnahme.
Zum Zeitpunkt des Bungy-Absprungs wird von jedem der max. 100 Teilnehmer der Puls mit
einer dementsprechenden professionellen Vorrichtung gemessen. Jene 10 Teilnehmer mit
der niedrigsten Pulszahl kommen anschließend in die nächste Runde und stellen sich einem
Onlinevoting auf der Facebook-Seite von „Life Radio Tirol“.
4. Teilnahmeberechtigung:
Aufgrund des Spielmodus (Bungy-Sprung) gelten besondere körperliche Voraussetzungen.
Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen ein Körpergewicht von 130kg
nicht überschreiten. Personen mit Neigung zu Bluthochdruck, Herz- und
Kreislauferkrankungen, Zustand nach Schädelverletzungen, psychische Erkrankungen,
Zuckerkrankheit, Epilepsie, grünem Star und deformierten Skeletterkrankungen, sowie
Herzschrittmacherträger und Thrombose- bzw. Marcoumarpatienten sind aus
gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen. Bei jeder schweren
Erkrankung ist vom Teilnehmer der behandelnde Arzt vorher zu fragen.
Es gilt für jeden Teilnehmer zum Zeitpunkt des Absprungs die 0,0 Promille- Grenze!
Sämtliche Teilnehmer sind verpflichtet, vor dem Sprung vor Ort eine
Einverständniserklärung auszufüllen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Haftungen
und Rechtsweg sind ausgeschlossen. Der Bungy-Sprung vor Ort wird von einem
professionellen Veranstalter abgewickelt. (Rupert Hirner Bungy Jumping GmbH,
Freßnitzstraße 31, 8081 Gratkorn)
5. Ausschluss von der Teilnahme:
LIFE RADIO hat das Recht, solche Teilnehmer von der Teilnahme an der Aktion „Feuerwehr
Challenge 2016“ auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, die Aktion und/oder das
Angebot manipulieren bzw. zu manipulieren versuchen, schuldhaft gegen Teilnahmeregeln
verstoßen oder sonst in unlauterer Weise versuchen, die Aktion und/oder den
Teilnahmevorgang zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung und/oder
Belästigung von Mitarbeitern der Regionalradio GmbH oder von anderen Teilnehmern an
dem Gewinnspiel. In solchen Fällen ist die Regionalradio GmbH berechtigt, Gewinne
nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Regionalradio GmbH das Gewinnspiel
jederzeit unterbrechen oder abbrechen.
6. Einverständniserklärung:
Mit der Teilnahme an der Aktion erklären sich alle Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre
Namen bei der Durchführung der Aktion im Programm von LIFE RADIO genannt werden. Sie
erklären außerdem ihr Einverständnis mit der Aufzeichnung der mit ihnen geführten
Telefonate und zur ein- oder mehrmaligen Ausstrahlung der Aufzeichnung und der Nennung
ihres Namens im Programm von LIFE RADIO. Dabei ist der Teilnehmer auch mit einer
eventuellen Nutzung zu Eigenwerbezwecken von LIFE RADIO einverstanden. Im Gewinnfall
erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass LIFE RADIO Namen und ggf. ein
bereitgestelltes Foto auf den digitalen Kanälen von LIFE RADIO (z.B. Webseite, Facebook)
veröffentlicht und für Pressezwecke an Dritte zur Verfügung stellt.
7. Interviews/Bild- und Filmmaterial:
Jeder Teilnehmer erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen von LIFE
RADIO oder anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen und an der
Herstellung von Bild- und Filmmaterial mitzuwirken (z. B. öffentliche Preisübergabe,
Fototermin).
8. Ausschluss des Rechtswegs:
Den Gewinn (Feuerwehrfest im Wert von 2.500.- Euro) erhält nur derjenige, der alle
Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt. Der Rechtsweg ist für die
Durchführung der Aktion, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns
ausgeschlossen.
9. Haftungsausschluss:
LIFE RADIO ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte
Aussagen im Programm zu machen. LIFE RADIO haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B.
zum Gewinn) oder technisch bedingter Fehler im Zusammenhang mit der
Gewinnentscheidung.