CHOPIN VILLA - PERFAS IMMOBILIEN

EXPOSÉ HAUPTHAUS & REMISE TEIL A
28
VILLA
CHOPIN
CHOPINSTRASSE 28 · LEIPZIG
Unverbindliche Visualisierung
VORWORT
Ob Kapitalanleger oder Eigennutzer, mit
Dabei sind die rentablen Abschreibungs-
PERFAS sind Sie auf dem richtigen Weg.
möglichkeiten im Denkmalbereich nicht
immer nur für Kapitalanleger interessant.
Mit einer langjährigen Bauträgererfah-
Die bewusste Pflege historisch wertvoller
rung widmen wir uns nicht nur der Revita-
Gebäude ist eine exzellente Gelegenheit,
lisierung denkmalgeschützter Immobilien,
Ihr Vermögen nachhaltig zu entwickeln und
sondern auch der Errichtung moderner
langfristig zu sichern. Mit viel Liebe zum
Mehrfamilienhäuser im gehobenen Qua-
Detail widmen sich bereits zu Beginn der
litätsbereich. Als Hommage an die großen
Planung unsere hoch spezialisierten Koope-
Baumeister der Vergangenheit ist unser
rationspartner der optimalen Balance zwi-
oberstes Ziel, die weitestgehend originalge-
schen historischer Substanz und modernen
treue Rekonstruktion des Baudenkmals und
Wohnansprüchen. Die Ausführung der Bau-
der damit verbundenen Renaissance des
leistung wird von etablierten und zuver-
Gebäudes. Die Verbindung historischer Ele-
lässigen Unternehmen erbracht, deren
mente mit modernem Komfort und hoch-
Anspruch an Qualität sich mit unserem Stre-
wertigen Ausstattungselementen liegt uns
ben nach einem Höchstmaß an Zufrieden-
dabei sehr am Herzen.
heit für unsere Kunden deckt.
28
VILLA
CHOPIN
CHOPINSTRASSE 28 · LEIPZIG
DIE WAHRE
LEBENSKUNST
BESTEHT DARIN,
I M A L LTÄ G L I C H E N
DAS WUNDERBARE
ZU SEHEN.
PEARL S. BUCK
Willkommen im Herzen von Leipzig. Die denkmalgeschützte Villa und Remise, in der
Chopinstraße 28, befindet sich im Graphischen Viertel und stehen als Sinnbild für
Leipzigs sprichwörtlichen Charme. Hier in unmittelbarer Nähe zur City verbindet sich
historischer Flair mit zeitgemäßem Ambiente.
In enger Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz erhält das Ensemble in den kommenden Jahren seinen ursprünglichen Glanz zurück. Die detailreiche Fassade mit
ihren unzähligen Stuckelementen wird dabei in liebevoller Handarbeit aufwendig
rekonstruiert. Nicht nur äußerlich erlebt die ehemalige Fabrikantenvilla und das Kutscherhaus ihre Renaissance. Auch das Innere der Gebäude erhält dank hochwertiger
Materialien und viel Liebe zum Detail einen ganz neuen Charakter.
Unverbindliche Visualisierung
LEIPZIG
E I N E W E LT S TA D T
MIT GANZ
BESONDEREM
FLAIR.
Bundesverwaltungsgericht
Mädler-Passage
Das wichtigste Merkmal dieser überaus beliebten Wohnlage
ist die unmittelbare Nähe zur Innenstadt, die sowohl fußläufig, als auch mit dem großen Angebot des öffentlichen Nah-
Clara-Zetkin-Park
Buntgarnwerke am
Naherholungsgebiet –
Karl-Heine-Kanal
Cospudener See
verkehrs oder dem PKW in kürzester Zeit erreichbar ist. Damit
ist das umfangreiche kulturelle und infrastrukturelle Angebot
des Leipziger Zentrums für die Anwohner bestens nutzbar. Die
Theater, Kabarett und eine abwechslungsreiche Gastronomie
sind nur einige Beispiele, wie man die Zeit in der Stadt genie-
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Eutritzscher Straße
A
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straß
Wald
Leipziger City hält vielerlei Angebote bereit. Kino, Shopping,
ßen kann.
Und wenn man genug vom geschäftigen Treiben auf den Einkaufsmeilen, den kulturellen Erlebnissen und kulinarischen
Highlights der Innenstadt genossen hat, zieht man sich wie-
Hauptbahnhof
der in die wunderbare Idylle des Graphischen Viertels zurück.
SPORTFORUM
A Gohlis
Zentrum
ser zu bewundern, welche zum einen qualitativ hochwertigen
C
Grafisches Viertel
D
Neustadt
Notare oder Versicherungen dienen.
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Reudnitz
Der Standort stellt die perfekte Kombination aus verkehrs-
F
Südvorstadt
Wohnraum beherbergen und zum anderen als repräsentative
Büros für im Graphischen Viertel ansässige Rechtsanwälte,
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Roßplatz
Leipzigs – sichergestellt. Problemlos gelangt man somit auf
Klinik
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Kirche
Restaurants.
Shopping Restaurant Bar
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Karl-Ta
Hauptbahnhof sowie zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und
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Praxisklinik, das vielseitige Grassimuseum, der imposante
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Park
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Nur wenige Gehminuten entfernt befinden sich die moderne
K.-Liebknecht-Straße
die A14 und auf die A9.
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durch den mittleren Ring sowie die A38 – als Südumfahrung
AUSWAHL AKTIVITÄTEN
VILLA
CHOPIN
OPER
technischer Verbindung und Innenstadtnähe dar. Eine gute
Anbindung an regionale und überregionale Verkehrswege ist
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Chopinstraße
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In unmittelbarer Nähe sind viele herrschaftlich sanierte Häu-
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fast beschaulich und keineswegs laut und hektisch.
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Nur ein paar Straßen von der Innenstadt entfernt, ist es hier
Trödllinring
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Historische Bilder der ehemaligen
Fabrikanten-Villa
VILLA CHOPIN
EIN DOMIZIL MIT
GANZ BESONDEREM
CHARME.
Im Jahre 1871 wurde auf dem Grundstück die Villa am Marienplatz
28, heute Chopinstraße 28, für die Familie des Fabrikbesitzer Frei
erbaut. 1890 ging die Villa in den Besitz der Familie des Verlegers
Johann-Jacob-Weber über. J.J. Weber war ein deutscher Buchhändler und Verleger und besaß neben der Villa in der Chopinstraße 28
auch, das Verlagshaus Querstraße, das Wohn- und Verlagshaus Mittelstraße und den Gebäudekomplex Druck- und Verlagshaus in der
Reudnitzer Straße. Der verlegerische Schwerpunkt J.J. Weber lag auf
der Herausgabe des ersten Illustrierten Wochenblatt Deutschland.
Auf dem Grundstück Chopinstraße 28 befindet sich neben der Villa
noch das Zubringerhaus, was 1860 - 1870 als Wagenremise und als
Stall für die Pferde genutzt wurde. Dieses Gebäude wird wie die Villa,
unter Anleitung des Denkmalschutz, zu hochwertigen Wohnraum
saniert und umgebaut. Die Villa verfügt noch über eine Vielzahl von
historischen Bauelementen, wie Stuckdecken, Innentüren und Schiebetürelementen die erhalten und originalgetreu restauriert werden.
