Montageanleitung ECHO Spannbeton

ECHO Spannbeton-Hohlplatten
Montageanleitung
ECHO Spannbeton-Hohlplatten
ECHO Betonfertigteile GmbH
Eurotec-Ring 15
D-47445 Moers
Stand: 12/2015
T +49 2841 8890310
F +49 2841 8890312
[email protected]
FA Osnabrücker Land
Steuer-Nr. 65/201/44901
Ust-ID-Nr. DE177797132
Commerzbank AG
IBAN DE49 3424 0050 0352 1051 00
BIC COBADEFFXXX
Geschäftsführer
Dirk Küßner
HRB Kleve 13730
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ECHO Spannbeton-Hohlplatten
Montageanleitung
In dieser Montageanleitung finden Sie Hinweise zur ordnungsgemäßen Verlegung von ECHO
Spannbeton-Hohlplatten.
Stellen Sie sicher, dass alle mit der Verlegung und Montage betrauten Personen mit dem Inhalt dieser
Montageanleitung sowie der Betriebsanleitung für Montagetraversen vertraut sind.
Allgemeine Sicherheitsvorschriften:
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Der Ausführende ist für die Einrichtung und Einhaltung der gesetzlich erforderlich
Sicherheitsmaßnahmen im Sinne der Unfall-Verhütungs-Vorschriften verantwortlich.
Das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (Helm, Handschuhe, Sicherheitsschuhe…) sowie
die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Absturzsicherungsmaßnahmen ist obligatorisch.
Sämtliche Hebevorrichtungen der Firma ECHO sind ausschließlich für das Heben und Verlegen von
ECHO Spannbeton-Hohlplatten bestimmt. Jede andere Nutzung dieser Hebemittel ist untersagt.
Alle Personen, die am Verlegen der Deckenelemente beteiligt sind, sind vorab entsprechend
einzuweisen.
Das Anschlagen von Lasten darf ausschließlich von Personen durchgeführt werden, die damit
vertraut und mindestens 18 Jahre alt sind.
Es dürfen sich zu keiner Zeit Personen unter den freischwebenden Lasten aufhalten.
In unmittelbarer Umgebung des Hebe-, Transport- und Verlegevorgangs dürfen keine anderen
Aktivitäten durchgeführt werden.
Die ECHO Spannbeton-Hohlplatten sind ausschließlich horizontal zu transportieren.
Auf den ECHO Spannbeton-Hohlplatten dürfen weder lose Gegenstände, noch Personen
transportiert werden.
Während des Verlegevorganges ist der visuelle Kontakt zwischen den Verlegern und dem
Kranführer stets obligatorisch.
Elemente, die mit Transportankern versehen sind, dürfen nicht mit der Hebezange gezogen
werden.
Hinweis:
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Die Vorhaltung eines Kranes gehört nicht zu den Leistungen der Firma ECHO.
Bei der Auslegung des Kranes sind die Schwenkabstände zum Einbau- bzw. Abnahmeort unter
Beachtung der Eigengewichte der ECHO Spannbeton-Hohlplatte zuzüglich der Montagetraverse zu
berücksichtigen.
BEACHTEN SIE ZUSÄTZLICH AUCH DIE BETRIEBSANLEITUNG
MONTAGETRAVERSEN FÜR ECHO SPANNBETON-HOHLPLATTEN
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Transport und Lagerung
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Die An- und Zufahrtswege zur Baustelle bzw. zur Eintladestelle müssen bauseitig für ein Befahren
und Rangieren eines LKW mit Auflieger mit starren Achsen (Länge ca. 18 m, zul. Gesamtgewicht
40 to) vorbereitet und unterhalten werden.
Der LKW-Fahrer hat das Recht, Nachbesserungen zu fordern bzw. die Einfahrt zu verweigern.
Die Kranstandfläche ist freizuhalten. Die Abstützpunkte für die Kranstützen müssen ausreichend
befestigt sein. Der Kran ist bauseitig zu stellen.
Im Falle einer Zwischenlagerung sind die ECHO Spannbeton-Hohlplatten an den Plattenenden auf
jeweils senkrecht übereinanderliegenden Stapelhölzer abzulegen. Der Lagerplatz muss bauseitig
eben, ausreichend befestigt und tragfähig vorgehalten werden.
Sicherheit
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Der Auftraggeber ist für die Einrichtung und Einhaltung der gesetzlich erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen im Sinne der Unfall-Verhütungs-Vorschriften verantwortlich.
Bei der Montage dürfen sich zu keiner Zeit Personen unter der freischwebenden Last aufhalten.
Kontrollieren Sie vor dem Verlegen das Hebewerkzeug auf eventuelle Beschädigungen und/oder
Verformungen. Bei Schäden am Hebezeug ist die Montage sofort zu stoppen und Kontakt mit
ECHO aufzunehmen.
Kontrollieren Sie vor dem Verlegen die ECHO Spannbeton-Hohlplatten auf eventuelle
Beschädigungen und/oder Risse. Bei Schäden an den Platten ist die Montage sofort zu stoppen und
Kontakt mit ECHO aufzunehmen.
