Merkblatt Teilnahme Aktion 72 Stunden 2015 für GruppenleiterInnen

Ein Projekt der Schweizer Jugendorganisationen
und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände SAJV
10. – 13. September 2015
Merkblatt Teilnahme Aktion 72 Stunden 2015 für GruppenleiterInnen
Beachte:
Dieses Merkblatt enthält wichtige Informationen und verbindliche Vorgaben zu deinen Rechten und
Pflichten als GruppenleiterIn der Aktion 72 Stunden 2015.
Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars als GruppenleiterIn verpflichtest du dich, die Weisungen
der SAJV-Projektleitung zu befolgen und die Anweisungen und Vorgaben in diesem Merkblatt und im
Gruppenleitfaden Aktion 72 Stunden 2015 (vgl. Ziffer 2) einzuhalten.
Falls du Co-LeiterInnen einsetzt: Gib dieses Merkblatt sowie den Gruppenleitfaden Aktion 72 Stunden
2015 rechtzeitig vor Beginn der Aktion auch an alle Co-LeiterInnen ab! Co-LeiterInnen müssen sich
ebenfalls an die Weisungen der SAJV-Projektleitung, die Vorgaben im Merkblatt sowie des Gruppenleitfadens halten. Du bist für sie verantwortlich und musst sie entsprechend informieren, instruieren
und kontrollieren.
Hast du Fragen zum Merkblatt oder zum Gruppenleitfaden? Wende dich an deinen Loclead oder an die
SAJV-Projektleitung – sie helfen dir gerne weiter!
1.
Aufgaben und Verantwortung des/der GruppenleiterIn
Deine Aufgaben als GruppenleiterIn sind:
-
-
-
2.
die Planung, Organisation und Durchführung des Gruppenprojekts
die Information, Instruktion, Betreuung und Beaufsichtigung von Gruppenteil-nehmerInnen,
HelferInnen, Co-LeiterInnen und allen weiteren an deinem Gruppenprojekt beteiligten Personen
die Gewährleistung der Sicherheit aller am Projekt beteiligter Personen und der Allgemeinheit (z.B. durch Anbringen von Sicherheitsmassnahmen, Absperrungen etc. zur Absicherung
von Baustellen)
die Abgabe der Notfallkärtchen: diese werden dir von der SAJV-Projektleitung abgegeben.
Sie enthalten Anweisungen für das Vorgehen im Not- und Schadenfall. Du musst sie den
TeilnehmerInnen und den Co-LeiterInnen vor Beginn der Aktion 72 Stunden abgeben und erläutern.
Gruppenleitfaden Aktion 72 Stunden 2015, weitere verbindliche Vorgaben
Weitere Details zu deinen Aufgaben als GruppenleiterIn findest du im Gruppenleitfaden Aktion 72
Stunden 2015, welcher dir ab Februar 2015 zugestellt und auf www.72stunden.ch aufgeschaltet
wird.
Nutze den Gruppenleitfaden und lies ihn nach der Zustellung unbedingt sorgfältig durch! Er enthält u.a. Angaben zur Projektorganisation und weitere verbindliche Vorgaben für dein Gruppenprojekt (z.B. Daten und Zeitplan, Informationsaustausch, Kriterien für die Projektauswahl)!
3.
Vorlagen und Musterformulare, Aufbewahrung von Projektdokumenten
Die SAJV-Projektleitung stellt dir auf www.72stunden.ch (ab Februar 2015) verschiedene Vorlagen und Musterformulare zur Verfügung (z.B. Anmeldeformular für TeilnehmerInnen, TeilnehmerInnen-Liste, Projektvertrag, Mustervorlagen für Briefe an Eltern, Schulen, Projektgeber etc.)
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Die SAJV empfiehlt dir dringend, diese Vorlagen so wie aufgeschaltet zu verwenden – das gibt dir
die Sicherheit, an alles gedacht und alle nötigen Informationen aufgenommen oder kommuniziert zu haben. Bezüglich Verwendung der Vorlage für den Projektvertrag s. in Ziffer 5.
Bewahre alle wichtigen Dokumente - z.B. die Anmeldetalons der TeilnehmerInnen, die TeilnehmerInnen-Liste, den Projektvertrag, eine Kopie deiner eigenen Anmeldung als GruppenleiterIn
etc. – bis mindestens ein Jahr nach dem Ende der Aktion 72 Stunden auf.
4.
TeilnehmerInnen
Du bist dafür verantwortlich, dass sich die TeilnehmerInnen deiner Gruppe schriftlich bei dir
anmelden. Bei minderjährigen TeilnehmerInnen müssen die Eltern den Anmeldetalon unterschreiben.
Du führst eine TeilnehmerInnen-Liste nach der auf www.72stunden.ch aufgeschalteten Vorlage.
