immo Zeitung Januar 2016 Förderung der Forschung Forschungspreis der Deutschen Immobilien Akademie wird auch 2016 vergeben (izf). Die Deutsche ImmobilienAkademie an der Universität GmbH lobt seit 1999 jährlich international den Forschungspreis für wissenschaftliche Arbeiten der Immobilienwirtschaft aus. Damit möchte die Akademie einen Beitrag zur Förderung der immobilienwirtschaftlichen Forschung leisten. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der Expo Real München und stößt bei der Presse auf starkes Interesse. Dies wiederum bietet den jüngeren Wissenschaftlern die Möglichkeit, ihre Arbeiten einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. soren, die die Arbeit betreut haben, vorgeschlagen werden. Die Beilage des Erstgutachtens ist erwünscht. Über die Preisvergabe entscheidet bei den genannten Graf, Eisenbahnstraße 56, 79098 Freiburg Für die Vorstellung der eingereichten Arbeiten und ihrer Autoren in der Presse wird zudem ein Lebenslauf mit ausführlicher schrift oder sonstige Publikation mit immobilienwirtschaftlichem Bezug vergeben. Hierzu zählen zum Beispiel Arbeiten über Immobilienmärkte, Grundstücksund Wohnungspolitik, Immobi- Der Preis wird in zwei Kategorien vergeben: ■ 2.500 Euro für Dissertationen, Habilitationen und andere wissenschaftliche Arbeiten ■ 1.000 Euro für Diplomarbeiten und Magisterarbeiten Inhaltlich sollen sich die eingereichten Arbeiten mit volks- oder betriebswirtschaftlichen Themen der Immobilienwirtschaft befassen. Seit 2007 vergibt der dem Immobilienverband Deutschland nahestehende Forschungsverband für Immobilien-, Hypotheken- und Baurecht e.V. jährlich national einen Sonderpreis für eine Arbeit, die sich im besonderen Maße mit den Herausforderungen des Maklerberufes befassen. Der Preis ist mit 2.000 euro honoriert und wird jeweils im Rahmen des Deutschen Immobilientages im Mai überreicht. Einschlägige Arbeiten können von den Verfassern der wissenschaftlichen Arbeiten selbst oder von den Hochschulprofes- Auch in diesem Jahr will die DIA mit ihrem Forschungspreis den Nachwuchs fördern. Bild: Archiv/ DIA Preisen der Wissenschaftliche Beirat der Deutschen Immobilien-Akademie (DIA) unterstützt durch den Forschungsverband. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Des weiteren stehen die Arbeiten den Studierenden innerhalb der Immobilienwirtschaftlichen Spezialbibliothek im Volkswirtschaftlichen Seminar der Universität Freiburg zur Verfügung. Die Arbeiten sind in zweifacher Ausfertigung unter Hinweis auf den Preis nach Ziffer 1 oder 2 bis zum 31. Mai 2016 einzureichen bei: Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg GmbH, Haus der Akademien, Herrn Geschäftsführer Peter Darstellung des beruflichen Werdegangs und bisherigen Veröffentlichungen, ein farbiges Passbild und eine Zusammenfassung der eingereichten Arbeit von rund drei DIN-A4-Seiten benötigt. Diese Unterlagen sollten möglichst in elektronischer Form an die oben genannte Anschrift übermittelt werden. DIA-Forschungspreis zur Förderung der immobilienwirtschaftlichen Forschung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Der Preis wird jährlich für eine herausragende Freiburger Bachelor-, Master-, oder Diplomarbeit, Dissertation, Habilitations- lienanlagen, Immobilienfinanzierung, betriebs- oder volkswirtschaftliche Fragen der Führung von Immobilienunternehmen, Datenbanken und Informationssysteme, ökonomisch relevante Fragen des Immobilienrechts. Ein von der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät eingesetztes Kuratorium begutachtet die vorgelegten Arbeiten. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen eines Festaktes des Verbandes der Freunde der Universität. