Amtsgericht Pasewalk - Zweigstelle Anklam -

Beglaubigte Abschrift
Anklam, 29.07.2015
Aktenzeichen:
511 K 44/14
Amtsgericht Pasewalk
- Zweigstelle Anklam Terminsbestimmung:
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum
Uhrzeit
Raum
Ort
Mittwoch,
11.11.2015
09:00 Uhr
124, Sitzungssaal
Amtsgericht Pasewalk - Zweigstelle Anklam -, Baustraße 9, 17389 Anklam
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Pasewalk von Anklam
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
lfd. ME-Anteil
Sondereigentums-Art
Nr.
1
130/1000 Wohnung im Erdgeschoss u. Abstellraum im Kellergeschoss
2
102/1000 Wohnung im Erdgeschoss u. Abstellraum im Kellergeschoss
3
140/1000 Wohnung im Obergeschoss u. Abstellraum im Kellergeschoss
4
121/1000 Wohnung im Obergeschoss u. Abstellraum im Kellergeschoss
5
140/1000 Wohnung im Obergeschoss u. Abstellraum im Kellergeschoss
6
121/1000 Wohnung im Obergeschoss u. Abstellraum im Kellergeschoss
7
127/1000 Wohnung im Dachgeschoss u. Abstellraum im Kellergeschoss
8
119/1000 Wohnung im Dachgeschoss u. Abstellraum im Kellerge-
SE-Nr.
Blatt
1
3728
2
3729
3
3730
4
3731
5
3732
6
3733
7
3734
8
3735
- 2 !schoss
an Grundstück
Gemarkung
Anklam
Anschrift
Flurstück Wirtschaftsart u. Lage
66, Flur 31 Gebäude- und Freifläche Ravelinstraße 20 in
17389 Anklam
Hektar
0,0334
Qjektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen!:
Bei dem Grundbesitz handelt es sich um insgesamt 8 Miteigentumsanteile (2 - bzw. 3-Raum-Eigentumswohnungen) in einem massiven, dreigeschossigen, voll unterkellerten Mehrfamilienhaus ohne Fahrstuhl. Alle Wohnungen haben einen Balkon. Die Wohnungen 1 bis 6 wurden vermutlich in den Jahren 1999 und 2000 vollständig modernisiert. Dabei wurde auch das Dach erneuert und der Kelller modernisiert. Die Kellerräume sind Miteigentum. Sondernutzungsrechte
wurden nicht eingeräumt. Die beiden Dachgeschosswohnungen 7 und 8 wurden abweichend
zur Teilungserklärung noch nicht ausgebaut;
SE
Nr.
Objekt
Verkehrswert
1
3-Raum-Wohnung im Erdgeschoss
rechts, 77,57 m2 groß mit Abstellraum
im Kellergeschoss
40.100,00 €
2
2-Raum-Wohnung im Erdgeschoss
links, 60,50 m2 groß mit Abstellraum im
Kellergeschoss
38.800,00 €
3
3-Raum-Wohnung im 1. Obergeschoss
rechts, 80,80 m2 groß mit Abstellraum
im Kellergeschoss
41.200,00 €
4
2-Raum-Wohnung im 1. Obergeschoss
links, 72,68 m2 groß mit Abstellraum im
Kellergeschoss
43.100,00 €
5
3-Raum-Wohnung im 2. Obergeschoss
rechts, 83, 72 m2 groß mit Abstellraum
im Kellergeschoss
46.900,00 €
6
2-Raum-Wohnung im 2. Obergeschoss
links, 73,05 m2 groß mit Abstellraum im
Kellergeschoss
43.400,00 €
7
2-Raum-Wohnung im Dachgeschoss
rechts, 73,81 m2 groß (noch nicht
ausgebaut) mit Abstellraum im
Kellergeschoss
2.000,00 €
- 3 8
2-Raum-Wohnung im Dachgeschoss
links, 70,26 m2 groß (noch nicht
ausgebaut) mit Abstellraum im
Kellergeschoss
2.000,00 €
Der Gesamtverkehrswert beträgt 257.500,00 €.
Weitere Informationen unter www.zvg.com
Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:
OSPA-lmmobilienzentrum, FRau Hübner, Telefon: 0381/643-1100, Telefax: 0381/643-661109
Der Versteigerungsvermerk ist am 13.06.2014 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von
Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls
sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des
Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt
werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung
oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der
Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus
dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus
dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung
durch Barzahlung ist ausgeschlossen .
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
- 4 -
Hartwig
Rechtspflegerin
Beglaubigt
~~lam, 29.07.2015
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Psota
Justizangestellte