Regelung 2016 des Angeln in unseren Teiche

Regelung 2016 des Angeln
in unseren Teiche
Welche auch die Angelmethode, es sind zwei Fischenlinien erlaubt.
Für die sogenannten Teiche “Bassin” und “Iris” besteht die allgemeine Regelung vom 06/03/2016 bis zum
01/11/2016. Eine Sonderregelung besteht am 5. und 6. März.
Für den Teich, der für Wettbewerbe bestimmt ist, besteht eine Sonderregelung am 5. und 6. März.
Vom 1. Mai bis zum 1. Juli ist er geschlossen.
Das Benutzen von folgenden Köder ist verboten : Löffelköder, Kunstköder und Fliegenköder für Forellen und Hechte.
Während der Öffnung der Raubfischerei ist nur das Angeln mit lebenden Köder erlaubt.
Der Fischerverein erhält sich das Recht ponktuelle Schlieβungen für irgendwelche Veranstaltungen vorzunehmen.
Das Angeln in den sogennanten Teiche “Les Joncs” in Molsheim und “Etang de la Chapelle” in Mutzig ist das
ganze Jahr autorisiert, soweit folgende Bedingungen erfüllt werden :
 Vom 02/11/2016 bis zum 04/03/2017 herrscht “NO KILL” Fischen. Die Anwendung von Fischkörbe ist
strengst verboten.
 Karpfenangeln bei Nachtlicht ist nur am Teich bei Mutzig erlaubt, aber nur für diejenigen, die eine
Fischerlizenz bei der AAPPMA von Molsheim ausgeführt haben. Die Karpfen müssen aber sofort ins Wasser
zurückgelegt werden.
Täglich sind folgende Einnahmen geduldet :
 Zwei Karpfen (2) von minus 30 cm. Die über 5 Kilo müssen sofort ins Wasser zurückgelegt werden.
 Zwei Schleien (2) von minus 25 cm - Ein Hecht (1) von minus 60 cm - Ein Zander (1) von minus 50 cm.
 Drei Regenbogenforellen (3) von minus 25 cm.
Im Allgemeinen sind folgende Regeln zu beachten :
 Dreifach-Angelhaken sind nicht empfohlen, sonder eher Haken ohne oder mit erdrücktem Widerhaken.
 Die Gewichte auf der Angelschnur dürfen nicht mehr als 50 Gramm wiegen.
 Ein Empfangsteppich ist fest empfohlen.
Folgendes ist streng verboten :
 Das Anwerfen von folgenden Fischlockmitteln : boilies und pellets
 Das Benutzen einer geflochtenen Schnur auf der gesamten Linie. Nur bei der Raubfischerei ist es erlaubt, ein
unterer Teil der Linie aus Stahl zu benutzen.
 Der Gebrauch einer Erhaltungstasche.
 Das Angeln auf der Fuβgängerbrücken zwischen den Teichen
 Das Benutzen von rohe Samen ( Mais, Hanfsamen, Korn, usw…) und Lebensmittel für Tiere.
 Brei zum Anlocken von Forellen.
DERJENIGE DER SEINE FISCHERLIZENZ BEIM FISCHERVEREIN IN MOLSHEIM AUSGEFÜHRT HAT,
VERPFLICHTET SICH, DIESE VERORDNUNGEN ZU ACHTEN.
Der Verwaltungsrat
Die Angelanteile des Vereins bestehen aus:
 Dem Zich-Teich bei Molsheim und dem Kapellen-Teich zwischen Dorlisheim und Mutzig;
 Dem Wasserlauf “La Bruche” flussaufwärts vom sogennanten Ort “Pierre carrée” am Rand der Gemeinde
Molsheim, Richtung route des Loisirs, bis zur Wasserfalle am sogennanten Ort “Zich “ ;
 Dem Dachsteinerbach bei Molsheim (hier besteht die Regelung für den Wasserlauf “La Bruche”);
 Dem sogennanten Kanal “Coulaux” bei Molsheim (hier ist das Angeln streng verboten).
Association Agréée Pour la Pêche et la Protection du Milieu Aquatique de MOLSHEIM – 65 Grand’ Rue – 67120 DORLISHEIM
 +33 3.88.38.67.21 - @ [email protected] – Webseite : www.aappma-molsheim.com
Regelung 2016 für den sogenannten Wasserlauf
“La Bruche” und seine Nebenflüsse
1/ Regelung für den Wasserlauf und seine Nebenflüsse.
 Damit die Fortpflanzung der wilden Fische nicht zerstört wird, wurde am 10. Mai 2007 bei einer Sitzung
der verschiedenen Präsidenten der Fischervereine, folgende minimale Gröβe festgelegt für die
Salmoniden und Raubfische :
 25 cm für die Regenbogenforelle - 28 cm für die Bachforelle;
 32 cm für die Äsche - 60 cm für den Hecht.
 Das Angeln ist der Regelung unterworfen, die aus dem Umweltgesetzbuch entsteht, sowie von den
verschiedenen Erlasse der Prefektur, die auf der Fischerlizenz zu erblicken sind.
 Es ist verboten, in der Nähe der Wassersperren und der Fortpflanzungsplätze zu fischen.
 Für den Schutz der natürlischen Fortpflanzungsplätze, ist es verboten ins Wasser zu gehen vom 1.
Januar bis zum 15. Juni.
 Täglich darf man bis zu 6 Salmoniden angeln (Bachforelle, Regenbogenforelle, Äsche).
Alle Fangtechniken sind gestattet,