Bei Reklamationen ist ECHO telefonisch sofort, aber innerhalb von 48 Stunden auch schriftlich zu
verständigen.
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Deckenauflager
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Mindestauflagertiefen nach Zulassung Z-15.10-276 bzw. DIN EN 1992-1-1, 10.9.5 beachten.
Die geplante Auflagertiefe entnehmen Sie bitte der Angabe auf dem Verlegeplan.
Werden diese Bedingungen unterschritten, kontaktieren Sie bitte die technische Abteilung von
ECHO.
Die Deckenauflager müssen planeben, ausreichend gehärtet, sowie tragfähig sein.
Zur Lastzentrierung bzw. zum Ausgleich kleiner Unebenheiten ist ein Elastomerlager bzw.
Mörtelbett vorzusehen.
Nicht aufliegende Plattenteile in Auflagerbereichen, insbesondere durch die Überhöhung bei
Längsauflagerung, sind mit kriecharmen Mörtel zu unterfüllen.
Öffnungen im Auflagerbereich (Türen, Fenster, Wanddurchbrüche mit OK Wanddurchbruch = UK
Decke, usw.) sind mit geeigneten Auflagerkonstruktionen (Bemessung und Lieferung hiervon
erfolgen durch den Hauptstatiker) zu überspannen, so dass die ECHO Spannbeton-Hohlplatten
vollflächig aufliegen.
Verlegung
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Auf dem Auflager die Lage der einzelnen ECHO Spannbeton-Hohlplatten, besonders der
Passplatten, anzeichnen.
Die Deckenelemente sind stumpf zu stoßen, dürfen jedoch niemals mit den Kanten aufeinander
verlegt werden.
Die ECHO Spannbeton-Hohlplatten (und ggf. die Ringankerbewehrung) dürfen nur nach den
aktuellen, zur Produktion und Ausführung freigegebenen Montageplänen von ECHO verlegt
werden.
ECHO Spannbeton-Hohlplatten werden mit einer Traverse versetzt, die Betriebsanleitung
Montagetraversen ist zwingend zu beachten. Passplatten können nicht mittels der Hebezangen
versetzt werden. Hierfür sind werkseitig Kugelkopfanker eingebaut die mittels an der Traverse
angebrachter Gehänge gezogen werden können.
Weitere Gurte und/oder Ketten werden nicht von ECHO mitgeliefert.
Stemmarbeiten an den ECHO Spannbeton-Hohlplatten sind grundsätzlich untersagt.
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Überhöhung / Ausrichten der Decke
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Die Auflager der ECHO Spannbeton-Hohlplatten müssen eben und glatt sein, sie sind vor der
Montage auf Höhenunterschiede zu kontrollieren und ggf. auszugleichen.
Aufgrund der Vorspannung weisen die ECHO Spannbeton-Hohlplatten i.d.R. eine Überhöhung auf.
Eventuelle Überhöhungsunterschiede sind während der Montage vor dem vergießen der Fugen
durch Aufbringen einer Last (hierbei max. zulässige Belastung nicht überschreiten) bzw. durch
Unterstützen mittels Spindelstützen auszugleichen.
Ringanker- und Fugenverguss
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Vergussbeton: schwindarmer Beton, mind. C20/25 bzw. nach Statik,
Körnung 0/8.
Ringanker- und Fugenbewehrung genau nach Montageplan einlegen.
Fugen gut vornässen.
Vergussbeton einbringen und gut verdichten.
Nach dem Betonieren die Unterseiten auf austretende Zementschlämme kontrollieren und ggf.
säubern.
Nachbehandlung
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Bis zur Erhärtung des Fugenverguss (2-3 Tage) sollte der Vergussbeton vor Austrocknung
geschützt werden (annässen oder abdecken).
Die Decke ist erst nach ausreichender Aushärtung des Vergussbetons voll zu belasten.
Schwere Lasten, wie z.B. Steinpaletten, sind möglichst nur im Auflagerbereich zu platzieren
(hierbei max. zulässige Belastung nicht überschreiten).
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Nachträgliche Arbeiten
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Nachträgliche Durchbrüche dürfen nur nach Rücksprache und ggf. nach statischer Überprüfung
und Freigabe durch ECHO bauseitig erstellt werden.
Stemmarbeiten an den ECHO Spannbeton-Hohlplatten sind grundsätzlich untersagt.
Nachträgliche Bohrungen zum Setzen von Dübeln sind ausschließlich im mittleren Bereich der
Hohlkammern zulässig. Es sind bauaufsichtlich zugelassene Hohlraumdübel für SpannbetonHohlplatten zu verwenden.
Entwässerungslöcher
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Zur Vermeidung von Frost- und Wasserschäden sind ca. 1,0 m vom Plattenrand entfernt in
jedem Hohlraum Entwässerungslöcher vorgebohrt. Diese sind bauseitig auf ihre Wirksamkeit zu
kontrollieren und müssen ggf. bauseitig an der Unterseite offen gehalten werden.
Wenn sichergestellt ist, dass keine Feuchtigkeit mehr in die Hohlkammern eindringen bzw.
austreten kann, können bzw. müssen die Entwässerungslöcher bauseits geschlossen werden.
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