››› M I T T E I L U N G E N 6 0 . J A H R G A N G LAK WAHL 2015 D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R N R . 9 / 1 0 K Ä R N T E N S E P T E M B E R / O K T O B E R Landarbeiterkammerwahl 2015 – Wahlverfahren eingestellt Die Kandidatinnen und Kandidaten der „Gemeinsamen Liste Landarbeiterkammer“ gelten als gewählt. Die Wahlkommission für die Landarbeiterkammerwahl 2015 hat in ihrer Sitzung vom 18. August 2015 unter Vorsitz von Mag. Gerhard Jesernig vom Amte der Kärntner Landesregierung einstimmig beschlossen, von der Fortsetzung des Wahlverfahrens abzusehen, da nur ein gültiger Wahlvorschlag, nämlich der der „Gemeinsamen Liste Landarbeiterkammer“ (Kurzbezeich- P.b.b. · VNr. 02Z030531 M nung: GL-LAK), eingebracht wurde. Zustellungsbevollmächtigter Vertreter und Listenführer ist Präsident Ing. Harald Sucher. Die 21 Kandidatinnen und Kandidaten sowie die weiteren 21 Ersatzkandidatinnen und Ersatzkandidaten sind somit mit 18. August 2015 als gewählt zu betrachten und werden in den nächsten fünf Jahren die Geschicke der Landarbeiterkammer leiten. 2 0 1 5 M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R 2 I M S U C H E R Liebe Kammermitglieder! ährend sich die politische Auseinandersetzung immer mehr verschärft und man oft den Eindruck gewinnt, dass jeder gegen jeden kämpft und selbst bei Koalitionspartnern die Schadenfreude über ein Missgeschick bei der anderen Partei bei Weitem die Freude über gemeinsam Erreichtes überwiegt, haben wir uns in der Landarbeiterkammer entschlossen, einen gemeinsamen Weg zu gehen, das gemeinsame Ziel in den Vordergrund zu stellen und auf jegliches politisches Hickhack zu verzichten. Dies ist keine Gleichmacherei, sondern ein Aufeinanderzugehen, ohne dass dabei eine beteiligte Gruppe die Wurzeln oder ihre Identität verliert. W Mir ist durchaus bewusst, dass man es auch als politischen Tabubruch ansehen kann, einmal nicht zu wählen, aber alle drei Fraktionen unserer Kammer haben sich dazu entschlossen, ganz bewusst ein Signal für Zusammenarbeit und Gemeinsamkeit zu setzen. Vielleicht kann gerade eine kleine Interessenvertretung einen Denkanstoß in diese Richtung geben? Wir betreiben keine „große“ Politik, sondern alle 21 Kammerrätinnen und Kammerräte sind in erster Linie bemüht, unsere Mitglieder zu servicieren, ihnen zu dienen und ihre Interessen zu vertreten. Bei den in Österreich seit Jahren immer mehr zu beobachtenden politischen Grabenkämpfen wollen wir ganz bewusst einen Kontrapunkt setzen, selbst wenn von manchen dies als provokant empfunden wird. Nicht unerwähnt soll auch bleiben, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit ausdrücklich vorgesehen hat. Ich danke in diesem Zusammenhang allen Kolleginnen und Kollegen, die diese Entscheidung mittragen und sich wieder für die Vollversammlung zur Verfügung gestellt haben und namentlich insbesondere meinen Partnern Alexander Rachoi und Christoph Lach. Dass unsere Aufgabe immer wichtiger wird, ist allein daraus ablesbar, dass wir heuer mit 4.350 Wahlberechtigten, um exakt 11,17 Prozent mehr Menschen als im Jahre 2010 zu vertreten haben. In diesem Sinne ersuche ich alle um ihre Mitarbeit und bitte jene, die diesem unseren Schritt misstraurisch oder ablehnend gegenüberstehen, um eine faire Chance. Präs. Ing. Harald Sucher Diesjährige G des „Kaisers M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R 3 e Gartenfahrt führte zu rs neue Gärten“ Heuer (noch bis 4. 10.) geht es in der ehemaligen Sommerresidenz von Kaiser Franz Joseph I. und Kaiserin Sisi noch herrschaftlicher zu als sonst. Zentrales Thema ist die k. u. k. Vergangenheit, die sich wie ein grüner Faden durch Bad Ischl zieht. Um die 70 Landarbeiterkämmerer mit Partnern, Vizepräs. Alexander Rachoi an der Spitze, besuchten die heurige Landesgartenschau im oberösterreichischen Salzkammergut. Herzlich begrüßt wurden sie vom Bad Ischler Ersten Vizebürgermeister Sepp Reisenbichler, der auch Vizepräsident der oberösterreichischen Landarbeiterkammer und Zentralbetriebsratsvorsitzender bei den Österreichischen Bundesforsten ist. Den ganzen Tag an der Seite der Kärntner Delegation, der auch die Kam- merräte Josef Lindner und Werner Fellner angehörten, war der oberösterreichische LAKDirektor Dr. Wolfgang Ecker. M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R 4 Bad Ischl und des „ Das Bad Ischler Postamt kann von Weltgeschichte erzählen: Hier traf am 28. Juni 2014 die Nachricht von der Ermordung des österreichischen Thronfolgers Franz Ferdinand von Österreich-Este ein. M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R 5 „Kaisers neue Gärten“ M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R 6 Bad Ischl und des „ Landarbeiterkammer-Triumvirat: Kärntens Vizepräsident Vzbgm. Alexander Rachoi sowie Oberösterreichs Vizepräsident und Kammerdirektor Vzbgm. Sepp Reisenbichler und Dr. Wolfgang Ecker (v. l.). M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R 7 „Kaisers neue Gärten“ M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R 8 Die Marktgemeinde Eberndorf und die Stadtgemeinde Wolfsberg sowie die ehemaligen Arbeitgeber erwiesen den Ausgezeichneten ihre Reverenz. 1. Bild (v. l.): Bgm. OSR Gottfried Wedenig, GRin Hildegard Jessernig und GV Prof. Dr. Stefan Kramer von der Marktgemeinde Eberndorf; 2. Bild: Wolfsbergs Vzbgm.in Dr.in Manuela Karner und der stellvertretende Obmann des Raiffeisen-Lagerhauses Lavanttal Josef Steinkellner sowie 3. Bild: der Geschäftsführer der „Unser Lagerhaus WarenhandelsGesmbH“, DI Peter Messner. „Ehre, wem Bundesminister Rupprechter zeichnet ehemalige Spitzen r Am 8. Juli dieses Jahres überreichte Bundesminister DI Andrä Rupprechter im Beisein von Präsident Ing. Harald Sucher und KAD HR Dr. Rudolf Dörflinger an zwei Persönlichkeiten aus unseren Reihen hohe Bundesauszeichnungen: Unser ehemaliger Vizepräsident Franz Gomernik erhielt das „Große Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich“ und sein langjähriger Vorstandskollege Hans Radl das „Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich“ überreicht. Franz Gomernik widmete sein ganzes Berufsleben dem Warenbereich von Raiffeisen Kärnten. Als langjähriges Mitglied des Aufsichtsrates und über viele Jahre als Betriebsrat, Betriebsratsvorsitzender und Zentralbetriebsratsvorsitzender zeichnete er für den wirtschaftlichen Erfolg der „Unser Lagerhaus WarenhandelsGesmbH“ mitverantwortlich. Der zweisprachige Unterkärntner ist nach wie vor Mitglied im zweisprachigen Kirchenchor seiner Heimatpfarre und war viele Jahre aktives Mitglied bei verschiedenen slowenischen Kulturvereinen. LAK-Vizepr. Hubert Isopp, MBA