14.5 Betriebsanweisungen - Zahnärztekammer Nordrhein

14.5 Betriebsanweisungen
Betriebsanweisung über Umgang mit gesundheitsschädlichen Stoffen - flüssig (PDF)
Betriebsanweisung über Umgang mit gesundheitsschädlichen Stoffen - fest (PDF)
Betriebsanweisung über Umgang mit brandfördernden Stoffen - flüssig (PDF)
Betriebsanweisung über Umgang mit brandfördernden Stoffen - fest (PDF)
Betriebsanweisung über Umgang mit ätzenden Stoffen - flüssig (PDF)
Betriebsanweisung über Umgang mit ätzenden Stoffen - fest (PDF)
© 2015 Zahnärztekammer Nordrhein
BETRIEBSANWEISUNG
gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Geltungsbereich und Tätigkeiten
GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG
ÄTZENDE GEFAHRSTOFFE (fest)
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
 Verursachen schwere Verätzungen. - Bei Hautkontakt bereits nach wenigen Minuten tiefgreifende Hautzerstörungen möglich.
 Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube wirken auf Augen, Schleimhäute und
Atmungsorgane stark ätzend.
 Wassergefährdende Stoffe.
 Säuren: können mit organischen Substanzen unter Brandentwicklungen
reagieren/ gefährliche Reaktionen mit Laugen.
 Laugen: gefährliche Reaktionen mit Säuren.
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
 Berührung mit Haut, Schleimhäuten und Augen vermeiden.
 Beim Umfüllen, Mischen, Anwenden usw. undurchlässige Handschuhe und
Schutzbrille mit Seitenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen.
Konzentrierte Säuren: Niemals Wasser zuführen.
 Feststoffe: Staubentwicklung beim Einfüllen/ Umfüllen vermeiden. Stäube
nicht einatmen.
 Nicht in Kanalisation, Grundwasser und Oberflächengewässer gelangen
lassen.
 Nur im Originalbehälter und dicht geschlossen lagern. Säuren und Laugen
nicht zusammen lagern.
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
 Geeignete Löschmittel: Auf Umgebungsbrand abstimmen.
 Nicht geeignete Löschmittel: Wasservollstrahl.
 Nach Verschütten: Mit bindenden Materialien aufnehmen. Der fach- und
sachgerechten Entsorgung zuführen.
 Vermeiden Sie das Einatmen von Stäuben oder Dämpfen.
ERSTE HILFE
 Nach Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt sofort 10-15 Minuten gründlich unter
fließendem Wasser ausspülen, Augenarzt konsultieren.
 Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen, kontaminierte
Kleidung entfernen.
 Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken. Sofort ärztlicher Behandlung zuführen.
Arzt entscheidet über Brechreizauslösung.
 Nach Einatmen: Frischluftzufuhr.
SACHGERECHTE ENTSORGUNG
 Entsorgung: Abfälle und Reststoffe in gekennzeichneten Behältern sammeln. Der
Entsorgung zuführen. - Sonderabfall!
BETRIEBSANWEISUNG
gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Geltungsbereich und Tätigkeiten
GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG
ÄTZENDE GEFAHRSTOFFE (flüssig)
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
 Verursachen schwere Verätzungen. - Bei Hautkontakt bereits nach
wenigen Minuten tiefgreifende Hautzerstörungen möglich.
 Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube wirken auf Augen, Schleimhäute und
Atmungsorgane stark ätzend.
 Wassergefährdende Stoffe.
 Säuren: können mit organischen Substanzen unter Brandentwicklungen
reagieren/ gefährliche Reaktionen mit Laugen.
 Laugen: gefährliche Reaktionen mit Säuren.
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
 Berührung mit Haut, Schleimhäuten und Augen vermeiden.
 Beim Umfüllen, Mischen, Anwenden usw. undurchlässige Handschuhe und
Schutzbrille mit Seitenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen.
Konzentrierte Säuren: Niemals Wasser zuführen.
 Dämpfe nicht einatmen.
 Nicht in Kanalisation, Grundwasser und Oberflächengewässer gelangen
lassen.
 Nur im Originalbehälter und dicht geschlossen lagern. Säuren und Laugen
nicht zusammen lagern.
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
 Geeignete Löschmittel: Auf Umgebungsbrand abstimmen.
