Kunde entscheidet selbst Förderung der Forschung

immo
Zeitung
Januar 2016
Förderung der Forschung
Forschungspreis der Deutschen Immobilien Akademie wird auch 2016 vergeben
(izf). Die Deutsche ImmobilienAkademie an der Universität
GmbH lobt seit 1999 jährlich international den Forschungspreis
für wissenschaftliche Arbeiten
der Immobilienwirtschaft aus.
Damit möchte die Akademie einen Beitrag zur Förderung der
immobilienwirtschaftlichen Forschung leisten. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der Expo Real München und stößt bei
der Presse auf starkes Interesse. Dies wiederum bietet den
jüngeren Wissenschaftlern die
Möglichkeit, ihre Arbeiten einem
breiteren Publikum zugänglich
zu machen.
soren, die die Arbeit betreut haben, vorgeschlagen werden. Die
Beilage des Erstgutachtens ist
erwünscht.
Über die Preisvergabe entscheidet bei den genannten
Graf, Eisenbahnstraße 56,
79098 Freiburg
Für die Vorstellung der eingereichten Arbeiten und ihrer Autoren in der Presse wird zudem
ein Lebenslauf mit ausführlicher
schrift oder sonstige Publikation
mit immobilienwirtschaftlichem
Bezug vergeben. Hierzu zählen
zum Beispiel Arbeiten über Immobilienmärkte, Grundstücksund Wohnungspolitik, Immobi-
Der Preis wird in zwei
Kategorien vergeben:
■ 2.500 Euro für Dissertationen, Habilitationen und andere
wissenschaftliche Arbeiten
■ 1.000 Euro für Diplomarbeiten und Magisterarbeiten
Inhaltlich sollen sich die eingereichten Arbeiten mit volks- oder
betriebswirtschaftlichen Themen der Immobilienwirtschaft
befassen.
Seit 2007 vergibt der dem Immobilienverband Deutschland
nahestehende Forschungsverband für Immobilien-, Hypotheken- und Baurecht e.V. jährlich
national einen Sonderpreis für
eine Arbeit, die sich im besonderen Maße mit den Herausforderungen des Maklerberufes
befassen. Der Preis ist mit 2.000
euro honoriert und wird jeweils
im Rahmen des Deutschen Immobilientages im Mai überreicht.
Einschlägige Arbeiten können
von den Verfassern der wissenschaftlichen Arbeiten selbst
oder von den Hochschulprofes-
Auch in diesem Jahr will die DIA mit ihrem Forschungspreis den Nachwuchs fördern.
Bild: Archiv/ DIA
Preisen der Wissenschaftliche
Beirat der Deutschen Immobilien-Akademie (DIA) unterstützt
durch den Forschungsverband.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Des weiteren stehen die Arbeiten den Studierenden innerhalb
der Immobilienwirtschaftlichen
Spezialbibliothek im Volkswirtschaftlichen Seminar der Universität Freiburg zur Verfügung.
Die Arbeiten sind in zweifacher
Ausfertigung unter Hinweis auf
den Preis nach Ziffer 1 oder 2 bis
zum 31. Mai 2016 einzureichen
bei:
Deutsche Immobilien-Akademie
an der Universität Freiburg
GmbH, Haus der Akademien,
Herrn Geschäftsführer Peter
Darstellung des beruflichen
Werdegangs und bisherigen
Veröffentlichungen, ein farbiges
Passbild und eine Zusammenfassung der eingereichten Arbeit von rund drei DIN-A4-Seiten benötigt. Diese Unterlagen
sollten möglichst in elektronischer Form an die oben genannte Anschrift übermittelt
werden.
DIA-Forschungspreis zur
Förderung der immobilienwirtschaftlichen Forschung
an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Der Preis wird jährlich für eine
herausragende Freiburger Bachelor-, Master-, oder Diplomarbeit, Dissertation, Habilitations-
lienanlagen, Immobilienfinanzierung, betriebs- oder volkswirtschaftliche Fragen der Führung von Immobilienunternehmen, Datenbanken und Informationssysteme, ökonomisch
relevante Fragen des Immobilienrechts.
Ein von der Wirtschafts- und
Verhaltenswissenschaftlichen
Fakultät eingesetztes Kuratorium begutachtet die vorgelegten
Arbeiten.
Die Preisverleihung erfolgt im
Rahmen eines Festaktes des
Verbandes der Freunde der Universität. Der Preis ist mit 2.500
Euro dotiert und kann geteilt
werden. Vorschlagsrecht haben
Professoren und Professorinnen der Fakultät.