Unverbindliche Visualisierung
Unverbindliche Visualisierung
VILLA
SAUNA
GARTENGESCHOSS
BAD
WOHNUNG 1
SCHLAFEN
DU/WC
WOHNFLÄCHEN
Flur
23,02 m2
Arbeiten/Kind
20,66 m2
Küche
21,50 m
Wohnen
40,13 m2
Arbeiten
15,84 m2
Abstellraum
2
Unverbindliche Visualisierung
2,01 m2
Schlafen
30,26 m2
Bad/Sauna
24,87 m2
Dusche/WC
4,86 m2
1/2 Terrasse
15,53 m2
Gesamtfläche
FLUR
198,68 m2
ARBEITEN/
KIND
WOHNEN
KÜCHE
AR
Unverbindliche Visualisierung
1/2 TERRASSE
N
Der abgebildete Grundriss ist nicht maßstabsgetreu.
Alle Maße sind ca.-Angaben.
ARBEITEN
VILLA
ERDGESCHOSS
WOHNUNG 3
WOHNFLÄCHEN
1/2
TERRASSE
Wohndiele
27,82 m2
Arbeiten/Kind
30,78 m2
Wohnen/Essen
44,52 m2
Küche
19,45 m2
Schlafen
22,88 m2
Hobbyraum
14,81 m2
Bad/Sauna
13,70 m2
Dusche/WC
4,38 m2
1/2 Terrasse
Gesamtfläche
WOHNUNG 2
KÜCHE
WOHNFLÄCHEN
Flur
11,52 m2
Schlafen
15,74 m2
Bad
7,40 m2
Küche
7,08 m2
Wohnen
24,80 m2
Gesamtfläche
66,54 m2
9,92 m2
188,26 m2
WOHNEN
HOBBYRAUM
WOHNEN/ESSEN
KÜCHE
Straßenansicht von Wohnung 2 im Erdgeschoss
SCHLAFEN
und Wohnung 4 im Obergeschoss
SAUNA
FLUR
DU/WC
SCHLAFEN
N
Unverbindliche Visualisierung
Der abgebildete Grundriss ist nicht maßstabsgetreu.
Alle Maße sind ca.-Angaben.
ARBEITEN/KIND
BAD
WOHNDIELE
N
BAD
VILLA
N
OBERGESCHOSS
WOHNDIELE
ARBEITEN/KIND
DU/WC
BAD
SAUNA
SCHLAFEN
WOHNEN
WOHNUNG 4
HOBBYRAUM
WOHNFLÄCHEN
Flur
11,59 m2
Schlafen
16,08 m2
Bad
10,93 m2
Wohnen/Küche
29,68 m2
Gesamtfläche
68,28 m2
ESSEN
BAD
KÜCHE
WOHNEN
SCHLAFEN
KÜCHE
N
FLUR
WOHNUNG 5
WOHNFLÄCHEN
Blick auf Balkon von Wohnung 5
27,82 m2
Arbeiten/Kind
30,78 m2
Essen
19,14 m2
Wohnen
24,35 m2
Schlafen
22,86 m2
Hobbyraum
14,89 m2
Bad/Sauna
13,55 m2
Dusche/WC
4,52 m2
Küche
1/2 Balkon
Gesamtfläche
Unverbindliche Visualisierung
1/2 BALKON
Wohndiele
18,69 m2
6,72 m2
183,32 m2
Der abgebildete Grundriss ist nicht maßstabsgetreu.
Alle Maße sind ca.-Angaben.
VILLA
FLUR
DACHGESCHOSS
WOHNDIELE
ARBEITEN/KIND
DU/WC
BAD
SAUNA
WOHNEN
WOHNUNG 6
HOBBYRAUM
WOHNFLÄCHEN
Flur
12,50 m2
Schlafen
17,55 m2
Bad
7,28 m2
Küche
8,05 m2
Wohnen
24,26 m2
Arbeiten/Kind
15,78 m2
Abstellkammer
0,74 m2
1/2 Dachterrasse
Gesamtfläche
15,39 m2
101,55 m2
SCHLAFEN
WOHNEN
ARBEITEN/
KIND
WOHNUNG 7
WOHNFLÄCHEN
KÜCHE
BAD
Flur
FLUR
AK
N
3,72 m2
Wohndiele
21,15 m2
Arbeiten/Kind
16,22 m2
Küche/Essen
21,71 m2
Wohnen
23,00 m2
Schlafen
22,98 m2
Hobbyraum
15,56 m2
Bad/Sauna
13,68 m2
Dusche/WC
4,74 m2
1/2 Dachterrasse 10,44 m2
Gesamtfläche
153,20 m2
SCHLAFEN
Der abgebildete Grundriss ist nicht maßstabsgetreu.
Alle Maße sind ca.-Angaben.
KÜCHE/ESSEN
1/2
DACHTERRASSE
N
1/2
DACHTERRASSE
REMISE
ERDGESCHOSS
KUTSCHERHAUS
OBERGESCHOSS
ARBEITEN/
GAST/
KIND
1
KÜCHE/ESSEN
WC
ARBEITEN/
GAST/
KIND
2
ARBEITEN/
GAST/
KIND
3
FLUR 1
AR
Unverbindliche Visualisierung
DU/WC
HWR
WOHNUNG 8
(KUTSCHERHAUS)
WOHNFLÄCHEN ERDGESCHOSS
WOHNFLÄCHEN OBERGESCHOSS
Flur 1
Flur 2
13,47 m
25,00 m2
Kind/Gast/Arbeit 1
10,15 m2
WC
4,00 m2
Kind/Gast/Arbeit 2
12,41 m2
HWR
4,83 m2
Kind/Gast/Arbeit 3
10,11 m2
Wohnen
Abstellkammer
1/2 Terrasse
Ansicht Süd (Gartenansicht)
9,10 m
2
2
46,98 m
2
Dusche / Wc
3,22 m
2
Schlafen
18,48 m2
15,70 m
2
Ankleide
8,44 m2
SCHLAFEN
WOHNEN
6,36 m2
Masterbad/ Sauna
14,23 m2
Gesamtfläche
202,48 m2
Ansicht Nord (Straßenseite)
MASTERBAD
SAUNA
ANKL.
1/2 TERRASSE
Der abgebildete Grundriss ist nicht maßstabsgetreu.
Alle Maße sind ca.-Angaben.
N
Küche/Essen
Ansicht Ost (Hofseite)
FLUR 2
BAUBESCHREIBUNG
1.0 ALLGEMEINE PROJEKTBESCHREIBUNG
Die im graphischen Viertel Leipzigs gelegene, denkmalgeschützte
Villa wurde Ende des 19. Jahrhunderts als freistehendes Gebäude
errichtet.. Im rückwärtigen Bereich befindet sich auf dem Anwesen weiterhin ein kleineres Kutscherhaus. Das Grundstück ist von
einer ebenfalls denkmalgeschützten gut erhaltenen Zaun-Maueranlage umgeben.
