HB-Asyl, Kapitelmaster

Amt für soziale Sicherheit
4.2
Haus ordnung
Handbuch Asyl
 AS
 VA
 VA 7+
Grunds atz
Den Sozialregionen / Einwohnergemeinden wird empfohlen, für die von ihnen zur Verfügung gestellten Asylunterkünfte verbindliche Hausordnungen zu erlassen. Untenstehend findet sich ein Beispiel für
eine mögliche Hausordnung. Natürlich kann und muss diese – je nach Art der Unterkunft – variieren.
Verfahren
Beispiel für eine mögliche Hausordnung:
Grundsatz
Rücksichtnahme und Toleranz wird von allen
Bewohnerinnen und Bewohnern erwartet. Gewalt hat in
der Unterkunft keinen Platz. Auseinandersetzungen sind
friedlich auszutragen.
Arzt
Für Arzttermine und bei gesundheitlichen Problemen
bitte die zuständige Betreuungsperson kontaktieren.
Wer einen Arzttermin verpasst, muss die daraus
entstandenen Kosten selbst bezahlen bzw. sie werden
von der Unterstützung abgezogen.
Besuche
Besucher haben die Unterkunft um spätestens 22.00 Uhr
zu verlassen.
Fremdschläfer
Wer illegal in einer Unterkunft übernachtet, die ihm
nicht zugewiesen wurde, erhält ein Hausverbot.
Wer mehrmals Personen in der ihm zugewiesenen
Unterkunft übernachten lässt, die dort nichts zu suchen
haben, wird verwarnt. Bei wiederholtem Verstoss wird
eine Kürzung oder Einstellung der Unterstützung
verfügt.
Suchtmittel / Drogen
Besitz, Konsum und Handel mit illegalen Drogen sind in
der Schweiz verboten. Bei Zuwiderhandlung wird sofort
Anzeige bei der Polizei erstattet.
Beschädigungen
Wer mutwillig Sachen beschädigt, muss diesen Schaden
bezahlen. Für persönliche Gegenstände wird jegliche
Haftung abgelehnt.
Nachtruhe
Um 22.00 Uhr ist Nachtruhe. Danach ist Lärm in der
Unterkunft zu vermeiden.
Präsenzkontrolle
Die zuständige Betreuung kontrolliert die Anwesenheit
der in der Unterkunft untergebrachten Personen. Wer
unentschuldigt fehlt, wird verwarnt. Bei längerer
Abwesenheit besteht kein Anrecht mehr auf Verbleib in
der Unterkunft.
Zimmerkontrolle / Durchsuchung der Unterkunft
Die zuständige Betreuung führt regelmässig
angekündigte Unterkunfts- und Zimmerkontrollen
durch. Sie darf – wenn die Gefahr einer Fremd- oder
Selbstgefährdung besteht – auch unangemeldete
Kontrollen durchführen.
Hygiene
Die Gemeinschaftsräume werden von allen Bewohnern
gemeinsam mindestens einmal wöchentlich gereinigt.
Jeder einzelne Bewohner ist zudem dafür besorgt, dass
sein Schlafraum einmal pro Woche gereinigt wird. Wer
nicht putzt, wird verwarnt. Bei mehrmaligem Verstoss
wird die Unterstützung gekürzt.
04_02_Hausordnung.doc
Hausordnung 4.2
Amt für soziale Sicherheit
Sicherheit
Handbuch Asyl
Zwischen 22.00 Uhr und 07.00 müssen die Eingangstüren
verschlossen sein. Wenn alle Bewohner die Unterkunft
verlassen, müssen ebenfalls alle Eingänge verschlossen
werden.
Bei Dunkelheit sind die Storen und Fenster zu
verschliessen.
Rauchen
Das Rauchen in den Schlafräumen ist strikte verboten.
Wird in der Unterkunft geraucht, muss ein
gemeinschaftlicher Raum bestimmt werden, in welchem
ausschliesslich geraucht werden darf.
Zus tändigkeit
− Sozialregion / Sozialbehörde der Einwohnergemeinde
− Betreuungspersonen in den Einwohnergemeinden
Querv erw eis
2.6
2.7
Betreuung in der Einwohnergemeinde
Regeln / Konflikte / Sanktionen
04_02_Hausordnung.doc
Hausordnung 4.2