Die Marktgemeinde Burghaun möchte, gemäß den Zielen des Bundes, eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s und mehr bis zum Jahr 2018 erreichen. Als ersten Schritt des Erschließungsprojekts wird gemäß der „Rahmenregelung der Bundesregierung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung“, nachfolgend NGA-Rahmenregelung genannt, ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Dazu werden alle Netzbetreiber gemäß §4 NGA-Rahmenregelung aufgefordert, ihre aktuelle Versorgung im Download und Upload sowie die Ausbaupläne für die nächsten drei Jahre im Gebiet der Marktgemeinde Burghaun offenzulegen und außerdem mitzuteilen, ob der Aufbau eines NGA-Netzes innerhalb des relevanten Zeitraums durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird. Das zukünftige Projektgebiet umfasst folgende Ortsteile/Bereiche der Marktgemeinde Burghaun: · Langenschwarz, Hechelmannskirchen, Großenmoor und Schlotzau, sowie vereinzelte Straßenzüge im Versorgungsgebiet 06652 · Gewerbegebiet „Am Grubener Weg“, Gewerbegebiet „Gänsacker“ · Fachklinik Neue Rhön – ehemals Mahlertshof · Weiler Hartmannshöhe, Weiler Klausmarbach · Sippelsmühle u. Gebhardsmühle (Langenschwarz), Untere Mühle (Steinbach), Rainmühle, Oberrainmühle u. Vockenmühle (Rothenkirchen) Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen verpflichten sich, soweit noch nicht erfolgt, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas des Bundes mitzuteilen. Gleichzeitig erklären sich die Unternehmen einverstanden, ihre vorhandenen Infrastrukturen in einem späteren Auswahlverfahren zur Nutzung freizugeben. Hinweis auf die GIS-Nebenbestimmungen des Bundes und die Notwendigkeit diese zu erfüllen, um deutlich zu machen, dass der Bund hier als „Förderer“ die Spielregeln bestimmt Folgende Angaben bzw. Erklärungen würden wir gerne von Ihnen erhalten: Ist-Versorgung: Welche Gemarkungen der Marktgemeinde Burghaun werden durch Ihr Unternehmen mit schnellem Internet versorgt? Bitte präzisieren Sie Ihre Versorgungsleistung (prozentual bezogen auf die Anzahl der Haushalte) auf Gemarkungsebene bezogen auf und geben Sie dabei an, ob Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s und 50 Mbit/s im Download erreicht werden. Sofern die genannten Mindestbandbreiten nicht erzielt werden, geben Sie bitte an, welche geringeren Bandbreiten erreicht werden. Bitte beachten Sie bei Ihrer Beantwortung außerdem die folgenden Klarstellungen. - Bietet Ihr Unternehmen Breitbanddienste auf Basis von Mobilfunk (LTE, …) oder einer WLAN / WIMAX-Funklösung oder ähnlichen technischen Standards an, wird eine grafische Darstellung der Versorgungslage in Bezug auf die zuverlässige Erreichung von 30/50 Mbit/s für alle Haushalte im Download im ESRI Shape Format gefordert - Bietet Ihr Unternehmen Breitbanddienste auf Basis einer Kabelverzweigererschließung an, wird eine Auflistung der erschlossenen KVZ gefordert Ausbauabsichten: Plant Ihr Unternehmen in den nächsten 36 Monaten einen Breitbandausbau unter Gewährleistung der genannten Bandbreiten ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel? Sofern ein solcher Breitbandausbau geplant, in welchen Gemarkungen/Teilgebieten wird dieser stattfinden? Wenn Ihr Unternehmen eine Erschließung plant, reichen Sie bitte eine kurze Beschreibung Ihres Projektes ein. - Plant Ihr Unternehmen Breitbanddienste auf Basis von Mobilfunk (LTE, …) oder einer WLAN / WIMAX-Funklösung oder ähnlichen technischen Standards, wird eine grafische Darstellung der Versorgungslage in Bezug auf die zuverlässige Erreichung von 30/50 Mbit/s für alle Haushalte im Download im ESRI Shape Format gefordert - Plant Ihr Unternehmen eine Erschließung von Kabelverzweigern, wird eine Auflistung der KVZ, die mit aktiver Technik erschlossen werden, sowie im Falle einer Schalterverteiler- oder SOL-Lösung, diejenigen Kabelverzweiger, bei denen es bei einer weiteren Erschließung eventuell Restriktionen gibt. Für alle Angaben sind folgende Informationen gefordert: KVZ-ID, Ortsnetzkennzahl, Anschlussbereich, Adresse = Koordinate. Bitte präzisieren Sie die geplante Zielerreichung von 30/50 Mbit/s grafisch (ESRI-Shape) und prozentual bezogen auf die Haushalte. Sofern die genannten Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s und 50 Mbit/s nicht erzielt werden, geben Sie bitte an, welche geringeren Bandbreiten erreicht werden Sollte Ihr Unternehmen die Absicht eines Netzausbaus auf NGA-Niveau innerhalb des 3-Jahreszeitraums mitteilen, kann die Marktgemeinde Burghaun einen Unternehmensplan nebst einem detaillierten Zeitplan für den Netzausbau sowie Belege für adäquate Finanzierung oder sonstige Nachweise fordern, die belegen, dass die geplanten Investitionen glaubhaft und plausibel sind. Die Marktgemeinde Burghaun behält sich vor, die mitgeteilten Ausbaupläne vertraglich mit dem Anbieter zu fixieren (Abschluss einer Vereinbarung zur verbindlichen Fixierung des Ausbauvorhabens). Im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung würde sich die Marktgemeinde Burghaun im Gegenzug verpflichten, dort, wo Sie als privatwirtschaftlicher Anbieter die Versorgung sicherstellen bzw. sicherstellen werden, keine Aktivitäten zu entfalten. Sinn der vorliegenden Markterkundung ist es, die beihilferechtlichen sowie gegebenenfalls förderrechtlichen Voraussetzungen für eine etwaige mit öffentlichen Mitteln geförderte Breitbandausbaumaßnahme herbeizuführen. Abhängig von den Ergebnissen der Markterkundung wird entschieden werden, ob und inwieweit eine geförderte Ausbaumaßnahme in Betracht kommt. Mit der vorliegenden Markterkundung ist keine Pflicht zur Beschaffung von Leistungen verbunden. Bei der vorliegenden Markterkundung handelt es sich nicht um ein förmliches Ausschreibungsverfahren nach den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. sonstigen Vorschriften des förmlichen Vergaberechts.
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