Landarbeiter- kammerwahl 2015 – Wahlverfahren eingestellt

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6 0 .
J A H R G A N G
LAK
WAHL
2015
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N R .
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K Ä R N T E N
S E P T E M B E R / O K T O B E R
Landarbeiterkammerwahl
2015 –
Wahlverfahren
eingestellt
Die Kandidatinnen und Kandidaten der
„Gemeinsamen Liste
Landarbeiterkammer“ gelten als gewählt.
Die Wahlkommission für die Landarbeiterkammerwahl 2015 hat in
ihrer Sitzung vom 18. August 2015
unter Vorsitz von Mag. Gerhard
Jesernig vom Amte der Kärntner
Landesregierung einstimmig beschlossen, von der Fortsetzung des
Wahlverfahrens abzusehen, da nur
ein gültiger Wahlvorschlag, nämlich
der der „Gemeinsamen Liste Landarbeiterkammer“
(Kurzbezeich-
P.b.b. · VNr. 02Z030531 M
nung: GL-LAK), eingebracht wurde.
Zustellungsbevollmächtigter Vertreter und Listenführer ist Präsident
Ing. Harald Sucher. Die 21 Kandidatinnen und Kandidaten sowie die
weiteren 21 Ersatzkandidatinnen
und Ersatzkandidaten sind somit
mit 18. August 2015 als gewählt zu
betrachten und werden in den
nächsten fünf Jahren die Geschicke
der Landarbeiterkammer leiten.
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I M
S U C H E R
Liebe
Kammermitglieder!
ährend sich die politische Auseinandersetzung
immer mehr verschärft und man oft den Eindruck gewinnt, dass jeder gegen jeden kämpft
und selbst bei Koalitionspartnern die Schadenfreude über
ein Missgeschick bei der anderen Partei bei Weitem die
Freude über gemeinsam Erreichtes überwiegt, haben wir
uns in der Landarbeiterkammer entschlossen, einen
gemeinsamen Weg zu gehen, das gemeinsame Ziel in
den Vordergrund zu stellen und auf jegliches politisches
Hickhack zu verzichten. Dies ist keine Gleichmacherei, sondern ein Aufeinanderzugehen, ohne dass dabei eine beteiligte Gruppe die Wurzeln oder ihre Identität verliert.
W
Mir ist durchaus bewusst, dass man es auch als politischen
Tabubruch ansehen kann, einmal nicht zu wählen, aber alle
drei Fraktionen unserer Kammer haben sich dazu entschlossen, ganz bewusst ein Signal für Zusammenarbeit
und Gemeinsamkeit zu setzen. Vielleicht kann gerade eine
kleine Interessenvertretung einen Denkanstoß in diese
Richtung geben? Wir betreiben keine „große“ Politik, sondern alle 21 Kammerrätinnen und Kammerräte sind in erster Linie bemüht, unsere Mitglieder zu servicieren, ihnen zu
dienen und ihre Interessen zu vertreten. Bei den in Österreich seit Jahren immer mehr zu beobachtenden politischen Grabenkämpfen wollen wir ganz bewusst einen
Kontrapunkt setzen, selbst wenn von manchen dies als
provokant empfunden wird. Nicht unerwähnt soll auch bleiben, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit ausdrücklich
vorgesehen hat.
Ich danke in diesem Zusammenhang allen Kolleginnen und
Kollegen, die diese Entscheidung mittragen und sich wieder für die Vollversammlung zur Verfügung gestellt haben
und namentlich insbesondere meinen Partnern Alexander
Rachoi und Christoph Lach. Dass unsere Aufgabe immer
wichtiger wird, ist allein daraus ablesbar, dass wir heuer mit
4.350 Wahlberechtigten, um exakt 11,17 Prozent mehr
Menschen als im Jahre 2010 zu vertreten haben.
In diesem Sinne ersuche ich alle um ihre Mitarbeit und bitte jene, die diesem unseren Schritt misstraurisch oder ablehnend gegenüberstehen, um eine faire Chance.
Präs. Ing. Harald Sucher
Diesjährige G
des
„Kaisers
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3
e Gartenfahrt führte zu
rs neue Gärten“
Heuer (noch bis 4. 10.) geht
es in der ehemaligen Sommerresidenz von Kaiser Franz
Joseph I. und Kaiserin Sisi
noch herrschaftlicher zu als
sonst. Zentrales Thema ist
die k. u. k. Vergangenheit, die
sich wie ein grüner Faden
durch Bad Ischl zieht. Um die
70
Landarbeiterkämmerer
mit
Partnern,
Vizepräs.
Alexander Rachoi an der
Spitze, besuchten die heurige
Landesgartenschau im oberösterreichischen
Salzkammergut. Herzlich begrüßt wurden sie vom
Bad Ischler Ersten Vizebürgermeister Sepp
Reisenbichler, der auch
Vizepräsident
der
oberösterreichischen Landarbeiterkammer und Zentralbetriebsratsvorsitzender
bei
den Österreichischen Bundesforsten ist. Den ganzen
Tag an der Seite der Kärntner
Delegation, der auch die Kam-
merräte
Josef
Lindner und Werner Fellner angehörten, war der oberösterreichische
LAKDirektor Dr. Wolfgang
Ecker.
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Bad Ischl und des „
Das Bad Ischler Postamt kann von Weltgeschichte erzählen: Hier traf am 28. Juni 2014 die Nachricht von der Ermordung des
österreichischen Thronfolgers Franz Ferdinand von Österreich-Este ein.
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„Kaisers neue Gärten“
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6
Bad Ischl und des „
Landarbeiterkammer-Triumvirat: Kärntens Vizepräsident Vzbgm. Alexander Rachoi sowie Oberösterreichs Vizepräsident und
Kammerdirektor Vzbgm. Sepp Reisenbichler und Dr. Wolfgang Ecker (v. l.).
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„Kaisers neue Gärten“
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Die Marktgemeinde Eberndorf und die Stadtgemeinde
Wolfsberg sowie die ehemaligen Arbeitgeber erwiesen
den Ausgezeichneten ihre Reverenz. 1. Bild (v. l.): Bgm.
OSR Gottfried Wedenig, GRin Hildegard Jessernig und GV
Prof. Dr. Stefan Kramer von der Marktgemeinde Eberndorf; 2. Bild: Wolfsbergs Vzbgm.in Dr.in Manuela Karner und
der stellvertretende Obmann des Raiffeisen-Lagerhauses
Lavanttal Josef Steinkellner sowie 3. Bild: der Geschäftsführer der „Unser Lagerhaus WarenhandelsGesmbH“,
DI Peter Messner.
„Ehre, wem
Bundesminister Rupprechter zeichnet ehemalige Spitzen r
Am 8. Juli dieses Jahres
überreichte Bundesminister DI Andrä Rupprechter
im Beisein von Präsident
Ing. Harald Sucher und KAD
HR Dr. Rudolf Dörflinger an
zwei Persönlichkeiten aus
unseren
Reihen
hohe
Bundesauszeichnungen:
Unser ehemaliger Vizepräsident Franz Gomernik erhielt das „Große Ehrenzeichen für Verdienste um die
Republik Österreich“ und
sein
langjähriger
Vorstandskollege Hans Radl
das „Goldene Ehrenzeichen
für Verdienste um die Republik Österreich“ überreicht.
Franz Gomernik widmete
sein ganzes Berufsleben dem
Warenbereich von Raiffeisen
Kärnten. Als langjähriges Mitglied des Aufsichtsrates und
über viele Jahre als Betriebsrat, Betriebsratsvorsitzender
und Zentralbetriebsratsvorsitzender zeichnete er für den
wirtschaftlichen Erfolg der
„Unser Lagerhaus WarenhandelsGesmbH“ mitverantwortlich. Der zweisprachige Unterkärntner ist nach wie vor Mitglied im zweisprachigen Kirchenchor seiner Heimatpfarre
und war viele Jahre aktives
Mitglied bei verschiedenen
slowenischen Kulturvereinen.
LAK-Vizepr. Hubert Isopp, MBA bedankte sich mit herzlichen
Worten nicht nur bei Alt-KV Hans Radl (links), sondern auch
bei Vizepr. a. D. Franz Gomernik.
