Stadtfest Bern 19. bis 21. August 2016 Bümpliz-Bethlehem Spielregeln für Speis, Trank & Aktivitäten Herausgeber: Verein Stadtfest Bern 2016, Erlacherhof, Junkerngasse 47, 3000 Bern 8, Telefon 031 321 69 32, Fax 031 321 60 10, www.stadtfestbern.ch Bern, 10. Dezember 2015 Inhalt Stadtfest Bern 2016 - Factsheet 4 Generelles 4 Festplätze und Korridore 4 Öffnungszeiten 5 Auf- und Abbau 5 Angebot 5 Getränkelieferanten (Sponsoren) 6 Mehrweggeschirr 6 Jugendschutz 6 Entsorgung 6 Platzchef, Einsatzzentrale 7 Sicherheit 7 Brandschutz 7 Verkehr / Lieferungen 7 Versicherungen 7 Gesetzliche Vorschriften 7 Art der Stände & Kategorien 8 Festwirtschaften und Verkaufsstände im Festgelände 8 Kategorie 1A: Parzelle für Festwirtschaften 8 Kategorie 1B: Verkaufsstände 8 Kategorie 1C: Ortsansässige Restaurants und cateringnahe Betriebe 8 Aktivitätenstände (ohne Catering) 9 Kategorie 2A: Standplatz im Festbereich 9 Kategorie 2B: Standplatz im Festbereich mit Unterstütz ung Stadtfest 9 Kategorie 2: Aktivitäten und Catering 9 Infrastruktur 10 Stände 10 Standmiete 10 Liefer-Konditionen 11 Strom 11 Wasser 11 Abwasser 11 Stadtfest Bern 2016 | Spielregeln für Speis, Trank und Aktivitäten 2 Werbung 12 Auswahlverfahren 13 Bewerbungskriterien 13 Kontakt 13 Stadtfest Bern 2016 | Spielregeln für Speis, Trank und Aktivitäten 3 Stadtfest Bern 2016 - Factsheet Generelles Das Stadtfest Bern 2016 findet vom 19. bis 21. August 2016 statt Als Austragungsort wurde der Berner Stadtteil Bümpliz-Bethlehem gewählt Es soll ein vielfältiges, attraktives und originelles Fest für die gesamte Bevölkerung der Stadt und Agglomeration Bern sein Es werden rund 150‘000 Besucherinnen und Besucher aus allen Quartieren und aus der gesamten Region erwartet Festplätze und Korridore Es werden vier offizielle Festplätze bespielt: Gilberte-de-Courgenay-Platz (Westside) / Brünnengut Europaplatz Zentrum Bümpliz und Brünnenstrasse Chilbiplatz (Bümplizer-Chilbi organisiert vom Bümplizer-Chilbi Verein) Stadtfest Bern 2016 | Spielregeln für Speis, Trank und Aktivitäten 4 Öffnungszeiten Öffnungszeiten für alle Gastrobetriebe, Verkaufs- und Aktivitätenstände auf dem Festgelände: Freitag, 19. August 2016 von 17.00 Uhr bis 01.00 Uhr Samstag, 20. August 2016 von 10.00 Uhr bis 02.00 Uhr Sonntag, 21. August 2016 von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr (Chilbi 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr) Die teilnehmenden Betriebe verpflichten sich, diese Zeiten einzuhalten. Ausnahmen können nur nach Rücksprache mit dem OK genehmigt werden. Für Betriebe ausserhalb des Festgeländes gelten die regulären Öffnungszeiten. Die genutzte Fläche muss bis spätestens 1 Stunde nach Öffnungszeit so gewischt sein, dass die vorbeifahrende Reinigungsmaschine den Unra t aufnehmen kann (siehe auch Abfall- und Entsorgungskonzept). Auf- und Abbau Der Aufbau bzw. der Bezug der Stände erfolgt am Freitag ab 10.00 Uhr. Der Abbau der Stände erfolgt am Sonntag ab 17.00 Uhr. Angebot Das Stadtfest soll ein multikulturelles Angebot bieten, welches auf verschiedene Themenschwerpunkte ausgerichtet ist. Gilberte-de-Courgenay-Platz (Hauptplatz) Auf dem Hauptplatz steht mit