CAMPUS INNENSTADT INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT AUSBILDUNG NOTFALLSANITÄTER - KÖNNEN WIR ALLES UMSETZEN, WAS GELEHRT WIRD? Stephan Prückner Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement, Klinikum der Universität München FREUND ODER FEIND? KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 2 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT GLIEDERUNG Grundlagen der Ausbildung NotSan Nachweis des Beherrschens Vorgehen am Beispiel Bayern Erstellung Maßnahmenkatalog (nach § 4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG) Erstellung Medikamentenliste (nach § 4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG) Problem (?) § 4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 3 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT KÖNNEN WIR „ALLES“ UMSETZEN KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 4 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT KÖNNEN WIR „ALLES“ UMSETZEN KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 5 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT UND DANN IST DA NOCH… § 4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG „Durchführen medizinischer Maßnahmen (…) bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung (…), wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind“ § 4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG „eigenständiges Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen, die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (…) bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden“ KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 6 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT UND DANN IST DA NOCH… § 4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG „Durchführen medizinischer Maßnahmen (…) bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung (…), wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind“ „1c“ „2c“ § 4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG „eigenständiges Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen, die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (…) bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden“ KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 7 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT BEFÄHIGEN VS. BEHERRSCHEN NotSanG § 4 Abs. 2: „Die Ausbildung nach Absatz 1 soll insbesondere dazu befähigen(…)“ NotSan-APrV § 2 Abs. 1: „Durch den Unterricht (…) werden die Schülerinnen und Schüler befähigt (…)“ NotSan-APrV § 2 Abs. 1: „Durch die praktische Ausbildung (…) werden die Schülerinnen und Schüler befähigt (…)“ NotSan-APrV § 17 Abs. 1: „Im praktischen Teil der Prüfung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die während der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der beruflichen Praxis anzuwenden und befähigt ist, die Aufgaben in der Notfallversorgung gemäß § 4 NotSanG auszuführen.“ KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 9 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT BEFÄHIGEN VS. BEHERRSCHEN „Beherrschen“ wird im Grunde erst mit der Prüfung verlangt Während der Ausbildung wird (eigentlich) kein Beherrschen bescheinigt § 4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG Durchführen medizinischer Maßnahmen (…) und dabei Anwenden von in der Ausbildung erlernten und beherrschten, auch invasiven Maßnahmen (…) bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes (…)“ KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 10 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT BEFÄHIGEN VS. BEHERRSCHEN „Befähigen“ zielt auf „Beherrschen“ Wie kann in der Ausbildung sichergestellt werden, dass etwas beherrscht wird? KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 11 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT NACHWEIS DES BEHERRSCHENS Praktische Prüfung zu spät? Expertenvotum wer?, was? Portfolio (Mindestanzahl) wie viele? Mindestanzahl erfolgreich wie viele? CUSUM-Methode zu kompliziert? … ??? KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 12 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT NACHWEIS DES BEHERRSCHENS Praktische Prüfung zu spät? 100% Erfolg illusorisch Expertenvotum wer?, was? Objektive Beurteilung? Evidenzbasierte Zahlen? Portfolio (Mindestanzahl) wie viele? Realistische Erfolgswahrscheinlichkeit… Mindestanzahl erfolgreich wie viele? CUSUM-Methode zu kompliziert? … ??? KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 13 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT CUSUM-METHODE „CUMULATIVE SUMMATION METHODOLOGY“ Prinzip der Lernkurven Objektive Erfassung (ja-nein, ggf. Berücksichtigung der Schwierigkeit) Statistische Methode Basiert auf der individuellen Performanz (keine durchschnittlichen Werte eines Kollektivs) Vordefinierte Fehlerwahrscheinlichkeiten KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 14 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT CUSUM-METHODE „CUMULATIVE SUMMATION METHODOLOGY“ Durchführung einer Maßnahme De Oliveira Filho (2002) Anesth Analg - DOI: 10.1213/01.ANE.0000021360.03491.B7 KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 15 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT CUSUM-METHODE „CUMULATIVE SUMMATION METHODOLOGY“ Intervention Üben Anwenden Keine Garantie (Wahrscheinlichkeiten) Kein Blick in die Zukunft möglich De Oliveira Filho (2002) Anesth Analg - DOI: 10.1213/01.ANE.0000021360.03491.B7 KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 16 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT CUSUM-METHODE „CUMULATIVE SUMMATION METHODOLOGY“ Die eigentliche Frage: Intervention Üben Anwenden Welche Intervention nützt diesen Personen? De Oliveira Filho (2002) Anesth Analg - DOI: 10.1213/01.ANE.0000021360.03491.B7 KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 17 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT NACHWEIS DES BEHERRSCHENS Und wie machen Sie´s? KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 18 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT VORGEHEN BAYERN – MAßNAHMEN („1C“) UND MEDIKAMENTE NOTSAN KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 19 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT Titel der Präsentation und Name des Redners VORGEHEN BAYERN Vollzug und Umsetzung des Notfallsanitäterrechts fallen in Deutschland in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Somit ist es Aufgabe eines jeden Landes, zum Wohl seiner Bürgerinnen und Bürger die Umsetzung unter Berücksichtigung länderspezifischer Besonderheiten bestmöglich auszugestalten. (Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr) Bildung von fünf Arbeitsgruppen durch das StMI AG 1 – Lehrplankommission (*) AG 2 – Finanzierung AG 3 – Verwaltungsverfahren AG 4 – Ausbildungsbetrieb (*) AG 5 – Praxisanleitung und Weiterqualifikation von RettAss zu NotSan (*) * mit ÄLRD 20 30.01.2016 KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT Titel der Präsentation und Name des Redners VORGEHEN FESTLEGUNG MAßNAHMEN UND MEDIKAMENTE NOTSAN § 4 Abs. 1 NotSanG „Die Ausbildung (…) soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche (…) Kompetenzen (…) vermitteln.“ § 4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG „Durchführen (...) von in der Ausbildung erlernten und beherrschten, auch invasiven Maßnahmen (…)“ ÄLRD Bayern wurden als beratendes Mitglied der Lehrplankommission gebeten, entsprechende Kataloge für medizinische Maßnahmen sowie für die Gabe von Medikamenten zu empfehlen Einbeziehung beratendes wissenschaftliches Institut der ÄRLD (INM) KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 21 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT MAßNAHMENKATALOG KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 22 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT Titel der Präsentation und Name des Redners METHODIK ZUR ERSTELLUNG DES MAßNAHMENKATALOGES Wissenschaftliche Recherche auf Vollständigkeit der Maßnahmen im flächendeckenden Rettungsdienst (im Abgleich mit den Empfehlungen des BV ÄLRD) Filterung der Kataloge im Sinne einer prinzipiell notwendigen Anwendung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1c (noch keine Aussage zur eigentlichen indizierten Anwendung im Einsatz) Einschränkung des Maßnahmen-Kataloges durch andere Vorgaben (z.B. BTM, MPG) Ausschluss von Maßnahmen, die nach Empfehlungen der Fachgesellschaften/Leitlinien organisatorisch nicht in 3 Jahren Ausbildung im Sinne von „beherrscht“ erlernt werden können (=> Intubation) nicht in 3 Jahren Ausbildung am Patienten, Simulator, Selbstversuch vermittelt werden können 23 30.01.2016 KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT Titel der Präsentation und Name des Redners KONSENTIERTER MAßNAHMENKATALOG ÄLRD BAYERN NACH § 4 ABS. 2 NR. 1C NOTSANG Applikationswege für Infusionen und Medikamente Defibrillation Umgang mit Tracheostoma Kardioversion Nadelcricothyreotomie Reposition Endobronchiales Absaugen Laryngoskopie Maskenbeatmung Supraglottische Atemwegsicherung Thorax-Entlastungspunktion Geburtsbegleitung Achsengerechte Immobilisierung Beckenschlinge Tourniquet KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 25 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT Titel der Präsentation und Name des Redners CHECKLISTEN FÜR DIE EINSATZBEZOGENE DURCHFÜHRUNG DER INVASIVEN MAßNAHMEN Gliederung Checklisten: 1) spezifischer symptombezogener Zustand des Patienten 2) weniger invasive Maßnahmen nicht möglich bzw. erfolgreich 3) andere invasive Maßnahmen als Voraussetzung zur Durchführung dieser Maßnahme 4) erforderliche Folgemaßnahmen in Abhängigkeit vom Zustand des Patienten nach Durchführung dieser Maßnahme KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 27 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT Titel der Präsentation und Name des Redners ERSTEINSCHÄTZUNG UND INITIALE BEURTEILUNG DES PATIENTEN KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 28 