Verwaltungsinterne Informationen Eingang am: ____________ Einzustellender Bereich: Fachbereich/ Einrichtung/ Abteilung Standort: Fachgebiet : Kostenstelle/ Projektnummer: Kostenstellenverantwortliche/-r Zuständige/-r Fachvorgesetzte/-r bzw. Professor/-in Ansprechpartner/-in bei Rückfragen Telefonnummer des Ansprechpartners Email-Adresse SAP-Stellen-Nr. (wird von der Personalabteilung ausgefüllt) Begründung, falls die Vertragslaufzeit ein Semester unterschreitet: Bei Akademischen/Wissenschaftlichen Hilfskräften mit Abschluss ist auf einem gesonderten Bogen das Qualifizierungsziel inklusive Erläuterung des Qualifizierungsziels inhaltlich nachvollziehbar, individualisiert und verifiziert darzulegen. Arbeitsvertrag zwischen dem Land Hessen, vertreten durch den Präsidenten der Universität Kassel, und Herrn Frau/ Herrn geboren am: wohnhaft in wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 - Vertragsdauer Herr Herr Frau/ wird für die Zeit vom bis als Studentische Hilfskraft gemäß § 75 Abs. 1 Hessisches Hochschulgesetz (HHG) i. V. mit § 6 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) als Studentische Hilfskraft (Studierende Lehramt an Gymnasien mit Nachweis von 180 Credits) gemäß § 75 Abs. 1 HHG i. V. mit § 6 WissZeitVG als Studentische Hilfskraft mit erstem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z.B. Bachelor, Diplom I) gemäß § 75 Abs. 1 HHG i. V. mit § 6 WissZeitVG als Akademische/Wissenschaftliche Hilfskraft mit Abschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG bei im Fachbereich /Fachgebiet/Zentrale Einrichtung in Witzenhausen eingestellt. eingestellt. Stand: 18.03.2016 / Version 4/ 2016 - Hilfskraft_Arbeitsvertrag_Muster.doc § 2 - Tätigkeit (1) (2) Die Hilfskraft hat gemäß § 75 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) d ie Aufgabe, Studierende durch Tutorien in ihrem Studium zu unterstützen, Dienstleistungen in Forschung und Lehre sowie studiennahe Dienstleistungen zur Unterstützung von Studium und Lehre zu erbringen. Sie erbringt die Dienstleistungen, die zugleich der eigenen Weiterbildung dienen sollen, nebenberuflich. Die Hilfskraft ist verpflichtet, dienstlichen Anordnungen nachzukommen. § 3 - Arbeitszeit Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich monatlich bzw. für den Beschäftigungszeitraum insgesamt Stunden Stunden. § 4 - Vergütung (1) (2) Die Vergütung beträgt je Stunde €. Die Vergütung wird für den Kalendermonat berechnet und am Letzten eines Monats auf ein von der Hilfskraft eingerichtetes Konto bei einem Geld- oder Kreditinstitut oder bei einem Postgiroamt im Inland gezahlt. § 5 - Beendigung des Arbeitsverhältnisses (1) (2) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Vertragszeitraums. Es kann auch jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 626 BGB) bleibt unberührt. (3) Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform. § 6 - Sonstige Regelungen Beruht eine Arbeitsunfähigkeit auf einem von einem Dritten zu vertretenden Umstand, so hat die Hilfskraft ihre Ansprüche auf Schadenersatz wegen der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer der Fortzahlung der Vergütung an das Land Hessen, vertreten durch den Präsidenten der Universität Kassel, abzutreten. § 7 - Sonstiges (1) (2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, insbesondere dessen Verlängerung, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung des Vertrages. Witzenhausen Kassel, Witzenhausen, den Universität Kassel -Der PräsidentIm Auftrag Hilfskraft _____________________________ Hochschullehrer/-in bzw. wiss. Bediensteter 1 _________________________ Personalabteilung Es sind höchstens 82 Stunden monatlich zu vereinbaren Informationen rund um das Hilfskraftwesen wie z. B. die Themen Urlaub, Beschäftigungsdauer, Weihnachtsgeld (Zuwendung), sind der unter http://www.uni- kassel.de/go/hilfskraft abrufbaren Info-Broschüre „Hinweise für Ihr Arbeitsverhältnis als Hilfskraft“ zu entnehmen. Stand: 18.03.2016 / Version 4/ 2016 - Hilfskraft_Arbeitsvertrag_Muster.doc
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