Landtag von Baden-Württemberg Antrag Stellungnahme

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 7905
15. Wahlperiode
18. 12. 2015
Antrag
der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
Zukunft des Schulfruchtprogramms
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. wie sie die Obstversorgung von Schülerinnen und Schülern sowie von Kindern
in Tageseinrichtungen im Rahmen des EU-Schulfruchtprogramms hinsichtlich
Quantität und Qualität bewertet;
2. wie viele Schulen bzw. Tageseinrichtungen in Baden-Württemberg aktuell am
Schulfruchtprogramm teilnehmen;
3. welche der 15 übrigen Länder nach ihrer Kenntnis die durch die 75-ProzentFörderung durch die Europäische Union verbleibende Finanzierungslücke in
Höhe von 25 Prozent ganz oder teilweise mit Landesmitteln schließen;
4. warum sie selbst von einem entsprechenden Landeszuschuss absieht;
5. wie viele Lieferanten in Baden-Württemberg am Schulfruchtprogramm beteiligt sind (mit Angabe der regionalen Herkunft);
6. wie viele Lieferanten bisher eine Auszahlung von Mitteln aus dem Schulfruchtprogramm Baden-Württemberg erhalten haben (mit Angabe des Gesamtumfangs);
7. wie viele Schulfrucht-Lieferanten derzeit auf ausstehende Zahlungen aus dem
Schulfruchtprogramm warten;
8. wie viel Zeit durchschnittlich vom Zeitpunkt der Einreichung eines „Beihilfeantrags Schulfrucht monatlich“ beim Regierungspräsidium Tübingen bis zum
Zeitpunkt der Auszahlung an den betreffenden Lieferanten vergeht;
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Eingegangen: 18. 12. 2015 / Ausgegeben: 20. 01. 2016
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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Drucksache 15 / 7905
9. wie viel Zeit durchschnittlich vom Zeitpunkt der Einreichung eines „Beihilfeantrags Schulfrucht mehrmonatlich“ beim Regierungspräsidium Tübingen bis
zum Zeitpunkt der Auszahlung an den betreffenden Lieferanten vergeht;
10. was sie dafür tut, dass die beteiligten Schulfrucht-Lieferanten im Interesse der
betrieblichen Planbarkeit und einer qualitätsorientierten Beschaffung möglichst schnelle Auszahlungen erhalten.
16. 12. 2015
Dr. Bullinger, Haußmann, Dr. Rülke,
Dr. Timm Kern, Reith FDP/DVP
Begründung
Die am Schulfruchtprogramm beteiligten Obstlieferanten benötigen Planungssicherheit, um die Schülerinnen und Schüler dauerhaft mit qualitativ hochwertiger und
gesunder Ware beliefern zu können.
Stellungnahme
Mit Schreiben vom 7. Januar 2016 Nr. Z(210)-0141.5/607 F nimmt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und dem Ministerium für Finanzen und
Wirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. wie sie die Obstversorgung von Schülerinnen und Schülern sowie von Kindern
in Tageseinrichtungen im Rahmen des EU-Schulfruchtprogramms hinsichtlich
Quantität und Qualität bewertet;
Zu 1.:
Das Land ermöglicht mit dem EU-Schulobst- und -gemüseprogramm Kindern in
Baden-Württemberg eine zusätzliche Portion Obst und Gemüse. Die Kinder erhalten ein- bis fünfmal pro Woche eine Portion Obst und Gemüse. Im Durchschnitt wird dreimal pro Woche eine Portion an die Kinder verteilt. In Kindergärten und Kindertageseinrichtungen ist die Zahl der Verteilungen im Durchschnitt höher als an Schulen. Eine Portion umfasst mindestens 100 g Obst und/
oder Gemüse.
Insgesamt wurden im Schuljahr 2014/2015 2,08 Mio. Kilogramm Obst und
Gemüse an Kinder in Baden-Württemberg verteilt.
Beihilfefähig sind frisches Obst und Gemüse aus ökologischem oder konventionellem Anbau. Dabei sollen insbesondere auch Produkte aus regionaler Erzeugung und mit saisonalem Bezug eingesetzt werden. Geliefert wird Handelsware,
dadurch ist eine gute Qualität gesichert. Der Anteil an ökologisch erzeugtem Obst
und Gemüse hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen und liegt aktuell bei
ca. 25 %.
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2. wie viele Schulen bzw. Tageseinrichtungen in Baden-Württemberg aktuell am
Schulfruchtprogramm teilnehmen;
Zu 2.:
Im aktuellen Schuljahr 2015/2016 nehmen circa 3.300 Einrichtungen mit über
330.000 Kindern am Programm teil. Darunter sind Kindertageseinrichtungen
einschließlich Kindergärten, Schulen im Primarbereich sowie weiterführende
Schulen mit den Klassen 5 bis 8. Die stärkste Nachfragesteigerung ist in der
Kernzielgruppe bei Kindern in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zu
verzeichnen.
