EXPOSÉ HAUPTHAUS & REMISE TEIL A 28 VILLA CHOPIN CHOPINSTRASSE 28 · LEIPZIG Unverbindliche Visualisierung VORWORT Ob Kapitalanleger oder Eigennutzer, mit Dabei sind die rentablen Abschreibungs- PERFAS sind Sie auf dem richtigen Weg. möglichkeiten im Denkmalbereich nicht immer nur für Kapitalanleger interessant. Mit einer langjährigen Bauträgererfah- Die bewusste Pflege historisch wertvoller rung widmen wir uns nicht nur der Revita- Gebäude ist eine exzellente Gelegenheit, lisierung denkmalgeschützter Immobilien, Ihr Vermögen nachhaltig zu entwickeln und sondern auch der Errichtung moderner langfristig zu sichern. Mit viel Liebe zum Mehrfamilienhäuser im gehobenen Qua- Detail widmen sich bereits zu Beginn der litätsbereich. Als Hommage an die großen Planung unsere hoch spezialisierten Koope- Baumeister der Vergangenheit ist unser rationspartner der optimalen Balance zwi- oberstes Ziel, die weitestgehend originalge- schen historischer Substanz und modernen treue Rekonstruktion des Baudenkmals und Wohnansprüchen. Die Ausführung der Bau- der damit verbundenen Renaissance des leistung wird von etablierten und zuver- Gebäudes. Die Verbindung historischer Ele- lässigen Unternehmen erbracht, deren mente mit modernem Komfort und hoch- Anspruch an Qualität sich mit unserem Stre- wertigen Ausstattungselementen liegt uns ben nach einem Höchstmaß an Zufrieden- dabei sehr am Herzen. heit für unsere Kunden deckt. 28 VILLA CHOPIN CHOPINSTRASSE 28 · LEIPZIG DIE WAHRE LEBENSKUNST BESTEHT DARIN, I M A L LTÄ G L I C H E N DAS WUNDERBARE ZU SEHEN. PEARL S. BUCK Willkommen im Herzen von Leipzig. Die denkmalgeschützte Villa und Remise, in der Chopinstraße 28, befindet sich im Graphischen Viertel und stehen als Sinnbild für Leipzigs sprichwörtlichen Charme. Hier in unmittelbarer Nähe zur City verbindet sich historischer Flair mit zeitgemäßem Ambiente. In enger Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz erhält das Ensemble in den kommenden Jahren seinen ursprünglichen Glanz zurück. Die detailreiche Fassade mit ihren unzähligen Stuckelementen wird dabei in liebevoller Handarbeit aufwendig rekonstruiert. Nicht nur äußerlich erlebt die ehemalige Fabrikantenvilla und das Kutscherhaus ihre Renaissance. Auch das Innere der Gebäude erhält dank hochwertiger Materialien und viel Liebe zum Detail einen ganz neuen Charakter. Unverbindliche Visualisierung LEIPZIG E I N E W E LT S TA D T MIT GANZ BESONDEREM FLAIR. Bundesverwaltungsgericht Mädler-Passage Das wichtigste Merkmal dieser überaus beliebten Wohnlage ist die unmittelbare Nähe zur Innenstadt, die sowohl fußläufig, als auch mit dem großen Angebot des öffentlichen Nah- Clara-Zetkin-Park Buntgarnwerke am Naherholungsgebiet – Karl-Heine-Kanal Cospudener See verkehrs oder dem PKW in kürzester Zeit erreichbar ist. Damit ist das umfangreiche kulturelle und infrastrukturelle Angebot des Leipziger Zentrums für die Anwohner bestens nutzbar. Die Theater, Kabarett und eine abwechslungsreiche Gastronomie sind nur einige Beispiele, wie man die Zeit in der Stadt genie- D Eutritzscher Straße A e straß Wald Leipziger City hält vielerlei Angebote bereit. Kino, Shopping, ßen kann. Und wenn man genug vom geschäftigen Treiben auf den Einkaufsmeilen, den kulturellen Erlebnissen und kulinarischen Highlights der Innenstadt genossen hat, zieht man sich wie- Hauptbahnhof der in die wunderbare Idylle des Graphischen Viertels zurück. SPORTFORUM A Gohlis Zentrum ser zu bewundern, welche zum einen qualitativ hochwertigen C Grafisches Viertel D Neustadt Notare oder Versicherungen dienen. E Reudnitz Der Standort stellt die perfekte Kombination aus verkehrs- F Südvorstadt Wohnraum beherbergen und zum anderen als repräsentative Büros für im Graphischen Viertel ansässige Rechtsanwälte, llee Jahna e aß Str tzwi C ll -Ko the ä K Roßplatz Leipzigs – sichergestellt. Problemlos gelangt man somit auf Klinik Oper Kirche Restaurants. Shopping Restaurant Bar e z-Straß uchnit Karl-Ta Hauptbahnhof sowie zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und F e aß str len üh Praxisklinik, das vielseitige Grassimuseum, der imposante m nd Park Wi Nur wenige Gehminuten entfernt befinden sich die moderne K.-Liebknecht-Straße die A14 und auf die A9. e taß rS ge Pra durch den mittleren Ring sowie die A38 – als Südumfahrung AUSWAHL AKTIVITÄTEN VILLA CHOPIN OPER technischer Verbindung und Innenstadtnähe dar. Eine gute Anbindung an regionale und überregionale Verkehrswege ist B g rin ch tri Dit B Chopinstraße ße tra rt-S be h-E ric ed Fri In unmittelbarer Nähe sind viele herrschaftlich sanierte Häu- Goe rde lerr ing fast beschaulich und keineswegs laut und hektisch. STADTTEILE ße tra rt-S be h-E ric ed Fri Nur ein paar Straßen von der Innenstadt entfernt, ist es hier Trödllinring E Historische Bilder der ehemaligen Fabrikanten-Villa VILLA CHOPIN EIN DOMIZIL MIT GANZ BESONDEREM CHARME. Im Jahre 1871 wurde auf dem Grundstück die Villa am Marienplatz 28, heute Chopinstraße 28, für die Familie des Fabrikbesitzer Frei erbaut. 