Die Restaurierung und Sanierung des Objekts, insbesondere der
Fassaden und der äußeren Gebäudestruktur erfolgt in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Objekt nach den umfangreichen Sanierungsmaßnahmen nicht um einen Neubau handeln
wird. Änderungen an der Entwurfs- und Ausführungskonzeption,
die aufgrund von Auflagen der Denkmalschutzbehörde oder
anderer beteiligter Ämter oder ingenieurtechnischer Anforderungen notwendig werden, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung sowie des
konstruktiven Brandschutzes gemäß dem geprüften Brandschutzkonzept werden unter Berücksichtigung der zulässigen
Abweichungen für die Altbausanierung eingehalten.
Als Schallschutz wird die DIN 4109 normaler Schallschutz mit den
Einschränkungen für das Bauen im Bestand vereinbart.
Alle im Gebäude neu ausgeführten Bauleistungen werden entsprechend den gängigen DIN-Vorschriften und anerkannten
Regeln der Technik erbracht. Bei Systemlösungen in Kombination
mit Bestandsbauteilen gilt für die verbleibende Bausubstanz die
für den Bestand gültigen Regelungen. Die haustechnischen Installationen und Leitungsführungen entsprechen ebenfalls dem
heutigen Stand der Technik sowie den anzuwendenden Normen
und Richtlinien des VDE, VDI etc. Ist denkmalgeschützte, vorhandene Bausubstanz betroffen, in die im Zuge der Sanierung
nicht eingegriffen wird, können Bestimmungen, wie zum Beispiel
DIN-Vorschriften oder die derzeit anerkannten Regeln der Technik, teilweise nicht vollumfänglich eingehalten werden. Dies gilt
für das Schwingungsverhalten der Bestandsdecken und unter
Umständen auch für die Abstände von Sanitärobjekten untereinander in Bad- und WC-Bereichen. Änderungen gegenüber den
in der Baubeschreibung beschriebenen Materialien oder Leistungen, soweit sie aus technischen oder denkmalpflegerischen
Gründen zweckmäßig oder erforderlich sind, bleiben vorbehalten. Geringfügig von der Planung abweichende Grundrissänderungen bleiben vorbehalten, soweit sie aus technischen Gründen erforderlich werden (Statiker, HSLE-Planung, Bauphysiker
etc.). Bei den Arbeiten im Altbaubereich ist zu berücksichtigen,
dass bei Wänden, Decken und Böden altbautypische Unebenheiten betreffend Bestandsuntergründe bestehen können. Die Parteien sind sich darüber einig, dass derartige Unebenheiten wie
z. B. ungerade Wände, geneigte Böden, eventuell erfordelichen
Stufen zum Höhenausgleich und ungerade Decken keinen Baumangel darstellen. Flächen- und Grundrissveränderungen können aufgrund von Planungsfortschreibungen zum Beispiel im
Bereich Statik oder Haustechnik sowie durch behördliche Auflagen entstehen.
Die Untersuchung der Holzbauteile auf Schädlings- und Pilzbefall (z. B. Taubenzecken, Schwammbefall etc.) erfolgt durch
einen Sachverständigen. Die ggf. erforderlichen Sanierungsmaßnahmen werden ebenfalls durch den Sachverständigen baubegleitend überwacht. Entsprechend seinen Empfehlungen und
Stellungnahmen werden befallene und geschädigte Substanz
sowie die angrenzenden Bereiche nach technischen Vorschriften saniert.
1.1
P L A N U N G U N D G U TA C H T E N
Es wird eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung, in dem für
die Altbausanierung notwendigem Umfang, erstellt. Sie dient
der ordnungsgemäßen Ausführung des Projektes und stellt eine
interne Unterlage dar, die im Laufe der Bauausführung jederzeit
modifiziert und angepasst werden kann.
Es wird eine Genehmigungs- und Ausführungsstatik erstellt sowie
eine Fachplanung für die Gewerke Heizung, Sanitär-, Lüftungsund Elektroarbeiten, ebenfalls in dem für die Altbausanierung
notwendigem Umfang.
Planungsleistungen, die im Zuge von Sonderwünschen erforderlich werden, sind kostenpflichtig.
Folgende gutachterliche Stellungnahmen werden erstellt und
dienen als Grundlage der Planung:
•
•
•
•
•
Holzschutzgutachten
Brandschutzgutachten bzw. Brandschutzkonzept
Schallschutzgutachten
Wärmeschutzgutachten
Trinkwasseranalyse
1.2
E N E RG I E D I E N S T L E I S T U N G U N D WA RTUNGSVERTRÄGE
Der Initiator des Projektes wird vorab für sämtliche notwendigen Energielieferungen und Verbrauchserfassungen wie z. B.
für Heizung, Strom, Wasser etc. Verträge abschließen, die nach
Übergabe auf die Erwerber mit sämtlichen Rechten und Pflichten übertragen werden. Hierunter fällt ebenso der Abschluss von
Verträgen für den Zählereinbau für Strom und Wasser. Gleiches
gilt auch für ggf. abzuschließende Wartungsverträge für sämtliche technische Anlagen.
2.0
FA S S A D E N
2.1
H A U S FA S S A D E N
Die alte Gründerzeitfassade der Villa ist im Bestand weitgehends
vorhanden. Die Fassade wird in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde rekonstruiert, wobei die Denkmalschutzbehörde
die Art und Weise der Bearbeitungstechnik vorgibt.
Die Fensterleibungen und Fensterbekrönungen werden wiederhergestellt Anschließend wird die Fassade neu gestrichen.
In Bereichen von Ausgängen zu Terrassen und Balkonen werden
die Fenster in den Wohnbereichen nach Bedarf in Abstimmung
mit der Denkmalschutzbehörde nach unten vergrößert bzw.
komplett neu erstellt.
Vorhandene Verblechungen, wie Fensterbleche, Attika- und
sonstige Abdeckungen, werden entfernt und nach den Forderungen des Denkmalschutzes in Titanzink neu erstellt. Die historischen Dachrinnen werden entsprechend des vorgefundenen
Bestandes ersetzt.
An der Hoffassade wird eine Balkonanlage errichtet.
Die Fassade des Kutscherhaues ist nahezu vollständig zerstört.
Sie wird in Abstimmung mit der Denkmalbehörde restauriert
bzw. neu aufgebaut. Zur Gartenseite wird das Hofgebäude im EG
mit großzügigen Fenstern geöffnet mit Zugang zum Gartenanteil.
2.2
B A L KO N E, D A C H T E R R A S S E N
Die Art und Ausführung der Balkone wird mit dem Denkmalamt
abgestimmt.
Auf den vorhandenen Wintergärten wird im DG eine Terrasse
errichtet.
Die Balkonanlage an der Südseite der Villa wird neu errichtet. In
aller Regel werden die neuen Balkone als feuerverzinkte Stahlkonstruktion errichtet, anthrazit (DB703) beschichtet, ggf. mit
Betonfertigteilplatten als Böden bzw. Decken oder mit einem
Holzbodenbelag aus Lärche oder gleichwertig. Die Stahlgeländer werden anthrazit (DB703) beschichtet. Als Sonderwunsch
sind Edelstahlhandläufe möglich.