Ein Jahrzehntlang war Gomernik Vorsitzender des Wirtschaftsforums 9 in der GPA
und amtete als fachkundiger
Laienrichter beim OLG Graz
sowie als Mitglied des Bezirksschulrates in Völkermarkt. Er
ist nach wie vor Obmann der
Wassergenossenschaft Pudab
in der Gemeinde Eberndorf
und war viele Jahre Mitglied
von Vollversammlung, Vorstand und Präsidium der Kärntner Landarbeiterkammer.
Hans Radl, Nebenerwerbslandwirt vlg. Wurzebauer in
Vordergumitsch, brachte sich
über einen langen Zeitraum im
Rahmen der Vollversammlung
und des Vorstandes der Kärntner Landarbeiterkammer sowie der Vollversammlung des
Österreichischen Landarbeiterkammertages als couragierter Vertreter der Interessen
der Beschäftigten in Österreichs Lagerhäusern hervorragend und effizient ein. Sein gesamtes berufliches Engagement gehörte dem RaiffeisenLagerhaus Lavanttal, wo er als
Mitglied von Aufsichts- und
Betriebsrat mit dafür verantwortlich zeichnete, dass dieses Unternehmen zu den
wichtigsten Firmen Ost-Kärntens zählt.
In einer abendlichen Feier-
Sang zu Ehren der frisch gebackenen Ordensträger in beiden Landessprachen: der Chor „Srce“ aus Eberndorf/Dobrla
vas.
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Ehre gebührt“
n repräsentanten der Kärntner Landarbeiterkammer aus
stunde, die vom Chor des Slowenischen
Kulturvereines/
Slovensko prosvetno društvo
Srce musikalisch umrahmt
wurde, würdigten Vertreter
der ehemaligen Dienstgeber
– Geschäftsführer DI Peter
Messner und Obmann-Stellvertreter Josef Steinkellner –
sowie Repräsentanten der je-
weiligen Heimatgemeinden –
Bgm. OSR Gottfried Wedenig und GV Prof. Mag. Stefan
Kramer sowie Vzbgm.in Dr.in
Manuela Karner – die Ver-
dienste der Ausgezeichneten.
Für die Landarbeiterkammer
schloss sich Vizepräsident
Hubert Isopp, MBA den Dankesworten an.
Kärntentag in Wien: Neben Bundesorden für Franz Gomernik (3. v. r.) und Hans Radl (3. v. l.) erhielten auch die Direktorin der
Höheren Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Pitzelstätten, OStRin Prof.in DIin Maria Truppe-Fischer (Mitte)
und der Lehrer dieser Schule, Prof. DI Georg Kampl (2. v. l.), die Dekrete, mit denen ihnen die Berufstitel „Hofrätin“ und „Oberstudienrat“ verliehen wurden.
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Walderlebnistag
Gemeinsam mit 43 anderen Organisationen zeigte auch die Landarbeiterkammer beim heurigen Walderlebnistag in Villach-Warmbad Flagge. Im Zusammenwirken mit der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle in der Land- und Forstwirtschaft, repräsentiert durch DIin Martina Höfferer-Schagerl, wurden Dutzende Schulklassen aus den Bezirken Villach-Stadt
und -Land mit den grünen Anliegen der Landarbeiterkammer vertraut gemacht. Ehrensache war selbstverständlich auch
die Anwesenheit von Präsident Ing. Harald Sucher, Vizepräs. Vzbgm. Alexander Rachoi, KAD HR Rudolf Dörflinger und
LAK-Referent Mag. Christian Waldmann.
Anmeldung zur Dienstnehmerehrung
Alle (dies gilt für alle Arbeiter, Angestellten und Lagerhausbediensteten) landarbeiterkammerzugehörigen
Dienstnehmer, welche 25 und 40 Jahre in der Land- und Forstwirtschaft berufstätig sind, werden von der Landwirtschaftskammer und der Landarbeiterkammer gemeinsam im Rahmen einer Feierstunde geehrt.
Zurücksenden an: Landarbeiterkammer für Kärnten, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Bahnhofstraße 44,
oder per Fax: 0463-5870-420 oder E-Mail: [email protected]
Anmeldung zur Dienstnehmerehrung (Arbeiter, Angestellte und LH-Mitarbeiter)
(Vor- und Zuname des Antragstellers)
(Telefonnummer)
(Straße, Postleitzahl, Ort)
(geboren am)
_________________________________________________, ich melde mich für
(beschäftigt als)
❑ 25 Jahre ❑ 40 Jahre an.
Dienstgeber:_____________________________________________________________ Telefonnummer d. DG: __________________________________________
Anschrift d. Dienstgebers: _________________________________________________________________________________________________________________
von – bis
beschäftigt als
Name des Dienstgebers mit Anschrift:
Unterschrift
Nicht geehrt werden kann, wer bereits eine Ehrung für 35 Jahre erhalten hat und vor Erreichen des 40. Arbeitsjahres ausgeschieden ist!
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Lagerhaus Feldkirchen
Vor Ort bei den Mitgliedern zu sein, ist uns wichtig. Von rechts: Präsident Ing. Harald Sucher, Heidi Moser, Marktleiter Roland
Ster, Silvia Wagner, Manfred Rainer, Samantha Kopatsch, BRV KR Gerald Lagler und ZBRV Valentin Zirgoi im Lagerhaus Feldkirchen.
Angebote
aus Ossiach
Die Forstliche Ausbildungsstätte bietet vom 14. 9. bis zum
11. 12. 2015 einen Lehrgang für Forstwirtschaftsmeister
und einen Kurs für Forstschutzorgane ebenso an wie für
den Zeitraum vom 5. bis 7. 11. 2015 zur bereits traditionellen
Ossiacher Messe für Wald, Holz und Energie geladen wird.
Kammern
gegen
Höhenflucht
Laut § 6, Abs. 1, lit. o LAK-G hat die Landarbeiterkammer
gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer mit geeigneten Maßnahmen neben der Land- auch der Höhenflucht entgegenzuwirken.
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KOLLEKTIVVERTRAG – GUTSANGESTELLTE
Gehaltstabelle – Beträge in Euro – Wirksamkeit: 1. Mai 2015
Beschäftigungsgruppen
DJ/Gehaltsstufe
A
B
C
D
E
F
G
H
K
1.
1348,80
1551,34
1674,52
1840,51
2024,25
2226,78
2404,25
3027,50
3996,30
2.
1375,95
1580,56
1707,93
1879,14
2064,96
2271,67
2453,32
3089,10
4075,64
3.
1417,70
1628,59
1758,04
1934,47
2126,56
2338,48
2526,40
3182,01
4197,78
5.
1474,08
1693,31
1830,07
2011,72
2212,17
2432,44
2626,62
3308,33
4365,86
7.
1548,20
1778,92
1921,94
2111,94
2322,82
2553,54
2757,11
3474,32
4583,01
10.
1623,37
1867,65
2014,86
2216,34
2437,66
2680,91
2895,96
3646,57
4812,69
13.
1672,43
1924,02
2076,45
2.282,11
2511,78
2760,25
2982,61
3756,19
4956,75
16.
1722,55
1981,45
2138,05
2352,06
2.585,91
2844,80
3071,35
3867,89
5103,95
19.
1756,99
2019,03
2179,80
2400,08
2.637,06
2901,18
3132,94
3946,19
5206,25
Anlage III zu § 3 – Praktikantenbestimmungen
Folgende dienstrechtlichen Änderungen wurden beschlossen:
Die sonstigen geldwerten Leistungen und Aufwandsersätze:
Euro
Das Wohnungsentgelt (§ 7, Z. 3, KV) beträgt
169,29
Die Beleuchtung beträgt monatlich (§ 7, Z. 3.3 KV)
13,53
Das Taggeld beträgt (§ 7, Z. 4.2)
38,38
Das Nächtigungsgeld beträgt (§ 7, Z. 4.2)
22,57
Das Hundegeld beträgt (§ 7, Z. 4.5)
50,79
1. Praktikanten gemäß § 3, Z. 8, 1. und 2. Absatz:
Die Entschädigung beträgt monatlich
Euro
638,90
2. Jagd-, Fischereipraktikanten (-lehrlinge) gemäß § 3, Z. 8, 3. Absatz:
Die Entschädigung beträgt monatlich
im ersten Jahr
636,82
im zweiten Jahr
717,20
im dritten Jahr
895,72
3. Kanzleipraktikanten (-lehrlinge) gemäß § 3, Z. 8, 3. Absatz:
Die Entschädigung beträgt monatlich
im ersten Halbjahr
im zweiten Halbjahr
im zweiten Jahr
501,10
580,44
660,83
Jagdpraktikanten (Jagdlehrlingen) und Kanzleipraktikanten werden Wohnung,
Beheizung und Beleuchtung unentgeltlich gegeben. Bei Verpflegung ist die
Vergütung mit dem Dienstgeber zu vereinbaren.