1890 ging die Villa in den Besitz der Familie des Verlegers Johann-Jacob-Weber über. J.J. Weber war ein deutscher Buchhändler und Verleger und besaß neben der Villa in der Chopinstraße 28 auch, das Verlagshaus Querstraße, das Wohn- und Verlagshaus Mittelstraße und den Gebäudekomplex Druck- und Verlagshaus in der Reudnitzer Straße. Der verlegerische Schwerpunkt J.J. Weber lag auf der Herausgabe des ersten Illustrierten Wochenblatt Deutschland. Auf dem Grundstück Chopinstraße 28 befindet sich neben der Villa noch das Zubringerhaus, was 1860 - 1870 als Wagenremise und als Stall für die Pferde genutzt wurde. Dieses Gebäude wird wie die Villa, unter Anleitung des Denkmalschutz, zu hochwertigen Wohnraum saniert und umgebaut. Die Villa verfügt noch über eine Vielzahl von historischen Bauelementen, wie Stuckdecken, Innentüren und Schiebetürelementen die erhalten und originalgetreu restauriert werden. Unverbindliche Visualisierung Unverbindliche Visualisierung VILLA SAUNA GARTENGESCHOSS BAD WOHNUNG 1 SCHLAFEN DU/WC WOHNFLÄCHEN Flur 23,02 m2 Arbeiten/Kind 20,66 m2 Küche 21,50 m Wohnen 40,13 m2 Arbeiten 15,84 m2 Abstellraum 2 Unverbindliche Visualisierung 2,01 m2 Schlafen 30,26 m2 Bad/Sauna 24,87 m2 Dusche/WC 4,86 m2 1/2 Terrasse 15,53 m2 Gesamtfläche FLUR 198,68 m2 ARBEITEN/ KIND WOHNEN KÜCHE AR Unverbindliche Visualisierung 1/2 TERRASSE N Der abgebildete Grundriss ist nicht maßstabsgetreu. Alle Maße sind ca.-Angaben. ARBEITEN VILLA ERDGESCHOSS WOHNUNG 3 WOHNFLÄCHEN 1/2 TERRASSE Wohndiele 27,82 m2 Arbeiten/Kind 30,78 m2 Wohnen/Essen 44,52 m2 Küche 19,45 m2 Schlafen 22,88 m2 Hobbyraum 14,81 m2 Bad/Sauna 13,70 m2 Dusche/WC 4,38 m2 1/2 Terrasse Gesamtfläche WOHNUNG 2 KÜCHE WOHNFLÄCHEN Flur 11,52 m2 Schlafen 15,74 m2 Bad 7,40 m2 Küche 7,08 m2 Wohnen 24,80 m2 Gesamtfläche 66,54 m2 9,92 m2 188,26 m2 WOHNEN HOBBYRAUM WOHNEN/ESSEN KÜCHE Straßenansicht von Wohnung 2 im Erdgeschoss SCHLAFEN und Wohnung 4 im Obergeschoss SAUNA FLUR DU/WC SCHLAFEN N Unverbindliche Visualisierung Der abgebildete Grundriss ist nicht maßstabsgetreu. Alle Maße sind ca.-Angaben. ARBEITEN/KIND BAD WOHNDIELE N BAD VILLA N OBERGESCHOSS WOHNDIELE ARBEITEN/KIND DU/WC BAD SAUNA SCHLAFEN WOHNEN WOHNUNG 4 HOBBYRAUM WOHNFLÄCHEN Flur 11,59 m2 Schlafen 16,08 m2 Bad 10,93 m2 Wohnen/Küche 29,68 m2 Gesamtfläche 68,28 m2 ESSEN BAD KÜCHE WOHNEN SCHLAFEN KÜCHE N FLUR WOHNUNG 5 WOHNFLÄCHEN Blick auf Balkon von Wohnung 5 27,82 m2 Arbeiten/Kind 30,78 m2 Essen 19,14 m2 Wohnen 24,35 m2 Schlafen 22,86 m2 Hobbyraum 14,89 m2 Bad/Sauna 13,55 m2 Dusche/WC 4,52 m2 Küche 1/2 Balkon Gesamtfläche Unverbindliche Visualisierung 1/2 BALKON Wohndiele 18,69 m2 6,72 m2 183,32 m2 Der abgebildete Grundriss ist nicht maßstabsgetreu. Alle Maße sind ca.-Angaben. VILLA FLUR DACHGESCHOSS WOHNDIELE ARBEITEN/KIND DU/WC BAD SAUNA WOHNEN WOHNUNG 6 HOBBYRAUM WOHNFLÄCHEN Flur 12,50 m2 Schlafen 17,55 m2 Bad 7,28 m2 Küche 8,05 m2 Wohnen 24,26 m2 Arbeiten/Kind 15,78 m2 Abstellkammer 0,74 m2 1/2 Dachterrasse Gesamtfläche 15,39 m2 101,55 m2 SCHLAFEN WOHNEN ARBEITEN/ KIND WOHNUNG 7 WOHNFLÄCHEN KÜCHE BAD Flur FLUR AK N 3,72 m2 Wohndiele 21,15 m2 Arbeiten/Kind 16,22 m2 Küche/Essen 21,71 m2 Wohnen 23,00 m2 Schlafen 22,98 m2 Hobbyraum 15,56 m2 Bad/Sauna 13,68 m2 Dusche/WC 4,74 m2 1/2 Dachterrasse 10,44 m2 Gesamtfläche 153,20 m2 SCHLAFEN Der abgebildete Grundriss ist nicht maßstabsgetreu. Alle Maße sind ca.-Angaben. KÜCHE/ESSEN 1/2 DACHTERRASSE N 1/2 DACHTERRASSE REMISE ERDGESCHOSS KUTSCHERHAUS OBERGESCHOSS ARBEITEN/ GAST/ KIND 1 KÜCHE/ESSEN WC ARBEITEN/ GAST/ KIND 2 ARBEITEN/ GAST/ KIND 3 FLUR 1 AR Unverbindliche Visualisierung DU/WC HWR WOHNUNG 8 (KUTSCHERHAUS) WOHNFLÄCHEN ERDGESCHOSS WOHNFLÄCHEN OBERGESCHOSS Flur 1 Flur 2 13,47 m 25,00 m2 Kind/Gast/Arbeit 1 10,15 m2 WC 4,00 m2 Kind/Gast/Arbeit 2 12,41 m2 HWR 4,83 m2 Kind/Gast/Arbeit 3 10,11 m2 Wohnen Abstellkammer 1/2 Terrasse Ansicht Süd (Gartenansicht) 9,10 m 2 2 46,98 m 2 Dusche / Wc 3,22 m 2 Schlafen 18,48 m2 15,70 m 2 Ankleide 8,44 m2 SCHLAFEN WOHNEN 6,36 m2 Masterbad/ Sauna 14,23 m2 Gesamtfläche 202,48 m2 Ansicht Nord (Straßenseite) MASTERBAD SAUNA ANKL. 1/2 TERRASSE Der abgebildete Grundriss ist nicht maßstabsgetreu. Alle Maße sind ca.-Angaben. N Küche/Essen Ansicht Ost (Hofseite) FLUR 2 BAUBESCHREIBUNG 1.0 ALLGEMEINE PROJEKTBESCHREIBUNG Die im graphischen Viertel Leipzigs gelegene, denkmalgeschützte Villa wurde Ende des 19. Jahrhunderts als freistehendes Gebäude errichtet.. Im rückwärtigen Bereich befindet sich auf dem Anwesen weiterhin ein kleineres Kutscherhaus. Das Grundstück ist von einer ebenfalls denkmalgeschützten gut erhaltenen Zaun-Maueranlage umgeben. Die Restaurierung und Sanierung des Objekts, insbesondere der Fassaden und der äußeren Gebäudestruktur erfolgt in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Objekt nach den umfangreichen Sanierungsmaßnahmen nicht um einen Neubau handeln wird. Änderungen an der Entwurfs- und Ausführungskonzeption, die aufgrund von Auflagen der Denkmalschutzbehörde oder anderer beteiligter Ämter oder ingenieurtechnischer Anforderungen notwendig werden, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung sowie des konstruktiven Brandschutzes gemäß dem geprüften Brandschutzkonzept werden unter Berücksichtigung der zulässigen Abweichungen für die Altbausanierung eingehalten. Als Schallschutz wird die DIN 4109 normaler Schallschutz mit den Einschränkungen für das Bauen im Bestand vereinbart. Alle im Gebäude neu ausgeführten Bauleistungen werden entsprechend den gängigen DIN-Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik erbracht. Bei Systemlösungen in Kombination mit Bestandsbauteilen gilt für die verbleibende Bausubstanz die für den Bestand gültigen Regelungen. Die haustechnischen Installationen und Leitungsführungen entsprechen ebenfalls dem heutigen Stand der Technik sowie den anzuwendenden Normen und Richtlinien des VDE, VDI