Masterarbeit & Wissenschaftliche Arbeit im Ausland

Abschlussarbeiten in einem ausländischen Unternehmen, einer Hochschul- oder
Forschungseinrichtung ohne Austauschabkommen
Vollimmatrikulierte Studierende aus Master- oder Lehramtsstudiengängen der Universität Ulm können ihre Abschlussarbeit selbstverständlich auch in anderen Ländern und Einrichtungen (Unternehmen oder Hochschuleinrichtungen) anfertigen, mit denen die
Universität Ulm kein Austauschabkommen hat. Folgende Programme bieten hier finanzielle Förderung:
Erasmus+
Student Mobility for Traineeships
PROMOS
Stipendienprogramm
Mit dem Programm Erasmus+ Student Mobility for Traineeships (SMT) können neben Auslandspraktika auch Abschlussarbeiten in Europa, in den sog. Erasmus+ Programmländern
gefördert werden:
Mit dem PROMOS Stipendienprogramm des DAAD können
Masterarbeiten und Wissenschaftliche Arbeiten in Ländern, für
die eine Förderung durch Erasmus+ SMT ausgeschlossen ist,
gefördert werden:
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

 Länder weltweit (nicht Erasmus+ Programmländer)
 Schweiz
Mitgliedstaaten der EU (inkl. Überseegebiete)
Island, Liechtenstein, Norwegen (nicht Schweiz)
Türkei, Mazedonien
Masterarbeit &
Wissenschaftliche Arbeit
im Ausland
Voraussetzung:
Deutsche Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung nach §8 BAföG
Bedingungen:
Dauer: mind. 2 bis max. 12 volle Kalendermonate
Stipendienhöhe: abhängig vom Zielland (250 € - 350 €)
Ganzjährig fortlaufend bei der Koordinierungsstelle für
Praktische Studiensemester KOOR/BEST.
Bedingungen:
Förderdauer: mind. 3 bis max. 6 Monate
Höhe des Stipendiums: vom jeweiligen Zielland abhängiges
monatliches Teilstipendium (300 € - 500 €) und/oder eine
Reisekostenpauschale (entfernungsabhängig).
Unter Umständen kann nicht die gesamte Aufenthaltsdauer im
Ausland gefördert werden.
Bewerbungsfrist: spätestens 1 Monat vor Beginn des Auslandsaufenthalts.
Bewerbung:
Zwei Bewerbungstermine im Jahr: 15. Januar / 01. Juni
http://www.uni-ulm.de/io/out/eplus/smt.html
Bewerbung:
http://www.uni-ulm.de/io/out/promos.html
http://www.hs-karlsruhe.de/erasmus-praktika.html
Rahmenbedingungen
Austausch- & Fördermöglichkeiten
Reisekostenzuschuss
Studierende, die kein Stipendium über eines der genannten Stipendienprogramme erhalten, können sich für einen Reisekostenzuschuss beim International Office der Universität Ulm bewerben.
Bedingungen:
Dauer: mind. 8 Wochen
Förderhöhe: einmalige Zuschüsse i.d.R. in Höhe von etwa 250 € - 300 €
Bewerbung:
Quartalsweise Vergabe zu Bewerbungsfristen am: 15. Februar / 15. Mai / 15. August / 15. November
http://www.uni-ulm.de/io/out/stipendien/zuschuss.html
Kontakt
Anika Hafner
Erasmus+ (SMT) / PROMOS / Reisekostenzuschuss
 0731/50-22086
 [email protected]
Alles in allem bin ich sehr froh, dass ich die Masterarbeit im Ausland gemacht habe. […] Es ist spannend
zu sehen, wie man in anderen Ländern arbeitet, und
es ist auch toll und wertvoll, diese Verbindung ins
Ausland geknüpft zu haben. […] Das Wichtigste ist
aber die persönliche Weiterentwicklung durch eine
solche Erfahrung. Man wird selbständiger, mutiger,
weltoffener und ich glaube auch widerstandsfähiger
und flexibler.
(A.K. / Studierende der Molekularen Medizin der Uni Ulm)
Rahmenbedingungen
Abschlussarbeiten an Partnerhochschulen
Die Durchführung externer Abschlussarbeiten im Ausland ist
grundsätzlich in allen Master- und Lehramtsstudiengängen
der Universität Ulm möglich. Zu beachten ist jedoch, dass
sowohl Masterarbeiten als auch Wissenschaftliche Arbeiten
immer nach den Regeln der Universität Ulm vergeben und
bewertet werden, auch wenn die Arbeiten im Ausland angefertigt werden: Es gelten immer die Regelungen der Heimathochschule. Dies gilt insbesondere für einzuhaltende Fristen,
den Umfang der Arbeit und deren Anmeldung.
Im Rahmen des Erasmus+ Programms und des Projektes Strategische Partnerschaften unterhält die Universität Ulm Austauschabkommen in allen Fächern mit Hochschulen in Europa (Erasmus+) sowie in Ägypten, China und Russland (Strategische Partnerschaften), an denen es möglich ist, eine Abschlussarbeit anzufertigen. Studierende, die im Rahmen eines Abkommens an eine
Partnerhochschule gehen, sind dort von Studiengebühren befreit. Eine Vollimmatrikulation an der Universität Ulm ist Voraussetzung.
