Ausschreibung für eine Studie zu Machbarkeit und Kosten einer

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Justiz BJ
Direktionsbereich Öffentliches Recht
Fachbereich Rechtsetzungsprojekte und -methodik
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.157832 / 382/2015/00003
Unser Zeichen: bj-nah
Datum: 11. Dezember 2015
Ausschreibung für eine Studie
zu
Machbarkeit und Kosten einer einheitlichen Telefonnummer für die
Opferhilfe
__________________________________________________________________________
1
Übersicht
Alle Kantone haben eine oder mehrere Beratungsstellen für Opfer von Straftaten nach dem
Opferhilfegesetz (OHG)1 eingerichtet. Diese sind über unterschiedliche lokale Telefonnummern erreichbar. Einzelne (später von den Kantonen zu bezeichnende) Beratungsstellen
sollen künftig auch über eine gesamtschweizerische, möglichst einfache Telefonnummer
erreichbar sein. Ziel der einheitlichen Telefonnummer ist es, den Opfern von Straftaten einen
niederschwelligen Zugang zu den bestehenden Opferberatungsstellen zur Verfügung zu stellen und auf gesamtschweizerischer Ebene die Rolle, Erreichbarkeit und Sichtbarkeit der Opferhilfeberatungsstellen zu stärken.
Dieser neue einheitliche Zugang zu den Opferberatungsstellen soll ausbaufähig sein und mit
einer Onlineberatung ergänzt sowie idealerweise auf ein Angebot rund um die Uhr erweitert
werden können.
Zu untersuchen ist, mit welchen technischen und organisatorischen Vorkehren und mit welchen Kosten ein solches modulares Angebot von den Kantonen in Zusammenarbeit mit dem
Bund realisiert werden könnte.
2
Hintergrund
Nach Kenntnisnahme des Berichts in Erfüllung des Postulats Fehr 09.3878 „Mehr Anzeigen,
mehr Abschreckung“ 2 hat der Bundesrat am 27. Februar 2013 das EJPD beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu prüfen, wie den Opfern von Straftaten der Zugang zur
1
Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 23. März 2007 (Opferhilfegesetz, OHG, SR
312.5). Liste der Beratungsstellen unter: http://sodk.ch/fachbereiche/familien-undgesellschaft/opferhilfe/wwwopferhilfe-schweizch/opferhilfe-beratungsstellen/
2
https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/opferhilfe/publikationen.html
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Opferhilfe erleichtert werden könnte, insbesondere durch die Schaffung einer nationalen Telefonnummer.3 Die Studie soll dazu Entscheidungsgrundlagen liefern.
In den Jahren 2012/2013 hat die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen
und -direktoren (KKJPD) untersucht, wie eine „Nationale Helpline Häusliche Gewalt“ geschaffen werden könnte. Das Projekt wurde jedoch nicht weiter verfolgt, u.a. wegen der hohen Kosten für dessen Umsetzung und wegen des Umstands, dass es die bestehenden Einrichtungen zu wenig miteinbezogen hat.4 Das Projekt war auf Opfer (und Tatpersonen) von
häuslicher Gewalt beschränkt.
Gespräche des EJPD mit Vertretungen der Kantone haben nun die Bereitschaft gezeigt, gemeinsam über eine neue einheitliche Telefonnummer für die Opferhilfe nachzudenken. Sie
soll allen Opfern von Straftaten im Sinne des OHG offen stehen. Da sich das Angebot nicht
nur an Frauen richten soll, würde es insofern über Artikel 24 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
(Istanbul-Konvention)5 hinausgehen. Auch entsprechend gefährdete Personen, insbesondere
im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, sollen sich an die Nummer wenden können. Die
neue einheitliche Telefonnummer soll einen niederschwelligen Zugang zu den Leistungen
der Opferberatungsstellen (insbesondere Information, (Erst-)Beratung) und Vermittlung von
Lösungsansätzen) eröffnen. Sie soll auf den bei den Opferberatungsstellen vorhandenen
Kompetenzen aufbauen. Vorhandene Synergien sollen soweit als möglich genutzt werden.
Ins Auge gefasst wird ein modulares Vorgehen:
- Die einheitliche Gratis-Telefonnummer soll direkten Zugang zum vorhandenen Angebot verschaffen (Basismodul einheitliche Telefonnummer).
- Ausserdem soll eine Erweiterung dieses Angebots um eine Online-Beratung geprüft
werden (Modul Online-Beratung).
