Informationsblatt für Hochschulwechsler / Quereinsteiger Bevor Sie von einer anderen Hochschule oder aus einem anderen Studiengang der Hochschule zu uns in die Studiengänge Betriebswirtschaft oder International Business Studies wechseln, achten Sie bitte auf bestehende Exmatrikulationsrisiken unseres Prüfungsrechts für bestimmte (A) Personengruppen und (B) bestimmte Fallkombinationen. (A) Personengruppen nach Studiengangsarten Die nachfolgenden Ausführungen unterscheiden die Personengruppen nach drei Arten von Studiengängen, die Sie vor dem Wechsel zur Abteilung Betriebswirtschaft der Hochschule Hannover belegt haben: 1. Dieselben Studiengänge. 2. Gleiche oder verwandte Studiengänge. 3. Nicht dieselben, nicht gleiche, nicht verwandte Studiengänge. Alle Hochschulwechsler sind verpflichtet, zur Studienaufnahme einen Zulassungsantrag zu den Prüfungen der Studiengänge Betriebswirtschaft oder International Business Studies zu stellen und nachzuweisen, welche Art von Vorstudiengang sie bereits belegt hatten und ob ein selber Studiengang nicht bereits endgültig nicht bestanden wurde. Diese Zulassungsanträge sind für das Wintersemester stets bis 15. Oktober (Ausschlussfrist) bzw. für das Sommersemester stets bis zum 15. März (Ausschlussfrist) unmittelbar an den Prüfungsausschuss zu richten. Es folgen die zu den Studiengangsarten gehörigen Definitionen: Zu 1.: Derselbe Studiengang (wie Betriebswirtschaft oder International Business Studies) wird durch folgende Merkmale gekennzeichnet: Gleiche ECTS-Zahl, und gleiche Regelstudienzeit, und gleicher Abschluss (B.Sc.), und gleiche Lernzieltaxonomie, und eine studiengangstragende, generalistische, wirtschaftliche Ausrichtung. Der Studiengangsname selbst ist nicht entscheidend. So gelten auch Studiengänge wie z.B. der Wirtschaftswissenschaften und des Managements als dieselben Studiengänge. Beispiel: Bei dem Studiengang Wirtschaftswissenschaft B.Sc. der Leibniz Universität Hannover handelt es sich in Bezug auf unsere Betriebswirtschaftslehre B.Sc. nach diesen Kriterien um denselben Studiengang. Begründung: Es kommt nicht auf die „Verpackung“ wie Studiengangsname oder Hochschultyp an, sondern auf den Inhalt. Zu 2.: Der gleiche oder verwandte Studiengang (zu Betriebswirtschaft oder International Business Studies) wird durch folgende Merkmale gekennzeichnet: Eine basale generalistische, wirtschaftliche Ausrichtung und eine studiengangstragende betriebswirtschaftliche Vertiefung, insbesondere in Bezug auf eine klassische Branche oder klassische betriebliche Hauptfunktion. Beispiele für derart zu klassifizierende Studiengänge sind: Betriebliche Steuerlehre, Wirtschaftsprüfung, Finanzmanagement, Tourismusmanagement, Handels- und Logistikmanagement etc. Zu 3.: Nicht dieselben, nicht gleiche, nicht verwandte Studiengänge fallen nicht unter die vorgenannten zwei Definitionen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Volkswirtschaftslehre, Technische Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftspsychologie, Wirtschaftsinformatik und wirtschaftsingenieurwissenschaftliche Studiengänge. Es kann sich auch um Studiengänge aus anderen Fachdisziplinen handeln wie z.B. Medizin, Agrarwissenschaft. (B) Fallkombinationen Hochschulgesetz und Prüfungsordnungen beinhalten für den Bereich (i) der