Beitragordnung

Beitragsordnung 1.JTSC Karlsfeld e.V.
Jahresbeitrag
Beitragsart
Aufnahmegebühr
einmalig
Kostüm
Leihgebühr/ Saison
Einzelbeitrag
80,-
A
20,-
35,-
Einzelbeitrag ermäßigt*
40,-
B
20,-
20,-
ab 6 Jahren inkl. Tanzausweis
plus 20,- für jedes weitere Kostüm
ab 6 Jahren inkl. Tanzausweis
Aktivenbeitrag
Aktives Mitglied
Bemerkung
*Nachweis sozialer Bedürftigkeit nötig, z.B. SH-Empfänger
Passivbeiträge
Passives Mitglied/ Fan
Einzelbeitrag
20,-
C
5,-
Ehepaar
30,-
D
8,-
Familie (mehr als 2 Pers.)
40,-
E
10,-
Z
Förderndes Mitglied
Ehrenmitglied
wird vom Vorstand ernannt
Familienbeiträge
Einzelbeitrag 1 Aktiver - Kombi-Passivbeitrag Eltern
90,-
S
20,-
35,-
plus 20,- für jedes weitere Kostüm
Einzelbeitrag 2 Aktive - Kombi-Passivbeitrag Eltern
140,-
M
20,-
70,-
plus 15,- für jedes weitere Kostüm pro Aktive/r
Einzelbeitrag 3 Aktive - Kombi-Passivbeitrag Eltern
190,-
L
20,-
105,-
plus 10,- für jedes weitere Kostüm pro Aktive/r
Im Familienbeitrag können Schüler, Jugendliche sowie Auzubildende nur bis zum 25.Lebensjahr eingebunden sein. Bei erreichen des 25. Lebensjahres, wird die Mitgliedschaft in eine
Einzelmitgliedschaft, ohne erneute Aufnahmegebührt, umgewandelt. Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen im Status der Mitgliedschaft umgehend dem Vorstand zu melden. Nicht gemeldete
Änderungen, die später bekannt werden, führen zu Nachforderungen. Außerdem sind weitere Informationen über anfallende Kosten der Anlage "Zusätzliche Kosten und Pflichten aktiver
Mitglieder" zu entnehmen. Bei Eintritt nach dem 30.Juni eines Jahres, wird der Jahresbeitrag hälftig berechnet, die Aufnahmegebühr wird voll erhoben. Mit Beendigung der Mitgliedschaft wird der
Mitgliedsbeitrag für das fällige Kalenderjahr komplett erhoben, die Kostüm Leihgebühr für das fällige Kalenderjahr kann individuell, nach Antrag, zurückerstattet werden.
Von dieser Regelung habe ich bei Aufnahme Kenntnis genommen und stimme den Regelungen des 1.JTSC Karlsfeld zu.
Vor- und Nachname in Druckbuchstaben
www.jtsc-karlsfeld.de
Ort, Datum
Unterschrift
Änderungen vorbehalten - Stand 11/2014