- Schliesslich soll eine Erweiterung der Betriebszeiten untersucht werden, so dass die
einheitliche Gratis-Telefonnummer idealerweise rund um die Uhr zur Verfügung steht
(Modul 24h-Erreichbarkeit).
Als Nächstes ist ein detailliertes Konzept zur Machbarkeit und zu den Kosten der drei Module zu erarbeiten. Diese Aufgabe soll einem externen Büro übertragen werden.
3
3.1
Ideale Ausgestaltung des Angebots „einheitliche Telefonnummer“ und der
Zusatzmodule
Zielgruppen der einheitlichen Telefonnummer:
Opfer von Straftaten i.S. des OHG;
Personen, die – insbesondere im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt – gefährdet
sind, Opfer zu werden (gefährdete Personen);
 Angehörige von Opfern und von gefährdeten Personen;
 Personen aus deren sozialem Umfeld;


3
Medienmitteilung des EJPD vom 27.02.2013
http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2013/2013-02-270.html
4
Vgl. Beilagen
5
Die Schweiz hat das Übereinkommen am 13. September 2013 unterzeichnet. Am 7. Oktober 2015
ist das Vernehmlassungsverfahren über die Genehmigung eröffnet worden; vgl. Medienmitteilung vom
7.10.2015: https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=58998
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
3.2
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Personen, die beruflich oder ehrenamtlich Opfer von Straftaten beraten.
Angebot der einheitlichen Telefonnummer:
Telefonische Informationen über die Angebote gemäss OHG und weitere relevante
Angebote;
Telefonische (Erst-)Beratung;
Vermittlung von Lösungsansätzen;
Vermittlung von Kontakten zu Beratungs- und Fachstellen (freie Wahl der Opferberatungsstellen, Art. 15 OHG);
Angebot in Deutsch, Französisch oder Italienisch gemäss der Sprache der anrufenden Person;
Eventuell Angebot in weiteren Sprachen (z.B. unter Beizug des nationalen Telefondolmetschdienstes 0842 442 442).
3.3
Qualitative Aspekte:
 Information, (Erst-)Beratung sowie Vermittlung von Lösungsansätzen und Kontakten
durch eine einzige Person;
 Kontakt ausschliesslich mit Personen mit fachlich angemessener Ausbildung und
entsprechender Berufserfahrung; dabei sollen wenn möglich Synergien in der Zusammenarbeit mit den bestehenden Opferberatungsstellen genutzt werden;
 auf Wunsch Wahrung der Anonymität.
3.4
Technische Aspekte der einheitlichen Telefonnummer:
eine einheitliche, einfach zu merkende Telefonnummer für die ganze Schweiz;
direkte Verbindung mit einer Fachperson;
Weiterleitung des Anrufs gemäss Sprache der Anrufsregion; eventuell drei Nummern
für jede Sprachregion;
Anruf für die anrufende Person in jedem Fall unentgeltlich;
Anruf in der Telefonrechnung der anrufenden Person nicht sichtbar;
eventuell Integration des Angebots in geeignete Notfall-Apps.






3.5
Modul Online-Beratung: Erweiterung des telefonischen Angebots durch OnlineAngebot
Das Angebot soll in materieller Hinsicht jenem der einheitlichen Telefonnummer entsprechen
(Information, (Erst-)Beratung und Vermittlung von Lösungsansätzen und Kontakten, Sprachen, inhaltliche Bearbeitung durch Fachpersonen). In technischer Hinsicht ist dafür zu sorgen, dass der Besuch der Einstiegswebseite und der Kontakt auf Wunsch anonym und ohne
Hinterlassen irgendwelcher Spuren erfolgen können (bspw. durch Aufschalten von Anweisungen zum erforderlichen Vorgehen).
3.6
Modul 24h-Erreichbarkeit: Erweiterte Betriebszeiten des telefonischen Angebots
(idealerweise rund um die Uhr)
Das Angebot soll in materieller Hinsicht jenem der einheitlichen Telefonnummer entsprechen
(Information, (Erst-)Beratung, Vermittlung von Lösungsansätzen und Kontakten, Sprachen,
inhaltliche Bearbeitung durch Fachpersonen). Damit die Anforderungen von Artikel 24 der
Istanbul-Konvention künftig vollumfänglich umgesetzt sind, muss die Telefonberatung kostenlos, landesweit, vertraulich und anonym sein und täglich rund um die Uhr den Opfern aller
Formen von Gewalt gemäss Konvention offenstehen.
