LVM-Merkblatt-001:2015-09 Muster für die CE

LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
LVM-Merkblatt-001:2015-09
Muster für die CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung
für Metallprodukte im Geltungsbereich der EN 1090-1
Inhalt
Neues Muster zur Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung .................................................... 2
Formular: Leistungserklärung im Anwendungsbereich der EN 1090-1 ......................................... 4
Muster Leistungserklärung ........................................................................................................... 5
Erläuterung zur Muster-Leistungserklärung .................................................................................. 7
Formular CE-Kennzeichnung ....................................................................................................... 9
Formular CE-Kennzeichnung - Kurzfassung ................................................................................. 9
Muster-CE-Kennzeichnung ........................................................................................................ 10
Erläuterungen zur Muster-CE-Kennzeichnung ........................................................................... 10
Erläuterung der Beispiele ........................................................................................................... 11
Beispiel 1: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für eine Wohnhaustreppe aus Stahl
(Verfahren 2) .............................................................................................................................. 12
Beispiel 2: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für eine Pendelstütze aus Stahl
(Verfahren 3a) ............................................................................................................................ 13
Beispiel 3: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für einen Wintergarten (Verfahren 2) .... 14
Beispiel 4: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für Geländerpfosten, die vorgefertigt dem
Metallbauer als Handelsprodukt zur Verfügung gestellt werden sollen ....................................... 15
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LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
Neues Muster zur Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
Dieses Merkblatt zeigt den aktuellen Stand der Diskussion. Die Muster zur Leistungserklärung,
die CE-Kennzeichnung und die Erläuterungen sind der Marktüberwachung als Arbeitshilfe für die
Stahl- und Metallbauer vorgelegt worden. Seitens der Marktüberwachung wurden keine
grundlegenden Widersprüche zu den Regelungen der EU-Bauprodukten-Verordnung festgestellt.
In Einzelfällen und durch das Fortschreiten der Diskussionen kann es jedoch zu weiteren
Ergänzungen, Anmerkungen und Änderungen kommen, die in einer aktualisierten Fassung
veröffentlicht werden.
Warum eine Leistungserklärung:
Gemäß Art. 4 Abs. 3 EU-BauPVO übernimmt der Hersteller mit Erstellung der Leistungserklärung
die Verantwortung für die Konformität des Bauproduktes mit der erklärten Leistung. In der
Leistungserklärung sind alle wesentlichen Merkmale gemäß Anhang ZA der EN 1090
aufzuführen; die Leistung ist in Stufen oder Klassen zu erklären. Entsprechend des
Verwendungszwecks ist ggf. nicht für alle Wesentlichen Merkmale eine Leistung (Wert) zu
erklären. In der CE-Kennzeichnung sind nur die Wesentlichen Merkmale aufzuführen, für die eine
Leistung erklärt wurde.
Mit Anbringung der CE-Kennzeichnung durch den Hersteller gibt dieser an, dass er die
Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit dessen erklärter Leistung übernimmt
sowie alle geltenden Anforderungen der VO 305/2011 und anderen
Harmonisierungsrechtsvorschriften einhält (Art. 8 Abs. 2 Satz 3 VO 305/2011).
Die CE-Kennzeichnung gilt als Verwendbarkeitsnachweis nach Landesbauordnung (§ 17 Abs. 2
Nr. 2 NBauO). Die Leistungserklärung wird zukünftig als erforderlicher Verwendbarkeitsnachweis
in der Musterbauordnung aufgenommen.
In dieser Fassung sind folgende Neuigkeiten aufgenommen:
Tragfähigkeit: Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, dass zum Punkt Tragfähigkeit „NPD“
deklariert wird.
Im Verfahren 1 nach EN 1090-2, Tabelle A.1 ist die Tragfähigkeit durch eine
konstruktive Bewertung und Bemessung Dritter erforderlich. Hierzu muss der
Hersteller alle wichtigen Angaben gemäß den Vorgaben der Tabelle A.1
deklarieren. Üblicherweise eignet sich hierzu in der Leistungserklärung (LE) ein
Verweis auf die Bauteilspezifikation, die in diesem Fall der Leistungserklärung als
Anlage beigefügt werden muss. Es ist zu empfehlen, dass die Bauteilspezifikation
möglichst umfänglich in einer technischen Zeichnung vorhanden ist.
Im Verfahren 2 und Verfahren 3b muss die Bemessung durch den Hersteller selbst
oder in Untervergabe erstellt werden. Die Bemessung sollte der LE als Anlage
beigefügt werden. In einfachsten Fällen kann die Tragfähigkeit in der LE direkt
deklariert werden (zum Beispiel in Form von charakteristisch ertragbaren
Flächenlasten).
Im Verfahren 3 muss das Bauteil der Spezifikation des Bestellers entsprechen.
Hier wird entweder auf die Spezifikation verwiesen oder, falls möglich, werden
Lasten entsprechend deklariert.
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Schweißeignung:
Die Schweißeignung muss nur dann in der LE deklariert werden, wenn nach der
Herstellung an dem Bauteil weitere Schweißarbeiten vorgesehen sind. Eine
Deklaration der Schweißeignung für Bauteile, an denen nicht geschweißt wird, ist
nach Meinung des Verfassers dieser Arbeitshilfe nicht sinnvoll, da diese
Information dem Nutzer keinen zusätzlichen Mehrwert bietet. Typischer
Anwendungsfall sind Wintergärten und Dächer aus Aluminium, an denen nach der
Herstellung nicht mehr geschweißt wird. Soll am Bauteil später geschweißt
werden, ist die Nennung der Stahlsorten und Güten mit genauer Position im
Tragwerk sinnvoll. Hier eignet sich eine Zeichnung und/oder Skizze in der Anlage
zur LE. Obligatorisch ist die Zurverfügungstellung der Prüfbescheinigung nach EN
10204 in einer entsprechenden Anlage, sofern die Informationen für
Schweißarbeiten nicht auf einfachere Art und Weise zur Verfügung gestellt werden
können.
Kontakt, weitere Informationen und Download der Vorlagen:
Landesverband Metall
Niedersachsen/Bremen
Walderseestraße 47
30177 Hannover
www.lvm.metallhandwerk.de
Stephan Stickling
[email protected]
0511 / 90985-29
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Dietmar Berndt
[email protected]
0511 / 90985-40
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Formular: Leistungserklärung im Anwendungsbereich
der EN 1090-1
Leistungserklärung
Eindeutiger Kenncode des Produkttyps:
Verwendungszweck:
Hersteller:
System(e) zur Bewertung und Überprüfung der
2+
Leistungsbeständigkeit:
Harmonisierte Norm:
EN 1090-1:2009 + A1:2011
Notifizierte Stelle:
Wesentliches Merkmal
Erklärte Leistung
Toleranzen für Maße und Form
Schweißeignung
Bruchzähigkeit
Schlagfestigkeit
Tragfähigkeit
Verformung im Grenzzustand der
Gebrauchstauglichkeit
Ermüdungsfestigkeit
Feuerwiderstand
Brandverhalten
Freisetzung von Cadmium und
dessen Verbindungen
Freisetzung radioaktiver
Strahlung
Dauerhaftigkeit
Die Leistung des vorstehenden Produkts entspricht der erklärten Leistung. Für die Erstellung der
Leistungserklärung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist allein der oben genannte
Hersteller verantwortlich.
Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von:
Name:
Ort:
Datum:
Unterschrift: ……………………………………………………………………………..
Das Formular ist als Word-Dokument auf der Seite des LVM verfügbar.
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1
Muster Leistungserklärung
Leistungserklärung
2
Eindeutiger Kenncode des Produkttyps:
Verwendungszweck:
3
Möglichkeit 1:
Für tragende Zwecke in allen Arten von
Bauwerken.
Möglichkeit 2:
Geländer Typ A-01……..
Möglichkeit 3:
Geländer Bauvorhaben ……, …..
Möglichkeit 4:
Nr. …………..
4
Hersteller:
5
System(e) zur Bewertung und Überprüfung
der Leistungsbeständigkeit:
Harmonisierte Norm:
Notifizierte Stelle:
6
7
Metallbau Glinstick
Walderseestraße 47
30177 Hannover
www.glinstick.de
2+
EN 1090-1:2009 + A1:2011
NB Nr.…………
Erklärte Leistungen
8
EL01
EL02
Wesentliches Merkmal
Toleranzen für Maße und Form
Schweißeignung
Erklärte Leistung
DIN EN 1090-2, D.1
Möglichkeit EL02-1
NPD
Möglichkeit EL02-2
S235JR+AR – EN 10025-2
Möglichkeit EL02-3
Gemäß Anlage …. (Prüfbescheinigung) zu
dieser Leistungserklärung
EL03
EL04
EL05
Bruchzähigkeit
Schlagfestigkeit
Tragfähigkeit
Möglichkeit EL03/04-1
NPD
Möglichkeit EL03/04-2
XX J bei YY °C
Möglichkeit EL05-1
Bemessung nach EN 1993-1-1, siehe
beigefügte Berechnungen,
Möglichkeit EL05-2
NPD – Herstellung nach
Bauteilspezifikation …. – EXC2
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EL06
Verformung im Grenzzustand der
Gebrauchstauglichkeit
Möglichkeit EL05-3
Bemessung zur Verfügung gestellt vom
Auftraggeber Dokument ….. vom
TT.MM.JJJJ
Möglichkeit EL06-1
Gemäß Bauteilspezifikation
Möglichkeit EL06-2
Bemessung nach EN 1993-1-1, siehe
beigefügte Bemessung,
EL07
Ermüdungsfestigkeit
Möglichkeit EL07-1
NPD
Möglichkeit EL07-2
Bemessung nach EN 1993-1-1, siehe
beigefügte Berechnungen,
EL08
EL09
EL10
EL11
EL12
Feuerwiderstand
Brandverhalten
Freisetzung von Cadmium und
dessen Verbindungen
Freisetzung radioaktiver
Strahlung
Dauerhaftigkeit
Möglichkeit EL08-1
NPD
Möglichkeit EL08-2
Berechneter Wert ….. siehe Dokument …..
Möglichkeit EL09-1
A1
Andere Möglichkeiten EL09
A2, B, C, D, E, F
NPD
NPD
Möglichkeit EL12-1
Unbeschichtet, NPD
Möglichkeit EL12-2
Feuerverzinkt nach EN ISO 1461, DASt
022 VZ1 und EN ISO 14713-1 – C3 m
Möglichkeit EL12-3
Oberflächenvorbereitung nach
EN 1090-2, Vorbereitungsgrad P3.
Oberflächenbeschichtung nach EN ISO
12944, Einzelheiten siehe
Bauteilspezifikation.
9
Die Leistung des vorstehenden Produkts entspricht der erklärten Leistung. Für die
Erstellung der Leistungserklärung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist
allein der oben genannte Hersteller verantwortlich.
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Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von:
Name:
Ort:………………………………………………Datum:……………………………….
Unterschrift: ……………………………………………………………………………..
Erläuterung zur Muster-Leistungserklärung
Die Leistungserklärung ist entsprechend den Anforderungen und auf der Rechtsgrundlage von
VO 305/2008 Anhang III und Del. VO 574/2014 zu erstellen.
1
Benennung
2
Der Kenncode darf als Nummer oder Bezeichnung frei vom Hersteller vergeben werden. Der
Code muss eindeutig mit einem Produkttyp mit Leistungsstufen und Leistungsklassen
verknüpft sein. Es darf also je Kenncode nur einen Satz von Leistungsklassen und –Stufen
geben. Der Kenncode kann sehr allgemein das Bauteil beschreiben, kann aber auch
individuell für ein Produkt vergeben werden. Der Kenncode darf gleichzeitig die Nummer der
Leistungserklärung sein.
Da im Metallbau die Leistungserklärung häufig für Produkte verwendet wird, die nur einem
bestimmten Produkttyp entsprechen, aber nicht Typen- oder Chargenspezifisch sind und
keine Seriennummer besitzen, sollten diese Angaben auch nicht in der Leistungserklärung
genannt werden, sondern auf den Begleitpapieren genannt werden (Auftragsnummer auf
dem Lieferschein).
3
Im einfachsten Fall, kann im Verwendungszweck allgemeingültig, der tragende Zweck
deklariert werden. Der Verwendungszweck kann auch in Verbindung zum eindeutigen
Kenncode stehen oder zusammen mit diesem beschrieben werden.
4
Name und Anschrift des Herstellers oder ein Kennzeichen, welches eine einfache und
eindeutige Identifizierung des Namens und der Anschrift des Herstellers ermöglicht.
5
Das System 2+ wird durch EN 1090-1:2012-01, ZA.2.1 vorgeschrieben.
6
Harmonisierte technische Spezifikation einschließlich deren Fassung.
7
Die Kennnummer der notifizierten Stelle
8
Die Leistung eines Bauproduktes sind die relevanten wesentlichen, die in Stufen oder Klasse
oder in einer Beschreibung ausgedrückt werden. Die wesentlichen Merkmale beziehen sich
auf die Grundanforderungen des Bauwerkes nach der harmonisierten technischen
Spezifikation.
Wesentliche Merkmale
Grundsätzlich gilt, dass der Abnehmer des Produktes direkt aus der deklarierten Leistung, ohne Angabe
von Berechnungsformeln, die Eigenschaft erkennen können muss. Möglich sind Verweise auf
Produktionsunterlagen (insbesondere in Bezug auf das Tragverhalten). Die relevanten Unterlagen müssen
in diesem Fall der Leistungserklärung beigefügt werden.
EL01
Das Leistungsmerkmal bezieht sich auf die Klasse der Grenzen der grundlegenden
Toleranzen (mechanische Beanspruchbarkeit und die Standsicherheit des Tragwerks) nach
EN 1090-2, Anhang D bzw. EN 1090-3 Anhang G und I.
EL02
Diese Eigenschaft wird über einen Verweis auf die Konstruktionsmaterialien in Verbindung
mit den entsprechenden Europäischen Normen deklariert. Eine Deklarierung ist nur dann
erforderlich, wenn nach der Inverkehrbringung der Produkte noch an diesen geschweißt
werden soll. In einfachsten Fällen und bei unkritischen Werkstoffe reicht die Angabe des
Werkstoffes nach Norm (Festigkeit, Güte, Behandlungszustand) und ggf. die Angabe über
z.B. die Z-Güte.
In anderen Fällen muss dazu die Prüfbescheinigung als Anlage weitergereicht werden.
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EL03
EL04
EL05
(Tragfähigkeitsmerkmal)
EL06
(Tragfähigkeitsmerkmal)
EL07
(Tragfähigkeitsmerkmal)
EL08
(Tragfähigkeitsmerkmal)
EL09
EL10
EL11
EL12
9
Hier sind die Werte aus den Prüfbescheinigungen zu übernehmen oder durch einen
Kerbschlagbiegeversuch nach Charpy nachzuweisen. Alternativ kann auf die Bemessung
verwiesen werden. Auch die Angabe NPD ist möglich.
Die Schlagfestigkeit ist eine Eigenschaft, die durch die Bruchzähigkeit des Werkstoffes
gekennzeichnet wird. Für diese Eigenschaft bestehen sonst keine weiteren Anforderungen.
Alternativ kann auf die Bemessung verwiesen werden. Auch die Angabe NPD ist möglich.
Die Tragfähigkeit ist durch eine entsprechende Bemessung oder durch die Herstellung nach
einer Bauteilspezifikation sicherzustellen. Sie kann auch eine ausreichend genaue
Beschreibung sein, nach der dritte eine Bemessung und konstruktive Bewertung durchführen
können (In diesem Fall sind alle erforderlichen Unterlagen beizufügen (Werkstoffe,
Geometrie, Verbindungen, Herstellangaben, Ausführungsklasse und Prüfungen)
Die Verformungen im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit sind entweder als eindeutiger
Wert anzugeben oder sie sind der Bemessung zu entnehmen.
Die Angabe NPD ist hier nur möglich, wenn ein Produkt nach der Spezifikation des
Auftraggebers (ppcs) erstellt wurde. Eine weitere Möglichkeit ist die ausreichend genaue
Beschreibung (siehe EL06).
Der Wert ist der Bemessung zu entnehmen oder es ist ein Verweis auf das Dokument
anzugeben. NPD darf deklariert werden, wenn es keine Anforderung gibt oder das Bauteil
nach Bauteilspezifikation des Auftraggebers (ppcs)hergestellt wurde.
Der Feuerwiderstand ist den Bemessungsunterlagen zu entnehmen bzw. es ist auf ein
entsprechendes Dokument zu verweisen.