dem Hochbau ein Grosscaterer. Kleinere Stände (in erster Linie Bars) komplettieren das Angebot. Europaplatz Auf dem Europaplatz wird eine bunte Mischung aus internationalen Foodständen (auch Foodtrucks) angestrebt. Brünnenstrasse Die Brünnenstrasse wird mit mehreren Aktivitäten- und Cateringständen (auch Foodtrucks) bestückt. Bümplizer-Chilbi Von Autoscooter bis Zuckerwatte – jeder geniesst die Bümplizer-Chilbi auf seine Weise. Rund 30‘000 Besucher strömen jedes Jahr aus allen Himmelsrichtungen nach Bümpliz. Dass der Verein mit diesen drei Fest-Tagen auch einem sozialen Hintergrund nachgeht, wissen jedoch nur wenige. Nämlich die finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen, die im Stadtteil VI der Einwohnergemeinde Bern durchgeführt werden . Die traditionsreiche BümplizerChilbi ist ein selbstständiger Bestandteil des Stadtfestes und wird wie übli ch vom BümplizerChilbi Verein organisiert. Anmeldungen für Standbetreiber an der Chilbi werden vom Verein d irekt bearbeitet und laufen nicht über den Verein Stadtfest Bern. Stadtfest Bern 2016 | Spielregeln für Speis, Trank und Aktivitäten 5 Getränkelieferanten (Sponsoren) Es wird ein Getränkelieferant (Sponsor) für Bier, Mineral und Soft Drinks gesucht. Dieser Lieferant beliefert alle im Festperimeter angesiedelten Stände . Bestehende Restaurants im Festgelände dürfen ihre Lieferanten berück sichtigen. Lieferanten für Esswaren und alle weiteren Getränke sind frei wählbar. Mehrweggeschirr Am Stadtfest dürfen Getränke nur im Mehrwegbecher (mit CHF 2 .00 Depot) oder in PETFlaschen (mit CHF 2.00 Depot) abgegeben werden. Esswaren müssen auf Mehrweggeschirr (mit CHF 2.00 Depot) oder als Fingerfood (auf Brot, mit Serviette oder in einer Papiertüte) verkauft werden. Jeder Standbetreiber (Bar, Restaurant, Bäckerei, Metzgerei, Food truck etc.) muss sich zwingend daran halten! Es darf nur das Mehrweggeschirr der entsprechenden Partnerfirma des Stadtfestes verwendet werden. Genaue Details zum Handling sowie das Bestellformular werden zu gegebener Zeit nachgereicht. Wir erinnern Sie daran, dass die Verwendung von Einweggebinde (Aludosen, Plastik, Karton, Styropor, usw.) und eigenem Mehrweggeschirr untersagt ist. Jugendschutz Der Jugendschutz am Stadtfest 2016 wird gross geschrieben. Alle Stände haben sich vollumfänglich an das Jugendschutzgesetz zu halten und tragen die Mitverantwortung für die erfol greiche Umsetzung. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren (Volksschulpflichtige) ist verboten. Die Bewirtung nach 21.00 Uhr ist nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten gestattet. Die Abgabe von Spirituosen (inklusive Alkopops) und der Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren sind verboten. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Betrunkene ist verboten. Die Gratisabgabe von alkoholischen Getränken oder zu einem festen Preis ohne Ber ücksichtigung der abgegebenen Menge (wie z. B. „Flat rate“, „All you can drink“ oder „Happy Hour“) ist verboten. Entsorgung Für die sachgemässe Entsorgung verweisen wir auf das detaillierte Abfall - und Entsorgungskonzept. Dieses ist Bestandteil des Vertrags. Die Entsorgungskosten werden mit einem Pa uschalbetrag pro Stand abgerechnet. Entsorgung des Abfalls in öffentlichen Abfallkübeln oder Container ist strikte untersagt. Für Betriebe auf priva tem Grund gilt: Der verursachte Abfall darf nicht auf den öffentlichen Grund getragen, respektive dort entso rgt werden. Stadtfest Bern 2016 | Spielregeln für Speis, Trank und Aktivitäten 6 Platzchef, Einsatzzentrale Platzchefs werden in ihrem eingeteilten Gebiet unterwegs sein und sind Ansprechpartner für die Mitarbeitenden der Stände sowie Besucher innen und Besucher des Stadtfestes. Sicherheit Die Platzchefs sind auch Sicherheitsbeauftragte für ihre Bereiche. Während dem Stadtfest patrouillieren zudem Sicherheitsleute durch das Festgelände. Brandschutz Das Brandschutzmerkblatt «BSM 10 – Temporäre Veranstaltungen» der Gebäudeversicherung Bern ist Teil des Vertrages. Bei der Standabnahme werden diese Vorgaben kontrolliert. Verkehr / Lieferungen Die Anlieferung und der Rückschub erfolgen jeweils vormittags zwischen 08.00 Uhr und 10.00 Uhr. Spätere Lieferungen können nur in Notfällen und nach Rücksprache mit de m jeweiligen Platzchef bzw. dem OK gemacht werden. Ein detailliertes Verkehrskonzept wird zu einem sp äteren Zeitpunkt nachgeliefert. Versicherungen Jeder Stand muss über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügen. Der Trägerverein übe rnimmt keine Haftung bei Diebstahl, Sc häden durch Dritte, Unfälle, Feuer, Überschwemmung etc. Gesetzliche Vorschriften Die Gastgewerbegesetzgebung (GGG) ordnet die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit Alkohol (www.jgk.be.ch). Stadtfest Bern 2016 | Spielregeln für Speis, Trank und Aktivitäten 7 Art der Stände & Kategorien Festwirtschaften und Verkaufsstände im Festgelände Kategorie 1A: Parzelle für Festwirtschaften Für grosse Cateringanbieter Miete pro Parzelle (400 x 400 cm), für 3 Tage CHF 1’500.00 Entsorgungspauschale für 3 Tage CHF 120.00 zzgl. Stromverbrauch und Wasser-/Abwasseranschluss (kostenpflichtig) Keine Umsatzabgabe Festwirtschaften müssen während 3 Tagen geführt werden Bewilligungen für Live-Musik auf Aussenplatz muss mit Ressort Programm geklärt we rden (keine Eintrittsgebühren erlaubt) Kategorie 1B: Verkaufsstände Für Restaurants, Bars, Cateringbetriebe, Organisationen und Vereine Miete pro Standplatz klein (300 x 200 cm), für 3 Tage CHF 300.00 Miete pro Standplatz mittel (400 x 300 cm), für 3 Tage CHF 600.00 Miete pro Standplatz gross (400 x 400 cm), für 3 Tage CHF 900.00 Miete pro Standplatz extragross (800 x 400 cm), für 3 Tage CHF 1'500.00 Entsorgungspauschale für 3 Tage CHF 90.00 zzgl. Stromverbrauch und Wasser-/Abwasseranschluss (kostenpflichtig) Keine Umsatzabgabe Stand muss während 3 Tagen geführt werden Bewilligungen für Live-Musik auf Aussenplatz muss mit Ressort Programm geklärt we rden (keine Eintrittsgebühren erlaubt) Foodtrucks sind an den durch das OK vordefinierten Plätzen willkommen Kategorie 1C: Ortsansässige Restaurants und cateringnahe Betriebe Restaurantbetriebe, Metzgereien, Bäckereien etc. die im Festgebiet ansässig sind und vor ihrem Lokal einen Aussenplatz auf öffentlichem oder privatem Grund betreiben