LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung LVM-Merkblatt-001:2015-09 Muster für die CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung für Metallprodukte im Geltungsbereich der EN 1090-1 Inhalt Neues Muster zur Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung .................................................... 2 Formular: Leistungserklärung im Anwendungsbereich der EN 1090-1 ......................................... 4 Muster Leistungserklärung ........................................................................................................... 5 Erläuterung zur Muster-Leistungserklärung .................................................................................. 7 Formular CE-Kennzeichnung ....................................................................................................... 9 Formular CE-Kennzeichnung - Kurzfassung ................................................................................. 9 Muster-CE-Kennzeichnung ........................................................................................................ 10 Erläuterungen zur Muster-CE-Kennzeichnung ........................................................................... 10 Erläuterung der Beispiele ........................................................................................................... 11 Beispiel 1: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für eine Wohnhaustreppe aus Stahl (Verfahren 2) .............................................................................................................................. 12 Beispiel 2: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für eine Pendelstütze aus Stahl (Verfahren 3a) ............................................................................................................................ 13 Beispiel 3: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für einen Wintergarten (Verfahren 2) .... 14 Beispiel 4: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für Geländerpfosten, die vorgefertigt dem Metallbauer als Handelsprodukt zur Verfügung gestellt werden sollen ....................................... 15 Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 1 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung Neues Muster zur Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung Dieses Merkblatt zeigt den aktuellen Stand der Diskussion. Die Muster zur Leistungserklärung, die CE-Kennzeichnung und die Erläuterungen sind der Marktüberwachung als Arbeitshilfe für die Stahl- und Metallbauer vorgelegt worden. Seitens der Marktüberwachung wurden keine grundlegenden Widersprüche zu den Regelungen der EU-Bauprodukten-Verordnung festgestellt. In Einzelfällen und durch das Fortschreiten der Diskussionen kann es jedoch zu weiteren Ergänzungen, Anmerkungen und Änderungen kommen, die in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht werden. Warum eine Leistungserklärung: Gemäß Art. 4 Abs. 3 EU-BauPVO übernimmt der Hersteller mit Erstellung der Leistungserklärung die Verantwortung für die Konformität des Bauproduktes mit der erklärten Leistung. In der Leistungserklärung sind alle wesentlichen Merkmale gemäß Anhang ZA der EN 1090 aufzuführen; die Leistung ist in Stufen oder Klassen zu erklären. Entsprechend des Verwendungszwecks ist ggf. nicht für alle Wesentlichen Merkmale eine Leistung (Wert) zu erklären. In der CE-Kennzeichnung sind nur die Wesentlichen Merkmale aufzuführen, für die eine Leistung erklärt wurde. Mit Anbringung der CE-Kennzeichnung durch den Hersteller gibt dieser an, dass er die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit dessen erklärter Leistung übernimmt sowie alle geltenden Anforderungen der