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert und kann geteilt werden. Vorschlagsrecht haben Professoren und Professorinnen der Fakultät. Kunde entscheidet selbst Dirk Schemmer bietet neues innovatives Honorarmodell an (izf). Der Makler Dirk Schemmer reagiert auf das Bestellerprinzip und bietet eine neue Honorierungsmethode an: Abrechnung nach Arbeitszeit, Transparenz und Wahlfreiheit für Kunden. Der Freiburger Immobilienexperte Dirk Schemmer übernimmt damit nach eigenen Angaben eine Vorreiterrolle in der Makler-Zunft. Sein Büro Dirk Schemmer Immobilien verzichtet auf eine Honorierung per Provision und rechnet Leistungen stattdessen nach Arbeitszeit ab. Das Konzept sei in Deutschland neu. In der Branche üblich ist eine Provision in Abhängigkeit von der Kaltmiete der vermittelten Wohnung. Der Immobilienwirt ist der erste Makler rund um Freiburg, der das Modell erfolgreich umgesetzt hat. Während sich viele Makler aus dem Vermietungsgeschäft zurückziehen würden, sei sein Büro mit der Innovation erfolgreich am Markt. „Wir setzen auf eine faire Abrechnungsmethode, die für die Kunden transparent ist“, sagt Dirk Schemmer. Anlass für die Einführung der neuen Honorierungsmethode war das Bestellerprinzip. Dieses gilt seit Juni 2015 und regelt die Honorierung von Maklern. Nach dem Leitsatz „Wer bestellt, der zahlt“ tragen nicht mehr die Mieter die Provision. Vermieter, die einen Makler mit der Vermarktung einer Immo- Dirk Schemmer bilie beauftragen, müssen die Kosten übernehmen. Die gesetzliche Neuregelung hat die Makler in Bedrängnis gebracht: Viele steigen aus dem Vermietungsgeschäft aus.„Wir wollten unsere Kunden nicht im Stich lassen, aber es war auch klar, dass wir etwas ändern mussten“, sagt Dirk Schemmer. Der Makler wollte die Einführung des Bestellerprinzips für seine Auftraggeber verträglich gestalten und sein Geschäft erhalten. Seine Frau und Kollegin Christine Schemmer entwikkelte das Konzept. „Es ging darum, eine Lösung zu finden, die realistisch und für den Kunden greifbar ist“, sagt Christine Bild: privat Schemmer. „Wir erklären den Kunden genau, wofür wir die Arbeitszeit aufwenden. So können sie jeden einzelnen Arbeitsschritt nachvollziehen“, sagt Dirk Schemmer. Im Durchschnitt benötigt der Makler für die Vermittlung einer Mietwohnung sieben bis zehn Arbeitsstunden. Schemmer informiert seine Kunden im Beratungsgespräch über den erwartungsgemäßen Aufwand. Da die Provision keine feste Größe mehr ist, sondern erst nach Abschluss der Vermittlung feststeht, spielt Transparenz bereits vor Vertragsabschluss eine große Rolle. Die Kunden sollen von der Rech- nung schließlich nicht überrascht werden. 89 Euro plus Mehrwertsteuer setzt Schemmer pro Arbeitsstunde an. Früher wurde er im Erfolgsfall honoriert, heute entlohnen die Kunden den tatsächlichen Zeitaufwand. „Dieses Prinzip versteht jeder Kunde“, sagt der Makler. Die Umstellung ging daher auch relativ problemlos von statten. „Wir haben bisher sehr gute Erfahrungen gemacht und von unseren Klienten positive Ru �ckmeldungen erhalten“, sagt Dirk Schemmer. Zusätzliches Angebot: Das Maklerbüro bietet den Kunden seit der Einführung des Bestellerprinzips zudem die Wahlfreiheit. Die Auftraggeber können entscheiden, welche MaklerLeistungen sie tatsächlich benötigen. Schemmer gibt ein Beispiel: „Wenn ein Mieter eine Wohnung kündigt, seinem Vermieter gleichzeitig einen Nachmieter vorschlägt und dieser mit ihm einverstanden ist, fallen Mietersuche und Besichtigungstermine weg.“ Das zeigt sich auch auf der Rechnung: Weniger Zeitaufwand für den Makler bedeutet Kostenersparnis für den Auftraggeber. Die meisten Kunden, etwa 95 Prozent würden weiterhin den Komplettservice verlangen. Fünf Prozent übernehmen Teilaufgaben selbst, etwa zeitaufwendige Besichtigungen. Seite 7 Teure freie Stellplätze Neue Freiburger Stellplatzsatzung (nik). Wer eine Wohnung baut, muss bislang mindestens einen PKW-Stellplatz nachweisen – bei einer Tiefgarage kann das leicht 20-35.000 Euro und mehr kosten. Gerade bei Sozialwohnungen der Freiburger Stadtbau, deren Mieter zur Hälfte über gar kein Auto verfügen, führt das dazu, dass teure Tiefgaragenplätze teilweise leer stehen und die Wohnungsmiete um cirka ein Euro/m² teurer ist, als sie es ohne TG-Platz sein könnte. Mieter zahlen so für Stellplätze, die sie