Abschlussarbeiten in einem ausländischen Unternehmen, einer Hochschul- oder Forschungseinrichtung ohne Austauschabkommen Vollimmatrikulierte Studierende aus Master- oder Lehramtsstudiengängen der Universität Ulm können ihre Abschlussarbeit selbstverständlich auch in anderen Ländern und Einrichtungen (Unternehmen oder Hochschuleinrichtungen) anfertigen, mit denen die Universität Ulm kein Austauschabkommen hat. Folgende Programme bieten hier finanzielle Förderung: Erasmus+ Student Mobility for Traineeships PROMOS Stipendienprogramm Mit dem Programm Erasmus+ Student Mobility for Traineeships (SMT) können neben Auslandspraktika auch Abschlussarbeiten in Europa, in den sog. Erasmus+ Programmländern gefördert werden: Mit dem PROMOS Stipendienprogramm des DAAD können Masterarbeiten und Wissenschaftliche Arbeiten in Ländern, für die eine Förderung durch Erasmus+ SMT ausgeschlossen ist, gefördert werden: Länder weltweit (nicht Erasmus+ Programmländer) Schweiz Mitgliedstaaten der EU (inkl. Überseegebiete) Island, Liechtenstein, Norwegen (nicht Schweiz) Türkei, Mazedonien Masterarbeit & Wissenschaftliche Arbeit im Ausland Voraussetzung: Deutsche Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung nach §8 BAföG Bedingungen: Dauer: mind. 2 bis max. 12 volle Kalendermonate Stipendienhöhe: abhängig vom Zielland (250 € - 350 €) Ganzjährig fortlaufend bei der Koordinierungsstelle für Praktische Studiensemester KOOR/BEST. Bedingungen: Förderdauer: mind. 3 bis max. 6 Monate Höhe des Stipendiums: vom jeweiligen Zielland abhängiges monatliches Teilstipendium (300 € - 500 €) und/oder eine Reisekostenpauschale (entfernungsabhängig). Unter Umständen kann nicht die gesamte Aufenthaltsdauer im Ausland gefördert werden. Bewerbungsfrist: spätestens 1 Monat vor Beginn des Auslandsaufenthalts. Bewerbung: Zwei Bewerbungstermine im Jahr: 15. Januar / 01. Juni http://www.uni-ulm.de/io/out/eplus/smt.html Bewerbung: http://www.uni-ulm.de/io/out/promos.html http://www.hs-karlsruhe.de/erasmus-praktika.html Rahmenbedingungen Austausch- & Fördermöglichkeiten Reisekostenzuschuss Studierende, die kein Stipendium über eines der genannten Stipendienprogramme erhalten, können sich für einen Reisekostenzuschuss beim International Office der Universität Ulm bewerben. Bedingungen: Dauer: mind. 8 Wochen Förderhöhe: einmalige Zuschüsse i.d.R. in Höhe von etwa 250 € - 300 € Bewerbung: Quartalsweise Vergabe zu Bewerbungsfristen am: 15. Februar / 15. Mai / 15. August / 15. November http://www.uni-ulm.de/io/out/stipendien/zuschuss.html Kontakt Anika Hafner Erasmus+ (SMT) / PROMOS / Reisekostenzuschuss 0731/50-22086 [email protected] Alles in allem bin ich sehr froh, dass ich die Masterarbeit im Ausland gemacht habe. […] Es ist spannend zu sehen, wie man in anderen Ländern arbeitet, und es ist auch toll und wertvoll, diese Verbindung ins Ausland geknüpft zu haben. […] Das Wichtigste ist aber die persönliche Weiterentwicklung durch eine solche Erfahrung. Man wird selbständiger, mutiger, weltoffener und ich glaube auch widerstandsfähiger und flexibler. (A.K. / Studierende der Molekularen Medizin der Uni Ulm) Rahmenbedingungen Abschlussarbeiten an Partnerhochschulen Die Durchführung externer Abschlussarbeiten im Ausland ist grundsätzlich in allen Master- und Lehramtsstudiengängen der Universität Ulm möglich. Zu beachten ist jedoch, dass sowohl Masterarbeiten als auch Wissenschaftliche Arbeiten immer nach den Regeln der Universität Ulm vergeben und bewertet werden, auch wenn die Arbeiten im Ausland angefertigt werden: Es gelten immer die Regelungen der Heimathochschule. Dies gilt insbesondere für einzuhaltende Fristen, den Umfang der Arbeit und deren Anmeldung. Im Rahmen des Erasmus+ Programms und des Projektes Strategische Partnerschaften unterhält die Universität Ulm Austauschabkommen in allen Fächern mit Hochschulen in Europa (Erasmus+) sowie in Ägypten, China und Russland (Strategische Partnerschaften), an denen es möglich ist, eine Abschlussarbeit anzufertigen. Studierende, die im Rahmen eines Abkommens an eine Partnerhochschule gehen, sind dort von Studiengebühren befreit. Eine Vollimmatrikulation an der Universität Ulm ist Voraussetzung. Jede Abschlussarbeit muss von Anfang an von einer/m Hochschullehrenden des