Bewerbung für eine Ausstellung in der Bel-Etage

BEWERBUNG AUSSTELLUNG VILLA GRUNHOLZER
IM ZEITRAUM JANUAR BIS DEZEMBER 2015
Bewerbung für eine Ausstellung in der Bel-Etage der Villa Grunholzer, Uster | alle Medien |
(Gruppenausstellungen: jede/r Künster/In muss einen Bewerbungsbogen ausfüllen)
Eingaben sind bis 15. April 2014 zugelassen. Bewerbung per E-Mail an:
[email protected]
Disziplin/Medium
Name
Vorname
(Künstlername)
Verantwortliche Person bei Gruppe
Strasse
PLZ/Ort
Jahrgang
E-Mail
Telefon
Webseite
Die Bewerbung muss folgende Teile umfassen:
• Ausgefüllter, unterschriebener Bewerbungsbogen
• Aussagekräftiges Bildmaterial (oder Link zu Webseite, Web 2.0, cloud o.ä.) des aktuellen Schaffens,
(in Seiten höchstens 5 A4 Seiten)
• Idealerweise Ausstellungsidee / - konzept
• Curriculum Vitae (mit vergangenen Ausstellungen, aktuell geplanten Ausstellungen etc.)
Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt, es werden keine Bewerbungen zurückgesandt.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die Bewerbung vollständig ist und ich das Reglement gelesen und verstanden habe.
Datum und Unterschrift:
Förderverein Villa Grunholzer | Myriam Kirschke | Florastrasse 18 | 8610 Uster
[email protected] | villagrunholzer.ch
BEWERBUNG AUSSTELLUNG VILLA GRUNHOLZER
IM ZEITRAUM JANUAR BIS DEZEMBER 2015
REGLEMENT | Ausstellung Bel-Etage
1.
Kunstschaffende, die in der Bel-Etage der Villa Grunholzer ausstellen möchten, bewerben sich mit dem Bewerbungsbogen und einem persönlichen Dossier. Telefonische Bewerbungen sind nicht möglich.
2.
Bewerbungsberechtigt sind bildende Künstler/Innen, die im Kanton Zürich (und angrenzenden Regionen) leben
oder heimatberechtigt sind und die Mitglied des Förderverein Villa Grunholzer sind oder die den Mitgliederbeitrag von CHF 50.-- für eine Einzelperson (bei mehreren Personen CHF 50.-- pro Künstler/In) im Ausstellungsjahr
entrichten werden und deren Bewerbungsbogen sowie das persönliche Dossier vollständig und termingerecht
bis am 15. April 2014 bei der Kuratorin eintreffen. Unvollständige Bewerbungen gelangen nicht zur Auswahl.
Zugelassen sind Künstler/Innen, die Werke ausstellen, deren Urheber/In sie selbst sind. Wir verhandeln keine
Urheberrechte Dritter. Kunsthandwerkliche Produkte werden nicht berücksichtigt.
3.
Die Kuratorin des Förderverein Villa Grunholzer entscheidet über die Annahme oder Ablehnung der
eingesandten Dossiers bzw. die Durchführung einer Ausstellung mit dem/der Bewerber/In. Der Entscheid ist
nicht anfechtbar; die Kuratorin begründet die Ablehnung von Bewerbungen nicht. Die Mitgliedschaft im Förderverein Villa Grunholzer berechtigt nicht automatisch zur Akzeptanz einer Bewerbung bzw. zur Durchführung
einer Ausstellung.
4.
Eine Ausstellung dauert 2 Wochen, jeweils von Samstag bis Sonntag. Raum- und Schlüsselübergabe
ist jeweils am Donnerstag um 14.30 Uhr vor der Ausstellung; Raum- und Schlüsselabgabe, Kontrolle und
Abrechnung jeweils am Montag um 14.30 Uhr nach der Ausstellung.
5.
Die Ausstellung wird von den Kunstschaffenden (oder einer geeigneten Vertretung derselben) selbst betreut. Die
vorgegebenen Öffnungszeiten sind zwingend einzuhalten:
Mittwoch - Freitag 16 - 19 Uhr und Samstag - Sonntag 13 - 17 Uhr
6.
Die Ausstellungsgebühr beträgt CHF 400.--. In diesem Betrag enthalten sind die Raummiete, Betriebskosten, diverser Aufwand und Reinigung, kurative Administration, Publikation im Halbjahresflyer des Förderverein
Villa Grunholzer und auf dessen Web- und Facebookseite sowie auf weiteren wichtigen Kunstplattformen etc.
7.
Die klassische Pressearbeit muss vom/von der Aussteller/In übernommen werden.
8.
9.
10.
Die Kosten für individuelle Einladungskarten, Plakate und Vernissage gehen zu Lasten des/der Ausstellers/In.
11.
Der Förderverein Villa Grunholzer ist berechtigt, während der Ausstellung Sitzungen, Lesungen oder Konzerte
durchzuführen oder Sponsoren die Räumlichkeiten für Firmenanlässe zu überlassen.
Die Ausstellenden werden von den verantwortlichen Ressortleitern des Förderverein Villa Grunholzer rechtzeitig
informiert und organisatorische Einzelheiten werden besprochen.
12.
Die Kuratorin informiert die Bewerber Ende April 2014 über Annahme oder Ablehnung.
Der/die ausstellende Künstler/In entrichtet 20% des Verkaufserlöses an den Förderverein Villa Grunholzer.
Die Versicherung der ausgestellten Werke ist Sache der Ausstellenden. Der Förderverein Villa Grunholzer übernimmt keine Haftung.
Förderverein Villa Grunholzer | Myriam Kirschke | Florastrasse 18 | 8610 Uster
[email protected] | villagrunholzer.ch
Förderverein Villa Grunholzer | Florastrasse 18 | 8610 Uster
[email protected] | villagrunholzer.ch