ANLAGE I – BESCHÄFTIGUNGSGRUPPEN
A
Angestellte, welche einfache Tätigkeiten
verrichten. Jugendliche bis 18 Jahre.
Forst: Hilfskräfte
Jagd: Hilfskräfte
Landwirtschaft, Weinbau: Hilfskräfte
Verwaltung: Hilfskräfte
B
Angestellte (angelernt) oder mit fachlicher
Qualifikation, welche einfache Tätigkeiten
unter Anleitung oder im Team verrichten.
Forst: Forstwart, Waldaufseher
Jagd: Berufsjäger (ohne Revier), Jäger (ohne
Revier), Heger, Fischer
Landwirtschaft, Weinbau: Adjunkt
Verwaltung: Bürogehilfen
C
Angestellte mit fachlicher oder praktischer
Qualifikation, welche unter Anleitung oder
auf Anweisung fachlich einschlägige Tätigkeiten verrichten. Darunter fallen auch Angestellte
mit Berufsausbildung oder Fachschule, wenn
diese Qualifikation für die ausgeübte Tätigkeit
von überwiegender Bedeutung ist.
Forst: Forstadjunkt 1. J., Forstwart
Jagd: Berufsjäger (mit Revier), Jäger (mit Revier),
Fischer, Jagdrevierleiter
Landwirtschaft, Weinbau: Adjunkt
Verwaltung: Bürokräfte
D
Angestellte mit fachlicher oder praktischer
Qualifikation, welche auf Anweisung schwie-
rige Tätigkeiten z. T. selbständig verrichten.
Darunter fallen auch Angestellte, welche eine
mittlere oder höhere berufsbildende Schule
erfolgreich absolviert haben und diese Qualifikation für die ausgeübte Tätigkeit von überwiegender Bedeutung ist.
Forst: Forstwart mit Sonderfunktion,
Forstadjunkt 2. J.
Jagd: Berufsjäger, Jäger
Landwirtschaft, Weinbau: Wirtschafter
(landwirtschaftlicher Angestellter)
Verwaltung: Sachbearbeiter, Sekretär
E
Angestellte mit spezieller fachlicher Qualifikation oder Erfahrung, welche schwierige Arbeiten weitgehend selbständig verrichten. Darunter fallen auch Angestellte, welche eine mittlere
oder höhere berufsbildende Schule erfolgreich
absolviert haben und diese Qualifikation für die
ausgeübte Tätigkeit von überwiegender Bedeutung ist.
Forst: Förster im Team, Funktionsförster
Jagd: Berufsjäger (mit Sonderfunktion)
Landwirtschaft, Weinbau: Wirtschafter mit
Sonderfunktion, Kellermeister
Verwaltung: Buchhalter, Personalverrechner,
IT-Angestellter, Sachbearbeiter
F
Angestellte mit spezieller fachlicher Qualifikation, welche schwierige Arbeiten weitgehend
selbständig verrichten und verantworten.
Forst: Forstrevierleiter, Funktionsförster,
Forstassistenten, Zugeteilte
Landwirtschaft, Weinbau: Verwalter, Kellermeister, Bereichsleiter
Verwaltung: Abteilungsleiter, Buchhalter,
Personalverrechner, IT-Angestellte
G
Angestellte mit spezieller fachlicher Qualifikation und besonderer Verantwortung bei weitgehend selbständiger und leitender Tätigkeit.
Forst: Forstrevierleiter, Förster mit Sonderfunktion, Forstassistenten, Zugeteilte
Landwirtschaft, Weinbau: Verwalter
Verwaltung: Abteilungsleiter, Angestellte mit
Sonderfunktion
H
Angestellte mit Einfluss und Entscheidungsmöglichkeit in der fachlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Führung und
leitender Tätigkeit.
Forst: Wirtschaftsführer, Direktoren
Landwirtschaft, Weinbau: Geschäftsführer,
Direktoren
Verwaltung: Geschäftsführer, Direktoren, Abteilungsleiter (mit Gesch. Führerverantwortung)
K
Leitende Angestellte mit Gesamtverantwortung und maßgeblichem Einfluss auf die
organisatorische, personelle und wirtschaftliche Führung des Betriebes.
Forst: Wirtschaftsführer, Forstdirektoren
Landwirtschaft, Weinbau: Güterdirektor
Verwaltung: Geschäftsführer
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LOHNTAFEL A –
GÜLTIG AB 1. APRIL 2015
für die Arbeiter folgender Abteilungen der „Unser Lagerhaus“-Warenhandelsgesellschaft m.b.H.
Warenabteilung, Silo, Mischfutterwerk, Maschinenabteilung, Zentrale
Arbeitskategorien
1. Raumpflegepersonal – im 1. Dienstjahr
a) bis zu 5 Jahren
b) über 5 Jahre
c) über 10 Jahre
d) über 15 Jahre
e) über 20 Jahre
f) über 25 Jahre
g) über 30 Jahre
h) über 35 Jahre
2. Lagerarbeiter in Gruppenverwendung,
Kraftfahrer bis 5 t – im 1. Dienstjahr
a) bis zu 5 Jahren
b) über 5 Jahre
c) über 10 Jahre
d) über 15 Jahre
e) über 20 Jahre
f) über 25 Jahre
g) über 30 Jahre
h) über 35 Jahre
3. Qualifizierter Lagerarbeiter in Gruppenverwendung, Kraftfahrer von 5 t bis 10 t
im 1. Dienstjahr
a) bis zu 5 Jahren
b) über 5 Jahre
c) über 10 Jahre
d) über 15 Jahre
e) über 20 Jahre
f) über 25 Jahre
g) über 30 Jahre
h) über 35 Jahre
4. Arbeiter in Einzelverwendung,
Kraftfahrer über 10 t, Tankwarte
im 1. Dienstjahr
a) bis zu 5 Jahren
b) über 5 Jahre
c) über 10 Jahre
d) über 15 Jahre
e) über 20 Jahre
f) über 25 Jahre
g) über 30 Jahre
h) über 35 Jahre
Stundenlohn
Euro
10,05
10,35
10,48
10,59
10,95
11,35
11,83
12,21
12,60
Monatslohn
Euro
1678,00
1729,00
1749,50
1768,50
1828,50
1895,00
1976,00
2039,50
2103,50
10,58
10,76
10,96
11,20
11,65
12,10
12,63
12,95
13,30
1767,50
1796,50
1830,50
1870,00
1945,00
2020,50
2109,50
2162,00
2221,00
10,99
11,13
11,33
11,64
12,08
12,58
13,14
13,48
13,80
1834,50
1859,50
1892,00
1944,00
2017,50
2101,50
2194,00
2251,00
2304,50
11,63
11,77
11,98
12,30
12,79
13,34
13,94
14,28
14,65
1943,00
1965,00
2001,00
2054,50
2136,00
2228,00
2327,50
2384,50
2446,50
Arbeitskategorien
Stundenlohn
Euro
Monatslohn
Euro
12,43
12,58
12,81
13,16
13,70
14,28
14,92
15,31
15,70
2075,50
2100,50
2140,00
2197,50
2288,50
2384,50
2492,00
2557,50
2622,50
13,19
13,35
13,60
13,98
14,55
15,18
15,87
16,27
16,69
2202,00
2229,00
2271,00
2334,50
2430,00
2535,50
2649,50
2717,50
2787,00
14,03
14,21
14,46
14,88
15,49
16,16
16,89
17,32
17,76
2343,00
2372,50
2414,00
2485,00
2587,50
2698,50
2820,00
2892,50
2966,50
5. Facharbeiter in Einzelverwendung
im 1. Dienstjahr
a) bis zu 5 Jahren
b) über 5 Jahre
c) über 10 Jahre
d) über 15 Jahre
e) über 20 Jahre
f) über 25 Jahre
g) über 30 Jahre
h) über 35 Jahre
6. Qualifizierter Facharbeiter in
Einzelverwendung – im 1. Dienstjahr
a) bis zu 5 Jahren
b) über 5 Jahre
c) über 10 Jahre
d) über 15 Jahre
e) über 20 Jahre
f) über 25 Jahre
g) über 30 Jahre
h) über 35 Jahre
7. Qualifizierter Facharbeiter in besonderer
Verwendung – im 1. Dienstjahr
a) bis zu 5 Jahren
b) über 5 Jahre
c) über 10 Jahre
d) über 15 Jahre
e) über 20 Jahre
f) über 25 Jahre
g) über 30 Jahre
h) über 35 Jahre
Die unten angeführten Lehrlingsentschädigungen beziehen sich auf
die Lohntafeln A, B, C und D
Euro
1. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
556,00
2. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
678,00
3. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
924,00
4. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1142,00
LOHNTAFEL B –
GÜLTIG AB 1. APRIL 2015
für die Arbeiter folgender Abteilungen der „Unser Lagerhaus“-Warenhandelsgesellschaft m.b.H.
