14.5 Betriebsanweisungen Betriebsanweisung über Umgang mit gesundheitsschädlichen Stoffen - flüssig (PDF) Betriebsanweisung über Umgang mit gesundheitsschädlichen Stoffen - fest (PDF) Betriebsanweisung über Umgang mit brandfördernden Stoffen - flüssig (PDF) Betriebsanweisung über Umgang mit brandfördernden Stoffen - fest (PDF) Betriebsanweisung über Umgang mit ätzenden Stoffen - flüssig (PDF) Betriebsanweisung über Umgang mit ätzenden Stoffen - fest (PDF) © 2015 Zahnärztekammer Nordrhein BETRIEBSANWEISUNG gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Geltungsbereich und Tätigkeiten GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG ÄTZENDE GEFAHRSTOFFE (fest) GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT Verursachen schwere Verätzungen. - Bei Hautkontakt bereits nach wenigen Minuten tiefgreifende Hautzerstörungen möglich. Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube wirken auf Augen, Schleimhäute und Atmungsorgane stark ätzend. Wassergefährdende Stoffe. Säuren: können mit organischen Substanzen unter Brandentwicklungen reagieren/ gefährliche Reaktionen mit Laugen. Laugen: gefährliche Reaktionen mit Säuren. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN Berührung mit Haut, Schleimhäuten und Augen vermeiden. Beim Umfüllen, Mischen, Anwenden usw. undurchlässige Handschuhe und Schutzbrille mit Seitenschutz/ Gesichtsschutz tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Konzentrierte Säuren: Niemals Wasser zuführen. Feststoffe: Staubentwicklung beim Einfüllen/ Umfüllen vermeiden. Stäube nicht einatmen. Nicht in Kanalisation, Grundwasser und Oberflächengewässer gelangen lassen. Nur im Originalbehälter und dicht geschlossen lagern. Säuren und Laugen nicht zusammen lagern. VERHALTEN IM GEFAHRFALL Geeignete Löschmittel: Auf Umgebungsbrand abstimmen. Nicht geeignete Löschmittel: Wasservollstrahl. Nach Verschütten: Mit bindenden Materialien aufnehmen. Der fach- und sachgerechten Entsorgung zuführen. Vermeiden Sie das Einatmen von Stäuben oder Dämpfen. ERSTE HILFE Nach Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt sofort 10-15 Minuten gründlich unter fließendem Wasser ausspülen, Augenarzt konsultieren. Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen, kontaminierte Kleidung entfernen. Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken. Sofort ärztlicher Behandlung zuführen. Arzt entscheidet über Brechreizauslösung. Nach Einatmen: Frischluftzufuhr. SACHGERECHTE ENTSORGUNG Entsorgung: Abfälle und Reststoffe in gekennzeichneten Behältern sammeln. Der Entsorgung zuführen. - Sonderabfall! BETRIEBSANWEISUNG gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Geltungsbereich und Tätigkeiten GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG ÄTZENDE GEFAHRSTOFFE (flüssig) GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT Verursachen schwere Verätzungen. - Bei Hautkontakt bereits nach wenigen Minuten tiefgreifende Hautzerstörungen möglich. Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube wirken auf Augen, Schleimhäute und Atmungsorgane stark ätzend. Wassergefährdende Stoffe. Säuren: können mit organischen Substanzen unter Brandentwicklungen reagieren/ gefährliche Reaktionen mit Laugen. Laugen: gefährliche Reaktionen mit Säuren. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN Berührung mit Haut, Schleimhäuten und Augen vermeiden. Beim Umfüllen, Mischen, Anwenden usw. undurchlässige Handschuhe und Schutzbrille mit Seitenschutz/ Gesichtsschutz tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Konzentrierte Säuren: Niemals Wasser zuführen. Dämpfe nicht einatmen. Nicht in Kanalisation, Grundwasser und Oberflächengewässer gelangen lassen. Nur im Originalbehälter und dicht geschlossen lagern. Säuren und Laugen nicht zusammen lagern. VERHALTEN IM GEFAHRFALL Geeignete Löschmittel: Auf Umgebungsbrand abstimmen. Nicht geeignete Löschmittel: Wasservollstrahl. Nach Verschütten: Mit Flüssigkeit bindenden Materialien aufnehmen. Der fach- und sachgerechten Entsorgung zuführen. Vermeiden Sie das Einatmen von Stäuben oder Dämpfen. ERSTE HILFE Nach Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt sofort 10-15 Minuten gründlich unter fließendem Wasser ausspülen, Augenarzt konsultieren. Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen, kontaminierte Kleidung entfernen. Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken. Sofort ärztlicher Behandlung zuführen. Arzt entscheidet über Brechreizauslösung. Nach Einatmen: Frischluftzufuhr. SACHGERECHTE ENTSORGUNG Entsorgung: Abfälle und Reststoffe in gekennzeichneten Behältern sammeln. Der Entsorgung zuführen. - Sonderabfall! BETRIEBSANWEISUNG gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Geltungsbereich und Tätigkeiten GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG BRANDFÖRDERNDE GEFAHRSTOFFE (fest) GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT Stoffe sind selbst nicht brennbar. Stoffe reagieren unter Abgabe von Sauerstoff so heftig mit brennbaren Stoffen, dass sie diese ohne weitere Zündquellen zur Entzündung bringen und einen entstehenden Brand erhöhen können. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Berührung mit den Augen, der Haut und Schleimhäuten vermeiden. Stäube nicht einatmen. Beim Umfüllen, Mischen, Anwenden usw. undurchlässige Handschuhe und Schutzbrille mit Seitenschutz/ Gesichtsschutz tragen. Substanzen nie über offener Flamme erwärmen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich Etikett bzw. Sicherheitsdatenblatt zeigen). Nur saubere Geräte benutzen und Behältnisse niemals offen am Arbeitsplatz stehen lassen. Nur im Originalbehälter und dicht geschlossen und unter Verschluss (zugängig nur für Sachkundige) aufbewahren. Getrennt von entzündlichen Stoffen aufbewahren. VERHALTEN IM GEFAHRFALL Geeignete Löschmittel: auf Umgebungsbrand abstimmen. Ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl. Nach Verschütten: Mit Flüssigkeit bindenden Materialien bzw. trocken aufnehmen. Bei flüchtigen und staubförmigen Stoffen Atemschutz tragen. Der Entsorgung zuführen. Gründlich reinigen. ERSTE HILFE Nach Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt sofort gründlich 10 - 15 Minuten unter fließendem Wasser ausspülen. Arzt konsultieren. Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Arzt konsultieren. Bei großflächiger Hautkontamination - Notdusche. Kontaminierte Kleidung entfernen. Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen. Sofort ärztlicher Behandlung zuführen. Arzt entscheidet über Erbrechen! Nach Einatmen: Frischluftzufuhr. Arzt konsultieren. SACHGERECHTE ENTSORGUNG Entsorgung: Abfälle und Reststoffe in gekennzeichneten Behältern sammeln. Der Entsorgung zuführen. - Sonderabfall! BETRIEBSANWEISUNG gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Geltungsbereich und Tätigkeiten GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG BRANDFÖRDERNDE GEFAHRSTOFFE (flüssig) GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT Stoffe sind selbst nicht brennbar. Stoffe reagieren unter Abgabe von Sauerstoff so heftig mit brennbaren Stoffen, dass sie diese ohne weitere Zündquellen zur Entzündung bringen und einen entstehenden Brand erhöhen können. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Berührung mit den Augen, der Haut und Schleimhäuten vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Beim Umfüllen, Mischen, Anwenden usw. undurchlässige Handschuhe und Schutzbrille mit Seitenschutz/ Gesichtsschutz tragen. Substanzen nie über offener Flamme erwärmen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich Etikett bzw. Sicherheitsdatenblatt zeigen). Nur saubere Geräte benutzen und Behältnisse niemals offen am Arbeitsplatz stehen lassen. Nur im Originalbehälter und dicht geschlossen und unter Verschluss (zugängig nur für Sachkundige) aufbewahren. Getrennt von entzündlichen Stoffen aufbewahren. VERHALTEN IM GEFAHRFALL Geeignete Löschmittel: auf Umgebungsbrand abstimmen. Ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl. Nach Verschütten: Mit Flüssigkeit bindenden Materialien bzw. trocken aufnehmen. Bei flüchtigen und staubförmigen Stoffen Atemschutz tragen. Der Entsorgung zuführen. Gründlich reinigen. ERSTE HILFE Nach Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt sofort gründlich 10 - 15 Minuten unter fließendem Wasser ausspülen. Arzt konsultieren. Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Arzt konsultieren. Bei großflächiger Hautkontamination - Notdusche. Kontaminierte Kleidung entfernen. Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen. Sofort ärztlicher Behandlung zuführen. Arzt entscheidet über Erbrechen! Nach Einatmen: Frischluftzufuhr. Arzt konsultieren. SACHGERECHTE ENTSORGUNG Entsorgung: Abfälle und Reststoffe in gekennzeichneten Behältern sammeln. Der Entsorgung zuführen. - Sonderabfall! BETRIEBSANWEISUNG gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Geltungsbereich und Tätigkeiten GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG GESUNDHEITSSCHÄDLICHE GEFAHRSTOFFE (fest) GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Irreversibler Schaden möglich. Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. Wassergefährdende Stoffe. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Berührung mit den Augen, der Haut und Schleimhäuten vermeiden. Stäube nicht einatmen. Beim Umfüllen, Mischen, Anwenden usw. undurchlässige Handschuhe und Schutzbrille mit Seitenschutz/ Gesichtsschutz tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich Etikett zeigen). Nicht in Kanalisation, Grundwasser und Oberflächengewässer gelangen lassen. Nur im Originalbehälter und dicht geschlossen aufbewahren. VERHALTEN IM GEFAHRFALL Geeignete Löschmittel: auf Umgebungsbrand abstimmen. Ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl. Nach Verschütten: Mit Flüssigkeit bindenden Materialien bzw. trocken aufnehmen. Der vorgeschriebenen Entsorgung zuführen. ERSTE HILFE Nach Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt sofort gründlich 10 - 15 Minuten unter fließendem Wasser ausspülen und Arzt konsultieren. Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Kontaminierte Kleidung entfernen. Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen. Sofort ärztlicher Behandlung zuführen. Arzt entscheidet über Erbrechen! Nach Einatmen: Frischluftzufuhr. SACHGERECHTE ENTSORGUNG Entsorgung: Abfälle und Reststoffe in gekennzeichneten Behältern sammeln. Der Entsorgung zuführen. - Sonderabfall! BETRIEBSANWEISUNG gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Geltungsbereich und Tätigkeiten GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG GESUNDHEITSSCHÄDLICHE GEFAHRSTOFFE (flüssig) GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Irreversibler Schaden möglich. Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. Wassergefährdende Stoffe. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Berührung mit den Augen, der Haut und Schleimhäuten vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Beim Umfüllen, Mischen, Anwenden usw. undurchlässige Handschuhe und Schutzbrille mit Seitenschutz/ Gesichtsschutz tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich Etikett zeigen). Nicht in Kanalisation, Grundwasser und Oberflächengewässer gelangen lassen. Nur im Originalbehälter und dicht geschlossen aufbewahren. VERHALTEN IM GEFAHRFALL Geeignete Löschmittel: auf Umgebungsbrand abstimmen. Ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl. Nach Verschütten: Mit Flüssigkeit bindenden Materialien bzw. trocken aufnehmen. Der vorgeschriebenen Entsorgung zuführen. ERSTE HILFE Nach Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt sofort gründlich 10 - 15 Minuten unter fließendem Wasser ausspülen und Arzt konsultieren. Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Kontaminierte Kleidung entfernen. Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen. Sofort ärztlicher Behandlung zuführen. Arzt entscheidet über Erbrechen! Nach Einatmen: Frischluftzufuhr. SACHGERECHTE ENTSORGUNG Entsorgung: Abfälle und Reststoffe in gekennzeichneten Behältern sammeln. Der Entsorgung zuführen. - Sonderabfall!
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