3.7 Kommunikationsmassnahmen
Die Bewerbung des Angebots soll mit Massnahmen erfolgen, die von den Kantonen
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umgesetzt werden können (bspw. über die Webseite mit den Beratungsstellen unter
http://www.opferhilfe-schweiz.ch/).
4
Gegenstand der Untersuchung
4.1 Machbarkeit
Zu untersuchen ist, welche technischen und organisatorischen Massnahmen seitens der
Kantone und des Bundes nötig sind, um das Basismodul und die beiden Zusatzmodule zu
realisieren.
Die Untersuchung zum Basismodul einheitliche Telefonnummer soll insbesondere folgende
Aspekte umfassen:
- Darstellung der verschiedenen Nummernmöglichkeiten (Kurznummer, 0800erNummer, internationale Kurznummer 116006, etc.) und Bewertung der Varianten in
Bezug auf die vorgegebenen Kriterien;
- Darstellung der konkreten Operationalisierung der Vernetzung der Telefonnummer
mit den bestehenden Opferberatungsstellen (z.B. Leitweglenkung und Standortidentifikation6);
- Darstellung der für den Betrieb der Telefonnummer notwendigen Koordinationsmassnahmen (z.B. Zusammenarbeit mit technischen Partnern).
Dabei kann auf die Grundlagen aus dem Projekt „Nationale Helpline Häusliche Gewalt“ aufgebaut werden.
Für das Modul Online-Beratung sind konkrete Umsetzungsvarianten und -vorschläge zu erarbeiten unter Berücksichtigung bereits bestehender Online-Beratungsangebote von Opferberatungsstellen7 oder weiterer Beratungsangebote.
Für das Modul 24h-Erreichbarkeit sind konkrete Umsetzungsvarianten und -vorschläge zu
erarbeiten unter Berücksichtigung bereits bestehender 24h-Lösungen von Opferberatungsstellen. Für dieses Modul kommen auch über die Opferberatungsstellen hinausgehende Lösungen in Frage wie sie bereits jetzt in verschiedenen Kantonen existieren, die weitere Organisationen wie etwa die Dargebotene Hand, Call-Center oder die Polizei mit einbeziehen.
Auch solche Modelle müssen jedoch eine direkte Verbindung mit qualifiziertem Personal
sicherstellen.
4.2 Kostenschätzung
Es sind die Kosten für den Aufbau und Betrieb der verschiedenen Module zu schätzen (inkl.
nötiger Koordinationsaufwand, z.B. mit technischen Partnern auf nationaler Ebene). Bei Modul 24h-Erreichbarkeit interessieren insbesondere die zusätzliche Arbeitsbelastung und deren Kosten.
4.3 Weitere Hinweise
Basis- und Zusatzmodule können unterschiedlich organisiert werden. Es sollen sowohl kantonale wie auch regionale Lösungen dargestellt werden.
Es besteht die Möglichkeit, mehrere Varianten vorzustellen und eine davon vorzuschlagen.
Die einzelnen Umsetzungsvarianten sind zu bewerten.
6
7
Vgl. http://www.bakom.admin.ch/org/grundlagen/00563/00564/00658/index.html?lang=de
z.B. http://lantana-bern.ch/online-beratung
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Der Bericht soll eine Basis für die Kantone und den Bund für das weitere Vorgehen auf politischer und organisatorischer Ebene schaffen.
4.4 Nicht zu untersuchende Punkte
Nicht zu untersuchen sind folgende Aspekte:
 welche Stellen diese Aufgaben übernehmen würden. Diese Entscheide sollen auf
kantonaler Ebene erfolgen.
 der Aufwand für die Öffentlichkeitsarbeit. In diesem Punkt bietet der Schlussbericht
zum Projekt „Nationale Helpline Häusliche Gewalt“ bereits einige Hinweise. 8
 wie die Kosten auf Bund und Kantone aufgeteilt werden sollen. Dazu existieren verschiedene Modelle, und der Entscheid muss politisch ausgehandelt werden.