Werkstätten
Arbeitskategorien
Stundenlohn
Euro
10,99
1. Gehilfen im 1. Jahr nach der Lehrzeit
2. Facharbeiter in Gruppenverwendung
im 1. Dienstjahr
11,51
a) bis zu 5 Jahren
11,65
b) über 5 Jahre
11,86
c) über 10 Jahre
12,18
d) über 15 Jahre
12,66
e) über 20 Jahre
13,20
f) über 25 Jahre
13,78
g) über 30 Jahre
14,14
h) über 35 Jahre
14,50
3. Qualifizierte Facharbeiterin Gruppenverwendung
im 1. Dienstjahr
11,96
a) bis zu 5 Jahren
12,10
b) über 5 Jahre
12,32
c) über 10 Jahre
12,66
d) über 15 Jahre
13,18
e) über 20 Jahre
13,74
f) über 25 Jahre
14,36
g) über 30 Jahre
14,72
h) über 35 Jahre
15,09
Monatslohn
Euro
1834,50
1923,00
1946,00
1980,00
2034,50
2115,00
2205,00
2302,00
2361,50
2421,50
1998,00
2020,50
2057,50
2115,00
2201,00
2295,00
2398,50
2458,00
2520,00
Arbeitskategorien
Stundenlohn
Euro
Monatslohn
Euro
4. Facharbeiter in Einzelverwendung
im 1. Dienstjahr
a) bis zu 5 Jahren
b) über 5 Jahre
c) über 10 Jahre
d) über 15 Jahre
e) über 20 Jahre
f) über 25 Jahre
g) über 30 Jahre
h) über 35 Jahre
12,19
12,33
12,56
12,91
13,43
14,01
14,64
15,01
15,39
2036,50
2058,50
2097,50
2155,50
2243,50
2340,50
2444,50
2506,00
2570.00
5. Qualifizierter Facharbeiter in
Einzelverwendung – im 1. Dienstjahr
a) bis zu 5 Jahren
b) über 5 Jahre
c) über 10 Jahre
d) über 15 Jahre
e) über 20 Jahre
f) über 25 Jahre
g) über 30 Jahre
h) über 35 Jahre
12,64
12,79
13,03
13,38
13,95
14,54
15,19
15,58
15,98
2110,50
2136,00
2176,50
2235,00
2329,50
2429,00
2537,50
2601,50
2668,50
M I T T E I L U N G E N
D E R
L A N D A R B E I T E R K A M M E R
14
Arbeitskategorien
6. Spezialfacharbeiter in Einzelverwendung
im 1. Dienstjahr
a) bis zu 5 Jahren
b) über 5 Jahre
c) über 10 Jahre
d) über 15 Jahre
e) über 20 Jahre
f) über 25 Jahre
g) über 30 Jahre
h) über 35 Jahre
7. Werkmeisterstellvertreter
ohne Meisterprüfung
im 1. Dienstjahr
a) bis zu 5 Jahren
b) über 5 Jahre
c) über 10 Jahre
d) über 15 Jahre
e) über 20 Jahre
f) über 25 Jahre
g) über 30 Jahre
h) über 35 Jahre
Stundenlohn
Euro
Monatslohn
Euro
13,60
13,78
14,03
14,43
15,01
15,67
16,37
16,80
17,22
2272,00
2301,00
2343,00
2409,00
2507,00
2617,50
2733,00
2805,50
2876,50
14,60
14,80
15,06
15,49
16,14
16,82
17,59
18,06
18,50
2438,00
2472,00
2514,50
2587,50
2695,50
2809,50
2937,50
3016,00
3090,00
Arbeitskategorien
8. Werkmeister ohne Meisterprüfung,
Werkmeisterstellvertreter
mit Meisterprüfung – im 1. Dienstjahr
a) bis zu 5 Jahren
b) über 5 Jahre
c) über 10 Jahre
d) über 15 Jahre
e) über 20 Jahre
f) über 25 Jahre
g) über 30 Jahre
h) über 35 Jahre
9. Werkmeister mit Meisterprüfung
im 1. Dienstjahr
a) bis zu 5 Jahren
b) über 5 Jahre
c) über 10 Jahre
d) über 15 Jahre
e) über 20 Jahre
f) über 25 Jahre
g) über 30 Jahre
h) über 35 Jahre
Stundenlohn
Euro
Monatslohn
Euro
15,10
15,30
15,57
16,01
16,69
17,42
18,21
18,67
19,15
2521,00
2554,50
2600,50
2673,50
2787,00
2908,50
3041,00
3118,00
3198,50
15,84
16,05
16,34
16,81
17,50
18,26
19,10
19,60
20,09
2645,50
2681,00
2729,00
2806,50
2992,50
3050,00
3190,50
3273,00
3355,00
Service und
Beratung
KOLLEKTIVVERTRAG
für die Arbeiter der landwirtschaftlichen Lagerhausgenossenschaften in Kärnten – gültig ab 1. April 2015
Arbeitskategorien
1. Handelsarbeiter
im 1. Dienstjahr
a) bis zu 5 Jahren
b) über 5 Jahre
c) über 10 Jahre
d) über 15 Jahre
e) über 20 Jahre
f) über 25 Jahre
g) über 30 Jahre
2. Kraftfahrer für Pkw, Dreiradwagen,
Motorräder, Lkw mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t, Kranführer, Elektrokarrenfahrer, Hubstapler, Tankwarte und
Lagerarbeiter in Gruppenverwendung
im 1. Dienstjahr
a) bis zu 5 Jahren
b) über 5 Jahre
c) über 10 Jahre
d) über 15 Jahre
e) über 20 Jahre
f) über 25 Jahre
g) über 30 Jahre
Stundenlohn
Euro
9,82
10,00
10,34
10,59
11,01
11,44
11,92
12,25
Monatslohn
Euro
1640,00
1670,00
1727,00
1768,50
1839,50
1911,00
1990,50
2045,50
Arbeitskategorien
Stundenlohn
Euro
Monatslohn
Euro
10,87
11,00
11,19
11,50
11,96
12,45
13,00
13,32
1815,50
1836,50
1869,00
1920,00
1996,50
2078,50
2171,50
2225,00
8,82
9,07
9,19
9,28
9,59
9,90
10,31
10,61
1473,50
1515,50
1534,50
1550,00
1601,00
1653,50
1721,50
1771,50
3. Kraftfahrer für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht und Zugmaschinen und qual.
Lagerarbeiter in Gruppenverwendung
im 1. Dienstjahr
a) bis zu 5 Jahren
b) über 5 Jahre
c) über 10 Jahre
d) über 15 Jahre
e) über 20 Jahre
f) über 25 Jahre
g) über 30 Jahre
4. Handelsarbeiter und Raumpflegepersonal
10,43
10,58
10,76
11,00
11,43
11,89
12,39
12,73
1741,50
1767,50
1796,50
1836,50
1909,00
1985,00
2069,50
2125,50
im 1. Dienstjahr
a) bis zu 5 Jahren
b) über 5 Jahre
c) über 10 Jahre
d) über 15 Jahre
e) über 20 Jahre
f) über 25 Jahre
g) über 30 Jahre
Lehrlingsentschädigung: 1. Lehrjahr = 556,00, 2. Lehrjahr = 678,00, 3. Lehrjahr = 924,00, 4. Lehrjahr = 1142,00
M I T T E I L U N G E N
D E R
L A N D A R B E I T E R K A M M E R
II. TEIL GEHALTSORDNUNG
15
für die Angestellten der Raiffeisen-Lagerhausgenossenschaften in Kärnten und die Angestellten
der „Unser Lagerhaus Warenhandels-Ges.m.b.H.“
Bestimmungen für Dienstverhältnisse, die vor dem 31. 12. 1996 begründet wurden
§ 16 Entlohnung
1. Die Entlohnung erfolgt nach Verwendungskategorien. Die
Auszahlung der Gehälter erfolgt am Letzten jedes Monats im
Nachhinein bzw. in der bisher üblichen Form.