Kunde entscheidet selbst
Dirk Schemmer bietet neues innovatives Honorarmodell an
(izf). Der Makler Dirk Schemmer reagiert auf das Bestellerprinzip und bietet eine neue
Honorierungsmethode an: Abrechnung nach Arbeitszeit,
Transparenz und Wahlfreiheit
für Kunden. Der Freiburger Immobilienexperte Dirk Schemmer übernimmt damit nach eigenen Angaben eine Vorreiterrolle in der Makler-Zunft. Sein
Büro Dirk Schemmer Immobilien verzichtet auf eine Honorierung per Provision und rechnet Leistungen stattdessen
nach Arbeitszeit ab. Das Konzept sei in Deutschland neu. In
der Branche üblich ist eine Provision in Abhängigkeit von der
Kaltmiete der vermittelten
Wohnung. Der Immobilienwirt
ist der erste Makler rund um
Freiburg, der das Modell erfolgreich umgesetzt hat. Während sich viele Makler aus dem
Vermietungsgeschäft zurückziehen würden, sei sein Büro
mit der Innovation erfolgreich
am Markt. „Wir setzen auf eine
faire Abrechnungsmethode,
die für die Kunden transparent
ist“, sagt Dirk Schemmer. Anlass für die Einführung der neuen Honorierungsmethode war
das Bestellerprinzip. Dieses gilt
seit Juni 2015 und regelt die
Honorierung von Maklern.
Nach dem Leitsatz „Wer bestellt, der zahlt“ tragen nicht
mehr die Mieter die Provision.
Vermieter, die einen Makler mit
der Vermarktung einer Immo-
Dirk Schemmer
bilie beauftragen, müssen die
Kosten übernehmen. Die gesetzliche Neuregelung hat die
Makler in Bedrängnis gebracht:
Viele steigen aus dem Vermietungsgeschäft aus.„Wir wollten
unsere Kunden nicht im Stich
lassen, aber es war auch klar,
dass wir etwas ändern mussten“, sagt Dirk Schemmer. Der
Makler wollte die Einführung
des Bestellerprinzips für seine
Auftraggeber verträglich gestalten und sein Geschäft erhalten. Seine Frau und Kollegin
Christine Schemmer entwikkelte das Konzept. „Es ging
darum, eine Lösung zu finden,
die realistisch und für den Kunden greifbar ist“, sagt Christine
Bild: privat
Schemmer. „Wir erklären den
Kunden genau, wofür wir die
Arbeitszeit aufwenden. So können sie jeden einzelnen Arbeitsschritt nachvollziehen“,
sagt Dirk Schemmer.
Im Durchschnitt benötigt der
Makler für die Vermittlung einer
Mietwohnung sieben bis zehn
Arbeitsstunden. Schemmer informiert seine Kunden im Beratungsgespräch über den erwartungsgemäßen Aufwand.
Da die Provision keine feste
Größe mehr ist, sondern erst
nach Abschluss der Vermittlung feststeht, spielt Transparenz bereits vor Vertragsabschluss eine große Rolle. Die
Kunden sollen von der Rech-
nung schließlich nicht überrascht werden.
89 Euro plus Mehrwertsteuer
setzt Schemmer pro Arbeitsstunde an. Früher wurde er im
Erfolgsfall honoriert, heute entlohnen die Kunden den tatsächlichen Zeitaufwand. „Dieses Prinzip versteht jeder Kunde“, sagt der Makler. Die Umstellung ging daher auch relativ problemlos von statten. „Wir
haben bisher sehr gute Erfahrungen gemacht und von unseren
Klienten
positive
Ru
�ckmeldungen
erhalten“,
sagt Dirk Schemmer.
Zusätzliches Angebot: Das
Maklerbüro bietet den Kunden
seit der Einführung des Bestellerprinzips zudem die Wahlfreiheit. Die Auftraggeber können
entscheiden, welche MaklerLeistungen sie tatsächlich benötigen. Schemmer gibt ein
Beispiel: „Wenn ein Mieter eine
Wohnung kündigt, seinem Vermieter gleichzeitig einen Nachmieter vorschlägt und dieser
mit ihm einverstanden ist, fallen Mietersuche und Besichtigungstermine weg.“ Das zeigt
sich auch auf der Rechnung:
Weniger Zeitaufwand für den
Makler bedeutet Kostenersparnis für den Auftraggeber.
Die meisten Kunden, etwa 95
Prozent würden weiterhin den
Komplettservice verlangen.
Fünf Prozent übernehmen Teilaufgaben selbst, etwa zeitaufwendige Besichtigungen.
Seite 7
Teure freie Stellplätze
Neue Freiburger Stellplatzsatzung
(nik). Wer eine Wohnung baut,
muss bislang mindestens einen
PKW-Stellplatz nachweisen –
bei einer Tiefgarage kann das
leicht 20-35.000 Euro und mehr
kosten. Gerade bei Sozialwohnungen der Freiburger Stadtbau, deren Mieter zur Hälfte
über gar kein Auto verfügen,
führt das dazu, dass teure Tiefgaragenplätze teilweise leer stehen und die Wohnungsmiete um
cirka ein Euro/m² teurer ist, als
sie es ohne TG-Platz sein könnte. Mieter zahlen so für Stellplätze, die sie überhaupt nicht
benötigen. In Freiburg, einer
Stadt der kurzen Wege, mit
höchst attraktivem ÖPNV, guten Rad und Fußwegeverbindungen sowie steigendem CarSharing-Angebot, verzichten immer mehr Menschen freiwillig
auf ein eigenes Auto. Ein undifferenzierter Zwang zur kostenintensiven Herstellung mindestens eines Stellplatzes pro
Wohnung ist nicht mehr zeitgemäß. Die Landesregierung hat –
nicht zuletzt auf Initiative der
grünen Freiburger Gemeinderatsfraktion und der Freiburger
Stadtbau – diese unbefriedigende Situation aufgegriffen und die
Landesbauordnung geändert.