Auf dem Dach der Villa wird eine ca. 25 m² große Dachterrasse
hergestellt.
2.3
T E R R A S S E I M B E S TA N D
Das Hofgebäude erhält eine Terrasse. Die Terrasse erhält einen
Lärchenholzbelag oder gleichwertig.
3.0
AUSSENANLAGE
3.1
BEPFLANZUNG, GARTENANLAGE
Der gesamte Außenbereich wird entsprechend des Außenanlagenkonzeptes in Abstimmung mit den Denkmalbehörden neu
gestaltet. Die Bepflanzung erfolgt ausschließlich nach Vorgaben
des Denkmalschutzes und des Grünflächenamtes. Um die Gebäudeanlage individuell abzugrenzen werden teilweise Hecken oder
Ähnliches gepflanzt.
Vorhandene Mauerelemente werden in Abstimmung mit der
Denkmalpflegebehörde saniert oder entfernt und das Geländeniveau mittels Rasenmodellierung und Kantensteinen ausgeglichen.
Das gesamte Areal wird mit Edelstahlleuchten, gesteuert über
Bewegungsmelder, nach Vorgabe der Außenanlagenplanung
ausgestattet.
3.2
S T E L L P L ÄT Z E , Z U W E G U N G , E I N B A U T E N
Im Freibereich werden gemäß Architektenplanung Stellplätze
errichtet. Die Zufahrt wird nach Vorgabe des Denkmalschutzes
gepflastert oder mit Rasengittersteinen belegt.
Gemäß Außenanlagenkonzept werden die Müllplätze und ggf.
Fahrradstellplätze sowie Fußwege angelegt. Nach den Forderungen des Brandschutzes werden ggf. Aufstellflächen für die
Feuerwehr errichtet.
4.0
ROHBAUARBEITEN
4.1
ERDARBEITEN, FUNDAMENTE
Neue Fundamente werden als Stahlbetoneinzel- oder -streifenfundamente nach Angaben der statischen Berechung ausgeführt.
4.2
ABRISSARBEITEN
Bestehende bauliche Anlagen, die ohne zukünftige Nutzung
und Funktion sind, werden in Abstimmung mit den zuständigen
Behörden entfernt und ordnungsgemäß entsorgt.
4.3
BÖDEN
In sämtlichen Kellern (Technikbereiche, Mieterkeller und Abstellräume) werden die vorhandenen Böden überarbeitet. Wird Ziegel- oder Holzpflaster vorgefunden, so wird dieses gegen Betonsteinpflaster getauscht.
4.4
WÄ N D E
4.4.1
AU S S E N WÄ N D E
Das vorhandene erdangrenzende Mauerwerk besteht aus Vollziegel und teilweise aus Naturstein. Die horizontale und vertikale Abdichtung wird überprüft und sofern notwendig erneuert.
Hierzu werden die Grundsätze der DIN 18195 beachtet.
Das gesamte Gebäude wird statisch überprüft und geschädigte
Bereiche werden fachgerecht nach den geltenden DIN-Normen
und den anerkannten Regeln der Technik ausgebessert. Risse
werden stabilisiert und geschlossen. Setzungen werden abgefangen und stabilisiert.
4.4.2
I N N E N WÄ N D E
Neu erstellte, nicht tragende Innenwände werden als Metallständerwände, zweilagig mit Gipskarton beplankt sowie nach statischen-, schallschutz und brandschutztechnischen Planungsvorgaben ausgeführt.
Tragende Außen- und Innenwände werden gemäß statischen
Vorgaben in der Regel als Mauerwerk ausgeführt.
Trennwände für Wohneinheiten werden nach statischen
und schallschutztechnischen Erfordernissen erstellt oder
aufgewertet.
Neue Kellertrennwände werden als Kellertrennwandsystem
errichtet (siehe auch Punkt 4.10).
4.5
DECKEN
Bestandsdecken im Wohnbereich unter Terrassen, über dem
Kellergeschoss sowie unter nicht ausgebautem Dachraum
erhalten gemäß Wärmeschutznachweis eine Wärmedämmung
BAUBESCHREIBUNG
gemäß Wärmeschutznachweis. Die vorhandenen Decken werden vom Tragwerksplaner geprüft und falls statisch erforderlich
ertüchtigt. Um eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu vermeiden, werden alle Öffnungen brandschutztechnisch wieder
geschlossen und beschädigte Bereiche ausgebessert. Besonderes Augenmerk gilt den Bauteilanschlüssen Decke/ Wand. Sofern
erforderlich werden Decken oder Böden brandschutztechnisch
aufgewertet. Davon unberührt bleibt die Bestandsdeckensituation auch im Systemverbund mit Neubaudecken.
Die gut erhaltene, mit Schnitzwerk verzierte Treppenanlage wird
überarbeitet, fehlende Teile werden ergänzt, fehlende Geländerstäbe ggf. nachgedrechselt.
4.6
D A C H KO N S T R U K T I O N
Die den Wohnungen zugehörigen Kellerabstellräume werden
gemäß Planung mit einem Kellertrennwandsystem (Konstruktion aus C-Profilen und feuerverzinktem Stahl; System „Käuferle“
oder gleichwertig) errichtet. Die Nummerierung wird entsprechend der Wohnungen bzw. Teilungserklärung vorgesehen. Alle
Keller erhalten eine Beleuchtung und eine Steckdose, Abrechnung über die jeweilige Wohnung.
Die Dachkonstruktionen im Bestand werden nach Erfordernissen
gemäß Holzschutzgutachten saniert. Der Dachstuhl wird tragfähig wieder hergestellt und so ertüchtigt, dass er die zusätzlichen Ausbaulasten aufnehmen kann. Zum Einsatz kommen dabei
neue, getrocknete Nadelhölzer. Neue Richtlinien für den chemiefreien und damit rein konstruktiven Holzschutz werden bevorzugt eingesetzt.
Die bestehenden Dachkonstruktionen werden im Bereich der
Dachumgestaltung ggf. entfernt und in Abstimmung mit der
Denkmalschutzbehörde und nach Planungs- und Gutachtervorgaben (Holzschutz) entsprechend umgebaut.
4.7
DACHEINDECKUNG UND DACHDÄMMUNG
Sämtliche vorhandene Dacheindeckungen werden entfernt und
in Abstimmung mit der Denkmalpflege erneuert.
Ebenso werden Bauteile, wie Rinnen, Fallleitungen, Schneefänge
und Sicherheitsdachtritte, entfernt und gemäß Vorgaben des
Denkmalamtes erneuert.
Die einschlägigen Dachdeckerfachregeln und Dachdeckerrichtlinien werden eingehalten.
Die Dachdämmung erfolgt nach Vorgabe des Wärmeschutznachweises auf der Grundlage der Dämmdicken nach EnEV.