2. Karenzen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes in
Anspruch genommen werden, werden im Ausmaß von
jeweils höchstens 10 Monaten für die Vorrückungen gewertet. Dies gilt für Karenzen, die ab dem 1. 4. 2012 beginnen.
Diese Höchstgrenze gilt auch für Karenzen nach Mehrlingsgeburten. Liegt neben einer Karenz gleichzeitig ein Dienstverhältnis vor, so wird für die Vorrückung die für den Arbeitnehmer günstigere Variante zur Anwendung gebracht. Diese
Regelung gilt ab 1. 4. 2014 auch für Karenzen aus Anlass der
Geburt jedes Kindes. . . . . . . . . . (Punkt 2 idF ab 1. 4. 2014)
§ 17 Einteilung der Kategorien
Lehrlingsentschädigung:
1. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . €
2. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . €
3. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . €
552,00
672,00
915,00
Kategorie I:
Kaufmännische und Bürokräfte aller Art, ohne berufliche
Vorbildung sowie Absolventen von Handelsschulen oder
einer kaufmännischen Berufsschule im 1. Dienstjahr.
Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.342,00
Kategorie II:
Kaufmännische und Bürohilfskräfte aller Art, nach Absolvierung des 1. Dienstjahres, Absolventen einer Handelsschule bzw. kaufmännischen Berufsschule ab dem 2. Dienstjahr.
Praktikanten von landwirtschaftlichen Mittelschulen.
Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.410,00
Kategorie III:
Bürokräfte und Mitarbeiter im Verkauf, die eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen haben und über Anweisung ihre Arbeit verrichten, Praktikanten nach Absolvierung
des Praxisjahres, nach Absolvierung einer Mittelschule
(Matura).
Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.524,50
Kategorie IV:
Bürokräfte und kaufmännische Mitarbieter im Ein- und Verkauf, die selbständig arbeiten können, wie Verkäufer mit
Beratungsfunktion, Karteiführer, Abgabestellenleiter, Stenotypisten, Buchhaltungshilfskräfte und Fakturisten.
Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.557,50
Kategorie V:
Bürokräfte und kaufmännische Mitarbeiter im Ein- und Verkauf, die selbständig arbeiten können und schon besondere
Fachkenntnisse besitzen: Kassiere, Abteilungsleiter in kleineren Einkaufsmärkten, Buchhalter, qualifizierte Fakturisten,
Verkäufer mit besonderen Kenntnissen, Leiter von Schädlingsbekämpfungsstationen, Filialmagazineure und Magazineure kleinerer Lagerhäuser, technische Angestellte, Mitarbeiter im Außendienst (ohne Provisionsentlohnung), Lohnbuchhalter, Fachkräfte mit Meisterprüfung.
Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.688,00
Kategorie VI:
Angestellte mit umfassenden Fachkenntnissen auf systemisierten Posten: Kassiere, selbständige Lohnbuchhalter
und selbständige Buchhalter in kleineren Betrieben, die noch
nicht bilanzfähig sind. Magazineure, Fililalleiter (in kleinen Filialen), Abteilungsleiter in größeren Einkaufsmärkten, Marktleiter in kleineren Märkten, Werkstättenmeister (in kleineren
Werkstätten), Werkstättenmeister-Stellvertreter (in größeren
Werkstätten), leitende Angestellte in Landmaschinenabteilungen, Werkmeister und leitende Sachbearbeiter in kleineren Gruppen.
Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.837,50
Kategorie VII:
Angestellte mit Dispositionsqualifikation, Werkstätenmeister, Filialleiter (in größeren Filialen), Marktleiter in Märkten
mit mehr als 10 Mitarbeitern, Sachbearbeiter größerer Gruppen, Bilanzbuchhalter, Verwalter, Werkstättenleiter kleinerer
Werkstätten.
Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.978,00
Kategorie VIII:
Geschäftsführer-Stellvertreter in Lagerhäusern, Verwalter
und Sachbearbeiter mit Dispositionsfähigkeit und sofern
nicht Geschäftsführer, Angestellte in besonderer Verwendung, Oberverwalter, Oberbuchhalter, Werkstättenleiter größerer Werkstätten.
Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 2.336,50
Kategorie IX:
Leiter großer organisatorischer Einheiten, Bereiche und
Abteilungen, die der Geschäftsführung der Betriebsgesellschaft direkt berichtspflichtig sind und Ergebnisverwantwortung besitzen. Betriebsleiter und Angestellte in besonderer
Verwendung.
Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 2.608,50
Kategorie X:
Geschäftsführer in Genossenschaften bei einem Jahresumsatz
M I T T E I L U N G E N
D E R
L A N D A R B E I T E R K A M M E R
16
bis 2,18 Mio . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 3.032,00
bis 5,09 Mio . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 3.207,50
über 5,09 Mio . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 3.461,50
§ 18 Kassierfehlgeld
1. Angestellte, die als Kassiere eingesetzt werden, erhalten
für jeden Tag, an dem sie Kassiertätigkeit ausüben, als Kassierfehlgeld € 1,30.
2. Das Kassierfehlgeld wird zwölfmal im Jahr mit dem Gehalt
ausbezahlt.
3. Das Kassierfehlgeld wird auf ein verzinsliches Spareinlagenkonto des Kassiers, das zugunsten des Dienstgebers zur
Deckung allfälliger Kassenabgänge gesperrt ist, so lange
erlegt, bis ein Betrag in der Höhe des zwölffachen monatlichen Kassierfehlgeldes erreicht ist. Sobald das zwölffache
monatliche Kassierfehlgeld erreicht ist, wird das weitere
Kassierfehlgeld an den Kassier ausgefolgt.
§ 19 Biennien
1. Jeder Dienstnehmer erhält jeweils nach zwei Jahren eine
Erhöhung seines Gehaltes nach beiliegendem Gehaltsschema. Biennienvorrückungen erfolgen grundsätzlich nur am
1. 1. oder 1. 7. eines Jahres.
2. Die Biennien enden in jeder Kategorie mit dem 44. Dienstjahr.
3. Bei Einstufung in das Gehaltsschema werden als Berufsjahre, die in der landwirtschaftlichen Genossenschaftsorganisation zugebrachten Dienstjahre voll angerechnet. Die
Anrechnung weiterer Dienstzeiten bleibt dem Ermessen der
Genossenschaftsleitung anheimgestellt.
§ 20 Sachleistungen
Soweit von Genossenschaften Sachleistungen gewährt werden, können sie nach den Richtsätzen der Sozialversicherung auf das Gehalt angerechnet werden.
GEHALTSSCHEMA
gültig ab 1. April 2015 – für die Angestellten der Raiffeisen-Lagerhausgenossenschaften in Kärnten und der Angestellten der „Unser
Lagerhaus“ Warenhandels-Ges.m.b.H. – in Euro, Erhöhung der Gehaltsansätze 2,07 %, Aufrundung auf die nächsten vollen 50 Cent bzw. 1 Euro
Kategorie
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
I
1342,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
II
1410,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
III
1524,50
1557,50
1584,50
1623,00
1660,00
1698,50
1744,50
1764,50
1811,50
1840,50
1877,50
IV
1557,50
1584,50
1623,00
1660,00
1698,50
1744,50
1764,50
1811,50
1840,50
1877,50
1916,00
V
1688,00
1731,00
1780,50
1805,50
1861,50
1907,00
1959,00
1991,50
2055,50
2097,50
2134,50
VI
1837,50
1887,00
1919,00
1950,00
2023,00
2078,50
2112,50
2173,50
2214,00
2250,00
2308,50
VII
1978,00
2017,50
2084,50
2129,50
2190,00
2243,50
2302,00
2361,50
2411,00
2475,00
2520,00
VIII
2336,50
2376,50
2445,50
2492,00
2547,00
2603,50
2659,00
2724,00
2771,00
2832,50
2880,50
IX
2608,50
2698,50
2791,00
2880,50
2967,50
3056,50
3145,50
3230,50
3323,00
3413,50
3504,50
X bis 2,18 Mio.