Jetzt können Gemeinden per
Satzung festlegen, dass künftig
mit großer Mehrheit ins Anhörungsverfahren geschickt hat.
Danach kann für Studentenwohnungen die Stellplatzzahl
generell auf 0,5 pro Wohneinheit reduziert werden. Für geförderte Seniorenwohnungen
auf 0,5, für den öffentlich geförderten Wohnungsbau auf 0,6.
Auch bei sonstigen Wohnungen
kann eine Reduzierung auf bis
zu 0,6 erfolgen, wenn ein verbindliches Mobilitätskonzept
(zum Beispiel mit Car-Sharing)
vorgelegt wird. Voraussetzung
bei allen Fällen (ausgenommen
Studentenwohnungen) ist jedoch, dass der jeweilige Gebäudeeingang fußläufig nicht
mehr als 400 Meter von der Mitte einer Straßenbahnhaltestelle
entfernt ist.
Auch für gewerbliche Nutzungen kann die Stellplatzverpflichtung teilweise ausgesetzt werden, wenn ein Mobilitätskonzept
nachweist, dass nur ein reduzierter Stellplatzbedarf besteht.
Viele könnten von dieser Neuregelung profitieren: durch verringerte Baukosten und günstigere Mieten, durch Förderung
der umweltfreundlichen Mobilität und künftig weniger Autoverkehr mit all seinen Belastungen für Mensch, Umwelt und
Stadtbild.
In Freiburg gibt es in manchen Stadtbau-Häusern mehr Parkplätze als nötig.
Bild: Kickert
auch weniger als ein Stellplatz
pro neuer Wohnung nachzuweisen ist. Die Freiburger Verwaltung hat jetzt als erste Großstadt
im Land eine entsprechende
Stellplatzsatzung für die Kernstadt (ohne Ortschaften) vorgelegt, die der Gemeinderat am
Ein förmlicher Satzungsbeschluss könnte im ersten Halbjahr 2016 erfolgen. Eine Evaluation nach zwei Jahren sei
nach Ansicht der Grünen sinnvoll, um gegebenenfalls erforderliche Nachjustierungen vornehmen zu können.
Suche nach Reserven
Land fördert Rahmenkonzept „Auf der Haid“
(izf). Das Rahmenkonzept Haid
erhält Geld vom Land. Aus dem
Programm „Flächen gewinnen
durch Innenentwicklung“ gibt
das Land 35.000 Euro, die Stadt
nochmals den gleichen Betrag,
so dass jetzt 70.000 Euro für
den 53 Hektar großen Stadtbereich „Auf der Haid“ für Planungen und Gutachten zur Verfügung stehen. Im gleichen Programm wurde auch das Rahmenkonzept zum Gewerbegebiet Schildacker gefördert. Baubürgermeister Martin Haag zeigte sich erfreut über die Förderung eines weiteren Rahmenplanes, der für eine qualitätsvolle Innen- und Weiterentwicklung
des Stadtteils sorge.
Für das sehr heterogene Gebiet will das Stadtplanungsamt
ein Rahmenkonzept erstellen.
Momentan besteht es aus gewerblichen Gebieten, gemischten Strukturen im Sinne von
Wohnen und Arbeiten auf einer
Parzelle und aus Bereichen, die
überwiegend durch eine Wohn-
nutzung geprägt sind. Im Rahmen einer Untersuchung soll geklärt werden, wo noch Flächenreserven bestehen, die künftig
einer wachsenden Stadt als
Wohnnutzung zur Verfügung
stehen könnten. Dies sind nach
erster Einschätzung Gewerbebrachen, nicht mehr benötigte
Flächen für die Energieversorgung, nicht mehr benötigte öffentliche Flächen wie ein Parkplatz und Potentiale durch Erweiterungen von Wohnraum
durch Gebäudeerweiterungen
oder -aufstockungen. Hierfür
sollen exemplarisch Lösungsvorschläge entwickelt werden.
Mit untersucht werden soll auch
der stark sanierungsbedürftige
Wohnungsbestand
„Lindenwäldle“, der inzwischen ins Eigentum der Freiburger Stadtbau
überging. Im Rahmen der Untersuchung sollen auch Lösungen für den Umgang mit den Bereichen gefunden werden, die
durch das Umspannwerk tangiert sind.