Besonders die mit künstlichen Lockmitteln (mit einfachen Angelhaken).
Folgendes ist verboten :




Das Angeln und das Benutzen von Lockmitteln mit Hanfsamen.
Das Benutzen von Flügelköder oder wiegende Köder.
Das Benutzen doppelter oder dreifacher Angelhaken.
Das Benutzen von Anlockbrei für die Forellen.
2/ Regelung für die sogenannte “réserve active”, die im Jahr 2007 gegründet wurde.
 Dieser spezielle Kurs wurde im Jahr 2007 gegründet, beim Wasserlauf “La Bruche”, auf dem Anteil des
Fischerverein von Molsheim.
 Dieser Kurs wird flussabwärts von der Brücke bei der avenue de la Gare und flussaufwärts von der EuropaBrücke in Molsheim begrenzt.
 Es soll exclusiv Einzelangelhaken benutzt werden, ohne oder mit bedrücktem Widerhaken. Damit die Fische mit
bester Sorge ins Wasser zurückgebracht werden können, ist das Benutzen von Hakenlöser empfohlen.
 Jährlich darf man bis zu 10 Salmoniden aus dem Wasser herausziehen, von denen täglich nur einer. Die
Minusgröβe steht bei 38 Zentimeter für die Bachforelle, die Regenbogenforelle und die Äsche (Es gibt keinen
Fischfanf Notizbuch, wir zählen auf ihren Bügersinn).
 Weiβfische und Hechte dürfen herausgezogen werden, der gültigen Gesetzgebung entsprechend.
 Die sogenannte “réserve active” ist zugänglich für jeder Fischer, der seine Lizenz beim Fischerverein von
Molsheim ausgeführt hat oder eine Gegenseitigkeitskarte des Wasserbeckens hat.
 “NO KILL” für Salmoniden und Äsche ist obligatorisch auf diesem Kurs für diejenigen die eine Turistenkarte
oder eine Tageskarte des AAPPMA von Molsheim, oder eine Gegenseitigkeitskarte des Wasserbeckens, die von
einem anderen Fischerverein stammt, haben.
Der Verwaltungsrat
Association Agréée Pour la Pêche et la Protection du Milieu Aquatique de MOLSHEIM – 65 Grand’ Rue – 67120 DORLISHEIM
 +33 3.88.38.67.21 - @ [email protected] – Webseite : www.aappma-molsheim.com