Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport Zivile Anerkennung von Kenntnissen und Fähigkeiten, welche im Rahmen der militärischen Ausbildung erworben werden 16-stündige Erste Hilfe-Ausbildung nach Richtlinien des Roten Kreuzes Bearbeitungsstand: 19.02.2016 Zuständigkeit im Rahmen der militärischen Ausbildung Rettungssanitäter nach Sanitätergesetz Abteilung Militärmedizin / BMLVS Notfallsanitäter nach Sanitätergesetz Abteilung Militärmedizin / BMLVS Gem. Medizinischen Assistenzberufe-Gesetz – MABG: Desinfektionsassistenz, Operationsassistenz, Ordinationsassistenz DGKP (Dipl. Gesunden- und Krankenpfleger) nach Gesundheits- und Krankenpflegegesetz - GuKG Abteilung Militärmedizin / BMLVS Abteilung Militärmedizin / BMLVS Kraftfahrausbildung/ Heeresführerschein Basis: Heereslenkerberechtigungsverordnung, Durchführungsbestimmung für die gem. Führerscheingesetz voll anerkannt Kraftfahrprüfung Nachweis über die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen Grundbefähigung für Fallschirmabsprünge einschl. Nachtsprungbefähigung (Anrechnung als ZLPV §69) KS: 985 Grundtauchkurs Anrechnung durch den Ersten Österr. Berufstaucher Verband als „***Ausbildung“ Pioniertauchkurs (KS: 939) Anrechnung nach der Fachkenntnisverordnung als „Ausbildung für Allgemeine Taucharbeiten“ im Rahmen der Berufstaucherausbildung. Bestätigung bei allen Truppenkörpern erhältlich Streitkräfteführungskommando Streitkräfteführungskommando Streitkräfteführungskommando 1 Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport Zivile Anerkennung von Kenntnissen und Fähigkeiten, welche im Rahmen der militärischen Ausbildung erworben werden Bearbeitungsstand: 19.02.2016 Zuständigkeit Musikfachausbildung durch zivile Musikausbildungsstätten Streitkräfteführungskommando Stabführerausbildung durch den ÖBV (Österreichischer Blasmusikverband) Streitkräfteführungskommando FüOrgEt 1 Miliz (Bsp. Strahlenschutzleistungsabzeichen) durch Freiwillige- und Berufsfeuerwehren ABC-Abwehrschule (unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern!) FüOrgEt2/Luftfahrttechnik, durch Mittlere u. höhere technische Schulen , ggf. tlw. bei zivilen Fluggesellschaften FüOrgEt3/ Luftfahrttechnik durch Mittlere u. höhere techn. Schulen, ggf. tlw. bei zivilen Fluggesellschaften Flieger- und Fliegerabwehrtruppenschule Flieger- und Fliegerabwehrtruppenschule Feuerwehrgrundausbildung ATS-Atemschutz MA-Maschinist durch Freiwillige und Berufsfeuerwehren (unterschiedliche Flieger- und Fliegerabwehrtruppenschule ABC-Abwehrschule Handhabung in den Bundesländern) Flugverkehrsleiter (L-110, L-115 L-120, L-125) Flieger- und Fliegerabwehrtruppenschule durch Flugsicherungsanbietern in Europa ABC-Aufklärer bzw. ABC-Spürer gemäß Durchführungsbestimmung für den Grundwehrdienst in Verbindung mit der relevanten ÖNORM (noch zu zertifizieren) „Basisausbildung“ und „Aufstiegsausbildung ABC-Abwehrschule 2 Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport Zivile Anerkennung von Kenntnissen und Fähigkeiten, welche im Rahmen der militärischen Ausbildung erworben werden Verwendungszeugnisse u. a. für Kfz -/ Landmaschinentechniker, Koch/Kellner Bearbeitungsstand: 19.02.2016 Zuständigkeit Bestätigung bei allen Truppenkörpern erhältlich Werkmeisterlehrgang MB/BT (170 Tage) Refreshingseminar für QB/ QM (1 Tag) LAP Elektroanlagentechnik (180 Tage) LAP„Kommunikationstechniker/Elektronische Datenverarbeitung und Telekommunikation“ (180 Tage) CCNA ( CISCO) Ausbildung zum Netzwerktechniker (80 Tage) LAP Kfz-Techniker (150 Tage) Maschinenbautechniker (129 Tage) Heereslogistikschule Sicherheitsvertrauensperson (5 Tage) Weiterbildung Abgleich SVP (3 Tage) Lehrgang Facharbeiter Koch (130 Tage) „Fachrechnen für die Gastronomie“, für den Teil Fachrechnen für die LAP Koch Modul 3 (15 Tage) Fahrlehrer, Fahrschullehrer (75 Tage), teilweise möglich Fahrlehrer B (70 Tage), teilweise möglich Gefahrgutlenker Stückgut für alle Klassen (5 Tage) Heereslogistikschule 3 Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport Bearbeitungsstand: 19.02.2016 Gefahrgutlenker Tank (5 Tage) Zivile Anerkennung von Kenntnissen und Fähigkeiten, welche im Rahmen der militärischen Ausbildung erworben werden Zuständigkeit Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen (5 Tage) Containerpacker (5 Tage) Heereslogistikschule Gefahrgutbeauftragter (8 Tage) ÖSTA (Österr. Turn- und Sportabzeichen - Bronze, Silber und Gold) ÖRSA (Österr. Rettungsschwimmerabzeichen (Rettungsschwimmer, Helfer-, Retterkurs)) Ausbildungsabteilung A Lehrwart für "Allgemeine Körperausbildung" Trainer für "Allgemeine Körperausbildung" Teile der Ausbildung zum Heeresbergführer Ausbildungsabteilung A Pioniersprengbefugte gem. FK-V 2007, Zeugnis gemäß § 6 u. § 11 Abs.1 Z1 der Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse (Fachkenntnisnachweis- Ausbildungsabteilung A Verordnung - FK-V) Militärpilotengrundausbildung (O-100 und O-105), Anerkennung durch zivile Luftfahrtbehörde und zivile Luftlinien. Flieger- und Fliegerabwehrtruppenschule Typenschulung Arbeits- &Transportboot bzw. Sturm- /Flachwasserboot Nach Erwerb der Typenschulung kann durch den Absolventen oder die Absolventin das Schiffsführerpatent 20 Meter beim BMVIT beantragt werden. Heerestruppenschule 4 Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport Rückfragen, Hinweise und Anregungen an: BMLVS/Ausbildung B Roßauer Lände 1 1090 Wien Tel.: 050201-10-22652 E-Mail: [email protected] Bearbeitungsstand: 19.02.2016 5
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