3032,00
3103,50
3173,50
3241,50
3311,00
3377,50
3445,50
3514,50
3588,00
3655,00
3722,50
XI bis 5,09 Mio.
3207,50
3279,00
3348,00
3421,50
3493,50
3565,00
3615,00
3708,50
3782,50
3856,00
3926,00
XII über 5,09 Mio.
3461,50
3526,50
3592,00
3662,00
3727,50
3791,00
3858,00
3926,00
3991,50
4061,00
4124,00
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
III
1916,00
1964,00
2002,00
2045,50
2089,50
2131,50
2175,50
2225,00
2267,50
2317,50
2358,50
IV
1964,00
2002,00
2045,50
2069,50
2111,50
2153,50
2193,00
2231,00
2274,00
2320,00
2359,50
V
2189,00
2222,00
2285,50
2324,50
2363,50
2401,50
2439,00
2482,00
2520,00
2552,00
2593,00
VI
2354,50
2408,00
2445,50
2500,00
2547,00
2597,50
2649,50
2706,00
2755,00
2804,00
2855,50
VII
2587,50
2626,50
2687,00
2735,00
2782,00
2832,50
2879,50
2933,00
2975,00
3025,00
3071,00
VIII
2945,50
2985,50
3047,00
3094,00
3145,50
3190,50
3239,50
3294,00
3338,00
3388,00
3434,50
IX
3593,00
3679,00
3771,00
3864,00
3948,00
4036,50
4129,00
4215,50
4308,50
4396,00
4486,50
X bis 2,18 Mio.
3791,00
3859,00
3931,00
4001,50
4066,00
4136,00
4205,00
4276,50
4342,50
4412,00
4508,50
XI bis 5,09 Mio.
3998,50
4072,50
4150,00
4213,50
4285,50
4360,00
4429,00
4501,50
4574,50
4644,50
4719,00
XII über 5,09 Mio.
4187,50
4258,50
4325,50
4391,50
4456,00
4522,50
4588,50
4655,00
4724,00
4789,00
4854,50
Kategorie
I
II
Lehrlingsentschädigung
1. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 552,00
2. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 672,00
3. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 915,00
Die Internatskosten, die durch den Aufenthalt des Lehrlings in einem für die Schüler der Berufsschule
bestimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen, hat der Lehrberechtigte dem
Lehrling so zu bevorschussen und so zu ersetzen, dass dem Lehrling für den Zeitraum, der der Dauer des
Internats entspricht, mindestens 50 % der jeweiligen Lehrlingsentschädigung verbleiben.
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III. TEIL GEHALTSORDNUNG
17
für die Angestellten der Raiffeisen-Lagerhausgenossenschaften in Kärnten und die Angestellten
der „Unser Lagerhaus Warenhandels-Ges.m.b.H.“
Bestimmungen für Dienstverhältnisse, die nach dem 31. 12. 1996 begründet werden
§ 21 Entlohnung
1. Die Entlohnung erfolgt nach Verwendungskategorien des
§ 22. Die Auszahlung der Gehälter erfolgt am Letzten jedes
Monats im Nachhinein bzw. in der bisher üblichen Form.
2. Wurde das Dienstverhältnis nach dem 31. 12. 1996
begründet, erhalten Angestellte ein monatliches Mindestgehalt nach den in den §§ 22 und 23 geregelten Gehaltssätzen.
Wurde das Dienstverhältnis vor dem 1. 1. 1997 begründet,
kann im Zeitraum vom 1. 1. 1997 bis 31. 12. 1997 zwischen
dem Arbeitgeber und dem Angestellten nach dessen Beratung durch den Betriebsrat oder die Gewerkschaft der Privatangestellten einvernehmlich und schriftlich ein Wechsel
in die Gehaltsordnung/III. Teil vereinbart werden. Im Falle
eines Wechsels ist in dem auszustellenden neuen Dienstzettel vom Dienstnehmer die erfolgte Beratung durch die
Gewerkschaft der Privatangestellten oder durch die Gewerkschaft der Privatangestellten oder den Betriebsrat ausdrücklich zu bestätigen, ansonsten ist dieser Wechsel in den Geltungsberech des neuen Kollektivvertrages rechtsunwirksam.
Lehrlinge erhalten eine monatliche Lehrlingsentschädigung
nach den im § 22 angeführten Lehrlingsentschädigungen.
3. Die Bestimmungen der §§ 18 und 20 des II. Teils der
Gehaltsordnung sind auch für Dienstverhältnisse, welche
nach dem 31. 12. 1996 begründet werden, gültig.
4. Karenzen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes in
Anspruch genommen werden, werden im Ausmaß von
jeweils höchstens 10 Monaten für die Vorrückungen gewertet. Dies gilt für Karenzen, die ab dem 1. 4. 2012 beginnen.
Diese Höchstgrenze gilt auch für Karenzen nach Mehrlingsgeburten. Liegt neben einer Karenz gleichzeitig ein Dienstverhältnis vor, so wird für die Vorrückung die für den Arbeitnehmer günstigere Variante zur Anwendung gebracht. Diese
Regelung gilt ab 1. April 2014 auch für Karenzen aus Anlass
der Geburt jedes Kindes. . .
(Punkt 4 idF ab 1. 4. 2014)
§ 22 Einteilung der Kategorien
Lehrlingsentschädigung:
1. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . €
2. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . €
3. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . €
552,00
672,00
915,00
Kategorie I:
Kaufmännische Mitarbeiter und Bürokräfte, die über Anweisung einfache Arbeit verrichten.
Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.475,00
Kategorie II:
Kaufmännische Mitarbeiter im Ein- und Verkauf und Bürokräfte, die über Anweisung ihre Arbeit selbständig verrich-
ten, wie Verkäufer mit Beratungsfunktion, Fakturisten, die
nach vorbereiteten Unterlagen fakturieren, Buchhaltungshilfskräfte.
Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.562,50
Kategorie III:
Kaufmännische Mitarbeiter und Bürokräfte, die selbständig
arbeiten können und schon besondere Fachkenntnisse besitzen, wie z. B. Buchhaltungskräfte und qualifizierte Fakturisten, Abteilungsleiter in kleineren Einkaufsmärkten, Verkäufer
mit besonderen Fachkenntnissen und Beratungsfunktion,
Kassiere mit Beratungsaufgaben, technische Angestellte,
Mitarbeiter im Außendienst, Personalverrechner, Werkstättenverrechner.
Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.694,00
Kategorie IV:
Angestellte mit umfassenden Fachkenntnissen auf systemisierten Posten, Kassiere mit Spartenverantwortung in der
Genossenschaft bzw. am Standort, selbständige Personalverrechner und selbständige Buchhalter ohne Bilanzverantwortung, Fililalleiter (in kleineren Filialen), Abteilungsleiter in
größeren Einkaufsmärkten, Marktleiter in kleineren Märkten,
Werkstättenmeister (in kleineren Werkstätten), Werkstättenmeister-Stellvertreter (in größeren Werkstätten), Werkmeister und leitende Sachbearbeiter in kleineren Gruppen.
Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.844,00
Kategorie V:
Angestellte mit Dispositionsqualifikation, Werkstättenleiter,
Filialleiter (in größeren Filialen), Marktleiter in Märkten mit
mehr als 10 Mitarbeitern, Sachbearbeiter größerer Gruppen,
Bilanzbuchhalter, Verwalter.
Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.983,00
Kategorie VI:
Geschäftsführer-Stellvertreter in Lagerhäusern, Standortleiter, leitende Angestellte und Angestellte mit Dispositionsverantwortung, Leiter großer organisatorischer Einheiten,
Bereiche und Abteilungen, die der Geschäftsführung der
Betriebsgesellschaft direkt berichtspflichtig sind und Ergebnisverantwortung besitzen, Angestellte in besonderer Verwendung.
Mindestgehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 2.615,00
Kategorie VII:
Geschäftsführer in Genossenschaften bei einem Jahresumsatz
bis 5,09 Mio. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 3.207,50
über 5,09 Mio. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 3.461,50
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§ 23 Triennien
1. Jedem Dienstnehmer ist jeweils nach 3 Jahren (Triennium) eine Erhöhung seines Gehaltes zu gewähren, wobei
sich die Trienniensätze jeweils aus der Gehaltstabelle (Anlage 2) ergeben.