VO 305/2011 und anderen Harmonisierungsrechtsvorschriften einhält (Art. 8 Abs. 2 Satz 3 VO 305/2011). Die CE-Kennzeichnung gilt als Verwendbarkeitsnachweis nach Landesbauordnung (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 NBauO). Die Leistungserklärung wird zukünftig als erforderlicher Verwendbarkeitsnachweis in der Musterbauordnung aufgenommen. In dieser Fassung sind folgende Neuigkeiten aufgenommen: Tragfähigkeit: Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, dass zum Punkt Tragfähigkeit „NPD“ deklariert wird. Im Verfahren 1 nach EN 1090-2, Tabelle A.1 ist die Tragfähigkeit durch eine konstruktive Bewertung und Bemessung Dritter erforderlich. Hierzu muss der Hersteller alle wichtigen Angaben gemäß den Vorgaben der Tabelle A.1 deklarieren. Üblicherweise eignet sich hierzu in der Leistungserklärung (LE) ein Verweis auf die Bauteilspezifikation, die in diesem Fall der Leistungserklärung als Anlage beigefügt werden muss. Es ist zu empfehlen, dass die Bauteilspezifikation möglichst umfänglich in einer technischen Zeichnung vorhanden ist. Im Verfahren 2 und Verfahren 3b muss die Bemessung durch den Hersteller selbst oder in Untervergabe erstellt werden. Die Bemessung sollte der LE als Anlage beigefügt werden. In einfachsten Fällen kann die Tragfähigkeit in der LE direkt deklariert werden (zum Beispiel in Form von charakteristisch ertragbaren Flächenlasten). Im Verfahren 3 muss das Bauteil der Spezifikation des Bestellers entsprechen. Hier wird entweder auf die Spezifikation verwiesen oder, falls möglich, werden Lasten entsprechend deklariert. Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 2 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung Schweißeignung: Die Schweißeignung muss nur dann in der LE deklariert werden, wenn nach der Herstellung an dem Bauteil weitere Schweißarbeiten vorgesehen sind. Eine Deklaration der Schweißeignung für Bauteile, an denen nicht geschweißt wird, ist nach Meinung des Verfassers dieser Arbeitshilfe nicht sinnvoll, da diese Information dem Nutzer keinen zusätzlichen Mehrwert bietet. Typischer Anwendungsfall sind Wintergärten und Dächer aus Aluminium, an denen nach der Herstellung nicht mehr geschweißt wird. Soll am Bauteil später geschweißt werden, ist die Nennung der Stahlsorten und Güten mit genauer Position im Tragwerk sinnvoll. Hier eignet sich eine Zeichnung und/oder Skizze in der Anlage zur LE. Obligatorisch ist die Zurverfügungstellung der Prüfbescheinigung nach EN 10204 in einer entsprechenden Anlage, sofern die Informationen für Schweißarbeiten nicht auf einfachere Art und Weise zur Verfügung gestellt werden können. Kontakt, weitere Informationen und Download der Vorlagen: Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen Walderseestraße 47 30177 Hannover www.lvm.metallhandwerk.de Stephan Stickling [email protected] 0511 / 90985-29 Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 3 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de Dietmar Berndt [email protected] 0511 / 90985-40 LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung Formular: Leistungserklärung im Anwendungsbereich der EN 1090-1 Leistungserklärung Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Verwendungszweck: Hersteller: System(e) zur Bewertung und Überprüfung der 2+ Leistungsbeständigkeit: Harmonisierte Norm: EN 1090-1:2009 + A1:2011 Notifizierte Stelle: Wesentliches Merkmal Erklärte Leistung Toleranzen für Maße und Form Schweißeignung Bruchzähigkeit Schlagfestigkeit Tragfähigkeit Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit Ermüdungsfestigkeit Feuerwiderstand Brandverhalten Freisetzung von Cadmium und dessen Verbindungen Freisetzung radioaktiver Strahlung Dauerhaftigkeit Die Leistung des vorstehenden Produkts entspricht der erklärten Leistung. Für die Erstellung der Leistungserklärung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist allein der oben genannte Hersteller verantwortlich. Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von: Name: Ort: Datum: Unterschrift: …………………………………………………………………………….. Das Formular ist als Word-Dokument auf der Seite des LVM verfügbar. (www.lvm.metallhandwerk.de) Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 4 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung 1 Muster Leistungserklärung Leistungserklärung 2 Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Verwendungszweck: 3 Möglichkeit 1: Für tragende Zwecke in allen Arten von Bauwerken. Möglichkeit 2: Geländer Typ A-01…….. Möglichkeit 3: Geländer Bauvorhaben ……, ….. Möglichkeit 4: Nr. ………….. 4 Hersteller: 5 System(e) zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit: Harmonisierte Norm: Notifizierte Stelle: 6 7 Metallbau Glinstick Walderseestraße 47 30177 Hannover www.glinstick.de 2+ EN 1090-1:2009 + A1:2011 NB Nr.………… Erklärte Leistungen 8 EL01 EL02 Wesentliches Merkmal Toleranzen für Maße und Form Schweißeignung Erklärte Leistung DIN EN 1090-2, D.1 Möglichkeit EL02-1 NPD Möglichkeit EL02-2 S235JR+AR – EN 10025-2 Möglichkeit EL02-3 Gemäß Anlage …. (Prüfbescheinigung) zu dieser Leistungserklärung EL03 EL04 EL05 Bruchzähigkeit Schlagfestigkeit Tragfähigkeit Möglichkeit EL03/04-1 NPD Möglichkeit EL03/04-2 XX J bei YY °C Möglichkeit EL05-1 Bemessung nach EN 1993-1-1, siehe beigefügte Berechnungen, Möglichkeit EL05-2 NPD – Herstellung nach Bauteilspezifikation …. – EXC2 Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 5 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung EL06 Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit Möglichkeit EL05-3 Bemessung zur Verfügung gestellt vom Auftraggeber Dokument ….. vom TT.MM.JJJJ Möglichkeit EL06-1 Gemäß Bauteilspezifikation Möglichkeit EL06-2 Bemessung nach EN 1993-1-1, siehe beigefügte Bemessung, EL07 Ermüdungsfestigkeit Möglichkeit EL07-1 NPD Möglichkeit EL07-2 Bemessung nach EN 1993-1-1, siehe beigefügte Berechnungen, EL08 EL09 EL10 EL11 EL12 Feuerwiderstand Brandverhalten Freisetzung von Cadmium und dessen Verbindungen Freisetzung radioaktiver Strahlung Dauerhaftigkeit Möglichkeit EL08-1 NPD Möglichkeit EL08-2 Berechneter Wert ….. siehe Dokument ….. Möglichkeit EL09-1 A1 Andere Möglichkeiten EL09 A2, B, C, D, E, F NPD NPD Möglichkeit EL12-1 Unbeschichtet, NPD Möglichkeit EL12-2 Feuerverzinkt nach EN ISO 1461, DASt 022 VZ1 und EN ISO 14713-1 – C3 m Möglichkeit EL12-3 Oberflächenvorbereitung nach EN 1090-2, Vorbereitungsgrad P3. Oberflächenbeschichtung nach EN ISO 12944, Einzelheiten siehe Bauteilspezifikation. 9 Die Leistung des vorstehenden Produkts entspricht der erklärten Leistung. Für die Erstellung der Leistungserklärung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist allein der oben genannte Hersteller verantwortlich. Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 6 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von: Name: Ort:………………………………………………Datum:………………………………. Unterschrift: …………………………………………………………………………….. Erläuterung zur Muster-Leistungserklärung Die Leistungserklärung ist entsprechend den Anforderungen und auf der Rechtsgrundlage von VO 305/2008 Anhang III und Del. VO 574/2014 zu erstellen. 