Frontalangriff auf das Eigentum

Davoser Zeitung
LOKAL
Dienstag, 5. Januar 2016
LESERBRIEF
Ja für mehr Sicherheit
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Frontalangriff auf das Eigentum
Der Berner Justizdirektor Christoph Neuhaus
scheint die Fakten nicht zu kennen. Die Kantone
bezahlen mittlerweile jährlich über eine Milliarde!
Franken für den Strafvollzug. 73 Prozent der
Straftäter in Schweizer Gefängnissen sind Ausländer und somit für einen Grossteil dieser Kosten verantwortlich. Mit einem Ja zur Durchsetzungsinitiative am 28. Februar schaffen wir mehr
Sicherheit und mildern die Überbelegung der
Strafanstalten, weil Wiederholungstäter wirkungsvoll von der Ausübung weiterer Verbrechen
in der Schweiz abgehalten werden. Mit dem Berner Christoph Neuhaus hat sich nun auch noch
ein Justizdirektor vor den Karren der Täter-Versteher spannen lassen. Anstatt übertrieben viel
Verständnis für die Bedürfnisse der Täter aufzubringen wäre es doch Aufgabe des Justizdirektors für mehr Sicherheit zu sorgen und sich für
die Anliegen der Schutzbedürftigen unserer Gesellschaft einzusetzen. Die schwerkriminellen Täter werden gleich behandelt wie Schweizer Täter.
Weil sie ihr Gastrecht verwirkt haben, sollen sie
jedoch des Landes verwiesen werden. Ein Ja zur
Durchsetzungsinitiative sorgt effektiv für mehr Sicherheit und weniger ausländische Wiederholungstäter in der Schweiz.
Valérie Favre Accola, Davos
Nach Selbstunfall
auf dem Dach gelandet
Es bestehe in Davos keine Wohnungsnot, stellt der HEV Davos in seiner Medienmitteilung fest.
Auf den 1.1. hat der Bundesrat
Zweitwohnungsgesetz und -verordnung
in Kraft gesetzt. Danach dürfen in
Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent keine neuen
Zweitwohnungen mehr bewilligt werden.
Davon ist Davos betroffen. Eine
Stellungnahme des HEV Davos.
kapo | Vergangenen Mittwoch fuhr ein Personenwagenlenker mit seinem, mit drei Personen besetzten Fahrzeug vom Wolfgangpass kommend
auf der Prättigauerstrasse A 28 in Richtung Klosters. Nach dem Wolfgangpass in der ersten Kurve geriet das Fahrzeug ins Schleudern und landete folglich links neben der Strasse auf dem
Dach. Dabei wurden alle drei Fahrzeuginsassen
verletzt. Sie wurden mit der Ambulanz ins Spital
Davos überführt. Am Fahrzeug entstand Totalschaden.
TIERLI-EGGA
Kater wird vermisst
e | An der Bündastrasse 2 in Davos Dorf wird seit
Neujahr Kater Levi vermisst. Er ist braun getigert
mit Weiss, langhaarig und hat grüne Augen. Es
wird gebeten, Keller und Garagen zu kontrollieren. Die Besitzer sind um jeden Hinweis sehr
dankbar, Telefon 078 843 24 66.
pd | Um es kurz zu machen: In
Davos werden seit dem 1. Januar diesen Jahres keine neuen Zweitwohnungen mehr
entstehen können. Zulässig
bleibt einzig der Bau von Erstwohnungen, das heisst von
Wohnungen, die durch Personen genutzt werden, die auch
ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben sowie der Bau so genannt touristisch bewirtschafteter Wohnungen. Wohnungen,
die am 11. März 2012 schon
bestanden oder rechtskräftig
bewilligt waren, sogenannte
altrechtliche Wohnungen, können demgegenüber weiterhin
frei genutzt und im Rahmen
der vorbestandenen Hauptnutzfläche erneuert, umgebaut oder wieder aufgebaut
werden. Damit ist der Besitzstand gewahrt. Innerhalb der
Bauzonen können sie sogar
geringfügig erweitert werden,
sofern keine zusätzlichen
Wohnungen entstehen. Diese
Ausnahme schafft den dringend nötigen Spielraum für
einheimische Immobilieneigentümer. Dies war auch im
Sinne der Initianten und deshalb ist dies von Gesetzgeber
auch so beschlossen worden.
Enteignung von
Einheimischen?
«Davos Dahei» will nun von
diesem soeben in Kraft getretenen Gesetz abweichen, ohne
erst dessen Wirkung abzuwarten. Mit der Motion Wilhelm
fordert nun die linke Gruppie-
rung, dass beim Verkauf von
bestehenden Wohnungen im
Grundbuch eine Nutzungsbeschränkung eingetragen wird,
welche die sinnvolle Ausnahme für «altrechtliche» Immobilien aushebelt. Mit andern
Worten: wer in Davos eine
«altrechtliche» Wohnung besitzt soll diese nicht mehr frei
verkaufen dürfen, sondern
muss zwingend einen Käufer
mit Wohnsitz in Davos finden.