Darüber hinaus können den Angestellten freiwillig weitere
Triennien zuerkannt werden.
2. Sowohl Höherentlohnung über das Mindestgehalt als
auch außerordentliche Gehaltserhöhungen können den
Triennien zugerechnet werden.
3. Triennienzuerkennungen erfolgen am 1. 1. eines Jahres,
wobei einem von diesem Termin abweichenden Eintritts-
datum der dem Eintrittsdatum näher gelegene 1. 1. Anwendung findet.
4. Bei nicht entsprechender Leistung kann dem Angestellten
das Triennium verweigert werden. Die Verweigerung des
Trienniums ist dem Angestelltenbetriebsrat mitzuteilen und
auf Verlangen des Betriebsrates ist darüber zu verhandeln.
5. Jede Veränderung des Gehaltes oder der Kategorie ist
dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen.
6. Bei Einstufung in das Gehaltsschema werden als Berufsjahre, die in der landwirtschaftlichen Genossenschaftsorganisation zugebrachten Dienstjahre voll angerechnet. Die
Anrechnung weiterer Dienstzeiten bleibt dem Ermessen der
Geschäftsführung anheimgestellt.
ANLAGE 2 – GEHALTSSCHEMA
gültig ab 1. April 2015 für die Angestellten der Raiffeisen-Lagerhausgenossenschaften in Kärnten
und die Angestellten der „Unser Lagerhaus“ Warenhandels-Ges.m.b.H.
in Euro
Erhöhung der Gehaltsansätze 2,07 % – Rundung auf die nächsten vollen 50 Cent bzw. 1 Euro
Kategorie
Anf. bez.
nach 3 J.
nach 6 J.
nach 9 J.
nach 12 J.
nach 15 J.
nach 18 J.
nach 21 J.
nach 24 J.
I
1475,00
1509,50
1574,00
1638,00
1703,00
1767,50
1831,50
1900,50
1965,00
II
1562,50
1620,00
1685,00
1749,50
1813,50
1882,50
1949,00
2013,50
2079,50
III
1694,00
1765,50
1840,50
1920,00
1998,00
2075,50
2153,50
2233,00
2311,50
IV
1844,00
1931,00
2016,50
2106,50
2196,50
2287,50
2376,50
2468,50
2558,50
V
1983,00
2067,50
2157,00
2248,00
2337,50
2429,00
2520,00
2609,50
2699,50
VI
2615,00
2755,00
2902,50
3050,00
3196,50
3344,00
3491,50
3638,00
3785,50
VII bis 5,09 Mio.
3207,50
3354,00
3501,00
3647,50
3795,00
3942,50
4090,00
4237,50
4384,00
VIII über 5,09 Mio.
3461,50
3608,00
3752,50
3901,00
4048,50
4197,00
4342,50
4490,00
4636,50
Lehrlingsentschädigung
1. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 552,00
2. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 672,00
3. Lehrjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 915,00
Die Internatskosten, die durch den Aufenthalt des Lehrlings in einem für die Schüler der Berufsschule
bestimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen, hat der Lehrberechtigte dem
Lehrling so zu bevorschussen und so zu ersetzen, dass dem Lehrling für den Zeitraum, der der Dauer des
Internats entspricht, mindestens 50 % der jeweiligen Lehrlingsentschädigung verbleiben.
. . . mit Bildung
die Karriereleiter
hinauf . . .
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Ausschreibung des
Gärtner-Cups 2015 der Landarbeiterkammer für Kärnten (LAK)
Veranstalter:
Veranstaltungstag:
Austragungsort:
Bahnstreifenausgabe:
Beginn:
Teilnahmeberechtigt:
Nennungen:
Anmeldeschluss:
Austragung:
Wettkampfleiter:
Landarbeiterkammer für Kärnten
Samstag, dem 30. Jänner 2016
auf den Kunsteisbahnen des Gasthofes Kurath in St. Filippen, Dorfstraße 6,
9064 Pischeldorf, Tel. (0 42 24) 22 28
13.30 Uhr
14.00 Uhr
alle kammerzugehörigen Gärtner und Gärtnerinnen
schriftlich an Landarbeiterkammer für Kärnten, Bahnhofstraße 44/III,
9020 Klagenfurt am Wörthersee, oder per Fax (0 46 3) 58 70-420
15. Jänner 2016
nach den internationalen Eisstockregeln (IER)
Mixedmannschaften – Moarstöcke nicht erlaubt!
Eisstöcke zwischen 12 und 22 cm und 4 bis 7 kg mit handelsüblichen Rundstoppeln
Mag. Christian Waldmann, Bakk.
Die Kosten für die Eisbahnen werden vom Veranstalter übernommen!
Haftung:
Siegerehrung:
Für Unfälle aller Art übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
im Anschluss am Austragungsort
Wir würden uns freuen, Sie bei unserer Veranstaltung begrüßen zu können und wünschen
STOCK HEIL!
An die Landarbeiterkammer für Kärnten, Bahnhofstraße 44/III, A-9020 Klagenfurt, Tel. (0 46 3) 58 70-419, Fax (0 46 3) 58 70-420
Anmeldung zum Gärtner-Cup im Eisstocksport 2016
Mannschaft (Betrieb): ____________________________________________________________________________________
Mannschaftsverantwortlicher: _____________________________________________________________________________
Schützen: _______________________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________________________________
__________________________, am _________________________________________________________________________
Unterschrift
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Waldarbeitsmeisterschaften 2015 in Friesach:
Foto: ©Peter Pugganig
Die alten Mauern der Burgenstadt
hielten den Schallwellen der
Motorsägen statt
Kein Holzstraßenkirchtag ohne Landarbeiterkammer
Präsident
Ing.
Harald
Sucher bei seinen Begrüßungsworten vor LAbg. DI
Michael Johann, LAbg.
Günter Leikam, FAST Ossiach-Dir. DI Hans Zöscher,
HolzstraßengemeindenObmann DI Günter Sonnleitner, Forstlandesrat DI
Christian Benger, Bgm. LKKR Martin Gruber aus Kappel/Krappfeld, Gastgeber
Bgm. Pepe Kronlechner aus
der Burgenstadt Friesach
und SVB-Sicherheitsexperte DI Johannes Kröpfl (v. l.).
Bei der Kärntner Meisterschaft war Johannes Koch
an diesem Tag der stärkste
Sportler. Der Liesertaler verwies seinen Bruder Daniel
Koch und Vorjahressieger
Wolfram Pilgram auf die
Plätze zwei und drei.
Den Titel im Teambewerb
holte sich der Waldsport
Litzlhof (Koch/Koch/Morgenstern) vor der Mannschaft
Forstbetrieb Foscari (Pilgram/Erlacher/Oberrauner)
und der WWG Zedlitzdorf
(Ferlan/Ritzinger/Niederbichler).
Die Gästeklasse war mit insgesamt 27 Schneidern sehr
stark besetzt. Der Oberösterreicher Harald Umgeher
siegte in dieser Wertung.
Beim Husqvarna-Cup, bei
dem vier, über ganz Österreich verteilte, Wettkämpfe in
die Wertung miteinbezogen
werden, konnte Jürgen
Erlacher aus Radenthein den
zweiten Platz in der Juniorenwertung erkämpfen.
. . . investieren
Sie in Bildung,
nichts ist sicherer
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21
Wir gratulieren zwei
kammerzugehörigen Lavanttalern …
… Josef Hainzl aus Gräbern
zum Meister in der Landwirtschaft (Meisterarbeit: „Biogänsehaltung“) und Birgit
Druck aus Auen bei Wolfs-
berg zur Meisterin im Ländlichen Betriebs- und Haushaltsmanagement
(„Natur
pur – Ferienwohnungen am
Bauernhof“). Als erste Gratu-
lanten stellen sich KAD DI
Hans Mikl, Landesbäuerin Sabine Sternig, Präsident ÖR
Ing. Johann Mößler und die
Leiterin des LK-Referates
„LebensWirtschaft,
Mag.a
in
Ing. Friederike Parz (v. l.) ein.
Die
Landarbeiterkammer
schließt sich den aufrichtigen
Gratulationen an.
SOMMEREMPFANG
Der alljährliche Sommerempfang der Industriellenvereinigung – heuer auf Taggenbrunn – bot Präsident Ing. Sucher einmal
mehr die Möglichkeit, bestehende Kontakte zu festigen und neue Ansprechpartner zu finden. Hier mit den Rechtsanwälten Dr.
