Amt für soziale Sicherheit 4.2 Haus ordnung Handbuch Asyl AS VA VA 7+ Grunds atz Den Sozialregionen / Einwohnergemeinden wird empfohlen, für die von ihnen zur Verfügung gestellten Asylunterkünfte verbindliche Hausordnungen zu erlassen. Untenstehend findet sich ein Beispiel für eine mögliche Hausordnung. Natürlich kann und muss diese – je nach Art der Unterkunft – variieren. Verfahren Beispiel für eine mögliche Hausordnung: Grundsatz Rücksichtnahme und Toleranz wird von allen Bewohnerinnen und Bewohnern erwartet. Gewalt hat in der Unterkunft keinen Platz. Auseinandersetzungen sind friedlich auszutragen. Arzt Für Arzttermine und bei gesundheitlichen Problemen bitte die zuständige Betreuungsperson kontaktieren. Wer einen Arzttermin verpasst, muss die daraus entstandenen Kosten selbst bezahlen bzw. sie werden von der Unterstützung abgezogen. Besuche Besucher haben die Unterkunft um spätestens 22.00 Uhr zu verlassen. Fremdschläfer Wer illegal in einer Unterkunft übernachtet, die ihm nicht zugewiesen wurde, erhält ein Hausverbot. Wer mehrmals Personen in der ihm zugewiesenen Unterkunft übernachten lässt, die dort nichts zu suchen haben, wird verwarnt. Bei wiederholtem Verstoss wird eine Kürzung oder Einstellung der Unterstützung verfügt. Suchtmittel / Drogen Besitz, Konsum und Handel mit illegalen Drogen sind in der Schweiz verboten. Bei Zuwiderhandlung wird sofort Anzeige bei der Polizei erstattet. Beschädigungen Wer mutwillig Sachen beschädigt, muss diesen Schaden bezahlen. Für persönliche Gegenstände wird jegliche Haftung abgelehnt. Nachtruhe Um 22.00 Uhr ist Nachtruhe. Danach ist Lärm in der Unterkunft zu vermeiden. Präsenzkontrolle Die zuständige Betreuung kontrolliert die Anwesenheit der in der Unterkunft untergebrachten Personen. Wer unentschuldigt fehlt, wird verwarnt. Bei längerer Abwesenheit besteht kein Anrecht mehr auf Verbleib in der Unterkunft. Zimmerkontrolle / Durchsuchung der Unterkunft Die zuständige Betreuung führt regelmässig angekündigte Unterkunfts- und Zimmerkontrollen durch. Sie darf – wenn die Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht – auch unangemeldete Kontrollen durchführen. Hygiene Die Gemeinschaftsräume werden von allen Bewohnern gemeinsam mindestens einmal wöchentlich gereinigt. Jeder einzelne Bewohner ist zudem dafür besorgt, dass sein Schlafraum einmal pro Woche gereinigt wird. Wer nicht putzt, wird verwarnt. Bei mehrmaligem Verstoss wird die Unterstützung gekürzt. 04_02_Hausordnung.doc Hausordnung 4.2 Amt für soziale Sicherheit Sicherheit Handbuch Asyl Zwischen 22.00 Uhr und 07.00 müssen die Eingangstüren verschlossen sein. Wenn alle Bewohner die Unterkunft verlassen, müssen ebenfalls alle Eingänge verschlossen werden. Bei Dunkelheit sind die Storen und Fenster zu verschliessen. Rauchen Das Rauchen in den Schlafräumen ist strikte verboten. Wird in der Unterkunft geraucht, muss ein gemeinschaftlicher Raum bestimmt werden, in welchem ausschliesslich geraucht werden darf. Zus tändigkeit − Sozialregion / Sozialbehörde der Einwohnergemeinde − Betreuungspersonen in den Einwohnergemeinden Querv erw eis 2.6 2.7 Betreuung in der Einwohnergemeinde Regeln / Konflikte / Sanktionen 04_02_Hausordnung.doc Hausordnung 4.2
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