Arbeitsvertrag eingestellt.

Verwaltungsinterne Informationen
Eingang am: ____________
Einzustellender Bereich:
Fachbereich/ Einrichtung/ Abteilung
Standort:
Fachgebiet :
Kostenstelle/
Projektnummer:
Kostenstellenverantwortliche/-r
Zuständige/-r Fachvorgesetzte/-r bzw. Professor/-in
Ansprechpartner/-in bei Rückfragen
Telefonnummer des Ansprechpartners
Email-Adresse
SAP-Stellen-Nr. (wird von der Personalabteilung ausgefüllt)
Begründung, falls die Vertragslaufzeit ein Semester unterschreitet:
Bei Akademischen/Wissenschaftlichen Hilfskräften mit Abschluss ist auf einem gesonderten Bogen
das Qualifizierungsziel inklusive Erläuterung des Qualifizierungsziels inhaltlich nachvollziehbar,
individualisiert und verifiziert darzulegen.
Arbeitsvertrag
zwischen dem Land Hessen, vertreten durch den Präsidenten der Universität Kassel,
und
Herrn
Frau/ Herrn
geboren am:
wohnhaft in
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1 - Vertragsdauer
Herr Herr
Frau/
wird für die Zeit vom
bis
als Studentische Hilfskraft
gemäß § 75 Abs. 1 Hessisches Hochschulgesetz (HHG) i. V. mit § 6 Wissenschaftszeitvertragsgesetz
(WissZeitVG)
als Studentische Hilfskraft (Studierende Lehramt an Gymnasien mit Nachweis von 180 Credits)
gemäß § 75 Abs. 1 HHG i. V. mit § 6 WissZeitVG
als Studentische Hilfskraft mit erstem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss
(z.B. Bachelor, Diplom I) gemäß § 75 Abs. 1 HHG i. V. mit § 6 WissZeitVG
als Akademische/Wissenschaftliche Hilfskraft mit Abschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG
bei
im Fachbereich /Fachgebiet/Zentrale Einrichtung
in Witzenhausen
eingestellt.
eingestellt.
Stand: 18.03.2016 / Version 4/ 2016 - Hilfskraft_Arbeitsvertrag_Muster.doc
§ 2 - Tätigkeit
(1)
(2)
Die Hilfskraft hat gemäß § 75 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) d ie Aufgabe,
Studierende durch Tutorien in ihrem Studium zu unterstützen, Dienstleistungen in
Forschung und Lehre sowie studiennahe Dienstleistungen zur Unterstützung von Studium
und Lehre zu erbringen. Sie erbringt die Dienstleistungen, die zugleich der eigenen
Weiterbildung dienen sollen, nebenberuflich.
Die Hilfskraft ist verpflichtet, dienstlichen Anordnungen nachzukommen.
§ 3 - Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich monatlich
bzw. für den Beschäftigungszeitraum insgesamt
Stunden
Stunden.
§ 4 - Vergütung
(1)
(2)
Die Vergütung beträgt je Stunde
€.
Die Vergütung wird für den Kalendermonat berechnet und am Letzten eines Monats auf
ein von der Hilfskraft eingerichtetes Konto bei einem Geld- oder Kreditinstitut oder bei
einem Postgiroamt im Inland gezahlt.
§ 5 - Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(1)
(2)
Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des
Vertragszeitraums. Es kann auch jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 626 BGB) bleibt unberührt. (3)
Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.
§ 6 - Sonstige Regelungen
Beruht eine Arbeitsunfähigkeit auf einem von einem Dritten zu vertretenden Umstand, so
hat die Hilfskraft ihre Ansprüche auf Schadenersatz wegen der Arbeitsunfähigkeit für die
Dauer der Fortzahlung der Vergütung an das Land Hessen, vertreten durch den
Präsidenten der Universität Kassel, abzutreten.
§ 7 - Sonstiges
(1)
(2)
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, insbesondere dessen Verlängerung,
sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung des Vertrages.
Witzenhausen
Kassel, Witzenhausen, den
Universität Kassel
-Der PräsidentIm Auftrag
Hilfskraft
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Hochschullehrer/-in bzw.
wiss. Bediensteter
1
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Personalabteilung
Es sind höchstens 82 Stunden monatlich zu vereinbaren
Informationen rund um das Hilfskraftwesen wie z. B. die Themen Urlaub, Beschäftigungsdauer,
Weihnachtsgeld (Zuwendung), sind der unter http://www.uni- kassel.de/go/hilfskraft
abrufbaren Info-Broschüre „Hinweise für Ihr Arbeitsverhältnis als Hilfskraft“ zu entnehmen.
Stand: 18.03.2016 / Version 4/ 2016 - Hilfskraft_Arbeitsvertrag_Muster.doc