etc. Ist denkmalgeschützte, vorhandene Bausubstanz betroffen, in die im Zuge der Sanierung nicht eingegriffen wird, können Bestimmungen, wie zum Beispiel DIN-Vorschriften oder die derzeit anerkannten Regeln der Technik, teilweise nicht vollumfänglich eingehalten werden. Dies gilt für das Schwingungsverhalten der Bestandsdecken und unter Umständen auch für die Abstände von Sanitärobjekten untereinander in Bad- und WC-Bereichen. Änderungen gegenüber den in der Baubeschreibung beschriebenen Materialien oder Leistungen, soweit sie aus technischen oder denkmalpflegerischen Gründen zweckmäßig oder erforderlich sind, bleiben vorbehalten. Geringfügig von der Planung abweichende Grundrissänderungen bleiben vorbehalten, soweit sie aus technischen Gründen erforderlich werden (Statiker, HSLE-Planung, Bauphysiker etc.). Bei den Arbeiten im Altbaubereich ist zu berücksichtigen, dass bei Wänden, Decken und Böden altbautypische Unebenheiten betreffend Bestandsuntergründe bestehen können. Die Parteien sind sich darüber einig, dass derartige Unebenheiten wie z. B. ungerade Wände, geneigte Böden, eventuell erfordelichen Stufen zum Höhenausgleich und ungerade Decken keinen Baumangel darstellen. Flächen- und Grundrissveränderungen können aufgrund von Planungsfortschreibungen zum Beispiel im Bereich Statik oder Haustechnik sowie durch behördliche Auflagen entstehen. Die Untersuchung der Holzbauteile auf Schädlings- und Pilzbefall (z. B. Taubenzecken, Schwammbefall etc.) erfolgt durch einen Sachverständigen. Die ggf. erforderlichen Sanierungsmaßnahmen werden ebenfalls durch den Sachverständigen baubegleitend überwacht. Entsprechend seinen Empfehlungen und Stellungnahmen werden befallene und geschädigte Substanz sowie die angrenzenden Bereiche nach technischen Vorschriften saniert. 1.1 P L A N U N G U N D G U TA C H T E N Es wird eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung, in dem für die Altbausanierung notwendigem Umfang, erstellt. Sie dient der ordnungsgemäßen Ausführung des Projektes und stellt eine interne Unterlage dar, die im Laufe der Bauausführung jederzeit modifiziert und angepasst werden kann. Es wird eine Genehmigungs- und Ausführungsstatik erstellt sowie eine Fachplanung für die Gewerke Heizung, Sanitär-, Lüftungsund Elektroarbeiten, ebenfalls in dem für die Altbausanierung notwendigem Umfang. Planungsleistungen, die im Zuge von Sonderwünschen erforderlich werden, sind kostenpflichtig. Folgende gutachterliche Stellungnahmen werden erstellt und dienen als Grundlage der Planung: • • • • • Holzschutzgutachten Brandschutzgutachten bzw. Brandschutzkonzept Schallschutzgutachten Wärmeschutzgutachten Trinkwasseranalyse 1.2 E N E RG I E D I E N S T L E I S T U N G U N D WA RTUNGSVERTRÄGE Der Initiator des Projektes wird vorab für sämtliche notwendigen Energielieferungen und Verbrauchserfassungen wie z. B. für Heizung, Strom, Wasser etc. Verträge abschließen, die nach Übergabe auf die Erwerber mit sämtlichen Rechten und Pflichten übertragen werden. Hierunter fällt ebenso der Abschluss von Verträgen für den Zählereinbau für Strom und Wasser. Gleiches gilt auch für ggf. abzuschließende Wartungsverträge für sämtliche technische Anlagen. 2.0 FA S S A D E N 2.1 H A U S FA S S A D E N Die alte Gründerzeitfassade der Villa ist im Bestand weitgehends vorhanden. Die Fassade wird in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde rekonstruiert, wobei die Denkmalschutzbehörde die Art und Weise der Bearbeitungstechnik vorgibt. Die Fensterleibungen und Fensterbekrönungen werden wiederhergestellt Anschließend wird die Fassade neu gestrichen. In Bereichen von Ausgängen zu Terrassen und Balkonen werden die Fenster in den Wohnbereichen nach Bedarf in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde nach unten vergrößert bzw. komplett neu erstellt. Vorhandene Verblechungen, wie Fensterbleche, Attika- und sonstige Abdeckungen, werden entfernt und nach den Forderungen des Denkmalschutzes in Titanzink neu erstellt. Die historischen Dachrinnen werden entsprechend des vorgefundenen Bestandes ersetzt. An der Hoffassade wird eine Balkonanlage errichtet. Die Fassade des Kutscherhaues ist nahezu vollständig zerstört. Sie wird in Abstimmung mit der Denkmalbehörde restauriert bzw. neu aufgebaut. Zur Gartenseite wird das Hofgebäude im EG mit großzügigen Fenstern geöffnet mit Zugang zum Gartenanteil. 2.2 B A L KO N E, D A C H T E R R A S S E N Die Art und Ausführung der Balkone wird mit dem Denkmalamt abgestimmt. Auf den vorhandenen Wintergärten wird im DG eine Terrasse errichtet. Die Balkonanlage an der Südseite der Villa wird neu errichtet. In aller Regel werden die neuen Balkone als feuerverzinkte Stahlkonstruktion errichtet, anthrazit (DB703) beschichtet, ggf. mit Betonfertigteilplatten als Böden bzw. Decken oder mit einem Holzbodenbelag aus Lärche oder gleichwertig. Die Stahlgeländer werden anthrazit (DB703) beschichtet. Als Sonderwunsch sind Edelstahlhandläufe möglich. Auf dem Dach der Villa wird eine ca. 25 m² große Dachterrasse hergestellt. 2.3 T E R R A S S E I M B E S TA N D Das Hofgebäude erhält eine Terrasse. Die Terrasse erhält einen Lärchenholzbelag oder gleichwertig. 