Davoser Zeitung LOKAL Dienstag, 5. Januar 2016 LESERBRIEF Ja für mehr Sicherheit 5 Frontalangriff auf das Eigentum Der Berner Justizdirektor Christoph Neuhaus scheint die Fakten nicht zu kennen. Die Kantone bezahlen mittlerweile jährlich über eine Milliarde! Franken für den Strafvollzug. 73 Prozent der Straftäter in Schweizer Gefängnissen sind Ausländer und somit für einen Grossteil dieser Kosten verantwortlich. Mit einem Ja zur Durchsetzungsinitiative am 28. Februar schaffen wir mehr Sicherheit und mildern die Überbelegung der Strafanstalten, weil Wiederholungstäter wirkungsvoll von der Ausübung weiterer Verbrechen in der Schweiz abgehalten werden. Mit dem Berner Christoph Neuhaus hat sich nun auch noch ein Justizdirektor vor den Karren der Täter-Versteher spannen lassen. Anstatt übertrieben viel Verständnis für die Bedürfnisse der Täter aufzubringen wäre es doch Aufgabe des Justizdirektors für mehr Sicherheit zu sorgen und sich für die Anliegen der Schutzbedürftigen unserer Gesellschaft einzusetzen. Die schwerkriminellen Täter werden gleich behandelt wie Schweizer Täter. Weil sie ihr Gastrecht verwirkt haben, sollen sie jedoch des Landes verwiesen werden. Ein Ja zur Durchsetzungsinitiative sorgt effektiv für mehr Sicherheit und weniger ausländische Wiederholungstäter in der Schweiz. Valérie Favre Accola, Davos Nach Selbstunfall auf dem Dach gelandet Es bestehe in Davos keine Wohnungsnot, stellt der HEV Davos in seiner Medienmitteilung fest. Auf den 1.1. hat der Bundesrat Zweitwohnungsgesetz und -verordnung in Kraft gesetzt. Danach dürfen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden. Davon ist Davos betroffen. Eine Stellungnahme des HEV Davos. kapo | Vergangenen Mittwoch fuhr ein Personenwagenlenker mit seinem, mit drei Personen besetzten Fahrzeug vom Wolfgangpass kommend auf der Prättigauerstrasse A 28 in Richtung Klosters. Nach dem Wolfgangpass in der ersten Kurve geriet das Fahrzeug ins Schleudern und landete folglich links neben der Strasse auf dem Dach. Dabei wurden alle drei Fahrzeuginsassen verletzt. Sie wurden mit der Ambulanz ins Spital Davos überführt. Am Fahrzeug entstand Totalschaden. TIERLI-EGGA Kater wird vermisst e | An der Bündastrasse 2 in Davos Dorf wird seit Neujahr Kater Levi vermisst. Er ist braun getigert mit Weiss, langhaarig und hat grüne Augen. Es wird gebeten, Keller und Garagen zu kontrollieren. Die Besitzer sind um jeden Hinweis sehr dankbar, Telefon 078 843 24 66. pd | Um es kurz zu machen: In Davos werden seit dem 1. Januar diesen Jahres keine neuen Zweitwohnungen mehr entstehen können. Zulässig bleibt einzig der Bau von Erstwohnungen, das heisst von Wohnungen, die durch Personen genutzt werden, die auch ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben sowie der Bau so genannt touristisch bewirtschafteter Wohnungen. Wohnungen, die am 11. März 2012 schon bestanden oder rechtskräftig bewilligt waren, sogenannte altrechtliche Wohnungen, können demgegenüber weiterhin frei genutzt und im Rahmen der vorbestandenen Hauptnutzfläche erneuert, umgebaut oder wieder aufgebaut werden. Damit ist der Besitzstand gewahrt. Innerhalb der Bauzonen können sie sogar geringfügig erweitert werden, sofern keine zusätzlichen Wohnungen entstehen. Diese Ausnahme schafft den dringend nötigen Spielraum für einheimische Immobilieneigentümer. Dies war auch im Sinne der Initianten und deshalb ist dies von Gesetzgeber auch so beschlossen worden. Enteignung von Einheimischen? «Davos Dahei» will nun von diesem soeben in Kraft getretenen Gesetz abweichen, ohne erst dessen Wirkung abzuwarten. Mit der Motion Wilhelm fordert nun die linke Gruppie- rung, dass beim Verkauf von bestehenden Wohnungen im Grundbuch eine Nutzungsbeschränkung eingetragen wird, welche die sinnvolle Ausnahme für «altrechtliche» Immobilien aushebelt. Mit andern Worten: wer in Davos eine «altrechtliche» Wohnung besitzt soll diese nicht mehr frei verkaufen dürfen, sondern muss zwingend einen Käufer mit Wohnsitz in Davos finden. Wie soll das gehen und was wären die Folgen davon? Perverserweise sollen nach