überhaupt nicht benötigen. In Freiburg, einer Stadt der kurzen Wege, mit höchst attraktivem ÖPNV, guten Rad und Fußwegeverbindungen sowie steigendem CarSharing-Angebot, verzichten immer mehr Menschen freiwillig auf ein eigenes Auto. Ein undifferenzierter Zwang zur kostenintensiven Herstellung mindestens eines Stellplatzes pro Wohnung ist nicht mehr zeitgemäß. Die Landesregierung hat – nicht zuletzt auf Initiative der grünen Freiburger Gemeinderatsfraktion und der Freiburger Stadtbau – diese unbefriedigende Situation aufgegriffen und die Landesbauordnung geändert. Jetzt können Gemeinden per Satzung festlegen, dass künftig mit großer Mehrheit ins Anhörungsverfahren geschickt hat. Danach kann für Studentenwohnungen die Stellplatzzahl generell auf 0,5 pro Wohneinheit reduziert werden. Für geförderte Seniorenwohnungen auf 0,5, für den öffentlich geförderten Wohnungsbau auf 0,6. Auch bei sonstigen Wohnungen kann eine Reduzierung auf bis zu 0,6 erfolgen, wenn ein verbindliches Mobilitätskonzept (zum Beispiel mit Car-Sharing) vorgelegt wird. Voraussetzung bei allen Fällen (ausgenommen Studentenwohnungen) ist jedoch, dass der jeweilige Gebäudeeingang fußläufig nicht mehr als 400 Meter von der Mitte einer Straßenbahnhaltestelle entfernt ist. Auch für gewerbliche Nutzungen kann die Stellplatzverpflichtung teilweise ausgesetzt werden, wenn ein Mobilitätskonzept nachweist, dass nur ein reduzierter Stellplatzbedarf besteht. Viele könnten von dieser Neuregelung profitieren: durch verringerte Baukosten und günstigere Mieten, durch Förderung der umweltfreundlichen Mobilität und künftig weniger Autoverkehr mit all seinen Belastungen für Mensch, Umwelt und Stadtbild. In Freiburg gibt es in manchen Stadtbau-Häusern mehr Parkplätze als nötig. Bild: Kickert auch weniger als ein Stellplatz pro neuer Wohnung nachzuweisen ist. Die Freiburger Verwaltung hat jetzt als erste Großstadt im Land eine entsprechende Stellplatzsatzung für die Kernstadt (ohne Ortschaften) vorgelegt, die der Gemeinderat am Ein förmlicher Satzungsbeschluss könnte im ersten Halbjahr 2016 erfolgen. Eine Evaluation nach zwei Jahren sei nach Ansicht der Grünen sinnvoll, um gegebenenfalls erforderliche Nachjustierungen vornehmen zu können. Suche nach Reserven Land fördert Rahmenkonzept „Auf der Haid“ (izf). Das Rahmenkonzept Haid erhält Geld vom Land. Aus dem Programm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ gibt das Land 35.000 Euro, die Stadt nochmals den gleichen Betrag, so dass jetzt 70.000 Euro für den 53 Hektar großen Stadtbereich „Auf der Haid“ für Planungen und Gutachten zur Verfügung stehen. Im gleichen Programm wurde auch das Rahmenkonzept zum Gewerbegebiet Schildacker gefördert. Baubürgermeister Martin Haag zeigte sich erfreut über die Förderung eines weiteren Rahmenplanes, der für eine qualitätsvolle Innen- und Weiterentwicklung des Stadtteils sorge. Für das sehr heterogene Gebiet will das Stadtplanungsamt ein Rahmenkonzept erstellen. Momentan besteht es aus gewerblichen Gebieten, gemischten Strukturen im Sinne von Wohnen und Arbeiten auf einer Parzelle und aus Bereichen, die überwiegend durch eine Wohn- nutzung geprägt sind. Im Rahmen einer Untersuchung soll geklärt werden, wo noch Flächenreserven bestehen, die künftig einer wachsenden Stadt als Wohnnutzung zur Verfügung stehen könnten. Dies sind nach erster Einschätzung Gewerbebrachen, nicht mehr benötigte Flächen für die Energieversorgung, nicht mehr benötigte öffentliche Flächen wie ein Parkplatz und Potentiale durch Erweiterungen von Wohnraum durch Gebäudeerweiterungen oder -aufstockungen. Hierfür sollen exemplarisch Lösungsvorschläge entwickelt werden. Mit untersucht werden soll auch der stark sanierungsbedürftige Wohnungsbestand „Lindenwäldle“, der inzwischen ins Eigentum der Freiburger Stadtbau überging. Im Rahmen der Untersuchung sollen auch Lösungen für den Umgang mit den Bereichen gefunden werden, die durch das Umspannwerk tangiert sind.
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