1 Benennung 2 Der Kenncode darf als Nummer oder Bezeichnung frei vom Hersteller vergeben werden. Der Code muss eindeutig mit einem Produkttyp mit Leistungsstufen und Leistungsklassen verknüpft sein. Es darf also je Kenncode nur einen Satz von Leistungsklassen und –Stufen geben. Der Kenncode kann sehr allgemein das Bauteil beschreiben, kann aber auch individuell für ein Produkt vergeben werden. Der Kenncode darf gleichzeitig die Nummer der Leistungserklärung sein. Da im Metallbau die Leistungserklärung häufig für Produkte verwendet wird, die nur einem bestimmten Produkttyp entsprechen, aber nicht Typen- oder Chargenspezifisch sind und keine Seriennummer besitzen, sollten diese Angaben auch nicht in der Leistungserklärung genannt werden, sondern auf den Begleitpapieren genannt werden (Auftragsnummer auf dem Lieferschein). 3 Im einfachsten Fall, kann im Verwendungszweck allgemeingültig, der tragende Zweck deklariert werden. Der Verwendungszweck kann auch in Verbindung zum eindeutigen Kenncode stehen oder zusammen mit diesem beschrieben werden. 4 Name und Anschrift des Herstellers oder ein Kennzeichen, welches eine einfache und eindeutige Identifizierung des Namens und der Anschrift des Herstellers ermöglicht. 5 Das System 2+ wird durch EN 1090-1:2012-01, ZA.2.1 vorgeschrieben. 6 Harmonisierte technische Spezifikation einschließlich deren Fassung. 7 Die Kennnummer der notifizierten Stelle 8 Die Leistung eines Bauproduktes sind die relevanten wesentlichen, die in Stufen oder Klasse oder in einer Beschreibung ausgedrückt werden. Die wesentlichen Merkmale beziehen sich auf die Grundanforderungen des Bauwerkes nach der harmonisierten technischen Spezifikation. Wesentliche Merkmale Grundsätzlich gilt, dass der Abnehmer des Produktes direkt aus der deklarierten Leistung, ohne Angabe von Berechnungsformeln, die Eigenschaft erkennen können muss. Möglich sind Verweise auf Produktionsunterlagen (insbesondere in Bezug auf das Tragverhalten). Die relevanten Unterlagen müssen in diesem Fall der Leistungserklärung beigefügt werden. EL01 Das Leistungsmerkmal bezieht sich auf die Klasse der Grenzen der grundlegenden Toleranzen (mechanische Beanspruchbarkeit und die Standsicherheit des Tragwerks) nach EN 1090-2, Anhang D bzw. EN 1090-3 Anhang G und I. EL02 Diese Eigenschaft wird über einen Verweis auf die Konstruktionsmaterialien in Verbindung mit den entsprechenden Europäischen Normen deklariert. Eine Deklarierung ist nur dann erforderlich, wenn nach der Inverkehrbringung der Produkte noch an diesen geschweißt werden soll. In einfachsten Fällen und bei unkritischen Werkstoffe reicht die Angabe des Werkstoffes nach Norm (Festigkeit, Güte, Behandlungszustand) und ggf. die Angabe über z.B. die Z-Güte. In anderen Fällen muss dazu die Prüfbescheinigung als Anlage weitergereicht werden. Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 7 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung EL03 EL04 EL05 (Tragfähigkeitsmerkmal) EL06 (Tragfähigkeitsmerkmal) EL07 (Tragfähigkeitsmerkmal) EL08 (Tragfähigkeitsmerkmal) EL09 EL10 EL11 EL12 9 Hier sind die Werte aus den Prüfbescheinigungen zu übernehmen oder durch einen Kerbschlagbiegeversuch nach Charpy nachzuweisen. Alternativ kann auf die Bemessung verwiesen werden. Auch die Angabe NPD ist möglich. Die Schlagfestigkeit ist eine Eigenschaft, die durch die Bruchzähigkeit des Werkstoffes gekennzeichnet wird. Für diese Eigenschaft bestehen sonst keine weiteren Anforderungen. Alternativ kann auf die Bemessung verwiesen werden. Auch die Angabe NPD ist möglich. Die Tragfähigkeit ist durch eine entsprechende Bemessung oder durch die Herstellung nach einer Bauteilspezifikation sicherzustellen. Sie kann auch eine ausreichend genaue Beschreibung sein, nach der dritte eine Bemessung und konstruktive Bewertung durchführen können (In diesem Fall sind alle erforderlichen Unterlagen beizufügen (Werkstoffe, Geometrie, Verbindungen, Herstellangaben, Ausführungsklasse und Prüfungen) Die Verformungen im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit sind entweder als