Risikoorientierte Untersuchung der Funktion Rettung in Personenverkehrsanlagen Dr. Matthias Jelinski IVE Ingenieurgesellschaft für Verkehrs- und Eisenbahnwesen mbH In baulichen Anlagen werden Rettungswege vorgesehen. Rettungswege werden entsprechend den anerkannten Regeln der Technik gestaltet. Diese technischen Regeln zum Brandschutz können nicht nur dem Bauwesen (Bauordnungswesen) zugeordnet werden, sondern z. B. auch dem Arbeitsschutzwesen. Die Anwendung der anerkannten Regeln der Technik für Rettungswege kann auf oberirdischen Bahnsteigen außerhalb von Hallen zu nicht überall üblichen oder überzogenen Ausstattungsanforderungen führen. Anhand einer Systemdefinition "Bahnsteig" und Funktionsunterscheidung nach Vorbild der CENELEC-Norm DIN EN 50126 können die Ausstattungsanforderungen überprüft werden. Hierzu wird für die Funktion Rettung ein Ereignisablauf modelliert. Heute werden im Bereich der DB Station&Service AG für oberirdische Bahnsteige außerhalb von Hallen Nachweise ausreichender Rettungswegmöglichkeiten geführt, anstatt Rettungswege nach den anerkannten Regeln der Technik auszuweisen. Grundlage der Nachweise ist eine Risikoberechnung anhand des Ereignisablaufs der Funktion Rettung. Der Ereignisablauf konnte auch auf die Frage abgepasst werden, ob Güterzugfahrten mit Gefahrgut durch den Bahnhof Dortmund Hauptbahnhof bei Überbauung durch ein Multithemencenter zulässig sind. Beide Anwendungsfälle werden beispielhaft dargestellt.
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