20150701 Ombudsstelle - Ökumenischen Fachstelle Asyl

MINISTERIUM FÜR INTEGRATION
PRESSESTELLE
MEDIENINFORMATION
1. Juli 2015
Ministerrat beruft Karl-Heinz
Karl Heinz Wolfsturm zur Ombudsperson für FlüchtFlüch
lingserstaufnahme
Erfahrener Mann mit Empathie aber auch nötiger Distanz zur FlüchtFlüch
lingsverwaltung
Der Ministerrat hat in seiner jüngsten Sitzung den ehemaligen Leiter der PolizeiPolize
direktion Friedrichshafen, Karl-Heinz
Karl Heinz Wolfsturm, für die Dauer von zwei Jahren
zur Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme berufen.
„An
An uns werden viele Anliegen heran getragen,
getragen, die außerhalb der Möglichkeiten
und Zuständigkeiten der Flüchtlingsverwaltung liegen“, sagte Bilkay Öney,
Öney Ministerin für Integration, am Mittwoch (1. Juli 2015) in Stuttgart.
Stuttga Öney fügte
fü
hinzu:
„Karl-Heinz Wolfsturm soll in seiner Rolle als Ombudsmann schnell und informell
i
Beschwerden
den und Anregungen aufnehmen,
aufnehmen damit Probleme in der FlüchtlingsFlüch
erstaufnahme frühzeitig erkannt und gelöst werden können.“
können
Karl-Heinz Wolfsturm
lfsturm ist 61 Jahre alt, verheiratet und Vater von zwei erwachseerwachs
nen Kindern. Er wohnt in Markdorf (Bodenseekreis) und wird ehrenamtlich vor
Ort in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und auch im Ministerium für
Integration, wo er eine eigene Geschäftsstelle
Geschäftsstelle hat, arbeiten. Bis Dezember 2013
leitete Wolfsturm zehn Jahre lang die Polizeidirektion in Friedrichshafen. Seit 1.
Januar 2014 ist er Pensionär.
„Karl-Heinz
Heinz Wolfsturm verfügt aufgrund seiner vielfältigen langjährigen BerufserBerufse
fahrung über die methodische
hodische und analytische Kompetenz, potenzielle MissstänMissstä
de objektiv zu untersuchen und Vorschläge zur Abhilfe zu machen“, so Öney.
Hinzu komme, dass er die Landesverwaltung gut kenne.
Pressesprecher Christoph Häring • Thouretstr. 2 • 70173 Stuttgart • Telefon: 0711/33503-430
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Staatsrätin Gisela Erler, für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft zuständig,
ergänzte: Sie habe Karl-Heinz Wolfsturm als Mann mit Empathie und der notwendigen Distanz zur Flüchtlingsverwaltung kennengelernt: „Er wird seine Unabhängigkeit als Ombudsmann nutzen und die Verwaltung und die Politik nicht
schonen, wenn es sein muss“.
Die Ombudsstelle für die Flüchtlingsaufnahme ist nach einer Entscheidung des
Kabinetts Ansprech-, Mittler- und Unterstützungsstelle für Flüchtlinge und ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger in Fragen der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des
Landes. Die Ombudsstelle kann sich auch in Anliegen aus der Nachbarschaft
von Erstaufnahmeunterkünften einschalten.
Die Ombudsperson wird mit ihrer Geschäftsstelle, bestehend aus zwei Mitarbeitenden, beim Ministerium für Integration angesiedelt. Sie arbeitet ehrenamtlich
und erhält eine Aufwandsentschädigung. Die Ombudsperson ist vom Ministerrat
auf zwei Jahre bestellt und ausschließlich beratend tätig. Sie übernimmt keine
hoheitlichen Aufgaben und entscheidet selbst über die Befassung mit Einzelfällen. Die Ombudsperson ist nicht weisungsgebunden. Sie erstellt für jedes Kalenderjahr einen Bericht über ihre Arbeit.
Daneben wird in jedem Regierungsbezirk jeweils ein ehrenamtlicher Ansprechpartner vom jeweiligen Regierungspräsidium für die dortigen Landeserstaufnahmeeinrichtungen bestellt. Die Auswahl der vier Ansprechpartner erfolgt durch die
Regierungspräsidien.