Faschingsfreunde des HCV Faschingszug 2016 Datum: 17.01.2016 Liebe Faschingsfreunde, der Homburger Gaudiwurm schlängelt sich wie jedes Jahr am Faschingssonntag, den 07.Februar 2016 um 14.01 Uhr durch Homburgs Straßen. Es wäre schön, wenn ihr beim Faschingszug wieder mitmacht, um einen farbenprächtigen und attraktiven Faschingszug auf die Beine zu stellen. Die Zugaufstellung beginnt ab 13.00 Uhr in der Maintalstraße (ehemalig Heizöl Schäfer). Bitte die Anmeldung bis 01. Februar 2016 zusenden. Wir freuen uns über eure Teilnahme an unserem Faschingszug und verbleiben Mit fastnachlichen Grüßen Peter Weis Zugmarschall Präsident Stefan Götz In den Stadtäckern 12 97855 Triefenstein Homburg Tel. 01 70 /9 91 25 30 [email protected] Vize-Präsident Heike Klier-Brand Im Kemmerich 10 97855 Triefenstein Homburg Tel. 09395/8774281 [email protected] Schatzmeister Michael Weis Am Wolpenberg 6 97855 Triefenstein Homburg Tel. 0 93 95 /86 67 [email protected] Chef des Protokolls Kerstin Endres Dertinger Straße 7 97855 Triefenstein Homburg Tel. 0 17 2 /20 89 91 6 [email protected] Zugmarschall Peter Weis Am Wolpenberg 6 97855 Triefenstein Homburg Tel: 0 93 95 / 86 67 Mobil: 01 74/ 20 45 55 6 [email protected] Homepage www.steeaeisel.de Steuernummer 231/109/10088 Bankverbindung IBAN: DE59790691500002013312 BIC: GENODEF1GEM Gerichtsstand Amtsgericht Würzburg VR 30242 Anmeldung zum Homburger Faschingszug 2016 Homburger Carneval–Verein „die Steeäisel“ e.V. Peter Weis Am Wolpenberg 6, 97855 Homburg 97855 Triefenstein – Homburg E-Mail: [email protected] Absender (bitte vollständige Anschrift) Teilnahme an weiteren Umzügen (Homburger Gruppen bitte ausfüllen) Verein/Gruppe Lengfurt, Rosenmontag Ansprechpartner Marktheidenfeld, Dienstag Straße PLZ/Ort Telefon/Mobil E-mail Wir nehmen teil mit: Wir möchten als Getränk: Wagen unter dem Motto: Bier Fußgruppe unter dem Motto: Cola/Fanta gemischt Wir nehmen nicht teil. (Was wir doch alle nicht wollen!!) Wasser Damit wir besser planen können, möchte ich Euch bitten, diese Anmeldung bis spätestens 01.02.2016 zurück zu schicken. Bitte auch dann, wenn Ihr nicht am Faschingszug teilnehmt. Achtung: Bitte berücksichtigt, dass während des Faschingszuges auch im Sinne der Anlieger und Zuschauer nur Artikel ausgeworfen werden, die keine größere Verschmutzung der Straßen hervorrufen. Für Schäden die vor, während und nach dem Zug verursacht werden übernimmt der Homburger Carneval–Verein keine Haftung. Mit fastnachtlichen Grüßen von den Steeäiseln aus Homerich Peter Weis Zugmarschall Bestimmungen für die Teilnehmer am Faschingsumzug in Homburg 1. Versicherung Der Veranstalter (Homburger Carneval-Verein „die Steeäisel“ e.V.) hat für den Umzug eine Veranstalterhaftpflichtversicherung die für alle Teilnehmer während des Zuges haftet. Jeder Teilnehmer ist persönlich haftbar und wird bei Schäden an Dritte haftbar gemacht. 2. Teilnehmende Fahrzeuge Jedes Fahrzeug, welches am Umzug teilnimmt, muss eine ZULASSUNG vorweisen. Nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge ( PKWs, Motorräder, Mofas oder sonstiges ) werden vom Komitee die Teilnahme am Umzug untersagt. Der Lenker unterliegt den Bestimmungen der StVO (Alkoholisierung ect.). Jeder Fahrzeughalter mit landwirtschaftlichen Zugmaschinen oder anderen Fahrzeugen die zum Verkehr zugelassen sind, muss die Nutzungsänderung seiner Versicherung oder dessen Vertreter mitteilen. 3. Teilnehmende Tiere Teilnehmende Tiere müssen rechtzeitig angemeldet und versichert sein. 4. Anfertigung Geländer Vorgeschrieben sind Geländer vom Wageninneren gemessen mit 1 m Höhe. Die Geländer an den Wägen müssen so stabil sein, dass Sie jeglicher Belastung standhalten. Ein Auf und Absteigen während des Umzuges ist aus Sicherheitsgründen verboten. 5. Wagenbegleitung Für jeden Faschingswagen sind 4 Begleitpersonen abzustellen, die beim Umzug seitlich vor dem Fahrzeug dafür Sorge zu tragen haben, dass keine Passanten (Zuschauer) in den Gefahrenbereich des Fahrzeuges gelangen. Weiterhin müssen die Begleitpersonen Warnwesten tragen. Es können gegen Pfand Warnwesten ausgeliehen werden. Die Begleitperson ist vor dem Umzug mit vollständiger Anschrift zu benennen und hat während des Umzuges die Aufsichtspflicht für den Wagen. 6. Musik auf dem Wagen Die Gruppe muss den Zugmarschall informieren, wenn Musik abgespielt wird. Die GEMA Beiträge werden vom Veranstalter übernommen, wenn eine Meldung vorliegt. Die Musik auf dem Wagen darf nur in einer angemessenen Lautstärke (max. 85 dB) sein. 7. Bonbons in Zuschauer Von den Wägen darf außer Bonbons nichts geworfen werden, auch keine Konfetti, Stroh, etc.! Bei Nichtbeachtung wird die fällige Straßenreinigungsgebühr an den/die Verursacher weitergegeben. Des Weiteren ist das hinabreichen von Gegenständen z.B. Flaschen ebenfalls zu unterlassen, da dadurch eine Unfallgefahr für die näher tretenden Personen besteht. Für Schäden/Verletzungen die vor, während und nach dem Zug verursacht werden übernimmt der Homburger Carneval-Verein „ die Steeäisel " e.V. keine Haftung. 8. Verantwortlichkeit Für jeden Faschingswagen ist eine Person verantwortlich, diese Person ist mit Namen und Adresse dem Zugmarschall (Thomas Wirsching) bekannt zu geben. Der Verantwortliche kümmert sich um seinen Faschingswagen und um die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen als auch um die reibungslose Abwicklung des Umzuges. Ich bin mit diesen Richtlinien einverstanden und nehme diese zur Kenntnis! Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtlinien für den Homburger Faschingsumzug einzuhalten. Name Unterschrift Anmeldung nur mit Unterschrift gültig. Gruppe Mit fastnachlichen Grüßen Peter Weis Zugmarschall Zugnummer
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