Allgemeine Informationen - Landwirtschaftskammer Tirol

Landwirtschaftskammer Tirol
Produktion und Markt
Spezialkulturen und Markt
Brixner Straße 1
6020 Innsbruck
DVR: 0658081
www.lk-tirol.at
[email protected]
Telefon:
Telefax:
(+43) 05 92 92-1507
(+43) 05 92 92-1599
Allgemeine Informationen
Im Rahmen der Tiroler Schnapsprämierung werden Schnäpse und Fruchtliköre einer sensorischen
Bewertung unterzogen. Jene Einreicher, die das feine Fruchtaroma von Zwetschke, Birne, Kirsche,
Himbeere etc. am besten in den Schnaps oder Likör transferieren, werden von der Landwirtschaftskammer als Landessieger mit der begehrten Trophäe ausgezeichnet. Weiters werden beim Schnaps
8 Sortensieger ermittelt.
Landessieger – Einreichkriterien für Schnaps
Die Einreichkriterien für den Schnaps sind gleich wie im Vorjahr. Sie können ohne weiteres mehr als
sechs Proben zur Prämierung einreichen. Nur, wenn sie mehr als sechs Proben einreichen, müssen
Sie jene sechs Proben, die Sie für den Landessieger ins Rennen schicken, am Einreichformular im
vorgesehenen Feld kennzeichnen.
Das verwendete Obst zur Herstellung jener Brände, die im Bewerb um den Landessieger mitmachen,
muss aus Nord- oder Osttirol stammen. Dies ist am Einreichformular anzugeben. Die Landessieger
werden über die Punktezahl der vier besten Brände ermittelt. Bei den vier Schnäpsen für den Landessieger muss aus den folgenden drei Kategorien zumindest je ein Vertreter in der Punktewertung sein:
1. Kernobst (Apfel, Birne, Obstler, Quitte)
2. Steinobst (Zwetschke, Pflaume, Kirsche, Marille, Pfirsich, etc.)
3. Beerenobst und sonstige Obstarten (Himbeere, Brombeere, Vogelbeere, Holunder, Meisterwurz,
Hagebutte etc.)
Zur Verdeutlichung: Bei sechs eingereichten Bränden werden die zwei schlechtesten Resultate gestrichen. Die Streichresultate können nur so durchgeführt werden, dass in allen drei Kategorien eine
Probe im Bewerb bleibt. Über die Summe der Punkte der vier Proben aus den drei Kategorien wird
der Landessieger ermittelt.
Sollte bei der Landessiegerentscheidung Punktegleichstand herrschen, wird der fünfte bzw. sechste
Brand, welcher vom Brenner zur Landessiegerbewertung ausgewählt wurde, in die Wertung mit
einbezogen. Jenem Brenner, der dann die höhere Punkteanzahl erreicht, wird der Landessieg zugesprochen. Sollte immer noch ein Gleichstand herrschen, werden die einzelnen Detailergebnisse der
Koster zur Entscheidungsfindung herangezogen.
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Sortensieger Schnaps
Sortensieger werden, wie auch die Landessieger, nur aus jenen Bränden ermittelt, bei denen das zur
Herstellung verwendete Obst aus Nord- oder Osttirol stammt. Dies ist am Einreichformular anzugeben.
Die 8 Sortensieger werden aus folgenden Kategorien ermittelt:
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
Apfel (sortenreine Apfelbrände und Brände aus verschiedenen Apfelsorten)
Birne (sortenreine Birnenbrände und Brände aus verschiedenen Birnensorten)
Obstler (Mischungen aus Kernobst und/oder Steinobst)
Zwetschken, Spänling, Pflaumen
Vogelbeere
Beerenobst (Himbeere, Brombeere, Hagebutte, Johannisbeere, Erdbeere, Heidelbeere etc.)
Meisterwurz, Enzian, Wacholder
Sonstige Brände (Quitte, Kirsche, Traubenkirsche, Marille etc.)
Welche Brände werden bewertet?
Brände aus den verschiedenen Arten von Kern- und Steinobst, Beeren, Wurzeln, Getreide und Halmrüben und „Brände durch Einmaischen und Destillieren“ die laut Gesetz in Tirol hergestellt werden
dürfen. Hierzu zählen auch jene Produkte die dem Gesetzt nach als Brand bezeichnet und durch
Mazerieren und Destillieren hergestellt werden. „Geiste“, „Ang’setzte“ und „Auszüge“ sowie „Kräuterund Blütendestillate“ etc. können nicht eingereicht werden. Destillate, die vom Brenner dem Gesetz
nach nicht hergestellt werden dürfen, können nicht bewertet werden. Das sind zum Beispiel für Abfindungsbrenner Karotten, Topinambur, Kartoffel, Met und dergleichen. Diese Produkte dürfen nur von
Kleinverschlussbrennereien oder gewerblichen Brennereien hergestellt werden.
Tipps zum Einreichen der Schnapsprobe
Unbedingt den Ballon bzw. Nirostatank, aus dem die Proben für die Einreichung zur Prämierung
abgefüllt werden, gut durchmischen! Wenn Schnaps in Aufbewahrungsgefäßen länger steht, findet
eine Entmischung statt. Daher ist es wichtig, beim Einreichen für die Prämierung ebenso wie für den
Verkauf vor dem Abfüllen bzw. der Trinkfertigmachung den Schnaps gut aufzumischen! Wenn möglich
keine halbvollen Flaschen einreichen, da es dabei zu Aromaverlusten kommen kann!
Alkoholbestimmung für Likör im Einreichpreis inbegriffen!