3.0 AUSSENANLAGE 3.1 BEPFLANZUNG, GARTENANLAGE Der gesamte Außenbereich wird entsprechend des Außenanlagenkonzeptes in Abstimmung mit den Denkmalbehörden neu gestaltet. Die Bepflanzung erfolgt ausschließlich nach Vorgaben des Denkmalschutzes und des Grünflächenamtes. Um die Gebäudeanlage individuell abzugrenzen werden teilweise Hecken oder Ähnliches gepflanzt. Vorhandene Mauerelemente werden in Abstimmung mit der Denkmalpflegebehörde saniert oder entfernt und das Geländeniveau mittels Rasenmodellierung und Kantensteinen ausgeglichen. Das gesamte Areal wird mit Edelstahlleuchten, gesteuert über Bewegungsmelder, nach Vorgabe der Außenanlagenplanung ausgestattet. 3.2 S T E L L P L ÄT Z E , Z U W E G U N G , E I N B A U T E N Im Freibereich werden gemäß Architektenplanung Stellplätze errichtet. Die Zufahrt wird nach Vorgabe des Denkmalschutzes gepflastert oder mit Rasengittersteinen belegt. Gemäß Außenanlagenkonzept werden die Müllplätze und ggf. Fahrradstellplätze sowie Fußwege angelegt. Nach den Forderungen des Brandschutzes werden ggf. Aufstellflächen für die Feuerwehr errichtet. 4.0 ROHBAUARBEITEN 4.1 ERDARBEITEN, FUNDAMENTE Neue Fundamente werden als Stahlbetoneinzel- oder -streifenfundamente nach Angaben der statischen Berechung ausgeführt. 4.2 ABRISSARBEITEN Bestehende bauliche Anlagen, die ohne zukünftige Nutzung und Funktion sind, werden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden entfernt und ordnungsgemäß entsorgt. 4.3 BÖDEN In sämtlichen Kellern (Technikbereiche, Mieterkeller und Abstellräume) werden die vorhandenen Böden überarbeitet. Wird Ziegel- oder Holzpflaster vorgefunden, so wird dieses gegen Betonsteinpflaster getauscht. 4.4 WÄ N D E 4.4.1 AU S S E N WÄ N D E Das vorhandene erdangrenzende Mauerwerk besteht aus Vollziegel und teilweise aus Naturstein. Die horizontale und vertikale Abdichtung wird überprüft und sofern notwendig erneuert. Hierzu werden die Grundsätze der DIN 18195 beachtet. Das gesamte Gebäude wird statisch überprüft und geschädigte Bereiche werden fachgerecht nach den geltenden DIN-Normen und den anerkannten Regeln der Technik ausgebessert. Risse werden stabilisiert und geschlossen. Setzungen werden abgefangen und stabilisiert. 4.4.2 I N N E N WÄ N D E Neu erstellte, nicht tragende Innenwände werden als Metallständerwände, zweilagig mit Gipskarton beplankt sowie nach statischen-, schallschutz und brandschutztechnischen Planungsvorgaben ausgeführt. Tragende Außen- und Innenwände werden gemäß statischen Vorgaben in der Regel als Mauerwerk ausgeführt. Trennwände für Wohneinheiten werden nach statischen und schallschutztechnischen Erfordernissen erstellt oder aufgewertet. Neue Kellertrennwände werden als Kellertrennwandsystem errichtet (siehe auch Punkt 4.10). 4.5 DECKEN Bestandsdecken im Wohnbereich unter Terrassen, über dem Kellergeschoss sowie unter nicht ausgebautem Dachraum erhalten gemäß Wärmeschutznachweis eine Wärmedämmung BAUBESCHREIBUNG gemäß Wärmeschutznachweis. Die vorhandenen Decken werden vom Tragwerksplaner geprüft und falls statisch erforderlich ertüchtigt. Um eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu vermeiden, werden alle Öffnungen brandschutztechnisch wieder geschlossen und beschädigte Bereiche ausgebessert. Besonderes Augenmerk gilt den Bauteilanschlüssen Decke/ Wand. Sofern erforderlich werden Decken oder Böden brandschutztechnisch aufgewertet. Davon unberührt bleibt die Bestandsdeckensituation auch im Systemverbund mit Neubaudecken. Die gut erhaltene, mit Schnitzwerk verzierte Treppenanlage wird überarbeitet, fehlende Teile werden ergänzt, fehlende Geländerstäbe ggf. nachgedrechselt. 4.6 D A C H KO N S T R U K T I O N Die den Wohnungen zugehörigen Kellerabstellräume werden gemäß Planung mit einem Kellertrennwandsystem (Konstruktion aus C-Profilen und feuerverzinktem Stahl; System „Käuferle“ oder gleichwertig) errichtet. Die Nummerierung wird entsprechend der Wohnungen bzw. Teilungserklärung vorgesehen. Alle Keller erhalten eine Beleuchtung und eine Steckdose, Abrechnung über die jeweilige Wohnung. Die Dachkonstruktionen im Bestand werden nach Erfordernissen gemäß Holzschutzgutachten saniert. Der Dachstuhl wird tragfähig wieder hergestellt und so ertüchtigt, dass er die zusätzlichen Ausbaulasten aufnehmen kann. Zum Einsatz kommen dabei neue, getrocknete Nadelhölzer. Neue Richtlinien für den chemiefreien und damit rein konstruktiven Holzschutz werden bevorzugt eingesetzt. Die bestehenden Dachkonstruktionen werden im Bereich der Dachumgestaltung ggf. entfernt und in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und nach Planungs- und Gutachtervorgaben (Holzschutz) entsprechend umgebaut. 4.7 DACHEINDECKUNG UND DACHDÄMMUNG Sämtliche vorhandene Dacheindeckungen werden entfernt und in Abstimmung mit der Denkmalpflege erneuert. Ebenso werden Bauteile, wie Rinnen, Fallleitungen, Schneefänge und Sicherheitsdachtritte, entfernt und gemäß Vorgaben des Denkmalamtes erneuert. Die einschlägigen Dachdeckerfachregeln und Dachdeckerrichtlinien werden eingehalten. Die Dachdämmung erfolgt nach Vorgabe des Wärmeschutznachweises auf der Grundlage der Dämmdicken nach EnEV. 4.8 DACHGAUBEN Die gemäß Architektenplanung neu zu errichtenden Dachaufbauten (Austritte auf die Dachterrassen) werden nach Vorgabe der Denkmalschutzbehörde erstellt. Alle Anforderungen aus der Statik und den Fachregeln des Dachdeckerhandwerkes werden eingehalten. Die Dämmung wird nach Vorgabe des Wärmeschutznachweises ausgeführt. Fenster, Fensterbänke, Verblechungen, Regenentwässerung usw. werden in Abstimmung mit dem Denkmalamt eingebaut. 