wo llen 2 Abgabe belegte Bodenfläche auf öffentlichem Grund CHF 60.00/Tag und m Keine Umsatzabgabe Stand darf auch nur an 1 oder 2 Tagen geführt werden Strom-/Wasser-/Abwasserversorgung muss selber sichergestellt werden Bewilligungen für Live-Musik auf Aussenplatz muss mit Ressort Programm geklärt werden (keine Eintrittsgebühren erlaubt) Stadtfest Bern 2016 | Spielregeln für Speis, Trank und Aktivitäten 8 Aktivitätenstände (ohne Catering) Ein wichtiger Bestandteil des Stadtfestes sind die unterschiedlichen Aktivitäten. Diese Kateg orie richtet sich an Institutionen oder Personen, welche mit einer spielerischen oder kulturellen Aktivität ihren Beitrag zu einem abwechslungsreichen Stadtfest beitragen wollen. Kategorie 2A: Standplatz im Festbereich Für Stände diverser Art ohne Verkauf von Catering Mietpauschale pro Standplatz klein (300 x 200 cm), pro Tag CHF 60.00 Mietpauschale pro Standplatz mittel (400 x 300 cm), pro Tag CHF 80.00 Mietpauschale pro Standplatz gross (400 x 400 cm), pro Tag CHF 100.00 Entsorgungspauschale, pro Tag CHF 20.00 zzgl. Strom-/Wasserkosten Eigene Infrastruktur (Spielregeln für Werbung beachten) oder Mietmaterial der Stadt Bern (siehe Standmiete) Kategorie 2B: Standplatz im Festbereich mit Unterstützung Stadtfest Für Stände, die einen ausserordentlichen Beitrag an das S tadtfest leisten (Aktivitäten ohne Bezahlung oder Verkauf von Waren, wird von Fall zu Fall geprüft) Miete kostenlos zzgl. Strom-/Wasserkosten Eigene Infrastruktur (Spielregeln für Werbung beachten) oder Mietmaterial der Stadt Bern (siehe Standmiete) Kategorie 2: Aktivitäten und Catering Standbetreiber der Kategorie 2, welche zusätzlich zu den Aktivitäten Essen und Trinken verkaufen möchten, müssen diesen Stand separat dazu reservieren. Eine Mischform von Aktivit äten und Catering ist nicht vorgesehen. Stadtfest Bern 2016 | Spielregeln für Speis, Trank und Aktivitäten 9 Infrastruktur Stände Standbetreiber dürfen ihre eigene Infrastruktur mitbringen oder können, wenn kein eigenes Material vorhanden ist, dieses mieten (Konditionen siehe Standmiete). Eigens mitgebrachte Stände müssen den gebuchten Grössenvorgaben entsprechen . Jegliche Beleuchtung (inklusive Notbeleuchtung) sowie deren Verkabelung ist Sache des Standbetreibers. Alle Stände müssen aus Sicherheitsgründen überdacht sein . Volants der Überdachung können gebrandet werden, sofern dies den Verordnungen des Mietmateriallieferanten nicht widerspricht. Werbung für Tabak und Spirituosen ist untersagt (siehe Spielregeln für Werbung). Die Farbe kann frei gewählt werden. Gestaltung der Stände und Angebot sollen möglichst attraktiv sein – dadurch wird dem Stand und dem Stadtfest ein einzigartiger Charakter verliehen. Kühleinrichtungen und Ausschankanlagen werden sofern möglich und benötigt vom offiziellen Getränkelieferanten des Stadtfestes zur Verfügung gestellt. Standmiete Beim Tiefbauamt der Stadt Bern können auf Wunsch Marktstände gemietet werden. Miet-Konditionen Miete Marktstand CHF 42.00 / Stk. bis 5 Tage Stadtfest Bern 2016 | Spielregeln für Speis, Trank und Aktivitäten 10 Liefer-Konditionen Die Kosten werden dem Mieter nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Interessierte melden sich bitte beim Tiefbauamt mit dem Vermerk „Stadtfest 2016“: Tiefbauamt der Stadt Bern Yvonne Messerli Materialvermietung Murtenstrasse 94a, Postfach 3008 Bern [email protected] Stände können auch bei folgendem Anbieter angefragt werden: Gloor Märitstand GmbH Bahnstrasse 21 Postfach 277 3000 Bern 5 [email protected] www.märitstand.ch Tel: 031 972 71 68 Strom Stromanschlüsse sind kostenpflichtig und können nach Absprache zur Verfügung gestellt we rden. Wasser Ein direkter Frischwasseranschluss kann nach Absprache mit dem Veranstalter denjenigen Standplätzen zur Verfügung gestellt werden, welche Trink - und Esswaren anbieten (kostenpflichtig). Zentrale Frischwasserstellen stehen zur Verfügung (nicht kostenpflichtig) . Abwasser Ein direkter Abwasseranschluss kann nach Absprache mit dem Veranstalter denjenigen Stan dplätzen zur Verfügung gestellt werden, welche Trink- und Esswaren anbieten (kostenpflichtig). Ansonsten stehen zentrale Abwasserentsorgungsstellen zur Verfügung (nicht kostenpflichtig). Stadtfest Bern 2016 | Spielregeln für Speis, Trank und Aktivitäten 11 Werbung Es gilt ein generelles Werbeverbot für Alkohol und Tabak Was fällt unter das Werbeverbot Plakate, Sonnenschirme, Werbetafeln etc. Verteilen von Gratismustern, W erbematerial (Mützen, T-Shirts etc.) und Flyers Vom Verbot ausgenommen sind Anschriften und Schilder von Betrieben (Wirtshausschilder mit Bierreklame, Firmena nschriften, Anschriften von Verkaufsgeschäften) Werbung an Fahrzeugen (gemäss der eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzgebung) Werbung direkt an der Verkaufsstelle bei öffentlichen Anlässen (Beispiel Werbeconta iner wie Cüpli-Wagen, Bierwagen etc.) Alkoholfreies Bier Stadtfest Bern 2016 | Spielregeln für Speis, Trank und Aktivitäten 12 Auswahlverfahren Bewerbungskriterien Wer kann sich alles anmelden? Restaurants, Bars, Take Aways und Cateringanbieter Verkaufsstände von Vereinen und Firmen aus dem Lebensmittelsektor – z.B. Fussballvereine, Landfrauenvereine, Metzgereien, Bäckereien etc. Priorisierung Erste Priorität haben Betriebe, deren fester Standort sich im Festgebiet befindet (öffen tlicher oder privater Boden). Zweite Priorität haben Betriebe aus der Stadt Bern (Stadtboden). Dritte Priorität haben Betriebe aus dem Kanton Bern. Voraussetzungen Verkauf, Produktion oder Handel mit Lebensmitteln muss zwingend die Kernkompetenz jedes Gastronomieanbieters sein (einzige Ausnahme bilden ortsansässige Vereine wie z.B. Sportvereine, Landfrauenvereine etc.). Ausschreibung / Zuteilung Die Verteilung der Stände erfolgt durch das OK nach Eingang der Anmeldungen. Auf dem Anmeldeformular können Interessentinnen und Interessenten ihren Wunsch ang eben, der nach Möglichkeit berücksichtigt wird. Ausschlusskriterien aus dem Vorstand: Keine Wahlveranstaltungen Keine Werbeveranstaltungen Kontakt Stadt Bern, Stadtkanzlei Benjamin Sterchi Leiter Ressort Speis & Trank Erlacherhof Junkerngasse 47 3000 Bern 8 Tel: 031 321 69 32 Mail: [email protected] Stadtfest Bern 2016 | Spielregeln für Speis, Trank und Aktivitäten 13
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