Skiclub „Flotte Bretter“ Staufenberg e.V. Michael Werner / Peter Steuernagel 1. Vorsitzender / 1. Rechner Beethoverstr. 735460 Staufenberg Tel. 06406/73132 o. 06406/4362 Fax. 06406/2205 [email protected] 35460 Staufenberg, 06.03.2016 Skifreizeit Altenmarkt vom 02.–7. Januar 2017 Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr Sie haben Ihr Kind für die Skifreizeit des Skiclub „Flotte Bretter“ Staufenberg e.V. vom 02.01.17 – 07.01.17 in Altenmarkt/Österreich angemeldet. Da kein Erziehungsberechtigter bei dieser Fahrt dabei ist, müssen wir Ihnen noch einige Informationen und Hinweise bezüglich unserer Fahrtbedingungen mitteilen. Hierfür benötigen wir Ihre Einverständniserklärung, die wir als Anlage beigefügt haben und vor Fahrtantritt unterschrieben von Ihnen vorliegen haben müssen: 1.) Versicherungen Wir versichern dem Skiclub Flotte Bretter Staufenberg e.V., dass für die Dauer der Skifreizeit unser Kind im Rahmen einer Unfall-, Haftpflicht- und Zusatz-Auslandskrankenversicherung versichert ist. 2.) Haftungsbeschränkung Die vertragliche Haftung des Skiclub „Flotte Bretter“ Staufenberg e.V. ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt: - soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder - wenn der Skiclub für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden alleine wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von dem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Skiclub gegenüber dem Teilnehmer auf diese Vorschriften berufen. Skiclub Flotte Bretter Staufenberg e.V. – Skifreizeit Altenmarkt/Zauchensee vom 2.01.2017 bis 07.01. 2017 - www.flottebretter.de 3.) Wichtige organisatorische Hinweise: Unfall-, Haftpflicht-, Reisegepäck- und Zusatz-Auslandskrankenversicherung wurde für Kind wie gewünscht abgeschlossen / nicht abgeschlossen. Für diese Freizeit findet ein Vorbereitungstreffen statt, bei dem die organisatorischen und inhaltlichen Fragen besprochen werden. Der Skiclub „Flotte Bretter“ e.V. stellt nur bedingt Übungsleiter zur Verfügung. Das heißt, die Fahrtteilnehmer werden sich während der Zeit auch frei (ohne Betreuung) in dem Skigebiet bewegen können. Wir erwarten, daß der Skiclub rechtzeitig vor Fahrtantritt schriftlich über bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Gefährdungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sowie über die evtl. notwendige Einnahme von Medikamenten informiert wird. Bei grobem Fehlverhalten behält sich der Skiclub vor, den Teilnehmer/die Teilnehmerin, nach Rücksprache mit dem/der Erziehungsberechtigten, auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Bei Notfällen sollten der/die Erziehungsberechtigte(n) ständig für den Skiclub erreichbar sein. Daher bitten wir um Angabe von privater, geschäftlicher und mobiler Tel.-Nr. Mit freundlichen Grüßen Skiclub „Flotte Bretter“ Staufenberg e.V. Der Vorstand Skiclub Flotte Bretter Staufenberg e.V. – Skifreizeit Altenmarkt/Zauchensee vom 2.01.2017 bis 07.01. 2017 - www.flottebretter.de EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG Ich/Wir, ______________________________________________________ erklären, uns als Erziehungsberechtigte(r) von _____________________________________mit folgenden Versicherungs-, Haftungs- und organisatorischen Angelegenheiten einverstanden zu sein. Wir versichern dem Skiclub Flotte Bretter Staufenberg e.V., dass für die Dauer der Skifreizeit vom 02.01.2017 bis 07.01.2017, unser Kind im Rahmen einer Unfall-, Haftpflicht- und Zusatz-Auslandskrankenversicherung versichert ist. Die vertragliche Haftung des Skiclub „Flotte Bretter“ Staufenberg e.V. ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt - soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder - wenn der Skiclub für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden alleine wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von dem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Skiclub gegenüber dem Teilnehmer auf diese Vorschriften berufen. Der Skiclub stellt nur bedingt Übungsleiter oder Betreuungspersonal zur Verfügung. Hierdurch entsteht den Fahrtteilnehmern kein Haftungsanspruch wegen Verletzen der Aufsichtspflicht gegenüber dem Skiclub „Flotte Bretter“ Staufenberg e.V.. Unfall-, Haftpflicht- und Zusatz-Auslandskrankenversicherung, sowie Reisegepäckversicherung, wurden wie gewünscht abgeschlossen / nicht abgeschlossen (bitte nichtzutreffendes streichen). Für diese Freizeit findet ein Vorbereitungstreffen statt, bei dem die organisatorischen und inhaltlichen Fragen besprochen werden. Wir erwarten, daß der Skiclub rechtzeitig vor Fahrtantritt schriftlich über bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Gefährdungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie über die evtl. notwendige Einnahme von Medikamenten informiert wird. Bei grobem Fehlverhalten behält sich der Skiclub vor, den Teilnehmer/die Teilnehmerin, nach Rücksprache mit dem/der Erziehungsberechtigten, auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Bei Notfällen sollten der/die Erziehungsberechtigte(n) ständig für den Skiclub erreichbar sein. Wir sind unter folgenden Telefonnummern erreichbar: Name: _____________________ _____________________ Tel.-priv. ________/____________ ________/_____________ Tel.-gesch. ________/____________ ________/_____________ Mobil: ________/____________ ________/_____________ ____________________________ (Ort, Datum) _________________________________________ (Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) Skiclub Flotte Bretter Staufenberg e.V. – Skifreizeit Altenmarkt/Zauchensee vom 2.01.2017 bis 07.01. 2017 - www.flottebretter.de
© Copyright 2025 ExpyDoc