Teilnahmebedingungen Like a girl CH Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen Like a girl CH Gewinnspiel
I.
Allgemeina
1. Veranstalter des Like a girl CH Gewinnspiels ist die Procter & Gamble Switzerland SARL. Diese Promotion
steht in keiner Verbindung zu Instagram und Facebook und wird in keiner Weise von Instagram oder
Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten
Informationen ist nicht Instagram oder Facebook, sondern Procter & Gamble. Die bereitgestellten
Informationen werden einzig für das Like a girl CH Gewinnspiel verwendet.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle weiblichen Personen, die wohnhaft in der Schweiz sind und das 13. Lebensjahr
erreicht haben. Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten teilnehmen.
3. Die Teilnahme am kostenlosen Like a girl CH Gewinnspiel erfolgt durch das Akzeptieren der
Teilnahmebedingungen. Die Teilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass Ihr Content auf die
Landingpage von Like a girl CH hochgeladen und dort veröffentlicht sowie von Dritten bewertet werden kann.
II.
Spielregeln Wettbewerb
1. Am Like a girl CH Wettbewerb nimmt teil, wer auf der Like a girl CH Facebookseite, über Instagram (mit dem
Hashtag #likeagirlCH) oder auf der Landingpage Likeagirl.ch die Teilnahmebedingungen akzeptiert und ein
Bild oder Video bis zum 17.04.2016 (23.59 Uhr) hochgeladen hat. Das Bild oder Video soll zeigen, welche
positive Bedeutung die Teilnehmenden mit dem Begriff #likeagirl bzw. „wie ein Mädchen“ assoziieren.
2. Nur weibliche Personen werden für den Gewinn in Betracht gezogen.
3. Die Gewinnerinnen werden durch Abstimmung der Nutzer auf www.likeagirl.ch (Voting) ermittelt. Die Jury
behält sich das Recht vor, eine Gewinnerin (Platz 5) selbst auszuwählen. Diese erhält den Kreativitätspreis.
4. Teilnahmeschluss ist der 17.04.2016. Das Voting läuft bis zum 17.04.2016 (23.59 Uhr).
5. Die Gewinnerinnen werden per Social Media benachrichtigt. Auf Facebook über eine Freundschaftsanfrage
und eine private Nachricht, auf Instagram über eine private Nachricht und auf der Landingpage Likeagirl.ch
über die angegebene Emailadresse. Kann eine von ihnen unter der von ihr angegebenen Social Media
Plattform nicht erreicht werden oder bestätigt sie ihren Gewinn nicht innerhalb von 1 Woche nach Absendung
der Gewinnbenachrichtigung, wird der Gewinn an die dann ersatzweise ermittelte Gewinnerin weitergegeben.
Der Gewinn der ursprünglichen Gewinnerin verfällt.
III.
Preise
1. Die Gewinnerinnen erhalten folgende Preise:
Platz 1: 1’000 CHF in bar zur Förderung des Hobbys
Platz 2: Gutschein für Ticketcorner im Wert von CHF 500.Platz 3-5: Je 2 Tickets zu Energy Stars for free
2. Eine Barauszahlung der Gewinne für Platz 2-5 ist nicht möglich.
IV.
Nutzungsrechte
1.
V.
Mit der Teilnahme am Like a girl CH Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass sein
Content auf der Internetseite www.likeagirl.ch veröffentlicht sowie von Dritten bewertet wird. Der Teilnehmer
räumt Procter & Gamble unentgeltlich die sachlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an
seinem Content ein.
Weitere Bedingungen
1. Procter & Gamble behält sich das Recht vor, verpflichtet sich jedoch nicht, den Content vor oder nach der
Veröffentlichung zu prüfen und jederzeit nach Kenntniserlangung den Content zu entfernen, der den
folgenden Bedingungen nicht entspricht:
a
Es darf nur selbst erstellter Content eingereicht und keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Teilnehmer
muss insbesondere dafür Sorge tragen, dass durch den eingereichten Content keine Urheber-, Markenund sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
b
Der Teilnehmer sichert durch seine Content-Einsendung zu, dass er im Besitz der Rechte des durch ihn
eingesendeten Contents ist und dass alle abgebildeten Personen ihre Einwilligung in die Einsendung des
Contents erteilt haben.