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT Titel der Präsentation und Name des Redners CHECKLISTEN BEISPIEL KARDIOVERSION KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 29 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT MEDIKAMENTENLISTE KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 30 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT Titel der Präsentation und Name des Redners METHODIK ZUR ERSTELLUNG DER MEDIKAMENTENLISTE DER ÄLRD NACH § 4 ABS. 2 NR. 1C NOTSANG Bewertung der gefundenen Evidenz zur Gabe von Medikamenten unter Berücksichtigung insbesondere einer leitlinienkonformen Therapie der Zulassungsangaben einzelner Hersteller (PharmaFachinformationen) des Zustands des Patienten Anwendung durch Notfallsanitäter (per-akute Lebensgefahr: das Eintreffen des Notarztes kann nicht abgewartet werden) (…) KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 31 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT Titel der Präsentation und Name des Redners METHODIK ZUR ERSTELLUNG DER MEDIKAMENTENLISTE DER ÄLRD NACH § 4 ABS. 2 NR. 1C NOTSANG Diskussionsgrundlage für Konsentierung Abgleich mit Empfehlung der AG Medikamentenvorhaltung des ÄLRD Ausschusses zum Basissatz Notfallmedikamente Voraussetzung ist wiederum, dass alle Medikamente im Lehrplan Notfallsanitäter enthalten sind und in der Ausbildung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG in Indikation, Anwendung und Umgang mit möglichen Komplikationen erlernt und beherrscht werden KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 32 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT Titel der Präsentation und Name des Redners KONSENTIERTE MEDIKAMENTENLISTE DER ÄLRD BAYERN NACH § 4 ABS. 2 NR. 1C NOTSANG KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 33 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT Titel der Präsentation und Name des Redners KONSENTIERTE MEDIKAMENTENLISTE DER ÄLRD BAYERN NACH § 4 ABS. 2 NR. 1C NOTSANG KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 34 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT MAßNAHMEN UND MEDIKAMENTE NACH § 4 ABS. 2 NR. 2C NOTSANG KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 35 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT § 4 ABS. 2 NR. 2C NOTSANG Delegation nach §4 Abs. 2 Nr. 2c setzt eine Überprüfung der Qualifikation des einzelnen Notfallsanitäters sowie die Überwachung einer ordnungsgemäßen Ausführung der Maßnahmen voraus aktuell keine ausreichende Rechtssicherheit sowohl für die in Bayern tätigen Notfallsanitäter als auch für die ÄLRD Bayern gegeben derzeit noch keine „2c“-Maßnahmen und Medikamente durch ÄLRD festgelegt Änderung BayRDG KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 36 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT GESETZENTWURF ÄNDERUNG BAYRDG „Zugleich soll durch die verbesserte Ausbildung der Tätigkeitsbereich des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals ausgeweitet werden, um unnötige Notarzteinsätze künftig zu vermeiden. Dies kommt insbesondere im Ausbildungsziel des § 4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG zum Ausdruck (…).“ Delegation einfacher ärztlicher Maßnahmen und Medikamentengaben durch den ÄLRD war in der landesrechtlichen Aufgabenbeschreibung des ÄLRD nicht vorgesehen ÄLRD Bayern fordern landesrechtliche Regelung bis dahin keine eine Delegation ärztlicher Maßnahmen durch ÄLRD KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 37 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT GESETZENTWURF ÄNDERUNG BAYRDG Lösung „Die Aufgaben und Befugnisse des ÄLRD werden präzisiert und um die Vorgabe und laufende Überprüfung standardisierter heilkundlicher Maßnahmen einschließlich Medikamentengabe für bestimmte notfallmedizinische Zustandsbilder ergänzt, die für eine eigenständige Durchführung durch den Notfallsanitäter geeignet sind.“ rechtssichere Delegation für ÄLRD dann Festlegung Maßnahmen und Medikamente nach §4 Abs. 2 Nr. 2c möglich KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 38 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT ZUSAMMENFASSUNG Grundlage für Ausbildung: NotSanG NotSan-APrV Geeignete Methode für Nachweis Beherrschen (?) Vollzug und Umsetzung NotSanG durch die einzelnen Länder Erstellung eines (evidenzbasierten) Maßnahmenkatalogs und Medikamentenliste durch die ÄLRD Bayern für §4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG Schaffung rechtssichere Delegation für die ÄLRD Bayern zur Festlegung Maßnahmen und Medikamente §4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 39 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Dr. Stephan Prückner Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement Klinikum der Universität München Telefon: 089 / 4400-57101 E-Mail: [email protected] Internet: www.inm-online.de KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN® 41 30.01.2016 INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN UND MEDIZINMANAGEMENT
© Copyright 2024 ExpyDoc