Erfolgreich werben

Erfolgreich
werben
… seit 1968
Mediadaten
Nr. 48 I 2016
Mitglied im
Bundesverband
Deutscher
Anzeigenblätter e.V.
www.parsbergecho.de
BedingungenMediadaten Nr. 48 | 2016
Erscheinung:
Parsberg Echo, Starnberger Anzeiger/ Würmtal Echo:
1x wöchentl., mittwochs I Anzeigenschluss: Montag, 18.00 Uhr
Weilheimer Echo/Peißenberger Echo
1x wöchentl., donnerstags I Anzeigenschluss: Mittwoch, 10.00 Uhr
AE-Vergütung: Anzeigen und Beilagen 15%
Branchen-ABC: Jeweils nur in den Ausgaben Parsberg Echo,
Starnberger Anzeiger, Würmtal Echo bzw. Weilheimer Echo,
Peißenberger Echo und Lech Kurier belegbar.
Änderungen nur zum Monatsersten.
 Mehrwertsteuer: Alle Preise verstehen sich zzgl. der
jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 Zeitungsversand:

 Es berät Sie:
Nur vierteljährlicher Bezug möglich.
Je Ausgabe E 20,60 inkl. MwSt.
Lieferung nur gegen Abbuchungsauftrag bzw. Vorausscheck.
Chiffreanzeigen:
Chiffre-Gebühr bei Abholung E 2,30 + gesetzl. MwSt.
bei Offertenzusendung
E 5,40 + gesetzl. MwSt.
PreiseMediadaten Nr. 48 | 2016
 Geschäftsanzeigen:
Auflage
Direktpreis Grundpreis

Zuschläge: DirektpreisGrundpreis
Parsberg Echo
42.347
E 1,33
E 1,56
Farbzuschlag je Ausgabe:
Vierfarbdruck je Ausgabe: Starnberger Anzeiger / Würmtal Echo
42.655
E 1,33
E 1,56
Titelseite 50%, bei Teilausgabe je 30%
Weilheimer Echo / Peißenberger Echo
22.417
E 1,18
E 1,39
 Kombinationsmöglichkeiten Geschäftsanzeigen:
Auflage
Parsberg Echo und
Starnberger Anzeiger / Würmtal Echo
85.002
E 2,06
E 2,42
Weilheimer Echo / Peißenberger Echo
+ Lech-Kurier (auch Immobilien- u. Stellenmarkt)
44.917
E 1,76
E 2,07
Parsberg Echo oder Starnberger Anzeiger
+ Weilheimer Echo / Peißenberger Echo
Gesamtausgabe:
Parsberg Echo /
Starnberger Anzeiger/ Würmtal Echo
+ Weilheimer Echo / Peißenberger Echo
Gesamtausgabe + Lech-Kurier:
Parsberg Echo /
Starnberger Anzeiger / Würmtal Echo
+ Weilheimer Echo / Peißenberger Echo
+ Lech-Kurier
 Kombinationsmöglichkeiten Rubrikanzeigen:
E 2,01
E 2,36
107.419
E 2,45
E 2,88
129.919
E 2,85
E 3,35
Auflage

Beilagen: Jeweils pro Tausend Stück
bis 20 g:
bis 30 g: über 30 g Preis auf Anfrage.
Direktpreis Grundpreis
E 55,00
E 85,00
E 64,71
E 100,00
DirektpreisGrundpreis
E 60,00
E 65,00
E 70,59
E 76,47
Belegungstermine 10 Tage vor Erscheinen.