1
c
Insbesondere ist rassistischer und den Jugendschutz verletzender Content untersagt.
d
Nicht zulässig ist Content mit folgendem Inhalt: Werbung, Fotos mit eingeblendeter Internet oder E-MailAdresse und Bildmaterial, das geeignet ist, Anstoss zu erregen.
e
Es darf kein Content eingereicht werden, der folgende Elemente enthält (i) Informationen über politische
oder religiöse Überzeugungen vom Teilnehmer oder einer dritten Person; (ii) abfällige Bemerkungen
gegenüber einer dritten Person oder Mitgliedern einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, Nationalität,
Geschlecht, sexueller Orientierung oder Religion; (iii) alles, was beleidigend oder ausgrenzend wirkt; (iv)
alles, was in jeglicher Weise Informationen privater Natur preis gibt, sexuell anstössig oder
gewaltverherrlichend ist (iv) alles, was ein Unternehmen negativ darstellt; (vii) alles, was die eigenen
Produkte oder Leistungen des Teilnehmers bewirbt.
f
Es darf kein Verstoss gegen geltendes Recht der Schweiz vorliegen.
g
Procter & Gamble ist berechtigt, Beiträge, die offensichtlich nichts mit dem Thema des Wettbewerbs zu
tun haben, sowie Nonsense Beiträge, von der Teilnahme an diesem auszuschliessen.
h
Procter & Gamble behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer zu disqualifizieren, der den Wettbewerb
manipuliert, zu manipulieren versucht oder anderweitig gegen diese Teilnahmebedingungen verstösst.
Procter & Gamble kann den Wettbewerb ferner modifizieren, aussetzen oder beenden, soweit dies
aufgrund höherer Gewalt oder äusserer, nicht von Procter & Gamble zu beeinflussender Umstände
erforderlich sein sollte oder wenn nur so eine ordnungsgemässe Durchführung des Wettbewerbs
gewährleistet werden kann.
i
Dem Teilnehmer stehen im Falle seiner Disqualifikation bzw. bei einer Herunternahme seines Contents
aufgrund eines Verstosses gegen anwendbares Recht und/oder diese Teilnahmebedingungen sowie im
Falle einer Modifizierung, Aussetzung oder Beendingung des Wettbewerbs durch Procter & Gamble
keinerlei Ersatzansprüche gegen Procter & Gamble zu.
j
Verstösst der eingereichte Content gegen Rechte Dritter oder verstösst anderweitig gegen die
Teilnahmebedingungen, stellt der Teilnehmer Procter & Gamble von allen Ansprüchen Dritter und den
Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei. Ein Verstoss gegen Rechte Dritter liegt z.B. vor,
wenn Texte, Bilder, oder Videos Dritter ohne Einwilligung der jeweiligen Rechteinhaber für den eigenen
Beitrag verwendet werden.
Der Einsatz von automatisierten Voting-Programmen oder von vergleichbaren Massnahmen zur
Manipulation der Abstimmung sowie bezahlte Voting-Aktivitäten führt zum Ausschluss aus der Teilnahme
bzw. Wertung. Auch nach Ende der Voting-Phase behält sich der Veranstalter das Recht vor, das VotingVerhalten einzelner Teilnehmer zu prüfen und diese ggf. nachträglich zu disqualifizieren. Der Teilnehmer
erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name im Falle eines Gewinns auf der Website LikeagirlCH.ch
veröffentlicht wird.
k
l
Für Datenverluste insbesondere im Wege der Datenübertragung und andere technische Defekte wird
keine Haftung übernommen. Procter & Gamble haftet nicht für die Verfügbarkeit der LikeagirlCH.ch
Website und der Like a girl CH Facebook und Instagram Seiten.
m Es gilt das Recht der Schweiz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
VI.
Datenschutzerklärung
1. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten im
Auftrag der Procter & Gamble Switzerland SARL für die Dauer der Aktion gespeichert und weiterverarbeitet
werden. Nach endgültiger Abwicklung der Aktion werden die Daten gelöscht. Gewinnerdaten werden weiter
gespeichert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Sie werden jedoch für eine weitere Verwendung gesperrt.
2