4.8
DACHGAUBEN
Die gemäß Architektenplanung neu zu errichtenden Dachaufbauten (Austritte auf die Dachterrassen) werden nach Vorgabe der
Denkmalschutzbehörde erstellt. Alle Anforderungen aus der Statik und den Fachregeln des Dachdeckerhandwerkes werden eingehalten. Die Dämmung wird nach Vorgabe des Wärmeschutznachweises ausgeführt. Fenster, Fensterbänke, Verblechungen,
Regenentwässerung usw. werden in Abstimmung mit dem Denkmalamt eingebaut.
4.9
TREPPENHAUS
Die Bodenbeläge im Treppenhaus werden in Abstimmung mit
der Denkmalschutzbehörde erneuert oder erhalten und restauriert. Die Wände werden gemäß Befunduntersuchung und daraus
resultierendem Farbkonzept in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde überarbeitet und neu gestrichen und gestaltet.
Treppenhausfenster werden in Abstimmung mit dem Denkmalschutz saniert und mit neuem Anstrich versehen oder ersetzt.
Die Briefkastenanlage wird im Treppenhausfoyer bzw. Eingangsbereich eingebaut. Es kommen Edelstahlbriefkästen (gebürstet)
zum Einsatz.
4.10
KELLER
5.0
INNENAUSBAU WOHNUNGEN
5.1
FENSTER, FENSTERTÜREN
Nach Auflage der Denkmalschutzbehörde werden -wenn erforderlich- historische Fenster durch neue Holzfenster mit der
Schallschutzklasse entsprechend des bauphysikalischen Gutachtens ersetzt. Die Ausführung erfolgt in Holz mit umlaufender Lippendichtung nach Vorgabe Architekt und Forderung des
Denkmalschutzes.
Wird der Erhalt von Wohnraumfenstern durch den Denkmalschutz gefordert, werden diese entsprechend aufgearbeitet
(geschliffen, gespachtelt, grundiert, gestrichen, mit neuen Dichtungen versehen und ggf. neu verglast).
Im Bereich der neuen Balkone und Terrassen werden die Brüstungen in Abstimmung mit dem Denkmalschutz durchbrochen
und durch Fenstertüren ersetzt. Fensterstürze, Brüstungen
und Laibungen werden gemäß Angaben Bauphysik innenliegend gedämmt. Brüstungsfenster erhalten, wenn bauaufsichtlich erforderlich, in Abstimmung mit der Denkmalbehörde, eine
Absturzsicherung aus feuerverzinkten und farbbeschichteten
Stahlstäben.
Die Sprossen- und Fensterteilung, Fensterform und Farbgebung
erfolgt in Absprache mit der Denkmalpflege. Auf der Innenseite
werden die Fenster neutral weiß farbbeschichtet.
Stulpfenster erhalten im Bedarfsflügel eine Einhandbedienung.
Die Oliven werden den Beschlägen der Innentüren angepasst.
Alle Fenster werden nach den Richtlinien des Deutschen Institutes für Gütesicherung bzw. des ift Rosenheim montiert.
5.2
FENSTERBÄNKE
5.2.1
AUSSEN
Vorhandene Fensterbleche werden entfernt und durch neue
Titanzinkbleche ersetzt. Die Fensterbleche werden in den Putz
eingesetzt und vollflächig verklebt, um einen Trommeleffekt bei
Regen zu vermeiden. Fenstertüren zu Balkonen oder Terrassen
erhalten ca. 2 cm starke Natursteinschwellenbeläge aus Granit.
5.2.2
INNEN
Sämtliche Fenster erhalten neue Fensterbänke. Die Innenfensterbänke werden aus 2 cm starkem Naturstein (Marmor oder Granit) gefertigt. Falls der Denkmalschutz dies vorschreiben sollte,
werden anstelle der Natursteinfensterbänke Holzfensterbänke
gefertigt.
5.3
TÜREN
Die originalen historischen Türen, sofern sie noch vorhanden und
erhaltenswert sind, werden aufgearbeitet und wieder eingebaut.
Die Anforderungen des Denkmalschutzes werden dabei berücksichtigt. Die betagten Türen, insbesondere die Hauseingangs-,
Wohnungseingangs-, und zweiflüglige Innentüren, werden von
alten Farbanstrichen befreit, Profilierungen, Kassetten usw. werden, falls erforderlich, erneuert. Die Türen werden geschliffen,
gespachtelt, grundiert, lasiert oder deckend gestrichen, ggf. neu
verglast und mit neuen stilgerechten oder, wenn noch vorhanden, mit aufgearbeiteten historischen Beschlägen versehen).
5.3.1
WOHNUNGSEINGANGSTÜREN
Erhaltungswürdige Eingangstüren und sonstige vorhandene
Türen vom Treppenhaus zu den Räumen sind gemäß Denkmalschutz aufzuarbeiten und gemäß den Auflagen des Bauordnungsamtes auszustatten (z. B. umlaufende Lippendichtung,
Sicherheitsglas etc.). Neue Wohnungseingangstüren werden entsprechend historischem Vorbild bzw. den behördlichen Vorgaben
(Brandschutz, Denkmalschutz) eingebaut.
5.3.2
INNENTÜREN
Die Innentüren in der Villa sind in einem guten Erhaltungszustand und können zum großen Teil restauriert werden. Falls die
Innentüren nicht restauriert werden und sich aus den Vorgaben
des Denkmalschutzes nichts anderes ergibt, gelten nachfolgende
Standards:
Die Innentüren der Wohnungen (Stilelementtüren Höhe 2,11 m;
Fabrikat Kilsgaard Typ 20/04 oder gleichwertig, Farbton weiß)
werden komplett neu eingebaut. In der Tür zwischen Diele und
Wohnzimmer ist ein Glasausschnitt mit Klarglas vorgesehen. Als
Innentürbeschlag wird das Fabrikat Berlin der Firma Rossetti,
glanzverchromt oder gleichwertig ausgeführt.
5.4
FLIESENARBEITEN
In Bädern, WCs und Duschen werden die Wände nach modernen Gestaltungsrichtlinien vorrangig im Spritzwasserbereich
mit Designerfliesen belegt. Die Wände oberhalb der gefliesten
Bereiche und die Decken werden gespachtelt und anschließend
weiß gestrichen. Die Verlegehöhe wird der Raumgestaltung und
Anordnung der Sanitärelemente angepasst. Küchen erhalten
einen gefliesten Küchenspiegel mit einer Größe von max. 6 m².
Die Fußböden werden mit einer passenden Bodenfliese belegt.
Alle Fliesen werden entsprechend unseren Bemusterungsvorlagen aufeinander abgestimmt und eingebaut (50,00 €/ m² Listenpreis brutto). In Abstellräumen werden Boden- und Sockelfliesen
im Wert von 20,00 €/m² Listenpreis brutto verlegt.
Boden- und Wandfliesen werden mit einer dauerelastischen
Wandanschlussfuge versehen. Badewannen und Duschbereiche
einschließlich der Revisionsklappen werden eingefliest.
Zur Vorbereitung des Untergrundes für den Fliesenbelag wird
in den spritzwassergefährdeten Bereichen an Badewanne und
Dusche die Wand mit einer Abdichtung gegen eindringendes
Wasser versehen. Der Fußboden und der Wandanschluss werden komplett umlaufend abgedichtet. Hierzu wird eine Flüssigfolie nach Herstellervorgaben verwendet. Die Abdichtung wird
nach DIN 18195 Teil 5 ausgeführt.
