Förderrichtlinien Kultur-, Sport-, Hochschulgruppen- und Nachhaltigkeitsförderung Gefördert werden: - - Studierende, studentische Gruppen und studentische Initiativen, die im Bereich Kultur Veranstaltungen planen, organisieren und durchführen. studentische Sportler/innen oder studentische Sportgruppen, die an Sportveranstaltungen teilnehmen oder diese organisieren möchten. Hochschulgruppen der Universität Oldenburg, die Veranstaltungen planen, organisieren und durchführen. Dabei werden insbesondere politische, soziale, kulturelle, nachhaltige und sportive Angebote gefördert. Auch die Gründung einer Hochschulgruppe kann unterstützt werden. Studierende, studentische Gruppen und studentische Initiativen, die Veranstaltungen zum Thema Nachhaltigkeit planen, organisieren und durchführen. Hierbei können Teilnahmegebühren, Unterkunft, Verpflegung, angemessene Reisekosten (siehe Reisekostenvorschrift), notwendige Anschaffungen und Zuschüsse zur Organisation einer Veranstaltung bzw. der Gründung einer Hochschulgruppe erstattet werden. Bewerbungen können bis zum 15.3., 15.6., 15.9. und 15.12. des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Hierbei ist es möglich 6 Monate rückwirkend und 6 Monate vorwirkend Förderungen zu beantragen. Sofern möglich sind vorwirkende Bewerbungen erwünscht und können ggf. bevorzugt behandelt werden. Über die Förderung entscheidet anschließend ein Gremium bestehend aus dem Referenten für Kultur, Sport und Hochschulgruppenförderung, dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit und der AStA-Sprecherin. Das Gremium kann den Antrag annehmen, ablehnen, überarbeiten lassen, bis zu dem nächsten Bewerbungszeitraum verschieben oder bis zu dem nächsten Bewerbungszeitraum verschieben und überarbeiten lassen. Folgende Förderkriterien sind auschlaggebend: - Unmittelbarer Bezug zur Studierendenschaft Oldenburg oder der Region Oldenburg (Ausnahme Kooperationsprojekte mit Niedersachsen) - Klare Einschränkung, aus der ersichtlich wird, dass die Mittel nur dort eingesetzt werden können, wofür sie bestimmt sind - Engagement des Antragsstellers oder der antragsstellenden Gruppe, bzw. Initiative (Motivationsschreiben) - Größe der Gruppe - Förderkonzept (vernünftige und angemessene Finanzplanung) - Nachhaltigkeit der Förderung - Außenwirkung für die Studierendenschaft - Bedarf eines Zuschusses - Andere Förderer und Fördermittel Auf Publikationen vom AStA geförderter Projekte ist das AStA-Logo aufzuführen. Nicht gefördert werden: - Nicht gefördert werden1: Sportarten mit Tieren, bei denen Tierquälerei stattfindet Sportarten mit Waffen, bei denen Schusswaffen auf Lebewesen gerichtet werden Projekte mit verfassungswidrigen und fragwürdigen Absichten und/oder mit gegen die Verfassung agierenden Initiator/innen2 Teilnahmen an Veranstaltungen bei denen die Teilnehmer/innen Kreditpunkte der Uni erwerben können Projekte mit rassistischen, sexistischen, antisemitischen, antiziganistischen, gewaltvollen oder diskriminierenden Absichten einer anderen Art Das Förderbudget für die Bereiche Kultur, Sport und Hochschulgruppen beträgt in einem Haushaltsjahr des AStAs zum jeweiligen Fördertermin mindestens 1500 Euro (sofern genügend förderungswürdige Anträge eingegangen sind). Das Förderbudget für den Bereich Nachhaltigkeit beträgt in einem Haushaltsjahr des AStA zum jeweiligen Fördertermin mindestens 1000 Euro (sofern genügend förderungswürdige Anträge eingegangen sind). Über das Haushaltsjahr des AStAs ist es dem Antragssteller oder der antragsstellenden Gruppe, bzw. Initiative möglich Förderungen bis zu einem Gesamtwert von 500 Euro zu beantragen. Die Bewerbung (bestehend aus dem Motivationsschreiben, dem Förderkonzept und dem Fragenkatalog plus Anhang) ist an den Referenten für Kultur, Sport und Hochschulgruppenförderung zu richten. Diese kann per Mail, per Fax, per Post oder persönlich in Schriftform übersandt werden. Zu der Bewerbung gehört auch noch ein persönliches Gespräch, welches durch das Referat anberaumt werden kann. Auszahlung: Die Fördergelder werden gegen den Nachweis der Verwendung und deren Prüfung ausgezahlt. Hieraus muss im Detail ersichtlich sein, wofür welche zugesicherten Gelder verwendet wurden. Zudem ist für das geförderte Projekt ein Resümee anzufertigen, in dem die geförderte Veranstaltung reflektiert und dargestellt wird. Reuegelder bei Nichtantreten sind selbstverständlich selbst zu zahlen. Zu Überweisungszwecken sind dem Referat die notwendigen Kontodaten zu übermitteln. Dringlichkeit: Neben den Fördertöpfen für die einzelnen Bereiche, gibt es noch den Dringlichkeitsfördertopf. Über die finanzielle, inhaltliche und organisatorische Dringlichkeit des jeweiligen Antrages entscheidet das Gremium vorab. Dringlichkeitsanträge werden gesondert in der AStA-Sitzung behandelt. Hierfür ist ein eigenes Förderbudget veranschlagt. Betrifft Anträge, die mehr als 5 Monate rückwirkend gestellt werden: Sollte ein Antrag mehr als fünf Monate rückwirkend gestellt werden und Erstattungen gemäß der Reisekostenvorschrift des AStA der Carl von Ossietzky umfassen, so ist der Antrag als ein inhaltlicher Dringlichkeitsantrag zu sehen. Dieser Antrag muss so schnell wie möglich bearbeitet und Unterlagen hierfür schnellstmöglich eingereicht werden. Bis spätestens 5 Monate und 2 Wochen nach Veranstaltungstermin müssen alle Unterlagen zur Erstattung vorliegen, damit eine Auszahlung der gewährten Zuschüsse möglich ist. Eine spätere Abrechnung ist nicht möglich. Daher sind die hierfür gesetzten Fristen unbedingt einzuhalten. 1 Im Zweifelsfall entscheidet die AStA-Sitzung über die Legitimität einer Projektförderung im Sinne dieser Rahmenbedingungen. 2 Dies bedeutet auch, dass Projekte, die selbst nicht unter diese Beschreibung fallen, denen sich aber verfassungsfeindliche Gruppierungen oder Personen anschließen, gegebenenfalls gefördert werden können, da die Intention der Projekte im Vordergrund steht. Betrifft Anträge, die Demonstrationen umfassen und in das Referat für Kultur, Sport und Hochschulgruppenförderung fallen: Sollte ein Antrag eine Demonstration umfassen, so ist er als ein inhaltlicher und organisatorischer Dringlichkeitsantrag zu sehen. Die Dringlichkeit ist vom Gremium (siehe Förderrichtlinien) zu bestätigen und der Antrag in der AStA-Sitzung zu behandeln.
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