Kleinanzeigen* (je Zeile):
privatgewerblich
(mind. 2 Zeilen) in den Ausgaben:
Parsberg Echo, Starnberger Anzeiger, Würmtal Echo,
Weilheimer Echo, Peißenberger Echo, Lech-Kurier und
in weiteren Anzeigenblättern
des Lkr. Fürstenfeldbruck
E 5,95 E 12,05
Parsberg Echo, Starnberger Anzeiger, Würmtal Echo
und in weiteren Anzeigen­blättern
des Lkr. Fürstenfeldbruck
E 4,70 E 10,05
Parsberg Echo, Starnberger Anzeiger, Würmtal Echo,
Weilheimer Echo, Peißenberger Echo,
Lech-Kurier
E 2,95 E 5,60
Parsberg Echo, Starnberger Anzeiger,
Würmtal Echo E 2,80 E 5,50
Weilheimer Echo, Peißenberger Echo,
Lech-Kurier
E 1,10 E 1,60
Direktpreis Grundpreis
Parsberg Echo
+ Starnberger Anzeiger / Würmtal Echo
* Nur gegen Bankeinzug
Immobilien / Wohnungsmarkt
E 2,23
E 2,62
Stellenmarkt
E 2,18
E 2,56
Immobilien / Wohnungsmarkt
E 2,91
E 3,42
Malstaffel
ab 6 Anzeigen 5%
ab 12 Anzeigen 10%
ab 24 Anzeigen 15%
ab 48 Anzeigen 20%
Stellenmarkt
E 2,86
E 3,36
Bei Großabschlüssen über 30.000 mm Einzelkalkulation.
Parsberg Echo / Starnberger Anzeiger / Würmtal Echo
+ Weilheimer Echo / Peißenberger Echo
+ Lech-Kurier

Nachlässe (bei Abnahme innerhalb eines Jahres):
Mengenstaffel
ab 3.000 mm 5%
ab 5.000 mm 10%
ab 10.000 mm 15%
ab 20.000 mm 20%
AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer
oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines
Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der
ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. in Ziff. 2 genannten Frist auch über die im
Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlags beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen
der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern,
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll, und dies vom Verlag schriftlich bestätigt
worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung
bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen,
die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort
„Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für
den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben
werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters oder Beilage und dessen Billigung bindend.
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken, oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen, Beihefter, Beikleber
etc. ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalspflichten) und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt
für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Des Weiteren ist gegenüber Unternehmern die Haftung für grobe Fahrlässigkeit bei Pflichtverletzungen, sofern die Schäden nicht
eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder eine Garantie betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind, auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und
Beleg geltend gemacht werden.
11. Zudem übernehmen wir für die ausgewiesenen Auflagen, insbesondere die Vollständigkeit der angelieferten oder zur Verfügung
gestellten Werbeträger keine Haftung. Gleiches gilt bei nicht in Stückzahlen ausgewiesenen Werbeträgern.
12. Der Verlag ist intensiv bemüht eine möglichst lückenlose Verteilung der Zeitungen und Beilagen zu gewährleisten – aufgrund
unvorhergesehener Ereignisse, insbesondere Personalengpässen kann es wöchentlich zu einer Fehlmenge von 5% der Gesamtauflage kommen. Diese umständehalber bedingte Fehlmenge ist Bestandteil der Preiskalkulation und berechtigt den Auftraggeber nicht zur Minderung oder Geltendmachung weiterer Regressansprüche.
13.Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des
Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.
14.Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der
Berechnung zugrunde gelegt.
15.Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Anzeigenrechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu
bezahlen. Die sog. Pre-Notificationsfrist nach der SEPA-Basis-Lastschrift ist auf einen Tag verkürzt. Die Bezahlung kann per
Überweisung, per Vorauskasse oder im Lastschriftverfahren erfolgen.
16.Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug
die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung
verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch wäh-
Mediadaten Nr. 48 | 2016
rend der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu
machen.
17.Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden
Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so
tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
18.Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche
Änderungen ursprünglich gelieferter Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu tragen.
19.Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet
werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf
andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres
unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer
Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H., beträgt. Darüber hinaus sind
bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber vor dem Absinken der Auflage
so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
20.Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden
vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als
Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu
öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 100 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und
Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstandenen Gebühren/
Kosten übernimmt.
21.Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung
endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.