4.9 TREPPENHAUS Die Bodenbeläge im Treppenhaus werden in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erneuert oder erhalten und restauriert. Die Wände werden gemäß Befunduntersuchung und daraus resultierendem Farbkonzept in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde überarbeitet und neu gestrichen und gestaltet. Treppenhausfenster werden in Abstimmung mit dem Denkmalschutz saniert und mit neuem Anstrich versehen oder ersetzt. Die Briefkastenanlage wird im Treppenhausfoyer bzw. Eingangsbereich eingebaut. Es kommen Edelstahlbriefkästen (gebürstet) zum Einsatz. 4.10 KELLER 5.0 INNENAUSBAU WOHNUNGEN 5.1 FENSTER, FENSTERTÜREN Nach Auflage der Denkmalschutzbehörde werden -wenn erforderlich- historische Fenster durch neue Holzfenster mit der Schallschutzklasse entsprechend des bauphysikalischen Gutachtens ersetzt. Die Ausführung erfolgt in Holz mit umlaufender Lippendichtung nach Vorgabe Architekt und Forderung des Denkmalschutzes. Wird der Erhalt von Wohnraumfenstern durch den Denkmalschutz gefordert, werden diese entsprechend aufgearbeitet (geschliffen, gespachtelt, grundiert, gestrichen, mit neuen Dichtungen versehen und ggf. neu verglast). Im Bereich der neuen Balkone und Terrassen werden die Brüstungen in Abstimmung mit dem Denkmalschutz durchbrochen und durch Fenstertüren ersetzt. Fensterstürze, Brüstungen und Laibungen werden gemäß Angaben Bauphysik innenliegend gedämmt. Brüstungsfenster erhalten, wenn bauaufsichtlich erforderlich, in Abstimmung mit der Denkmalbehörde, eine Absturzsicherung aus feuerverzinkten und farbbeschichteten Stahlstäben. Die Sprossen- und Fensterteilung, Fensterform und Farbgebung erfolgt in Absprache mit der Denkmalpflege. Auf der Innenseite werden die Fenster neutral weiß farbbeschichtet. Stulpfenster erhalten im Bedarfsflügel eine Einhandbedienung. Die Oliven werden den Beschlägen der Innentüren angepasst. Alle Fenster werden nach den Richtlinien des Deutschen Institutes für Gütesicherung bzw. des ift Rosenheim montiert. 5.2 FENSTERBÄNKE 5.2.1 AUSSEN Vorhandene Fensterbleche werden entfernt und durch neue Titanzinkbleche ersetzt. Die Fensterbleche werden in den Putz eingesetzt und vollflächig verklebt, um einen Trommeleffekt bei Regen zu vermeiden. Fenstertüren zu Balkonen oder Terrassen erhalten ca. 2 cm starke Natursteinschwellenbeläge aus Granit. 5.2.2 INNEN Sämtliche Fenster erhalten neue Fensterbänke. Die Innenfensterbänke werden aus 2 cm starkem Naturstein (Marmor oder Granit) gefertigt. Falls der Denkmalschutz dies vorschreiben sollte, werden anstelle der Natursteinfensterbänke Holzfensterbänke gefertigt. 5.3 TÜREN Die originalen historischen Türen, sofern sie noch vorhanden und erhaltenswert sind, werden aufgearbeitet und wieder eingebaut. Die Anforderungen des Denkmalschutzes werden dabei berücksichtigt. Die betagten Türen, insbesondere die Hauseingangs-, Wohnungseingangs-, und zweiflüglige Innentüren, werden von alten Farbanstrichen befreit, Profilierungen, Kassetten usw. werden, falls erforderlich, erneuert. Die Türen werden geschliffen, gespachtelt, grundiert, lasiert oder deckend gestrichen, ggf. neu verglast und mit neuen stilgerechten oder, wenn noch vorhanden, mit aufgearbeiteten historischen Beschlägen versehen). 5.3.1 WOHNUNGSEINGANGSTÜREN Erhaltungswürdige Eingangstüren und sonstige vorhandene Türen vom Treppenhaus zu den Räumen sind gemäß Denkmalschutz aufzuarbeiten und gemäß den Auflagen des Bauordnungsamtes auszustatten (z. B. umlaufende Lippendichtung, Sicherheitsglas etc.). Neue Wohnungseingangstüren werden entsprechend historischem Vorbild bzw. den behördlichen Vorgaben (Brandschutz, Denkmalschutz) eingebaut. 5.3.2 INNENTÜREN Die Innentüren in der Villa sind in einem guten Erhaltungszustand und können zum großen Teil restauriert werden. Falls die Innentüren nicht restauriert werden und sich aus den Vorgaben des Denkmalschutzes nichts anderes ergibt, gelten nachfolgende Standards: Die Innentüren der Wohnungen (Stilelementtüren Höhe 2,11 m; Fabrikat Kilsgaard Typ 20/04 oder gleichwertig, Farbton weiß) werden komplett neu eingebaut. In der Tür zwischen Diele und Wohnzimmer ist ein Glasausschnitt mit Klarglas vorgesehen. Als Innentürbeschlag wird das Fabrikat Berlin der Firma Rossetti, glanzverchromt oder gleichwertig ausgeführt. 5.4 FLIESENARBEITEN In Bädern, WCs und Duschen werden die Wände nach modernen Gestaltungsrichtlinien vorrangig im Spritzwasserbereich mit Designerfliesen belegt. Die Wände oberhalb der gefliesten Bereiche und die Decken werden gespachtelt und anschließend weiß gestrichen. Die Verlegehöhe wird der Raumgestaltung und Anordnung der Sanitärelemente angepasst. Küchen erhalten einen gefliesten Küchenspiegel mit einer Größe von max. 6 m². Die Fußböden werden mit einer passenden Bodenfliese belegt. Alle Fliesen werden entsprechend unseren Bemusterungsvorlagen aufeinander abgestimmt und eingebaut (50,00 €/ m² Listenpreis brutto). In Abstellräumen werden Boden- und Sockelfliesen im Wert von 20,00 €/m² Listenpreis brutto verlegt. Boden- und Wandfliesen werden mit einer dauerelastischen Wandanschlussfuge versehen. Badewannen und Duschbereiche einschließlich der Revisionsklappen werden eingefliest. Zur Vorbereitung des Untergrundes für den Fliesenbelag wird in den spritzwassergefährdeten Bereichen an Badewanne und Dusche die Wand mit einer Abdichtung gegen eindringendes Wasser versehen. Der Fußboden und der Wandanschluss werden komplett umlaufend abgedichtet. Hierzu wird eine Flüssigfolie nach Herstellervorgaben verwendet. Die Abdichtung wird nach DIN 18195 Teil 5 ausgeführt. 