5.5
WA N D B E L Ä G E
Neu erstellte und mit Gipskarton beplankte Metallständerwände
werden glatt verspachtelt. In Bädern und WCs werden Fliesenarbeiten gem. Punkt 5.4 ausgeführt. Neu erstellte massive Wände
werden geputzt bzw. gespachtelt. Bestehende Wände werden
nach Erfordernis gespachtelt oder ggf. neu verputzt.
Im Bereich flächiger Anschlüsse des Bestandes wird die Putzdicke, Putzoberfläche sowie Deckenspachtelung nach Erfordernis angepasst. Wo erforderlich werden neue Putzflächen gemäß
Gutachten als Kalkzementputz oder Sanierputz ausgeführt.
5.6
BODENAUFBAU
In allen Wohngeschossen wird schwimmender Estrich oder Gussasphalt (nur wenn keine Fußbodenheizung verlegt wird) ausgeführt sofern durch den Denkmalschutz keine Anforderungen an
den Erhalt des Bestandsparketts oder des historischen Fliesenbelages bestehen. Die Dämmstoffstärken und Ausführungsart in
Wohngeschossen sind abhängig von der Altbausubstanz. In allen
neuen Fußbodenaufbauten wird der Trittschallschutz nach DIN
4109 berücksichtigt.
5.7
BODENBELÄGE
Bestandsparkett wird, wenn vom Denkmalamt gefordert, fachgerecht aufgearbeitet, d.h. abgeschliffen, in Teilbereichen ausgebessert, neu verfugt, versiegelt und mit passenden Sockelleisten aus Holz versehen. Gleiches gilt für historischen Fliesenbelag,
wenn der Denkmalschutz den Erhalt fordert. Dieser wird gesäubert, neu verfugt und erhält bei Bedarf einen neuen Fliesensockel. Fehlstellen werden mit vergleichbaren Fliesen versehen. Die
Böden von Bädern, Gäste-WCs, Abstellräumen und ggf. Küchen
werden gefliest (siehe auch Punkt 5.4).
In allen übrigen Wohnräumen, Küchen, Schlaf- und Flurbereichen wird auf dem schwimmenden Estrich/ Gussasphalt Parkett
als Schiffsboden verlegt (Eiche rustikal oder gleichwertig, ca. 22
mm), wenn keine Fußbodenheizung verlegt wird. Sollte die Wohnung mit einer Fußbodenheizung ausgestattet werden, muss für
Fußbodenheizung geeignetes Fertigparkett verlegt werden. Passend zum Parkett erhalten die Räume umlaufend Sockelleisten
aus Holz.
5.8
MALER- UND STUCKARBEITEN / HOLZVERKLEIDUNGEN
In allen Räumen werden die Decken und Wände mit Dispersionsfarbe deckend weiß gestrichen. Wände in den Bädern und
BAUBESCHREIBUNG
6.1.4
S A N I TÄ R E A U S S TAT T U N G
WCs erhalten oberhalb der Fliesen bzw. an nicht gefliesten
Wänden eine gespachtelte Oberfläche und Anstrich mit weißer
Dispersionsfarbe.
maximal möglichen Breite, mindestens jedoch 1,20 m breit, einzubauen. In einigen Bädern werden die Spiegel, raumgeometrisch geschuldet, schmaler ausgeführt.
Denkmalgeschützte Zimmerdecken werden in Absprache mit
dem Denkmalschutz erhalten und fachgerecht restauriert.
Alle Bäder sind mit Bad-Accessoires (Handtuchhalter, WC-Rollenhalter, WC-Bürstenhalter mit Bürste, Ablage unter dem Spiegel;
Fa. Keuco City 2 oder gleichwertig) auszustatten.
In den Bädern wird ein Waschmaschinenanschluss installiert, falls
nicht sinnvoll, alternativ in separaten Räumen bzw. im zusätzlichen Hauswirtschaftsraum.
Alle Ausstattungsgegenstände siehe Punkt 5.11. In den Küchen
wird ein Spülmaschinenanschluss installiert.
5.12
INNENTREPPEN
6.1.5
V E R B R A U C H S E R FA S S U N G
An Wänden oder Decken mit erhaltenswerten Holzvertäfelungen
werden diese in Absprache mit dem Denkmalamt saniert (ggf.
abgeschliffen, gespachtelt, grundiert, lasiert).
Die verzierten Holzbalkendecken im Erdgeschoss und im 1. OG
werden restauriert.
Vorhandene Stuckdecken im EG werden aufgearbeitet und Fehlstellen werden ergänzt. Der Stuck wird dabei von alten Farbschichten befreit, so dass die Profilierung wieder voll zur Geltung kommt.
5.9
UNTERDECKEN
Alle Räume der Wohnungen ohne Stuck bzw. denkmalgeschützte
Decken erhalten abhängig von der Höhe der Fensterstürze abgehängte GK-Decken. Die abgehängten Decken werden mit glatten Gipskartonplatten (Qualität gem. bauphysikalischen Anforderungen) hergestellt und mit Spachtelung in den Stoßbereichen
versehen.
5.10
KÜCHENBEREICHE
Der Bodenbelag in offenen Küchenbereichen besteht aus Holzparkett wie im Wohnbereich oder Fliesen. Böden abgeschlossener Küchen werden stets mit Fliesen belegt.
In den Küchen werden Anschlüsse für Spülmaschine, Herd, Kühlschrank/ Gefrierkombination und Küchengeräte hergestellt.
5.11
S A N I TÄ R B E R E I C H E
In Bädern und WCs sind für die Grundbeleuchtung feuchtraumgeeignete Downlights vorgesehen. Anzahl und Anordnung werden in Abhängigkeit von der Raumgeometrie durch die AG festgelegt, jedoch max. 6 Stück pro Raum.
Für die WCs, Waschtische inklusive Halbsäulen werden Fabrikate
Philippe Starck 3 (oder gleichwertig) und für Wannen Acryl-Körperform-Wannen Fabrikat Lauchhammer (ca. 75 x 170 cm), ggf.
mit Mittelablauf (oder gleichwertig) verwendet. Alle WC-Drückerplatten werden flächenbündig ausgeführt.
Die Mindestgröße der Duschen beträgt 90 x 90 cm, evtl. werden
Sonderlösungen realisiert falls der zur Verfügung stehende Platz
nicht ausreicht. Sie werden bodengleich ausgeführt und erhalten
möglichst einteilige Echtglas-Duschabtrennungen als Teilrahmen
der Marke Saniku Linie vertikal II (oder gleichwertig). Die Entwässerung der Duschen in den Hauptbädern erfolgt über eine
Ablaufrinne, Fabrikat Tece drainline (oder gleichwertig).
Alle Garnituren sind verchromt (Fabrikat Hans Grohe Talis S oder
gleichwertig) vorgesehen. In den Hauptbädern werden Wannenund Duscharmaturen unter Putz eingebaut. Die Duschen der
Hauptbäder erhalten eine feste Kopf- und eine separate Handbrause (jeweils unter Putz angeschlossen).
