MINISTERIUM FÜR INTEGRATION PRESSESTELLE MEDIENINFORMATION 1. Juli 2015 Ministerrat beruft Karl-Heinz Karl Heinz Wolfsturm zur Ombudsperson für FlüchtFlüch lingserstaufnahme Erfahrener Mann mit Empathie aber auch nötiger Distanz zur FlüchtFlüch lingsverwaltung Der Ministerrat hat in seiner jüngsten Sitzung den ehemaligen Leiter der PolizeiPolize direktion Friedrichshafen, Karl-Heinz Karl Heinz Wolfsturm, für die Dauer von zwei Jahren zur Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme berufen. „An An uns werden viele Anliegen heran getragen, getragen, die außerhalb der Möglichkeiten und Zuständigkeiten der Flüchtlingsverwaltung liegen“, sagte Bilkay Öney, Öney Ministerin für Integration, am Mittwoch (1. Juli 2015) in Stuttgart. Stuttga Öney fügte fü hinzu: „Karl-Heinz Wolfsturm soll in seiner Rolle als Ombudsmann schnell und informell i Beschwerden den und Anregungen aufnehmen, aufnehmen damit Probleme in der FlüchtlingsFlüch erstaufnahme frühzeitig erkannt und gelöst werden können.“ können Karl-Heinz Wolfsturm lfsturm ist 61 Jahre alt, verheiratet und Vater von zwei erwachseerwachs nen Kindern. Er wohnt in Markdorf (Bodenseekreis) und wird ehrenamtlich vor Ort in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und auch im Ministerium für Integration, wo er eine eigene Geschäftsstelle Geschäftsstelle hat, arbeiten. Bis Dezember 2013 leitete Wolfsturm zehn Jahre lang die Polizeidirektion in Friedrichshafen. Seit 1. Januar 2014 ist er Pensionär. „Karl-Heinz Heinz Wolfsturm verfügt aufgrund seiner vielfältigen langjährigen BerufserBerufse fahrung über die methodische hodische und analytische Kompetenz, potenzielle MissstänMissstä de objektiv zu untersuchen und Vorschläge zur Abhilfe zu machen“, so Öney. Hinzu komme, dass er die Landesverwaltung gut kenne. Pressesprecher Christoph Häring • Thouretstr. 2 • 70173 Stuttgart • Telefon: 0711/33503-430 0711/33503 430 • Telefax: 0711/33503-444 0711/33503 E-Mail: [email protected] • Internet: www.integrationsministerium-bw.de www.integrationsministerium bw.de -2- Staatsrätin Gisela Erler, für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft zuständig, ergänzte: Sie habe Karl-Heinz Wolfsturm als Mann mit Empathie und der notwendigen Distanz zur Flüchtlingsverwaltung kennengelernt: „Er wird seine Unabhängigkeit als Ombudsmann nutzen und die Verwaltung und die Politik nicht schonen, wenn es sein muss“. Die Ombudsstelle für die Flüchtlingsaufnahme ist nach einer Entscheidung des Kabinetts Ansprech-, Mittler- und Unterstützungsstelle für Flüchtlinge und ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger in Fragen der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes. Die Ombudsstelle kann sich auch in Anliegen aus der Nachbarschaft von Erstaufnahmeunterkünften einschalten. Die Ombudsperson wird mit ihrer Geschäftsstelle, bestehend aus zwei Mitarbeitenden, beim Ministerium für Integration angesiedelt. Sie arbeitet ehrenamtlich und erhält eine Aufwandsentschädigung. Die Ombudsperson ist vom Ministerrat auf zwei Jahre bestellt und ausschließlich beratend tätig. Sie übernimmt keine hoheitlichen Aufgaben und entscheidet selbst über die Befassung mit Einzelfällen. Die Ombudsperson ist nicht weisungsgebunden. Sie erstellt für jedes Kalenderjahr einen Bericht über ihre Arbeit. Daneben wird in jedem Regierungsbezirk jeweils ein ehrenamtlicher Ansprechpartner vom jeweiligen Regierungspräsidium für die dortigen Landeserstaufnahmeeinrichtungen bestellt. Die Auswahl der vier Ansprechpartner erfolgt durch die Regierungspräsidien.
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