Jede Abschlussarbeit muss von Anfang an von einer/m Hochschullehrenden des eigenen Studienfachs an der Heimathochschule betreut werden. Vor der Konkretisierung der Aufgabenstellung mit der Gastinstitution im Ausland müssen
Studierende Thema und Rahmenbedingungen der Betreuung
mit dieser/m Hochschullehrenden verbindlich klären.
Mit dem Programm Erasmus+ Student Mobility for Studies
(SMS) können Studienaufenthalte an ca. 100 Partnerhochschulen in 26 Erasmus+ Programmländern in Europa gefördert
werden. Die Studienaufenthalte können auch zur Anfertigung
einer Abschlussarbeit genutzt werden. Wer zum Zeitpunkt der
Bewerbung ein Thema und eine vorläufige Betreuungszusage
für die Abschlussarbeit vorlegt, wird bei der Auswahl für einen
Studienplatz vorrangig behandelt. Studierende, die für einen
Platz an einer der Partnerhochschulen ausgewählt werden, erhalten automatisch ein Stipendium.
Die Universität Ulm vergibt im Rahmen des Projektes Strategische Partnerschaften Stipendien für Studierende der Universität
Ulm zur Anfertigung einer Masterarbeit oder Wissenschaftlichen
Arbeit an einer der fünf kooperierenden Partneruniversitäten:
Studierende können sich nur für einen Platz an einer Partnerhochschule bewerben, mit der es ein Austauschabkommen im
jeweilig passenden Studienfach auf Masterniveau gibt.
Voraussetzung:
Deutsche Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung im Sinne von
§8 BAföG
Bedingungen:
Dauer: mind. 3 bis max. 12 volle Kalendermonate
Stipendienhöhe: abhängig vom Zielland; derzeit zwischen 150 €
- 300 € im Monat (die Sätze werden ggf. jedes Jahr neu festgelegt). Unter Umständen kann nicht die gesamte Aufenthaltsdauer gefördert werden.
Bedingungen:
Dauer: 1 bis 6 Monate
Höhe des Stipendiums: vom jeweiligen Zielland abhängiges
monatliches Stipendium (800 € - 925 €) und eine entfernungsabhängige Reisekostenpauschale (175 € - 875 €).
Rechtsgrundlage für das Anfertigen jeder Abschlussarbeit ist
die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung.
Studierende, die ihre Abschlussarbeit im Ausland anfertigen
möchten, müssen rechtzeitig beim Prüfungsausschuss einen
Antrag auf Genehmigung stellen. Dieser umfasst in der Regel
eine Skizze des geplanten Vorhabens, eine Liste der wichtigsten verwendeten Methoden und eine Stellungnahme zur
angemessenen Betreuung und notwendigen Infrastruktur an
der ausländischen Institution.
Abschlussarbeiten im Ausland
Es gibt zwei mögliche Vorgehensweisen, um ein Unternehmen oder eine Hochschul- oder Forschungseinrichtung im
Ausland für die Anfertigung einer Abschlussarbeit zu finden.
1. Empfehlenswert ist es, sich zunächst an der Universität
Ulm ein Thema für die Abschlussarbeit und eine Betreuung
zu suchen. Oftmals verfügen Lehrende/Institute über gute
internationale Forschungskontakte, die sich für die Anfertigung einer Abschlussarbeit im Ausland nutzen lassen.
2. Denkbar ist auch, sich selbst einen passenden Platz mit
Betreuung für das Anfertigen der Abschlussarbeit an einer
ausländischen Institution zu suchen. Wenn ein geeignetes
Thema und eine Betreuung im Ausland gefunden wurden,
kann dann die eigentliche Betreuung an der Universität Ulm
in der eigenen Fakultät gesucht werden – in dem Fachbereich, der fachlich zu dem Thema der Abschlussarbeit passt.
Erasmus+
Student Mobility for Studies (SMS)
Bewerbungsfrist: 15. Dezember / 1. Juni
http://www.uni-ulm.de/io/out/eplus/sms.html
Strategische Partnerschaften U5
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Cairo University (Kairo/Ägypten)
Moscow State University (Moskau/Russland)
Siberian State Aerospace University (Krasnojarsk/Russland)
Shandong University (Jinan/China)
Southeast University (Nanjing/China)
Bewerbungsfrist:
Bewerbungen sind ganzjährig fortlaufend relativ kurzfristig
möglich. Idealerweise jedoch 3 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes.
www.uni-ulm.de/io/u5-strategischepartnerschaften.html
Kontakt
Dr. Sabine Habermalz
 0731/50-22046
ERASMUS Hochschulkoordinatorin
 [email protected]
Kontakt
Wiebke Gerdelmann-Schwer Koordinatorin
 0731/50-22043
 [email protected]
International Office
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 09:00 Uhr - 14:00 Uhr / Dienstag bis 17:00 Uhr
Beratungszeiten
Dienstag: 13:30 Uhr - 17:00 Uhr / Donnerstag: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr