ausbildung notfallsanitäter - können wir alles umsetzen

CAMPUS INNENSTADT
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT
AUSBILDUNG NOTFALLSANITÄTER - KÖNNEN WIR
ALLES UMSETZEN, WAS GELEHRT WIRD?
Stephan Prückner
Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement,
Klinikum der Universität München
FREUND ODER FEIND?
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
2
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
GLIEDERUNG

Grundlagen der Ausbildung NotSan

Nachweis des Beherrschens

Vorgehen am Beispiel Bayern
 Erstellung Maßnahmenkatalog (nach § 4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG)
 Erstellung Medikamentenliste (nach § 4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG)

Problem (?) § 4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
3
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
KÖNNEN WIR „ALLES“ UMSETZEN
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
4
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
KÖNNEN WIR „ALLES“ UMSETZEN
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
5
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
UND DANN IST DA NOCH…

§ 4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG
„Durchführen medizinischer Maßnahmen (…) bis zum Eintreffen der
Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren
ärztlichen Versorgung (…), wenn ein lebensgefährlicher Zustand
vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind“

§ 4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG
„eigenständiges Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen, die
vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (…) bei bestimmten
notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen standardmäßig
vorgegeben, überprüft und verantwortet werden“
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
6
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
UND DANN IST DA NOCH…


§ 4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG
„Durchführen medizinischer Maßnahmen (…) bis zum Eintreffen der
Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren
ärztlichen Versorgung (…), wenn ein lebensgefährlicher Zustand
vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind“
 „1c“
„2c“
§ 4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG
„eigenständiges Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen, die
vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (…) bei bestimmten
notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen standardmäßig
vorgegeben, überprüft und verantwortet werden“
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
7
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
BEFÄHIGEN VS. BEHERRSCHEN

NotSanG § 4 Abs. 2:
„Die Ausbildung nach Absatz 1 soll insbesondere dazu befähigen(…)“

NotSan-APrV § 2 Abs. 1:
„Durch den Unterricht (…) werden die Schülerinnen und Schüler
befähigt (…)“

NotSan-APrV § 2 Abs. 1:
„Durch die praktische Ausbildung (…) werden die Schülerinnen und
Schüler befähigt (…)“

NotSan-APrV § 17 Abs. 1:
„Im praktischen Teil der Prüfung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er
in der Lage ist, die während der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und
Fertigkeiten in der beruflichen Praxis anzuwenden und befähigt ist, die
Aufgaben in der Notfallversorgung gemäß § 4 NotSanG auszuführen.“
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
9
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
BEFÄHIGEN VS. BEHERRSCHEN
„Beherrschen“ wird im Grunde erst mit der Prüfung verlangt
Während der Ausbildung wird (eigentlich) kein Beherrschen
bescheinigt

§ 4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG
Durchführen medizinischer Maßnahmen (…) und dabei Anwenden von
in der Ausbildung erlernten und beherrschten, auch invasiven
Maßnahmen (…) bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes
(…)“
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
10
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
BEFÄHIGEN VS. BEHERRSCHEN
„Befähigen“ zielt auf „Beherrschen“
Wie kann in der Ausbildung sichergestellt werden, dass etwas
beherrscht wird?
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
11
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
NACHWEIS DES BEHERRSCHENS

Praktische Prüfung
zu spät?

Expertenvotum
wer?, was?

Portfolio (Mindestanzahl)
wie viele?

Mindestanzahl erfolgreich
wie viele?

CUSUM-Methode
zu kompliziert?

…
???
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
12
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
NACHWEIS DES BEHERRSCHENS


Praktische Prüfung
zu spät?
 100% Erfolg illusorisch
Expertenvotum
wer?, was?
 Objektive Beurteilung?

Evidenzbasierte Zahlen?
Portfolio 
(Mindestanzahl)
wie viele?

 Realistische Erfolgswahrscheinlichkeit…
Mindestanzahl erfolgreich
wie viele?

CUSUM-Methode
zu kompliziert?

…
???
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
13
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
CUSUM-METHODE
„CUMULATIVE SUMMATION METHODOLOGY“


Prinzip der Lernkurven

Objektive Erfassung
(ja-nein, ggf. Berücksichtigung der Schwierigkeit)


Statistische Methode
Basiert auf der individuellen Performanz
(keine durchschnittlichen Werte eines Kollektivs)
Vordefinierte Fehlerwahrscheinlichkeiten
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
14
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
CUSUM-METHODE
„CUMULATIVE SUMMATION METHODOLOGY“

Durchführung einer Maßnahme
De Oliveira Filho (2002) Anesth Analg - DOI: 10.1213/01.ANE.0000021360.03491.B7
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
15
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
CUSUM-METHODE
„CUMULATIVE SUMMATION METHODOLOGY“
Intervention
Üben
Anwenden


Keine Garantie (Wahrscheinlichkeiten)
Kein Blick in die Zukunft möglich
De Oliveira Filho (2002) Anesth Analg - DOI: 10.1213/01.ANE.0000021360.03491.B7
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
16
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
CUSUM-METHODE
„CUMULATIVE SUMMATION METHODOLOGY“

Die eigentliche Frage:
Intervention
Üben
Anwenden
Welche Intervention nützt diesen Personen?
De Oliveira Filho (2002) Anesth Analg - DOI: 10.1213/01.ANE.0000021360.03491.B7
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
17
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
NACHWEIS DES BEHERRSCHENS
 Und wie machen Sie´s?
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
18
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
VORGEHEN BAYERN –
MAßNAHMEN („1C“) UND MEDIKAMENTE NOTSAN
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
19
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
Titel der Präsentation und Name des Redners
VORGEHEN BAYERN

Vollzug und Umsetzung des Notfallsanitäterrechts fallen in Deutschland
in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Somit ist es Aufgabe
eines jeden Landes, zum Wohl seiner Bürgerinnen und Bürger die
Umsetzung unter Berücksichtigung länderspezifischer Besonderheiten
bestmöglich auszugestalten.
(Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr)

Bildung von fünf Arbeitsgruppen durch das StMI
 AG 1 – Lehrplankommission (*)
 AG 2 – Finanzierung
 AG 3 – Verwaltungsverfahren
 AG 4 – Ausbildungsbetrieb (*)
 AG 5 – Praxisanleitung und Weiterqualifikation von RettAss zu NotSan (*)
* mit ÄLRD
20
30.01.2016
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
Titel der Präsentation und Name des Redners
VORGEHEN FESTLEGUNG MAßNAHMEN UND
MEDIKAMENTE NOTSAN

§ 4 Abs. 1 NotSanG
„Die Ausbildung (…) soll entsprechend dem allgemein anerkannten
Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und weiterer
bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche (…) Kompetenzen (…)
vermitteln.“

§ 4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG
„Durchführen (...) von in der Ausbildung erlernten und beherrschten,
auch invasiven Maßnahmen (…)“
ÄLRD Bayern wurden als beratendes Mitglied der Lehrplankommission
gebeten, entsprechende Kataloge für medizinische Maßnahmen sowie
für die Gabe von Medikamenten zu empfehlen
Einbeziehung beratendes wissenschaftliches Institut der ÄRLD (INM)
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
21
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
MAßNAHMENKATALOG
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
22
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
Titel der Präsentation und Name des Redners
METHODIK ZUR ERSTELLUNG DES
MAßNAHMENKATALOGES

Wissenschaftliche Recherche auf Vollständigkeit der Maßnahmen im
flächendeckenden Rettungsdienst
(im Abgleich mit den Empfehlungen des BV ÄLRD)

Filterung der Kataloge im Sinne einer prinzipiell notwendigen
Anwendung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1c
(noch keine Aussage zur eigentlichen indizierten Anwendung im Einsatz)

Einschränkung des Maßnahmen-Kataloges durch andere Vorgaben
(z.B. BTM, MPG)

Ausschluss von Maßnahmen, die
 nach Empfehlungen der Fachgesellschaften/Leitlinien organisatorisch nicht
in 3 Jahren Ausbildung im Sinne von „beherrscht“ erlernt werden können
(=> Intubation)
 nicht in 3 Jahren Ausbildung am Patienten, Simulator, Selbstversuch
vermittelt werden können
23
30.01.2016
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
Titel der Präsentation und Name des Redners
KONSENTIERTER MAßNAHMENKATALOG ÄLRD BAYERN
NACH § 4 ABS. 2 NR. 1C NOTSANG

Applikationswege für Infusionen
und Medikamente






Defibrillation

Umgang mit Tracheostoma
Kardioversion




Nadelcricothyreotomie



Reposition
Endobronchiales Absaugen
Laryngoskopie
Maskenbeatmung
Supraglottische
Atemwegsicherung
Thorax-Entlastungspunktion
Geburtsbegleitung
Achsengerechte
Immobilisierung
Beckenschlinge
Tourniquet
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
25
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
Titel der Präsentation und Name des Redners
CHECKLISTEN FÜR DIE EINSATZBEZOGENE
DURCHFÜHRUNG DER INVASIVEN MAßNAHMEN
Gliederung Checklisten:
1) spezifischer symptombezogener Zustand des Patienten
2) weniger invasive Maßnahmen nicht möglich bzw. erfolgreich
3) andere invasive Maßnahmen als Voraussetzung zur Durchführung
dieser Maßnahme
4) erforderliche Folgemaßnahmen in Abhängigkeit vom Zustand des
Patienten nach Durchführung dieser Maßnahme
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
27
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
Titel der Präsentation und Name des Redners
ERSTEINSCHÄTZUNG UND INITIALE BEURTEILUNG
DES PATIENTEN
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
28
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
Titel der Präsentation und Name des Redners
CHECKLISTEN
BEISPIEL KARDIOVERSION
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
29
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
MEDIKAMENTENLISTE
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
30
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
Titel der Präsentation und Name des Redners
METHODIK ZUR ERSTELLUNG DER MEDIKAMENTENLISTE DER ÄLRD NACH § 4 ABS. 2 NR. 1C NOTSANG

Bewertung der gefundenen Evidenz zur Gabe von Medikamenten unter
Berücksichtigung insbesondere
 einer leitlinienkonformen Therapie
 der Zulassungsangaben einzelner Hersteller (PharmaFachinformationen)
 des Zustands des Patienten
 Anwendung durch Notfallsanitäter
 (per-akute Lebensgefahr: das Eintreffen des Notarztes kann nicht
abgewartet werden)
 (…)
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
31
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
Titel der Präsentation und Name des Redners
METHODIK ZUR ERSTELLUNG DER MEDIKAMENTENLISTE DER ÄLRD NACH § 4 ABS. 2 NR. 1C NOTSANG
Diskussionsgrundlage für Konsentierung
Abgleich mit Empfehlung der AG Medikamentenvorhaltung des ÄLRD
Ausschusses zum Basissatz Notfallmedikamente

Voraussetzung ist wiederum, dass alle Medikamente im Lehrplan
Notfallsanitäter enthalten sind und in der Ausbildung nach § 4 Abs. 2
Nr. 1c NotSanG in Indikation, Anwendung und Umgang mit möglichen
Komplikationen erlernt und beherrscht werden
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
32
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
Titel der Präsentation und Name des Redners
KONSENTIERTE MEDIKAMENTENLISTE DER ÄLRD
BAYERN NACH § 4 ABS. 2 NR. 1C NOTSANG
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
33
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
Titel der Präsentation und Name des Redners
KONSENTIERTE MEDIKAMENTENLISTE DER ÄLRD
BAYERN NACH § 4 ABS. 2 NR. 1C NOTSANG
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
34
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
MAßNAHMEN UND MEDIKAMENTE NACH
§ 4 ABS. 2 NR. 2C NOTSANG
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
35
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
§ 4 ABS. 2 NR. 2C NOTSANG

Delegation nach §4 Abs. 2 Nr. 2c setzt eine Überprüfung der
Qualifikation des einzelnen Notfallsanitäters sowie die Überwachung
einer ordnungsgemäßen Ausführung der Maßnahmen voraus

aktuell keine ausreichende Rechtssicherheit sowohl für die in Bayern
tätigen Notfallsanitäter als auch für die ÄLRD Bayern gegeben
derzeit noch keine „2c“-Maßnahmen und Medikamente durch ÄLRD
festgelegt
Änderung BayRDG
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
36
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
GESETZENTWURF ÄNDERUNG BAYRDG

„Zugleich soll durch die verbesserte Ausbildung der Tätigkeitsbereich
des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals ausgeweitet werden, um
unnötige Notarzteinsätze künftig zu vermeiden. Dies kommt
insbesondere im Ausbildungsziel des § 4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG zum
Ausdruck (…).“

Delegation einfacher ärztlicher Maßnahmen und Medikamentengaben
durch den ÄLRD war in der landesrechtlichen Aufgabenbeschreibung
des ÄLRD nicht vorgesehen


ÄLRD Bayern fordern landesrechtliche Regelung
bis dahin keine eine Delegation ärztlicher Maßnahmen durch ÄLRD
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
37
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
GESETZENTWURF ÄNDERUNG BAYRDG
Lösung

„Die Aufgaben und Befugnisse des ÄLRD werden präzisiert und um die
Vorgabe und laufende Überprüfung standardisierter heilkundlicher
Maßnahmen einschließlich Medikamentengabe für bestimmte
notfallmedizinische Zustandsbilder ergänzt, die für eine eigenständige
Durchführung durch den Notfallsanitäter geeignet sind.“
rechtssichere Delegation für ÄLRD
dann Festlegung Maßnahmen und Medikamente nach §4 Abs. 2
Nr. 2c möglich
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
38
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
ZUSAMMENFASSUNG

Grundlage für Ausbildung:
 NotSanG
 NotSan-APrV

Geeignete Methode für Nachweis Beherrschen (?)

Vollzug und Umsetzung NotSanG durch die einzelnen Länder

Erstellung eines (evidenzbasierten) Maßnahmenkatalogs und
Medikamentenliste durch die ÄLRD Bayern für §4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG

Schaffung rechtssichere Delegation für die ÄLRD Bayern zur Festlegung
Maßnahmen und Medikamente §4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
39
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT
VIELEN DANK FÜR IHRE
AUFMERKSAMKEIT
Dr. Stephan Prückner
Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement
Klinikum der Universität München
Telefon: 089 / 4400-57101
E-Mail: [email protected]
Internet: www.inm-online.de
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN®
41
30.01.2016
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
UND MEDIZINMANAGEMENT