bedankte sich mit herzlichen Worten nicht nur bei Alt-KV Hans Radl (links), sondern auch bei Vizepr. a. D. Franz Gomernik. Ein Jahrzehntlang war Gomernik Vorsitzender des Wirtschaftsforums 9 in der GPA und amtete als fachkundiger Laienrichter beim OLG Graz sowie als Mitglied des Bezirksschulrates in Völkermarkt. Er ist nach wie vor Obmann der Wassergenossenschaft Pudab in der Gemeinde Eberndorf und war viele Jahre Mitglied von Vollversammlung, Vorstand und Präsidium der Kärntner Landarbeiterkammer. Hans Radl, Nebenerwerbslandwirt vlg. Wurzebauer in Vordergumitsch, brachte sich über einen langen Zeitraum im Rahmen der Vollversammlung und des Vorstandes der Kärntner Landarbeiterkammer sowie der Vollversammlung des Österreichischen Landarbeiterkammertages als couragierter Vertreter der Interessen der Beschäftigten in Österreichs Lagerhäusern hervorragend und effizient ein. Sein gesamtes berufliches Engagement gehörte dem RaiffeisenLagerhaus Lavanttal, wo er als Mitglied von Aufsichts- und Betriebsrat mit dafür verantwortlich zeichnete, dass dieses Unternehmen zu den wichtigsten Firmen Ost-Kärntens zählt. In einer abendlichen Feier- Sang zu Ehren der frisch gebackenen Ordensträger in beiden Landessprachen: der Chor „Srce“ aus Eberndorf/Dobrla vas. M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R 9 Ehre gebührt“ n repräsentanten der Kärntner Landarbeiterkammer aus stunde, die vom Chor des Slowenischen Kulturvereines/ Slovensko prosvetno društvo Srce musikalisch umrahmt wurde, würdigten Vertreter der ehemaligen Dienstgeber – Geschäftsführer DI Peter Messner und Obmann-Stellvertreter Josef Steinkellner – sowie Repräsentanten der je- weiligen Heimatgemeinden – Bgm. OSR Gottfried Wedenig und GV Prof. Mag. Stefan Kramer sowie Vzbgm.in Dr.in Manuela Karner – die Ver- dienste der Ausgezeichneten. Für die Landarbeiterkammer schloss sich Vizepräsident Hubert Isopp, MBA den Dankesworten an. Kärntentag in Wien: Neben Bundesorden für Franz Gomernik (3. v. r.) und Hans Radl (3. v. l.) erhielten auch die Direktorin der Höheren Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Pitzelstätten, OStRin Prof.in DIin Maria Truppe-Fischer (Mitte) und der Lehrer dieser Schule, Prof. DI Georg Kampl (2. v. l.), die Dekrete, mit denen ihnen die Berufstitel „Hofrätin“ und „Oberstudienrat“ verliehen wurden. M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R 10 Walderlebnistag Gemeinsam mit 43 anderen Organisationen zeigte auch die Landarbeiterkammer beim heurigen Walderlebnistag in Villach-Warmbad Flagge. Im Zusammenwirken mit der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle in der Land- und Forstwirtschaft, repräsentiert durch DIin Martina Höfferer-Schagerl, wurden Dutzende Schulklassen aus den Bezirken Villach-Stadt und -Land mit den grünen Anliegen der Landarbeiterkammer vertraut gemacht. Ehrensache war selbstverständlich auch die Anwesenheit von Präsident Ing. Harald Sucher, Vizepräs. Vzbgm. Alexander Rachoi, KAD HR Rudolf Dörflinger und LAK-Referent Mag. Christian Waldmann. Anmeldung zur Dienstnehmerehrung Alle (dies gilt für alle Arbeiter, Angestellten und Lagerhausbediensteten) landarbeiterkammerzugehörigen Dienstnehmer, welche 25 und 40 Jahre in der Land- und Forstwirtschaft berufstätig sind, werden von der Landwirtschaftskammer und der Landarbeiterkammer gemeinsam im Rahmen einer Feierstunde geehrt. Zurücksenden an: Landarbeiterkammer für Kärnten, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Bahnhofstraße 44, oder per Fax: 0463-5870-420 oder E-Mail: [email protected] Anmeldung zur Dienstnehmerehrung (Arbeiter, Angestellte und LH-Mitarbeiter) (Vor- und Zuname des Antragstellers) (Telefonnummer) (Straße, Postleitzahl, Ort) (geboren am) _________________________________________________, ich melde mich für (beschäftigt als) ❑ 25 Jahre ❑ 40 Jahre an. Dienstgeber:_____________________________________________________________ Telefonnummer d. DG: __________________________________________ Anschrift d. Dienstgebers: _________________________________________________________________________________________________________________ von – bis beschäftigt als Name des Dienstgebers mit Anschrift: Unterschrift Nicht geehrt werden kann, wer bereits eine Ehrung für 35 Jahre erhalten hat und vor Erreichen des 40. Arbeitsjahres ausgeschieden ist! M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R 11 Lagerhaus Feldkirchen Vor Ort bei den Mitgliedern zu sein, ist uns wichtig. Von rechts: Präsident Ing. Harald Sucher, Heidi Moser, Marktleiter Roland Ster, Silvia Wagner, Manfred Rainer, Samantha Kopatsch, BRV KR Gerald Lagler und ZBRV Valentin Zirgoi im Lagerhaus Feldkirchen. Angebote aus Ossiach Die Forstliche Ausbildungsstätte bietet vom 14. 9. bis zum 11. 12. 2015 einen Lehrgang für Forstwirtschaftsmeister und einen Kurs für Forstschutzorgane ebenso an wie für den Zeitraum vom 5. bis 7. 11. 2015 zur bereits traditionellen Ossiacher Messe für Wald, Holz und Energie geladen wird. Kammern gegen Höhenflucht Laut § 6, Abs. 1, lit. o LAK-G hat die Landarbeiterkammer gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer mit geeigneten Maßnahmen neben der Land- auch der Höhenflucht entgegenzuwirken. M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R 12 KOLLEKTIVVERTRAG – GUTSANGESTELLTE Gehaltstabelle – Beträge in Euro – Wirksamkeit: 1. Mai 2015 Beschäftigungsgruppen DJ/Gehaltsstufe A B C D E F G H K 1. 1348,80 1551,34 1674,52 1840,51 2024,25 2226,78 2404,25 3027,50 3996,30 2. 1375,95 1580,56 1707,93 1879,14 2064,96 2271,67 2453,32 3089,10 4075,64 3. 1417,70 1628,59 1758,04 1934,47 2126,56 2338,48 2526,40 3182,01 4197,78 5. 1474,08 1693,31 1830,07 2011,72 2212,17 2432,44 2626,62 3308,33 4365,86 7. 1548,20 1778,92 1921,94 2111,94 2322,82 2553,54 2757,11 3474,32 4583,01 10. 1623,37 1867,65 2014,86 2216,34 2437,66 2680,91 2895,96 3646,57 4812,69 13. 1672,43 1924,02 2076,45 2.282,11 2511,78 2760,25 2982,61 3756,19 4956,75 16. 1722,55 1981,45 2138,05 2352,06 2.585,91 2844,80 3071,35 3867,89 5103,95 19. 