eindeutiger Wert anzugeben oder sie sind der Bemessung zu entnehmen. Die Angabe NPD ist hier nur möglich, wenn ein Produkt nach der Spezifikation des Auftraggebers (ppcs) erstellt wurde. Eine weitere Möglichkeit ist die ausreichend genaue Beschreibung (siehe EL06). Der Wert ist der Bemessung zu entnehmen oder es ist ein Verweis auf das Dokument anzugeben. NPD darf deklariert werden, wenn es keine Anforderung gibt oder das Bauteil nach Bauteilspezifikation des Auftraggebers (ppcs)hergestellt wurde. Der Feuerwiderstand ist den Bemessungsunterlagen zu entnehmen bzw. es ist auf ein entsprechendes Dokument zu verweisen. Wenn es keine Anforderungen gibt, darf hier NPD deklariert werden. Baustoffe werden nach EN 13501-1 klassifiziert. Nicht brennbare Werkstoffe werden mit A1 gekennzeichnet (Stahl, verzinkter Stahl, Aluminium). Weitere Klassen ergeben sich aus ihrem Beitrag zum Brand, zur Rauchentwicklung und aus dem Abtropfverhalten im brennenden Zustand. In der Regel finden keine Untersuchung und keine Probennahme statt, da kontaminierte Produkte im Geltungsbereich dieser Regeln nicht gehandelt werden dürfen. In der Regel finden keine Untersuchung und keine Probennahme statt, da kontaminierte Produkte im Geltungsbereich dieser Regeln nicht gehandelt werden dürfen. Unbeschichtete Tragwerke oder solche bei denen die Beschichtung kein Korrosionsschutz sicherstellt, werden mit NPD für dieses Merkmal deklariert. Die Dauerhaftigkeit ist abhängig von den Umgebungsbedingungen und der Oberflächenbehandlung. Die Leistungserklärung wird von einer Person unterzeichnet, die zur rechtlichen Vertretung des Herstellers befugt ist. Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 8 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung Formular CE-Kennzeichnung 15 Hersteller: #### Leistungserklärung /eindeutiger Kenncode: Wesentliches Merkmal Toleranzen für Maße und Form: Schweißeignung: Bruchzähigkeit: Schlagfestigkeit: Tragfähigkeit: Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit: Ermüdungsfestigkeit: Feuerwiderstand: Brandverhalten: Freisetzung von Cadmium und dessen Verbindungen: Freisetzung radioaktiver Strahlung: Dauerhaftigkeit: Harmonisierte technische Spezifikation: _____________ Erklärte Leistung EN 1090-1:2009 + A1:2011 Verwendungszweck: Notifizierte Stelle: Das Formular ist als Word-Dokument auf der Seite des LVM verfügbar. (www.lvm.metallhandwerk.de) Formular CE-Kennzeichnung - Kurzfassung Kurzfassung nach DIBt - FAQ IV/12 (6/2014). Diese Kurzfassung, mit einem Verweis auf die Leistungserklärung, ist möglich, wenn Sie auf demselben Dokument wie die Leistungserklärung erfolgt. Diese Möglichkeit ist von der EU-BauPVO nicht vorgesehen, wird jedoch von den deutschen Marktüberwachungsbehörden akzeptiert. Nach Meinung der Marktüberwachung sollte diese CE01 CE02 CE03 CE04 15 Hersteller Leistungserklärung /eindeutiger Kenncode: Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 9 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de _______ LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung Muster-CE-Kennzeichnung CE01 CE02 15 Hersteller: #### CE03 CE04 CE05 Leistungserklärung /eindeutiger Kenncode: _____________ Wesentliches Merkmal Erklärte Leistung Toleranzen für Maße und Form: Schweißeignung: Bruchzähigkeit: Schlagfestigkeit: Tragfähigkeit: Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit: Ermüdungsfestigkeit: Feuerwiderstand: Brandverhalten: Freisetzung von Cadmium und dessen Verbindungen: Freisetzung radioaktiver Strahlung: Dauerhaftigkeit: CE06 Harmonisierte technische Spezifikation: CE07 Verwendungszweck: CE08 Notifizierte Stelle: EN 1090-1:2009 + A1:2011 Erläuterungen zur Muster-CE-Kennzeichnung CE01 Kennzeichnung, durch die der