Erfolgreich werben … seit 1968 Mediadaten Nr. 48 I 2016 Mitglied im Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter e.V. www.parsbergecho.de BedingungenMediadaten Nr. 48 | 2016 Erscheinung: Parsberg Echo, Starnberger Anzeiger/ Würmtal Echo: 1x wöchentl., mittwochs I Anzeigenschluss: Montag, 18.00 Uhr Weilheimer Echo/Peißenberger Echo 1x wöchentl., donnerstags I Anzeigenschluss: Mittwoch, 10.00 Uhr AE-Vergütung: Anzeigen und Beilagen 15% Branchen-ABC: Jeweils nur in den Ausgaben Parsberg Echo, Starnberger Anzeiger, Würmtal Echo bzw. Weilheimer Echo, Peißenberger Echo und Lech Kurier belegbar. Änderungen nur zum Monatsersten. Mehrwertsteuer: Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zeitungsversand: Es berät Sie: Nur vierteljährlicher Bezug möglich. Je Ausgabe E 20,60 inkl. MwSt. Lieferung nur gegen Abbuchungsauftrag bzw. Vorausscheck. Chiffreanzeigen: Chiffre-Gebühr bei Abholung E 2,30 + gesetzl. MwSt. bei Offertenzusendung E 5,40 + gesetzl. MwSt. PreiseMediadaten Nr. 48 | 2016 Geschäftsanzeigen: Auflage Direktpreis Grundpreis Zuschläge: DirektpreisGrundpreis Parsberg Echo 42.347 E 1,33 E 1,56 Farbzuschlag je Ausgabe: Vierfarbdruck je Ausgabe: Starnberger Anzeiger / Würmtal Echo 42.655 E 1,33 E 1,56 Titelseite 50%, bei Teilausgabe je 30% Weilheimer Echo / Peißenberger Echo 22.417 E 1,18 E 1,39 Kombinationsmöglichkeiten Geschäftsanzeigen: Auflage Parsberg Echo und Starnberger Anzeiger / Würmtal Echo 85.002 E 2,06 E 2,42 Weilheimer Echo / Peißenberger Echo + Lech-Kurier (auch Immobilien- u. Stellenmarkt) 44.917 E 1,76 E 2,07 Parsberg Echo oder Starnberger Anzeiger + Weilheimer Echo / Peißenberger Echo Gesamtausgabe: Parsberg Echo / Starnberger Anzeiger/ Würmtal Echo + Weilheimer Echo / Peißenberger Echo Gesamtausgabe + Lech-Kurier: Parsberg Echo / Starnberger Anzeiger / Würmtal Echo + Weilheimer Echo / Peißenberger Echo + Lech-Kurier Kombinationsmöglichkeiten Rubrikanzeigen: E 2,01 E 2,36 107.419 E 2,45 E 2,88 129.919 E 2,85 E 3,35 Auflage Beilagen: Jeweils pro Tausend Stück bis 20 g: bis 30 g: über 30 g Preis auf Anfrage. Direktpreis Grundpreis E 55,00 E 85,00 E 64,71 E 100,00 DirektpreisGrundpreis E 60,00 E 65,00 E 70,59 E 76,47 Belegungstermine 10 Tage vor Erscheinen. Kleinanzeigen* (je Zeile): privatgewerblich (mind. 2 Zeilen) in den Ausgaben: Parsberg Echo, Starnberger Anzeiger, Würmtal Echo, Weilheimer Echo, Peißenberger Echo, Lech-Kurier und in weiteren Anzeigenblättern des Lkr. Fürstenfeldbruck E 5,95 E 12,05 Parsberg Echo, Starnberger Anzeiger, Würmtal Echo und in weiteren Anzeigenblättern des Lkr. Fürstenfeldbruck E 4,70 E 10,05 Parsberg Echo, Starnberger Anzeiger, Würmtal Echo, Weilheimer Echo, Peißenberger Echo, Lech-Kurier E 2,95 E 5,60 Parsberg Echo, Starnberger Anzeiger, Würmtal Echo E 2,80 E 5,50 Weilheimer Echo, Peißenberger Echo, Lech-Kurier E 1,10 E 1,60 Direktpreis Grundpreis Parsberg Echo + Starnberger Anzeiger / Würmtal Echo * Nur gegen Bankeinzug Immobilien / Wohnungsmarkt E 2,23 E 2,62 Stellenmarkt E 2,18 E 2,56 Immobilien / Wohnungsmarkt E 2,91 E 3,42 Malstaffel ab 6 Anzeigen 5% ab 12 Anzeigen 10% ab 24 Anzeigen 15% ab 48 Anzeigen 20% Stellenmarkt E 2,86 E 3,36 Bei Großabschlüssen über 30.000 mm Einzelkalkulation. Parsberg Echo / Starnberger Anzeiger / Würmtal Echo + Weilheimer Echo / Peißenberger Echo + Lech-Kurier Nachlässe (bei Abnahme innerhalb eines Jahres): Mengenstaffel ab 3.000 mm 5% ab 5.000 mm 10% ab 10.000 mm 15% ab 20.000 mm 20% AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. in Ziff. 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlags beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll, und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters oder Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken, oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen, Beihefter, Beikleber etc. ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalspflichten) und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Des Weiteren ist gegenüber Unternehmern die Haftung für grobe Fahrlässigkeit bei Pflichtverletzungen, sofern die Schäden nicht eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder eine Garantie betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind, auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Zudem übernehmen wir für die ausgewiesenen Auflagen, insbesondere die Vollständigkeit der angelieferten oder zur Verfügung gestellten Werbeträger keine Haftung. Gleiches gilt bei nicht in Stückzahlen ausgewiesenen Werbeträgern. 12. Der Verlag ist intensiv bemüht eine möglichst lückenlose Verteilung der Zeitungen und Beilagen zu gewährleisten – aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, insbesondere Personalengpässen kann es wöchentlich zu einer Fehlmenge von 5% der Gesamtauflage kommen. Diese umständehalber bedingte Fehlmenge ist Bestandteil der Preiskalkulation und berechtigt den Auftraggeber nicht zur Minderung oder Geltendmachung weiterer Regressansprüche. 13.Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. 14.Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 15.Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Anzeigenrechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Die sog. Pre-Notificationsfrist nach der SEPA-Basis-Lastschrift ist auf einen Tag verkürzt. Die Bezahlung kann per Überweisung, per Vorauskasse oder im Lastschriftverfahren erfolgen. 16.Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch wäh- Mediadaten Nr. 48 | 2016 rend der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 17.Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 18.Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich gelieferter Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu tragen. 19.Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H., beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber vor dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 20.Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 100 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstandenen Gebühren/ Kosten übernimmt. 21.Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags. 22.Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlags. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlags: a) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. b) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Vertrag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. c) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen. d) Bei Chiffreanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden. Angebote von Vermittlern auf Chiffreanzeigen werden nicht befördert. e) Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. f) Anzeigenaufträge von Firmen des im Verbreitungsgebiet ansässigen Einzelhandels und Handwerks, worunter auch selbstständig werbende Filialbetriebe fallen, werden zum Ortspreis berechnet. Voraussetzung für die Berechnung des Ortspreises ist, dass der Auftrag ohne Einschaltung eines Werbemittlers oder einer Werbeagentur abgewickelt wird oder ein Abschluss getätigt wurde. Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen von überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Insertion zentral verwaltet wird, sind keine ortsgebundenen Einzelhandelsgeschäfte im Sinne der Preisliste. Das Entscheidungsrecht darüber hat ausschließlich der Verlag. g) Ein Kollegenrabatt von zehn Prozent auf den Grundpreis wird nur bei Direkt-Anzeigenaufträgen gewährt. h) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen. i) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Dezember 2015 Parsberg Echo Verlag GmbH; Carl-Benz-Str. 11; D-82205 Gilching; Eingetragen beim Amtsgericht München HRB131816; Geschäftsführer: Christian Bachschmid Ausgaben | Verteilgebiete | Auflagenzahlen Mediadaten Nr. 48 | 2016 Alling 1.000 Andechs850 Bachern180 Breitbrunn590 Buch300 Drößling95 Eching591 Fischen/ Aidenried323 Frieding350 Geisenbrunn490 Germering15.873 Gilching7.381 Hechendorf1.190 Herrsching4.168 Hochstadt342 Inning1.145 Meiling100 Pähl435 Puchheim Ort 905 Schlagenhofen117 Seefeld1.569 Unering130 Weßling/ Oberpf. 