1756,99 2019,03 2179,80 2400,08 2.637,06 2901,18 3132,94 3946,19 5206,25 Anlage III zu § 3 – Praktikantenbestimmungen Folgende dienstrechtlichen Änderungen wurden beschlossen: Die sonstigen geldwerten Leistungen und Aufwandsersätze: Euro Das Wohnungsentgelt (§ 7, Z. 3, KV) beträgt 169,29 Die Beleuchtung beträgt monatlich (§ 7, Z. 3.3 KV) 13,53 Das Taggeld beträgt (§ 7, Z. 4.2) 38,38 Das Nächtigungsgeld beträgt (§ 7, Z. 4.2) 22,57 Das Hundegeld beträgt (§ 7, Z. 4.5) 50,79 1. Praktikanten gemäß § 3, Z. 8, 1. und 2. Absatz: Die Entschädigung beträgt monatlich Euro 638,90 2. Jagd-, Fischereipraktikanten (-lehrlinge) gemäß § 3, Z. 8, 3. Absatz: Die Entschädigung beträgt monatlich im ersten Jahr 636,82 im zweiten Jahr 717,20 im dritten Jahr 895,72 3. Kanzleipraktikanten (-lehrlinge) gemäß § 3, Z. 8, 3. Absatz: Die Entschädigung beträgt monatlich im ersten Halbjahr im zweiten Halbjahr im zweiten Jahr 501,10 580,44 660,83 Jagdpraktikanten (Jagdlehrlingen) und Kanzleipraktikanten werden Wohnung, Beheizung und Beleuchtung unentgeltlich gegeben. Bei Verpflegung ist die Vergütung mit dem Dienstgeber zu vereinbaren. ANLAGE I – BESCHÄFTIGUNGSGRUPPEN A Angestellte, welche einfache Tätigkeiten verrichten. Jugendliche bis 18 Jahre. Forst: Hilfskräfte Jagd: Hilfskräfte Landwirtschaft, Weinbau: Hilfskräfte Verwaltung: Hilfskräfte B Angestellte (angelernt) oder mit fachlicher Qualifikation, welche einfache Tätigkeiten unter Anleitung oder im Team verrichten. Forst: Forstwart, Waldaufseher Jagd: Berufsjäger (ohne Revier), Jäger (ohne Revier), Heger, Fischer Landwirtschaft, Weinbau: Adjunkt Verwaltung: Bürogehilfen C Angestellte mit fachlicher oder praktischer Qualifikation, welche unter Anleitung oder auf Anweisung fachlich einschlägige Tätigkeiten verrichten. Darunter fallen auch Angestellte mit Berufsausbildung oder Fachschule, wenn diese Qualifikation für die ausgeübte Tätigkeit von überwiegender Bedeutung ist. Forst: Forstadjunkt 1. J., Forstwart Jagd: Berufsjäger (mit Revier), Jäger (mit Revier), Fischer, Jagdrevierleiter Landwirtschaft, Weinbau: Adjunkt Verwaltung: Bürokräfte D Angestellte mit fachlicher oder praktischer Qualifikation, welche auf Anweisung schwie- rige Tätigkeiten z. T. selbständig verrichten. Darunter fallen auch Angestellte, welche eine mittlere oder höhere berufsbildende Schule erfolgreich absolviert haben und diese Qualifikation für die ausgeübte Tätigkeit von überwiegender Bedeutung ist. Forst: Forstwart mit Sonderfunktion, Forstadjunkt 2. J. Jagd: Berufsjäger, Jäger Landwirtschaft, Weinbau: Wirtschafter (landwirtschaftlicher Angestellter) Verwaltung: Sachbearbeiter, Sekretär E Angestellte mit spezieller fachlicher Qualifikation oder Erfahrung, welche schwierige Arbeiten weitgehend selbständig verrichten. Darunter fallen auch Angestellte, welche eine mittlere oder höhere berufsbildende Schule erfolgreich absolviert haben und diese Qualifikation für die ausgeübte Tätigkeit von überwiegender Bedeutung ist. Forst: Förster im Team, Funktionsförster Jagd: Berufsjäger (mit Sonderfunktion) Landwirtschaft, Weinbau: Wirtschafter mit Sonderfunktion, Kellermeister Verwaltung: Buchhalter, Personalverrechner, IT-Angestellter, Sachbearbeiter F Angestellte mit spezieller fachlicher Qualifikation, welche schwierige Arbeiten weitgehend selbständig verrichten und verantworten. Forst: Forstrevierleiter, Funktionsförster, Forstassistenten, Zugeteilte Landwirtschaft, Weinbau: Verwalter, Kellermeister, Bereichsleiter Verwaltung: Abteilungsleiter, Buchhalter, Personalverrechner, IT-Angestellte G Angestellte mit spezieller fachlicher Qualifikation und besonderer Verantwortung bei weitgehend selbständiger und leitender Tätigkeit. Forst: Forstrevierleiter, Förster mit Sonderfunktion, Forstassistenten, Zugeteilte Landwirtschaft, Weinbau: Verwalter Verwaltung: Abteilungsleiter, Angestellte mit Sonderfunktion H Angestellte mit Einfluss und Entscheidungsmöglichkeit in der fachlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Führung und leitender Tätigkeit. Forst: Wirtschaftsführer, Direktoren Landwirtschaft, Weinbau: Geschäftsführer, Direktoren Verwaltung: Geschäftsführer, Direktoren, Abteilungsleiter (mit Gesch. Führerverantwortung) K Leitende Angestellte mit Gesamtverantwortung und maßgeblichem Einfluss auf die organisatorische, personelle und wirtschaftliche Führung des Betriebes. Forst: Wirtschaftsführer, Forstdirektoren Landwirtschaft, Weinbau: Güterdirektor Verwaltung: Geschäftsführer M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R 13 LOHNTAFEL A – GÜLTIG AB 1. APRIL 2015 für die Arbeiter folgender Abteilungen der „Unser Lagerhaus“-Warenhandelsgesellschaft m.b.H. Warenabteilung, Silo, Mischfutterwerk, Maschinenabteilung, Zentrale Arbeitskategorien 1. Raumpflegepersonal – im 1. Dienstjahr a) bis zu 5 Jahren b) über 5 Jahre c) über 10 Jahre d) über 15 Jahre e) über 20 Jahre f) über 25 Jahre g) über 30 Jahre h) über 35 Jahre 2. Lagerarbeiter in Gruppenverwendung, Kraftfahrer bis 5 t – im 1. Dienstjahr a) bis zu 5 Jahren b) über 5 Jahre c) über 10 Jahre d) über 15 Jahre e) über 20 Jahre f) über 25 Jahre g) über 30 Jahre h) über 35 Jahre 3. Qualifizierter Lagerarbeiter in Gruppenverwendung, Kraftfahrer von 5 t bis 10 t im 1. Dienstjahr a) bis zu 5 Jahren b) über 5 Jahre c) über 10 Jahre d) über 15 Jahre e) über 20 Jahre f) über 25 Jahre g) über 30 Jahre h) über 35 Jahre 4. Arbeiter in Einzelverwendung, Kraftfahrer über 10 t, Tankwarte im 1. Dienstjahr a) bis zu 5 Jahren b) über 5 Jahre c) über 10 Jahre d) über 15 Jahre e) über 20 Jahre f) über 25 Jahre g) über 30 Jahre h) über 35 Jahre Stundenlohn Euro 10,05 10,35 10,48 10,59 10,95 11,35 11,83 12,21 12,60 Monatslohn Euro 1678,00 1729,00 1749,50 1768,50 1828,50 1895,00 1976,00 2039,50 2103,50 10,58 10,76 10,96 11,20 11,65 12,10 12,63 12,95 13,30 1767,50 1796,50 1830,50 1870,00 1945,00 2020,50 2109,50 2162,00 2221,00 10,99 11,13 11,33 11,64 12,08 12,58 13,14 13,48 13,80 1834,50 1859,50 1892,00 1944,00 2017,50 2101,50 2194,00 2251,00 2304,50 11,63 11,77 11,98 12,30 12,79 13,34 13,94 14,28 14,65 1943,00 1965,00 2001,00 2054,50 2136,00 2228,00 2327,50 2384,50 2446,50 Arbeitskategorien Stundenlohn Euro Monatslohn Euro 12,43 12,58 12,81 13,16 13,70 14,28 14,92 15,31 15,70 2075,50 2100,50 2140,00 2197,50 2288,50 2384,50 2492,00 2557,50 2622,50 13,19 13,35 13,60 13,98 14,55 15,18 15,87 16,27 16,69 2202,00 2229,00 2271,00 2334,50 2430,00 2535,50 2649,50 2717,50 2787,00 14,03 14,21 14,46 14,88 15,49 16,16 16,89 17,32 17,76 2343,00 2372,50 2414,00 2485,00 2587,50 2698,50 2820,00 2892,50 2966,50 5. Facharbeiter in Einzelverwendung im 1. Dienstjahr a) bis zu 5 Jahren b) über 5 Jahre c) über 10 Jahre d) über 15 Jahre e) über 20 Jahre f) über 25 Jahre g) über 30 Jahre h) über 35 Jahre 6. Qualifizierter Facharbeiter in Einzelverwendung – im 1. Dienstjahr a) bis zu 5 Jahren b) über 5 Jahre c) über 10 Jahre d) über 15 Jahre e) über 20 Jahre f) über 25 Jahre g) über 30 Jahre h) über 35 Jahre 7. Qualifizierter Facharbeiter in besonderer Verwendung – im 1. Dienstjahr a) bis zu 5 Jahren b) über 5 Jahre c) über 10 Jahre d) über 15 Jahre e) über 20 Jahre f) über 25 Jahre g) über 30 Jahre h) über 35 Jahre Die unten angeführten Lehrlingsentschädigungen beziehen sich auf die Lohntafeln A, B, C und D Euro 1. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 556,00 2. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 678,00 3. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 924,00 4. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1142,00 LOHNTAFEL B – GÜLTIG AB 1. APRIL 2015 für die Arbeiter folgender Abteilungen der „Unser Lagerhaus“-Warenhandelsgesellschaft m.b.H. Werkstätten Arbeitskategorien Stundenlohn Euro 10,99 1. Gehilfen im 1. Jahr nach der Lehrzeit 2. Facharbeiter in Gruppenverwendung im 1. Dienstjahr 11,51 a) bis zu 5 Jahren 11,65 b) über 5 Jahre 11,86 c) über 10 Jahre 12,18 d) über 15 Jahre 12,66 e) über 20 Jahre 13,20 f) über 25 Jahre 13,78 g) über 30 Jahre 14,14 h) über 35 Jahre 14,50 3. Qualifizierte Facharbeiterin Gruppenverwendung im 1. Dienstjahr 11,96 a) bis zu 5 Jahren 12,10 b) über 5 Jahre 12,32 c) über 10 Jahre 12,66 d) über 15 Jahre 13,18 e) über 20 Jahre 13,74 f) über 25 Jahre 14,36 g) über 30 Jahre 14,72 h) über 35 Jahre 15,09 Monatslohn Euro 1834,50 1923,00 1946,00 1980,00 2034,50 2115,00 2205,00 2302,00 2361,50 2421,50 1998,00 2020,50 2057,50 2115,00 2201,00 2295,00 2398,50 2458,00 2520,00 Arbeitskategorien Stundenlohn Euro Monatslohn Euro 4. Facharbeiter in Einzelverwendung im 1. Dienstjahr a) bis zu 5 Jahren b) über 5 Jahre c) über 10 Jahre d) über 15 Jahre e) über 20 Jahre f) über 25 Jahre g) über 30 Jahre h) über 35 Jahre 12,19 12,33 12,56 12,91 13,43 14,01 14,64 15,01 15,39 2036,50 2058,50 2097,50 2155,50 2243,50 2340,50 2444,50 2506,00 2570.00 5. Qualifizierter Facharbeiter in Einzelverwendung – im 1. Dienstjahr a) bis zu 5 Jahren b) über 5 Jahre c) über 10 Jahre d) über 15 Jahre e) über 20 Jahre f) über 25 Jahre g) über 30 Jahre h) über 35 Jahre 12,64 12,79 13,03 13,38 13,95 14,54 15,19 15,58 15,98 2110,50 2136,00 2176,50 2235,00 2329,50 2429,00 2537,50 2601,50 2668,50 M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R 14 Arbeitskategorien 6. Spezialfacharbeiter in Einzelverwendung im 1. Dienstjahr a) bis zu 5 Jahren b) über 5 Jahre c) über 10 Jahre d) über 15 Jahre e) über 20 Jahre f) über 25 Jahre g) über 30 Jahre h) über 35 Jahre 7. Werkmeisterstellvertreter ohne Meisterprüfung im 1. Dienstjahr a) bis zu 5 Jahren b) über 5 Jahre c) über 10 Jahre d) über 15 Jahre e) über 20 Jahre f) über 25 Jahre g) über 30 Jahre h) über 35 Jahre Stundenlohn Euro Monatslohn Euro 13,60 13,78 14,03 14,43 15,01 15,67 16,37 16,80 17,22 2272,00 2301,00 2343,00 2409,00 2507,00 2617,50 2733,00 2805,50 2876,50 14,60 14,80 15,06 15,49 16,14 16,82 17,59 18,06 18,50 2438,00 2472,00 2514,50 2587,50 2695,50 2809,50 2937,50 3016,00 3090,00 Arbeitskategorien 8. Werkmeister ohne Meisterprüfung, Werkmeisterstellvertreter mit Meisterprüfung – im 1. Dienstjahr a) bis zu 5 Jahren b) über 5 Jahre c) über 10 Jahre d) über 15 Jahre e) über 20 Jahre f) über 25 Jahre g) über 30 Jahre h) über 35 Jahre 9. Werkmeister mit Meisterprüfung im 1. Dienstjahr a) bis zu 5 Jahren b) über 5 Jahre c) über 10 Jahre d) über 15 Jahre e) über 20 Jahre f) über 25 Jahre g) über 30 Jahre h) über 35 Jahre Stundenlohn Euro Monatslohn Euro 15,10 15,30 15,57 16,01 16,69 17,42 18,21 18,67 19,15 2521,00 2554,50 2600,50 2673,50 2787,00 2908,50 3041,00 3118,00 3198,50 15,84 16,05 16,34 16,81 17,50 18,26 19,10 19,60 20,09 2645,50 2681,00 2729,00 2806,50 2992,50 3050,00 3190,50 3273,00 3355,00 Service und Beratung KOLLEKTIVVERTRAG für die Arbeiter der landwirtschaftlichen Lagerhausgenossenschaften in Kärnten – gültig ab 1. April 2015 Arbeitskategorien 1. Handelsarbeiter im 1. Dienstjahr a) bis zu 5 Jahren b) über 5 Jahre c) über 10 Jahre d) über 15 Jahre e) über 20 Jahre f) über 25 Jahre g) über 30 Jahre 2. Kraftfahrer für Pkw, Dreiradwagen, Motorräder, Lkw mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t, Kranführer, Elektrokarrenfahrer, Hubstapler, Tankwarte und Lagerarbeiter in Gruppenverwendung im 1. Dienstjahr a) bis zu 5 Jahren b) über 5 Jahre c) über 10 Jahre d) über 15 Jahre e) über 20 Jahre f) über 25 Jahre g) über 30 Jahre Stundenlohn Euro 9,82 10,00 10,34 10,59 11,01 11,44 11,92 12,25 Monatslohn Euro 1640,00 1670,00 1727,00 1768,50 1839,50 1911,00 1990,50 2045,50 Arbeitskategorien Stundenlohn Euro Monatslohn Euro 10,87 11,00 11,19 11,50 11,96 12,45 13,00 13,32 1815,50 1836,50 1869,00 1920,00 1996,50 2078,50 2171,50 2225,00 8,82 9,07 9,19 9,28 9,59 9,90 10,31 10,61 1473,50 1515,50 1534,50 1550,00 1601,00 1653,50 1721,50 1771,50 3. Kraftfahrer für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht und Zugmaschinen und qual. Lagerarbeiter in Gruppenverwendung im 1. Dienstjahr a) bis zu 5 Jahren b) über 5 Jahre c) über 10 Jahre d) über 15 Jahre e) über 20 Jahre f) über 25 Jahre g) über 30 Jahre 4. Handelsarbeiter und Raumpflegepersonal 10,43 10,58 10,76 11,00 11,43 11,89 12,39 12,73 1741,50 1767,50 1796,50 1836,50 1909,00 1985,00 2069,50 2125,50 im 1. Dienstjahr a) bis zu 5 Jahren b) über 5 Jahre c) über 10 Jahre d) über 15 Jahre e) über 20 Jahre f) über 25 Jahre g) über 30 Jahre Lehrlingsentschädigung: 1. Lehrjahr = 556,00, 2. Lehrjahr = 678,00, 3. Lehrjahr = 924,00, 4. Lehrjahr = 1142,00 M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R II. TEIL GEHALTSORDNUNG 15 für die Angestellten der Raiffeisen-Lagerhausgenossenschaften in Kärnten und die Angestellten der „Unser Lagerhaus Warenhandels-Ges.m.b.H.“ Bestimmungen für Dienstverhältnisse, die vor dem 31. 12. 1996 begründet wurden § 16 Entlohnung 1. Die Entlohnung erfolgt nach Verwendungskategorien. Die Auszahlung der Gehälter erfolgt am Letzten jedes Monats im Nachhinein bzw. in der bisher üblichen Form. 2. Karenzen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes in Anspruch genommen werden, werden im Ausmaß von jeweils höchstens 10 Monaten für die Vorrückungen gewertet. Dies gilt für Karenzen, die ab dem 1. 4. 2012 beginnen. Diese Höchstgrenze gilt auch für Karenzen nach Mehrlingsgeburten. Liegt neben einer Karenz gleichzeitig ein Dienstverhältnis vor, so wird für die Vorrückung die für den Arbeitnehmer günstigere Variante zur Anwendung gebracht. Diese Regelung gilt ab 1. 4. 2014 auch für Karenzen aus Anlass der Geburt jedes Kindes. . . . . . . . . . (Punkt 2 idF ab 1. 4. 2014) § 17 Einteilung der Kategorien Lehrlingsentschädigung: 1. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 2. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 3. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 552,00 672,00 915,00 Kategorie I: Kaufmännische und Bürokräfte aller Art, ohne berufliche Vorbildung sowie Absolventen von Handelsschulen oder einer kaufmännischen Berufsschule im 1. Dienstjahr. Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.342,00 Kategorie II: Kaufmännische und Bürohilfskräfte aller Art, nach Absolvierung des 1. Dienstjahres, Absolventen einer Handelsschule bzw. kaufmännischen Berufsschule ab dem 2. Dienstjahr. Praktikanten von landwirtschaftlichen Mittelschulen. Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.410,00 Kategorie III: Bürokräfte und Mitarbeiter im Verkauf, die eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen haben und über Anweisung ihre Arbeit verrichten, Praktikanten nach Absolvierung des Praxisjahres, nach Absolvierung einer Mittelschule (Matura). Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.524,50 Kategorie IV: Bürokräfte und kaufmännische Mitarbieter im Ein- und Verkauf, die selbständig arbeiten können, wie Verkäufer mit Beratungsfunktion, Karteiführer, Abgabestellenleiter, Stenotypisten, Buchhaltungshilfskräfte und Fakturisten. Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.557,50 Kategorie V: Bürokräfte und kaufmännische Mitarbeiter im Ein- und Verkauf, die selbständig arbeiten können und schon besondere Fachkenntnisse besitzen: Kassiere, Abteilungsleiter in kleineren Einkaufsmärkten, Buchhalter, qualifizierte Fakturisten, Verkäufer mit besonderen Kenntnissen, Leiter von Schädlingsbekämpfungsstationen, Filialmagazineure und Magazineure kleinerer Lagerhäuser, technische Angestellte, Mitarbeiter im Außendienst (ohne Provisionsentlohnung), Lohnbuchhalter, Fachkräfte mit Meisterprüfung. Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.688,00 Kategorie VI: Angestellte mit umfassenden Fachkenntnissen auf systemisierten Posten: Kassiere, selbständige Lohnbuchhalter und selbständige Buchhalter in kleineren Betrieben, die noch nicht bilanzfähig sind. Magazineure, Fililalleiter (in kleinen Filialen), Abteilungsleiter in größeren Einkaufsmärkten, Marktleiter in kleineren Märkten, Werkstättenmeister (in kleineren Werkstätten), Werkstättenmeister-Stellvertreter (in größeren Werkstätten), leitende Angestellte in Landmaschinenabteilungen, Werkmeister und leitende Sachbearbeiter in kleineren Gruppen. Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.837,50 Kategorie VII: Angestellte mit Dispositionsqualifikation, Werkstätenmeister, Filialleiter (in größeren Filialen), Marktleiter in Märkten mit mehr als 10 Mitarbeitern, Sachbearbeiter größerer Gruppen, Bilanzbuchhalter, Verwalter, Werkstättenleiter kleinerer Werkstätten. Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.978,00 Kategorie VIII: Geschäftsführer-Stellvertreter in Lagerhäusern, Verwalter und Sachbearbeiter mit Dispositionsfähigkeit und sofern nicht Geschäftsführer, Angestellte in besonderer Verwendung, Oberverwalter, Oberbuchhalter, Werkstättenleiter größerer Werkstätten. Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 2.336,50 Kategorie IX: Leiter großer organisatorischer Einheiten, Bereiche und Abteilungen, die der Geschäftsführung der Betriebsgesellschaft direkt berichtspflichtig sind und Ergebnisverwantwortung besitzen. Betriebsleiter und Angestellte in besonderer Verwendung. Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 2.608,50 Kategorie X: Geschäftsführer in Genossenschaften bei einem Jahresumsatz M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R 16 bis 2,18 Mio . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 3.032,00 bis 5,09 Mio . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 3.207,50 über 5,09 Mio . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 3.461,50 § 18 Kassierfehlgeld 1. Angestellte, die als Kassiere eingesetzt werden, erhalten für jeden Tag, an dem sie Kassiertätigkeit ausüben, als Kassierfehlgeld € 1,30. 2. Das Kassierfehlgeld wird zwölfmal im Jahr mit dem Gehalt ausbezahlt. 3. Das Kassierfehlgeld wird auf ein verzinsliches Spareinlagenkonto des Kassiers, das zugunsten des Dienstgebers zur Deckung allfälliger Kassenabgänge gesperrt ist, so lange erlegt, bis ein Betrag in der Höhe des zwölffachen monatlichen Kassierfehlgeldes erreicht ist. Sobald das zwölffache monatliche Kassierfehlgeld erreicht ist, wird das weitere Kassierfehlgeld an den Kassier ausgefolgt. § 19 Biennien 1. Jeder Dienstnehmer erhält jeweils nach zwei Jahren eine Erhöhung seines Gehaltes nach beiliegendem Gehaltsschema. Biennienvorrückungen erfolgen grundsätzlich nur am 1. 1. oder 1. 7. eines Jahres. 2. Die Biennien enden in jeder Kategorie mit dem 44. Dienstjahr. 3. Bei Einstufung in das Gehaltsschema werden als Berufsjahre, die in der landwirtschaftlichen Genossenschaftsorganisation zugebrachten Dienstjahre voll angerechnet. Die Anrechnung weiterer Dienstzeiten bleibt dem Ermessen der Genossenschaftsleitung anheimgestellt. § 20 Sachleistungen Soweit von Genossenschaften Sachleistungen gewährt werden, können sie nach den Richtsätzen der Sozialversicherung auf das Gehalt angerechnet werden. GEHALTSSCHEMA gültig ab 1. April 2015 – für die Angestellten der Raiffeisen-Lagerhausgenossenschaften in Kärnten und der Angestellten der „Unser Lagerhaus“ Warenhandels-Ges.m.b.H. – in Euro, Erhöhung der Gehaltsansätze 2,07 %, Aufrundung auf die nächsten vollen 50 Cent bzw. 1 Euro Kategorie 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. I 1342,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II 1410,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 III 1524,50 1557,50 1584,50 1623,00 1660,00 1698,50 1744,50 1764,50 1811,50 1840,50 1877,50 IV 1557,50 1584,50 1623,00 1660,00 1698,50 1744,50 1764,50 1811,50 1840,50 1877,50 1916,00 V 1688,00 1731,00 1780,50 1805,50 1861,50 1907,00 1959,00 1991,50 2055,50 2097,50 2134,50 VI 1837,50 1887,00 1919,00 1950,00 2023,00 2078,50 2112,50 2173,50 2214,00 2250,00 2308,50 VII 1978,00 2017,50 2084,50 2129,50 2190,00 2243,50 2302,00 2361,50 2411,00 2475,00 2520,00 VIII 2336,50 2376,50 2445,50 2492,00 2547,00 2603,50 2659,00 2724,00 2771,00 2832,50 2880,50 IX 2608,50 2698,50 2791,00 2880,50 2967,50 3056,50 3145,50 3230,50 3323,00 3413,50 3504,50 X bis 2,18 Mio. 3032,00 3103,50 3173,50 3241,50 3311,00 3377,50 3445,50 3514,50 3588,00 3655,00 3722,50 XI bis 5,09 Mio. 3207,50 3279,00 3348,00 3421,50 3493,50 3565,00 3615,00 3708,50 3782,50 3856,00 3926,00 XII über 5,09 Mio. 3461,50 3526,50 3592,00 3662,00 3727,50 3791,00 3858,00 3926,00 3991,50 4061,00 4124,00 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. III 1916,00 1964,00 2002,00 2045,50 2089,50 2131,50 2175,50 2225,00 2267,50 2317,50 2358,50 IV 1964,00 2002,00 2045,50 2069,50 2111,50 2153,50 2193,00 2231,00 2274,00 2320,00 2359,50 V 2189,00 2222,00 2285,50 2324,50 2363,50 2401,50 2439,00 2482,00 2520,00 2552,00 2593,00 VI 2354,50 2408,00 2445,50 2500,00 2547,00 2597,50 2649,50 2706,00 2755,00 2804,00 2855,50 VII 2587,50 2626,50 2687,00 2735,00 2782,00 2832,50 2879,50 2933,00 2975,00 3025,00 3071,00 VIII 2945,50 2985,50 3047,00 3094,00 3145,50 3190,50 3239,50 3294,00 3338,00 3388,00 3434,50 IX 3593,00 3679,00 3771,00 3864,00 3948,00 4036,50 4129,00 4215,50 4308,50 4396,00 4486,50 X bis 2,18 Mio. 3791,00 3859,00 3931,00 4001,50 4066,00 4136,00 4205,00 4276,50 4342,50 4412,00 4508,50 XI bis 5,09 Mio. 3998,50 4072,50 4150,00 4213,50 4285,50 4360,00 4429,00 4501,50 4574,50 4644,50 4719,00 XII über 5,09 Mio. 4187,50 4258,50 4325,50 4391,50 4456,00 4522,50 4588,50 4655,00 4724,00 4789,00 4854,50 Kategorie I II Lehrlingsentschädigung 1. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 552,00 2. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 672,00 3. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 915,00 Die Internatskosten, die durch den Aufenthalt des Lehrlings in einem für die Schüler der Berufsschule bestimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen, hat der Lehrberechtigte dem Lehrling so zu bevorschussen und so zu ersetzen, dass dem Lehrling für den Zeitraum, der der Dauer des Internats entspricht, mindestens 50 % der jeweiligen Lehrlingsentschädigung verbleiben. M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R III. TEIL GEHALTSORDNUNG 17 für die Angestellten der Raiffeisen-Lagerhausgenossenschaften in Kärnten und die Angestellten der „Unser Lagerhaus Warenhandels-Ges.m.b.H.“ Bestimmungen für Dienstverhältnisse, die nach dem 31. 12. 1996 begründet werden § 21 Entlohnung 1. Die Entlohnung erfolgt nach Verwendungskategorien des § 22. Die Auszahlung der Gehälter erfolgt am Letzten jedes Monats im Nachhinein bzw. in der bisher üblichen Form. 2. Wurde das Dienstverhältnis nach dem 31. 12. 1996 begründet, erhalten Angestellte ein monatliches Mindestgehalt nach den in den §§ 22 und 23 geregelten Gehaltssätzen. Wurde das Dienstverhältnis vor dem 1. 1. 1997 begründet, kann im Zeitraum vom 1. 1. 1997 bis 31. 12. 1997 zwischen dem Arbeitgeber und dem Angestellten nach dessen Beratung durch den Betriebsrat oder die Gewerkschaft der Privatangestellten einvernehmlich und schriftlich ein Wechsel in die Gehaltsordnung/III. Teil vereinbart werden. Im Falle eines Wechsels ist in dem auszustellenden neuen Dienstzettel vom Dienstnehmer die erfolgte Beratung durch die Gewerkschaft der Privatangestellten oder durch die Gewerkschaft der Privatangestellten oder den Betriebsrat ausdrücklich zu bestätigen, ansonsten ist dieser Wechsel in den Geltungsberech des neuen Kollektivvertrages rechtsunwirksam. Lehrlinge erhalten eine monatliche Lehrlingsentschädigung nach den im § 22 angeführten Lehrlingsentschädigungen. 3. Die Bestimmungen der §§ 18 und 20 des II. Teils der Gehaltsordnung sind auch für Dienstverhältnisse, welche nach dem 31. 12. 1996 begründet werden, gültig. 4. Karenzen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes in Anspruch genommen werden, werden im Ausmaß von jeweils höchstens 10 Monaten für die Vorrückungen gewertet. Dies gilt für Karenzen, die ab dem 1. 4. 2012 beginnen. Diese Höchstgrenze gilt auch für Karenzen nach Mehrlingsgeburten. Liegt neben einer Karenz gleichzeitig ein Dienstverhältnis vor, so wird für die Vorrückung die für den Arbeitnehmer günstigere Variante zur Anwendung gebracht. Diese Regelung gilt ab 1. April 2014 auch für Karenzen aus Anlass der Geburt jedes Kindes. . . (Punkt 4 idF ab 1. 4. 2014) § 22 Einteilung der Kategorien Lehrlingsentschädigung: 1. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 2. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 3. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 552,00 672,00 915,00 Kategorie I: Kaufmännische Mitarbeiter und Bürokräfte, die über Anweisung einfache Arbeit verrichten. Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.475,00 Kategorie II: Kaufmännische Mitarbeiter im Ein- und Verkauf und Bürokräfte, die über Anweisung ihre Arbeit selbständig verrich- ten, wie Verkäufer mit Beratungsfunktion, Fakturisten, die nach vorbereiteten Unterlagen fakturieren, Buchhaltungshilfskräfte. Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.562,50 Kategorie III: Kaufmännische Mitarbeiter und Bürokräfte, die selbständig arbeiten können und schon besondere Fachkenntnisse besitzen, wie z. B. Buchhaltungskräfte und qualifizierte Fakturisten, Abteilungsleiter in kleineren Einkaufsmärkten, Verkäufer mit besonderen Fachkenntnissen und Beratungsfunktion, Kassiere mit Beratungsaufgaben, technische Angestellte, Mitarbeiter im Außendienst, Personalverrechner, Werkstättenverrechner. Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.694,00 Kategorie IV: Angestellte mit umfassenden Fachkenntnissen auf systemisierten Posten, Kassiere mit Spartenverantwortung in der Genossenschaft bzw. am Standort, selbständige Personalverrechner und selbständige Buchhalter ohne Bilanzverantwortung, Fililalleiter (in kleineren Filialen), Abteilungsleiter in größeren Einkaufsmärkten, Marktleiter in kleineren Märkten, Werkstättenmeister (in kleineren Werkstätten), Werkstättenmeister-Stellvertreter (in größeren Werkstätten), Werkmeister und leitende Sachbearbeiter in kleineren Gruppen. Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.844,00 Kategorie V: Angestellte mit Dispositionsqualifikation, Werkstättenleiter, Filialleiter (in größeren Filialen), Marktleiter in Märkten mit mehr als 10 Mitarbeitern, Sachbearbeiter größerer Gruppen, Bilanzbuchhalter, Verwalter. Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.983,00 Kategorie VI: Geschäftsführer-Stellvertreter in Lagerhäusern, Standortleiter, leitende Angestellte und Angestellte mit Dispositionsverantwortung, Leiter großer organisatorischer Einheiten, Bereiche und Abteilungen, die der Geschäftsführung der Betriebsgesellschaft direkt berichtspflichtig sind und Ergebnisverantwortung besitzen, Angestellte in besonderer Verwendung. Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 2.615,00 Kategorie VII: Geschäftsführer in Genossenschaften bei einem Jahresumsatz bis 5,09 Mio. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 3.207,50 über 5,09 Mio. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 3.461,50 M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R 18 § 23 Triennien 1. Jedem Dienstnehmer ist jeweils nach 3 Jahren (Triennium) eine Erhöhung seines Gehaltes zu gewähren, wobei sich die Trienniensätze jeweils aus der Gehaltstabelle (Anlage 2) ergeben. Darüber hinaus können den Angestellten freiwillig weitere Triennien zuerkannt werden. 