Der Gesetzgeber schreibt jedem Likörproduzenten die Angabe des Alkoholgehaltes am Etikett seiner
Verkaufsgebinde vor. Aufgrund der Mischung von Fruchtsaft, Zucker und Alkohol kann mit einem
Refraktometer oder einer Alkoholspindel der Alkoholgehalt nicht bestimmt werden. Die so ermittelten
Werte sind in jedem Fall unrichtig!
Um die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Genauigkeit von +/-0,3% vol. zu gewährleisten, müssen
die Volumenprozente über eine Destillation im Labor bestimmt werden. Dies ist nur mit entsprechenden Gerätschaften in einem Labor möglich.
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Im Rahmen der Tiroler Schnaps- und Likörprämierung bieten wir folgendes Service an:
Die eingereichten Liköre werden ohne Aufpreis auf den genauen Alkoholgehalt untersucht. Im Anschluss an die Prämierung erhalten Sie die Mitteilung, welchen Alkoholgehalt Ihr eingereichter Likör
aufweist.
Landessieger – Einreichkriterien für Likör
Für die Bewertung der Liköre können alle Fruchtliköre eingereicht werden. Eierlikör, Nusslikör,
Schokoladelikör, Kräuterlikör, Blütenlikör u.ä. zählen nicht zu den Fruchtlikören und werden daher
auch nicht bewertet. Den Fruchtlikören können auch Kräuter und Gewürze in geringem Umfang zugesetzt werden. Solange der Fruchtcharakter klar erhalten bleibt, sind diese Liköre für die Bewertung
geeignet.
Für die Ermittlung des Landessiegers wird beim Likör das gleiche Schema wie beim Schnaps angewendet, mit einer Abänderung: Die drei Kategorien beim Likör sind beliebige Obstarten (z. B. Erdbeere, Kirsche, Himbeere, Weichsel, Holunder, etc.)
Die Tiroler Schnapsflasche – Qualität Tirol
Das „Qualität Tirol Gütesiegel“ ist nur mehr in Verbindung mit der „Tiroler Schnapsflasche“ als Aufdruck am Verpackungskarton zu beziehen. Ausgezeichnete Tiroler Brände, welche von Tiroler Brennern aus Tiroler Obst erzeugt wurden, können über diese markengeschützte Flasche vermarktet
werden. Diese „Tiroler Schnapsflasche“ ist der Inbegriff der Qualität und ist ein leicht erkennbares
Zeichen für den Kunden.
Einreichtermin und Ort
Die Proben können bei den Bezirkslandwirtschaftskammern eingereicht werden. Pro Probe wird
ein Beitrag von Euro 45,00 für die Abwicklung der Verkostung eingehoben. Eine Probe besteht aus
zwei Flaschen Schnaps zu mindestens je 0,35 l bzw. zwei Flaschen Likör zu mindestens
je 0,20 l, besser 0,35 l. Zu den eingereichten Schnäpsen bzw. Likören ist ein zweites Exemplar des
Etiketts abzugeben! Es werden heuer wieder alle Etiketten erfasst. Der Brenner bekommt bezüglich
der Etiketten eine separate Information über deren Gültigkeit bezüglich der vorgeschriebenen Angaben.
Einreichtermine in der jeweiligen Bezirkslandwirtschaftskammer:
Dienstag
Mittwoch
20. Oktober 2015, 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
21. Oktober 2015, 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
WICHTIG!
In der BLK Innsbruck geänderte Einreichung: von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr!
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Ergebnisse
Nach Auswertung der Ergebnisse werden Sie schriftlich über das Abschneiden Ihrer eingereichten
Produkte informiert. Sie erhalten eine verbale Beurteilung der eingereichten Brände. Weiters bekommen Sie eine Urkunde für Ihre ausgezeichneten Brände/Liköre.
Prämierung
Die Prämierung findet am Freitag 20. November 2015 als Abendveranstaltung statt. Alle Einreicher
erhalten dazu eine gesonderte Einladung.
Gläser zum Verkosten
Ein geeignetes Glas erleichtert dem Brenner die Qualität seiner Schnäpse zu beurteilen. Solche
Kostgläser haben einen Bauch (Kelche) und einen Kamin. Der Bauch wird zur Hälfte mit Schnaps
gefüllt. Nur bei dieser Füllhöhe hat das Destillat im Glas die größte Oberfläche, wodurch die meisten
Aromastoffe abdunsten. Wenn der Bauch zur Hälfte gefüllt wird, bleibt auch noch genügend Platz zum
Schwenken. Durch den Kamin werden die Aromastoffe optimal zur Nase geführt. Das ist sehr wichtig,
weil rund 75 % der Qualität eines Brandes über die Nase beurteilt werden! Der Verein „Tiroler Speis
aus Bauernhand“ hat diese Gläser zum Palettenpreis erworben und gibt sie an interessierte Brenner
zum Selbstkostenpreis weiter. Ein 6er Karton der bisherigen Gläser kostet EUR 11,50 inkl. MwSt.,
inzwischen gibt es aber auch neue, noch hochwertigere Gläser um EUR 16,20 inkl. MwSt. Interessierte wenden sich bitte an das Referat Direktvermarktung, Tel. 05 92 92-1503. Das Angebot gilt
solange der Vorrat reicht.
Bei allfälligen Unklarheiten steht Ihnen Herr Ing. Ulrich J. Zeni telefonisch unter 05 92 92-1507 gerne
zur Verfügung. Wir freuen uns schon auf die Prämierung 2015!
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Wendelin Juen
Fachbereichsleiter
Ing. Ulrich J. Zeni
Referent für Obstverarbeitung
und Pflanzenschutz
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