Stadtfest Bern 2016 Spielregeln Speis, Trank & Aktivitäten

Stadtfest Bern
19. bis 21. August 2016
Bümpliz-Bethlehem
Spielregeln für Speis, Trank & Aktivitäten
Herausgeber: Verein Stadtfest Bern 2016, Erlacherhof, Junkerngasse 47, 3000 Bern 8, Telefon 031 321
69 32, Fax 031 321 60 10, www.stadtfestbern.ch  Bern, 10. Dezember 2015
Inhalt
Stadtfest Bern 2016 - Factsheet
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Generelles
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Festplätze und Korridore
4
Öffnungszeiten
5
Auf- und Abbau
5
Angebot
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Getränkelieferanten (Sponsoren)
6
Mehrweggeschirr
6
Jugendschutz
6
Entsorgung
6
Platzchef, Einsatzzentrale
7
Sicherheit
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Brandschutz
7
Verkehr / Lieferungen
7
Versicherungen
7
Gesetzliche Vorschriften
7
Art der Stände & Kategorien
8
Festwirtschaften und Verkaufsstände im Festgelände
8
Kategorie 1A: Parzelle für Festwirtschaften
8
Kategorie 1B: Verkaufsstände
8
Kategorie 1C: Ortsansässige Restaurants und cateringnahe Betriebe
8
Aktivitätenstände (ohne Catering)
9
Kategorie 2A: Standplatz im Festbereich
9
Kategorie 2B: Standplatz im Festbereich mit Unterstütz ung Stadtfest
9
Kategorie 2: Aktivitäten und Catering
9
Infrastruktur
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Stände
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Standmiete
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Liefer-Konditionen
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Strom
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Wasser
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Abwasser
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Werbung
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Auswahlverfahren
13
Bewerbungskriterien
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Kontakt
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Stadtfest Bern 2016 | Spielregeln für Speis, Trank und Aktivitäten
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Stadtfest Bern 2016 - Factsheet
Generelles
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Das Stadtfest Bern 2016 findet vom 19. bis 21. August 2016 statt
Als Austragungsort wurde der Berner Stadtteil Bümpliz-Bethlehem gewählt
Es soll ein vielfältiges, attraktives und originelles Fest für die gesamte Bevölkerung der
Stadt und Agglomeration Bern sein
Es werden rund 150‘000 Besucherinnen und Besucher aus allen Quartieren und aus der
gesamten Region erwartet
Festplätze und Korridore
Es werden vier offizielle Festplätze bespielt:
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Gilberte-de-Courgenay-Platz (Westside) / Brünnengut
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Europaplatz
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Zentrum Bümpliz und Brünnenstrasse
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Chilbiplatz (Bümplizer-Chilbi organisiert vom Bümplizer-Chilbi Verein)
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten für alle Gastrobetriebe, Verkaufs- und Aktivitätenstände auf dem Festgelände:
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Freitag, 19. August 2016 von 17.00 Uhr bis 01.00 Uhr
Samstag, 20. August 2016 von 10.00 Uhr bis 02.00 Uhr
Sonntag, 21. August 2016 von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr (Chilbi 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr)
Die teilnehmenden Betriebe verpflichten sich, diese Zeiten einzuhalten. Ausnahmen können nur
nach Rücksprache mit dem OK genehmigt werden. Für Betriebe ausserhalb des Festgeländes
gelten die regulären Öffnungszeiten.
Die genutzte Fläche muss bis spätestens 1 Stunde nach Öffnungszeit so gewischt sein, dass
die vorbeifahrende Reinigungsmaschine den Unra t aufnehmen kann (siehe auch Abfall- und
Entsorgungskonzept).
Auf- und Abbau
Der Aufbau bzw. der Bezug der Stände erfolgt am Freitag ab 10.00 Uhr. Der Abbau der Stände
erfolgt am Sonntag ab 17.00 Uhr.
Angebot
Das Stadtfest soll ein multikulturelles Angebot bieten, welches auf verschiedene Themenschwerpunkte ausgerichtet ist.
Gilberte-de-Courgenay-Platz (Hauptplatz)
Auf dem Hauptplatz steht mit dem Hochbau ein Grosscaterer. Kleinere Stände (in erster Linie
Bars) komplettieren das Angebot.
Europaplatz
Auf dem Europaplatz wird eine bunte Mischung aus internationalen Foodständen (auch
Foodtrucks) angestrebt.
Brünnenstrasse
Die Brünnenstrasse wird mit mehreren Aktivitäten- und Cateringständen (auch Foodtrucks) bestückt.