Prüfungszulassung und (ii) der Höchststudiendauer für unsere Bachelor-Vorprüfungen Bestimmungen, die in bestimmten Fallkombinationen mit einem Exmatrikulationsautomatismus verbunden sein können. Die Fallkombinationen legen wir Ihnen nachfolgend dar. 1. Endgültig nicht bestandenes Vorstudium desselben Studiengangs Haben Sie bereits eine Vorprüfung oder Bachelor-Prüfung in demselben Studiengang einer deutschen Hochschule nicht bestanden, so können Sie zwar ggf. noch an der Hochschule Hannover immatrikuliert werden. Sie erhalten aber keine Zulassung zu unseren Prüfungen und werden zirka 6 Monate später exmatrikuliert. Dass Sie denselben Studiengang nicht bereits endgültig nicht bestanden haben, ist neben dem Immatrikulationsamt auch dem Prüfungsamt der Abteilung Betriebswirtschaft durch eine entsprechende Bescheinigung Ihrer Hochschule zu Semesterbeginn nachzuweisen. Denn wenn ihre bisherige Prüfungsordnung nach der Exmatrikulation eine fortbestehende Verpflichtung zum Wiederholen nicht bestandener Prüfungen enthält, kann sich eine ursprünglich positive Bescheinigung in eine negative wandeln. Hinweis: Es ist damit zu rechnen, dass diese derzeit nur für dieselben Studiengänge geltende Regel mit der nächsten Prüfungsordnungsänderung auch auf die gleichen und verwandten Studiengänge ausgeweitet wird. 2. Höchststudiendauer für unsere Bachelor-Vorprüfungen (Zwischenprüfungen) Wenn Sie von einer anderen Hochschule oder aus einem anderen Studiengang in die Studiengänge Betriebswirtschaft oder International Business Studies wechseln, so wird i.d.R. ihre bisherige Fachsemesterzahl fortgeschrieben. Wenn Sie keine Anerkennung der Vorprüfung Ihres bisherigen Studiengangs erhalten, besteht ggf. eine Gefahr in Bezug auf unsere 7-Semester-Regel. Diese Regel besagt, dass der gesamte 1. Studienabschnitt mit 90 ECTS innerhalb von 7 Semestern bestanden sein muss, andernfalls folgt die Exmatrikulation. Diesen erfolgreichen Abschluss des 1. Studienabschnitts bezeichnen wir als Bachelor-Vorprüfung. Nach Immatrikulation ist es nicht möglich, den Fachsemesterzähler zu ändern. Wer z. B. mit geringer anerkennungsfähiger ECTS-Zahl in das 6. Fachsemester der Hochschule Hannover wechselt, hat nur noch zwei Semester Zeit, um bis zum Ende des 7. Semesters den gesamten ersten Studienabschnitt mit 90 ECTS zu bestehen. Dabei gibt es für Prüfungen des 6. Semesters nur noch eine Wiederholungsmöglichkeit im Folgesemester. Im 7. Semester müssen alle weiteren Prü- fungen im Erstversuch bestanden werden. Krankmeldungen für das siebente Semester sind durch amtsärztliche Atteste zu belegen. Wer in das 7. Fachsemester unserer Hochschule wechselt, muss alle noch offenen Prüfungen des ersten Studienabschnitts im Erstversuch bestehen. Krankmeldungen für das siebente Semester sind durch amtsärztliche Atteste zu belegen. Wer in das 7. Fachsemester des Studiengangs Betriebswirtschaft unserer Hochschule wechselt und eine Prüfungsleistung in Wirtschaftsenglisch zu erbringen hat, kann die Exmatrikulation nach 7 Semestern nicht mehr verhindern. Denn dieses Modul erstreckt sich über zwei Semester und damit würde die notwendige Prüfung im 8. Semester liegen, welches Sie nicht erreichen. Welche Prüfungsleistungen Ihres Vorstudiums bei uns anerkennungsfähig sein können, prüfen Sie bitte selbst