Katalog Anrechnungen

Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Zivile Anerkennung von Kenntnissen und Fähigkeiten, welche im Rahmen der
militärischen Ausbildung erworben werden
16-stündige Erste Hilfe-Ausbildung nach Richtlinien des Roten Kreuzes
Bearbeitungsstand: 19.02.2016
Zuständigkeit
im Rahmen der militärischen Ausbildung
Rettungssanitäter nach Sanitätergesetz
Abteilung Militärmedizin / BMLVS
Notfallsanitäter nach Sanitätergesetz
Abteilung Militärmedizin / BMLVS
Gem. Medizinischen Assistenzberufe-Gesetz – MABG:
Desinfektionsassistenz, Operationsassistenz, Ordinationsassistenz
DGKP (Dipl. Gesunden- und Krankenpfleger)
nach Gesundheits- und Krankenpflegegesetz - GuKG
Abteilung Militärmedizin / BMLVS
Abteilung Militärmedizin / BMLVS
Kraftfahrausbildung/ Heeresführerschein
Basis: Heereslenkerberechtigungsverordnung, Durchführungsbestimmung für die
gem. Führerscheingesetz voll anerkannt
Kraftfahrprüfung
Nachweis über die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen
Grundbefähigung für Fallschirmabsprünge einschl. Nachtsprungbefähigung
(Anrechnung als ZLPV §69) KS: 985
Grundtauchkurs Anrechnung durch den Ersten Österr. Berufstaucher Verband als
„***Ausbildung“
Pioniertauchkurs (KS: 939) Anrechnung nach der Fachkenntnisverordnung als
„Ausbildung für Allgemeine Taucharbeiten“ im Rahmen der Berufstaucherausbildung.
Bestätigung bei allen Truppenkörpern erhältlich
Streitkräfteführungskommando
Streitkräfteführungskommando
Streitkräfteführungskommando
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Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Zivile Anerkennung von Kenntnissen und Fähigkeiten, welche im Rahmen der
militärischen Ausbildung erworben werden
Bearbeitungsstand: 19.02.2016
Zuständigkeit
Musikfachausbildung durch zivile Musikausbildungsstätten
Streitkräfteführungskommando
Stabführerausbildung durch den ÖBV (Österreichischer Blasmusikverband)
Streitkräfteführungskommando
FüOrgEt 1 Miliz
(Bsp. Strahlenschutzleistungsabzeichen) durch Freiwillige- und Berufsfeuerwehren
ABC-Abwehrschule
(unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern!)
FüOrgEt2/Luftfahrttechnik,
durch Mittlere u. höhere technische Schulen , ggf. tlw. bei zivilen Fluggesellschaften
FüOrgEt3/ Luftfahrttechnik
durch Mittlere u. höhere techn. Schulen, ggf. tlw. bei zivilen Fluggesellschaften
Flieger- und Fliegerabwehrtruppenschule
Flieger- und Fliegerabwehrtruppenschule
Feuerwehrgrundausbildung
ATS-Atemschutz
MA-Maschinist durch Freiwillige und Berufsfeuerwehren (unterschiedliche
Flieger- und Fliegerabwehrtruppenschule
ABC-Abwehrschule
Handhabung in den Bundesländern)
Flugverkehrsleiter (L-110, L-115 L-120, L-125)
Flieger- und Fliegerabwehrtruppenschule
durch Flugsicherungsanbietern in Europa
ABC-Aufklärer bzw. ABC-Spürer gemäß Durchführungsbestimmung für den
Grundwehrdienst in Verbindung mit der relevanten ÖNORM (noch zu zertifizieren)
„Basisausbildung“ und „Aufstiegsausbildung
ABC-Abwehrschule
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Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Zivile Anerkennung von Kenntnissen und Fähigkeiten, welche im Rahmen der
militärischen Ausbildung erworben werden
Verwendungszeugnisse
u. a. für Kfz -/ Landmaschinentechniker, Koch/Kellner
Bearbeitungsstand: 19.02.2016
Zuständigkeit
Bestätigung bei allen Truppenkörpern erhältlich
Werkmeisterlehrgang MB/BT (170 Tage)
Refreshingseminar für QB/ QM (1 Tag)
LAP Elektroanlagentechnik (180 Tage)
LAP„Kommunikationstechniker/Elektronische Datenverarbeitung und
Telekommunikation“ (180 Tage)
CCNA ( CISCO) Ausbildung zum Netzwerktechniker (80 Tage)
LAP Kfz-Techniker (150 Tage)
Maschinenbautechniker (129 Tage)
Heereslogistikschule
Sicherheitsvertrauensperson (5 Tage)
Weiterbildung Abgleich SVP (3 Tage)
Lehrgang Facharbeiter Koch (130 Tage)
„Fachrechnen für die Gastronomie“, für den Teil Fachrechnen für die LAP Koch Modul
3 (15 Tage)
Fahrlehrer, Fahrschullehrer (75 Tage), teilweise möglich
Fahrlehrer B (70 Tage), teilweise möglich
Gefahrgutlenker Stückgut für alle Klassen (5 Tage)
Heereslogistikschule
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Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Bearbeitungsstand: 19.02.2016
Gefahrgutlenker Tank (5 Tage)
Zivile Anerkennung von Kenntnissen und Fähigkeiten, welche im Rahmen der
militärischen Ausbildung erworben werden
Zuständigkeit
Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen (5 Tage)
Containerpacker (5 Tage)
Heereslogistikschule
Gefahrgutbeauftragter (8 Tage)
ÖSTA (Österr. Turn- und Sportabzeichen - Bronze, Silber und Gold)
ÖRSA (Österr. Rettungsschwimmerabzeichen (Rettungsschwimmer, Helfer-,
Retterkurs))
Ausbildungsabteilung A
Lehrwart für "Allgemeine Körperausbildung"
Trainer für "Allgemeine Körperausbildung"
Teile der Ausbildung zum Heeresbergführer
Ausbildungsabteilung A
Pioniersprengbefugte gem. FK-V 2007, Zeugnis gemäß § 6 u. § 11 Abs.1 Z1 der
Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse (Fachkenntnisnachweis-
Ausbildungsabteilung A
Verordnung - FK-V)
Militärpilotengrundausbildung (O-100 und O-105), Anerkennung durch zivile Luftfahrtbehörde
und zivile Luftlinien.
Flieger- und Fliegerabwehrtruppenschule
Typenschulung Arbeits- &Transportboot bzw. Sturm- /Flachwasserboot
Nach Erwerb der Typenschulung kann durch den Absolventen oder die Absolventin das
Schiffsführerpatent 20 Meter beim BMVIT beantragt werden.
Heerestruppenschule
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Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Rückfragen, Hinweise und Anregungen an:
BMLVS/Ausbildung B
Roßauer Lände 1
1090 Wien
Tel.: 050201-10-22652
E-Mail: [email protected]
Bearbeitungsstand: 19.02.2016
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