Bümplizer-Chilbi
Von Autoscooter bis Zuckerwatte – jeder geniesst die Bümplizer-Chilbi auf seine Weise. Rund
30‘000 Besucher strömen jedes Jahr aus allen Himmelsrichtungen nach Bümpliz. Dass der
Verein mit diesen drei Fest-Tagen auch einem sozialen Hintergrund nachgeht, wissen jedoch
nur wenige. Nämlich die finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen, die im
Stadtteil VI der Einwohnergemeinde Bern durchgeführt werden . Die traditionsreiche BümplizerChilbi ist ein selbstständiger Bestandteil des Stadtfestes und wird wie übli ch vom BümplizerChilbi Verein organisiert. Anmeldungen für Standbetreiber an der Chilbi werden vom Verein d irekt bearbeitet und laufen nicht über den Verein Stadtfest Bern.
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Getränkelieferanten (Sponsoren)
Es wird ein Getränkelieferant (Sponsor) für Bier, Mineral und Soft Drinks gesucht. Dieser Lieferant beliefert alle im Festperimeter angesiedelten Stände . Bestehende Restaurants im Festgelände dürfen ihre Lieferanten berück sichtigen. Lieferanten für Esswaren und alle weiteren
Getränke sind frei wählbar.
Mehrweggeschirr
Am Stadtfest dürfen Getränke nur im Mehrwegbecher (mit CHF 2 .00 Depot) oder in PETFlaschen (mit CHF 2.00 Depot) abgegeben werden. Esswaren müssen auf Mehrweggeschirr
(mit CHF 2.00 Depot) oder als Fingerfood (auf Brot, mit Serviette oder in einer Papiertüte) verkauft werden. Jeder Standbetreiber (Bar, Restaurant, Bäckerei, Metzgerei, Food truck etc.)
muss sich zwingend daran halten!
Es darf nur das Mehrweggeschirr der entsprechenden Partnerfirma des Stadtfestes verwendet
werden. Genaue Details zum Handling sowie das Bestellformular werden zu gegebener Zeit
nachgereicht.
Wir erinnern Sie daran, dass die Verwendung von Einweggebinde (Aludosen, Plastik, Karton, Styropor, usw.) und eigenem Mehrweggeschirr untersagt ist.
Jugendschutz
Der Jugendschutz am Stadtfest 2016 wird gross geschrieben. Alle Stände haben sich vollumfänglich an das Jugendschutzgesetz zu halten und tragen die Mitverantwortung für die erfol greiche Umsetzung. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren
(Volksschulpflichtige) ist verboten. Die Bewirtung nach 21.00 Uhr ist nur mit Zustimmung der
Erziehungsberechtigten gestattet. Die Abgabe von Spirituosen (inklusive Alkopops) und der
Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren sind verboten. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Betrunkene ist verboten. Die Gratisabgabe von alkoholischen Getränken oder zu einem festen Preis ohne Ber ücksichtigung der abgegebenen Menge (wie z. B. „Flat
rate“, „All you can drink“ oder „Happy Hour“) ist verboten.
Entsorgung
Für die sachgemässe Entsorgung verweisen wir auf das detaillierte Abfall - und Entsorgungskonzept. Dieses ist Bestandteil des Vertrags. Die Entsorgungskosten werden mit einem Pa uschalbetrag pro Stand abgerechnet. Entsorgung des Abfalls in öffentlichen Abfallkübeln oder
Container ist strikte untersagt. Für Betriebe auf priva tem Grund gilt: Der verursachte Abfall darf
nicht auf den öffentlichen Grund getragen, respektive dort entso rgt werden.
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Platzchef, Einsatzzentrale
Platzchefs werden in ihrem eingeteilten Gebiet unterwegs sein und sind Ansprechpartner für
die Mitarbeitenden der Stände sowie Besucher innen und Besucher des Stadtfestes.
Sicherheit
Die Platzchefs sind auch Sicherheitsbeauftragte für ihre Bereiche. Während dem Stadtfest
patrouillieren zudem Sicherheitsleute durch das Festgelände.
Brandschutz
Das Brandschutzmerkblatt «BSM 10 – Temporäre Veranstaltungen» der Gebäudeversicherung
Bern ist Teil des Vertrages. Bei der Standabnahme werden diese Vorgaben kontrolliert.
Verkehr / Lieferungen
Die Anlieferung und der Rückschub erfolgen jeweils vormittags zwischen 08.00 Uhr und 10.00
Uhr. Spätere Lieferungen können nur in Notfällen und nach Rücksprache mit de m jeweiligen
Platzchef bzw. dem OK gemacht werden. Ein detailliertes Verkehrskonzept wird zu einem sp äteren Zeitpunkt nachgeliefert.
Versicherungen
Jeder Stand muss über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügen. Der Trägerverein übe rnimmt keine Haftung bei Diebstahl, Sc häden durch Dritte, Unfälle, Feuer, Überschwemmung
etc.