5.5 WA N D B E L Ä G E Neu erstellte und mit Gipskarton beplankte Metallständerwände werden glatt verspachtelt. In Bädern und WCs werden Fliesenarbeiten gem. Punkt 5.4 ausgeführt. Neu erstellte massive Wände werden geputzt bzw. gespachtelt. Bestehende Wände werden nach Erfordernis gespachtelt oder ggf. neu verputzt. Im Bereich flächiger Anschlüsse des Bestandes wird die Putzdicke, Putzoberfläche sowie Deckenspachtelung nach Erfordernis angepasst. Wo erforderlich werden neue Putzflächen gemäß Gutachten als Kalkzementputz oder Sanierputz ausgeführt. 5.6 BODENAUFBAU In allen Wohngeschossen wird schwimmender Estrich oder Gussasphalt (nur wenn keine Fußbodenheizung verlegt wird) ausgeführt sofern durch den Denkmalschutz keine Anforderungen an den Erhalt des Bestandsparketts oder des historischen Fliesenbelages bestehen. Die Dämmstoffstärken und Ausführungsart in Wohngeschossen sind abhängig von der Altbausubstanz. In allen neuen Fußbodenaufbauten wird der Trittschallschutz nach DIN 4109 berücksichtigt. 5.7 BODENBELÄGE Bestandsparkett wird, wenn vom Denkmalamt gefordert, fachgerecht aufgearbeitet, d.h. abgeschliffen, in Teilbereichen ausgebessert, neu verfugt, versiegelt und mit passenden Sockelleisten aus Holz versehen. Gleiches gilt für historischen Fliesenbelag, wenn der Denkmalschutz den Erhalt fordert. Dieser wird gesäubert, neu verfugt und erhält bei Bedarf einen neuen Fliesensockel. Fehlstellen werden mit vergleichbaren Fliesen versehen. Die Böden von Bädern, Gäste-WCs, Abstellräumen und ggf. Küchen werden gefliest (siehe auch Punkt 5.4). In allen übrigen Wohnräumen, Küchen, Schlaf- und Flurbereichen wird auf dem schwimmenden Estrich/ Gussasphalt Parkett als Schiffsboden verlegt (Eiche rustikal oder gleichwertig, ca. 22 mm), wenn keine Fußbodenheizung verlegt wird. Sollte die Wohnung mit einer Fußbodenheizung ausgestattet werden, muss für Fußbodenheizung geeignetes Fertigparkett verlegt werden. Passend zum Parkett erhalten die Räume umlaufend Sockelleisten aus Holz. 5.8 MALER- UND STUCKARBEITEN / HOLZVERKLEIDUNGEN In allen Räumen werden die Decken und Wände mit Dispersionsfarbe deckend weiß gestrichen. Wände in den Bädern und BAUBESCHREIBUNG 6.1.4 S A N I TÄ R E A U S S TAT T U N G WCs erhalten oberhalb der Fliesen bzw. an nicht gefliesten Wänden eine gespachtelte Oberfläche und Anstrich mit weißer Dispersionsfarbe. maximal möglichen Breite, mindestens jedoch 1,20 m breit, einzubauen. In einigen Bädern werden die Spiegel, raumgeometrisch geschuldet, schmaler ausgeführt. Denkmalgeschützte Zimmerdecken werden in Absprache mit dem Denkmalschutz erhalten und fachgerecht restauriert. Alle Bäder sind mit Bad-Accessoires (Handtuchhalter, WC-Rollenhalter, WC-Bürstenhalter mit Bürste, Ablage unter dem Spiegel; Fa. Keuco City 2 oder gleichwertig) auszustatten. In den Bädern wird ein Waschmaschinenanschluss installiert, falls nicht sinnvoll, alternativ in separaten Räumen bzw. im zusätzlichen Hauswirtschaftsraum. Alle Ausstattungsgegenstände siehe Punkt 5.11. In den Küchen wird ein Spülmaschinenanschluss installiert. 5.12 INNENTREPPEN 6.1.5 V E R B R A U C H S E R FA S S U N G An Wänden oder Decken mit erhaltenswerten Holzvertäfelungen werden diese in Absprache mit dem Denkmalamt saniert (ggf. abgeschliffen, gespachtelt, grundiert, lasiert). Die verzierten Holzbalkendecken im Erdgeschoss und im 1. OG werden restauriert. Vorhandene Stuckdecken im EG werden aufgearbeitet und Fehlstellen werden ergänzt. Der Stuck wird dabei von alten Farbschichten befreit, so dass die Profilierung wieder voll zur Geltung kommt. 5.9 UNTERDECKEN Alle Räume der Wohnungen ohne Stuck bzw. denkmalgeschützte Decken erhalten abhängig von der Höhe der Fensterstürze abgehängte GK-Decken. Die abgehängten Decken werden mit glatten Gipskartonplatten (Qualität gem. bauphysikalischen Anforderungen) hergestellt und mit Spachtelung in den Stoßbereichen versehen. 5.10 KÜCHENBEREICHE Der Bodenbelag in offenen Küchenbereichen besteht aus Holzparkett wie im Wohnbereich oder Fliesen. Böden abgeschlossener Küchen werden stets mit Fliesen belegt. In den Küchen werden Anschlüsse für Spülmaschine, Herd, Kühlschrank/ Gefrierkombination und Küchengeräte hergestellt. 5.11 S A N I TÄ R B E R E I C H E In Bädern und WCs sind für die Grundbeleuchtung feuchtraumgeeignete Downlights vorgesehen. Anzahl und Anordnung werden in Abhängigkeit von der Raumgeometrie durch die AG festgelegt, jedoch max. 6 Stück pro Raum. Für die WCs, Waschtische inklusive Halbsäulen werden Fabrikate Philippe Starck 3 (oder gleichwertig) und für Wannen Acryl-Körperform-Wannen Fabrikat Lauchhammer (ca. 75 x 170 cm), ggf. mit Mittelablauf (oder gleichwertig) verwendet. Alle WC-Drückerplatten werden flächenbündig ausgeführt. Die Mindestgröße der Duschen beträgt 90 x 90 cm, evtl. werden Sonderlösungen realisiert falls der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht. Sie werden bodengleich ausgeführt und erhalten möglichst einteilige Echtglas-Duschabtrennungen als Teilrahmen der Marke Saniku Linie vertikal II (oder gleichwertig). Die Entwässerung der Duschen in den Hauptbädern erfolgt über eine Ablaufrinne, Fabrikat Tece drainline (oder gleichwertig). Alle Garnituren sind verchromt (Fabrikat Hans Grohe Talis S oder gleichwertig) vorgesehen. In den Hauptbädern werden Wannenund Duscharmaturen unter Putz eingebaut. Die Duschen der Hauptbäder erhalten eine feste Kopf- und eine separate Handbrause (jeweils unter Putz angeschlossen). Es sind fliesenbündig eingelassene Spiegel türzargenhoch in der Die Innentreppen werden gemäß Architektenplanung vorgesehen. Sie werden gemäß Architektenplanung als Zweiholm- oder Stahlspindeltreppe mit Holztrittstufen ausgeführt und erhalten ein anthrazit beschichtetes Stahlgeländer mit Holzhandlauf. 