22.Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlags. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus
dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlags:
a) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht,
wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
b) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung
gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen
aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist
nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen
nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Vertrag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
c) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten
berechnen.
d) Bei Chiffreanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden. Angebote von
Vermittlern auf Chiffreanzeigen werden nicht befördert.
e) Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen
und Leistung von Schadensersatz.
f) Anzeigenaufträge von Firmen des im Verbreitungsgebiet ansässigen Einzelhandels und Handwerks, worunter auch selbstständig
werbende Filialbetriebe fallen, werden zum Ortspreis berechnet. Voraussetzung für die Berechnung des Ortspreises ist, dass der
Auftrag ohne Einschaltung eines Werbemittlers oder einer Werbeagentur abgewickelt wird oder ein Abschluss getätigt wurde.
Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen von überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Insertion zentral verwaltet wird, sind keine ortsgebundenen Einzelhandelsgeschäfte im Sinne der Preisliste. Das Entscheidungsrecht darüber
hat ausschließlich der Verlag.
g) Ein Kollegenrabatt von zehn Prozent auf den Grundpreis wird nur bei Direkt-Anzeigenaufträgen gewährt.
h) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise
festzulegen.
i) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Dezember 2015
Parsberg Echo Verlag GmbH; Carl-Benz-Str. 11; D-82205 Gilching; Eingetragen beim Amtsgericht München HRB131816;
Geschäftsführer: Christian Bachschmid
Ausgaben | Verteilgebiete | Auflagenzahlen
Mediadaten Nr. 48 | 2016
Alling
1.000
Andechs850
Bachern180
Breitbrunn590
Buch300
Drößling95
Eching591
Fischen/
Aidenried323
Frieding350
Geisenbrunn490
Germering15.873
Gilching7.381
Hechendorf1.190
Herrsching4.168
Hochstadt342
Inning1.145
Meiling100
Pähl435
Puchheim Ort
905
Schlagenhofen117
Seefeld1.569
Unering130
Weßling/ Oberpf.
1.829
Widdersberg
185
Wörthsee2.209
Allmannshausen160
Aschering110
Aufkirchen357
Bachhausen160
Berg/ Leoni
754
Bernried860
Farchach150
Feldafing1.410
Hadorf140
Hanfeld100
Höhenrain460
Kempfenhausen300
Landstetten60
Leutstetten165
Machtlfing186
Maising130
Maxhöhe240
Mörlbach50
Niederpöcking176
Percha780
Perchting330
Pöcking**2.340
Seeshaupt975
Sibichhausen200
Söcking2.540
Starnberg6.026
Traubing544
Tutzing**3.570
Wangen251
Maxlried310
Oderding200
Peißenberg5.524
Berg90
Deutenhausen100
Eberfing515
Eglfing270
Etting160
Forst90
Haid125
Haunshofen180
Huglfing875
Jenhausen35
Magnetsried50
Marnbach200
Oberhausen385
Obersöchering350
Paterzell65
Polling930
Raisting725
Spatzenhausen120
Tankenrain15
Tauting82
Unterhausen360
Untersöchering90
Weilheim9.326
Wessobrunn250
Wielenbach825
Wilzhofen170
25 Orte
29 Orte
3 Orte
26 Orte
42.347
Auflage 42.347*
* Stand 11/2015
23.524
Auflage 23.524*
Buchendorf320
Gauting5.500
Gräfelfing4.048
Krailling2.240
Martinsried1.710
Oberbrunn80
Pentenried**310
Planegg2.970
Stockdorf1.603
Unterbrunn350
10 Orte
19.131
Auflage 19.131*
Auflage 6.034*
107.419 Gesamtauflage
6.034
16.383
Auflage 16.383*
** inkl. nicht namentlich aufgeführter Ortsteile
Datenannahme | Technische Angaben
Bitte beachten Sie folgende Richtlinien, damit Ihre Daten zu einem qualitativ
hochwertigen Druckergebnis umgesetzt werden können.