Gesetzliche Vorschriften
Die Gastgewerbegesetzgebung (GGG) ordnet die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit Alkohol (www.jgk.be.ch).
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Art der Stände & Kategorien
Festwirtschaften und Verkaufsstände im Festgelände
Kategorie 1A: Parzelle für Festwirtschaften
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Für grosse Cateringanbieter
Miete pro Parzelle (400 x 400 cm), für 3 Tage
CHF
1’500.00
Entsorgungspauschale für 3 Tage
CHF
120.00
zzgl. Stromverbrauch und Wasser-/Abwasseranschluss (kostenpflichtig)
Keine Umsatzabgabe
Festwirtschaften müssen während 3 Tagen geführt werden
Bewilligungen für Live-Musik auf Aussenplatz muss mit Ressort Programm geklärt we rden (keine Eintrittsgebühren erlaubt)
Kategorie 1B: Verkaufsstände
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Für Restaurants, Bars, Cateringbetriebe, Organisationen und Vereine
Miete pro Standplatz klein (300 x 200 cm), für 3 Tage
CHF
300.00
Miete pro Standplatz mittel (400 x 300 cm), für 3 Tage
CHF
600.00
Miete pro Standplatz gross (400 x 400 cm), für 3 Tage
CHF
900.00
Miete pro Standplatz extragross (800 x 400 cm), für 3 Tage
CHF
1'500.00
Entsorgungspauschale für 3 Tage
CHF
90.00
zzgl. Stromverbrauch und Wasser-/Abwasseranschluss (kostenpflichtig)
Keine Umsatzabgabe
Stand muss während 3 Tagen geführt werden
Bewilligungen für Live-Musik auf Aussenplatz muss mit Ressort Programm geklärt we rden (keine Eintrittsgebühren erlaubt)
Foodtrucks sind an den durch das OK vordefinierten Plätzen willkommen
Kategorie 1C: Ortsansässige Restaurants und cateringnahe Betriebe
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Restaurantbetriebe, Metzgereien, Bäckereien etc. die im Festgebiet ansässig sind und
vor ihrem Lokal einen Aussenplatz auf öffentlichem oder privatem Grund betreiben wo llen
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Abgabe belegte Bodenfläche auf öffentlichem Grund CHF 60.00/Tag und m
Keine Umsatzabgabe
Stand darf auch nur an 1 oder 2 Tagen geführt werden
Strom-/Wasser-/Abwasserversorgung muss selber sichergestellt werden
Bewilligungen für Live-Musik auf Aussenplatz muss mit Ressort Programm geklärt werden (keine Eintrittsgebühren erlaubt)
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Aktivitätenstände (ohne Catering)
Ein wichtiger Bestandteil des Stadtfestes sind die unterschiedlichen Aktivitäten. Diese Kateg orie richtet sich an Institutionen oder Personen, welche mit einer spielerischen oder kulturellen
Aktivität ihren Beitrag zu einem abwechslungsreichen Stadtfest beitragen wollen.
Kategorie 2A: Standplatz im Festbereich
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Für Stände diverser Art ohne Verkauf von Catering
Mietpauschale pro Standplatz klein (300 x 200 cm), pro Tag
CHF
60.00
Mietpauschale pro Standplatz mittel (400 x 300 cm), pro Tag
CHF
80.00
Mietpauschale pro Standplatz gross (400 x 400 cm), pro Tag
CHF
100.00
Entsorgungspauschale, pro Tag
CHF
20.00
zzgl. Strom-/Wasserkosten
Eigene Infrastruktur (Spielregeln für Werbung beachten) oder Mietmaterial der Stadt
Bern (siehe Standmiete)
Kategorie 2B: Standplatz im Festbereich mit Unterstützung Stadtfest
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Für Stände, die einen ausserordentlichen Beitrag an das S tadtfest leisten (Aktivitäten
ohne Bezahlung oder Verkauf von Waren, wird von Fall zu Fall geprüft)
Miete kostenlos
zzgl. Strom-/Wasserkosten
Eigene Infrastruktur (Spielregeln für Werbung beachten) oder Mietmaterial der Stadt
Bern (siehe Standmiete)
Kategorie 2: Aktivitäten und Catering
Standbetreiber der Kategorie 2, welche zusätzlich zu den Aktivitäten Essen und Trinken verkaufen möchten, müssen diesen Stand separat dazu reservieren. Eine Mischform von Aktivit äten und Catering ist nicht vorgesehen.
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Infrastruktur
Stände
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Standbetreiber dürfen ihre eigene Infrastruktur mitbringen oder können, wenn kein eigenes Material vorhanden ist, dieses mieten (Konditionen siehe Standmiete).
Eigens mitgebrachte Stände müssen den gebuchten Grössenvorgaben entsprechen .