Es sind fliesenbündig eingelassene Spiegel türzargenhoch in der
Die Innentreppen werden gemäß Architektenplanung vorgesehen. Sie werden gemäß Architektenplanung als Zweiholm- oder
Stahlspindeltreppe mit Holztrittstufen ausgeführt und erhalten
ein anthrazit beschichtetes Stahlgeländer mit Holzhandlauf.
5.13
KAMINE
Kamine können entsprechend der Architektenplanung gegen
Aufpreis vorgesehen werden.
6.0
HAUSTECHNIK
6.1
S A N I TÄ R I N S TA L L AT I O N
6.1.1
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Sämtliche Grund- und Schmutzwasserleitungen werden komplett erneuert. Schmutzwasser wird in das öffentliche Kanalsystem abgeführt. Regenwasser und Oberflächenwasser werden in
Abstimmung mit den zuständigen Behörden ebenfalls ins öffentliche Netz entwässert. Das Gebäude wird mit Trinkwasser aus dem
Netz des örtlichen Versorgers versorgt.
6.1.2
E N T WÄ S S E R U N G/ A B LU F T
Innerhalb des Gebäudes erfolgt die Entwässerung für Schmutzund Regenwasser in neu verlegten Rohren. Für alle Schmutzwasserfallleitungen kommt ausschließlich SML-Rohr oder gleichwertig zum Einsatz. Etagenübergreifend werden, wo vorgeschrieben,
Deckenschotts eingebaut oder Brandschutzkanäle erstellt. Für
alle Anschlussleitungen innerhalb der Wohnungen sowie für die
Hauptlüftungen wird Kunststoffrohr (HT) verwendet. Regenwasserleitungen zur Entwässerung der Dachflächen sind an das
öffentliche Netz angeschlossen. Die Rohre erhalten eine Schallentkopplung zur Vermeidung von Körperschall.
6.1.3
B E WÄ S S E R U N G
Die Qualität der Kalt-, Warm- und Zirkulationswasserleitungen
wird nach Maßgabe der haustechnischen Planung und des örtlichen Versorgers ausgeführt.
Die Balkone, Terrassen und Loggien mit einer Grundfläche größer 12 m2 erhalten einen Außenwasserhahn.
In der Außenanlage ist an einem öffentlich zugänglichen Bereich
der Rückfassade ein abschließbarer Wasseranschluss inkl.
Anschluss an die Entwässerung vorgesehen.
Energielieferanten. Jede Wohnung erhält einen separaten Zähler an o. g. Stelle mit Zuleitung zur Unterverteilung in die jeweilige Wohnung.
6.3.2
ZÄHLER, UNTERVERTEILUNGEN, VERB R A U C H S E R FA S S U N G E N
Die Verbrauchserfassung je Wohnung erfolgt getrennt für Kaltund Warmwasser. Jede Wohnung erhält verbrauchsabhängige
Zähleinrichtungen gemäß bestehenden Verordnungen, auch für
die Heizung.
Die Zählerplätze der Wohnungen werden gemäß Vorschriften in
Zählerschränken ausgeführt. Für Anlagen in allgemein genutzten
Bereichen wie z. B. Treppenhaus, Kellerräumen, Außenanlage,
Türsprechanlage, Antennenanlage und Heizung wird ein separater Zählerplatz vorgesehen.
Die Wohnungen erhalten eine Wohnungsverteilung in schutzisolierter Ausführung in wandgleichem Farbton.
6.2
H E I Z U N G S I N S TA L L AT I O N
6.3.3
WOHNUNGEN
6.2.1
WÄ R M E V E RS O RG U N G
Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Gaszentralheizung mit
Brennwerttechnik. Die Heizanlage wird gemäß Architektenplanung in einem ausreichend dimensionierten Kellerraum vorgesehen. Sollten nach EnEV 2014 ggf. andere oder ergänzende
Systeme notwendig werden oder sinnvoll sein, so ist der Bauträger berechtigt die Planung der Heizungsanlage entsprechend
anzupassen.
Sollte ein Contracting-Vertrag nachweisbar für die WEG kostengünstiger und risikoärmer sein, als das Betreiben einer eigenen
Heizungsanlage, kann durch den Bauträger ein entsprechender
Vertrag abgeschlossen werden. Betrachtet wird dabei ein Zeithorizont von 15 bis 20 Jahren unter Einbeziehung sämtlicher Wartungs- und Reparaturkosten sowie des Risikos des Totalausfalls
von Komponenten.
6.2.2
HEIZFLÄCHEN UND ZUBEHÖR
Die Wohnungen werden mit Fußbodenheizung ausgestattet. Die
Bäder erhalten zusätzlich jeweils einen Handtuchheizkörper (mit
Elektropatrone für Sommerbetrieb), Fabrikat Zehnder Toga, weiß
oder gleichwertig.
Entsprechend TGA- Projekt können ergänzend statische Heizflächen (z.B. Treppenhaus) zum Einsatz kommen.
6.2.3
V E R B R A U C H S E R FA S S U N G , WÄ R M E V E R T E I L NETZ
Die Verbrauchserfassung erfolgt getrennt nach Heizung und
Warmwasser.
6.3
E L E K T R O I N S TA L L AT I O N
6.3.1
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Die Elektroinstallation erfolgt als Neuinstallation. Das Objekt
erhält in Abstimmung mit den Energieversorgungsunternehmen
an einer mit dem Unternehmen abgesprochenen Stelle einen
Hausanschluss mit Zuleitung aus dem Netz des ortsansässigen
Das Schaltermaterial wird mit viereckiger weißer Abdeckplatte
montiert; sämtliche Schalter als Wippschalter. Es wird nur ein
Fabrikat und ein Modell verwendet für Wohnungen und allgemeine Bereiche: Fabrikat Gira E55, weiß oder gleichwertig. Unabhängig von der Wohnungsgröße erhalten die einzelnen Räume
folgende Ausstattung für die Elektroinstallationen (Ausstattungsgrad 2 nach RAL-RG 678):
Wohnraum:
- 2 Deckenbrennstellen in Serien- oder Wechselschaltung
je nach Raumgröße
- 7 bzw. 8 Schukosteckdosen (davon 1x3-fach
neben TV-Kabeldose)
- 1 TV-Kabelanschlussdose
- 1 Telefonanschluss
Flur:
- deckenintegrierte Downlights, Anzahl und Anordnung je
nach Raumgröße und Raumgeometrie gem. Angabe durch
den Fachplaner,
- 2 Schukosteckdosen
- 1 Sprechstelle für eine Color-Video-Türsprechanlage
- 1 Telefonanschlussdose
Küche:
- deckenintegrierte Downlights, Anzahl und Anordnung je
nach Raumgröße und Raumgeometrie gem. Angabe durch
den Fachplaner
- 6 Schukosteckdosen als Arbeitssteckdosen
- 2 Schukosteckdosen für Kühlschrank
- 1 Herdanschlussdose
- 1 Schukosteckdose für Geschirrspüler
- 1 Schukosteckdose für Umlufthaube H = 2,1 m
- 1 Lüfteranschluss mit Kontrollausschalter (nur bei
innenliegenden Küchen)
- 1 Schukosteckdose für Mikrowelle H = 1,3 m
- 1 Schukosteckdose für Lichtleiste Oberschränke
- 1 Schukosteckdose für Waschmaschine, wenn keine im Bad
Bad:
- deckenintegrierte Downlights, Anzahl und Anordnung je
nach Raumgröße und Raumgeometrie gem. Angabe durch
den Fachplaner, feuchtraumgeeignet
- 1 Zweifach-Steckdose-Schuko als Rasiersteckdose H = 1,3 m
BAUBESCHREIBUNG
HUMBOLDTSTRASSE 1 HINTERHAUS,
LEIPZIG
nach Vorgabe Architekt
1 Anschluss Lüfter, nur in innenliegenden Bädern
2 Schukosteckdosen für Waschmaschine und
Wäschetrockner (wo laut Planung vorgesehen)
integriertes Badradio im Hauptbad
elektrische Fußbodenheizung in allen Lauf- und
Stehbereichen im Hauptbad mit Steuereinheit inkl. Timer
im Schalterprogramm
Außenanlagen:
Hauseingänge und Wege werden beleuchtet. Außer den Hauseingangsleuchten erhalten die Zugänge zum Gebäude Außenraumleuchten und Orientierungsleuchten gem. Außenanlagenplanung. Die Leuchten werden über Dämmungsschalter und/oder
Zeitschaltuhr geschaltet.