Wenn es keine Anforderungen gibt, darf hier NPD deklariert werden.
Baustoffe werden nach EN 13501-1 klassifiziert. Nicht brennbare Werkstoffe werden mit A1
gekennzeichnet (Stahl, verzinkter Stahl, Aluminium). Weitere Klassen ergeben sich aus ihrem
Beitrag zum Brand, zur Rauchentwicklung und aus dem Abtropfverhalten im brennenden
Zustand.
In der Regel finden keine Untersuchung und keine Probennahme statt, da kontaminierte
Produkte im Geltungsbereich dieser Regeln nicht gehandelt werden dürfen.
In der Regel finden keine Untersuchung und keine Probennahme statt, da kontaminierte
Produkte im Geltungsbereich dieser Regeln nicht gehandelt werden dürfen.
Unbeschichtete Tragwerke oder solche bei denen die Beschichtung kein Korrosionsschutz
sicherstellt, werden mit NPD für dieses Merkmal deklariert.
Die Dauerhaftigkeit ist abhängig von den Umgebungsbedingungen und der
Oberflächenbehandlung.
Die Leistungserklärung wird von einer Person unterzeichnet, die zur rechtlichen Vertretung
des Herstellers befugt ist.
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Formular CE-Kennzeichnung
15
Hersteller: ####
Leistungserklärung /eindeutiger Kenncode:
Wesentliches Merkmal
Toleranzen für Maße und Form:
Schweißeignung:
Bruchzähigkeit:
Schlagfestigkeit:
Tragfähigkeit:
Verformung im Grenzzustand der
Gebrauchstauglichkeit:
Ermüdungsfestigkeit:
Feuerwiderstand:
Brandverhalten:
Freisetzung von Cadmium und
dessen Verbindungen:
Freisetzung radioaktiver
Strahlung:
Dauerhaftigkeit:
Harmonisierte technische Spezifikation:
_____________
Erklärte Leistung
EN 1090-1:2009 + A1:2011
Verwendungszweck:
Notifizierte Stelle:
Das Formular ist als Word-Dokument auf der Seite des LVM verfügbar.
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Formular CE-Kennzeichnung - Kurzfassung
Kurzfassung nach DIBt - FAQ IV/12 (6/2014). Diese Kurzfassung, mit einem Verweis auf die
Leistungserklärung, ist möglich, wenn Sie auf demselben Dokument wie die Leistungserklärung
erfolgt. Diese Möglichkeit ist von der EU-BauPVO nicht vorgesehen, wird jedoch von den
deutschen Marktüberwachungsbehörden akzeptiert. Nach Meinung der Marktüberwachung sollte
diese
CE01
CE02
CE03
CE04
15
Hersteller
Leistungserklärung /eindeutiger Kenncode:
Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE
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_______
LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
Muster-CE-Kennzeichnung
CE01
CE02
15
Hersteller: ####
CE03
CE04
CE05
Leistungserklärung /eindeutiger Kenncode:
_____________
Wesentliches Merkmal
Erklärte Leistung
Toleranzen für Maße und Form:
Schweißeignung:
Bruchzähigkeit:
Schlagfestigkeit:
Tragfähigkeit:
Verformung im Grenzzustand der
Gebrauchstauglichkeit:
Ermüdungsfestigkeit:
Feuerwiderstand:
Brandverhalten:
Freisetzung von Cadmium und
dessen Verbindungen:
Freisetzung radioaktiver
Strahlung:
Dauerhaftigkeit:
CE06
Harmonisierte technische Spezifikation:
CE07
Verwendungszweck:
CE08
Notifizierte Stelle:
EN 1090-1:2009 + A1:2011
Erläuterungen zur Muster-CE-Kennzeichnung
CE01
Kennzeichnung, durch die der Hersteller erklärt, dass das Produkt den geltenden Anforderungen
genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften über ihre Anbringung festgelegt sind. (Das
Aussehen der CE-Kennzeichen ist in Verordnung (EG) 765/2008 beschrieben.)
CE02
Die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem das Produkt das erste Mal auf dem Markt
bereitgestellt wurde.
CE03
Eindeutiger Name oder Kennung des Herstellers
CE04
Verweis auf die Leistungserklärung und eindeutiger Kenncode:
CE05
Wesentliches Merkmal
Erklärte Leistung
Leistungen, die in der Leistungserklärung deklariert wurden, nach Stufen oder Klassen.
CE06
Harmonisierte technische Spezifikation einschließlich der Fassung
CE07
Verwendungszweck gemäß der harmonisierten technischen Spezifikation
CE08
Nummer der notifizierten Stelle
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LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
Erläuterung der Beispiele
Beispiel 1: Im Beispiel 1stellt der Hersteller eine Wohnhaustreppe her. Die Ausführungklasse
wird in der Bemessung beschrieben. Der Abnehmer/Kunde kann aus der LE direkt
ablesen, welche Lasten von der Treppe aufgenommen werden können. Hier 3,0
kN/m² als Flächenlast und 2,0 kN als Einzellast für den Nachweis der örtlichen
Mindesttragfähigkeit für Gitterroststufen. Detaillierte Hinweise, auch zu weiteren
Lasten (Eigengewicht Geländer, Eigengewicht Stufen, Lasten aus dem Geländer,
etc.), sind in der Bemessung nachzulesen. Die Bemessung wurde untervergeben.
Verantwortlich für die Bemessung ist der Hersteller. Der Anschluss an das Gebäude
und/oder die Lastabtragung in Fundamente ist nicht beschrieben. Die Treppe ist
feuerverzinkt und soll in einem städtischen Bereich aufgestellt werden. Die
Leistungserklärung wird zusammen mit der CE-Kennzeichnung auf dem Lieferschein
gedruckt – daher ist die Kurzfassung der CE-Kennzeichnung möglich.
Beispiel 2: Der Besteller hat dem Hersteller eine genaue Zeichnung der Stütze übergeben. Der
Hersteller hat diese Bauteilspezifikation umgesetzt. Da die Ausführungsklasse 1
genannt ist, sind weitere Prüfungen und eine detailliertere Bauteilspezifikation nicht
erforderlich.
Die Stütze wird roh, ohne weitere Oberflächenbehandlung, übergeben.
Die Leistungserklärung wird zusammen mit der CE-Kennzeichnung auf dem
Lieferschein gedruckt – daher ist die Kurzfassung der CE-Kennzeichnung möglich.
Beispiel 3: Der Hersteller hat dem Besteller einen Wintergarten übergeben. Die ertragbaren
Lasten sind der Statik zu entnehmen. Eine detaillierte Beschreibung der ertragbaren
Lasten (Eigengewicht, Wind, Schnee und weitere) macht hier im wegen der Fülle an
Informationen keinen Sinn.
Für die Dauerhaftigkeit würde hier eine unbeschichtete Oberfläche ausreichend sein,
EN AW-6060 in ländlicher Umgebung.
Beispiel 4: Der Hersteller bietet über seinen Onlineshop Geländerpfosten zur Weiterverarbeitung
durch Metallbauer an.
Der Hersteller hat für die Schweißeignung „NPD“ deklariert. In diesem Fall darf der
Metallbauer nicht ohne weiteres an den Produkten schweißen. Alle Verbindungen
sind durch zum Beispiel Schrauben herzustellen. Hinweise dazu ergeben sich aus
der Bauteilspezifikation (Zeichnung). Die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt oder
Verpackung ist hier ausführlicher und aus
Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE
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LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
Beispiel 1: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für eine
Wohnhaustreppe aus Stahl (Verfahren 2)
Leistungserklärung
Eindeutiger Kenncode des Produkttyps:
Verwendungszweck:
Hersteller:
System(e) zur Bewertung und Überprüfung der
Leistungsbeständigkeit:
Harmonisierte Norm:
Notifizierte Stelle:
Wesentliches Merkmal
Toleranzen für Maße und Form
Schweißeignung
Bruchzähigkeit
Schlagfestigkeit
Tragfähigkeit
Verformung im Grenzzustand der
Gebrauchstauglichkeit
Ermüdungsfestigkeit
Feuerwiderstand
Brandverhalten
Freisetzung von Cadmium und dessen
Verbindungen
Freisetzung radioaktiver Strahlung
Dauerhaftigkeit
Pro.-Nr. 00238 - Treppe
Für tragende Zwecke in allen Arten von Bauwerken
Metallbau Glinstick
Walderseestraße 47
30177 Hannover
www.glinstick.de
2+
EN 1090-1:2009 + A1:2011
NB 08768463284
Erklärte Leistung
DIN EN 1090-2, D.1
NPD
Siehe beigefügte Bemessung
𝑄𝑘 = 3,0 𝑘𝑁⁄
; 𝑄 = 2 𝑘𝑁 (DIN EN 1991-1-1/NA,
𝑚² 𝑘
Tabelle 6.1DE)
Eigengewicht und zusätzlich berücksichtige Lasten
gem. beigefügter Bemessung nach DIN EN 1993-1-1
Bemessung nach DIN EN 1993-1-1, siehe
beigefügte Berechnungen
NPD
NPD
A1
NPD
NPD
Feuerverzinkt nach EN ISO 1461, DASt 022 VZ1
und EN ISO 14713-1 – C3 m
Die Leistung des vorstehenden Produkts entspricht der erklärten Leistung. Für die Erstellung der
Leistungserklärung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist allein der oben genannte
Hersteller verantwortlich.
Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von:
Name: S. Glinstick
Ort: Hannover
Datum: 24.08.2015
Unterschrift: ……………………………………………………………………………..
15
www.metallbau-glinstick.de
Leistungserklärung /eindeutiger Kenncode:
Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE
Seite 12
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www.lvm.metallhandwerk.de
Pro.-Nr. 00238 - Treppe
LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
Beispiel 2: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für eine
Pendelstütze aus Stahl (Verfahren 3a)
Leistungserklärung
Eindeutiger Kenncode des Produkttyps:
Verwendungszweck:
Hersteller:
System(e) zur Bewertung und Überprüfung der
Leistungsbeständigkeit:
Harmonisierte Norm:
Notifizierte Stelle:
Wesentliches Merkmal
Toleranzen für Maße und Form
Schweißeignung
Bruchzähigkeit
Schlagfestigkeit
Tragfähigkeit
Pro.-Nr. 00239 - Stütze
Für tragende Zwecke in allen Arten von Bauwerken
Metallbau Glinstick
Walderseestraße 47
30177 Hannover
www.glinstick.de
2+
EN 1090-1:2009 + A1:2011
NB 08768463284
Erklärte Leistung
DIN EN 1090-2, D.1
NPD
Fertigung nach Bauteilspezifikation Nr. 00239 (siehe
Anlage, EXC1)
Fertigung nach Bauteilspezifikation Nr. 00239 (siehe
Anlage, EXC1)
NPD
Verformung im Grenzzustand der
Gebrauchstauglichkeit
Ermüdungsfestigkeit
NPD
Feuerwiderstand
NPD
Brandverhalten
A1
Freisetzung von Cadmium und
NPD
dessen Verbindungen
Freisetzung radioaktiver
NPD
Strahlung
Dauerhaftigkeit
NPD
Die Leistung des vorstehenden Produkts entspricht der erklärten Leistung. Für die Erstellung der
Leistungserklärung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist allein der oben genannte
Hersteller verantwortlich.
Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von:
Name: S. Glinstick
Ort: Hannover
Datum: 24.08.2015
Unterschrift: ……………………………………………………………………………..
15
www.metallbau-glinstick.de
Leistungserklärung /eindeutiger Kenncode:
Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE
Seite 13
© LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen
www.lvm.metallhandwerk.de
00239 - Stütze
LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
Beispiel 3: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für einen
Wintergarten (Verfahren 2)
Leistungserklärung
Eindeutiger Kenncode des Produkttyps:
Verwendungszweck:
Hersteller:
System(e) zur Bewertung und Überprüfung der
Leistungsbeständigkeit:
Harmonisierte Norm:
Notifizierte Stelle:
Wesentliches Merkmal
Toleranzen für Maße und Form
Schweißeignung
Bruchzähigkeit
Schlagfestigkeit
Tragfähigkeit
Pro.-Nr. 00240 – Tragwerk Wintergarten
Tragwerk für Wintergarten
Metallbau Glinstick
Walderseestraße 47
30177 Hannover
www.glinstick.de
2+
EN 1090-1:2009 + A1:2011
NB 08768463284
Erklärte Leistung
DIN EN 1090-3, Anhang G und Anhang I
NPD
NPD
Bemessung nach DIN EN 1999, siehe beigefügte
Berechnungen.