Günter Medweschek und Mag. Georg Luckmann sowie DI Leopold Goëss vom Amte der Kärntner Landesregierung (v. r.).
Foto: Eggenberger
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22
Marktgemeinde Eberstein
St. Veit an der Glan
Eberstein
KLAGENFURT
Besonderen Charme gewinnt die Marktgemeinde Eberstein
durch ihre am Fuße der Saualm geschmiegten Kirchdörfer:
... St. Oswald ...
GR Peter Schratzer
... Mirnig ...
Gemeindevorstand
BÜRGERMEISTER:
Andreas Grabuschnig (ÖVP)
1. VIZEBÜRGERMEISTER:
Ing. Hans-Jörg Zöhrer (ÖVP)
2. VIZEBÜRGERMEISTER:
Mario Zöhrer (ÖVP)
WEITERES MITGLIED:
Marc Sunitsch (SPÖ)
Seit 2009 Mitglied im Gemeinderat und im Ausschuss
für Land- und Forstwirtschaft
in der Marktgemeinde Eberstein (ÖVP), war von 2009 bis
2015 auch Mitglied des Bauausschusses und ist seit
2015 Obmann des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seit 2009 auch Mitglied der Grundverkehrskommission bei der BH St. Veit an
der Glan; nach Besuch der
Volksschule in Eberstein und
der Hauptschule in Brückl Absolvierung der Landwirtschaftlichen Fachschule am
Goldbrunnhof und anschließend drei Jahre HBLA Raumberg, Besuch des Kurses für
Forstschutzorgane und Forstmeister in Ossiach; verheiratet, 2 Kinder; war bei der
WWG Unteres Görtschitztal
als Waldhelfer beschäftigt,
seit 2001 Bauer vlg. Priebernig am Kaltenberg und seit
Februar 2015 als Mitarbeiter
des Maschinenring Services
beim Futteraustausch im
Görtschitztal und in der Versteigerungshalle St. Donat tätig; seit 2009 Obmann der
Ortsgruppe Görtschitztal der
Bäuerlichen
Interessengemeinschaft Kärnten–Osttirol
(BIG-KO); war fünf Jahre Obmann und ist nunmehr
Schriftführer des Bauernbundes in Eberstein, Mitglied der
Sängerrunde St. Walburgen.
GR Ing. Raphael
Pliemitscher
Seit 2015 Mitglied des Gemeinderates, des Land- und
Forstwirtschaftsausschusses
sowie Ersatzmitglied im Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eberstein (ÖVP), Mitglied im Abwasserverband
Görtschitztal und Ersatzmitglied in der Grundverkehrskommission bei der BH St.
Veit an der Glan; Besuch der
Volksschule in Eberstein, der
Hauptschule in Klein St. Paul
und anschließend der Land-
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23
ein
IM
BLICKPUNKT
TEIL 94
GR Ing. Raphael
Pliemitscher
GR Peter Schratzer
wirtschaftlichen Fachschule
Althofen, danach dreijähriger
Aufbaulehrgang in Pitzelstätten und 2008 Ablegung der
Matura ebendort; nach drei
Jahren Mitarbeit im elterlichen Betrieb seit August
2012 bei der LK-Außenstelle
Völkermarkt für Förderungen
zuständig, seit 2008 Pächter
der Betriebe vlg. Schütz in
Mirnig und vlg. Liegl in Eberstein, mit 25 Mutterkühen erfolgreicher Blondviehzüchter;
Obmann der Mirniger Schuhplattler und Harmonikaspieler
sowohl bei dieser Gruppe als
auch bei der Volkstanzgruppe
Lölling und der Landjugend
Maria Saal, Kursleiter der jährlichen Volkstanzwoche der
Landjugend, stellvertretender
Bauernbundobmann
von
Ebernstein und Kassier bei
der Weggenossenschaft Mirnig.
Daten der
Marktgemeinde
Eberstein
EINWOHNERZAHL:
1340
FLÄCHE:
65,17 km2
G E M E I N D E R AT:
10 ÖVP
3 SPÖ
2 FPÖ
■ Erhaltung des
Nahversorgers im Ort
■ Normalisierung und
Sicherheit für die
Menschen im Görtschitztal nach dem
HCB-Skandal
■ Hilfe für die HCBgeschädigte Bevölkerung sowie für die
Bauern im Görtschitztal
■ Gerechte Aufteilung
der Kommunalsteuern der Nachbargemeinden, da wir auch
die von dort ausgehenden Emissionen
und Belastungen
mittragen
■ Reduktion der
Wohnungskosten im
ländlichen Raum
■ Schaffung von
Gemeindewohnungen durch Übernahme der Wohnhäuser
von den Genossenschaften
■ Sanierung der Straßen im Orts- und
ländlichen Bereich
■ Besseres Busverkehrskonzept für das
Görtschitztal
■ Erhaltung des Schigebietes Steinerhütte/Saualpe
■ Erhaltung und Forcierung des Blondviehs
als autochthone
Kärntner Rinderrasse
... Hochfeistritz ...
und St. Walburgen.
Die autochthone Kärntner Rinderrasse, das Blondvieh, dessen
zart-marmoriertes Fleisch schon Kaiser Franz Joseph I.
besonders schätzte, erlebte, von Eberstein ausgehend, eine
wahre Renaissance.
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24
Eberndorf
wählte heuer
ein zweites
Mal ...
BESTÄTIGT...
... diesmal den Betriebsrat des Raiffeisen-Lagerhauses: Neuer alter Vorsitzender wurde Hubert
Omelko (Bild); ihm assistieren Manfred Ferra und
Helene Kampusch.
... wurde nach den LAK-Wahlen im Juli 2015 das oberösterreichische Kammerpräsidium, Vizepräsident Gerhard Leutgeb,
Präsident Eugen Preg sowie Bad Ischls Vzbgm. und ÖBfZBRV Vizepräs. Josef Reisenbichler (v. l.). Bei den vorausgegangenen Wahlen erreichte bei einer Wahlbeteiligung von fast
52 Prozent die ÖVP-Liste 83,41 Prozent und 29 Mandate, was
im Vergleich zu den letzten abgehaltenen Wahlen den Verlust
von 2,52 Prozent oder 1 Mandat bedeutet. Spiegelverkehrt
das Ergebnis der Sozialdemokraten, die 1 Mandat auf 5 Mandate zulegen konnten und nunmehr bei 16,59 Prozent Stimmenanteil halten. Wir gratulieren den Gewinnern gleichermaßen wie den Siegern dieser Wahl zum Ergebnis!
Landwirtschaftsdirektor DI
Rudi Fritzer, Leiter des
Referates „Öffentlichkeitsarbeit“ und Chefredakteur
des „Kärntner Bauer“, ist
nach 35 Jahren Tätigkeit in
der Kärntner Landwirtschaftskammer in den
Ruhestand getreten. Wir
wünschen dem Grandseigneur der österreichischen
Agrarjournalistik im dritten Lebensabschnitt nebst
Gottes Segen und Gesundheit auch oftmaligen
guten Anblick und den
Gewinn vieler Tiebreaks.
. . . mit Bildung
die Karriereleiter
hinauf . . .
Abs.: Landarbeiterkammer Kärnten, 9020 Klagenfurt,
Bahnhofstraße 44, Telefon 0 46 3/58 70-419,
Fax 0 46 3/58 70-420, E-Mail: [email protected]
Internet: www.lakktn.at
Erscheinungsort Klagenfurt
LAK-Måthe
Die kleine Petra ist zum
ersten Mal auf einem
Bauernhof und sieht am
Abend der Bäuerin zu, wie
sie ein Huhn rupft.
„Tante“, fragt Petra,
„ziehst du die Hühner jeden
Abend aus?"
Verlagspostamt
9020 Klagenfurt – Nr. 02Z030531 M
Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion
des Medienwerkes: Landarbeiterkammer für Kärnten,
9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 44.
Druckvorstufe: type&sign, Graphikagentur GmbH,
Rosentaler Straße 116. Druck: Carinthian Druck, 9020 Klagenfurt, Liberogasse 6.
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz: Mitteilungsblatt
der Landarbeiterkammer zur Information, Aufklärung und
Beratung der Kammerzugehörigen über alle diese betreffenden Belange. Kostenlose Abgabe; keine Anzeigen.
P.b.b.
VNr. 02Z030531 M