Stadt Karlsruhe Kulturamt – Kulturbüro INFORMATION KOOPERATION SCHULE – KULTUR Kooperationen zwischen Schulen und Kulturschaffenden im Rahmen von Betreuungsangeboten INFORMATION KOOPERATION SCHULE – KULTUR EINFÜHRUNG Kulturelle Bildung ist Teil einer umfassenden Grundbildung des Menschen. Sie dient der Entfaltung individueller expressiver Bedürfnisse und Interessen, der Tradierung kultureller und musisch-ästhetischer Praktiken und ermöglicht die aktive Beteiligung am kulturellen Leben. Von der UNESCO wird kulturelle Bildung als ein Menschenrecht definiert, das dazu befähigen soll, den eigenen kulturellen Interessen zu folgen, künstlerisch-ästhetische Wahrnehmung zu entwickeln und am kulturellen Leben teilzunehmen (vgl. Weltkonferenz Kulturelle Bildung in Lissabon im März 2006). Angemessene Kosten Einhaltung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, um gem. § 1KiSchG das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern. Inklusion, Integration, Geschlechtergerechtigkeit (Gender-Aspekte) SCHULEN Der Förderschwerpunkt liegt auf Projekten, die geeignet sind, nachhaltige, neue Impulse in die Schule zu tragen. ZIELE Die Angebote im Rahmen dieser Kooperationen sind kein Ersatz für Pflichtangebote der Schulen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf kulturelle Bildung, durch sie wachsen sie in ihre Rolle als Verantwortungsträger für die Kultur von morgen hinein. All dem möchte das Projekt „Kultur und Schule“ Rechnung tragen, indem es Kooperationen zwischen Schulen und Kultureinrichtungen finanziell unterstützt. Dem Kulturamt ist zudem an der Unterstützung einzelner Künstlerinnen und Künstler gelegen. Kulturelle Bildung fördert die Schlüsselkompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Sie schärft die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreativität und Gestaltungsmöglichkeit, sie verhilft spielend zu Flexibilität, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit. Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt. Besonders gefördert werden Kooperationen mit mehreren Schulen. INHALT | RAHMENBEDINGUNGEN | QUALITÄTSKRITERIEN ALLGEMEINE KRITERIEN Künstlerische Qualität Pädagogische Qualität Entwicklungsrelevanz: soziale Kompetenz, Stärkung des Selbstbewusstseins, Erschließung neuer Lebensräume Nachhaltigkeit Verbindlichkeit des Angebotes: Die Angebote finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit statt. Kontinuität: Die Projekte sind über ein Schulhalbjahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulalltag integriert und finden vorzugsweise wöchentlich für eine oder zwei Schulstunde/n statt. Räumliche und materielle Voraussetzungen werden von der Schule verlässlich bereitgestellt. Die Aufsichtspflicht liegt bei der Schule, eine verantwortliche Lehrkraft wird genannt. FINANZRAHMEN UND VERGABEVERFAHREN Für das Schuljahr 2016/17 stehen voraussichtlich 120.000 Euro für Kooperationsmaßnahmen zwischen Schulen und Kulturschaffenden bereit. ANTRAGSVERFAHREN Die Anträge können ausschließlich im Zeitraum vom 1. März bis spätestens 31. März 2016 digital mit dem eingestellten Antragsformular „Kultur“ unter dem Link: www.karlsruhe.de/kooperationen gestellt werden. Schriftlich eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt! Eine konkrete Projektbeschreibung mit Darstellung der künstlerischen und pädagogischen Qualität der Arbeit ist beizufügen. Die Anträge können nur von Kooperationspartnerschaften gestellt werden, die aus Kulturschaffendem/Kultureinrichtung und einer Schule bestehen. Schulen und Kulturschaffende können jeweils maximal zwei Anträge, Kultureinrichtungen maximal drei Anträge einreichen. Weitere Anträge werden nicht berücksichtigt! KULTURAMT – KULTURBÜRO Wird der Antrag bewilligt, verschickt das Kulturbüro eine Kooperationsvereinbarung. Diese muss von dem Tandem unterschrieben werden: Zum einen von der/dem Kulturschaffenden/Kultureinrichtung, zum anderen von der Schulleitung. Der/die Kulturschaffende/Kultureinrichtung erstellt einen Kostenplan. Darin enthalten sind: Dauer einer Einheit in Unterrichtsstunden und Häufigkeit Honorar pro Unterrichtsstunde (maximal 35 Euro) Kosten für Sachmittel (Verbrauchsmaterial) Honorar für Vor- und Nachbereitung des Gesamtprojektes Einnahmen aus Dritt- und Eigenmitteln VERGABEVERFAHREN Über die Anträge und die Zuschusshöhe entscheidet eine Fachjury unter Leitung des Kulturbüros. ABSCHLUSS Sollte das Projekt aus irgendeinem Grund wesentlich verändert werden oder nicht stattfinden, sind die beiden Akteure verpflichtet, das Kulturbüro unverzüglich darüber zu informieren! Falls das Projekt nicht wie beantragt realisiert wird, kann das Kulturbüro den Zuschuss ganz oder teilweise zurückfordern. Nach Beendigung des Projektes ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. (Vordruck zum Herunterladen unter Stichwort „Projektförderung“: www.karlsruhe.de/b1/kultur/ kulturfoerderung/foerderrichtlinien). Über die Vergabe der Mittel wird der Kulturausschuss jährlich informiert. INFORMATION UND KONTAKT Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Stadt Karlsruhe Kulturamt – Kulturbüro Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe In der Regel erfolgt eine Förderung in maximal zwei aufeinander folgenden Schuljahren. Folgeanträge müssen immer besonders begründet werden. Manuela Kraski Telefon: 0721 133-4072 E-Mail: [email protected] Im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine Förderung auch im dritten Jahr möglich, wenn die Finanzierung des Projektes zu 50 Prozent aus Drittmitteln gesichert ist und eine besondere Begründung (Darstellung des Projektverlaufs) durch die Schule vorliegt. Christine Selensky Telefon: 0152 53133667 E-Mail: [email protected] Berücksichtigt werden vorrangig Projekte, welche die Schule aufgrund ihrer besonderen inhaltlichen Impulse eigenverantwortlich weiterführen möchte. Die Auszahlung durch das Kulturbüro erfolgt in zwei Raten zu Beginn des Schulhalbjahres an die Kulturschaffenden nach Vorlage der unterschriebenen Kooperationsvereinbarung. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderung des Kulturbüros sind Bestandteil der Bewilligung. Priorität haben verbindliche, in den Schulalltag integrierte Projekte, die ohne die Finanzierung durch die Stadt nicht möglich wären. www.karlsruhe.de © Stadt Karlsruhe | Layout: C. Streeck | Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier.
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