Jegliche Beleuchtung (inklusive Notbeleuchtung) sowie deren Verkabelung ist Sache des
Standbetreibers.
Alle Stände müssen aus Sicherheitsgründen überdacht sein .
Volants der Überdachung können gebrandet werden, sofern dies den Verordnungen des
Mietmateriallieferanten nicht widerspricht. Werbung für Tabak und Spirituosen ist untersagt (siehe Spielregeln für Werbung).
Die Farbe kann frei gewählt werden.
Gestaltung der Stände und Angebot sollen möglichst attraktiv sein – dadurch wird dem
Stand und dem Stadtfest ein einzigartiger Charakter verliehen.
Kühleinrichtungen und Ausschankanlagen werden sofern möglich und benötigt vom offiziellen Getränkelieferanten des Stadtfestes zur Verfügung gestellt.
Standmiete
Beim Tiefbauamt der Stadt Bern können auf Wunsch Marktstände gemietet werden.
Miet-Konditionen
Miete Marktstand CHF 42.00 / Stk. bis 5 Tage
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Liefer-Konditionen
Die Kosten werden dem Mieter nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
Interessierte melden sich bitte beim Tiefbauamt mit dem Vermerk „Stadtfest 2016“:
Tiefbauamt der Stadt Bern
Yvonne Messerli
Materialvermietung
Murtenstrasse 94a, Postfach
3008 Bern
[email protected]
Stände können auch bei folgendem Anbieter angefragt werden:
Gloor Märitstand GmbH
Bahnstrasse 21
Postfach 277
3000 Bern 5
[email protected]
www.märitstand.ch
Tel: 031 972 71 68
Strom
Stromanschlüsse sind kostenpflichtig und können nach Absprache zur Verfügung gestellt we rden.
Wasser
Ein direkter Frischwasseranschluss kann nach Absprache mit dem Veranstalter denjenigen
Standplätzen zur Verfügung gestellt werden, welche Trink - und Esswaren anbieten (kostenpflichtig).
Zentrale Frischwasserstellen stehen zur Verfügung (nicht kostenpflichtig) .
Abwasser
Ein direkter Abwasseranschluss kann nach Absprache mit dem Veranstalter denjenigen Stan dplätzen zur Verfügung gestellt werden, welche Trink- und Esswaren anbieten (kostenpflichtig).
Ansonsten stehen zentrale Abwasserentsorgungsstellen zur Verfügung (nicht kostenpflichtig).
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Werbung
Es gilt ein generelles Werbeverbot für Alkohol und Tabak
Was fällt unter das Werbeverbot
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Plakate, Sonnenschirme, Werbetafeln etc.
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Verteilen von Gratismustern, W erbematerial (Mützen, T-Shirts etc.) und Flyers
Vom Verbot ausgenommen sind
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Anschriften und Schilder von Betrieben (Wirtshausschilder mit Bierreklame, Firmena nschriften, Anschriften von Verkaufsgeschäften)
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Werbung an Fahrzeugen (gemäss der eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzgebung)
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Werbung direkt an der Verkaufsstelle bei öffentlichen Anlässen (Beispiel Werbeconta iner wie Cüpli-Wagen, Bierwagen etc.)
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Alkoholfreies Bier
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Auswahlverfahren
Bewerbungskriterien
Wer kann sich alles anmelden?
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Restaurants, Bars, Take Aways und Cateringanbieter
Verkaufsstände von Vereinen und Firmen aus dem Lebensmittelsektor – z.B. Fussballvereine, Landfrauenvereine, Metzgereien, Bäckereien etc.
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Priorisierung
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Erste Priorität haben Betriebe, deren fester Standort sich im Festgebiet befindet (öffen tlicher oder privater Boden).
Zweite Priorität haben Betriebe aus der Stadt Bern (Stadtboden).
Dritte Priorität haben Betriebe aus dem Kanton Bern.
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Voraussetzungen
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Verkauf, Produktion oder Handel mit Lebensmitteln muss zwingend die Kernkompetenz
jedes Gastronomieanbieters sein (einzige Ausnahme bilden ortsansässige Vereine wie
z.B. Sportvereine, Landfrauenvereine etc.).
Ausschreibung / Zuteilung
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Die Verteilung der Stände erfolgt durch das OK nach Eingang der Anmeldungen. Auf
dem Anmeldeformular können Interessentinnen und Interessenten ihren Wunsch ang eben, der nach Möglichkeit berücksichtigt wird.
Ausschlusskriterien aus dem Vorstand:
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Keine Wahlveranstaltungen
Keine Werbeveranstaltungen
Kontakt
Stadt Bern, Stadtkanzlei
Benjamin Sterchi
Leiter Ressort Speis & Trank
Erlacherhof
Junkerngasse 47
3000 Bern 8
Tel: 031 321 69 32
Mail: [email protected]
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