eigenen Studienfachs an der Heimathochschule betreut werden. Vor der Konkretisierung der Aufgabenstellung mit der Gastinstitution im Ausland müssen Studierende Thema und Rahmenbedingungen der Betreuung mit dieser/m Hochschullehrenden verbindlich klären. Mit dem Programm Erasmus+ Student Mobility for Studies (SMS) können Studienaufenthalte an ca. 100 Partnerhochschulen in 26 Erasmus+ Programmländern in Europa gefördert werden. Die Studienaufenthalte können auch zur Anfertigung einer Abschlussarbeit genutzt werden. Wer zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Thema und eine vorläufige Betreuungszusage für die Abschlussarbeit vorlegt, wird bei der Auswahl für einen Studienplatz vorrangig behandelt. Studierende, die für einen Platz an einer der Partnerhochschulen ausgewählt werden, erhalten automatisch ein Stipendium. Die Universität Ulm vergibt im Rahmen des Projektes Strategische Partnerschaften Stipendien für Studierende der Universität Ulm zur Anfertigung einer Masterarbeit oder Wissenschaftlichen Arbeit an einer der fünf kooperierenden Partneruniversitäten: Studierende können sich nur für einen Platz an einer Partnerhochschule bewerben, mit der es ein Austauschabkommen im jeweilig passenden Studienfach auf Masterniveau gibt. Voraussetzung: Deutsche Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung im Sinne von §8 BAföG Bedingungen: Dauer: mind. 3 bis max. 12 volle Kalendermonate Stipendienhöhe: abhängig vom Zielland; derzeit zwischen 150 € - 300 € im Monat (die Sätze werden ggf. jedes Jahr neu festgelegt). Unter Umständen kann nicht die gesamte Aufenthaltsdauer gefördert werden. Bedingungen: Dauer: 1 bis 6 Monate Höhe des Stipendiums: vom jeweiligen Zielland abhängiges monatliches Stipendium (800 € - 925 €) und eine entfernungsabhängige Reisekostenpauschale (175 € - 875 €). Rechtsgrundlage für das Anfertigen jeder Abschlussarbeit ist die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung. Studierende, die ihre Abschlussarbeit im Ausland anfertigen möchten, müssen rechtzeitig beim Prüfungsausschuss einen Antrag auf Genehmigung stellen. Dieser umfasst in der Regel eine Skizze des geplanten Vorhabens, eine Liste der wichtigsten verwendeten Methoden und eine Stellungnahme zur angemessenen Betreuung und notwendigen Infrastruktur an der ausländischen Institution. Abschlussarbeiten im Ausland Es gibt zwei mögliche Vorgehensweisen, um ein Unternehmen oder eine Hochschul- oder Forschungseinrichtung im Ausland für die Anfertigung einer Abschlussarbeit zu finden. 1. Empfehlenswert ist es, sich zunächst an der Universität Ulm ein Thema für die Abschlussarbeit und eine Betreuung zu suchen. Oftmals verfügen Lehrende/Institute über gute internationale Forschungskontakte, die sich für die Anfertigung einer Abschlussarbeit im Ausland nutzen lassen. 2. Denkbar ist auch, sich selbst einen passenden Platz mit Betreuung für das Anfertigen der Abschlussarbeit an einer ausländischen Institution zu suchen. Wenn ein geeignetes Thema und eine Betreuung im Ausland gefunden wurden, kann dann die eigentliche Betreuung an der Universität Ulm in der eigenen Fakultät gesucht werden – in dem Fachbereich, der fachlich zu dem Thema der Abschlussarbeit passt. Erasmus+ Student Mobility for Studies (SMS) Bewerbungsfrist: 15. Dezember / 1. Juni http://www.uni-ulm.de/io/out/eplus/sms.html Strategische Partnerschaften U5 Cairo University (Kairo/Ägypten) Moscow State University (Moskau/Russland) Siberian State Aerospace University (Krasnojarsk/Russland) Shandong University (Jinan/China) Southeast University (Nanjing/China) Bewerbungsfrist: Bewerbungen sind ganzjährig fortlaufend relativ kurzfristig möglich. Idealerweise jedoch 3 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes. www.uni-ulm.de/io/u5-strategischepartnerschaften.html Kontakt Dr. Sabine Habermalz 0731/50-22046 ERASMUS Hochschulkoordinatorin [email protected] Kontakt Wiebke Gerdelmann-Schwer Koordinatorin 0731/50-22043 [email protected] International Office Allgemeine Öffnungszeiten Montag - Freitag: 09:00 Uhr - 14:00 Uhr / Dienstag bis 17:00 Uhr Beratungszeiten Dienstag: 13:30 Uhr - 17:00 Uhr / Donnerstag: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
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