5
Vorgehen und Honorar
5.1 Begleitgruppe
Es ist eine enge Zusammenarbeit mit einer Begleitgruppe unter dem Vorsitz des BJ erwünscht. Sie besteht aus folgenden Personen:
Name
Funktion
Urs Edelmann
Opferberatungsstelle Kanton SG/AR/AI (deutsche Schweiz)
Pascale
Centre LAVI Lusanne VD (lateinische Schweiz)
Haldimann
Veronika Neruda
Fachbereichsleiterin Familien und Gesellschaft im Generalsekretariat SODK
(Geschäftsführung SVK-OHG)
Florian Düblin
Stv. Generalsekretär KKJPD
Ursula Thomet
EBG, Stv. der Direktorin
Saskia Schroeder
BSV, Bereich Alter, Generationen, Gesellschaft (für Senioren zuständig)
Beat Hofmann
BAKOM, Stv. Leiter Nummerierung und Adressierung
Monique Cossali
Cheffe de l’Unité Projets et méthode législatifs (RSPM),
Domaine de direction Droit public, OFJ
Valérie Berset
Collaboratrice scientifique, BJ/RSPM
Hanni Nahmias
wissenschaftliche Mitarbeiterin BJ/RSPM
In der Offerte ist darzulegen, bei welchen Schritten die Begleitgruppe beigezogen wird und
ob allenfalls Hearings mit weiteren Kreisen geplant sind.
5.2 Schlussbericht
Im Bericht sind die Vor- und Nachteile der verschiedenen Lösungen aufzuzeigen. Die Empfehlungen allenfalls angehörter Personen und deren Bewertungen sind aufzuzeigen.
Die Ergebnisse der Studie sind in einem Schlussbericht (in Deutsch, Französisch oder Italienisch) darzulegen. Der Bericht soll eine Zusammenfassung enthalten. Der Umfang des
Schlussberichts ist in der Offerte abzuschätzen.
Der Schlussbericht soll 9 Monate nach der Vertragsunterzeichnung eingereicht werden.
Für eine Übersetzung in eine zweite Amtssprache sorgt das BJ.
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Schlussbericht, S. 68
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5.3 Honorar und Vertrag
Wir erwarten modulartig aufgebaute Offerten zwischen CHF 40‘000 bis CHF 60‘000 einschliesslich Mehrwertsteuer.
Für den Vertragsabschluss gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe März 2001, Stand Mai 2013, abrufbar unter:
https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/hilfsmittel/agb.html.
6
Einreichung einer Offerte
Die vorliegende Ausschreibung dient als Grundlage für Offerten. Sie wird an möglicherweise
interessierte Personen und Institutionen geschickt mit der Aufforderung, dem BJ eine Offerte
zu der hier umschriebenen Studie einzureichen.
Personen, welche ihr Interesse an der Teilnahme am Offertverfahren bekunden, werden
über Antworten auf Fragen anderer potenzieller Offertsteller informiert.
Es steht den Offertstellern frei, Verbesserungen, Präzisierungen oder weitere Modifikationen
des Auftrages vorzuschlagen.
Die Offerten sind dem BJ bis am 26. Februar 2016 einzureichen.
Offerten und Korrespondenz erfolgen vorzugsweise per E-Mail an die nachfolgend genannten Kontaktpersonen:
Hanni Nahmias-Ehrenzeller, Tel. 058 462 47 67, [email protected]
Valérie Berset, Tel. 058 462 01 58, [email protected].
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Offertbeurteilung
Die Beurteilung der eingetroffenen Offerten erfolgt aufgrund der folgenden Kriterien:
 Generelles: Vollständigkeit, Verständlichkeit und Transparenz der Offerte.
 Inhaltliches: Problemverständnis, klare Zielsetzung, nachvollziehbares Vorgehen, geeignetes Untersuchungsdesign, bzw. geeignete Forschungsmethoden, Sicherstellung
der Qualität.
 Personelles: Sachkompetenz, Unabhängigkeit.
 Organisatorisches: Arbeitsorganisation, Verantwortlichkeiten, Zeitplan, Kostenkalkulation, Berichterstattung.
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Übersicht Termine
Eingabe der Offerten
Prüfung der Offerten, Auswahl
Vertragsunterzeichnung
Wunschtermin Schlussbericht
bis 26. Februar 2016
bis 11. März 2016
bis 25. März 2016
bis 31. Dezember 2016
Beilagen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes für Dienstleistungsaufträge,
Ausgabe März 2001, Stand Mai 2013
- Informationen zum Projekt der KKJPD „Nationale Helpline Häusliche Gewalt“:
o Schlussbericht der Schweizerischen Kriminalprävention SKP vom 7. Januar
2013 (auch in französischer Sprache verfügbar);
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.157832 / 382/2015/00003
o Resultate der kantonalen Anhörung zum Projekt „Nationale Helpline Häusliche
Gewalt“, SKP, 11. September 2013
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