In der Außenanlage ist an einem öffentlich zugänglichen Bereich
an der Rückfassade eine abschließbare Steckdose vorgesehen.
Gäste-WC:
- deckenintegrierte Downlights, je nach Raumgröße und
Raumgeometrie gem. Angabe durch den Fachplaner,
feuchtraumgeeignet, Fabrikat gem. Vorgabe Architekt
- 1 Schukosteckdose H = 1,3 m wie im Bad
- 1 Anschluss Lüfter, nur in innenliegenden Gäste-WCs
Sprechanlagen:
Die Farb-Video-Gegensprechanlage wird am Hauseingang
angebaut, z. B. Fa. bticino oder gleichwertig. Jede Wohnung
erhält eine Gegenstelle zum entsprechenden Hauseingang in
Unterputzausführung.
-
Schlafzimmer:
- 1 Deckenbrennstelle in Ausschaltung
- 6 Schukosteckdosen (davon 2 Doppelsteckdosen,
1x3-fach neben TV-Kabeldose)
- 1 TV-Kabelanschluss
- 1 Telefonanschluss
Ankleide:
- 1 Deckenbrennstelle in Ausschaltung
- 2 Doppelsteckdosen
Arbeits- und Gästezimmer:
- 1 Deckenbrennstelle in Ausschaltung
- 5 Schukosteckdosen (1x3-fach neben TV-Kabeldose)
- 1 TV-Kabelanschluss
- 1 Telefonanschluss
Kinderzimmer:
- 1 Deckenbrennstelle in Ausschaltung
- 5 Schukosteckdosen (1x3-fach neben TV-Kabeldose)
- 1 TV-Kabelanschluss
- 1 Telefonanschluss
Abstellräume/Hauswirtschaftsräume:
- 1 Deckenbrennstelle in Ausschaltung mit Schuko-Steckdose
- 2 Schukosteckdosen für Waschmaschine und
Wäschetrockner (wo laut Planung vorgesehen)
Balkone/Loggien/Terrassen:
- 1 Feuchtraum-Schukosteckdose für außen, schaltbar, bei
Grundflächen größer 20 m² 2 Steckdosen
- 1 Wandauslass Beleuchtung mit einer EdelstahlAußenleuchte (Fabrikat Eltric 625870 oder gleichwertig); bei
Grundflächen größer 20 m² 2 Wandauslässe
Entsprechend der örtlichen Gegebenheiten und Raumgrößen
kann die angegebene Elektroausstattung variieren.
6.3.4
GEMEINSCHAFTSBEREICHE
Treppenhaus:
Die Ausstattung des Treppenhauses mit Leuchten erfolgt in
Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde. Die Hauseingangsleuchten werden licht- und/oder zeitabhängig automatisch und
zusätzlich mit der Treppenhausbeleuchtung örtlich schaltbar
sein.
Telefonanlagen mit Verkabelung:
Das Telefonverkabelungssystem wird für ISDN-Standard
ausgelegt.
LOCHMANNSTRASSE 6, LEIPZIG
TV Anlage:
Der Initiator wird einen Vertrag mit einer Betreibergesellschaft
für RF/TV Empfangs- und Verteilanlagen abschließen. Dieser
Dienstleistungsvertrag geht nach Abnahme an die WEG über.
Referenzen
6.3.5
B E L E U C H T U N G S KÖ R P E R
In den Gemeinschaftsbereichen werden Leuchten einschließlich
Leuchtmittel montiert:
- Decken- oder Wandleuchten in Abstimmung mit der
Denkmalbehörde
- Zugänge von außen erhalten eine Wandleuchte, falls dies
der Denkmalschutz gestattet
- Kellerflure, Fahrradkeller, Hausanschluss- und
Technikräume erhalten Feuchtraumlangfeldleuchten
- Abstellräume der Wohnungen im Kellergeschoss erhalten
je eine zugelassene Feuchtraumleuchte
7.
SONSTIGES
GUSTAV-ADOLF-STR. 1, LEIPZIG
Die vorliegende Baubeschreibung definiert den Leistungsumfang
des Verkäufers und die zur Verwendung vorgesehenen Materialien auf der Basis der derzeitigen Planung und Entwicklung.
Soweit sich hiervon künftig Abweichungen ergeben, wird seitens
des Verkäufers gewährleistet, dass Änderungen in den Bauausführungen, sei es durch behördliche Auflagen oder technische
Erfordernisse (konstruktive oder haustechnische Belange), aus
Gründen des wirtschaftlichen Bauablaufs, durch zweckmäßige
Weiterentwicklung notwendig oder angeraten sind oder durch
gestalterische Weiterentwicklung (Form, Farbe oder ähnliches,
insbesondere im Bereich der Fassade), in gleichwertiger Qualität zur Ausführung gelangen.
Änderungen im oben genannten Umfang bleiben ausdrücklich
vorbehalten.
Die Ausführung der Bauleistung
wird von zuverlässigen und etablierten Kooperationspartnern erbracht, deren Verständnis von der
Qualität ihrer Arbeiten dem des
Bauträgers entspricht, was für zusätzliche Sicherheit sorgt. Sprechen Sie uns an. Mit PERFAS sind
Sie auf dem richtigen Weg!
AUGUST-BEBEL-STR. 48 - 50, LEIPZIG
LUDOLPH-COLDITZ-STR. 44,
LEIPZIG
Ende der Anlage
JACOBSTRASSE 9, LEIPZIG
Perfas Immobilien
Lortzingstraße 15 · 04105 Leipzig
Fon:+49 (0) 341 / 24 77 30 60 · Fax:+49 (0) 341 / 97 42 32 21
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