5.13 KAMINE Kamine können entsprechend der Architektenplanung gegen Aufpreis vorgesehen werden. 6.0 HAUSTECHNIK 6.1 S A N I TÄ R I N S TA L L AT I O N 6.1.1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Sämtliche Grund- und Schmutzwasserleitungen werden komplett erneuert. Schmutzwasser wird in das öffentliche Kanalsystem abgeführt. Regenwasser und Oberflächenwasser werden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden ebenfalls ins öffentliche Netz entwässert. Das Gebäude wird mit Trinkwasser aus dem Netz des örtlichen Versorgers versorgt. 6.1.2 E N T WÄ S S E R U N G/ A B LU F T Innerhalb des Gebäudes erfolgt die Entwässerung für Schmutzund Regenwasser in neu verlegten Rohren. Für alle Schmutzwasserfallleitungen kommt ausschließlich SML-Rohr oder gleichwertig zum Einsatz. Etagenübergreifend werden, wo vorgeschrieben, Deckenschotts eingebaut oder Brandschutzkanäle erstellt. Für alle Anschlussleitungen innerhalb der Wohnungen sowie für die Hauptlüftungen wird Kunststoffrohr (HT) verwendet. Regenwasserleitungen zur Entwässerung der Dachflächen sind an das öffentliche Netz angeschlossen. Die Rohre erhalten eine Schallentkopplung zur Vermeidung von Körperschall. 6.1.3 B E WÄ S S E R U N G Die Qualität der Kalt-, Warm- und Zirkulationswasserleitungen wird nach Maßgabe der haustechnischen Planung und des örtlichen Versorgers ausgeführt. Die Balkone, Terrassen und Loggien mit einer Grundfläche größer 12 m2 erhalten einen Außenwasserhahn. In der Außenanlage ist an einem öffentlich zugänglichen Bereich der Rückfassade ein abschließbarer Wasseranschluss inkl. Anschluss an die Entwässerung vorgesehen. Energielieferanten. Jede Wohnung erhält einen separaten Zähler an o. g. Stelle mit Zuleitung zur Unterverteilung in die jeweilige Wohnung. 6.3.2 ZÄHLER, UNTERVERTEILUNGEN, VERB R A U C H S E R FA S S U N G E N Die Verbrauchserfassung je Wohnung erfolgt getrennt für Kaltund Warmwasser. Jede Wohnung erhält verbrauchsabhängige Zähleinrichtungen gemäß bestehenden Verordnungen, auch für die Heizung. Die Zählerplätze der Wohnungen werden gemäß Vorschriften in Zählerschränken ausgeführt. Für Anlagen in allgemein genutzten Bereichen wie z. B. Treppenhaus, Kellerräumen, Außenanlage, Türsprechanlage, Antennenanlage und Heizung wird ein separater Zählerplatz vorgesehen. Die Wohnungen erhalten eine Wohnungsverteilung in schutzisolierter Ausführung in wandgleichem Farbton. 6.2 H E I Z U N G S I N S TA L L AT I O N 6.3.3 WOHNUNGEN 6.2.1 WÄ R M E V E RS O RG U N G Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Gaszentralheizung mit Brennwerttechnik. Die Heizanlage wird gemäß Architektenplanung in einem ausreichend dimensionierten Kellerraum vorgesehen. Sollten nach EnEV 2014 ggf. andere oder ergänzende Systeme notwendig werden oder sinnvoll sein, so ist der Bauträger berechtigt die Planung der Heizungsanlage entsprechend anzupassen. Sollte ein Contracting-Vertrag nachweisbar für die WEG kostengünstiger und risikoärmer sein, als das Betreiben einer eigenen Heizungsanlage, kann durch den Bauträger ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden. Betrachtet wird dabei ein Zeithorizont von 15 bis 20 Jahren unter Einbeziehung sämtlicher Wartungs- und Reparaturkosten sowie des Risikos des Totalausfalls von Komponenten. 6.2.2 HEIZFLÄCHEN UND ZUBEHÖR Die Wohnungen werden mit Fußbodenheizung ausgestattet. Die Bäder erhalten zusätzlich jeweils einen Handtuchheizkörper (mit Elektropatrone für Sommerbetrieb), Fabrikat Zehnder Toga, weiß oder gleichwertig. Entsprechend TGA- Projekt können ergänzend statische Heizflächen (z.B. Treppenhaus) zum Einsatz kommen. 6.2.3 V E R B R A U C H S E R FA S S U N G , WÄ R M E V E R T E I L NETZ Die Verbrauchserfassung erfolgt getrennt nach Heizung und Warmwasser. 6.3 E L E K T R O I N S TA L L AT I O N 6.3.1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Die Elektroinstallation erfolgt als Neuinstallation. Das Objekt erhält in Abstimmung mit den Energieversorgungsunternehmen an einer mit dem Unternehmen abgesprochenen Stelle einen Hausanschluss mit Zuleitung aus dem Netz des ortsansässigen Das Schaltermaterial wird mit viereckiger weißer Abdeckplatte montiert; sämtliche Schalter als Wippschalter. Es wird nur ein Fabrikat und ein Modell verwendet für Wohnungen und allgemeine Bereiche: Fabrikat Gira E55, weiß oder gleichwertig. Unabhängig von der Wohnungsgröße erhalten die einzelnen Räume folgende Ausstattung für die Elektroinstallationen (Ausstattungsgrad 2 nach RAL-RG 678): Wohnraum: - 2 Deckenbrennstellen in Serien- oder Wechselschaltung je nach Raumgröße - 7 bzw. 8 Schukosteckdosen (davon 1x3-fach neben TV-Kabeldose) - 1 TV-Kabelanschlussdose - 1 Telefonanschluss Flur: - deckenintegrierte Downlights, Anzahl und Anordnung je nach Raumgröße und Raumgeometrie gem. Angabe durch den Fachplaner, - 2 Schukosteckdosen - 1 Sprechstelle für eine Color-Video-Türsprechanlage - 1 Telefonanschlussdose Küche: - deckenintegrierte Downlights, Anzahl und Anordnung je nach Raumgröße und Raumgeometrie gem. Angabe durch den Fachplaner - 6 Schukosteckdosen als Arbeitssteckdosen - 2 