1.829 Widdersberg 185 Wörthsee2.209 Allmannshausen160 Aschering110 Aufkirchen357 Bachhausen160 Berg/ Leoni 754 Bernried860 Farchach150 Feldafing1.410 Hadorf140 Hanfeld100 Höhenrain460 Kempfenhausen300 Landstetten60 Leutstetten165 Machtlfing186 Maising130 Maxhöhe240 Mörlbach50 Niederpöcking176 Percha780 Perchting330 Pöcking**2.340 Seeshaupt975 Sibichhausen200 Söcking2.540 Starnberg6.026 Traubing544 Tutzing**3.570 Wangen251 Maxlried310 Oderding200 Peißenberg5.524 Berg90 Deutenhausen100 Eberfing515 Eglfing270 Etting160 Forst90 Haid125 Haunshofen180 Huglfing875 Jenhausen35 Magnetsried50 Marnbach200 Oberhausen385 Obersöchering350 Paterzell65 Polling930 Raisting725 Spatzenhausen120 Tankenrain15 Tauting82 Unterhausen360 Untersöchering90 Weilheim9.326 Wessobrunn250 Wielenbach825 Wilzhofen170 25 Orte 29 Orte 3 Orte 26 Orte 42.347 Auflage 42.347* * Stand 11/2015 23.524 Auflage 23.524* Buchendorf320 Gauting5.500 Gräfelfing4.048 Krailling2.240 Martinsried1.710 Oberbrunn80 Pentenried**310 Planegg2.970 Stockdorf1.603 Unterbrunn350 10 Orte 19.131 Auflage 19.131* Auflage 6.034* 107.419 Gesamtauflage 6.034 16.383 Auflage 16.383* ** inkl. nicht namentlich aufgeführter Ortsteile Datenannahme | Technische Angaben Bitte beachten Sie folgende Richtlinien, damit Ihre Daten zu einem qualitativ hochwertigen Druckergebnis umgesetzt werden können. Druckverfahren: Zeitungs-Offset, Druckform: CTP. Druckvorlagen: Datenformat: Bitte übermitteln Sie PDF- oder EPS-Dateien mit eingebetteten Schriften. Bitte verwenden Sie aus Qualitätsgründen nicht den „PDF-Writer“. Verwenden Sie als Distiller-Einstellung den Standard PDF/X1a oder PDF/X3. Dokument: Legen Sie das Dokumentenformat im Layoutprogramm in der Größe der gebuchten Anzeige an. Bitte geben Sie Ihre Anzeige ohne Anschnitt, Beschnittmarken und Passkreuze aus. Die Mindestlinienstärke sollte 0,5 Punkt betragen. Ihre Überfüllungs- bzw. Überdrucken-Einstellungen werden von uns nicht verändert. Bilder: Generell sollten alle Bilder nach der ISO-Norm 12647-3 separiert werden. Die entsprechenden ICC Profile ISOnewspaper26v4.icc (Farbprofil) und ISOnewspaperv4_gr.icc (Graustufenprofil) erhalten Sie unter www.ifra.de. Bitte verwenden Sie keine Pantone-Farben, DCS-Formate, JPEG-Komprimierung, RGB/Lab-Bilder und Duplexbilder mit Sonderfarben. 200 dpi bei Farb- und Graustufenbildern, 800 dpi bei Strichzeichnungen Farben: CMYK, keine Schmuckfarben, Vierfarbseparation nach ISO 2846-2 Farbstandard (bekannt als „Euroskala“) und ISO 12647-3:2005 Zeitungsprozessstandard Farbaufbau: Maximal 240% Schriften: Mindestgröße 6 Punkt. Keine Serifenschriften in negativen und gerasterten Flächen verwenden. Keine Schriften in Pixel umwandeln. QR-Code Anwendung: Die Darstellung von QR-Codes (Quick Response-Codes) in Anzeigen muss im schwarz/weiß-Modus erfolgen! Hinweis: Office Dateien (z.B. Word, Excel, Power-Point) sind für den Druckprozess nicht geeignet. Daten-Anlieferung: Datech GmbH E-Mail FTP [email protected] Zugangsdaten auf Anfrage beim Verlag. Mediadaten Nr. 48 | 2016 Parsberg Echo, Starnberger Anzeiger/ Würmtal Echo Satzspiegel: 325 mm hoch, 233 mm breit Grundschrift: 8 Punkt Helvetica Spaltenzahl /Spaltenbreite: 5 x 45 mm Druckverfahren: Rollenoffset; 1 Seite umfasst 1.625 mm Autotypien: bis 34er Raster Kleinste Formatanzeige: 1-spaltig/20 mm Weilheimer Echo/Peißenberger Echo Satzspiegel: 355 mm hoch (ohne Paginierung), 370 mm hoch (mit Paginierung), 265,5 mm breit Grundschrift: 8 Punkt Helvetica Spaltenzahl / Spaltenbreite: 6 x 43 mm Druckverfahren: Rollenoffset; 1 Seite umfasst 2.220 mm Autotypien: bis 34er Raster Kleinste Formatanzeige: 1-spaltig/20 mm Anschrift / Kontakt: PARSBERG ECHO Verlag GmbH Carl-Benz-Straße 11 82205 Gilching Postfach 1350 Telefon 0 81 05 / 38 44 44 Telefax 0 81 05 / 38 44 55 Internetwww.parsbergecho.de E-Mail:[email protected] 82319 Starnberg Telefon 0 81 51 / 9 98 98 88 Telefax 0 81 51 / 9 98 98 77 82362 Weilheim Telefon 08 81 / 92 45 45-0 Telefax 08 81 / 92 45 45-11
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