 Nicht geeignete Löschmittel: Wasservollstrahl.
 Nach Verschütten: Mit Flüssigkeit bindenden Materialien aufnehmen. Der
fach- und sachgerechten Entsorgung zuführen.
 Vermeiden Sie das Einatmen von Stäuben oder Dämpfen.
ERSTE HILFE
 Nach Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt sofort 10-15 Minuten gründlich unter
fließendem Wasser ausspülen, Augenarzt konsultieren.
 Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen, kontaminierte
Kleidung entfernen.
 Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken. Sofort ärztlicher Behandlung zuführen.
Arzt entscheidet über Brechreizauslösung.
 Nach Einatmen: Frischluftzufuhr.
SACHGERECHTE ENTSORGUNG
 Entsorgung: Abfälle und Reststoffe in gekennzeichneten Behältern sammeln. Der
Entsorgung zuführen. - Sonderabfall!
BETRIEBSANWEISUNG
gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Geltungsbereich und Tätigkeiten
GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG
BRANDFÖRDERNDE GEFAHRSTOFFE (fest)
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
 Stoffe sind selbst nicht brennbar.
 Stoffe reagieren unter Abgabe von Sauerstoff so heftig mit brennbaren
Stoffen, dass sie diese ohne weitere Zündquellen zur Entzündung bringen
und einen entstehenden Brand erhöhen können.
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und
Arzt konsultieren.
 Berührung mit den Augen, der Haut und Schleimhäuten vermeiden.
 Stäube nicht einatmen.
 Beim Umfüllen, Mischen, Anwenden usw. undurchlässige Handschuhe und
Schutzbrille mit Seitenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
 Substanzen nie über offener Flamme erwärmen.
 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich Etikett
bzw. Sicherheitsdatenblatt zeigen).
 Nur saubere Geräte benutzen und Behältnisse niemals offen am Arbeitsplatz stehen lassen.
 Nur im Originalbehälter und dicht geschlossen und unter Verschluss
(zugängig nur für Sachkundige) aufbewahren.
 Getrennt von entzündlichen Stoffen aufbewahren.
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
 Geeignete Löschmittel: auf Umgebungsbrand abstimmen.
 Ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl.
 Nach Verschütten: Mit Flüssigkeit bindenden Materialien bzw. trocken
aufnehmen. Bei flüchtigen und staubförmigen Stoffen Atemschutz tragen.
Der Entsorgung zuführen. Gründlich reinigen.
ERSTE HILFE
 Nach Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt sofort gründlich 10 - 15 Minuten unter
fließendem Wasser ausspülen. Arzt konsultieren.
 Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Arzt konsultieren.
Bei großflächiger Hautkontamination - Notdusche. Kontaminierte Kleidung entfernen.
 Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen. Sofort ärztlicher Behandlung
zuführen. Arzt entscheidet über Erbrechen!
 Nach Einatmen: Frischluftzufuhr. Arzt konsultieren.
SACHGERECHTE ENTSORGUNG
 Entsorgung: Abfälle und Reststoffe in gekennzeichneten Behältern sammeln. Der
Entsorgung zuführen. - Sonderabfall!
BETRIEBSANWEISUNG
gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Geltungsbereich und Tätigkeiten
GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG
BRANDFÖRDERNDE GEFAHRSTOFFE (flüssig)
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
 Stoffe sind selbst nicht brennbar.
 Stoffe reagieren unter Abgabe von Sauerstoff so heftig mit brennbaren
Stoffen, dass sie diese ohne weitere Zündquellen zur Entzündung bringen
und einen entstehenden Brand erhöhen können.
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und
Arzt konsultieren.
 Berührung mit den Augen, der Haut und Schleimhäuten vermeiden.
 Dämpfe nicht einatmen.
 Beim Umfüllen, Mischen, Anwenden usw. undurchlässige Handschuhe und
Schutzbrille mit Seitenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
 Substanzen nie über offener Flamme erwärmen.
 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich Etikett
bzw. Sicherheitsdatenblatt zeigen).
 Nur saubere Geräte benutzen und Behältnisse niemals offen am Arbeitsplatz stehen lassen.
 Nur im Originalbehälter und dicht geschlossen und unter Verschluss
(zugängig nur für Sachkundige) aufbewahren.