3. welche der 15 übrigen Länder nach ihrer Kenntnis die durch die 75-ProzentFörderung durch die Europäische Union verbleibende Finanzierungslücke in
Höhe von 25 Prozent ganz oder teilweise mit Landesmitteln schließen;
Zu 3.:
Nach Kenntnis des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
nehmen im aktuellen Schuljahr 2015/2016 in Deutschland neben Baden-Württemberg folgende Länder am EU-Schulobst- und -gemüseprogramm teil: Bayern,
Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pflanz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Lediglich Baden-Württemberg setzt in Deutschland das EU-Programm mit dem
sogenannten Sponsoren-Modell um. Details zur Finanzierung des Programms in
den anderen Ländern sind dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nicht bekannt.
4. warum sie selbst von einem entsprechenden Landeszuschuss absieht;
Zu 4.:
Seit seiner Einführung unter der Vorgängerregierung im Jahr 2010 wird das
Schulobst- und -gemüseprogramm in Baden-Württemberg mit dem sogenannten
Sponsoren-Modell umgesetzt, das heißt Mittel zur Kofinanzierung der EU-Mittel
erbringen sogenannte Schulfruchtpaten oder Sponsoren. Dieses Modell hat sich
bewährt. Der Finanzierungssatz aus EU-Mitteln wurde mit dem laufenden Schuljahr auf 75 % erhöht, sodass der erforderliche Anteil an Sponsorenmitteln deutlich
verringert wurde.
Das Land sorgt mit Unterstützung der Schulfrucht-Geschäftsstelle bei der Marketing- und Absatzförderungsgesellschaft für Agrar- und Forstprodukte aus BadenWürttemberg mbH (MBW) sowie der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) für eine koordinierte Umsetzung und
Begleitung des Programms.
5. wie viele Lieferanten in Baden-Württemberg am Schulfruchtprogramm beteiligt sind (mit Angabe der regionalen Herkunft);
Zu 5.:
Im Schuljahr 2014/2015 haben 177 Lieferanten teilgenommen.
6. wie viele Lieferanten bisher eine Auszahlung von Mitteln aus dem Schulfruchtprogramm Baden-Württemberg erhalten haben (mit Angabe des Gesamtumfangs);
Zu 6.:
Für das laufende Schuljahr 2015/2016 haben bisher 30 Lieferanten 66 Anträge
gestellt, die ausgezahlt wurden. Das Mittelvolumen dieser Anträge beträgt
375.626,59 Euro (Stand 8. Dezember 2015).
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7. wie viele Schulfrucht-Lieferanten derzeit auf ausstehende Zahlungen aus dem
Schulfruchtprogramm warten;
Zu 7.:
Aktuell (Stand 8. Dezember 2015) liegen von 70 Lieferanten 85 Anträge vor. Davon können 60 Anträge von 50 Lieferanten nicht abschließend bearbeitet werden,
da noch Unterlagen fehlen, die von den Lieferanten nachgereicht werden müssen.
8. wie viel Zeit durchschnittlich vom Zeitpunkt der Einreichung eines „Beihilfeantrags Schulfrucht monatlich“ beim Regierungspräsidium Tübingen bis zum
Zeitpunkt der Auszahlung an den betreffenden Lieferanten vergeht;
9. wie viel Zeit durchschnittlich vom Zeitpunkt der Einreichung eines „Beihilfeantrags Schulfrucht mehrmonatlich“ beim Regierungspräsidium Tübingen bis
zum Zeitpunkt der Auszahlung an den betreffenden Lieferanten vergeht;
Zu 8. und 9.:
Die Anträge werden chronologisch nach Posteingang bearbeitet. Wenn ein Antrag
korrekt eingereicht wird, dauert es vom Antragseingang bis zur Auszahlung in der
Regel durchschnittlich ca. sechs Wochen. Bei unvollständigen Anträgen werden
beim Lieferanten fehlende Unterlagen nachgefordert. Dadurch kann sich der Zeitraum der Abwicklung verlängern, je nachdem, wann der Lieferant die Unterlagen
nachreicht. Die maximale Bearbeitungsfrist – sobald der Antrag vollständig ist –
kann nach Art. 11 Abs. 2 der VO (EG) 288/2009 der Kommission vom 7. April
2009 bis zu drei Monate betragen.
10. was sie dafür tut, dass die beteiligten Schulfrucht-Lieferanten im Interesse der
betrieblichen Planbarkeit und einer qualitätsorientierten Beschaffung möglichst schnelle Auszahlungen erhalten.
Zu 10.:
Wesentliche Elemente sind die Information der Lieferanten und das unmittelbare
Nachfordern fehlender Antragsunterlagen.
Grundsätzliche Informationen zum EU-Schulobst- und -gemüseprogramm sind
auf der Homepage www.schulfrucht-bw.de verfügbar. Dazu gehören u. a. auch die
„Ausfüllhinweise in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung“ für den Beihilfeantrag.
Lieferanten werden bei Fragen telefonisch oder per E-Mail durch das Regierungspräsidium Tübingen beraten.
Im Schuljahr 2015/2016 wurden erstmals Lieferantenschulungen durchgeführt.
Dabei wurden Lieferanten über das Programm und dessen Neuerungen informiert.
Weiterhin wurden aktuelle Fragen und Anliegen besprochen.
Je besser und vollständiger die Anträge sind, desto schneller erfolgen Bearbeitung
und Auszahlung.
Die EDV-basierte Abwicklung des Programms wird ständig weiterentwickelt und
verbessert.
Bonde
Minister für Ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
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