Anmeldung Faschingszug 2016_Homepage

Faschingsfreunde des HCV
Faschingszug 2016
Datum: 17.01.2016
Liebe Faschingsfreunde,
der Homburger Gaudiwurm schlängelt sich wie jedes Jahr am
Faschingssonntag, den
07.Februar 2016 um 14.01 Uhr
durch Homburgs Straßen.
Es wäre schön, wenn ihr beim Faschingszug wieder mitmacht, um einen
farbenprächtigen und attraktiven Faschingszug auf die Beine zu stellen.
Die Zugaufstellung beginnt ab 13.00 Uhr in der Maintalstraße
(ehemalig Heizöl Schäfer).
Bitte die Anmeldung bis 01. Februar 2016 zusenden.
Wir freuen uns über eure Teilnahme an unserem Faschingszug und
verbleiben
Mit fastnachlichen Grüßen
Peter Weis
Zugmarschall
Präsident
Stefan Götz
In den Stadtäckern 12
97855 Triefenstein Homburg
Tel. 01 70 /9 91 25 30
[email protected]
Vize-Präsident
Heike Klier-Brand
Im Kemmerich 10
97855 Triefenstein Homburg
Tel. 09395/8774281
[email protected]
Schatzmeister
Michael Weis
Am Wolpenberg 6
97855 Triefenstein Homburg
Tel. 0 93 95 /86 67
[email protected]
Chef des Protokolls
Kerstin Endres
Dertinger Straße 7
97855 Triefenstein Homburg
Tel. 0 17 2 /20 89 91 6
[email protected]
Zugmarschall
Peter Weis
Am Wolpenberg 6
97855 Triefenstein Homburg
Tel: 0 93 95 / 86 67
Mobil: 01 74/ 20 45 55 6
[email protected]
Homepage
www.steeaeisel.de
Steuernummer
231/109/10088
Bankverbindung
IBAN:
DE59790691500002013312
BIC: GENODEF1GEM
Gerichtsstand
Amtsgericht Würzburg
VR 30242
Anmeldung zum Homburger Faschingszug 2016
Homburger Carneval–Verein „die Steeäisel“ e.V.
Peter Weis
Am Wolpenberg 6, 97855 Homburg
97855 Triefenstein – Homburg
E-Mail: [email protected]
Absender (bitte vollständige Anschrift)
Teilnahme an weiteren Umzügen
(Homburger Gruppen bitte ausfüllen)
Verein/Gruppe
Lengfurt, Rosenmontag
Ansprechpartner
Marktheidenfeld, Dienstag
Straße
PLZ/Ort
Telefon/Mobil
E-mail
Wir nehmen teil mit:
Wir möchten als Getränk:
Wagen unter dem Motto:
Bier
Fußgruppe unter dem Motto:
Cola/Fanta gemischt
Wir nehmen nicht teil. (Was wir doch alle nicht wollen!!)
Wasser
Damit wir besser planen können, möchte ich Euch bitten, diese Anmeldung bis spätestens 01.02.2016
zurück zu schicken. Bitte auch dann, wenn Ihr nicht am Faschingszug teilnehmt.
Achtung:
Bitte berücksichtigt, dass während des Faschingszuges auch im Sinne der Anlieger und Zuschauer nur
Artikel ausgeworfen werden, die keine größere Verschmutzung der Straßen hervorrufen. Für Schäden
die vor, während und nach dem Zug verursacht werden übernimmt der Homburger Carneval–Verein
keine Haftung.
Mit fastnachtlichen Grüßen von den Steeäiseln aus Homerich
Peter Weis
Zugmarschall
Bestimmungen für die Teilnehmer am Faschingsumzug in Homburg
1. Versicherung
Der Veranstalter (Homburger Carneval-Verein „die Steeäisel“ e.V.) hat für den Umzug eine Veranstalterhaftpflichtversicherung
die für alle Teilnehmer während des Zuges haftet.
Jeder Teilnehmer ist persönlich haftbar und wird bei Schäden an Dritte haftbar gemacht.
2. Teilnehmende Fahrzeuge
Jedes Fahrzeug, welches am Umzug teilnimmt, muss eine ZULASSUNG vorweisen. Nicht zum Verkehr zugelassene
Fahrzeuge ( PKWs, Motorräder, Mofas oder sonstiges ) werden vom Komitee die Teilnahme am Umzug untersagt.
Der Lenker unterliegt den Bestimmungen der StVO (Alkoholisierung ect.).
Jeder Fahrzeughalter mit landwirtschaftlichen Zugmaschinen oder anderen Fahrzeugen die zum Verkehr zugelassen
sind, muss die Nutzungsänderung seiner Versicherung oder dessen Vertreter mitteilen.
3. Teilnehmende Tiere
Teilnehmende Tiere müssen rechtzeitig angemeldet und versichert sein.
4. Anfertigung Geländer
Vorgeschrieben sind Geländer vom Wageninneren gemessen mit 1 m Höhe. Die Geländer an den Wägen müssen so stabil
sein, dass Sie jeglicher Belastung standhalten. Ein Auf und Absteigen während des Umzuges ist aus Sicherheitsgründen
verboten.
5. Wagenbegleitung
Für jeden Faschingswagen sind 4 Begleitpersonen abzustellen, die beim Umzug seitlich vor dem Fahrzeug dafür Sorge zu tragen
haben, dass keine Passanten (Zuschauer) in den Gefahrenbereich des Fahrzeuges gelangen. Weiterhin müssen die Begleitpersonen
Warnwesten tragen. Es können gegen Pfand Warnwesten ausgeliehen werden.
Die Begleitperson ist vor dem Umzug mit vollständiger Anschrift zu benennen und hat während des Umzuges die Aufsichtspflicht für
den Wagen.
6. Musik auf dem Wagen
Die Gruppe muss den Zugmarschall informieren, wenn Musik abgespielt wird. Die GEMA Beiträge werden vom Veranstalter
übernommen, wenn eine Meldung vorliegt. Die Musik auf dem Wagen darf nur in einer angemessenen Lautstärke (max. 85 dB) sein.
7. Bonbons in Zuschauer
Von den Wägen darf außer Bonbons nichts geworfen werden, auch keine Konfetti, Stroh, etc.! Bei Nichtbeachtung wird die
fällige Straßenreinigungsgebühr an den/die Verursacher weitergegeben.
Des Weiteren ist das hinabreichen von Gegenständen z.B. Flaschen ebenfalls zu unterlassen, da dadurch eine Unfallgefahr für
die näher tretenden Personen besteht. Für Schäden/Verletzungen die vor, während und nach dem Zug verursacht werden übernimmt
der Homburger Carneval-Verein „ die Steeäisel " e.V. keine Haftung.
8. Verantwortlichkeit
Für jeden Faschingswagen ist eine Person verantwortlich, diese Person ist mit Namen und Adresse dem Zugmarschall
(Thomas Wirsching) bekannt zu geben. Der Verantwortliche kümmert sich um seinen Faschingswagen und um die Einhaltung
der Sicherheitsbestimmungen als auch um die reibungslose Abwicklung des Umzuges.
Ich bin mit diesen Richtlinien einverstanden und nehme diese zur Kenntnis! Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtlinien
für den Homburger Faschingsumzug einzuhalten.
Name
Unterschrift
Anmeldung nur mit Unterschrift gültig.
Gruppe
Mit fastnachlichen Grüßen
Peter Weis
Zugmarschall
Zugnummer