Übersicht über die Kompetenzen zum Abschluss von Verträgen im Bundesschulbereich Schulbehörden Bundesschulen AHS, BMHS, PädagoBAKIP, gische Schülerheime Hochschulen Bundesanstalten für Leibeserziehung BMBF LSR/SSR Zentrallehranstalten Dienstverträge ● (■) - - - - Freie Dienstverträge in Belangen der technischen Leistung der Hardware-, Netzwerk- und Systembetreuung ● ● ● (●) ● (●) Freie Dienstverträge in Belangen der Versuchsanstalten ● ● ● (●) - - Sonstige freie Dienstverträge ● ● ● - ● - Verträge betreffend Personalbereitstellungen (Arbeitskräfteüberlassungen) ● ● ● - ● - Kaufverträge ● ● ● (●) ● (●) Mietverträge ● ● ● (●) ● (●) Pachtverträge ● ● ● (●) ● (●) Werkverträge ● ● ● (●) ● (●) Förderungsverträge ● - - - - - [●] - - - - - Vertragstyp Leasingverträge ( ■ ) im Falle einer dahingehenden Ermächtigung durch das BMBF (z.B. Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung – BMUKK 2007) ( ● ) im Falle einer dahingehenden Ermächtigung durch die Schulbehörde erster Instanz [ ● ] allenfalls nach Befassung der Bundesministerin für Finanzen oder des Bundesministers für Finanzen Beilage zu BMBF-GZ 39.780/0001-B/Haushaltsang./2015 (Fortsetzung) Schulbehörden Bundesschulen AHS, BMHS, BAKIP, Schülerheime Pädagogische Hochschulen Bundesanstalten für Leibeserziehung BMBF LSR/SSR Zentrallehranstalten Eingehen von Finanzschulden [●] - - - - - Übernahme von Haftungen (Bürgschaften nach den §§ 1346 und 1348 bis 1367 ABGB oder Garantien) Verträge in Angelegenheiten der Schulraumüberlassung im Sinne des § 128a SchOG Verträge in Angelegenheiten sonstiger Drittmittel im Sinne des § 128b SchOG Verträge in Angelegenheiten der Raumnutzung im Sinne der §§ 75 und 76 Hochschulgesetz 2005 Verträge in Angelegenheiten sonstiger Drittmittel im Sinne des § 77 Hochschulgesetz 2005 Verträge in Angelegenheiten der Schulraumüberlassung iSd § 10a Abs. 1 bis 6 Bundesgesetz vom 6. Feber 1974 über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern Verträge in Angelegenheiten sonstiger Drittmittel iSd § 10a Abs. 7 Bundesgesetz vom 6. Feber 1974 über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern Versicherungsverträge, wenn der Abschluss einer Versicherung gesetzlich angeordnet ist Versicherungsverträge, wenn die Versicherungsprämie überwälzt werden kann [●] - - - - - ● ● ● ● - - ● ● ● ● - - ● - - - ● - ● - - - ● - ● ● - - - ● ● ● - - - ● ● ● ● (●) ● (●) ● ● ● (●) ● (●) ● - - - - - Vertragstyp Übrige, hier nicht genannte Verträge ( ● ) im Falle einer dahingehenden Ermächtigung durch die Schulbehörde erster Instanz [ ● ] allenfalls nach Befassung der Bundesministerin für Finanzen oder des Bundesministers für Finanzen Beilage zu BMBF-GZ 39.780/0001-B/Haushaltsang./2015
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