2. Sowohl Höherentlohnung über das Mindestgehalt als auch außerordentliche Gehaltserhöhungen können den Triennien zugerechnet werden. 3. Triennienzuerkennungen erfolgen am 1. 1. eines Jahres, wobei einem von diesem Termin abweichenden Eintritts- datum der dem Eintrittsdatum näher gelegene 1. 1. Anwendung findet. 4. Bei nicht entsprechender Leistung kann dem Angestellten das Triennium verweigert werden. Die Verweigerung des Trienniums ist dem Angestelltenbetriebsrat mitzuteilen und auf Verlangen des Betriebsrates ist darüber zu verhandeln. 5. Jede Veränderung des Gehaltes oder der Kategorie ist dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen. 6. Bei Einstufung in das Gehaltsschema werden als Berufsjahre, die in der landwirtschaftlichen Genossenschaftsorganisation zugebrachten Dienstjahre voll angerechnet. Die Anrechnung weiterer Dienstzeiten bleibt dem Ermessen der Geschäftsführung anheimgestellt. ANLAGE 2 – GEHALTSSCHEMA gültig ab 1. April 2015 für die Angestellten der Raiffeisen-Lagerhausgenossenschaften in Kärnten und die Angestellten der „Unser Lagerhaus“ Warenhandels-Ges.m.b.H. in Euro Erhöhung der Gehaltsansätze 2,07 % – Rundung auf die nächsten vollen 50 Cent bzw. 1 Euro Kategorie Anf. bez. nach 3 J. nach 6 J. nach 9 J. nach 12 J. nach 15 J. nach 18 J. nach 21 J. nach 24 J. I 1475,00 1509,50 1574,00 1638,00 1703,00 1767,50 1831,50 1900,50 1965,00 II 1562,50 1620,00 1685,00 1749,50 1813,50 1882,50 1949,00 2013,50 2079,50 III 1694,00 1765,50 1840,50 1920,00 1998,00 2075,50 2153,50 2233,00 2311,50 IV 1844,00 1931,00 2016,50 2106,50 2196,50 2287,50 2376,50 2468,50 2558,50 V 1983,00 2067,50 2157,00 2248,00 2337,50 2429,00 2520,00 2609,50 2699,50 VI 2615,00 2755,00 2902,50 3050,00 3196,50 3344,00 3491,50 3638,00 3785,50 VII bis 5,09 Mio. 3207,50 3354,00 3501,00 3647,50 3795,00 3942,50 4090,00 4237,50 4384,00 VIII über 5,09 Mio. 3461,50 3608,00 3752,50 3901,00 4048,50 4197,00 4342,50 4490,00 4636,50 Lehrlingsentschädigung 1. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 552,00 2. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 672,00 3. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 915,00 Die Internatskosten, die durch den Aufenthalt des Lehrlings in einem für die Schüler der Berufsschule bestimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen, hat der Lehrberechtigte dem Lehrling so zu bevorschussen und so zu ersetzen, dass dem Lehrling für den Zeitraum, der der Dauer des Internats entspricht, mindestens 50 % der jeweiligen Lehrlingsentschädigung verbleiben. . . . mit Bildung die Karriereleiter hinauf . . . M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R 19 Ausschreibung des Gärtner-Cups 2015 der Landarbeiterkammer für Kärnten (LAK) Veranstalter: Veranstaltungstag: Austragungsort: Bahnstreifenausgabe: Beginn: Teilnahmeberechtigt: Nennungen: Anmeldeschluss: Austragung: Wettkampfleiter: Landarbeiterkammer für Kärnten Samstag, dem 30. Jänner 2016 auf den Kunsteisbahnen des Gasthofes Kurath in St. Filippen, Dorfstraße 6, 9064 Pischeldorf, Tel. (0 42 24) 22 28 13.30 Uhr 14.00 Uhr alle kammerzugehörigen Gärtner und Gärtnerinnen schriftlich an Landarbeiterkammer für Kärnten, Bahnhofstraße 44/III, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, oder per Fax (0 46 3) 58 70-420 15. Jänner 2016 nach den internationalen Eisstockregeln (IER) Mixedmannschaften – Moarstöcke nicht erlaubt! Eisstöcke zwischen 12 und 22 cm und 4 bis 7 kg mit handelsüblichen Rundstoppeln Mag. Christian Waldmann, Bakk. Die Kosten für die Eisbahnen werden vom Veranstalter übernommen! Haftung: Siegerehrung: Für Unfälle aller Art übernimmt der Veranstalter keine Haftung. im Anschluss am Austragungsort Wir würden uns freuen, Sie bei unserer Veranstaltung begrüßen zu können und wünschen STOCK HEIL! An die Landarbeiterkammer für Kärnten, Bahnhofstraße 44/III, A-9020 Klagenfurt, Tel. (0 46 3) 58 70-419, Fax (0 46 3) 58 70-420 Anmeldung zum Gärtner-Cup im Eisstocksport 2016 Mannschaft (Betrieb): ____________________________________________________________________________________ Mannschaftsverantwortlicher: _____________________________________________________________________________ Schützen: _______________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________ __________________________, am _________________________________________________________________________ Unterschrift M I T T E I L U N G E N 20 D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R Waldarbeitsmeisterschaften 2015 in Friesach: Foto: ©Peter Pugganig Die alten Mauern der Burgenstadt hielten den Schallwellen der Motorsägen statt Kein Holzstraßenkirchtag ohne Landarbeiterkammer Präsident Ing. Harald Sucher bei seinen Begrüßungsworten vor LAbg. DI Michael Johann, LAbg. Günter Leikam, FAST Ossiach-Dir. DI Hans Zöscher, HolzstraßengemeindenObmann DI Günter Sonnleitner, Forstlandesrat DI Christian Benger, Bgm. LKKR Martin Gruber aus Kappel/Krappfeld, Gastgeber Bgm. Pepe Kronlechner aus der Burgenstadt Friesach und SVB-Sicherheitsexperte DI Johannes Kröpfl (v. l.). Bei der Kärntner Meisterschaft war Johannes Koch an diesem Tag der stärkste Sportler. Der Liesertaler verwies seinen Bruder Daniel Koch und Vorjahressieger Wolfram Pilgram auf die Plätze zwei und drei. Den Titel im Teambewerb holte sich der Waldsport Litzlhof (Koch/Koch/Morgenstern) vor der Mannschaft Forstbetrieb Foscari (Pilgram/Erlacher/Oberrauner) und der WWG Zedlitzdorf (Ferlan/Ritzinger/Niederbichler). Die Gästeklasse war mit insgesamt 27 Schneidern sehr stark besetzt. Der Oberösterreicher Harald Umgeher siegte in dieser Wertung. Beim Husqvarna-Cup, bei dem vier, über ganz Österreich verteilte, Wettkämpfe in die Wertung miteinbezogen werden, konnte Jürgen Erlacher aus Radenthein den zweiten Platz in der Juniorenwertung erkämpfen. . . . investieren Sie in Bildung, nichts ist sicherer M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R 21 Wir gratulieren zwei kammerzugehörigen Lavanttalern … … Josef Hainzl aus Gräbern zum Meister in der Landwirtschaft (Meisterarbeit: „Biogänsehaltung“) und Birgit Druck aus Auen bei Wolfs- berg zur Meisterin im Ländlichen Betriebs- und Haushaltsmanagement („Natur pur – Ferienwohnungen am Bauernhof“). Als erste Gratu- lanten stellen sich KAD DI Hans Mikl, Landesbäuerin Sabine Sternig, Präsident ÖR Ing. Johann Mößler und die Leiterin des LK-Referates „LebensWirtschaft, Mag.a in Ing. Friederike Parz (v. l.) ein. Die Landarbeiterkammer schließt sich den aufrichtigen Gratulationen an. SOMMEREMPFANG Der alljährliche Sommerempfang der Industriellenvereinigung – heuer auf Taggenbrunn – bot Präsident Ing. Sucher