Druckverfahren: Zeitungs-Offset, Druckform: CTP.
 Druckvorlagen:
Datenformat:
Bitte übermitteln Sie PDF- oder EPS-Dateien mit eingebetteten Schriften.
Bitte verwenden Sie aus Qualitätsgründen nicht den „PDF-­Writer“.
Verwenden Sie als Distiller-Einstellung den Standard PDF/X1a oder PDF/X3.
Dokument:
Legen Sie das Dokumentenformat im Layoutprogramm in der Größe der gebuchten Anzeige an. Bitte geben Sie Ihre Anzeige ohne Anschnitt, Beschnittmarken und
Passkreuze aus. Die Mindestlinien­stärke sollte 0,5 Punkt betragen. Ihre Überfüllungs- bzw. Überdrucken-Einstellungen werden von uns nicht verändert.
Bilder:
Generell sollten alle Bilder nach der ISO-Norm 12647-3 separiert werden.
Die entsprechenden ICC Profile ISOnewspaper26v4.icc (Farbprofil) und
ISOnewspaperv4_gr.icc (Graustufenprofil) erhalten Sie unter www.ifra.de.
Bitte verwenden Sie keine Pantone-Farben, DCS-Formate, JPEG-Komprimierung,
RGB/Lab-Bilder und Duplexbilder mit Sonderfarben.
200 dpi bei Farb- und Graustufenbildern, 800 dpi bei Strichzeichnungen
Farben:
CMYK, keine Schmuckfarben, Vierfarbseparation nach ISO 2846-2 Farbstandard
(bekannt als „Euroskala“) und ISO 12647-3:2005 Zeitungsprozessstandard
Farbaufbau:
Maximal 240%
Schriften:
Mindestgröße 6 Punkt. Keine Serifenschriften in negativen und gerasterten
Flächen verwenden. Keine Schriften in Pixel umwandeln.
QR-Code Anwendung:
Die Darstellung von QR-Codes (Quick Response-Codes) in Anzeigen muss im
schwarz/weiß-Modus erfolgen!
Hinweis:
Office Dateien (z.B. Word, Excel, Power-Point) sind für den Druckprozess nicht
geeignet.
 Daten-Anlieferung:
Datech GmbH
E-Mail
FTP
[email protected]
Zugangsdaten auf Anfrage beim Verlag.
Mediadaten Nr. 48 | 2016
 Parsberg Echo,
Starnberger Anzeiger/ Würmtal Echo
Satzspiegel:
325 mm hoch, 233 mm breit
Grundschrift:
8 Punkt Helvetica
Spaltenzahl /Spaltenbreite: 5 x 45 mm
Druckverfahren:
Rollenoffset; 1 Seite umfasst 1.625 mm
Autotypien: bis 34er Raster
Kleinste Format­anzeige: 1-spaltig/20 mm
 Weilheimer Echo/Peißenberger Echo
Satzspiegel: 355 mm hoch (ohne Paginierung),
370 mm hoch (mit Paginierung),
265,5 mm breit
Grundschrift:
8 Punkt Helvetica
Spaltenzahl / Spaltenbreite: 6 x 43 mm
Druckverfahren: Rollenoffset; 1 Seite umfasst 2.220 mm
Autotypien: bis 34er Raster
Kleinste Format­anzeige: 1-spaltig/20 mm
Anschrift / Kontakt:
PARSBERG ECHO Verlag GmbH
Carl-Benz-Straße 11
82205 Gilching
Postfach 1350
Telefon 0 81 05 / 38 44 44
Telefax 0 81 05 / 38 44 55
Internetwww.parsbergecho.de
E-Mail:[email protected]
82319 Starnberg
Telefon 0 81 51 / 9 98 98 88
Telefax 0 81 51 / 9 98 98 77
82362 Weilheim
Telefon 08 81 / 92 45 45-0
Telefax 08 81 / 92 45 45-11