Hersteller erklärt, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften über ihre Anbringung festgelegt sind. (Das Aussehen der CE-Kennzeichen ist in Verordnung (EG) 765/2008 beschrieben.) CE02 Die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem das Produkt das erste Mal auf dem Markt bereitgestellt wurde. CE03 Eindeutiger Name oder Kennung des Herstellers CE04 Verweis auf die Leistungserklärung und eindeutiger Kenncode: CE05 Wesentliches Merkmal Erklärte Leistung Leistungen, die in der Leistungserklärung deklariert wurden, nach Stufen oder Klassen. CE06 Harmonisierte technische Spezifikation einschließlich der Fassung CE07 Verwendungszweck gemäß der harmonisierten technischen Spezifikation CE08 Nummer der notifizierten Stelle Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 10 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung Erläuterung der Beispiele Beispiel 1: Im Beispiel 1stellt der Hersteller eine Wohnhaustreppe her. Die Ausführungklasse wird in der Bemessung beschrieben. Der Abnehmer/Kunde kann aus der LE direkt ablesen, welche Lasten von der Treppe aufgenommen werden können. Hier 3,0 kN/m² als Flächenlast und 2,0 kN als Einzellast für den Nachweis der örtlichen Mindesttragfähigkeit für Gitterroststufen. Detaillierte Hinweise, auch zu weiteren Lasten (Eigengewicht Geländer, Eigengewicht Stufen, Lasten aus dem Geländer, etc.), sind in der Bemessung nachzulesen. Die Bemessung wurde untervergeben. Verantwortlich für die Bemessung ist der Hersteller. Der Anschluss an das Gebäude und/oder die Lastabtragung in Fundamente ist nicht beschrieben. Die Treppe ist feuerverzinkt und soll in einem städtischen Bereich aufgestellt werden. Die Leistungserklärung wird zusammen mit der CE-Kennzeichnung auf dem Lieferschein gedruckt – daher ist die Kurzfassung der CE-Kennzeichnung möglich. Beispiel 2: Der Besteller hat dem Hersteller eine genaue Zeichnung der Stütze übergeben. Der Hersteller hat diese Bauteilspezifikation umgesetzt. Da die Ausführungsklasse 1 genannt ist, sind weitere Prüfungen und eine detailliertere Bauteilspezifikation nicht erforderlich. Die Stütze wird roh, ohne weitere Oberflächenbehandlung, übergeben. Die Leistungserklärung wird zusammen mit der CE-Kennzeichnung auf dem Lieferschein gedruckt – daher ist die Kurzfassung der CE-Kennzeichnung möglich. Beispiel 3: Der Hersteller hat dem Besteller einen Wintergarten übergeben. Die ertragbaren Lasten sind der Statik zu entnehmen. Eine detaillierte Beschreibung der ertragbaren Lasten (Eigengewicht, Wind, Schnee und weitere) macht hier im wegen der Fülle an Informationen keinen Sinn. Für die Dauerhaftigkeit würde hier eine unbeschichtete Oberfläche ausreichend sein, EN AW-6060 in ländlicher Umgebung. Beispiel 4: Der Hersteller bietet über seinen Onlineshop Geländerpfosten zur Weiterverarbeitung durch Metallbauer an. Der Hersteller hat für die Schweißeignung „NPD“ deklariert. In diesem Fall darf der Metallbauer nicht ohne weiteres an den Produkten schweißen. Alle Verbindungen sind durch zum Beispiel Schrauben herzustellen. Hinweise dazu ergeben sich aus der Bauteilspezifikation (Zeichnung). Die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt oder Verpackung ist hier ausführlicher und aus Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 11 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung Beispiel 1: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für eine Wohnhaustreppe aus Stahl (Verfahren 2) Leistungserklärung Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Verwendungszweck: Hersteller: System(e) zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit: Harmonisierte Norm: Notifizierte Stelle: Wesentliches Merkmal Toleranzen für Maße und Form Schweißeignung Bruchzähigkeit Schlagfestigkeit Tragfähigkeit Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit Ermüdungsfestigkeit Feuerwiderstand Brandverhalten Freisetzung von Cadmium und dessen Verbindungen Freisetzung radioaktiver Strahlung Dauerhaftigkeit Pro.