einmal mehr die Möglichkeit, bestehende Kontakte zu festigen und neue Ansprechpartner zu finden. Hier mit den Rechtsanwälten Dr. Günter Medweschek und Mag. Georg Luckmann sowie DI Leopold Goëss vom Amte der Kärntner Landesregierung (v. r.). Foto: Eggenberger M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R 22 Marktgemeinde Eberstein St. Veit an der Glan Eberstein KLAGENFURT Besonderen Charme gewinnt die Marktgemeinde Eberstein durch ihre am Fuße der Saualm geschmiegten Kirchdörfer: ... St. Oswald ... GR Peter Schratzer ... Mirnig ... Gemeindevorstand BÜRGERMEISTER: Andreas Grabuschnig (ÖVP) 1. VIZEBÜRGERMEISTER: Ing. Hans-Jörg Zöhrer (ÖVP) 2. VIZEBÜRGERMEISTER: Mario Zöhrer (ÖVP) WEITERES MITGLIED: Marc Sunitsch (SPÖ) Seit 2009 Mitglied im Gemeinderat und im Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft in der Marktgemeinde Eberstein (ÖVP), war von 2009 bis 2015 auch Mitglied des Bauausschusses und ist seit 2015 Obmann des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seit 2009 auch Mitglied der Grundverkehrskommission bei der BH St. Veit an der Glan; nach Besuch der Volksschule in Eberstein und der Hauptschule in Brückl Absolvierung der Landwirtschaftlichen Fachschule am Goldbrunnhof und anschließend drei Jahre HBLA Raumberg, Besuch des Kurses für Forstschutzorgane und Forstmeister in Ossiach; verheiratet, 2 Kinder; war bei der WWG Unteres Görtschitztal als Waldhelfer beschäftigt, seit 2001 Bauer vlg. Priebernig am Kaltenberg und seit Februar 2015 als Mitarbeiter des Maschinenring Services beim Futteraustausch im Görtschitztal und in der Versteigerungshalle St. Donat tätig; seit 2009 Obmann der Ortsgruppe Görtschitztal der Bäuerlichen Interessengemeinschaft Kärnten–Osttirol (BIG-KO); war fünf Jahre Obmann und ist nunmehr Schriftführer des Bauernbundes in Eberstein, Mitglied der Sängerrunde St. Walburgen. GR Ing. Raphael Pliemitscher Seit 2015 Mitglied des Gemeinderates, des Land- und Forstwirtschaftsausschusses sowie Ersatzmitglied im Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eberstein (ÖVP), Mitglied im Abwasserverband Görtschitztal und Ersatzmitglied in der Grundverkehrskommission bei der BH St. Veit an der Glan; Besuch der Volksschule in Eberstein, der Hauptschule in Klein St. Paul und anschließend der Land- M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R 23 ein IM BLICKPUNKT TEIL 94 GR Ing. Raphael Pliemitscher GR Peter Schratzer wirtschaftlichen Fachschule Althofen, danach dreijähriger Aufbaulehrgang in Pitzelstätten und 2008 Ablegung der Matura ebendort; nach drei Jahren Mitarbeit im elterlichen Betrieb seit August 2012 bei der LK-Außenstelle Völkermarkt für Förderungen zuständig, seit 2008 Pächter der Betriebe vlg. Schütz in Mirnig und vlg. Liegl in Eberstein, mit 25 Mutterkühen erfolgreicher Blondviehzüchter; Obmann der Mirniger Schuhplattler und Harmonikaspieler sowohl bei dieser Gruppe als auch bei der Volkstanzgruppe Lölling und der Landjugend Maria Saal, Kursleiter der jährlichen Volkstanzwoche der Landjugend, stellvertretender Bauernbundobmann von Ebernstein und Kassier bei der Weggenossenschaft Mirnig. Daten der Marktgemeinde Eberstein EINWOHNERZAHL: 1340 FLÄCHE: 65,17 km2 G E M E I N D E R AT: 10 ÖVP 3 SPÖ 2 FPÖ ■ Erhaltung des Nahversorgers im Ort ■ Normalisierung und Sicherheit für die Menschen im Görtschitztal nach dem HCB-Skandal ■ Hilfe für die HCBgeschädigte Bevölkerung sowie für die Bauern im Görtschitztal ■ Gerechte Aufteilung der Kommunalsteuern der Nachbargemeinden, da wir auch die von dort ausgehenden Emissionen und Belastungen mittragen ■ Reduktion der Wohnungskosten im ländlichen Raum ■ Schaffung von Gemeindewohnungen durch Übernahme der Wohnhäuser von den Genossenschaften ■ Sanierung der Straßen im Orts- und ländlichen Bereich ■ Besseres Busverkehrskonzept für das Görtschitztal ■ Erhaltung des Schigebietes Steinerhütte/Saualpe ■ Erhaltung und Forcierung des Blondviehs als autochthone Kärntner Rinderrasse ... Hochfeistritz ... und St. Walburgen. Die autochthone Kärntner Rinderrasse, das Blondvieh, dessen zart-marmoriertes Fleisch schon Kaiser Franz Joseph I. besonders schätzte, erlebte, von Eberstein ausgehend, eine wahre Renaissance. M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R 24 Eberndorf wählte heuer ein zweites Mal ... BESTÄTIGT... ... diesmal den Betriebsrat des Raiffeisen-Lagerhauses: Neuer alter Vorsitzender wurde Hubert Omelko (Bild); ihm assistieren Manfred Ferra und Helene Kampusch. ... wurde nach den LAK-Wahlen im Juli 2015 das oberösterreichische Kammerpräsidium, Vizepräsident Gerhard Leutgeb, Präsident Eugen Preg sowie Bad Ischls Vzbgm. und ÖBfZBRV Vizepräs. Josef Reisenbichler (v. l.). Bei den vorausgegangenen Wahlen erreichte bei einer Wahlbeteiligung von fast 52 Prozent die ÖVP-Liste 83,41 Prozent und 29 Mandate, was im Vergleich zu den letzten abgehaltenen Wahlen den Verlust von 2,52 Prozent oder 1 Mandat bedeutet. Spiegelverkehrt das Ergebnis der Sozialdemokraten, die 1 Mandat auf 5 Mandate zulegen konnten und nunmehr bei 16,59 Prozent Stimmenanteil halten. Wir gratulieren den Gewinnern gleichermaßen wie den Siegern dieser Wahl zum Ergebnis! Landwirtschaftsdirektor DI Rudi Fritzer, Leiter des Referates „Öffentlichkeitsarbeit“ und Chefredakteur des „Kärntner Bauer“, ist nach 35 Jahren Tätigkeit in der Kärntner Landwirtschaftskammer in den Ruhestand getreten. Wir wünschen dem Grandseigneur der österreichischen Agrarjournalistik im dritten Lebensabschnitt nebst Gottes Segen und Gesundheit auch oftmaligen guten Anblick und den Gewinn vieler Tiebreaks. . . . mit Bildung die Karriereleiter hinauf . . . Abs.: Landarbeiterkammer Kärnten, 9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 44, Telefon 0 46 3/58 70-419, Fax 0 46 3/58 70-420, E-Mail: [email protected] Internet: www.lakktn.at Erscheinungsort Klagenfurt LAK-Måthe Die kleine Petra ist zum ersten Mal auf einem Bauernhof und sieht am Abend der Bäuerin zu, wie sie ein Huhn rupft. „Tante“, fragt Petra, „ziehst du die Hühner jeden Abend aus?" Verlagspostamt 9020 Klagenfurt – Nr. 02Z030531 M Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion des Medienwerkes: Landarbeiterkammer für Kärnten, 9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 44. Druckvorstufe: type&sign, Graphikagentur GmbH, Rosentaler Straße 116. Druck: Carinthian Druck, 9020 Klagenfurt, Liberogasse 6. Offenlegung nach § 25 Mediengesetz: Mitteilungsblatt der Landarbeiterkammer zur Information, Aufklärung und Beratung der Kammerzugehörigen über alle diese betreffenden Belange. Kostenlose Abgabe; keine Anzeigen. P.b.b. VNr. 02Z030531 M
© Copyright 2024 ExpyDoc