Wie soll das gehen und was
wären die Folgen davon? Perverserweise sollen nach dem
Willen von «Davos dahai» davon aber nur diejenigen Wohnungen betroffen sein, die vor
dem 11. März 2012 von Ortsansässigen als Erstwohnungen
genutzt worden sind. Alle
Zweitwohnungsbesitzer sowie
Immobilienentwickler,
die
nach diesem Stichdatum gebaut haben, kommen ungeschoren davon. Diese Motion,
die de facto einen Schattenmarkt für Erstwohnungen
schafft, bedroht das Grundeigentum aller Einheimischen.
Davos ist kein Sonderfall
Das gesamtschweizerisch gültige
Zweitwohnungsgesetz
würde nach dem Willen der
Motionäre einzig und allein in
Davos Anwendung finden und
eine einzigartige Rückwirkung
auf den 11. März 2012 darstellen. Es war nie die Absicht der
Initianten, des Volkes und des
Gesetzgebers, eine Verfügungsbeschränkung einzuführen und die Rechtsgleichheit
(zwischen einheimischen und
auswärtigen Immobilieneigentümern) zu verletzen. Der Verkauf einer Wohnung, die besagt die Eigentumsgarantie
muss immer uneingeschränkt
möglich sein. Wer eine Wohnung erwirbt, spielt keine Rolle. Der Erwerber muss einzig
die Nutzungsauflagen gemäss
Baubewilligung
einhalten.
Und dies ist mit der ab 2016
geltenden Zweitwohnungsregelung gewährleistet.
Der Kleine Landrat hat am 18.
Dezember 2012 eine Planungszone (Baustopp) erlassen. Damit will er prüfen, ob
unter anderem die Umnutzung altrechtlicher Wohnungen
in
unbewirtschaftete
Zweitwohnungen
eingeschränkt werden soll. Diese
Einschränkung kann aber nach
dem
Zweitwohnungsgesetz
auch nur mittels raumplanerischer Massnahmen und über
das Baubewilligungsverfahren
realisiert werden. Für weitergehende Massnahmen besteht
absolut keine Rechtsgrundlage.
Zudem kann und darf nicht
plötzlich rückwirkend auf den
11. März 2012 zwischen damals als Erst- und Zweitwohnung genutzten Immobilien
unterschieden werden.
Wohnungsmarkt
hat Boden gefunden
Der Leerwohnungsbestand in
Davos hat in den letzten zwei
Jahren stark zugenommen
und zwar bei Miet- wie auch
bei Kaufobjekten, wie Erhebungen des Amtes für Wirtschaft und Tourismus des Kantons Graubünden zeigen: Wurden am 1. Juni 2012 noch vier
leerstehende Mietwohnungen
und 22 zum Verkauf stehende
Wohnungen registriert, wies
die Statistik am 1. Juni 2015
35 leerstehende Mietwohnungen und 51 Verkaufsobjekte
auf. Auf einschlägigen Internetplattformen wurden im
September 2015 sogar allein
in Davos Dorf und Platz von
über 80 Mietwohnungen angeboten, was einem Leerwohnungsbestand von über zwei
Prozent entspricht. Auf dem
ganzen Gemeindegebiet dürften es weit mehr sein. Sogar
der Mieterverband Schweiz
geht bei einem Leerwohnungsbestand von einem Prozent von einem funktionieren-
af
den Wohnungsmarkt aus. Bei
weniger als 0.5 Prozent Leerwohnungen spricht der Mieterverband von Wohnungsnot.
Eine Ausnahmesituation ist somit für Davos gar nicht auszumachen. Es besteht kein Wohnungsmangel für Einheimische,
und
von
«Wohnungsnot» kann erst
recht nicht gesprochen werden.
Mietpreise
sind rückläufig
Auch wer von «übersetzten
Mietpreisen» spricht, sieht
die Realitäten nicht. Noch vor
wenigen Jahren bewegten
sich die Angebotsmieten auf
einem Niveau von rund 260
bis 290 Franken pro Quadratmeter und Jahr. Gegenwärtig
liegen diese, von Ausnahmen
abgesehen, bei rund 220 bis
230 Franken, dies bei einem
schweizerisches Mittel von
rund 200 Franken. Es sind somit keinerlei so genannt
«überwiegende
öffentliche
Interessen»
auszumachen,
die für einen «Schutz von
Wohnungen für Ortsansässige» sprechen würden. Die
Marktlage vermag keinerlei
Regelung oder Einschränkung –welcher Art auch immer – zu rechtfertigen. Im
Gegenteil: Werden die in Planung befindlichen Bauprojekte betrachtet, werden in
nächster Zukunft sogar noch
zusätzliche Wohnungen entstehen. Es wird künftig in Davos eher mehr Wohnraum für
Einheimische gebaut werden,
als tatsächlich nachgefragt
wird – mit entsprechenden
Auswirkungen auf die Mietpreise. Das Ansinnen von
«Davos dahei» ist abzulehnen; die Motion Wilhelm
stellt ein Frontalangriff auf alle einheimischen Immobilienbesitzer darf und führt zur
Vernichtung von Millionenwerten.