vorab anhand unseres veröffentlichten Modulhandbuchs. Anerkennungspotentiale erkennen Sie, sofern eine ca. 75%ige inhaltliche und qualitative Deckung sowie eine identische ECTSLast vorliegen. Die eigenverantwortliche Vorabprüfung durch Sie ist wichtig, denn unsere Dozentinnen und Dozenten können über Anerkennungsanträge dezentralisiert erst nach Beginn des Vorlesungsbetriebes entscheiden. Rechnen Sie bitte mit ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit, sofern Sie mehrere Dozentinnen und Dozenten kontaktieren müssen. 2.1. Gesetzliche Vorprüfungsanerkennung aus einem selben, gleichen oder verwandten Studiengang Sofern Sie in einem selben, gleichen oder verwandten Studiengang an einer deutschen Hochschule bereits eine Bachelor-Vorprüfung im Umfang von mindestens 90 ECTS bestanden haben, wird diese bei uns anerkannt. Als Nachweis legen Sie uns zu Vorlesungsbeginn bitte das entsprechende Zeugnis der Bachelor-Vorprüfung vor. Der Prüfungsausschuss behält es sich vor, diese Regelung nach Einzelfallprüfung ggf. auch auf Hochschulen aus dem Bereich der G7-Staaten, oder auf Hochschulen mit Partnerschaftsabkommen anzuwenden. Studierende haben hierauf jedoch keinen Rechtsanspruch. 2.2. Abteilungseigene Vorprüfungsanerkennung aus einem gleichen oder verwandten Studiengang, wenn dieser keine Bachelor-Vorprüfung vorsah Wenn Ihre vorherige, deutsche Hochschule bei einem gleichen oder verwandten Studiengang keine Bachelor-Vorprüfung vorgesehen hatte, erkennen wir Ihnen trotzdem eine fiktive BachelorVorprüfung an, sofern Sie uns Ihr Bachelor-Abschlusszeugnis vorlegen. Der Prüfungsausschuss behält es sich vor, diese Regelung nach Einzelfallprüfung ggf. auch auf Hochschulen aus dem Bereich der G7-Staaten, oder auf Hochschulen mit Partnerschaftsabkommen anzuwenden. Studierende haben hierauf jedoch keinen Rechtsanspruch. 2.3. Abteilungseigene Vorprüfungsanerkennung aus demselben Studiengang Sofern Sie in demselben Studiengang einer deutschen Hochschule (wie z.B. Wirtschaftswissenschaft der Leibniz Universität) die Bachelor-Vorprüfung noch nicht bestanden haben, jedoch schon über 110 ECTS verfügen, können Sie bei uns einen Antrag auf Anerkennung als Bachelor-Vorprüfung stellen. Diesbezügliche Anerkennungsanträge werden bei uns erst nach Beginn des Vorlesungsbetriebes entschieden. 2.4. Keine Vorprüfungsanerkennung bei nicht denselben, nicht gleichen, nicht verwandten Studiengängen Sofern Sie in nicht denselben, nicht gleichen, nicht verwandten Studiengängen eine Vorprüfung abgelegt haben, wird diese von uns für die Studiengänge der Abteilung Betriebswirtschaft nicht anerkannt. Für eine Anerkennung gibt es weder eine hochschulrechtliche noch eine inhaltliche Grundlage. Sie können jedoch ggf. Anträge auf Anerkennung einzelner Prüfungsleistungen dezentral bei den zuständigen Dozentinnen und Dozenten stellen. Hinweise Bei diesem Informationsblatt handelt es sich um keine Allgemeinverfügung. Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf das Prüfungsrecht, nicht auf das Immatrikulationsrecht. Stand der Information: 12.10.2015. Änderungen sind jederzeit vorbehalten. Die Angaben sind ohne Gewähr. Prof. Dr. Ulrich Schneider, Vorsitzender des Prüfungsausschusses Betriebswirtschaftslehre
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