Du trägst dort alle verlangten Informationen ein und aktualisierst diese laufend.
Anmeldetalons und TeilnehmerInnen-Liste können von der SAJV-Projektleitung während und
auch nach der Aktion auf Verlangen eingesehen werden.
Weitere Informationen zur Teilnahme an der Aktion 72 Stunden 2015 bzw. zum Anmeldeprozedere findest du im Gruppenleitfaden Aktion 72 Stunden 2015 (vgl. Ziffer 2).
5.
Gruppenprojekte / Projektverträge
Wenn du für eine Organisation, Firma, Institution oder für eine Gemeinde ein Projekt umsetzt,
musst du in deinem Namen mit dem Projektgeber einen schriftlichen Projektvertrag abschliessen. Er dient deiner Absicherung! Die Vorlage dafür findest du ab Februar 2015 unter
www.72stunden.ch.
Für den Projektvertrag muss zwingend die aufgeschaltete Vorlage verwendet werden. Sie darf
weder abgeändert noch dürfen eigene bzw. andere Dokumente verwendet werden. Der Projektvertrag muss von dir und vom Projektgeber bzw. allen Projektgebern (falls es mehrere sind) unterschrieben werden.
Gegenüber dem Projektgeber und anderen Dritten (Sponsoren, Aktionsgöttis, HelferInnen etc.)
handelst du immer in eigenem Namen und nicht als Vertreter der SAJV beziehungsweise der
Projektleitung.
6.
Haftungsausschluss
Die SAJV, ihre Mitgliederorganisationen und die Locleads übernehmen keinerlei Haftung, Gewährleistung und Verantwortung bzw. bedingen sie diese - soweit gesetzlich zulässig - ausdrücklich weg für / im Zusammenhang mit:
-
Schäden, welche dir als GruppenleiterIn im Zusammenhang mit der Aktion entstehen oder
von dir als GruppenleiterIn verursacht werden, unabhängig vom Entstehungsgrund;
-
Schäden, welche einer anderen Person, Behörde oder Institution (z.B. TeilnehmerIn, Aktionsgötti, HelferIn, Sponsor, Projektgeber, Gemeinde, Benutzer des Projektergebnisses etc.) im
Zusammenhang mit deinem Gruppenprojekt bzw. der Aktion oder bei späterer Benutzung des
erstellten Projektergebnisses entstehen oder von solchen Personen oder Institutionen verursacht werden, unabhängig vom Entstehungsgrund;
-
Ansprüchen einer Person, Behörde oder Institution aus vertraglichen Pflichten, die von dir
oder anderen am Gruppenprojekt beteiligten Personen oder Institutionen im Zusammenhang
mit der Aktion 72 Stunden eingegangen werden (z.B. gegenüber dem Projektgeber, Sponsoren
etc.)
Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars als GruppenleiterIn erklärst du, diese Haftungsausschlüsse zu verstehen und zu akzeptieren.
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7.
Versicherungen
Du musst selbst dafür sorgen, dass du als GruppenleiterIn für die Aktion genügend versichert
bist (Krankheit, Unfall, Haftpflicht und insbesondere auch für die Verwendung von Motorfahrzeugen). Informiere auch die weiteren an deinem Gruppenprojekt beteiligten Personen (z.B. CoLeiterInnen, HelferInnen und TeilnehmerInnen) rechtzeitig darüber, dass sie sich ebenfalls genügend versichern müssen.
Weitere Infos zum Thema Versicherung findest du im Gruppenleitfaden Aktion 72 Stunden 2015.
8.
Abbruch des Projektes
Dein Projekt oder die Aktion 72 Stunden als Ganzes können von der SAJV-Projektleitung oder
den Locleads jederzeit abgebrochen werden.
In diesem Fall stehen weder dir noch anderen am Projekt beteiligten Personen unabhängig vom
Grund für den Abbruch irgendwelche Ansprüche zu. Das akzeptierst du mit der Unterzeichnung
des Anmeldeformulars.
9.
Datenschutz
Deine persönlichen Daten und die Projektdaten werden in deinem Benutzerkonto auf
www.72stunden.ch gespeichert und können im passwortgeschützten Bereich von den Locleads
und der SAJV-Projektleitung eingesehen werden.
Deine Kontaktangaben (Name, Vorname, Jugendgruppe, E-Mail und Telefon) werden während
der Aktion 72 Stunden auch auf der Aktions-Website publiziert, damit die Bevölkerung mit dir
Kontakt aufnehmen kann. Sie können dort auch nach der Aktion 72 Stunden noch von jedermann
eingesehen werden.
Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars als GruppenleiterIn erklärst du dich mit einer solchen Verwendung deiner persönlichen Daten vollumfänglich einverstanden.
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