dem Willen von «Davos dahai» davon aber nur diejenigen Wohnungen betroffen sein, die vor dem 11. März 2012 von Ortsansässigen als Erstwohnungen genutzt worden sind. Alle Zweitwohnungsbesitzer sowie Immobilienentwickler, die nach diesem Stichdatum gebaut haben, kommen ungeschoren davon. Diese Motion, die de facto einen Schattenmarkt für Erstwohnungen schafft, bedroht das Grundeigentum aller Einheimischen. Davos ist kein Sonderfall Das gesamtschweizerisch gültige Zweitwohnungsgesetz würde nach dem Willen der Motionäre einzig und allein in Davos Anwendung finden und eine einzigartige Rückwirkung auf den 11. März 2012 darstellen. Es war nie die Absicht der Initianten, des Volkes und des Gesetzgebers, eine Verfügungsbeschränkung einzuführen und die Rechtsgleichheit (zwischen einheimischen und auswärtigen Immobilieneigentümern) zu verletzen. Der Verkauf einer Wohnung, die besagt die Eigentumsgarantie muss immer uneingeschränkt möglich sein. Wer eine Wohnung erwirbt, spielt keine Rolle. Der Erwerber muss einzig die Nutzungsauflagen gemäss Baubewilligung einhalten. Und dies ist mit der ab 2016 geltenden Zweitwohnungsregelung gewährleistet. Der Kleine Landrat hat am 18. Dezember 2012 eine Planungszone (Baustopp) erlassen. Damit will er prüfen, ob unter anderem die Umnutzung altrechtlicher Wohnungen in unbewirtschaftete Zweitwohnungen eingeschränkt werden soll. Diese Einschränkung kann aber nach dem Zweitwohnungsgesetz auch nur mittels raumplanerischer Massnahmen und über das Baubewilligungsverfahren realisiert werden. Für weitergehende Massnahmen besteht absolut keine Rechtsgrundlage. Zudem kann und darf nicht plötzlich rückwirkend auf den 11. März 2012 zwischen damals als Erst- und Zweitwohnung genutzten Immobilien unterschieden werden. Wohnungsmarkt hat Boden gefunden Der Leerwohnungsbestand in Davos hat in den letzten zwei Jahren stark zugenommen und zwar bei Miet- wie auch bei Kaufobjekten, wie Erhebungen des Amtes für Wirtschaft und Tourismus des Kantons Graubünden zeigen: Wurden am 1. Juni 2012 noch vier leerstehende Mietwohnungen und 22 zum Verkauf stehende Wohnungen registriert, wies die Statistik am 1. Juni 2015 35 leerstehende Mietwohnungen und 51 Verkaufsobjekte auf. Auf einschlägigen Internetplattformen wurden im September 2015 sogar allein in Davos Dorf und Platz von über 80 Mietwohnungen angeboten, was einem Leerwohnungsbestand von über zwei Prozent entspricht. Auf dem ganzen Gemeindegebiet dürften es weit mehr sein. Sogar der Mieterverband Schweiz geht bei einem Leerwohnungsbestand von einem Prozent von einem funktionieren- af den Wohnungsmarkt aus. Bei weniger als 0.5 Prozent Leerwohnungen spricht der Mieterverband von Wohnungsnot. Eine Ausnahmesituation ist somit für Davos gar nicht auszumachen. Es besteht kein Wohnungsmangel für Einheimische, und von «Wohnungsnot» kann erst recht nicht gesprochen werden. Mietpreise sind rückläufig Auch wer von «übersetzten Mietpreisen» spricht, sieht die Realitäten nicht. Noch vor wenigen Jahren bewegten sich die Angebotsmieten auf einem Niveau von rund 260 bis 290 Franken pro Quadratmeter und Jahr. Gegenwärtig liegen diese, von Ausnahmen abgesehen, bei rund 220 bis 230 Franken, dies bei einem schweizerisches Mittel von rund 200 Franken. Es sind somit keinerlei so genannt «überwiegende öffentliche Interessen» auszumachen, die für einen «Schutz von Wohnungen für Ortsansässige» sprechen würden. Die Marktlage vermag keinerlei Regelung oder Einschränkung –welcher Art auch immer – zu rechtfertigen. Im Gegenteil: Werden die in Planung befindlichen Bauprojekte betrachtet, werden in nächster Zukunft sogar noch zusätzliche Wohnungen entstehen. Es wird künftig in Davos eher mehr Wohnraum für Einheimische gebaut werden, als tatsächlich nachgefragt wird – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Mietpreise. Das Ansinnen von «Davos dahei» ist abzulehnen; die Motion Wilhelm stellt ein Frontalangriff auf alle einheimischen Immobilienbesitzer darf und führt zur Vernichtung von Millionenwerten.
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