 Getrennt von entzündlichen Stoffen aufbewahren.
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
 Geeignete Löschmittel: auf Umgebungsbrand abstimmen.
 Ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl.
 Nach Verschütten: Mit Flüssigkeit bindenden Materialien bzw. trocken
aufnehmen. Bei flüchtigen und staubförmigen Stoffen Atemschutz tragen.
Der Entsorgung zuführen. Gründlich reinigen.
ERSTE HILFE
 Nach Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt sofort gründlich 10 - 15 Minuten unter
fließendem Wasser ausspülen. Arzt konsultieren.
 Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Arzt konsultieren.
Bei großflächiger Hautkontamination - Notdusche. Kontaminierte Kleidung entfernen.
 Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen. Sofort ärztlicher Behandlung
zuführen. Arzt entscheidet über Erbrechen!
 Nach Einatmen: Frischluftzufuhr. Arzt konsultieren.
SACHGERECHTE ENTSORGUNG
 Entsorgung: Abfälle und Reststoffe in gekennzeichneten Behältern sammeln. Der
Entsorgung zuführen. - Sonderabfall!
BETRIEBSANWEISUNG
gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Geltungsbereich und Tätigkeiten
GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG
GESUNDHEITSSCHÄDLICHE GEFAHRSTOFFE (fest)
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit
der Haut.
 Irreversibler Schaden möglich.
 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
 Wassergefährdende Stoffe.
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und
Arzt konsultieren.
 Berührung mit den Augen, der Haut und Schleimhäuten vermeiden.
 Stäube nicht einatmen.
 Beim Umfüllen, Mischen, Anwenden usw. undurchlässige Handschuhe und
Schutzbrille mit Seitenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich Etikett
zeigen).
 Nicht in Kanalisation, Grundwasser und Oberflächengewässer gelangen
lassen.
 Nur im Originalbehälter und dicht geschlossen aufbewahren.
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
 Geeignete Löschmittel: auf Umgebungsbrand abstimmen.
 Ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl.
 Nach Verschütten: Mit Flüssigkeit bindenden Materialien bzw. trocken
aufnehmen. Der vorgeschriebenen Entsorgung zuführen.
ERSTE HILFE
 Nach Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt sofort gründlich 10 - 15 Minuten unter
fließendem Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.
 Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Kontaminierte
Kleidung entfernen.
 Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen. Sofort ärztlicher Behandlung
zuführen. Arzt entscheidet über Erbrechen!
 Nach Einatmen: Frischluftzufuhr.
SACHGERECHTE ENTSORGUNG
 Entsorgung: Abfälle und Reststoffe in gekennzeichneten Behältern sammeln. Der
Entsorgung zuführen. - Sonderabfall!
BETRIEBSANWEISUNG
gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Geltungsbereich und Tätigkeiten
GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG
GESUNDHEITSSCHÄDLICHE GEFAHRSTOFFE (flüssig)
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit
der Haut.
 Irreversibler Schaden möglich.
 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
 Wassergefährdende Stoffe.
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und
Arzt konsultieren.
 Berührung mit den Augen, der Haut und Schleimhäuten vermeiden.
 Dämpfe nicht einatmen.
 Beim Umfüllen, Mischen, Anwenden usw. undurchlässige Handschuhe und
Schutzbrille mit Seitenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich Etikett
zeigen).
 Nicht in Kanalisation, Grundwasser und Oberflächengewässer gelangen
lassen.
 Nur im Originalbehälter und dicht geschlossen aufbewahren.
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
 Geeignete Löschmittel: auf Umgebungsbrand abstimmen.
 Ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl.
 Nach Verschütten: Mit Flüssigkeit bindenden Materialien bzw. trocken
aufnehmen. Der vorgeschriebenen Entsorgung zuführen.
ERSTE HILFE
 Nach Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt sofort gründlich 10 - 15 Minuten unter
fließendem Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.
 Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Kontaminierte
Kleidung entfernen.
 Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen. Sofort ärztlicher Behandlung
zuführen. Arzt entscheidet über Erbrechen!
 Nach Einatmen: Frischluftzufuhr.
SACHGERECHTE ENTSORGUNG
 Entsorgung: Abfälle und Reststoffe in gekennzeichneten Behältern sammeln. Der
Entsorgung zuführen. - Sonderabfall!