Bemessung nach DIN EN 1999, siehe beigefügte
Berechnungen.
NPD
NPD
A1
NPD
Verformung im Grenzzustand der
Gebrauchstauglichkeit
Ermüdungsfestigkeit
Feuerwiderstand
Brandverhalten
Freisetzung von Cadmium und
dessen Verbindungen
Freisetzung radioaktiver
NPD
Strahlung
Dauerhaftigkeit
Beständigkeitsklasse B, Schutzmaßnahme 0
Die Leistung des vorstehenden Produkts entspricht der erklärten Leistung. Für die Erstellung der
Leistungserklärung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist allein der oben genannte
Hersteller verantwortlich.
Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von:
Name: S. Glinstick
Ort: Hannover
Datum: 24.08.2015
Unterschrift: ……………………………………………………………………………..
15
www.metallbau-glinstick.de
Leistungserklärung /eindeutiger Kenncode:
Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE
Seite 14
© LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen
www.lvm.metallhandwerk.de
00240 – Tragwerk Wintergarten
LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
Beispiel 4: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für
Geländerpfosten, die vorgefertigt dem Metallbauer als
Handelsprodukt zur Verfügung gestellt werden sollen
Leistungserklärung
Eindeutiger Kenncode des Produkttyps:
Verwendungszweck:
Hersteller:
System(e) zur Bewertung und Überprüfung der
Leistungsbeständigkeit:
Harmonisierte Norm:
Notifizierte Stelle:
Wesentliches Merkmal
Toleranzen für Maße und Form
Schweißeignung
Bruchzähigkeit
Schlagfestigkeit
Tragfähigkeit
Verformung im Grenzzustand der
Gebrauchstauglichkeit
Pro.-Nr. 004711 - Geländerpfosten
Lastabtragender Pfosten einer Absturzsicherung
Metallbau Glinstick
Walderseestraße 47
30177 Hannover
www.glinstick.de
2+
EN 1090-1:2009 + A1:2011
NB 08768463284
Erklärte Leistung
DIN EN 1090-2, D.1
NPD
27J bei 20°C
Angaben zu Geometrie und Werkstoffen sowie alle
sonstigen Angaben die für eine konstruktive
Bewertung und statische Berechnung durch Dritte
erforderlich sind, sind in der Anlage
Zeichnung_#4711# beschrieben.
Ermüdungsfestigkeit
NPD
Feuerwiderstand
NPD
Brandverhalten
A1
Freisetzung von Cadmium und
NPD
dessen Verbindungen
Freisetzung radioaktiver
NPD
Strahlung
Dauerhaftigkeit
NPD
Die Leistung des vorstehenden Produkts entspricht der erklärten Leistung. Für die Erstellung der
Leistungserklärung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist allein der oben genannte
Hersteller verantwortlich.
Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von:
Name: S. Glinstick
Ort: Hannover
Datum: 24.08.2015
Unterschrift: ……………………………………………………………………………..
CE-Kennzeichnung auf nächster Seite
Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE
Seite 15
© LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen
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LVM-Merkblatt-001 – Muster Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
15
www.glinstick.de
Leistungserklärung /eindeutiger Kenncode:
Wesentliches Merkmal
Toleranzen für Maße und Form:
Bruchzähigkeit:
Schlagfestigkeit:
Tragfähigkeit:
Verformung im Grenzzustand der
Gebrauchstauglichkeit:
Pro.-Nr. 004711 - Geländerpfosten
Erklärte Leistung
DIN EN 1090-2, D.1
27 J bei 20 °C
Angaben zu Geometrie und Werkstoffen sowie
alle sonstigen Angaben die für eine konstruktive
Bewertung und statische Berechnung durch
Dritte erforderlich sind, sind in der Anlage
Zeichnung_#4711# beschrieben.
Brandverhalten:
Harmonisierte technische Spezifikation:
A1
EN 1090-1:2009 + A1:2011
Verwendungszweck:
Lastabtragender Pfosten einer
Absturzsicherung
NB 08768463284
Notifizierte Stelle:
Entwurf_20151007_16_Vorschlag CE und LE
Seite 16
© LVM – Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen
www.lvm.metallhandwerk.de