-Nr. 00238 - Treppe Für tragende Zwecke in allen Arten von Bauwerken Metallbau Glinstick Walderseestraße 47 30177 Hannover www.glinstick.de 2+ EN 1090-1:2009 + A1:2011 NB 08768463284 Erklärte Leistung DIN EN 1090-2, D.1 NPD Siehe beigefügte Bemessung 𝑄𝑘 = 3,0 𝑘𝑁⁄ ; 𝑄 = 2 𝑘𝑁 (DIN EN 1991-1-1/NA, 𝑚² 𝑘 Tabelle 6.1DE) Eigengewicht und zusätzlich berücksichtige Lasten gem. beigefügter Bemessung nach DIN EN 1993-1-1 Bemessung nach DIN EN 1993-1-1, siehe beigefügte Berechnungen NPD NPD A1 NPD NPD Feuerverzinkt nach EN ISO 1461, DASt 022 VZ1 und EN ISO 14713-1 – C3 m Die Leistung des vorstehenden Produkts entspricht der erklärten Leistung. Für die Erstellung der Leistungserklärung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist allein der oben genannte Hersteller verantwortlich. Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von: Name: S. Glinstick Ort: Hannover Datum: 24.08.2015 Unterschrift: …………………………………………………………………………….. 15 www.metallbau-glinstick.de Leistungserklärung /eindeutiger Kenncode: Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 12 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de Pro.-Nr. 00238 - Treppe LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung Beispiel 2: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für eine Pendelstütze aus Stahl (Verfahren 3a) Leistungserklärung Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Verwendungszweck: Hersteller: System(e) zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit: Harmonisierte Norm: Notifizierte Stelle: Wesentliches Merkmal Toleranzen für Maße und Form Schweißeignung Bruchzähigkeit Schlagfestigkeit Tragfähigkeit Pro.-Nr. 00239 - Stütze Für tragende Zwecke in allen Arten von Bauwerken Metallbau Glinstick Walderseestraße 47 30177 Hannover www.glinstick.de 2+ EN 1090-1:2009 + A1:2011 NB 08768463284 Erklärte Leistung DIN EN 1090-2, D.1 NPD Fertigung nach Bauteilspezifikation Nr. 00239 (siehe Anlage, EXC1) Fertigung nach Bauteilspezifikation Nr. 00239 (siehe Anlage, EXC1) NPD Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit Ermüdungsfestigkeit NPD Feuerwiderstand NPD Brandverhalten A1 Freisetzung von Cadmium und NPD dessen Verbindungen Freisetzung radioaktiver NPD Strahlung Dauerhaftigkeit NPD Die Leistung des vorstehenden Produkts entspricht der erklärten Leistung. Für die Erstellung der Leistungserklärung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist allein der oben genannte Hersteller verantwortlich. Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von: Name: S. Glinstick Ort: Hannover Datum: 24.08.2015 Unterschrift: …………………………………………………………………………….. 15 www.metallbau-glinstick.de Leistungserklärung /eindeutiger Kenncode: Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 13 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de 00239 - Stütze LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung Beispiel 3: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für einen Wintergarten (Verfahren 2) Leistungserklärung Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Verwendungszweck: Hersteller: System(e) zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit: Harmonisierte Norm: Notifizierte Stelle: Wesentliches Merkmal Toleranzen für Maße und Form Schweißeignung Bruchzähigkeit Schlagfestigkeit Tragfähigkeit Pro.