Kooperation Schule-Kultur

Stadt Karlsruhe
Kulturamt – Kulturbüro
INFORMATION
KOOPERATION SCHULE – KULTUR
Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden
im Rahmen von Betreuungsangeboten
INFORMATION KOOPERATION SCHULE – KULTUR
EINFÜHRUNG
Kulturelle Bildung ist Teil einer umfassenden Grundbildung des
Menschen. Sie dient der Entfaltung individueller expressiver
Bedürfnisse und Interessen, der Tradierung kultureller und
musisch-ästhetischer Praktiken und ermöglicht die aktive
Beteiligung am kulturellen Leben. Von der UNESCO wird
kulturelle Bildung als ein Menschenrecht definiert, das dazu
befähigen soll, den eigenen kulturellen Interessen zu folgen,
künstlerisch-ästhetische Wahrnehmung zu entwickeln und am
kulturellen Leben teilzunehmen (vgl. Weltkonferenz Kulturelle
Bildung in Lissabon im März 2006).

Angemessene Kosten

Einhaltung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, um gem.
§ 1KiSchG das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu
schützen und ihre körperliche, geistige und seelische
Entwicklung zu fördern.

Inklusion, Integration, Geschlechtergerechtigkeit
(Gender-Aspekte)
SCHULEN
Der Förderschwerpunkt liegt auf Projekten, die geeignet sind,
nachhaltige, neue Impulse in die Schule zu tragen.
ZIELE
Die Angebote im Rahmen dieser Kooperationen sind kein
Ersatz für Pflichtangebote der Schulen.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kulturelle Bildung,
durch sie wachsen sie in ihre Rolle als Verantwortungsträger
für die Kultur von morgen hinein. All dem möchte das Projekt
„Kultur und Schule“ Rechnung tragen, indem es Kooperationen
zwischen Schulen und Kultureinrichtungen finanziell unterstützt.
Dem Kulturamt ist zudem an der Unterstützung einzelner
Künstlerinnen und Künstler gelegen. Kulturelle Bildung fördert
die Schlüsselkompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Sie
schärft die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreativität
und Gestaltungsmöglichkeit, sie verhilft spielend zu Flexibilität,
sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit.
Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt.
Besonders gefördert werden Kooperationen mit mehreren
Schulen.
INHALT |
RAHMENBEDINGUNGEN |
QUALITÄTSKRITERIEN
ALLGEMEINE KRITERIEN

Künstlerische Qualität

Pädagogische Qualität

Entwicklungsrelevanz: soziale Kompetenz, Stärkung des
Selbstbewusstseins, Erschließung neuer Lebensräume

Nachhaltigkeit

Verbindlichkeit des Angebotes: Die Angebote finden von
Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit statt.

Kontinuität: Die Projekte sind über ein Schulhalbjahr
(18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine)
fest in den Schulalltag integriert und finden vorzugsweise
wöchentlich für eine oder zwei Schulstunde/n statt.
Räumliche und materielle Voraussetzungen werden von der
Schule verlässlich bereitgestellt.
Die Aufsichtspflicht liegt bei der Schule, eine verantwortliche
Lehrkraft wird genannt.
FINANZRAHMEN UND
VERGABEVERFAHREN
Für das Schuljahr 2016/17 stehen voraussichtlich 120.000 Euro
für Kooperationsmaßnahmen zwischen Schulen und
Kulturschaffenden bereit.
ANTRAGSVERFAHREN
Die Anträge können ausschließlich im Zeitraum vom
1. März bis spätestens 31. März 2016 digital mit dem
eingestellten Antragsformular „Kultur“ unter dem Link:
www.karlsruhe.de/kooperationen gestellt werden.
Schriftlich eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt!
Eine konkrete Projektbeschreibung mit Darstellung der
künstlerischen und pädagogischen Qualität der Arbeit ist
beizufügen.
Die Anträge können nur von Kooperationspartnerschaften
gestellt werden, die aus Kulturschaffendem/Kultureinrichtung
und einer Schule bestehen.
Schulen und Kulturschaffende können jeweils maximal zwei
Anträge, Kultureinrichtungen maximal drei Anträge einreichen.
Weitere Anträge werden nicht berücksichtigt!
KULTURAMT – KULTURBÜRO
Wird der Antrag bewilligt, verschickt das Kulturbüro
eine Kooperationsvereinbarung. Diese muss von dem
Tandem unterschrieben werden: Zum einen von der/dem
Kulturschaffenden/Kultureinrichtung, zum anderen von der
Schulleitung.
Der/die Kulturschaffende/Kultureinrichtung erstellt einen
Kostenplan. Darin enthalten sind:

Dauer einer Einheit in Unterrichtsstunden und Häufigkeit

Honorar pro Unterrichtsstunde (maximal 35 Euro)

Kosten für Sachmittel (Verbrauchsmaterial)

Honorar für Vor- und Nachbereitung des Gesamtprojektes

Einnahmen aus Dritt- und Eigenmitteln
VERGABEVERFAHREN
Über die Anträge und die Zuschusshöhe entscheidet eine
Fachjury unter Leitung des Kulturbüros.
ABSCHLUSS
Sollte das Projekt aus irgendeinem Grund wesentlich
verändert werden oder nicht stattfinden, sind die beiden
Akteure verpflichtet, das Kulturbüro unverzüglich darüber zu
informieren! Falls das Projekt nicht wie beantragt realisiert
wird, kann das Kulturbüro den Zuschuss ganz oder teilweise
zurückfordern.
Nach Beendigung des Projektes ist ein Verwendungsnachweis
vorzulegen. (Vordruck zum Herunterladen unter Stichwort
„Projektförderung“: www.karlsruhe.de/b1/kultur/
kulturfoerderung/foerderrichtlinien).
Über die Vergabe der Mittel wird der Kulturausschuss jährlich
informiert.
INFORMATION UND KONTAKT
Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Stadt Karlsruhe
Kulturamt – Kulturbüro
Karl-Friedrich-Straße 10
76133 Karlsruhe
In der Regel erfolgt eine Förderung in maximal zwei
aufeinander folgenden Schuljahren. Folgeanträge müssen
immer besonders begründet werden.
Manuela Kraski
Telefon: 0721 133-4072
E-Mail: [email protected]
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine Förderung auch im
dritten Jahr möglich, wenn die Finanzierung des Projektes zu
50 Prozent aus Drittmitteln gesichert ist und eine besondere
Begründung (Darstellung des Projektverlaufs) durch die
Schule vorliegt.
Christine Selensky
Telefon: 0152 53133667
E-Mail: [email protected]
Berücksichtigt werden vorrangig Projekte, welche die
Schule aufgrund ihrer besonderen inhaltlichen Impulse
eigenverantwortlich weiterführen möchte.
Die Auszahlung durch das Kulturbüro erfolgt in zwei Raten
zu Beginn des Schulhalbjahres an die Kulturschaffenden nach
Vorlage der unterschriebenen Kooperationsvereinbarung. Die
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderung des
Kulturbüros sind Bestandteil der Bewilligung.
Priorität haben verbindliche, in den Schulalltag integrierte
Projekte, die ohne die Finanzierung durch die Stadt nicht
möglich wären.
www.karlsruhe.de
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