Unerwartete Zeugin taucht auf

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Rechtsanwälte
Dipl.-Jur. Harald Martin
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für
Steuerstrafrecht (DSV)
76133 Karlsruhe
Ihre Berichterstattung vom 28.10.2015
„Unerwartete Zeugin taucht auf“
„Prozess wegen versuchten Totschlags könnte eine andere Wendung
nehmen“
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem am heutigen Verhandlungstag kein Vertreter der Presse zugegen
war, möchten wir Sie darüber informieren, dass die Aussage der von Ihnen im
oben zitierten Pressebericht so bezeichneten „unerwarteten Zeugin“ für den
Oberstaatsanwalt und die bisherige Hauptbelastungszeugin K. ein
disziplinarrechtliches bzw. ein strafrechtliches Nachspiel haben wird.
Konfrontiert mit einem in der Hauptverhandlung verlesenen Schreiben der
drei Verteidiger an den Behördenleiter der Staatsanwaltschaft, erklärte der
Oberstaatsanwalt A. in der heutigen Verhandlung, dass dieses Schreiben zur
Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen ihn sowie zur Einleitung eines
strafrechtlichen
Ermittlungsverfahrens
gegen
die
bisherige
Hauptbelastungszeugin K. wegen, Amtsanmaßung, Falschaussage, falscher
Verdächtigung und Freiheitsberaubung geführt hat.
Nachdem sich die von der Staatsanwaltschaft geleiteten polizeilichen
Ermittlungen unverständlicherweise bis heute nicht mit einer
Nachbarbefragung befassten, haben die entsprechenden Bemühungen der
Verteidigung dazu geführt, dass eine weitere Zeugin aus der Nachbarschaft
akustische Wahrnehmungen zum Tatgeschehen bezeugen konnte.
Brigitte Wedler
Fachanwältin für Familienrecht
Oliver Lehn
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Der Prozess wird am kommenden Donnerstag mit erneuter Vernehmung der
Hauptbelastungszeugin K. fortgeführt.
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