Schukosteckdosen für Kühlschrank - 1 Herdanschlussdose - 1 Schukosteckdose für Geschirrspüler - 1 Schukosteckdose für Umlufthaube H = 2,1 m - 1 Lüfteranschluss mit Kontrollausschalter (nur bei innenliegenden Küchen) - 1 Schukosteckdose für Mikrowelle H = 1,3 m - 1 Schukosteckdose für Lichtleiste Oberschränke - 1 Schukosteckdose für Waschmaschine, wenn keine im Bad Bad: - deckenintegrierte Downlights, Anzahl und Anordnung je nach Raumgröße und Raumgeometrie gem. Angabe durch den Fachplaner, feuchtraumgeeignet - 1 Zweifach-Steckdose-Schuko als Rasiersteckdose H = 1,3 m BAUBESCHREIBUNG HUMBOLDTSTRASSE 1 HINTERHAUS, LEIPZIG nach Vorgabe Architekt 1 Anschluss Lüfter, nur in innenliegenden Bädern 2 Schukosteckdosen für Waschmaschine und Wäschetrockner (wo laut Planung vorgesehen) integriertes Badradio im Hauptbad elektrische Fußbodenheizung in allen Lauf- und Stehbereichen im Hauptbad mit Steuereinheit inkl. Timer im Schalterprogramm Außenanlagen: Hauseingänge und Wege werden beleuchtet. Außer den Hauseingangsleuchten erhalten die Zugänge zum Gebäude Außenraumleuchten und Orientierungsleuchten gem. Außenanlagenplanung. Die Leuchten werden über Dämmungsschalter und/oder Zeitschaltuhr geschaltet. In der Außenanlage ist an einem öffentlich zugänglichen Bereich an der Rückfassade eine abschließbare Steckdose vorgesehen. Gäste-WC: - deckenintegrierte Downlights, je nach Raumgröße und Raumgeometrie gem. Angabe durch den Fachplaner, feuchtraumgeeignet, Fabrikat gem. Vorgabe Architekt - 1 Schukosteckdose H = 1,3 m wie im Bad - 1 Anschluss Lüfter, nur in innenliegenden Gäste-WCs Sprechanlagen: Die Farb-Video-Gegensprechanlage wird am Hauseingang angebaut, z. B. Fa. bticino oder gleichwertig. Jede Wohnung erhält eine Gegenstelle zum entsprechenden Hauseingang in Unterputzausführung. - Schlafzimmer: - 1 Deckenbrennstelle in Ausschaltung - 6 Schukosteckdosen (davon 2 Doppelsteckdosen, 1x3-fach neben TV-Kabeldose) - 1 TV-Kabelanschluss - 1 Telefonanschluss Ankleide: - 1 Deckenbrennstelle in Ausschaltung - 2 Doppelsteckdosen Arbeits- und Gästezimmer: - 1 Deckenbrennstelle in Ausschaltung - 5 Schukosteckdosen (1x3-fach neben TV-Kabeldose) - 1 TV-Kabelanschluss - 1 Telefonanschluss Kinderzimmer: - 1 Deckenbrennstelle in Ausschaltung - 5 Schukosteckdosen (1x3-fach neben TV-Kabeldose) - 1 TV-Kabelanschluss - 1 Telefonanschluss Abstellräume/Hauswirtschaftsräume: - 1 Deckenbrennstelle in Ausschaltung mit Schuko-Steckdose - 2 Schukosteckdosen für Waschmaschine und Wäschetrockner (wo laut Planung vorgesehen) Balkone/Loggien/Terrassen: - 1 Feuchtraum-Schukosteckdose für außen, schaltbar, bei Grundflächen größer 20 m² 2 Steckdosen - 1 Wandauslass Beleuchtung mit einer EdelstahlAußenleuchte (Fabrikat Eltric 625870 oder gleichwertig); bei Grundflächen größer 20 m² 2 Wandauslässe Entsprechend der örtlichen Gegebenheiten und Raumgrößen kann die angegebene Elektroausstattung variieren. 6.3.4 GEMEINSCHAFTSBEREICHE Treppenhaus: Die Ausstattung des Treppenhauses mit Leuchten erfolgt in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde. Die Hauseingangsleuchten werden licht- und/oder zeitabhängig automatisch und zusätzlich mit der Treppenhausbeleuchtung örtlich schaltbar sein. Telefonanlagen mit Verkabelung: Das Telefonverkabelungssystem wird für ISDN-Standard ausgelegt. LOCHMANNSTRASSE 6, LEIPZIG TV Anlage: Der Initiator wird einen Vertrag mit einer Betreibergesellschaft für RF/TV Empfangs- und Verteilanlagen abschließen. Dieser Dienstleistungsvertrag geht nach Abnahme an die WEG über. Referenzen 6.3.5 B E L E U C H T U N G S KÖ R P E R In den Gemeinschaftsbereichen werden Leuchten einschließlich Leuchtmittel montiert: - Decken- oder Wandleuchten in Abstimmung mit der Denkmalbehörde - Zugänge von außen erhalten eine Wandleuchte, falls dies der Denkmalschutz gestattet - Kellerflure, Fahrradkeller, Hausanschluss- und Technikräume erhalten Feuchtraumlangfeldleuchten - Abstellräume der Wohnungen im Kellergeschoss erhalten je eine zugelassene Feuchtraumleuchte 7. SONSTIGES GUSTAV-ADOLF-STR. 1, LEIPZIG Die vorliegende Baubeschreibung definiert den Leistungsumfang des Verkäufers und die zur Verwendung vorgesehenen Materialien auf der Basis der derzeitigen Planung und Entwicklung. Soweit sich hiervon künftig Abweichungen ergeben, wird seitens des Verkäufers gewährleistet, dass Änderungen in den Bauausführungen, sei es durch behördliche Auflagen oder technische Erfordernisse (konstruktive oder haustechnische Belange), aus Gründen des wirtschaftlichen Bauablaufs, durch zweckmäßige Weiterentwicklung notwendig oder angeraten sind oder durch gestalterische Weiterentwicklung (Form, Farbe oder ähnliches, insbesondere im Bereich der Fassade), in gleichwertiger Qualität zur Ausführung gelangen. Änderungen im oben genannten Umfang bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Ausführung der Bauleistung wird von zuverlässigen und etablierten Kooperationspartnern erbracht, deren Verständnis von der Qualität ihrer Arbeiten dem des Bauträgers entspricht, was für zusätzliche Sicherheit sorgt. Sprechen Sie uns an. Mit PERFAS sind Sie auf dem richtigen Weg! AUGUST-BEBEL-STR. 48 - 50, LEIPZIG LUDOLPH-COLDITZ-STR. 44, LEIPZIG Ende der Anlage JACOBSTRASSE 9, LEIPZIG Perfas Immobilien Lortzingstraße 15 · 04105 Leipzig Fon:+49 (0) 341 / 24 77 30 60 · Fax:+49 (0) 341 / 97 42 32 21 www.perfas-immobilien.de · [email protected]
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