Neubau selbst genutzten Wohneigentums Dateigröße

Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderung selbst genutzten Wohneigentums
Neubau + Neuschaffung im Bestand
(nach dem Wohnraumförderungsprogramm und den Wohnraumförderungsbestimmungen vom 21.01.2016)
Zielgruppe:
Gefördert werden können Haushalte mit mindestens
einer schwerbehinderten Person
oder
einer volljährigen Person und einem Kind,
deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Förderfähige Regionen:
Bauvorhaben in
- Bad Sassendorf,
- Ense,
- Lippetal,
- Möhnesee,
- Soest,
- Welver,
- Werl oder
- Wickede (Ruhr)
dürfen gefördert werden.
Bauvorhaben in
- Anröchte,
- Erwitte,
- Geseke,
- Lippstadt,
- Rüthen oder
- Warstein
dürfen dann gefördert werden, wenn sich dies aus einem
kommunalen wohnungspolitischen Handlungskonzept
ableiten lässt und der Quartiersentwicklung dient.
Ansonsten kann nur in Härtefällen gefördert werden.
Darlehensbeträge
Neubau
Neuschaffung
im Bestand x)
… Bad Sassendorf oder Lippstadt
67.500,00 €
54.000,00 €
… allen andern Kommunen
46.000,00 €
36.800,00 €
Kinderbonus (für jedes Kind)
10.000,00 €
8.000,00 €
Starterdarlehen
10.000,00 €
10.000,00 €
für barrierefrei geplante Objekte
10.000,00 €
./.
Grundbetrag
für Objekte
in …
x) „Neuschaffung im Bestand“:
- Schaffung von neuem Wohnraum durch Änderung/Nutzungsänderung/Erweiterung von Gebäuden oder
Änderung von Wohnungen zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse
- mit wesentlichem Bauaufwand (= mind. 650,00 € Bau- und Baunebenkosten pro qm Wohnfläche)
Informationen zu den Darlehenskonditionen etc.: s. nächste Seite
Darlehenskonditionen:
Zinssatz (pro Jahr) (für die ersten 10 Jahre nach Bezugsfertigkeit)
0,50 %
Verwaltungskostenbeitrag an die NRW.BANK (pro Jahr)
0,50 %
(vom bewilligten Darlehen; nach Tilgung des Darlehens um 50 %: vom halben Darlehensbetrag)
Tilgungssatz (pro Jahr) für Grundbetrag + Kinderbonus + Zusatzdarlehen
(zzgl. ersparter Zinsen)
1,00 %
Tilgungssatz (pro Jahr) für das Starterdarlehen (zzgl. ersparter Zinsen)
5,00 %
Zinsentwicklung:
10 Jahre nach Bezugsfertigkeit wird der Zinssatz auf 2,0 Prozentpunkte über dem zum Zeitpunkt der
Zinserhöhung geltenden Basiszinssatz gemäß § 247 BGB pro Jahr angehoben. Die NRW.BANK
kündigt diese Erhöhung rechtzeitig vorher an. Überschreitet das anrechenbare Einkommen der
Darlehensnehmer die dann geltende Einkommensgrenze um nicht mehr als 40 % bleibt es für weitere
10 Jahre bei dem Zinssatz von 0,5 % pro Jahr.
Nach 20 Jahren wird das Darlehen mit 2,0 Prozentpunkten über dem zum Zeitpunkt der Zinserhöhung
geltenden Basiszinssatz gemäß § 247 BGB pro Jahr verzinst. Jeweils nach 10 Jahren erfolgt eine
Anpassung an den dann gültigen Basiszinssatz.
Auszahlung des Darlehens
Die Förderdarlehen werden von der NRW.BANK verwaltet und ausgezahlt.
Bei Auszahlung behält die NRW.BANK 0,4 % der Darlehensbeträge als einmaligen
Verwaltungskostenbeitrag ein.
Die Auszahlung erfolgt
-
bei Neubau und Neuschaffung im Bestand in drei Raten:
30 % bei Baubeginn
40 % bei Rohbaufertigstellung (Bescheinigung des Kreises Soest erforderlich.)
30 % bei Bezugsfertigkeit (Bescheinigung des Kreises Soest erforderlich.)
-
beim Ersterwerb in einer Rate nach Bezugsfertigkeit (Bescheinigung des Kreises
Soest erforderlich)
… und soweit alle übrigen Auszahlungsvoraussetzungen der NRW.BANK erfüllt sind.
Stand 21.01.2016 – erstellt: Soest, 28.01.2016
Kreis Soest – Die Landrätin – Abteilung Bauen, Wohnen und Immissionsschutz
Bitte beachten:
Trotz Sorgfalt bei der Erstellung dieser Übersicht können Fehler nicht ganz ausgeschlossen werden. Maßgeblich bleiben
deshalb die Regelungen des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG
NRW) sowie das Wohnraumförderungsprogramm (WoFP) und die o.g. Förderbestimmungen/Richtlinien in ihren aktuellen
Fassungen. Die Förderbestimmungen/Richtlinien werden regelmäßig (i.d.R. im Januar) aktualisiert.