-Nr. 00240 – Tragwerk Wintergarten Tragwerk für Wintergarten Metallbau Glinstick Walderseestraße 47 30177 Hannover www.glinstick.de 2+ EN 1090-1:2009 + A1:2011 NB 08768463284 Erklärte Leistung DIN EN 1090-3, Anhang G und Anhang I NPD NPD Bemessung nach DIN EN 1999, siehe beigefügte Berechnungen. Bemessung nach DIN EN 1999, siehe beigefügte Berechnungen. NPD NPD A1 NPD Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit Ermüdungsfestigkeit Feuerwiderstand Brandverhalten Freisetzung von Cadmium und dessen Verbindungen Freisetzung radioaktiver NPD Strahlung Dauerhaftigkeit Beständigkeitsklasse B, Schutzmaßnahme 0 Die Leistung des vorstehenden Produkts entspricht der erklärten Leistung. Für die Erstellung der Leistungserklärung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist allein der oben genannte Hersteller verantwortlich. Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von: Name: S. Glinstick Ort: Hannover Datum: 24.08.2015 Unterschrift: …………………………………………………………………………….. 15 www.metallbau-glinstick.de Leistungserklärung /eindeutiger Kenncode: Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 14 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de 00240 – Tragwerk Wintergarten LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung Beispiel 4: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für Geländerpfosten, die vorgefertigt dem Metallbauer als Handelsprodukt zur Verfügung gestellt werden sollen Leistungserklärung Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Verwendungszweck: Hersteller: System(e) zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit: Harmonisierte Norm: Notifizierte Stelle: Wesentliches Merkmal Toleranzen für Maße und Form Schweißeignung Bruchzähigkeit Schlagfestigkeit Tragfähigkeit Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit Pro.-Nr. 004711 - Geländerpfosten Lastabtragender Pfosten einer Absturzsicherung Metallbau Glinstick Walderseestraße 47 30177 Hannover www.glinstick.de 2+ EN 1090-1:2009 + A1:2011 NB 08768463284 Erklärte Leistung DIN EN 1090-2, D.1 NPD 27J bei 20°C Angaben zu Geometrie und Werkstoffen sowie alle sonstigen Angaben die für eine konstruktive Bewertung und statische Berechnung durch Dritte erforderlich sind, sind in der Anlage Zeichnung_#4711# beschrieben. Ermüdungsfestigkeit NPD Feuerwiderstand NPD Brandverhalten A1 Freisetzung von Cadmium und NPD dessen Verbindungen Freisetzung radioaktiver NPD Strahlung Dauerhaftigkeit NPD Die Leistung des vorstehenden Produkts entspricht der erklärten Leistung. Für die Erstellung der Leistungserklärung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist allein der oben genannte Hersteller verantwortlich. Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von: Name: S. Glinstick Ort: Hannover Datum: 24.08.2015 Unterschrift: …………………………………………………………………………….. CE-Kennzeichnung auf nächster Seite Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 15 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung 15 www.glinstick.de Leistungserklärung /eindeutiger Kenncode: Wesentliches Merkmal Toleranzen für Maße und Form: Bruchzähigkeit: Schlagfestigkeit: Tragfähigkeit: Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit: Pro.-Nr. 004711 - Geländerpfosten Erklärte Leistung DIN EN 1090-2, D.1 27 J bei 20 °C Angaben zu Geometrie und Werkstoffen sowie alle sonstigen Angaben die für eine konstruktive Bewertung und statische Berechnung durch Dritte erforderlich sind, sind in der Anlage Zeichnung_#4711# beschrieben. Brandverhalten: Harmonisierte technische Spezifikation: A1 EN 1090-1:2009 + A1:2011 Verwendungszweck: Lastabtragender Pfosten einer Absturzsicherung NB 08768463284 Notifizierte Stelle: Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE Seite 16 © LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen www.lvm.metallhandwerk.de
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